Die Rechtsordnung räumt dem Thema „Integration“ grundsätzlich einen hohen Stellenwert ein: Hingewiesen sei nur auf die §§ 14 ff des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes 2006, BGBl I Nr. 100/2005, die auf dieser Grundlage erlassene Integrationsvereinbarungs-Verordnung, BGBl II Nr. 449/2005, § 68 Asylgesetz 2006, ebenfalls BGBl I Nr. 100/2005, sowie schließlich den Voranschlagsansatz 1/1150 im Bundesvoranschlag 2006, Anlage 1 zum Bundesfinanzgesetz 2006, BGBl I Nr. 20/2005). Daher ist bei einer wissenschaftlichen/statistischen Untersuchung zu diesem Thema von einem wichtigen öffentlichen Interesse (§ 46 Abs. 3 DSG 2000) auszugehen.
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