RKO0000021 – LG Korneuburg Rechtssatz
Weitergehende Ansprüche iSd Art 12 EU-FluggastVO sind Ansprüche, die das nationale Recht dem Fluggast einräumt. Das Unionsrecht lässt es zu, dass über Verlangen des Luftfahrtunternehmens ein Anspruch auf Ausgleichsleistung auf einen dem nationalen Recht entspringenden Anspruch angerechnet werden kann. Dies gilt aber nicht für Aufwendungen, die entstanden sind, weil das Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen aus den Art 8 oder 9 EU-FluggastVO nicht nachgekommen ist. Die Anrechnung erfolgt nach nationalem Recht unter Anwendung der Judikatur des Vorteilsausgleichs. Über Einwand des Schädigers sind sachlich und zeitlich kongruente Leistungen anzurechnen. Die Anrechnung ist Teil der Ermittlung der Schadenshöhe.