W215 2334290-1/10E
W215 2334301-1/10E
W215 2334294-1/10E
W215 2334292-1/10E
W215 2334296-1/9E
W215 2334288-1/9E
W215 2334300-1/9E
W215 2334285-1/9E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. STARK über die Beschwerden von 1) XXXX , geb. XXXX , 2) XXXX , geb. XXXX , 3) XXXX , geb. XXXX , 4) XXXX , geb. XXXX , 5) XXXX , geb. XXXX , 6) XXXX , geb. XXXX , 7) XXXX , geb. XXXX und 8) XXXX , geb. XXXX , alle Staatsangehörigkeit Arabische Republik Syrien, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.12.2025, Zahlen 1) 1374757310/240965989, 2) 1374756705/240966233, 3) 1374752401/240966551, 4) 1374752303/240966667, 5) 1374753104/240968295, 6) 1374754003/240968368, 7) 1374754602/240968414 und 8) 1374755610/240968333, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
Die Beschwerden werden gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG), als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revisionen sind gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl Nr. 1/1930 (B-VG), nicht zulässig.
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:
P1 ist der Ehegatte von P2 und beide sind die Eltern der volljährigen P3 und der minderjährigen P4 bis P8.
1. erstinstanzliche Verfahren:
P1 und P2 schickten einen minderjährigen Sohn XXXX oder XXXX nach Österreich und dieser gab im Asylverfahren an, keinen syrischen Militärpflichtdienst ableisten zu wollen. Nachdem diesem Sohn in Österreich Asyl gewährt worden war, ließ er P1 bis P8, im Rahmen einer Familienzusammenführung, von Syrien nach Österreich nachkommen.
P1 bis P8 reisten am XXXX problemlos legal mit ihren syrischen Reisepässen aus der Arabischen Republik Syrien aus und kamen nach Österreich wo P1 bis P3 für sich, sowie P1 und P2 für die minderjährigen P4 bis P8, am XXXX Anträge auf internationalen Schutz stellten.
In der Erstbefragung am XXXX gab P1 an, dass er mit P2 bis P8 Syrien verlassen habe, weil dort die Lage sehr unsicher sei. P1 suche, in einem sicheren Land, Sicherheit für sich und seine Familie. Im Fall seiner Rückkehr wäre die Lage unsicher und die Familie hätte finanzielle Probleme.
P2 gab in ihrer Erstbefragung am selben Tag an, dass sie Syrien verlassen habe, weil Armut herrsche. Es gebe keine Arbeit. Die Lage sei sehr unsicher für P2 und ihre Familie und P2 würden eine bessere Zukunft für ihre Kinder suchen. Gefragt, was P2 im Fall ihrer Rückkehr befürchte gab P2 an, dass das Leben viel schwieriger geworden sei, es herrsche Armut und P2 fühle sich unsicher.
Die volljährige P3 gab in deren Erstbefragung, ebenfalls am XXXX , zu ihrem Fluchtgrund an: „Es ist unsicher in Syrien, er herrscht Armut. Ich suche eine bessere Zukunft für mich.“ Gefragt, was P3 im Fall ihrer Rückkehr in ihr Heimat befürchte, gab sie an: „Die gesamte Infrastruktur ist ruiniert. Es herrscht Aggression und Unsicherheit.“
Die minderjährige P4 gab in deren Erstbefragung am selben Tag zu ihrem Fluchtgrund an: „Ich will hier in Österreich studieren, ich möchte gerne Rechtsanwältin werden. In Syrien ist die Ausbildung sehr schlecht. Er herrscht Armut und Unsicherheit in Syrien.“ Gefragt, was P4 im Fall ihrer Rückkehr in ihr Heimat befürchte, gab P4 an: „Ich will hierbleiben. Hier ist es viel besser als in Syrien. Die Unsicherheit und die Armut.“
In der ersten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am XXXX gab P1 an, dass er, bei der Ausreise mit seiner Familie, seine Mutter und seinen Bruder in familieneigenen Häusern im Gouvernement XXXX zurückgelassen habe, auch seine vier Schwestern leben im Gouvernement XXXX . P1 sei mit P2 bis P8 XXXX legal aus Syrien ausgereist.
Aufgefordert seine Fluchtgründe zu schildern, wiederholte P1 seine Angaben aus der Erstbefragung, wonach er Syrien aufgrund des Krieges verlassen habe und weil es dort keine Sicherheit gebe. Er habe seine Kinder P3 bis P8 nach Österreich gebracht, um ihnen Schulmöglichkeiten zu geben. Danach gab P1 neu an, er werde von Sicherheitsbehörden nach ihm gefahndet und P1 würde inhaftiert werden, weil in Syrien Chaos herrsche. P1 könnte willkürlich inhaftiert werden. P1 wisse nicht wer, aber jemand habe ihm unrechtmäßig etwas bei Behörden vorgeworfen. Im XXXX habe P1 einen Freund auf der Straße getroffen und dieser habe ihm gesagt, dass P1 auf einer Suchliste stehe, weshalb P1 Checkpoints vermieden habe. Anfang XXXX seien Soldaten gekommen und hätten jedem auf der Straße Fußtritte gegeben. Das mit den unrechtmäßigen Vorwürfen bei der Behörden sei ebenfalls Anfang XXXX gewesen, P1 seien damals terroristische Aktivitäten vorgeworfen worden, weshalb im XXXX eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe. Damals sei P1 nicht zu Hause gewesen und danach habe es keine weiteren Probleme gegeben. Nach Rückübersetzung seiner Angaben, gab P1 an, dass er seit XXXX keine Checkpoints gesehen habe, weil er sein Dorf nicht mehr verlassen habe, er habe sich immer innerhalb seines Dorfes aufgehalten und die Checkpoints seien außerhalb seines Dorfes gewesen. P1 bis P8 seien zwar bei ihrer Ausreise zu seinem Checkpoint gekommen, es habe aber keine Probleme gegeben. Nachgefragt, wie es möglich war, dass P1 bei seiner Arbeit als XXXX sein Dorf nicht verlassen habe, gab P1 an, dass er nicht durchgehend XXXX gearbeitet habe, sondern auch als Hilfsarbeiter. Für P3 bis P8 brachte P1 keinen eigenen Fluchtgründe vor.
In der ersten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am selben Tag gab P2 an, dass sie Kontakt und ein guten Verhältnis zu den nach wie vor in Syrien lebenden Familienmitgliedern habe und die Ausreise aus Syrien legal erfolgte. Aufgefordert ihre Fluchtgründe zu schildern, wiederholte P2 ihre Angaben aus der Erstbefragung, wonach sie Syrien wegen des Krieges und mangelnder Sicherheit mit P1 und ihren Kinder verlassen habe. P1 und P2 wollen, dass die Kinder zur Schule gehen. Weiter Fluchtgründe gebe es nicht. Für P3 bis P8 brachte P2 keinen eigenen Fluchtgründe vor.
In der ersten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am XXXX gab die volljährige P3 an, dass sie mit ihren Eltern und Geschwistern Syrien wegen des Krieges verlassen habe, es gebe dort keine Sicherheit und P3 wolle die Schule besuchen. P3 selbst würde bei ihrer Rückkehr nach Syrien nichts passieren, aber ihr Vater P1 könnte inhaftiert werden, weil es im Jahr XXXX ein Hausdurchsuchung gegeben habe.
In der ersten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am selben Tag gab P4 an, dass sie mit ihren Eltern und Geschwistern im XXXX aus Syrien ausgereist sei. P4 sei wegen des Krieges und wegen der Schule und eines Studiums, sie wolle Anwältin werden, nach Österreich gekommen. Ander Gründe gebe es nicht und im Fall ihrer Rückkehr würde P4 nichts passieren.
In der zweiten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 19.11.2025 gab P1 an, dass die Kindern und Ehefrauen von zwei seiner Brüder bei seiner Mutter in Syrien im Elternhaus leben. Einer seiner Brüder lebe in dessen eigenem Haus im Heimatort. P1 habe jeden Monat Kontakt zu seinen Familienangehörigen in Syrien und abgesehen davon, dass die allgemeine Lage in Syrien sehr schlecht sei, wären die Familienangehörigen keiner persönlichen Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt. Nach seinen Fluchtgründen gefragt, gab P1 an, er habe Probleme mit Behörden gehabt, aber das Assad-Regime gebe es nicht mehr. Nach P1 werde nicht gefahndet und er sei nie politisch aktiv gewesen. Allerdings habe sein Bruder Probleme mit einer Privatperson, nachdem P1 angeschossen worden war und sich deshalb bei der Behörde beschwert habe. Der Mann, der P1 angeschossen habe, hätte dafür gesorgt, dass P1 Probleme bei Checkpoints bekomme. P1 habe das in der letzten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am XXXX nicht erwähnt, weil er nicht danach gefragt worden sei. Nachdem P1 vorgelesen wurde, dass ihm die gleiche Frage in der letzten Befragung gestellt wurde und seine Antwort „nein“ gelautet haben, antwortete P1, dass er damals nicht gewusst habe, dass dies für sein Verfahren wichtig sei.
In den zweiten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 19.11.2025 wiederholten P2 bis P4 ihr bisheriges Vorbringen aus ihren Erstbefragungen und den letzten niederschriftlichen Befragungen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am XXXX .
Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.12.2025, Zahlen 1) 1374757310/240965989, 2) 1374756705/240966233, 3) 1374752401/240966551, 4) 1374752303/240966667, 5) 1374753104/240968295, 6) 1374754003/240968368, 7) 1374754602/240968414 und 8) 1374755610/240968333, wurde die Anträge auf internationalen Schutz in den Spruchpunkten I. bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. In den Spruchpunkten II. wurde gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und in den Spruchpunkten III. gemäß § 8 Abs. 4 AsylG befristete Aufenthaltsberichtigungen für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.
2. Beschwerdeverfahren:
Gegen die Spruchpunkte I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.12.2025, zugestellt am 17.12.2025, wurde fristgerecht mit Schriftsätzen vom 3) 09.01.2026 sowie 1), 2), 4) bis 8) 13.01.2026 gegenständliche Beschwerden wegen unrichtigen Feststellungen, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung. Zudem wird auszugsweise das bisherige Vorbringen im Verfahren wiederholt.
Die Beschwerdevorlagen vom 29.01.2026 langte am 02.02.2026 im Bundesverwaltungsgericht ein.
Zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes wurde für den 16.03.2026 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anberaumt. Zur Beschwerdeverhandlung erschien P1 bis P4 in Begleitung ihrer Vertreterin. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hatte sich bereits vorab schriftlich entschuldigt und die Abweisung der Beschwerden beantragt. In der Verhandlung wurden die Quellen der zur Entscheidungsfindung herangezogenen Länderinformationen dargetan; es wurde auf Einsichtnahme und Ausfolgung verzichtet. Das Bundesverwaltungsgericht räumte, vor Schluss der Verhandlung, eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ein.
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
1. Feststellungen:
a) persönliche Verhältnisse:
Die Identität und die syrische Staatsangehörigkeit von P1 bis P8 konnten bereits vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl festgestellt werden. Alle gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum sunnitischen-muslimischen Glauben.
P1 bis P8 lebte bis zur Ausreise am XXXX in einem im Eigentum der Familie stehenden Haus in XXXX , im Gouvernement XXXX , wo die Mutter von P1 mit zwei seiner Schwägerinnen und deren Kinder nach wie vor lebt. Auch ein Bruder von P1 lebt mit dessen Familie im Heimatort.
Der seit Dezember 2025 in Österreich subsidiär Schutzberechtige P1 ist XXXX Jahre alt und besucht einen Alphabetisierungskurs, die XXXX -jährige P2 kümmert sich um die Kinder und plant in Zukunft einen Deutschkurs zu besuchen. Die volljährige P3, die wegen der Schule nach Österreich kam, besucht keine Schule, hat aber einen A2 Kurs besucht und möchte in Zukunft einen weitere Deutschkurs besuchen.
b) Verfahrensverläufe:
P1 und P2 schickten einen minderjährigen Sohn ca. XXXX oder XXXX nach Österreich und nachdem ihm, weil er keinen syrischen Wehrdienst leisten wollte, in Österreich Asyl gewährt worden war, ließ er P1 bis P8, im Rahmen einer Familienzusammenführung, von Syrien nach Österreich nachkommen, wo P1 bis P8 am XXXX Anträge auf internationalen Schutz stellten.
Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.12.2025, Zahlen 1) 1374757310/240965989, 2) 1374756705/240966233, 3) 1374752401/240966551, 4) 1374752303/240966667, 5) 1374753104/240968295, 6) 1374754003/240968368, 7) 1374754602/240968414 und 8) 1374755610/240968333, wurde die Anträge auf internationalen Schutz in den Spruchpunkten I. bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. In den Spruchpunkten II. wurde gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und in den Spruchpunkten III. gemäß § 8 Abs. 4 AsylG befristete Aufenthaltsberichtigungen für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.
Nach fristgerecht gegen die Spruchpunkte I. der Bescheide erhobenen Beschwerden wurde eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anberaumt.
c) Fluchtgründe:
Der Heimatort von P1 bis P8, XXXX in XXXX und die umliegende Region, so auch der nördliche Nachbarort XXXX und der südliche XXXX (alle drei Orte befinden sich XXXX ), standen von XXXX bzw. XXXX bis XXXX unter Kontrolle XXXX und stehen seit XXXX unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung.
Das Regime unter Bashar al-Assad wurde am 08.12.2024 gestürzt und übt in der Arabischen Republik Syrien keine Gebietshoheit bzw. Herrschaftsgewalt aus.
Es kann nicht festgestellt werden, dass P1 aktuell im Herkunftsstaat von einem Mann verfolgt wird, weil dieser
- unbekannte Mann P1 angeschossen hat, sich P1 deshalb bei Behörden beschwerte, weshalb der Schütze im XXXX dafür sorgte, dass P1 wegen angeblicher terroristischer Aktivitäten auf eine Fahndungsliste kam und im XXXX oder XXXX eine Hausdurchsuchung bei P1 stattfand
- gute und namentlich bekannte Freund seines Bruders im XXXX oder XXXX in zwei Reifen XXXX von P1 schoss, weil er P1 mit dessen Bruder verwechselte und sich mit P1 prügelte, weshalb P1 ihn anzeigte, zwei Hausdurchsuchungen bei P1 stattfanden und der Freund des Bruders das Haus des Beschwerdeführers im Jahr XXXX abbrannte.
P1 war nie politisch interessiert und hat keine Verfolgung durch die syrische Übergangsregierung behauptet.
Es kann nicht festgestellt werden, dass P3 und/oder P4 in der Arabischen Republik Syrien gegen deren Willen und dem Willen ihres Vaters P1 Cousins heiraten müssen.
Es kann nicht festgestellt werden, dass P1 bis P8 in der Arabischen Republik Syrien eine Verfolgung aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, staatsbürgerlichen Zugehörigkeit, wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen der politischen Gesinnung droht. P1 bis P8 werden auch nicht wegen ihren Asylantragstellungen in Österreich verfolgt.
d) aktuelle Lage im Herkunftsstaat:
Auszüge aus der Länderinformation der Staatendokumentation zu „Syrien“, Version 13 vom 28.02.2026:
Politische Lage
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Am 8.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Zuvor waren Kämpfer in die Hauptstadt eingedrungen, nachdem Oppositionsgruppierungen am 27.11.2024 eine Offensive gegen das Regime gestartet und innerhalb weniger Tage die Städte Aleppo, Hama und große Teile des Südens eingenommen hatten. Al-Assad war aus Damaskus geflohen (AJ 8.12.2024). Ihm und seiner Familie wurde Asyl in Russland gewährt (VB Moskau 10.12.2024). Er hatte das Land seit 2000 regiert, nachdem er die Macht von seinem Vater Hafez al-Assad übernommen hatte, der zuvor 29 Jahre regiert hatte (BBC 8.12.2024a). Er kam mit der Baath-Partei an die Macht, die in Syrien seit den 1960er-Jahren Regierungspartei war (NTV 9.12.2024). Bashar al-Assad hatte friedliche Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu Flüchtlingen (BBC 8.12.2024a). Die Offensive gegen al-Assad 2024 wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt (BBC 9.12.2024). [Details zur Offensive bzw. zur Hay'at Tahrir ash-Sham finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden bzw. Sicherheitsbehörden / Bewaffnete Gruppierungen Anm.] Die HTS wurde ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet, änderte ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qa'ida in Hay'at Tahrir ash-Sham. Sie festigte ihre Macht in den Gouvernements Idlib und Aleppo, wo sie ihre Rivalen, darunter Zellen von al-Qa'ida und des Islamischen Staates (IS), zerschlug. Sie setzte die sogenannte Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) ein, um das Gebiet nach islamischem Recht zu verwalten (BBC 9.12.2024). Die HTS wurde durch die von der Türkei unterstützte Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA), lokale Kämpfer im Süden und andere Gruppierungen bei der Offensive 2024 unterstützt (Al-Monitor 8.12.2024). Auch andere Rebellengruppierungen erhoben sich (BBC 8.12.2024b), etwa solche im Norden, Kurdenmilizen im Nordosten, sowie Zellen der Terrormiliz IS (Tagesschau 8.12.2024). Im Süden trugen verschiedene bewaffnete Gruppierungen dazu bei, die Regierungstruppen aus dem Gebiet zu vertreiben. Lokale Milizen nahmen den größten Teil des Gouvernements Dara'a sowie das überwiegend drusische Gouvernement Suweida ein (Al-Monitor 8.12.2024). HTS-Anführer Mohammed al-Joulani, der mittlerweile anstelle seines Kampfnamens seinen bürgerlichen Namen Ahmad ash-Shara' verwendet (Nashra 8.12.2024), wurde am 29.1.2025 zum Übergangspräsidenten ernannt (Standard 29.1.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes herrschte vier Monate lang aus rechtlicher Sicht ein Vakuum, da die alten Strukturen gestürzt, die neue Ordnung allerdings noch nicht etabliert war (ÖB Damaskus 19.1.2026). Innerhalb von nur 100 Tagen nach dem Sturz des Assad-Regimes waren über 20 Ministerien und Hunderte von Dienststellen wieder funktionsfähig. Die öffentliche Ordnung blieb, wenn auch in fragiler Form, in den meisten städtischen Zentren weitgehend erhalten, und wichtige Dienstleistungen wie Stromversorgung und öffentliche Gesundheit funktionierten, wenn auch ungleichmäßig, weiterhin (Etana 7.2025). Die neuen Machthaber Syriens haben seit ihrem Sieg im Dezember 2024 bemerkenswerte Erfolge erzielt, insbesondere indem sie sich eine hohe externe Legitimität aufgebaut haben (ICG 26.11.2025; vgl. INSS 14.12.2025). Innerhalb weniger Monate nach ihrer Machtübernahme in Damaskus sicherten sie sich nicht nur Finanzierungszusagen von Gebern aus den Golfstaaten, sondern erreichten auch eine Lockerung der Sanktionen durch die USA, die Europäische Union und Großbritannien sowie die Streichung der HTS von der US-Liste der ausländischen terroristischen Organisationen und der britischen Liste der verbotenen terroristischen Organisationen. In einem bemerkenswerten diplomatischen Pragmatismus bemühten sie sich um die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Russland und Iran und nahmen gleichzeitig Sicherheitsgespräche mit Israel auf (ICG 26.11.2025). Sanktionen werden derzeit aufgehoben, und nach 14 Jahren Krieg könnten Milliarden von US-Dollar in den Wiederaufbau Syriens investiert werden (RIC 18.12.2025). Im Inland ist die Bilanz jedoch gemischter (ICG 26.11.2025). Es wurden wichtige politische Prozesse angegangen (IDOS 8.12.2025), die Einrichtung einer technokratischen (INSS 14.12.2025) Übergangsregierung, indirekte Parlamentswahlen, (IDOS 8.12.2025), die Ausarbeitung einer vorläufigen Verfassungserklärung, Einleitung eines nationalen Dialogs zur Versöhnung und Beginn eines schrittweisen Übergangsjustizprozesses zur Regelung des Status von Beamten und Militärangehörigen aus der Assad-Ära. Die Regierung hat sich um den Wiederaufbau der Institutionen bemüht und es geschafft, das Tempo und die Qualität der Grundversorgung, einschließlich Strom, Wasser, Gesundheit und Bildung, leicht zu verbessern (INSS 14.12.2025). Diese Schritte wurden jedoch als intransparent und undemokratisch harsch kritisiert (IDOS 8.12.2025). Zwar haben die neuen Behörden davon abgesehen, eine islamistische Agenda durchzusetzen, wie manche befürchtet hatten, doch sind viele Syrer der Meinung, dass sie es nicht schaffen, eine inklusive politische Ordnung zu schaffen. Der Übergang hat zumindest bisher zu einer stetigen Zentralisierung der Macht innerhalb der ehemaligen HTS-Reihen geführt, während andere politische und soziale Komponenten nur begrenzt vertreten sind (ICG 26.11.2025). Die zahlreichen Herausforderungen im Inland reichen von sektiererischen Spannungen und Forderungen nach Separatismus über die anhaltende Präsenz extremistischer und dschihadistischer Gruppen, die den Regierungskurs ablehnen, bis hin zu einer schweren Wirtschaftskrise (INSS 14.12.2025). Es besteht ein dringender Bedarf an Gesetzen und Institutionen, die den Wiederaufbau erleichtern, Kriegsverbrecher zur Rechenschaft ziehen und sicherstellen, dass die neue Regierung auf die Bedürfnisse ihrer Bürger eingeht (FA 5.12.2025).
Der Übergangsprozess wird durch Widerstand sowohl aus den eigenen (radikal-islamischen) Reihen erschwert als auch durch den sich mithilfe von außen militärisch organisierenden Loyalisten al-Assads und den permanent andauernden territorialen Einfällen und Luftangriffen seitens Israels. Hinzu kommt das Wiedererstarken des IS (Ablehnung der neuen Machthaber als Abtrünnige) (ÖB Damaskus 19.1.2026).
Am 29.3.2025 ernannte der Präsident die neue syrische Regierung. Diese besteht aus Technokraten, ethnischen Minderheiten und mehreren engen Vertrauten ash-Shara's. Fast die Hälfte der Ernannten steht in keiner Verbindung zur HTS. Unter den Ernannten ist eine Frau, ein Angehöriger der drusischen Minderheit, ein Kurde und ein Alawit (FT 30.3.2025). Das einzige weibliche Kabinettsmitglied ist katholische Christin (VN 1.4.2025). Keiner von ihnen erhielt ein wichtiges Ressort (AlMon 30.3.2025). Mehrere der neuen Minister waren unter dem Assad-Regime tätig (NYT 30.3.2025). Die syrische Regierung setzt sich aus einer ungewöhnlichen Mischung aus ehemaligen Dschihadisten, Aktivisten der Zivilgesellschaft, jungen Flüchtlingen, die ihre prägenden Jahre außerhalb Syriens verbracht haben, und vielen ehemaligen Regierungsbeamten zusammen (BI 12.2.2026). Die Mitglieder sind für fünf Jahre bestellt (FT 30.3.2025). Das Kabinett hat keinen Premierminister, da gemäß der vorläufigen Verfassung die Regierung einen Generalsekretär haben wird (Independent 29.3.2025). Ein neues Gremium, das Ende März per Dekret bekannt gegeben wurde, das Generalsekretariat für politische Angelegenheiten, gewährte ash-Shara's Stellvertreter, Außenminister As'ad ash-Shaibani, weitreichende Befugnisse über die Führung von Ministerien und Regierungsbehörden – ähnlich der Rolle eines Premierministers (FT 30.3.2025).
Es scheint, dass Syrien sich nicht in Richtung Demokratie bewegt, und es sind bereits klare Muster einer stark zentralisierten Herrschaft erkennbar: Abhängigkeit von Loyalisten, Mangel an Pluralismus sowie schnelle politische Verfahren, die keine Inklusion oder Repräsentation widerspiegeln und weitgehend symbolisch erscheinen (INSS 14.12.2025). Zwar wurden die Meilensteine eines Übergangsprozesses erreicht, doch deutet alles auf übereilte, nicht konsultative Entscheidungen hin, die die Kontrolle von ash-Shara' und seinen engsten Beratern (von denen viele selbst mit der HTS in Verbindung stehen) gefestigt haben. Bestenfalls gibt es überzeugende Anzeichen für einen Übergangsprozess und Inklusivität, doch hinter der Fassade verbirgt sich wenig Substanzielles (Etana/KAS 1.6.2025). Insbesondere Minderheiten haben Kritik an mangelnder Transparenz, der Ernennung von Vertrauten und unzureichender Repräsentation geäußert – beispielsweise in Bezug auf die Art und Weise, wie der Präsident ausgewählt wurde, die Natur des "Nationalen Versöhnungsausschusses", die Zusammensetzung der Regierung und die Wahlen zum Volksrat. Infolgedessen bleibt das Misstrauen im Land groß, insbesondere angesichts der Gewalt gegen Minderheiten, unter anderem durch Kräfte, die ash-Shara' loyal gegenüberstehen (INSS 14.12.2025). Derzeit werden viele Entscheidungen ohne klare rechtliche Begründung, öffentliche Erklärung oder formelle Kontrolle getroffen, was die Möglichkeiten der Rechenschaftspflicht und der Beteiligung der Öffentlichkeit einschränkt (Etana 7.2025). Die meisten politischen Entscheidungen werden per Dekret und zunehmend von einer undurchsichtigen Clique von Loyalisten getroffen, die neue Regierungsorgane leiten, darunter einen Staatsfonds, den ash-Shara' selbst per Dekret geschaffen hat (TCF 12.1.2026). Wichtige Entscheidungsgremien und Sicherheitsressorts verbleiben in den Händen eines kleinen Kreises (ICG 26.11.2025). Personen, die mit den ehemaligen Netzwerken der HTS verbunden sind, haben die Kontrolle über die mächtigsten Ministerien – Inneres, Verteidigung, Justiz und Auswärtige Angelegenheiten. Um diese Machtkonsolidierung noch zu verstärken, hat die Interimspräsidentschaft das Amt des Premierministers abgeschafft, mehrere Ministerien ohne öffentliche Beteiligung oder parlamentarische Debatte zusammengelegt oder abgeschafft und Mitglieder der Familie ash-Shara' in wichtige wirtschaftliche und administrative Positionen berufen (Etana 7.2025). Kurz- und mittelfristig läuft die politische Entwicklung auf ein autoritäres System hinaus, in dem die Macht weiterhin zentralisiert und monopolisiert ist (APuZ 6.6.2025b). Die neue syrische Regierung ist zentralistisch, islamistisch und arabisch-nationalistisch (Conflits 24.1.2026). Die Zivilgesellschaft ist aktiv und kompetent, aber nach wie vor unterrepräsentiert, nicht aufgrund mangelnden Interesses oder mangelnder Bereitschaft, sondern weil noch keine strukturierten Mechanismen für die Beteiligung entwickelt wurden (Etana 7.2025). Im Jänner 2025 wurden alle politischen Parteien aufgelöst, und seitdem wurden keine Gesetze oder Beschlüsse gefasst, die die Gründung neuer Parteien ermöglichen würden (FA 4.2.2026).
Einen Monat nach dem Sturz des Assad-Regimes löste Interimspräsident ash-Shara' offiziell die Volksversammlung auf. Der Prozess zur Einrichtung einer neuen Legislative begann am 13.6.2025, als ash-Shara' einen elfköpfigen Obersten Ausschuss ernannte (Chatham 9.9.2025). Die neue Versammlung sollte ursprünglich 150 Mitglieder umfassen, wurde jedoch nach Konsultationen auf Gemeindeebene auf 210 Mitglieder erweitert (Chatham 9.9.2025). Im August 2025 wurde das Dekret Nr. 143, mit dem ein vorläufiges Wahlsystem für die Volksversammlung eingeführt wurde, erlassen (MECGA 30.9.2025). Ash-Shara' hat die Vorsitzenden der lokalen Komitees ernannt, die 50 Personen pro Sitz als Wahlberechtigte bestimmten. Diese 50 Personen wählten zwei Drittel der Versammlung (RIC 18.12.2025). Das restliche Drittel wird vom Präsidenten ernannt (Chatham 9.9.2025). Bei der Auswahl der Wahlmänner mangelte es an Transparenz. Insbesondere bei der Auswahl der Unterausschüsse und Wahlmännergremien gab es keine Kontrolle, und der gesamte Prozess war potenziell anfällig für Manipulationen (AJ 5.10.2025a; vgl. Chatham 9.9.2025). Des Weiteren wurden durch den von ash-Shara' ernannten Obersten Ausschuss 1.570 Kandidaten zugelassen (AJ 5.10.2025b). Neben dem Ausschluss von Personen, die mit dem gestürzten Assad-Regime in Verbindung stehen, verbot das Dekret auch die Teilnahme von Personen, die mit "abspalterischen" oder "verbotenen Gruppen" in Verbindung stehen (MECGA 30.9.2025). Die Regierung hat alle Aktivitäten von Parteien aus der Assad-Ära sowie von Oppositionsparteien, die während des Bürgerkriegs im Exil tätig waren, untersagt. Kandidaten durften nur als Einzelpersonen antreten (NYT 6.10.2025), es waren keine politischen Parteien an den Wahlen beteiligt (AJ 5.10.2025b). Am 5.10.2025 fand die erste Phase der Wahlen zur Interims-Parlamentarischen Versammlung in allen Gouvernements außer dem mehrheitlich von Drusen bewohnten Gouvernement Suweida sowie den von den kurdischen Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gouvernements ar-Raqqa und al-Hasaka statt. Die Besetzung der Sitze für die genannten Gouvernements erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (ÖB Damaskus 19.1.2026). Die Öffentlichkeit hat nicht direkt abgestimmt, da die Regierung erklärte, Syrien stehe noch vor erheblichen administrativen Herausforderungen. Viele Menschen verfügen beispielsweise nicht über Ausweispapiere und sind vertrieben worden (NYT 6.10.2025). Obwohl festgelegt war, dass 20 % der Mitglieder der Wahlkollegien Frauen sein müssen (RIC 18.12.2025; vgl. AJ 5.10.2025b), wurden nur sechs Frauen gewählt (RIC 18.12.2025). Andere Quellen sprechen von sieben Frauen, die gewählt wurden (CNN 6.10.2025). Von ihnen ist eine Christin, eine Ismailitin und eine Alawitin (ÖB Damaskus 19.1.2026). Nur zehn Mitglieder religiöser und ethnischer Minderheiten erhielten Sitze (RIC 18.12.2025). Angesichts der Bevölkerungszahl ist die Wahl nicht repräsentativ (CNN 6.10.2025). Eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments wird es sein, eine neue Verfassung für das Land auszuarbeiten und direkte öffentliche Wahlen für die nächste Legislaturperiode vorzubereiten (CNN 6.10.2025).
Am 25.2.2025 fand die Konferenz zum Nationalen Dialog in Damaskus statt. Hunderte von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen waren anwesend, aber viele andere Persönlichkeiten und Gruppierungen fehlten (AlHurra 25.2.2025). Ca. 400 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Glaubensgemeinschaften, der Opposition und der Künstler nahmen teil (AlHurra 25.2.2025). Laut BBC waren es sogar 600 Teilnehmer (BBC 25.2.2025). Die Kurdische Autonomieverwaltung und ihr militärischer Arm, die SDF, haben keine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten. Die Organisatoren hatten zuvor mitgeteilt, dass keine militärischen Einheiten oder Formationen, die noch ihre Waffen behalten, eingeladen wurden (AlHurra 25.2.2025). Das Komitee der Dialogkonferenz gab Empfehlungen heraus und keine Entscheidungen (AJ 21.2.2025). Es wurden mehrere Erklärungen abgegeben, darunter die Bildung eines Legislativrats, ein Bekenntnis zur Übergangsjustiz, zu den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit (TNA 3.3.2025). Am 2.3.2025 gab die neue Regierung die Bildung eines siebenköpfigen Ausschusses bekannt. Der Ausschuss besteht aus einem Expertenkomitee, dem auch zwei Frauen angehören und dessen Aufgabe es war, die Verfassungserklärung, die die Übergangsphase regelt, in Syrien zu entwerfen (FR24 2.3.2025; vgl. BBC 3.3.2025). Die Ideen aus den nationalen Dialogen und Diskussionen, die in den Workshops zur Verfassungsgebung während der Nationalen Dialogkonferenz stattgefunden haben, sollen vom Ausschuss berücksichtigt werden (SANA 3.3.2025).
Am 13.3.2025 unterzeichnete ash-Shara' die angekündigte Verfassungserklärung (NYT 14.3.2025). Das vorläufige Dokument besteht aus vier Kapiteln und 53 Artikeln (AlHurra 14.3.2025). Es sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor (BBC 14.3.2025). Danach soll eine dauerhafte Verfassung verabschiedet und Wahlen für den Präsidenten abgehalten werden (NYT 14.3.2025). Die Erklärung legt fest, dass der syrische Präsident Muslim sein muss, wie es schon in der vorherigen Verfassung geschrieben stand. Anders als in der Verfassung von 2012, schreibt diese Verfassungserklärung die islamische Rechtslegung als wichtigste Quelle der Gesetzgebung fest. Daneben werden die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz verankert sowie die Rechte der Frauen garantiert (BBC 14.3.2025). Der Präsident ist jedoch allein für die Ernennung der Richter des neuen Verfassungsgerichts Syriens verantwortlich. Die Richter müssen unparteiisch sein (NYT 14.3.2025). Für die Rechenschaftspflicht des Präsidenten wird in der Verfassung keine Möglichkeit eingeräumt. Der Erklärung zufolge wird ash-Shara' neben dem Amt des Präsidenten der Republik die folgenden Ämter bekleiden: Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates. Artikel 41 räumt dem Präsidenten die Möglichkeit ein, mit Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates, dessen Mitglieder er selbst auswählt, den Ausnahmezustand auszurufen (AlHurra 14.3.2025). Der neu gebildete Nationale Sicherheitsrat setzt sich aus Shara'-Getreuen zusammen, darunter Verteidigungsminister Murhaf Abu Qasra, Innenminister Ali Keddah, Außenminister ash-Shaibani und Geheimdienstchef Anas Khattab (ISW 13.3.2025). Der Meinung des Syrienexperten Fabrice Balanche nach ist der Nationale Sicherheitsrat "die eigentliche Regierung" (AlMon 30.3.2025). Die syrische Verfassungserklärung von März 2025 umreißt den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Übergangsphase des Landes (Etana 7.2025). Die Verfassungserklärung garantiert Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit. Allerdings können alle Rechte, einschließlich der Religionsfreiheit, eingeschränkt werden, wenn sie unter anderem als Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. Sie sind mit einigen Ausnahmen verbunden, darunter die Verherrlichung des Assad-Regimes (NYT 14.3.2025). Auch die Symbole des Assad-Regimes sind unter Strafe gestellt, sowie dessen Verbrechen zu leugnen, zu loben, zu rechtfertigen oder zu verharmlosen (AlHurra 14.3.2025). Die Verfassungserklärung garantiert Frauen das Recht auf Bildung und Arbeit und fügt hinzu, dass sie volle soziale, wirtschaftliche und politische Rechte haben werden (NYT 14.3.2025). Diese temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten (NYT 14.3.2025). Es gibt keine Bestimmungen, welche die Befugnisse des Präsidenten einschränken oder es ermöglichen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen oder seines Amtes zu entheben, wenn er seine Befugnisse überschreitet. Dies macht den Präsidenten zu einem zentralen Knotenpunkt für alle Regierungszweige, was strukturell unvereinbar mit dem in der Erklärung bekräftigten Grundsatz der Gewaltenteilung und des Gleichgewichts der Gewalten ist (ACRPS 5.2025). Das Parlament ist nicht befugt, den Präsidenten anzuklagen, Minister zu ernennen oder zu entlassen oder die Exekutive zu kontrollieren (HRW 25.3.2025). Immerhin spricht die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Befugnis ab, allgemeine Amnestiegesetze zu erlassen, die al-Assad zuvor für sich monopolisiert hatte (AlHurra 14.3.2025). In der Verfassung ist Syrien als "arabische" Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache (LSE 28.3.2025). Sie löste innerhalb Syriens viele Diskussionen aus. Umstritten sind insbesondere jene Passagen, die dem Präsidenten ein Machtmonopol einräumen (AlHurra 14.3.2025). Der Syrische Demokratische Rat, der politische Arm der kurdisch geführten SDF, erklärte, das neue Dokument sei "eine neue Form des Autoritarismus" (NYT 14.3.2025). Das International Centre for Dialogue Initiatives schreibt, dass diese Reformen einseitig von einem ebenfalls vom Präsidenten ernannten Verfassungsausschuss ausgearbeitet wurden, der dann behauptete, ihre Legitimität stamme aus einem Dialogprozess. Die sogenannte Nationale Dialogkonferenz wurde so zu einem politischen Deckmantel für vorab festgelegte Verfassungsänderungen, die unter dem Deckmantel der Reform die autoritäre Herrschaft festigten (ICDI 4.4.2025). Trotz der weitverbreiteten Kritik an der aktuellen Verfassung ist keine kurzfristige Überarbeitung vorgesehen. Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens, das unmittelbar nach der Nationalen Dialogkonferenz im Februar 2025 in Gang gesetzt wurde. Ein siebenköpfiges Gremium erarbeitete die Verfassung in kürzester Zeit und wird in ihrer aktuellen Form noch nicht ihren Ansprüchen für einen pluralistischen, freien und gerechten Staat gerecht (AdRev 3.4.2025). Sowohl die Organisation der Nationalen Dialogkonferenz als auch die Erarbeitung der Verfassungserklärung waren in personeller Hinsicht stark von der Handschrift der neuen Machthaber geprägt, enthielten aber durchaus auch einzelne "outreach"-Elemente, um die Gesamtheit der Bevölkerung in all ihren ethnischen und religiösen Komponenten – sowie deren Erwartungen und Anliegen – nominell einzubinden (ÖB Damaskus 19.1.2026).
Trotz der Kritik ergab eine im März 2025 im Auftrag von „The Economist“ durchgeführte Umfrage, an der 1.500 Syrer aus allen Provinzen und konfessionellen Gruppen des Landes teilnahmen, dass 81 % die Herrschaft von ash-Shara' befürworten. Nur 22 % sind der Meinung, dass seine Vergangenheit als al-Qaida-Führer ihn für eine Führungsrolle disqualifiziert. Eine große Zahl der Befragten gibt an, dass sie seine neue Ordnung als sicherer, freier und weniger konfessionell geprägt empfinden als das Regime von al-Assad. Etwa 70 % sind optimistisch, was die allgemeine Richtung des Landes angeht. Die zufriedenste Provinz ist Idlib, ash-Shara's ehemaliges Machtgebiet, wo 99 der 100 Befragten sich optimistisch äußern. Tartus, wo Anfang März 2025 mehrere Massaker an der alawitschen Minderheit stattgefunden haben, ist das pessimistischste Gouvernement. Selbst dort gaben 49 % an, optimistisch zu sein, während 23 % sich pessimistisch äußerten. (Economist 2.4.2025).
Minister und lokale Gouverneure erlassen manchmal sich überschneidende oder widersprüchliche Anweisungen. In Ermangelung eines gemeinsamen Rechts- und Verwaltungsrahmens wenden Regierungsstellen oft unterschiedliche Gesetze und Verfahren an, was zu widersprüchlichen Entscheidungen, Verwirrung in der Öffentlichkeit und Frustration führen kann, wie beispielsweise beim Investitionsrecht, Scheidungs- und Sorgerecht oder Eigentumsrecht. Die Behörden müssen noch klären, welchen Rechtsrahmen sie anerkennen, ob das syrische Recht vor 2011, die Gesetzgebung der Syrischen Heilsregierung in Idlib oder eine hybride Übergangsregelung. Für die Bürger ist es schwierig, ihre Rechte zu verstehen, Entscheidungen anzufechten oder Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen (Etana 7.2025).
Die HTS wurde im Mai 2014 auf die Terrorliste der UN gesetzt, als der Sicherheitsausschuss zu dem Schluss kam, dass es sich um eine terroristische Organisation mit Verbindungen zur al-Qaida handelt (UN News 12.12.2024). Im November 2025 strichen erst die Vereinten Nationen (UN 6.11.2025) und im Anschluss auch die EU ash-Shara' und Inneminister Khattab von der Sanktionsliste (EUR-Lex 12.11.2025). Die HTS steht weiterhin auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen (FA 4.2.2026).
Gewaltmonopol
Allgemein kann gesagt werden, dass Übergangspräsident ash-Shara' bestrebt ist, das Land unter seiner Führung als verlässlichen Partner sowohl für den Westen als auch für andere wichtige Akteure aufzubauen und Diversität und Inklusivität zu betonen. Gewaltausbrüche gegen Minderheiten und Diskriminierung würden dem zuwiderlaufen. Allerdings korrespondiert die Lage in verschiedenen Landesteilen nicht mit dieser Politik (ÖB Damaskus 26.11.2025). Ein Bereich, in dem die Übergangsregierung vor besonders großen Herausforderungen steht, ist die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Zwar wurden die ehemaligen Rebellengruppen, die an der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes beteiligt waren, formell in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen integriert, doch viele von ihnen behalten ihre ursprünglichen Strukturen weitgehend bei und handeln mitunter eigenmächtig (ICG 26.11.2025). Die strukturellen Schwächen des Zentralstaates in Verbindung mit der Stärke regionaler politisch-militärischer Gruppierungen außerhalb seiner Kontrolle haben die Behörden dazu veranlasst, einen Ad-hoc-Ansatz für die Regierungsführung zu verfolgen. Ob aus freiem Willen oder aus Notwendigkeit – sowohl die Übergangsregierung als auch die nachfolgende Interimsregierung haben Vereinbarungen mit syrischen Minderheitengemeinschaften und politischen Akteuren außerhalb des Einflussbereichs der HTS getroffen, um zur Stabilisierung bestimmter Regionen beizutragen (CEIP 15.7.2025).
In mehreren Regionen wurden Pilotprogramme für Regionalräte eingeführt, die derzeit jedoch nur teilweise und informell funktionieren (INSS 14.12.2025). Nach dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad im Dezember 2024 entstand in ganz Syrien eine hybride Form der Regierungsführung in den Bereichen lokale Verwaltung, Sicherheit und Justiz, wobei diese Bereiche unterschiedlich stark dezentralisiert sind. Die hybriden Regierungsstrukturen sind weder dezentralisiert noch zentralisiert, sondern verbinden Elemente der zentralen Herrschaft mit Basisinitiativen und lokaler Anpassungsfähigkeit. Das Regierungssystem kombiniert zentralisierte und lokalisierte Formen der Verwaltung und Sicherheitsgewährleistung. Die lokale Verwaltung in Syrien nimmt im Allgemeinen eine von zwei Formen an: Bürgermeister und Gemeinderäte aus der Zeit des Regimes oder nach dem 8.12.2024 gewählte Bürgermeister und Gemeinderäte. Wo die Einheimischen kein Interesse daran hatten, sie zu ersetzen, sind die Bürgermeister aus der Zeit des Regimes weiterhin im Amt, während dort, wo die Einheimischen neue Strukturen gefordert haben, diese geschaffen wurden. Neu gewählte Gemeinderäte finden sich daher in den ehemaligen Hochburgen der Opposition, aber auch in alawitischen und ismailitischen Gemeinden, die zwar immer unter der Kontrolle des Regimes standen, in denen lokale politische Aktivisten jedoch die Initiative ergriffen haben, um neue soziale und politische Strukturen aufzubauen (CEIP 15.7.2025).
Die Regierung von ash-Shara' hat Forderungen nach Föderalismus oder einer Teilung des Landes abgelehnt und erklärt, sie wolle das Land vereinen und für alle Syrer regieren (REU 15.9.2025). Die tatsächliche Fähigkeit der Übergangsregierung, die vollständige Kontrolle und Regierungsgewalt zu etablieren, ist begrenzt. Das Regime kontrolliert direkt etwa 50 % bis 60 % des Landes (INSS 14.1.2026). Die Regierung kontrolliert vor allem den städtischen Korridor Damaskus–Homs–Hama–Aleppo und die meisten größeren Städte, wo staatliche Institutionen, Sicherheitsmechanismen, Steuererhebung, Bildungssysteme und medizinische Versorgung relativ gut funktionieren (INSS 14.1.2026). Mechanismen zur Aufrechterhaltung des Gewaltmonopols funktioneren v.a. in und um Damaskus sowie in den Gouvernements Idlib und Hama, außerdem in Teilen der Gouvernements Aleppo und Homs (AA 30.5.2025). Der Einfluss der Regierung wird umso schwächer, je weiter man sich von Damaskus entfernt (BI 12.2.2026). Die Kontrolle der Regierung ist in den Randgebieten (der Wüstenregion im Osten, Nordosten und Süden Syriens) minimal, wo lokale Milizen, Stämme, Kurden, türkische Stellvertreterfraktionen und drusische Gemeinschaften den größten Teil der Macht innehaben (INSS 14.1.2026). Die bewaffneten Gruppierungen sind zwar formal in die neue syrische Armee integriert, verfügen aber auf lokaler Ebene weiterhin über ein hohes Maß an Autonomie und verfolgen teilweise ihre eigene Agenda. Eine effektive Kontrolle dieser Gruppierungen durch die syrische Regierung kann daher nicht als gegeben angenommen werden (AA 30.5.2025). Laut einer Expertenquelle sind in Syrien mehr als 38 bewaffnete Gruppen aktiv. Diese Gruppen unterscheiden sich in ihrer Ideologie, ihren Finanzierungsquellen und ihren Allianzen. Einige werden von der Türkei unterstützt (z. B. die Syrische Nationale Armee - Syrian National Army - SNA), andere von Russland, Iran, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien, Katar oder Israel (MVCR 8.2025). [Für weitere Informationen dazu s. Kapitel Sicherheitsbehörden Anm.]
Die folgende Karte zeigt die einzelnen Einflussgebeite der jeweilgen Akteure mit Stand 17.2.2026 (Braun: Zentralregierung; Lila: Kontrolle der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF); Hell-Lila: durch die SDF verlorene Räume; Rot: Zellen von pro-Assad-Gruppierungen; Grün: Israelische Truppen; Orange: drusische bewaffnete Gruppierungen;):

Nordsyrien
Teile des Grenzgebiets im Norden werden von der Türkei besetzt (APuZ 6.6.2025b). Die von der Türkei besetzten Gebiete werden von türkischen Beamten verwaltet, wirtschaftlich von der türkischen Lira dominiert und sind infrastrukturell eng mit der türkischen Provinz Hatay verknüpft (APuZ 6.6.2025a). Die Übergangsregierung hat ihre Autorität aufgrund der anhaltenden Präsenz ausländischer Streitkräfte und lokaler Milizen noch nicht vollständig auf die Gebiete Ra's al'Ain und Tall Abyad ausgedehnt. Die türkischen Streitkräfte üben weiterhin einen erheblichen direkten oder indirekten militärischen und administrativen Einfluss auf diese Grenzregionen aus. Schätzungen zufolge sind etwa 10.000 türkische Soldaten in Nordsyrien stationiert, darunter in 'Afrin, Ra's al-'Ain und Tell Abyad. Unterdessen bleiben türkisch unterstützte Fraktionen wie die SNA aktiv, obwohl sich ihr rechtlicher Status nach den jüngsten politischen Entwicklungen nominell geändert hat (STJ 31.7.2025).
Im Nordwesten Syriens erklärte ein Führer der alawitischen Gemeinschaft, die Regierung von ash-Shara' bedrohe ihr Überleben, nachdem sunnitische Militante, die der Regierung nahestehen, dort im März 2025 Hunderte von Zivilisten massakriert hatten (REU 15.9.2025). In den Küstengebieten (Gouvernements Latakia und Tartous) sowie im westlichen Teil des Gouvernements Homs sind nach wie vor Anhänger des gestürzten Assad-Regimes präsent, die teilweise auch mit Waffengewalt gegen die Regierung und deren Sicherheitskräfte vorgehen (AA 30.5.2025). In den Wüstengebieten der Gouvernements Homs, ar-Raqqa und Deir ez-Zour ist der IS weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, übt aber keine feste Gebietskontrolle aus (AA 30.5.2025). [Informationen zum Islamischen Staat finden sich im Kapitel Sicherheitslage Anm.]
[Die Lage im Nordosten Syriens befindet sich derzeit im Umbruch, nachdem die Zentralregierung ihre Kontrolle ausgeweitet und Vereinbarungen mit der DAANES bezüglich der Verwaltung dieser Gebiete getroffen hat. Die Informationslage ist derzeit dünn und von Änderungen betroffen. Anm.] Die Kurden im Nordosten Syriens stellen sich gegen die neu vorgestellte syrische Regierung. Das Kabinett spiegele nicht die Vielfalt des Landes wider, teilte die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) mit. Man sehe sich daher nicht an die Entscheidungen der neuen Regierung gebunden (Zeit Online 30.3.2025; vgl. Standard 30.3.2025; K24 30.3.2025). Obwohl der neuen Regierung mit Bildungsminister Mohammad Turko ein Kurde angehört, sind keine Vertreter der DAANES ins neue Kabinett berufen worden (MEE 30.3.2025). Im Jänner 2026 kam das Land an einen Wendepunkt, durch die Eskalation der Kämpfe zwischen der syrischen Regierung und den SDF, der kurdisch geführten Kampfeinheiten, die einen Großteil des Nordostens verwalteten. Ein am 10.3.2025 erzieltes Abkommen enthielt zwar allgemeine Grundsätze für die Integration der SDF und der ihr angeschlossenen Verwaltungsorgane in den syrischen Staat und setzte das Ziel, die praktischen Details bis zum Ende des Jahres auszuarbeiten. Diese dahingehenden Bemühungen kamen jedoch zum Stillstand. Nachdem monatelange, von den USA vermittelte Verhandlungen zu keinem Durchbruch geführt hatten, begannen die Regierungstruppen Anfang Jänner 2026 mit dem Vormarsch auf die Stellungen der SDF. Am 6.1.2026 rückten Regierungstruppen in Aleppo in mehrere Stadtteile vor, die von kurdischen Kräften kontrolliert wurden. Jede Seite gab der anderen die Schuld dafür, dass sie eine Vereinbarung über die Übergabe der Staddteile an die Zentralregerirung von April 2025 nicht eingehalten und dann den ersten Schuss abgefeuert habe. Es besteht jedoch kaum Zweifel daran, dass die Regierung diese Operation geplant hatte. Ihre Streitkräfte setzten ihre Autorität über die Stadtteile in nur zwei Tagen durch, woraufhin die kurdischen Kämpfer ein von den USA vermitteltes Abkommen akzeptierten, sich in den Nordosten zurückzuziehen. Die Regierung nutzte diesen Schwung und richtete ihren militärischen Druck dann auf Gebiete zwischen Aleppo und dem Euphrat, die überwiegend von Arabern bewohnt sind und in denen die SDF während der Tumulte der Offensive Ende 2024, die das Assad-Regime stürzte, ihre Macht ausgedehnt hatten (ICG 20.1.2026). Am 16.1.2026 erkannte der syrische Präsident die Kurden offiziell als vollwertige syrische Staatsbürger an. Sie erhielten auch das Recht, ihre Sprache zu sprechen, der Nawroz (21. März) wird künftig ein Nationalfeiertag in Syrien sein (Conflits 17.1.2026) und staatenlosen Kurden wird die Staatsangehörigkeit gewährt. Dies ist die erste formelle Anerkennung der nationalen Rechte der Kurden seit der Unabhängigkeit Syriens im Jahr 1946 (BBC 30.1.2026). Am 17.1.2026 kündigten die SDF an, sich aus dem größten Teil des Gebiets zurückzuziehen, doch ihre Zusage blieb hinter den Erwartungen Damaskus' zurück, das einen vollständigen Rückzug aus allen Gebieten westlich des Euphrats gefordert hatte. Es kam zu Zusammenstößen, und als die syrische Armee vorrückte, erhielt sie Unterstützung durch Volksaufstände in arabisch geprägten Städten östlich des Euphrats. Dies führte zu einem raschen Zusammenbruch der Autorität der SDF in den nordöstlichen Gouvernements ar-Raqqa und Deir ez-Zour, als die Zivilbevölkerung auf die Straße ging und klar wurde, dass arabische Mitglieder der SDF und der mit ihr verbündeten Autonomen Verwaltung auf die Seite der Regierung wechselten. Angesichts der Befürchtungen der SDF, dass die Regierung weiter in Gebiete mit hohem kurdischen Bevölkerungsanteil vorrücken könnte, stimmte SDF-Führer 'Abdi am Abend des 18.1.2026 einem Waffenstillstands- und Integrationsabkommen zu. Die SDF hatten den Verlust von ar-Raqqa und Deir ez-Zour akzeptiert (ICG 20.1.2026). Bezüglich des Gouvernements al-Hasaka hat die syrische Regierung mit den SDF eine einvernehmliche Vereinbarung erzielt. Die Regierung hat den SDF vier Tage Zeit für Konsultationen zu geben, um einen detaillierten Plan für die Integration der Gebiete auszuarbeiten. Im Falle einer Einigung erklärten die syrischen Streitkräfte, nicht in die Zentren der Städte al-Hasaka und Qamishli einzumarschieren, sondern in deren Außenbezirken zu bleiben. 'Abdi werde einen Kandidaten der SDF für das Amt des stellvertretenden Verteidigungsministers vorschlagen, sowie einen Kandidaten für das Amt des Gouverneurs von al-Hasaka und Namen für die Vertretung in der Volksversammlung sowie einer Liste von Personen, die in syrischen staatlichen Institutionen beschäftigt werden sollen (SANA 20.1.2026; vgl. Rudaw 21.1.2026). Bereits am Tag nach der Unterzeichnung des Abkommens wurden die Kampfhandlungen fortgeführt (DW 20.1.2026). Am 19.1.2026 rückten die Regierungstruppen weiter in Richtung al-Hasaka und 'Ain al-'Arab/ Kobane vor (Conflits 24.1.2026). Am 24.1.2026 wurde die Waffenruhe um 15 Tage verlängert. Am 25.1.2026 beschuldigten sich beide Seiten gegenseitig, gegen die Waffenruhe verstoßen zu haben (AJ 26.1.2026). Am 30.1.2026 gaben die syrische Regierung und die SDF bekannt, dass sie eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten des Landes erzielt haben. Es sieht einen umfassenden und dauerhaften Waffenstillstand vor und einen schrittweisen Ansatz für die Integration von Sicherheit, Militär und Verwaltung im Nordosten Syriens. Es enthält auch Vereinbarungen über den Rückzug beider Parteien aus den großen Städten, die Integration der SDF-Kräfte und der internen Sicherheitsorgane in das syrische Verteidigungs- und Innenministerium sowie Kompromisslösungen bei der Besetzung bestimmter Gouvernementsämter. Das Abkommen umfasst darüber hinaus die Übergabe strategischer Vermögenswerte wie Ölfelder und des internationalen Flughafens Qamishli durch die SDF an die Zentralregierung, die Wiederherstellung der staatlichen Kontrolle über zivile Institutionen und Grenzübergänge im Nordosten, die Anerkennung von kurdischen Bildungszeugnissen durch den syrischen Staat und Verpflichtungen zur Gewährleistung der sicheren Rückkehr von Vertriebenen (ICG 30.1.2026). Die SDF erklärten, dass die Vereinbarung auch die Bildung einer Militärdivision umfasst, die aus drei Brigaden ihrer Mitglieder besteht. In der Erklärung wurde hinzugefügt, dass auch eine Vereinbarung über die zivilen und bildungsbezogenen Rechte der kurdischen Bevölkerung getroffen wurde, sowie eine Garantie, dass Vertriebene in ihre Häuser zurückkehren dürfen. Syrische Truppen übernahmen die Kontrolle über die Omar-Anlage, das größte Ölfeld des Landes, nachdem sich die SDF zurückgezogen hatten. Zuvor hatte die Armee den strategisch wichtigen Tabqa-Damm am Euphrat eingenommen (BBC 30.1.2026). Gemäß der Vereinbarung rückten kleine Kontingente der dem Innenministerium unterstellten Sicherheitskräfte in mehrheitlich von Kurden bewohnte Gebiete, wie Qamishli ein. Ihr Auftrag beschränkt sich auf die Sicherung staatlicher Einrichtungen, darunter Standesämter, Passbehörden und der Flughafen, sowie auf die Wiederaufnahme der Arbeit in diesen Einrichtungen. Einer lokalen Quelle zufolge gibt es einen Plan und einen Zeitrahmen für die Fertigstellung aller Punkte des Abkommens, wie die Übernahme der wichtigen Einrichtungen, einschließlich der Grenzübergänge, des Flughafens von Qamishli und der Ölanlagen. Die ankommenden (Regierungs-)Truppen werden an vier Punkten in der Stadt Qamishli stationiert und ihre Anwesenheit wird nur vorübergehend sein. Sie werden sich zurückziehen, sobald die Integration abgeschlossen ist (ABC News 3.2.2026). Regierungstruppen der Armee meiden einen Eintritt in Gebiete mit kurdischer Mehrheit. Die kurdische Lokalpolizei (Asayesh) wird ihre Sicherheitsoperationen in den Städten al-Hasaka und Qamishli fortsetzen, bevor sie schließlich mit dem Innenministerium fusioniert (AJ 3.2.2026b). Syrische Regierungstruppen rückten am 2.2.2026 im Rahmen dieses Waffenstillstandsabkommens in die Stadt al-Hasaka ein (REU 2.2.2026) und wurden auch in die ländliche Umgebung von 'Ain al-'Arab/ Kobane entsandt (TNA 3.2.2026). Anfang Februar kam es zu einer vollständigen Einstellung der Kampfhandlungen im Nordosten, da Damaskus und die SDF eine neue Integrationsvereinbarung getroffen haben. Infolgedessen wurden in al-Hasaka neue Ernennungen im Innenministerium vorgenommen und die Einsätze der Allgemeinen Sicherheit [innere Sicherheitskräfte Anm.] wurden auf ar-Raqqa, Aleppo und al-Hasaka ausgeweitet (SyrRev 2.2.2026). Nach der Vereinbarung vom 30.1.2026 schrumpft der Umfang der Autonomie der kurdischen Verwaltung erheblich und wird durch eine einheitliche Herrschaft aus Damaskus ersetzt werden (Guardian 30.1.2026).
Südsyrien
Im Südosten fordern Mitglieder der drusischen Gemeinschaft nach gewaltsamen Zusammenstößen mit Regierungstruppen offen die Unabhängigkeit (REU 15.9.2025). Von Südwesten greift Israel militärisch an und schafft Fakten am Boden (APuZ 6.6.2025b). Die israelische Armee ist nach dem Regime-Sturz in die UNDOF-Pufferzone (United Nations Disengagement Observer Force) im Gouvernement Quneitra eingerückt. Sie hat die Pufferzone an einigen Stellen überschritten und hält einige strategisch wichtige Punkte auf syrischem Gebiet entlang der Grenze zu den Golanhöhen, welche sich ebenfalls im Gouvernement Quneitra befinden, besetzt. Die syrische Regierung übt in diesem Gouvernement somit fast keine Gebietskontrolle aus (AA 30.5.2025). Suweida hat seit langem einen einzigartigen militärischen und sicherheitspolitischen Status und stand nie vollständig unter der Kontrolle der syrischen Regierung, weder unter der Kontrolle des ehemaligen Regimes, noch unter jenem, das seitdem die Macht übernommen hat (Enab 11.8.2025). Bemühungen um eine Vereinbarung mit drusischen Gruppierungen im Süden sind durch den Ausbruch von heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Drusen, sunnitischen Beduinen, sowie Regierungseinheiten, die die Beduinen unterstützen, am 13.7.2025 in weite Ferne gerückt. Für die Zentralregierung in Damaskus war der Gewaltausbruch ein willkommener Anlass, im Wege von Milizen, die nominell zur Entflechtung und Befriedung in den Süden geschickt wurden, ihren Machtanspruch geltend zu machen und die Drusen zu einer Waffenübergabe zu bewegen, auch als klares Signal an die Kurden. Die (sunnitischen) Milizen, die nach Suweida geschickt wurden, wurden allerdings von den Drusen nicht als neutrale Dritte, sondern als Konfliktpartei (auf Seiten der Beduinen) wahrgenommen (ÖB Damaskus 19.1.2026). [Weitere Informationen zu den Zusammenstößen in Suweida im Sommer 2025 finden sich in den Kapiteln Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen, Ismailiten und Sicherheitslage.] Einerseits sind die Drusen teilweise gespalten bzw. werden durch die selbstpropagierte Schutzfunktion Israels zunehmend auseinanderdividiert, andererseits ist der fragile Vertrauensvorschuss, den einige drusische Führer zunächst bereit waren, den neuen Machthabern entgegenzubringen, aufgrund der Massaker an Alawiten in der Küstenregion im März 2025 erodiert (ÖB Damaskus 19.1.2026). Im Juli 2025 wurde Oberste Rechtsausschuss (Supreme Legal Committee), der sich aus einer Gruppe von Richtern und Anwälten zusammensetzt, auf Beschluss der drusischen geistlichen Führung unter der Leitung von Scheich Hikmat al-Hijri gebildet, nachdem bei Zusammenstößen und konfessionellen Morden im Gouvernement mindestens 1.013 Menschen ums Leben gekommen waren. Am 6.8.2025 kündigte der Ausschuss eine Reihe von Maßnahmen zur Organisation der Verwaltung des mehrheitlich von Drusen bewohnten südlichen Gouvernements an, darunter die Bildung eines vorübergehenden Exekutivbüros und die Ernennung von Persönlichkeiten für die Leitung der lokalen Sicherheit, Verwaltung und Dienstleistungen (SYD 12.8.2025). Die syrische Regierung erkennt den Obersten Rechtsausschuss nicht an, kommuniziert nicht mit ihm und erachtet ihn als illegal und nicht repräsentativ für eine offizielle Behörde (NPA 23.9.2025). Das syrische Justizministerium hat Maßnahmen gegen Richter eingeleitet, die dem Obersten Rechtsausschuss angehören (SYD 12.8.2025). Der Oberste Rechtsausschuss bildete ein vorläufiges Exekutivbüro mit acht Mitgliedern, darunter Ingenieure, Rechtsanwälte und Ärzte, und ernannte einen Generalsekretär des Gouvernements Suweida. Das Mandat des Exekutivbüros umfasst die Verwaltung öffentlicher Dienstleistungen, die Bildung spezialisierter Unterausschüsse für Hilfsmaßnahmen, die Dokumentation von Verstößen, die Verfolgung von Fällen vermisster und gewaltsam verschwundener Personen, die Unterstützung der Familien der "Märtyrer" und Verwundeten, die Entgegennahme und Verteilung von Hilfsgütern an die Betroffenen, die Erhaltung öffentlicher und privater Einrichtungen, Banken und wirtschaftlicher Einrichtungen, die Weiterverfolgung gesundheitlicher und humanitärer Fragen, die Überwachung öffentlicher und privater Krankenhäuser sowie die Wahrnehmung anderer humanitärer und sozialer Aufgaben (Enab 11.8.2025). Es scheint, dass ein lokaler Konflikt, basierend auf langjährigen Rivalitäten, der – wie in der Vergangenheit mehrmals erfolgt – durchaus lokal behandelt und gelöst hätte werden können, von allen Seiten, zu ihrem jeweils vermeintlichen Vorteil, ausgenutzt wurde (ÖB Damaskus 19.1.2026). Nachdem Scheich Hikmat al-Hijri sein zuvor bekundetes Interesse an einem tragfähigen Kompromiss mit Damaskus zurückgenommen hatte, forderte er nun ausdrücklich den Schutz Israels und die Selbstbestimmung der Drusen. Die Konfrontation mit den Regierungstruppen hat diesen Positionen unter den Drusen in Suweida breite Unterstützung in der Bevölkerung verschafft und diejenigen ins Abseits gedrängt, die zur Zusammenarbeit mit Damaskus und zur Unterstützung des Gewaltmonopols des Staates bereit sind. Die politischen Auswirkungen der Juli-Krise halten weiterhin an (ICG 26.11.2025). Viele bewaffnete drusische Fraktionen haben sich unter dem Dach einer "Nationalgarde" zusammengeschlossen, die ebenfalls von al-Hijri unterstützt wird (ICG 26.11.2025). Es schlossen sich auch Gruppen an, die bis dato eine moderatere Haltung vertreten haben als Scheich al-Hijri, der prononciert für Israel und gegen das neue Regime in Damaskus eingestellt ist (ÖB Damaskus 19.1.2026). Unterdessen hat sich der Spielraum für die lebendige Zivilgesellschaft in Suweida verringert, und es gibt Berichte, dass mit al-Hijri verbündete Elemente versucht haben, seine Kritiker einzuschüchtern (ICG 26.11.2025). In Teilen Suweidas bemannen drusische Kämpfer Kontrollpunkte, patrouillieren auf Straßen und leiten lokale Räte. Bei einer Reihe von Protesten im vergangenen Monat forderten die Menschen Unabhängigkeit und schwenkten neben den bunten drusischen Fahnen auch israelische Flaggen (REU 15.9.2025). Am 16.9.2025 gab die Regierung einen mit US-amerikanischen und jordanischen Gesandten vereinbarten 13-Punkte-Plan zur Lösung des Konflikts in Suweida bekannt (REU 8.1.2026). Der Oberste Rechtsausschuss lehnte diesen Plan jedoch ab (Welat 17.9.2025; vgl. Enab 17.9.2025).
Eine Woche voller Blutvergießen im Juli 2025 beendete fast vollständig die Präsenz der Beduinen in den meisten Teilen des von Drusen dominierten Gouvernements Suweida. Monate später ist ihre Rückkehr weiterhin ungewiss. Zehntausende wurden während einer Woche des Blutvergießens aus zwei Gemeinden vertrieben, wodurch die fragile Koexistenz zwischen sunnitischen Beduinen und Drusen, die über Generationen hinweg bestand, zerstört wurde. Drusische Führer sagten, sie hätten versucht, die Beduinenfamilien zu schützen, und bestritten, dass es eine Kampagne zu ihrer Vertreibung gegeben habe. Ein hochrangiger Milizkommandant erklärte jedoch, ihre Rückkehr sei derzeit inakzeptabel, und beschuldigte die Beduinenkämpfer, sich an der von ihm als ethnische Säuberung bezeichneten Aktion der islamistisch geführten Regierung Syriens und extremistischer Gruppen gegen seine Gemeinschaft beteiligt zu haben. Auch die Drusen warten darauf, in ihre Heimat zurückkehren zu können, nachdem sie aus über 30 Dörfern vertrieben worden waren, die an die Regierung gefallen waren (REU 8.1.2026).
Die wenig beeindruckende Reaktion der Regierung auf die Übergriffe auf Alawiten und Drusen hat andere dazu ermutigt, sich zu organisieren. Im Juli 2025, inmitten des Blutbads in Suweida, gründete eine Koalition von Aktivisten die Syrian Centenary Initiative. Dies scheint der Beginn einer organisierten politischen Opposition gegen die Regierung von ash-Shara' zu sein. Ihre erste Aktion war die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand. Außerdem forderte sie die Regierung auf, die im März 2025 unterzeichnete Verfassungserklärung zu überarbeiten, um die Gründung politischer Parteien zu ermöglichen und zivilgesellschaftlichen Gruppen mehr Schutz zu bieten (Economist 21.8.2025). Gesprächspartner weisen darauf hin, dass regierungskritische Persönlichkeiten wie der Druse Scheich Hikmat al-Hijri und Scheich Ghazal Ghazal vom Alawitenrat an Einfluss gewonnen haben, während andere, die eher bereit sind, der Regierung Gehör zu schenken, an Boden verloren haben (ICG 26.11.2025). [Informationen zu den Zusammenstößen mit Drusen und Alawiten bzw. zur Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten finden sich in den Kapiteln Ethnische und religiöse Minderheiten und Sicherheitslage. Informationen zum Umgang mit Oppositionellen finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage / Oppositionelle Gesinnung.]
Im August 2025 versammelten sich 400 Vertreter von Minderheiten, darunter Kurden, Alawiten und Drusen, um bei einem von kurdischen Führern einberufenen Treffen in der nordöstlichen Stadt al-Hasaka über einen dezentralisierten syrischen Staat zu diskutieren. In einer Erklärung der Gespräche wurde eine neue Verfassung gefordert, die die Rechte von Minderheiten garantiert (REU 15.9.2025). Dies wurde von der Übergangsregierung umgehend verurteilt (TNA 14.8.2025).
Quellen […]
Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
[Die Lage im Nordosten Syriens befindet sich derzeit im Umbruch, nachdem die Zentralregierung ihre Kontrolle ausgeweitet und Vereinbarungen mit der DAANES bezüglich der Verwaltung dieser Gebiete getroffen hat. Die Informationslage ist derzeit spärlich und von Änderungen betroffen. Anm.]
Die Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES), die von den Kurden häufig als Rojava oder "Westkurdistan" bezeichnet wird, wurde auf der dritten Konferenz des Syrischen Demokratischen Rates (Syrian Democratic Council - SDC) am 16.7.2018 in 'Ain 'Issa gegründet. Vor der AANES hieß das lokale System Demokratische Föderation Nordsyrien (Democratic Federation of Northern Syria - DFNS), dessen Name 2016 übernommen wurde. Der Generalrat der Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES) verabschiedete am 13.12.2023 einen Gesellschaftsvertrag, in dem die AANES in Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) umbenannt wurde. Der Gesellschaftsvertrag gilt als de-facto-Verfassung. Im Zuge dieses Vertrags wurden die Verwaltungsgebiete zu einer einzigen Region unter dem Namen Nord- und Ostsyrien zusammengefasst (K24 13.12.2023), die die sieben Regionalverwaltungen von al-Jazira, 'Afrin, Euphrat (al-Furat), Manbij, at-Tabqa, ar-Raqqa und Deir ez-Zour umfasst (SDC-US o.D.). Die DAANES ist eine von Kurden angeführte, aber multiethnische Koalition, die sich in den letzten zehn Jahren eine relative Autonomie vom Assad-Regime bewahrt hat. Ihr militärischer Flügel, die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF), diente auf ihrem Höhepunkt als wichtiges Bollwerk gegen den Islamischen Staat (IS) (MEPC 2025). Die Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) sind die dominierende Kraft innerhalb der SDF, obwohl es auch Kämpfer aus arabischen, christlichen und anderen Gemeinschaften gibt. Die SDF kontrollierten große Teile Nord- und Nordostsyriens, darunter die Städte ar-Raqqa, al-Hasaka, die Verwaltungshauptstadt Qamishli und Teile des Gouvernements Deir ez-Zour. Die Türkei betrachtet die SDF als den syrischen Ableger der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), was die SDF jedoch bestreiten (Al-Monitor 8.12.2024). Obwohl die DAANES international nicht anerkannt ist, unterhält sie eine enge Arbeitsbeziehung zu den USA, welche die SDF seit Beginn des Krieges gegen den IS unterstützen (K24 13.12.2023; vgl. AJ 29.1.2025). Die DAANES hat in den vergangenen zehn Jahren eigenständige Verwaltungsstrukturen aufgebaut – mit einem Justiz- und Bildungssystem, mit Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und eigenen Ausweisdokumenten (APuZ 6.6.2025b).
Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 als separate Kantone und ihrer Entwicklung zu einer einheitlichen politischen Einheit im Jahr 2018 hat die Selbstverwaltung ein umfassendes Modell der zivilen Regierungsführung aufgebaut, das den politischen, wirtschaftlichen, sozialen, bildungspolitischen und finanziellen Sektor abdeckt und Zehntausende von Mitarbeitern beschäftigt. Die Autonome Verwaltung beschäftigt über 130.000 Mitarbeiter in ihren zivilen Institutionen (963 4.1.2026).
Die Partei der Demokratischen Union, (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) wurde 2003 im Zuge einer Umstrukturierung PKK gegründet, die zur Gründung lokaler kurdischer Parteien in verschiedenen Ländern führte. Diese Parteien stehen in ideologischer Verbindung zur Hauptpartei. Die PYD lehnt die Schaffung eines kurdischen Staates entlang ethnischer Grenzen ab und befürwortet stattdessen eine Dezentralisierung innerhalb Syriens. Die PYD ist vor allem in al-Hasaka, 'Ain al-'Arab/Kobane, Aleppo, Damaskus und früher in 'Afrin aktiv und verfügt über mehr als 15 Büros in al-Hasaka und eines in 'Ain al-'Arab/Kobane. Die Partei unterstützt die YPG. Der Kurdische Nationalrat in Syrien (Kurdish National Council in Syria - KNCS) wurde am 26.11.2011 gegründet und fungiert als politischer Vertreter der syrischen Kurden auf internationaler Ebene. Er umfasst elf Parteien und eine Reihe ziviler Organisationen. Der Syrische Demokratische Rat (Syrian Democratic Council - SDC) wurde am 9.12.2015 in der Stadt Derik im Nordosten Syriens gegründet. Er fungiert als politischer Arm der SDF innerhalb der DAANES und ist sowohl Leitungsgremium als auch politischer Dachverband der DAANES und der SDF (Impact 20.6.2024). Am 19.12.2024 bestätigte Mazloum 'Abdi, Oberbefehlshaber der SDF zum ersten Mal die Anwesenheit ausländischer Kämpfer aus dem gesamten Nahen Osten in den von den SDF kontrollierten Gebieten. 'Abdi erklärte gegenüber Reuters, dass zwar Kämpfer der PKK nach Syrien gekommen seien, es aber keine organisatorischen Verbindungen zwischen der PKK und seinen Kräften gebe. 'Abdi lobte nicht-syrische Kämpfer, die den von den USA unterstützten SDF im vergangenen Jahrzehnt im Kampf gegen den Islamischen Staat geholfen haben. Er sagte, einige seien im Laufe der Jahre nach Hause zurückgekehrt, andere seien geblieben, um im Kampf gegen den IS zu helfen, und dass es für sie an der Zeit sei, zurückzukehren, wenn ein Waffenstillstand erreicht werde (AJ 19.12.2024). Die PYD räumt ein, dass einige Personen, die an den Militäroperationen gegen den IS beteiligt waren, zuvor für die PKK gekämpft haben und über langjährige Kampferfahrung verfügen, betont jedoch, dass diese Personen nicht mehr der Partei angehören und keine organisatorischen Verbindungen zur Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK) oder zu PKK-nahen Strukturen haben (Kfuture 10.4.2025).
Im Inneren verschärft sich die Spaltung innerhalb der SDF selbst. Die kurdischen Parteien, allen voran die Kurdische Linke Partei, haben ihre entschiedene Ablehnung gegenüber Versuchen, die SDF ohne Unabhängigkeit in den syrischen Staat zu integrieren, zum Ausdruck gebracht. Sie warfen der Übergangsregierung Verstöße gegen die Vereinbarung vom 10.3.2025 vor und warnten, dass übermäßige Zugeständnisse zu einer internen Explosion führen könnten, während der türkische Druck zunimmt, die daraus resultierende chaotische Lage auszunutzen (Ain 14.7.2025).
Am 26.4.2025 fand in Qamishli die erste kurdische Nationalkonferenz statt. Sie wurde von zwei Organisationen organisiert, die seit Langem im Konflikt stehen: dem Nationalrat der syrischen Kurden (Encûmena Niştimanî ya Kurdî li Sûriyeyê - ENKS; Kurdish National Council - KNC) und der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD). Ziel des Treffens war es, eine einheitliche kurdische Delegation zu etablieren, die mit einer gemeinsamen Verhandlungsposition der Zentralregierung in Damaskus gegenübertritt (Majalla 30.4.2025). An der Konferenz nahmen kurdische politische Parteien, Jugend- und Frauenorganisationen, Intellektuelle, Schriftsteller, Künstler, Geistliche und führende Persönlichkeiten der Gesellschaft aus der DAANES sowie kurdische Persönlichkeiten aus Damaskus, Aleppo, Hama, al-Bab und 'Azaz teil (Rudaw 26.4.2025), sowie aus der Türkei, dem Irak und Iran (BPB 16.6.2025). Mazloum 'Abdi forderte auf dieser Konferenz die Anerkennung der kurdischen Regionen als eine einzige und einheitliche politische und administrative Einheit innerhalb eines föderalen Syriens, den Wiederaufbau der Infrastruktur der Regionen (wie im Rest Syriens) und eine gerechte Verteilung der natürlichen Ressourcen in den kurdischen Gebieten. Darauf reagierte ash-Shara' in einem Statement und erklärte, dass die Erklärungen der SDF-Führung, die Föderalismus und die Schaffung einer separaten Realität vor Ort fordern, dem Inhalt der Vereinbarung von März 2025 widersprechen und die Einheit und territoriale Integrität des Landes bedrohen. Er bezeichnete die Einheit von Syrien als Rote Linie (Majalla 30.4.2025). Neben der Einführung eines dezentralen, föderalen und inklusiven Staatsmodells einigten sich die Teilnehmer zudem auf die Anerkennung der kurdischen Sprache als Amtssprache und die Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft für unter dem Assad-Regime entrechtete Kurden (BPB 16.6.2025). Am 8.8.2025 veranstaltete die Autonome Verwaltung in der Stadt al-Hasaka eine Konferenz mit dem Titel "Einheit der Positionen für die Komponenten Nord- und Ostsyriens". Mehr als 400 Persönlichkeiten aus den verschiedenen Gemeinschaften der Region nahmen an der Konferenz teil, darunter der geistliche Führer der drusischen Gemeinschaft, Scheich Hikmat al-Hijri, und der Vorsitzende des Obersten Islamischen Religionsrats der Alawiten in Syrien und der Diaspora, Scheich Ghazal Ghazal. In ihrer Abschlusserklärung forderte sie den Aufbau eines freien und demokratischen Syriens, die Ausarbeitung einer Verfassung, die Rechte und Freiheiten garantiert und einen dezentralisierten Staat schafft, der eine echte Beteiligung aller syrischen Komponenten an der Verwaltung des Landes gewährleistet, die Einleitung eines wirksamen Übergangsjustizprozesses und die Einberufung einer inklusiven syrischen Nationalkonferenz, um ein umfassendes nationales Projekt zu erreichen (SyrUnt 11.9.2025).
Anfang September 2025 kündigte die Autonome Verwaltung den Beginn der Vorbereitungen für die Durchführung von Kommunalwahlen in den von ihr kontrollierten Gebieten an. Es wurde kein Datum für die Wahlen genannt, aber es wurde darauf hingewiesen, dass sie zu einem Zeitpunkt stattfinden werden, den die Hohe Wahlkommission entsprechend der Situation in jedem Kanton für geeignet hält. Die Kommunalwahlen waren zuvor bereits dreimal verschoben worden: das erste Mal Ende Mai 2025, das zweite Mal im Juni 2025, woraufhin der Vorsitzende der PYD über eine Durchführung der Wahlen im August sprach (Enab 5.9.2024).
Machtanspruch und territoriale Kontrolle
Die folgende Karte zeigt die Verwaltungsregionen der DAANES nach der Konferenz von 2018 [Nicht alle Regionen unterstehen mehr der Kontrolle der DAANES, wie beispielsweise 'Afrin oder Grenzgebiete in den Regionen Jazeera und Euphrat, sowie die Teile in den Gouvernements ar-Raqqa und Deir ez-Zour. Anm. Für eine aktuelle Karte der Gebietskontrolle s. Überkapitel Politische Lage]:

Seit Beginn des Syrienkonflikts ist die Türkei in Nordsyrien präsent und übt politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf diesen Teil Kurdistans aus. Militärisch hat sie nicht gezögert, Angriffe sowohl vom Land als auch aus der Luft durchzuführen. Am 24.8.2016 startete die Türkei ihre erste Militäroperation in Syrien unter dem Namen Euphrat-Schild (Euphrates Shield). Bei der sieben Monate andauernden Operation wurden die Städte Jarablus, 'Azaza und al-Bab durch die Türkei und mit ihr verbündete Gruppierungen eingenommen. Am 20.12.2018 startete die Türkei eine neue Militäroperation mit dem Namen Olivenzweig (Olive Branch). Ziel der Operation war es, die Kontrolle über die Stadt 'Afrin zu erlangen. Sie dauerte drei Monate. Am 18.3.2018 verkündete der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, dass seine Streitkräfte mithilfe syrischer bewaffneter Gruppierungen die Kontrolle über das Zentrum von 'Afrin übernommen haben. Am 9.10.2019 kündigte Erdogan den Beginn der Operation Friedensquelle (Peace Spring) im Norden Syriens an. Ziel der Operation war es, kurdische Kräfte in der Nähe der türkischen Grenze zu vertreiben, die Ankara als terroristische Organisation bezeichnet. Als Ergebnis dieser Operation und nach Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten und Russland zogen sich die SDF am 22.10.2019 30 Kilometer tief in das Grenzgebiet entlang einer 120 Kilometer langen Strecke zurück. Die Operation Friedensquelle wurde als Fortsetzung der Operation Olivenzweig angesehen. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen kam es im Zuge der Operation zu Kriegsverbrechen und schweren Verstößen, darunter wahllose Beschießungen kurdischer Gebiete (Kfuture 10.4.2025). Drei türkische Militärinvasionen seit 2017 führten zur Vertreibung Hunderttausender Kurden und zur Besetzung strategisch wichtiger Regionen wie 'Afrin, Girê Spî (Tell Abyad) und Serê Kaniyê (Ra's al-'Ain). Diese Gebiete gerieten unter die Kontrolle der Türkei und der sogenannten Syrischen Nationalarmee (SNA) (APuZ 6.6.2025a). Artikel 5 des am 10.3.2025 unterzeichneten Abkommens zwischen dem syrischen Präsidenten ash-Shara' und dem Oberbefehlshaber der SDF 'Abdi garantiert die sichere Rückkehr aller vertriebenen Syrer in ihre Städte und Dörfer unter dem Schutz des syrischen Staates. Die Umsetzung dieser Rückkehr ist durch zahlreiche Herausforderungen behindert. 'Afrin steht weiterhin unter türkischer Besatzung, und die Region wird von undisziplinierten Gruppierungen beherrscht (NPA 18.9.2025). Kräfte der SNA haben die Situation nach dem Sturz al-Assads genützt, um Territorium in Manbij von den SDF zu erobern (TWI 9.12.2024). Am 6.2.2025 sind Streitkräfte des syrischen Ministeriums für Allgemeine Sicherheit [innere Sicherheitskräfte Anm.] in die nordwestsyrische Stadt 'Afrin einmarschiert. 'Afrin wird seit 2018 von verschiedenen bewaffneten Gruppierungen der von der Türkei unterstützten SNA besetzt gehalten. Mit dem Einmarsch in 'Afrin setzt die neue syrische Regierung ihre Kontrolle über Teile des Landes durch. 'Afrin ist ein historisch kurdisches Gebiet in Syrien, und der Machtwechsel wurde von den kurdischen Medien aufmerksam verfolgt (LWJ 6.2.2025).
Die nordöstliche Region ist ein Mosaik. In Deir ez-Zour und ar-Raqqa bilden Araber die überwiegende Mehrheit und sind in jahrhundertealten Stammes-Konföderationen wie den Aqidat, Bakara und Jubur organisiert. In al-Hasaka ist das Bild gemischter: Araber dominieren einen Großteil des ländlichen Raums, während Kurden sich auf städtische Zentren wie Qamishli und Ra's al-'Ain konzentrieren. Christliche assyrische und syrische Gemeinschaften tragen ebenso zur Komplexität bei wie kleinere Minderheiten von Turkmenen, Tscherkessen und Armeniern (AAA 11.7.2025). Der Stamm der Shammar kontrolliert die Grenze bei Yaroubieh, über die amerikanisches Militärmaterial und Truppen transportiert werden. Die Region Qamishli ist nicht ausschließlich kurdisch, arabische Dörfer wechseln sich mit kurdischen ab. Die Stadt selbst hat arabische Viertel, die mit dem Stamm der Tay verbunden sind und lange Zeit unter der Kontrolle des Regimes von al-Assad standen. Nun hat dieser Stamm ash-Shara' die Treue geschworen. Diese mangelnde ethnische Homogenität erschwert die Verteidigung des kurdischen Rückzugsgebiets und erhöht das Risiko eines allgemeinen Bürgerkriegs zwischen Arabern und Kurden. Die Region 'Ain al-'Arab (Kobane) ist vollständig kurdisch, aber von ihnen feindlich gesinnten Kräften umzingelt. Die Stadt und die Dörfer sind ohne Wasser und Strom, seit der Tishreen-Damm in den Händen der Regierungskräfte ist. Die Kämpfer der SDF haben Tunnel in die umliegenden Hügel gegraben, doch dies könnte sich als unzureichend erweisen, wenn sich die türkische Luftwaffe mit der syrischen Armee verbündet, um den kurdischen Widerstand zu zerschlagen (Conflits 24.1.2026).
Neben dem Abwehrkampf gegen das Assad-Regime, gegen islamistische Gruppen und gegen die Türkei zeichnete sich die DAANES von Anfang an durch progressive politische Grundsätze aus: Gewaltenteilung, starke basisdemokratische Strukturen mit kommunaler Selbstverwaltung, die zentrale Rolle von Frauen in Politik und Gesellschaft sowie ein ökologisches Selbstverständnis machen das Projekt einzigartig in der Region. Die Etablierung der DAANES war nicht nur ein Affront gegenüber den Staaten des Nahen Ostens, die sich gegen ein kurdisches Gemeinwesen aussprechen, sondern auch ein ideologischer Gegensatz zu vielen traditionell und stammespolitisch geprägten arabischen Gebieten in Ostsyrien, die nach der Vertreibung des IS unter die Kontrolle der DAANES fielen. Entsprechend konfliktbeladen ist das Verhältnis zu Teilen der arabischen Bevölkerung – auch weil viele kurdische Kerngebiete im Kampf um die Befreiung arabischer Gebiete verloren gingen (APuZ 6.6.2025a). Im April 2025 kündigten Stammeseliten die Gründung des "Rates für Zusammenarbeit und Koordination in Jazira und am Euphrat" an, dessen Ziel es ist, die Stimmen der Stämme gegen die von ihnen als Hegemonie bezeichnete Vorherrschaft der SDF zu vereinen. In ihren Gründungserklärungen gelobten die Ratsvorsitzenden, jeden Versuch der SDF, die Vertretung arabischer Gemeinschaften in Verhandlungen mit Damaskus oder in internationalen Foren für sich zu beanspruchen, abzulehnen (AAA 11.7.2025). Einem Einzelhinweis zufolge kündigte am 26.6.2025 ein Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen, politischen und Stammesanführern aus der syrischen Region Jazeera die Etablierung einer neuen politischen Plattform unter dem Namen Nationalen Behörde für die Syrische Jazeera an. Diese positioniert sich selbst als Alternative für die DAANES und SDF (Lister 1.7.2025). Die Haltung der arabischen Stammeskämpfer, die lange Zeit einen bedeutenden Teil der SDF-Kräfte ausgemacht hatten, war ein entscheidender Faktor für den Zusammenbruch der Kontrolle der SDF in ar-Raqqa und Deir ez-Zour. Als die Regierungstruppen vorrückten, desertierten viele dieser Kämpfer, verließen ihre Posten oder schlossen sich offen Damaskus an. In der Praxis erwies sich die Loyalität gegenüber den SDF eher als abhängig von externer Unterstützung und lokalen Kalkülen denn als Ausdruck eines tiefen politischen Engagements (AJ 28.1.2026).
Zentraler Knackpunkt zwischen der DAANES und der Zentralregierung ist die Tatsache, dass die Kurden ein gänzlich zentral gelenktes Syrien ablehnen, während die Übergangsregierung jegliche Dezentralisierung, selbst partieller Natur, strikt ablehnt. Der DAANES schwebt eine Art partielle Dezentralisierung Syriens vor, wo jede Region eigene Kompetenzen hat. Sie will dabei angeblich keine Sonderstellung für sich, sondern vertritt die Meinung, dass das Staatsgefüge so eingerichtet werden sollte (ÖB Damaskus 19.1.2026). Seit Dezember 2024 verhandeln die SDF mit der Übergangsregierung in Damaskus über ein mögliches Abkommen, das ihre Eingliederung in ein geeintes Syrien vorsieht (FP 20.2.2025). Am 10.3.2025 unterzeichneten der Anführer der kurdisch dominierten SDF Mazloum 'Abdi und Übergangspräsident Ahmad ash-Shara' ein Abkommen über die Integration der SDF in die staatlichen Institutionen Syriens. Das Abkommen sieht die Gewährleistung der Rechte aller Syrer auf Vertretung und Beteiligung, einen Waffenstillstand in allen syrischen Gebieten und die Integration aller zivilen und militärischen Institutionen im Nordosten Syriens vor. Das Abkommen sieht auch vor, dass die SDF den syrischen Staat bei der Bekämpfung von Überbleibseln des Assad-Regimes und gegen Bedrohungen unterstützen und Aufrufe zur Teilung, Hassreden und Versuche, Zwietracht zu säen, zurückweisen werden (Arabiya 11.3.2025). Das Abkommen besteht aus acht Klauseln, seine Umsetzung sollte gemäß Abkommen bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein (AJ 11.3.2025). Das Abkommen sieht vor, das DAANES-Gebiet unter die volle Kontrolle der syrischen Zentralregierung zu bringen (AJ 10.3.2025b). Es beinhaltet die Integration der zivilen und militärischen Einrichtungen im Nordosten Syriens in die syrische Staatsverwaltung, einschließlich der Grenzposten, des Flughafens [in Qamishli Anm.] und der Öl- und Gasfelder, die von den SDF im Nordosten Syriens kontrolliert werden (FR24 10.3.2025). Die Vereinbarung enthält die Bestätigung, dass das kurdische Volk ein integraler Bestandteil Syriens ist und ein Recht auf Staatsbürgerschaft und garantierte verfassungsmäßige Rechte hat (AJ 10.3.2025b), einschließlich der Verwendung und des Unterrichts ihrer Sprache, die unter Assad jahrzehntelang verboten waren (Sky News 10.3.2025). Während das Abkommen vom 10.3.2025 den türkischen Luftangriffen ein Ende setzte, kam es weiterhin zu Zusammenstößen zwischen HTS- und SNA-geführten Kräften und den SDF, auch wenn die schwierigen Verhandlungen über die Integration der SDF in die neuen syrischen Streitkräfte andauerten. Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Krisenherde in den von den DAANES regierten Stadtteilen Sheikh Maqsoud und Ashrafiyeh in Aleppo, Deir Hafer in der Umgebung von Aleppo und entlang des Euphrat, sowohl um den Tishreen-Damm als auch um Deir ez-Zour. Diese Probleme werden durch Bedenken hinsichtlich der Zusammensetzung der neuen syrischen Streitkräfte noch verschärft (RIC 18.12.2025). In den Monaten nach der Unterzeichnung des Abkommens hat die DAANES Gespräche mit der syrischen Übergangsregierung über die Integration in die staatlichen Institutionen – einschließlich der kurdisch geführten SDF – auf der Grundlage der Vereinbarung geführt (Rudaw 28.7.2025). Ein wichtiger Fortschritt bei der Koexistenz zwischen der neuen syrischen Regierung und den kurdischen Behörden wurde am 1.4.2025 erzielt. Es wurde eine Vereinbarung zwischen den Behörden in Damaskus und dem Komitee der aleppiner Stadtteile Ashrafiyeh und Sheikh Maqsoud unterzeichnet (IRIS-FR 5.2025). Regierungstruppen begannen gemeinsame Patrouillen mit SDF-Einheiten durchzuführen. Teile der SDF begannen, sich aus den beiden kurdischen Vierteln der Stadt zurückzuziehen (National 13.4.2025). Mit Stand Mai 2025 war der Abzug der SDF aus diesen Vierteln vollzogen. Die kurdischen Verwaltungsbehörden blieben bestehen, und die Sicherheit wurde von den Asayesh, den kurdischen Sicherheitskräften, in Abstimmung mit Damaskus gewährleistet (IRIS-FR 5.2025). Die beiden Stadtteile standen aber weiterhin unter der Sicherheits- und Verwaltungshoheit der SDF, während sich syrische staatliche Militärposten an den Rändern der Viertel und den Zufahrtswegen befanden (Thawra 15.7.2025). Die Gespräche zwischen der Regierung in Damaskus und den DAANES stockten. Ein letzter Vermittlungsversuch scheiterte nach dem Jahreswechsel 2026. Kurz darauf begann in Aleppo der Ausnahmezustand. Das Militär griff die Viertel gezielt an, setzte der Zivilbevölkerung Fristen für die Flucht. Danach galten Ausgangssperren, und die Gebiete wurden zu militärischen Zonen erklärt (taz 15.1.2026). Am 12.1.2025 erklärte die syrische Regierung, sie habe die Kontrolle über die Gebiete in Aleppo übernommen, die zuvor unter der Kontrolle der kurdischen SDF standen. Die kurdischen Streitkräfte gaben bekannt, dass sie sich zurückziehen. Während der Kämpfe wurden Gebäude zerstört, mindestens zwei Dutzend Menschen getötet und Berichten zufolge mehr als 140.000 Menschen vertrieben. Es kursieren zahlreiche Fehlinformationen über die Kämpfe, und die Details unterscheiden sich je nachdem, wer die Ereignisse schildert (DW 14.1.2026). Die Regierung nutzte diesen Schwung und richtete ihren militärischen Druck auf Gebiete zwischen Aleppo und dem Euphrat, die überwiegend von Arabern bewohnt sind und in denen die SDF während der turbulenten Offensive Ende 2024, die das Assad-Regime stürzte, ihre Macht ausweitete. Am frühen Morgen des 17.1.2026 kündigte die SDF an, sich aus dem größten Teil des Gebiets zurückzuziehen, doch diese Zusage blieb hinter den Erwartungen Damaskus' zurück, das einen vollständigen Rückzug aus allen Gebieten westlich des Euphrats gefordert hatte. Es kam zu Zusammenstößen, und als die syrische Armee vorrückte, erhielt sie Unterstützung durch Volksaufstände in arabisch geprägten Städten östlich des Euphrats, was zu einem raschen Zusammenbruch der Autorität der SDF in den Gouvernements ar-Raqqa und Deir ze Zour führte. SDF-Führer 'Abdi stimmte am Abend des 18.1.2026 einem Waffenstillstands- und Integrationsabkommen zu (ICG 20.1.2026). Die Regierung gab den SDF vier Tage Zeit, um der Integration zuzustimmen (DW 20.1.2026). Am 19.1.2026, rückten die Regierungstruppen weiter in Richtung al-Hasaka und 'Ain al-'Arab/ Kobane vor (Conflits 24.1.2026). Am 24.1.2026 wurde die Waffenruhe um 15 Tage verlängert (AJ 26.1.2026). Am 30.1.2026 gaben die syrische Regierung und die SDF bekannt, dass sie eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten des Landes erzielt haben. Es sieht einen umfassenden und dauerhaften Waffenstillstand vor und einen schrittweisen Ansatz für die Integration von Sicherheit, Militär und Verwaltung im Nordosten Syriens vor. Es enthält auch Vereinbarungen über den Rückzug beider Parteien aus den großen Städten, die Integration der SDF-Kräfte und der internen Sicherheitsorgane in das syrische Verteidigungs- und Innenministerium sowie Kompromisslösungen bei der Besetzung bestimmter Gouvernementsämter. Das Abkommen umfasst darüber hinaus die Übergabe strategischer Vermögenswerte wie Ölfelder und der internationale Flughafen Qamishli durch die SDF an die Zentralregierung, die Wiederherstellung der staatlichen Kontrolle über zivile Institutionen und Grenzübergänge im Nordosten, die Anerkennung von kurdischen Bildungszeugnissen durch den syrischen Staat und Verpflichtungen zur Gewährleistung der sicheren Rückkehr von Vertriebenen (ICG 30.1.2026). Regierungstruppen der Armee meiden einen Eintritt in Gebiete mit kurdischer Mehrheit. Die kurdische Lokalpolizei (Asayesh) wird ihre Sicherheitsoperationen in den Städten al-Hasaka und Qamishli fortsetzen, bevor sie schließlich mit dem Innenministerium fusioniert (AJ 3.2.2026b). Syrische Regierungstruppen rückten am 2.2.2026 im Rahmen dieses Waffenstillstandsabkommens, in die Stadt al-Hasaka ein (REU 2.2.2026) und wurden auch in die ländliche Umgebung von 'Ain al-'Arab/ Kobane entsandt (TNA 3.2.2026). Nach wochenlangen intensiven Auseinandersetzungen gab es eine Einigung zwischen der syrischen Regierung und den SDF über einen Gouverneur für al-Hasaka. Der Kandidat für das Amt kommt aus den Reihen der SDF (Rudaw 2.2.2026). Das Lager al-Hol wurde am 20.1.2026 der syrischen Regierung übergeben, während widersprüchliche Berichte kursierten, dass zumindest einige der dort inhaftierten Frauen nach dem Abzug der kurdischen Streitkräfte das Lager verlassen konnten (Guardian 21.1.2026). Anfang Februar kam es zu einer vollständigen Einstellung der Kampfhandlungen, da Damaskus und die SDF eine neue Integrationsvereinbarung getroffen haben. Infolgedessen wurden in al-Hasaka neue Ernennungen im Innenministerium vorgenommen und die Einsätze der Allgemeinen Sicherheit [innere Sicherheitskräfte Anm.] wurden auf ar-Raqqa, Aleppo und al-Hasaka ausgeweitet (SyrRev 2.2.2026). Nach der Vereinbarung vom 30.1.2026 schrumpft der Umfang der Autonomie der kurdischen Verwaltung erheblich und wird durch eine einheitliche Herrschaft aus Damaskus ersetzt werden (Guardian 30.1.2026). [Details zu diesen Entwicklungen sind dem Überkapitel Politische Lage zu entnehmen. Anm.]
Es bestehen weiterhin zahlreiche Herausforderungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Integration von Zehntausenden von Angehörigen der SDF-Streitkräfte, Sicherheitskräften und Zivilisten in den Staat und unter die Regierungsgewalt. Das Schicksal von Hunderten, wenn nicht Tausenden von Gefangenen, die von beiden Seiten festgehalten werden, muss geklärt werden, um zu verhindern, dass bereits bestehende Proteste in gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren. Die vollständige Integration wird bis weit ins Jahr 2026 hinein dauern (MEI 13.2.2026).
Russland unterhält weiterhin vereinzelte Stützpunkte und Stellungen in Syrien, darunter am Flughafen von Qamishli. Dem Middle East Institute zufolge versucht Russland von dort aus Spaltungen innerhalb der SDF auszunutzen und eine Destabilisierung voranzutreiben. Die russische Präsenz am Flughafen Qamishli wurde seit Dezember 2024 verstärkt (MEI 2.7.2025).
Quellen […]
Außenpolitische Lage
Letzte Änderung 2026-02-25 14:32
[In diesem Kapitel werden Informationen zu politischen Entwicklungen in Bezug auf das Ausland dargelegt. Informationen zum militärischen Engagement anderer Staaten in Syrien können im Kapitel Sicherheitsbehörden / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung abgerufen werden.]
Nach der Wende in Syrien durch den Sturz al-Assads hat sich die syrische Außenpolitik grundlegend verändert (VB Amman 9.2.2025). Ash-Shara' hat den Außenbeziehungen aufgrund ihres Investitionspotenzials Priorität eingeräumt – unter anderem mit einem Besuch im Weißen Haus Anfang November 2025 (TCF 12.1.2026). Außenpolitisch ist die Übergangsregierung überaus aktiv und versucht, gute Beziehungen in alle Richtungen aufzubauen. Besonders eng sind die Beziehungen zur Türkei und den Golfstaaten, allen voran Saudi-Arabien und Katar. Diese haben allesamt ihre Absicht bekundet, dem Land beim Wiederaufbau zu helfen (ÖB Damaskus 19.1.2026). Insbesondere außenpolitisch hat die syrische Regierung Erfolge erzielt, indem sie sich eine hohe externe Legitimität aufgebaut hat. Innerhalb weniger Monate nach ihrer Machtübernahme in Damaskus sicherten sich die neuen Machthaber nicht nur Finanzierungszusagen von Gebern aus den Golfstaaten, sondern erreichten auch eine Lockerung der Sanktionen durch die USA, die Europäische Union und Großbritannien sowie die Streichung der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) von der US-Liste der ausländischen terroristischen Organisationen und der britischen Liste der verbotenen terroristischen Organisationen (ICG 26.11.2025). Im August unterzeichnete die syrische Regierung eine Reihe von Investitionsabkommen im Gesamtwert von 14 Milliarden US-Dollar mit ausländischen Unternehmen, darunter viele aus den Golfstaaten und der Türkei (TCF 12.1.2026). In einem bemerkenswerten Zeichen diplomatischen Pragmatismus bemühte sich die Regierung um die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Russland und Iran und nahm gleichzeitig Sicherheitsgespräche mit Israel auf (ICG 26.11.2025). Zu Russland, das während des Assad-Regimes eine besonders starke und einflussreiche Stellung in Syrien inklusive Luft- und Marinebasis unterhielt, will Syrien nach eigenen Worten ein neues Kapitel aufschlagen, das auf Respekt der syrischen Souveränität und auf Transparenz und Ausgewogenheit basiert (ÖB Damaskus 19.1.2026). Regionalpolitisch ist Syrien schwach und im Norden und Süden durch die Türkei bzw. Israel in seiner Souveränität eingeschränkt (IDOS 8.12.2025). Mit Ausnahme von Ägypten und dem Irak, die der Regierung und ihrem Kurs weiterhin skeptisch gegenüberstehen, erkennen die meisten Staaten sie als legitimen Akteur an und vertiefen die Zusammenarbeit mit Syrien. Seit dem Aufstieg des neuen Regimes haben mehr als 80 diplomatische Delegationen das Land besucht (INSS 14.12.2025).
Im weiteren Sinne ist Syrien Teil einer gefährlichen Rivalität und eines Machtkampfs zwischen der Türkei und Israel. Wie Israel und die Türkei ihre jeweiligen Rollen auslegen, wird Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität in ganz Syrien haben (BI 12.2.2026).
Arabische Staaten
Die Golfmonarchien haben ein großes Interesse daran, die territoriale Integrität Syriens zu bewahren und das Entstehen eines neuen Sicherheitsvakuums zu verhindern, welches das Wiederaufleben des Islamischen Staates (IS) oder ähnlicher radikaler Gruppierungen begünstigen könnte (OSW 17.4.2025). Die Golfstaaten – insbesondere Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate – vertiefen ihr Engagement für die Regierung von ash-Shara' durch wirtschaftliche Unterstützung, Investitionen und den Wiederaufbau der Infrastruktur. Saudi-Arabien und Katar fördern außerdem Kooperationsabkommen in den Bereichen Investitionen und Energie und unterstützen den öffentlichen Sektor durch Gehaltshilfen und den Ausbau der Stromversorgung (INSS 14.12.2025).
Iran
Iran war gezwungen, seine Streitkräfte aus syrischem Gebiet abzuziehen, was seinen Einfluss im Libanon und im Irak erheblich geschwächt und gleichzeitig die regionale Position der Türkei und Israels gestärkt hat (OSW 17.4.2025). Seit dem Sturz al-Assads hat Iran seine Vermögenswerte in Syrien weitgehend außer Landes gebracht, wodurch die Islamische Republik als bedeutender Akteur in der Innenpolitik Syriens im Wesentlichen ausgeschaltet wurde (Soufan 16.12.2024). Sein Einfluss auf Syrien beruht in erster Linie auf seinen Verbindungen zu Post-Assad-Gruppierungen und den Alawiten, die auf langjährigen Beziehungen und der geografischen Nähe zum Libanon basieren (OSW 17.4.2025). Die neue Regierung hat den iranischen Einfluss beseitigt, indem sie mit Iran verbündete Milizen aufgelöst, den Zugang der Islamischen Revolutionsgarde zur Sicherheitsinfrastruktur Syriens eingeschränkt und die Landverbindung zwischen Iran und seinem Stellvertreter, der Hizbollah im Libanon, unterbrochen hat – und das alles, ohne eine direkte Konfrontation mit Teheran zu provozieren (FA 4.2.2026). Iran und die Hizbollah, die beide im Juni 2025 bei der Konfrontation mit Israel erhebliche strategische Verluste erlitten und die Infrastruktur verloren haben, die sie während der Assad-Ära in Syrien aufgebaut hatten, haben ihren Wunsch nach Einfluss nicht aufgegeben. Sie versuchen, wieder Fuß zu fassen, indem sie ethnische Minderheiten und lokale bewaffnete Zellen unterstützen, Schmuggelrouten in den Libanon aufrechterhalten, schlecht regierte Gebiete ausnutzen und eine Informationskampagne führen, in der sie das neue Regime als "Werkzeug des Westens" darstellen. Darüber hinaus deuten kürzlich veröffentlichte Forschungsergebnisse darauf hin, dass Personen aus dem Umfeld Assads über den Libanon und die Vereinigten Arabischen Emirate Gelder transferieren, um Milizen in der alawitischen Küstenregion zu finanzieren, mit dem Ziel, Aufstände gegen die neue Regierung zu schüren (INSS 14.1.2026).
Israel
Israel unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien (FR24 6.1.2026). Israel eroberte die Golanhöhen in der Schlussphase des Sechstagekriegs 1967 von Syrien und annektierte sie 1981 einseitig. Dieser Schritt wurde international nicht anerkannt, obwohl die USA dies 2019 einseitig taten (BBC 10.12.2024). Israel gab an, dass das 1974 geschlossene Abkommen über den Rückzug aus Syrien mit der Machtübernahme durch die Rebellen "geplatzt" sei. Des Weiteren gab Israel zu, dass seine Truppen an einigen zusätzlichen Punkten jenseits der Pufferzone weiter im Landesinneren von Syrien operieren, betonte jedoch, dass sie nicht auf Damaskus vorrücken (BBC 10.12.2024) Netanjahu sagte, dass das Gebiet südlich von Damaskus entmilitarisiert wird. Israel werde weder zulassen, dass die neue syrische Armee in diesem Gebiet stationiert wird, noch irgendeine Bedrohung für die drusische Gemeinschaft in Südsyrien akzeptieren. Der israelische Außenminister forderte die Umwandlung des Landes in einen "Bundesstaat" (TRT Arabi 27.2.2025). Der syrische Präsident Ahmad ash-Shara' hat den israelischen Einmarsch verurteilt und gleichzeitig betont, dass die derzeitige Lage im Land keine neuen Konflikte zulasse (AJ 3.2.2025). Israel hat seine Strategie des "teile und herrsche" intensiviert und versucht, Minderheiten wie die Drusen und Kurden zu verführen oder zu manipulieren, während es Angriffe und verdeckte Operationen auf syrischem Territorium fortsetzt. Es gibt Belege dafür, dass israelische Soldaten auf die lokale Bevölkerung geschossen haben, und es gibt Belege für Versuche von Siedlergruppen, sich jenseits von Quneitra niederzulassen (CETRI 9.12.2025). Im April 2025 begannen direkte Gespräche zwischen Israel und Syrien über ein mögliches Sicherheitsabkommen. Zu den wichtigsten Elementen des Abkommens gehören der Rückzug Israels auf die Trennungslinien von 1974 und die Forderung nach einer Entmilitarisierung Süd-Syriens im Gegenzug für die Verpflichtung Syriens, die Ruhe entlang der Grenze aufrechtzuerhalten, Versuchen der von Iran angeführten "Achse des Widerstands" entgegenzuwirken, sich wieder zu etablieren und die Sicherheit der Drusen zu gewährleisten. Berichten zufolge sind die Verhandlungen jedoch aufgrund tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien ins Stocken geraten – insbesondere hinsichtlich des Umfangs des Rückzugs der israelischen Streitkräfte und der Forderung Israels, eine entmilitarisierte Zone im Süden Syriens einzurichten und einen humanitären Korridor für die Drusen in Suweida zuzulassen (INSS 14.12.2025). Syrien und Israel haben im Jahr 2025 wiederholt Verhandlungen geführt (AJ 7.1.2026; vgl. BI 12.2.2026), um ein Sicherheitsabkommen zu erzielen, das die wiederholten Aggressionen Israels gegen Syrer und syrisches Territorium unterbindet (AJ 7.1.2026). Eine am 6.1.2026 veröffentliche gemeinsame Erklärung kündigte die Einrichtung eines Kommunikationskanals in Jordanien zwischen Syrien und Israel zur Koordinierung von Geheimdienst-, Sicherheits- und Handelsfragen unter US-Aufsicht an. Laut Übergangspräsident ash-Shara' seien 90 % des Sicherheitsabkommens verhandelt, allerdings bleibt der Hauptknackpunkt der Abzug Israels aus syrischem Territorium. Die anhaltenden israelischen Militäroperationen in Syrien lassen an einem baldigen Abschluss zweifeln (ÖB Damaskus 19.1.2026). Die syrische Regierung und Israel haben sich darauf geeinigt, eine gemeinsame, von den USA überwachte Gruppe zu bilden, um Informationen auszutauschen und eine militärische Deeskalation anzustreben (FR24 6.1.2026; vgl. AJ 7.1.2026).
Russland
Russland, das lange ein zentraler Akteur in Syrien war, hat sich weitgehend zurückgezogen (VB Amman 9.2.2025), behält aber isolierte Einflussbereiche bei, bietet den Überresten des Regimes Schutz und Unterstützung, verlegt einige ins Ausland (wahrscheinlich nach Nordafrika) und nutzt seine Präsenz im Nordosten als potenzielles Druckmittel gegen die neue Regierung in Damaskus (MEI 2.7.2025). Russland, hat seine Streitkräfte aus Ost- und Zentralsyrien abgezogen und sein Kontingent in den Luft- und Marinestützpunkten entlang der Mittelmeerküste konsolidiert (Soufan 16.12.2024). Sechs Monate nach dem Sturz al-Assads war die russische Militärpräsenz an strategischen Standorten wie dem Luftwaffenstützpunkt Hmeimim und dem Hafen von Tartus an der Küste weiterhin fest verankert (MEI 2.7.2025). Im Jänner 2026 wurde berichtet, dass Russland seine Truppen vom Flughafen Qamishli im Nordosten Syriens abzieht (REU 26.1.2026). Über die direkte militärische Präsenz hinaus ist Russland auch bestrebt, seinen Einfluss im neuen Syrien durch alternative Mittel aufrechtzuerhalten und auszubauen. Zu den offensichtlichsten Maßnahmen gehört die fortgesetzte Bereitstellung von gedrucktem Geld für das Land. Gleichzeitig verfolgt Moskau verschiedene "heimliche" Ansätze, darunter den Aufbau persönlicher Netzwerke mit syrischen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Militär, die Ausnutzung gesellschaftlicher Spaltungen und die Darstellung als Garant für die Interessen von Minderheiten (MEI 2.7.2025). Zu Russland will Syrien nach eigenen Worten ein neues Kapitel aufschlagen, das auf Respekt der syrischen Souveränität und auf Transparenz und Ausgewogenheit basiert. Ein Besuch von Übergangspräsident ash-Shara' in Moskau fand am 15.10.2025 statt (ÖB Damaskus 19.1.2026). Ash-Shara' betrachtet Russland als legitimen Akteur und sogar als potenziellen Partner bei der Stabilisierung Syriens. Russland ist bestrebt, zumindest einen Teil seiner Investitionen in dem Land zu erhalten und seine Präsenz – wenn auch in begrenztem Umfang – in seinen Stützpunkten in Khmeimim und Tartus sowie seinen begrenzten Einfluss in den Bereichen Energie und Diplomatie aufrechtzuerhalten. Parallel dazu wird die Möglichkeit geprüft, russische Polizeikräfte im Süden Syriens zu stationieren, ähnlich wie in früheren Vereinbarungen, um die Ordnung durchzusetzen und mögliche Reibungen mit Israel zu verringern (INSS 14.12.2025).
Türkei
Die Türkei, die HTS jahrelang unterstützt hat, ist zu einem wichtigen Akteur in der Gestaltung der Lage in Syrien geworden. Seit dem Sturz Assads hat Ankara daran gearbeitet, seinen Einfluss auszuweiten und seine Position zu festigen (INSS 14.1.2026). Tatsächlich ist die Türkei die große Gewinnerin des Machtwechsels in Syrien. Alle ihre Interessen – Rückkehr der syrischen Flüchtlinge, Ende der kurdischen Autonomie, Verstetigung des eigenen Einflusses und wirtschaftlicher Aufschwung – könnten sich erfüllen. Die Selbstverwaltung im Nordosten wird aufgelöst, in Damaskus sitzen die eigenen Verbündeten an den Schalthebeln der Macht, Teile der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) werden in die syrische Armee integriert (BPB 5.6.2025). Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist die Türkei zu einem der wichtigsten regionalen Akteure in Syrien geworden, insbesondere im Norden des Landes. Durch die Unterstützung der von HTS dominierten syrischen Behörden hat Ankara seinen Einfluss auf das Land gefestigt (TNA 21.1.2026). Die Regierung in Damaskus, die von türkischer militärischer, wirtschaftlicher und logistischer Hilfe profitierte, versucht mittlerweile, ihre Abhängigkeit von der Türkei – beim Aufbau von Streitkräften, der Lieferung von Ausrüstung, Investitionen in die Infrastruktur und der Beteiligung türkischer Unternehmen an Wiederaufbauprojekten – durch Bemühungen um den Aufbau von Beziehungen zu weiteren Akteuren auszugleichen, um eine vollständige Abhängigkeit zu vermeiden (INSS 14.12.2025).
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan setzt zur Durchsetzung eigener Interessen seit Jahren auf militärischen Druck. Für ihn ist die DAANES ein "Terrorstaat", da sie unter maßgeblichem Einfluss der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD), der syrischen Schwesterpartei der Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), steht. Zudem stellen deren bewaffnete Brigaden – die Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) (Männer) und (Yekîneyên Parastina Jinê - YPJ) (Frauen) – den Großteil der Syrian Democratic Forces (SDF), was zu Verwerfungen mit dem NATO-Partner USA führte. Die Terroristen der einen sind die Verbündeten der anderen (BPB 5.6.2025). Seit Beginn der Militäroffensive der syrischen Regierung gegen die DAANES haben türkische Beamte mehrfach bekräftigt, dass sie bereit sind, gemeinsam mit der syrischen Armee gegen die von syrischen Kurden geführten Kräfte zu kämpfen. Die Türkei hat auch Gebiete von Qamishli beschossen, und es wird allgemein angenommen, dass sie bei den Militäroperationen erhebliche logistische Unterstützung geleistet hat (TNA 21.1.2026).
Die Türkei befürchtet, Israel habe Expansionspläne im Süden Syriens, die sich in der Besetzung syrischer Gebiete in der Pufferzone im besetzten Golan und im syrischen Teil des Berg Jischin sowie in der Behauptung, die drusische Minderheit in Syrien zu schützen, und der Forderung nach einer entmilitarisierten Zone im Süden Syriens äußern (EPC 2.7.2025). Am 2.4.2025 griff Israel den Luftwaffenstützpunkt T4 in Homs an, auf dem die Türkei einen Stützpunkt errichten wollte, sowie einige Stellungen in Hama. Nach dem israelischen Angriff berichteten israelische Medien, dass die Türkei Pläne gehabt habe, Drohnen und S-400-Luftabwehrsysteme, die sie von Russland gekauft hatte, auf dem Stützpunkt zu stationieren. Israelische Beamte wurden mit den Worten zitiert, dass die Türkei keine Stützpunkte in der Nähe der israelischen Grenze errichten dürfe und den israelischen Flugverkehr im syrischen Luftraum nicht gefährden dürfe (EPC 2.7.2025).
USA und internationale Koalition
Unter der Trump-Regierung haben sich die Beziehungen zwischen Washington und Damaskus erheblich verbessert. Ash-Shara', der zur Zeit des Sturzes des Assad-Regimes im Jahr 2024 von den USA noch als Terrorist eingestuft war, besuchte im November 2025 das Weiße Haus, was eine bemerkenswerte Wende innerhalb von nur einem Jahr darstellte. Kurz nach diesem Besuch schloss sich Syrien der Anti-IS-Koalition an (AJ 21.1.2026). Das Treffen – das erste eines syrischen Staatsoberhaupts seit der syrischen Unabhängigkeit vor mehr als 80 Jahren – war auch ein wichtiger Schritt zur Aufhebung der im sogenannten Caesar-Act enthaltenen Sanktionen (ÖB Damaskus 19.1.2026). Die Stimmung in den USA scheint sich deutlich zugunsten von Damaskus zu verschieben. Der US-Sonderbeauftragte für Syrien schrieb, dass die USA ash-Shara' unterstützen und Damaskus gegenüber den kurdisch geführten SDF den Vorzug geben würden. Er merkte an, dass die Grundlage für die Partnerschaft zwischen den USA und den SDF durch die neue Regierung verändert sei. Der ursprüngliche Zweck der SDF als wichtigste Anti-IS-Truppe vor Ort sei weitgehend hinfällig geworden, da Damaskus nun sowohl bereit als auch in der Lage ist, Sicherheitsaufgaben zu übernehmen, einschließlich der Kontrolle über IS-Haftanstalten und -Lager (AJ 21.1.2026). Obwohl die USA (zusammen mit Frankreich) offiziell daran gearbeitet hatten, die Spannungen zwischen den SDF und der syrischen Regierung zu deeskalieren, und obwohl sie langjähriger Partner der SDF im Kampf gegen den IS sind, hat Washington keinen nennenswerten Druck ausgeübt, um die Militäraktionen der syrischen Regierung gegen die kurdisch geführte Autonome Region zu stoppen (TNA 21.1.2026). Der US-Sonderbeauftrage für Syrien erklärte, dass sich die Lage in Syrien grundlegend verändert hat, da Damaskus Ende 2025 als 90. Mitglied der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beigetreten sei. Die Rolle der SDF als wichtigste Anti-IS-Truppe vor Ort sei weitgehend ausgelaufen, weil die syrische Regierung bereit sei, die Verantwortung für die Sicherheit zu übernehmen (AJ 20.1.2026).
Seit mehr als einem Jahrzehnt rüsten und bilden die USA die SDF aus, kämpfen an der Seite der SDF, und sie haben immer noch 900 Soldaten im Gebiet der SDF (AJ 20.1.2026). Trump und ihm nahestehende Beamte äußerten Interesse daran, alle US-Truppen aus Syrien abzuziehen, was das Pentagon dazu veranlasste, Pläne für einen vollständigen Abzug in 30, 60 oder 90 Tagen auszuarbeiten (NBC 5.2.2025). Die syrischen Regierungstruppen haben am 12.2.2026 verkündet, die Kontrolle über die Basis at-Tanf im Osten des Landes übernommen zu haben, die jahrelang von US-Truppen im Rahmen des Krieges gegen die Terrormiliz IS betrieben wurde. Das syrische Verteidigungsministerium teilte mit, dass syrische Truppen nun in der Wüstenregion um die Garnison at-Tanf stationiert seien und in den kommenden Tagen Grenzsoldaten entsandt würden (CBC 12.2.2026). Am 2.2.2026 begannen die internationalen Koalitionsstreitkräfte Berichten zufolge mit der Umsetzung von Maßnahmen für einen schrittweisen Rückzug aus ihren Stützpunkten auf syrischem Gebiet. Die US-Streitkräfte haben die Militärbasis at-Tanf im Osten Syriens evakuiert und die dort stationierten Truppen nach Jordanien verlegt. Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) hat die 54. Division der syrischen Armee begonnen, Truppen rund um den Standort zu stationieren (TNA 11.2.2026).
Quellen […]
Sicherheitslage
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Die Auswirkungen von über einem Jahrzehnt internationalisierten Bürgerkriegs prägen die Sicherheit, die Politik und die humanitäre Lage (ICG 26.11.2025). Die Übergangsphase nach Präsident Bashar al-Assad war turbulent und von wiederkehrender sektiererischer Gewalt geprägt (NYT 11.1.2026; vgl. TNA 11.1.2026). Trotz gewalttätiger Ausschreitungen hat Übergangspräsident Ahmad ash-Shara' bisher verhindert, dass das Land in einen weiteren Bürgerkrieg abgleitet. Zu Beginn des zweiten Jahres der Amtszeit von ash-Shara' erscheint die Lage in Syrien jedoch fragil. Die Erfolge der Übergangsregierung werden überschattet von sektiererischer Gewalt, Massakern und der Ausgrenzung von Minderheiten und Frauen aus der Gestaltung des neuen Syrien (RIC 18.12.2025). Syrien steht weiterhin vor erheblichen Herausforderungen, die die Sicherheitslage beeinträchtigen, darunter eine groß angelegte Binnenflüchtlingskrise, erhebliche und weitreichende Zerstörungen und Schäden an Wohnhäusern, kritischer Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen, Kontamination durch explosive Kampfmittelrückstände, Verstöße gegen das Recht auf Wohnraum und Eigentum, eine schwache Wirtschaft und eine anhaltende groß angelegte humanitäre Krise. All dies untergräbt sichere und dauerhafte Bedingungen innerhalb Syriens und birgt erhebliche Schutzrisiken (ACHRi 8.2025). Die Beziehungen zwischen verschiedenen Glaubensgemeinschaften und Bevölkerungsgruppen sind weiterhin instabil, und interne wie externe Akteure nutzen diese Spaltungen, um die Stabilität zu untergraben. Die Reaktion des Regimes schwankt zwischen Ad-hoc-Krisenmanagement und Gewaltanwendung, ohne dass umfassende politische Initiativen oder tiefgreifende Strukturreformen unternommen werden (Alma 4.1.2026).
Immer wieder kommt es in Syrien zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die meist einen lokalen Auslöser haben. Dabei stoßen ehemalige Vertreter des Regimes, aufgebrachte Einheimische, Dschihadisten, Assad-Anhänger und Sicherheitskräfte der neuen Regierung aufeinander (BPB 5.6.2025). Angesichts der extensiven Verbrechen des Assad-Regimes und der verschiedenen im Bürgerkrieg tätigen Gruppierungen sind die Übergangsjustiz, Rache und ethnisch-religiöse Spannungen stets präsente Themen im Land (ÖB Damaskus 26.11.2025). Die Sicherheitslage in Syrien wird zunehmend schwieriger, wobei nicht allgemeine Gewalt, sondern eine Verschärfung der Gewalt in bestimmten Gebieten zu beobachten ist. Es gab auch eine Zunahme islamistischer Angriffe und eine allgemeine Zunahme von Selbstjustiz (BI 12.2.2026). Sicherheitsvorfälle wie Entführungen und Racheangriffe werden in ganz Syrien verzeichnet. Darüber hinaus werden auch geschlechtsspezifische Übergriffe (einschließlich solcher sektiererischer Natur) registriert (ACHRi 8.2025). In der Zeit zwischen dem 8.12.2024, dem Tag des Sturzes des ehemaligen Regimes, und dem 8.11.2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) eine dramatische Eskalation der Gewalt und der Verstöße in allen Einflusszonen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, Folter, wahllose Schüsse, bewaffnete Angriffe und Sprengstoffanschläge. Darüber hinaus wurden mehrere Gebiete in Syrien von türkischen und israelischen Streitkräften sowie von bewaffneten Gruppen und extremistischen Organisationen angegriffen. Seit dem Sturz des Assad-Regimes bis November 2025 hat die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte den Tod von 11.226 Menschen in ganz Syrien dokumentiert. Dazu zählen 8.654 Zivilisten, darunter 487 Kinder und 657 Frauen, darunter 3.059 außergerichtlich hingerichtete Zivilisten (SOHR 8.11.2025). Von 8.12.2024 bis September 2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte 280 Mordfälle, deren Täter größtenteils unbekannt bleiben. Diese Morde forderten 317 zivile Todesopfer, darunter 23 Kinder und 48 Frauen (SOHR 8.9.2025). Demgegenüber berichten andere Quellen, dass das allgemeine Ausmaß der Gewalt im ganzen Land zunehmend stark zurückgegangen ist. Das Middle East Institute verzeichnet im ersten Drittel des Jahres 2025 durchschnittlich 134 gewaltsame Todesfälle pro Woche, im zweiten Drittel 2025 durchschnittlich 94 und im letzten Drittel des Jahres durchschnittlich 25. In fünf der letzten acht Wochen des Jahres 2025 wurden landesweit weniger als 20 Menschen getötet. Ungeachtet des vorübergehenden Anstiegs im Jänner 2026 hat die Gewalt seitdem weiter abgenommen, mit einem wöchentlichen Durchschnitt von elf Todesfällen im ganzen Land. Während die dreiwöchigen Kämpfe zwischen der Regierung und den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) Anfang 2026 mehr als 300 Menschenleben forderten (fast alle davon Kämpfer), bringt ihre Beilegung eine seit Monaten offensichtliche Realität zurück: Syrien stabilisiert sich tatsächlich (MEI 13.2.2026). Gemäß einer Auswertung von ACLED-Daten durch den Danish Immigration Service erreichte die Gesamtzahl der Vorfälle im Januar 2025 mit über 1.000 gemeldeten Ereignissen ihren Höhepunkt. Dieser Anstieg war vor allem auf eine Zunahme von Explosionen und Ferngewalt zurückzuführen, die mehr als die Hälfte aller Vorfälle in diesem Monat ausmachten. Nach dieser Eskalation ging die Gesamtzahl der Vorfälle bis April 2025 zurück und stabilisierte sich dann in der Mitte des Jahres bei 400 bis 500 Vorfällen pro Monat. Während des gesamten Zeitraums stellten Explosionen und Gewalt aus der Ferne Anfang 2025 die vorherrschende Form der Unsicherheit dar, zeigten danach jedoch einen konstanten Abwärtstrend. Die Gewalt gegen Zivilisten schwankte durchgehend zwischen 200 und 350 Vorfällen pro Monat, was auf eine anhaltende lokale Instabilität hindeutete, auch wenn die groß angelegten Auseinandersetzungen nachließen. Kämpfe waren vergleichsweise seltener und blieben im Allgemeinen unter 200 pro Monat, wobei nur rund um den Juli 2025 ein Anstieg zu beobachten war, der möglicherweise auf die Zusammenstöße in Suweida zurückzuführen war. Bis Oktober 2025 war die Gesamtzahl der gemeldeten Vorfälle auf etwa 300 gesunken, was einem Rückgang von mehr als 60 % gegenüber Dezember 2024 entspricht (DIS 9.12.2025b). Die folgende von der Staatendokumentation auf Grundlage von ACLED-Daten erstellte Grafik zeigt die Entwicklung der Vorfallszahlen (grünliche Linie) bzw. Opferzahlen (blaue Linie) von Oktober 2023 bis Jänner 2026:

Den Vereinten Nationen zufolge hat die Gewalt zwar deutlich abgenommen, jedoch sind die Spannungen zwischen den Gemeinschaften nach Jahren des Konflikts und der Unterdrückung weiterhin hoch (UN News 18.12.2025). Syrienexperte Gregory Waters gibt an, dass Anfang 2026 die Gewalt zwischen verschiedenen Gemeinschaften, Selbstjustiz und konfessionelle Gewalt auf einem historischen Tiefstand bleibt (SyrRev 2.2.2026; vgl. SyrRev 26.1.2026). Die lokalen Sicherheitskräfte haben in letzter Zeit vermehrt Festnahmen von Kriminellen statt von bewaffneten Gruppierungen bekannt gegeben, was darauf hindeutet, dass sich die Sicherheitsbedrohung im Land allmählich von bewaffneten Rebellengruppierungen zu "regulären" kriminellen Gruppen verlagert (SyrRev 2.2.2026). Mit dem Sturz des Regimes am 8.12.2024 wurden die Gefängnisse geöffnet und Hunderte von Häftlingen freigelassen. Unter den Freigelassenen befanden sich Personen, die wegen schwerer Straftaten, darunter sogenannte "Ehrenmorde" und sexuelle Übergriffe, verurteilt worden waren und ohne ordnungsgemäße rechtliche Aufklärung freigelassen wurden. Dies hat die Bedrohung für Überlebende und Opfer erneut verschärft und das Gefühl der Unsicherheit und der anhaltenden Straflosigkeit verstärkt (STJ 6.2025b). Obwohl die anfängliche Zunahme sektiererischer Gewalt nach dem politischen Wandel abgeklungen ist, gibt es weiterhin finanziell motivierte Verbrechen und sporadische Vergeltungsmaßnahmen gegen Minderheiten (DIS 9.12.2025b).
In den ersten neun Monaten nach dem Sturz des Assad-Regimes waren Sicherheitskräfte und Militär in allen Gouvernements verschiedenen Angriffen ausgesetzt, während gleichzeitig die Kriminalitätsrate stieg, insbesondere die Zahl der Attentate und politisch und konfessionell motivierten Massaker. Einige dieser Verstöße waren systematisch und zielten darauf ab, die syrische Gesellschaft zu spalten, um die Bemühungen um die Errichtung eines modernen demokratischen Staates zu behindern. Darüber hinaus starben Dutzende Menschen unter Folter in den Gefängnissen der neuen syrischen Regierung [Informationen über Folter und Haftbedingungen finden sich im Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen, etc.] (SOHR 7.9.2025).
Gewaltmonopol
Nach dem Sturz al-Assads stellte die Hay'at Tahtir ash-Sham (HTS) rasch die Sicherheit in der Hauptstadt wieder her, konnte dies jedoch nicht überall vollständig umsetzen, da ihre Streitkräfte überlastet waren und ihre Disziplin uneinheitlich erschien. Dank einer nationalen Rekrutierungskampagne wuchs die Zahl rasch an, und ein Beamter des Außenministeriums erklärte Ende Februar 2025, die Allgemeine Sicherheit [Innere Sicherheitskräfte Anm.] habe ihr Personal seit Dezember 2024 verdoppelt. Anfang November 2025 erklärte ein Sprecher des Innenministeriums, dass sich Zehntausende der Allgemeinen Sicherheit angeschlossen hätten, die ursprünglich 8.000 Mann stark war. Dennoch müsse Damaskus diese Truppe noch verdreifachen, betonte er und verwies damit auf die gewaltige Aufgabe, die noch bevorstehe. Der Personalmangel bleibt ein landesweites Problem (ICG 26.11.2025). Monatelang herrschte in Syrien eine teilweise zersplitterte und chaotische Lage in der Militär- und Sicherheitsverwaltung (Etana 7.2025). Unter dem Dach der Allgemeinen Sicherheit und des Verteidigungsministeriums operierende Gruppierungen und verbündete Fraktionen haben weitreichende Menschenrechtsverletzungen begangen. In einigen Fällen wurden Massaker, außergerichtliche Tötungen und Entführungen häufig von unbekannten Gruppierungen durchgeführt, die sich als offizielle Sicherheitskräfte ausgaben. Das Fehlen einer einheitlichen Befehls- und Kontrollstruktur in diesem System zeigte sich im März 2025, als regierungsfreundliche Gruppen auf einen kleinen Aufstand der Opposition an der Küste mit sektiererischen Massakern reagierten, die sich gegen die Alawiten in Latakia und Tartus richteten und von Dorf zu Dorf durchgeführt wurden (Etana 7.2025). Auch die Konflikte in Suweida im Juli 2025 verdeutlichen die Unfähigkeit Damaskus', seine Autorität durchzusetzen, die zu einem lokalen Machtvakuum führte, das bald von sektiererischen Milizen gefüllt wurde (MECGA 3.8.2025). Während die Auslöser dieser Gewaltausbrüche unterschiedlich waren, waren Mängel im Sicherheitsansatz der Regierung ein durchgängiges Thema. Sobald die Behörden in den Konflikt eingriffen, setzten sie übertriebene Gewalt ein, und die von ihnen entsandten Truppen waren oft undiszipliniert. Versuche, Verstöße einzudämmen, erwiesen sich als unzureichend. Zusammengenommen trugen diese Mängel erheblich dazu bei, dass sich beherrschbare Unruhen zu ernsthaftem Blutvergießen ausweiteten (ICG 26.11.2025). Eine israelische Quelle berichtet, dass die neue Regierung weiterhin mit tiefgreifender innerer Instabilität zu kämpfen hat, was darauf zurückzuführen ist, dass es den Behörden nach wie vor nicht gelingt, Ordnung durchzusetzen, die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten und das Vertrauen zwischen dem Staat und den verschiedenen Gemeinschaften, aus denen er besteht, wiederherzustellen. Eine Reihe von Sicherheitsvorfällen Ende Dezember 2025 – darunter ein schwerer Terroranschlag in Homs, ein Selbstmordattentat in Aleppo, ein erneuter Ausbruch von Spannungen mit der alawitischen Bevölkerung in den Küstenstädten und eine Eskalation der Zusammenstöße zwischen dem Regime und kurdischen Kräften in Aleppo und im Nordosten des Landes – sind keine Einzelfälle, sondern vielmehr ein Symptom einer fragilen politischen und sicherheitspolitischen Struktur (Alma 4.1.2026). Das Ausmaß der Unterstützung und des Schutzes, den die staatlichen Behörden bei gewalttätigen Übergriffen oder anderen Straftaten leisten, variiert je nach lokalem Kontext erheblich. Obwohl es Bemühungen gibt, die Verantwortlichen für Gewalttaten zur Rechenschaft zu ziehen, beispielsweise in den Küstengebieten, sind die Fortschritte laut einer Organisation nur langsam. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz für alle Regionen, und das Vertrauen in die Behörden variiert von Fall zu Fall (MVCR 8.2025).
Damaskus hat bereits Schritte zur Behebung von Mängeln im bisherigen Sicherheitsansatz unternommen, darunter die Verschärfung der Rekrutierungsverfahren für die Armee und die Allgemeine Sicherheit (die internen Sicherheitskräfte) sowie die Versetzung undisziplinierter Truppen aus Gebieten, in denen sie den größten zusätzlichen Schaden anrichten könnten. Die Gehälter, die zuvor direkt von der Türkei an einige der Gruppierungen der (ehemaligen) Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) gezahlt wurden, gehen nun stattdessen an das Verteidigungsministerium, das sie auszahlt, wodurch die Kontrolle der Regierung über diese Gruppierungen verstärkt wird. Damaskus hat einige der am stärksten in Verruf geratenen Einheiten von der Küste abgezogen – darunter die Sultan-Suleiman-Shah-Brigade, jetzt die 62. Division (die Anfang des Jahres 2025 in das Gouvernement Hama entsandt wurde), und die Hamzat-Division, jetzt die 76. Division (die nach Aleppo entsandt wurde). Darüber hinaus kehrte die 42. Division (die einen ähnlich problematischen Ruf hat) nach den Zusammenstößen in Suweida zu ihrer Hauptbasis in der syrischen Wüste zurück (ICG 26.11.2025). [Informationen zu den Gruppierungen bzw. Divisionen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden und Unterkapitel Anm.]
Die Syrer sind weiterhin um ihre Sicherheit besorgt. Obwohl fast alle Syrer (94 %) angeben, sich in ihrer eigenen Nachbarschaft sicher zu fühlen, nennen sie die Notwendigkeit, das Gewaltmonopol zu sichern, als zweitgrößte Herausforderung für das Land. Die meisten Syrer wünschen sich, dass die Regierung die Waffen von bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen (74 %) und nicht autorisierten Personen (78 %) einzieht. Sie betrachten solche Waffen als ernsthafte Bedrohung. Entführungen werden von 63 % der Bürger als ernsthafte Bedrohung angesehen (FA 5.12.2025).
Einer Organisation zufolge behält die neue syrische Regierung vor allem tagsüber (von 8:00 bis 18:00 Uhr) die Kontrolle über den größten Teil seines Territoriums. Nachts nimmt die Unsicherheit jedoch zu (MVCR 8.2025). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, sieht den Schlüssel, um die Voraussetzungen für ausreichende Lebensbedingungen und eine stabile Sicherheitslage zu schaffen, in der Elektrizität. Ohne diese gäbe es nicht nur extreme Unsicherheit, da nächtens ganze Gegenden in völliger Dunkelheit lägen, sondern die Lebensbedingungen sind auch bezüglich Aktivitäten wie Kochen, Heizen, Transport usw. an die Energieversorgung gekoppelt (ÖB Amman 6.2.2025). [Weitere Informationen zur humanitären Lage, Stromversorgung etc. finde sich im Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft Anm.]
Selbstjustiz
Die Sicherheitslücken, die im März und Juli 2025 zu Gewaltausbrüchen führten, sind schwerwiegend. Sie deuten auf Probleme hin, die weit über die betroffenen Gebiete hinausgehen und die Bemühungen um eine Wiedereingliederung Syriens unter zentraler Herrschaft gefährden könnten. Zu den größten Gefahren für den Übergang zählt die Auffassung vieler Syrer, dass sie bewaffnet bleiben und sogar ausländische Unterstützung einholen müssen, um sich selbst und ihre Interessen im Syrien nach al-Assad zu schützen (ICG 26.11.2025).
Im Laufe des Jahres 2025 waren Selbstjustiz und gezielte Rachemorde, angeheizt durch jahrelange und manchmal sogar jahrzehntelange ungelöste Konflikte, der beständigste und bedeutendste Faktor für Gewalttaten in ganz Syrien. Die meisten Angriffe richteten sich gegen Personen, die aufgrund ihres Berufs, ihrer Familie oder ihrer Religionszugehörigkeit früher mit dem Regime von al-Assad in Verbindung standen (MEI 13.2.2026). Laut einer internationalen Sicherheitsorganisation kam es nach dem politischen Wandel im Dezember 2024 zu einem starken Anstieg gezielter Tötungen und sektiererischer Vergeltungsmaßnahmen, insbesondere in den Küsten- und Zentralregionen. Ziel dieser Angriffe waren Personen, die der ehemaligen Regierung angehörten und als mitschuldig an den Übergriffen gegen die lokale Bevölkerung in diesen Gebieten während der Herrschaft Assads angesehen wurden. Die Gewalt wurde somit durch tief sitzende lokale Missstände und den Wunsch nach Vergeltung ausgelöst. Seitdem ist dieser Trend jedoch zurückgegangen (DIS 9.12.2025b). Von Jänner bis Oktober 2025 wurden durchschnittlich 23 Selbstjustizmorde pro Woche in ganz Syrien bestätigt. Von Oktober bis Ende 2025 sank die Zahl der Selbstjustizfälle um 70 % auf sieben Todesfälle pro Woche, und im Jahr 2026 wurden in den ersten sechs Wochen nur drei Todesfälle bestätigt (MEI 13.2.2026). Die höchste Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Personen, die mit dem Regime von al-Assad in Verbindung stehen, wurde im Gouvernement Homs verzeichnet. Die Täter stammten überwiegend aus lokalen Gruppierungen, die mit dem syrischen Verteidigungsministerium verbunden sind. Eine ähnliche Situation besteht in den Gouvernements Hama und Aleppo sowie allgemein in den ländlichen Gebieten von Latakia. Im Gegensatz dazu sind solche Fälle in der Region Idlib weniger häufig. In Zentral-, Nord- und Westsyrien handelte es sich bei diesen Vorfällen überwiegend um Vergeltungsmaßnahmen. Nur in einer geringeren Anzahl von Fällen war ein diskriminierender oder religiöser Hintergrund erkennbar [Informationen zu religiös motivierter Gewalt finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten Anm.] (MVCR 8.2025). Das fast vollständige Ende der Selbstjustizmorde in Syrien ist größtenteils das Ergebnis von Maßnahmen des Innenministeriums, das in den letzten Monaten Dutzende von Tätern festgenommen hat (MEI 13.2.2026; vgl. DIS 9.12.2025b). Die Behörden haben eine Fatwa [religiöse Rechtsauskunft Anm.] durch den Fatwa-Rat, die Rachemorde verbietet und Vergeltungsmaßnahmen unter Strafe stellt, erlassen (UNSC 17.6.2025).
Kampfmittelreste und Blindgänger
In mehr als 13 Jahren Krieg wurden im ganzen Land schätzungsweise mehr als zehn Millionen Sprengkörper eingesetzt. In der Regel explodieren bis zu 30 % der eingesetzten Munition nicht, was zu einer hohen Kontaminierung mit Blindgängern führt (FR 20.1.2025). Jahrelange Konflikte in Verbindung mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Beseitigung von Kampfmittel-Kontaminationen haben 15,4 Millionen Syrer einem unmittelbaren Verletzungs- und Todesrisiko ausgesetzt (UNOCHA 24.7.2025). Sie werden hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilt. Die Erste sind Blindgänger wie Streubomben, Mörsergranaten und Granaten. Diese sind in der Regel über der Erde und daher sichtbar. Die größere Herausforderung liegt in der zweiten Kategorie von Munition: Landminen. Ehemalige Regierungstruppen haben Hunderttausende davon in verschiedenen Gebieten in Syrien vergraben – hauptsächlich auf Ackerland (BBC 23.1.2025). Die Bedrohung durch Blindgänger hat sich seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 noch verschärft (UN News 14.1.2025), weil mit dem Rückzug der syrischen Armee zahlreiche militärische Einrichtungen und Waffenlager mit ungenutzter Munition aufgegeben und unbewacht zurückgelassen wurden (UNOCHA 24.7.2025). Auch Clusterbombenreste und nicht explodierte Geschosse aus Raketen, Flugkörpern und Granaten stellen eine Gefahr für Zivilisten dar (Araby 11.4.2025). Im Jahr 2025 kam es zu einer erheblichen Anzahl von zivilen Opfern durch die Explosion von Kriegsgerät. Diese Vorfälle wurden in verschiedenen Kontrollgebieten in ganz Syrien registriert (SOHR 13.8.2025b). In allen Gebieten, in denen in den letzten Jahren Militäroperationen stattgefunden haben, sind nicht explodierte Kampfmittel weit verbreitet, sodass es riskant ist, nach Hause zurückzukehren und ein normales Leben wieder aufzunehmen (SOHR 13.2.2025). Ländliche und halburbanisierte Gebiete, z. B. das ländliche Damaskus, gehören zu den am stärksten kontaminierten Gebieten (DIS 9.12.2025b). Etwa ein Viertel aller Unfälle mit Sprengkörpern entfallen auf Deir ez-Zour (UNOCHA 2.6.2025). Die meisten Opfer von Landminen werden in der Wüste getötet, die sich über einen großen Teil der Gouvernements Deir ez-Zour, ar-Raqqa, Homs und Hama erstreckt. Eine große Anzahl wurde auf landwirtschaftlichen Flächen getötet, insbesondere in den Gouvernements Idlib, Aleppo und Hama. Eine geringere Anzahl wurde in den Waldgebieten getötet, die über das gesamte Gouvernement Latakia verstreut sind. Andere wurden durch Landminen in unbewohnten Häusern oder in der Nähe von Erdwällen usw. getötet (Araby 11.4.2025). Es kommt zu Explosionen auf landwirtschaftlichen Flächen, in Häusern oder während der Fahrt auf den Straßen (SOHR 21.2.2025). Der Machtwechsel im Dezember 2024 hat dazu geführt, dass Syrer über ehemalige Frontlinien reisen, um ihre Häuser zu besuchen, die sie einst verlassen mussten. Große Bevölkerungsbewegungen in Verbindung mit der Rückkehr zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen als Lebensgrundlage haben das Verletzungs- und Todesrisiko erhöht (UNOCHA 24.7.2025). Vom 8.12.2024 bis zum 13.8.2025 wurden 584 Zivilisten durch Kampfmittelrückstände getötet, darunter 158 Kinder und 38 Frauen, während 620 weitere Personen, darunter 268 Kinder und 17 Frauen, verletzt wurden. Fast täglich kommt es zu Opfern (SOHR 13.8.2025b). Zwischen Jänner und September 2025 wurden in Syrien jede Woche 15 Menschen durch nicht explodierte Kampfmittel getötet – damit ist Syrien mit großem Abstand das Land mit den weltweit meisten Opfern durch Kampfmittelrückstände und macht ein Drittel aller Opfer weltweit aus. Von September bis Ende 2025 ging die Anzahl um 73 % auf vier Todesfälle pro Woche zurück. Zwar wurden in den letzten Monaten Zehntausende Landminen und andere Munition entfernt, doch ist dieser starke Rückgang der Vorfälle und -Opfer in erster Linie das Ergebnis intensiver Bemühungen des syrischen Verteidigungs- und Notfallministeriums, die von Kampfmittelrückständen betroffenen Gebiete zu kartieren und die Bevölkerung aufzuklären, damit sie diese meidet (MEI 13.2.2026). Im September 2025 bat die Regierung um internationale Hilfe, um die Räumungsarbeiten zu beschleunigen (DIS 9.12.2025b). Kinder sind besonders gefährdet, vor allem an Orten, an denen sich militärische Einrichtungen und Waffenlager mit ungenutzter Munition in der Nähe von ziviler Infrastruktur befinden, da sie von glänzenden und ungewöhnlich geformten Gegenständen angezogen werden (UNOCHA 24.7.2025). [Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen von Blindgängern auf Kinder finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Kinder - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.] Mehr als 80 % aller Opfer sind männlich, was auf einen Zusammenhang zwischen der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage, der zunehmenden Notwendigkeit, alternative Lebensgrundlagen zu erschließen, und Vorfällen mit Kampfmittel-Gefahren hindeutet (UNOCHA 24.7.2025). Obwohl Minen im Allgemeinen verschiedene Personen und Gruppen in der Gesellschaft betreffen und ihr Schaden sich auf Menschen in unterschiedlichen Berufen und Arbeitslose erstreckt, sind bestimmte Berufe stärker von ihrer Gefahr betroffen als andere, und die Zahl der Opfer in diesen Berufen variiert von Fall zu Fall. Diese Berufe sind auch durch nicht explodierte Kampfmittel gefährdet, der größte Schaden wird jedoch durch Minen verursacht. Die Minenräumung steht an der Spitze der Liste der Berufe, die in Syrien die höchste Zahl an Opfern durch Minen gefordert haben. Weiters besteht Gefahr beim Hüten von Vieh, beim Trüffelsuchen in der Wüste, beim Brennholzsammeln im Wald und beim Bewirtschaften von landwirtschaftlichen Flächen (Araby 11.4.2025). Seit Jahren ist die Kontamination durch explosive Kampfmittel ein wesentliches Hindernis für den Zugang zu wirtschaftlichen Möglichkeiten, Ackerland, Wasserquellen und grundlegenden Dienstleistungen, um nur einige zu nennen (UNOCHA 24.7.2025).
Der Islamische Staat (IS)
Seit seiner Niederlage im Jahr 2019 wendet der IS Guerillataktiken an und stützt sich auf Attentate und schnelle Blitzangriffe, um seine Struktur wieder aufzubauen und seinen territorialen Einfluss zurückzugewinnen (Enab 5.10.2025) und setzt dabei kleine Zellen und kompakte Trupps ein (DIS 9.12.2025b). Die Aktivitäten der Organisation konzentrieren sich in erster Linie auf die syrische Wüste, insbesondere auf die Gebiete um ar-Raqqa und Deir ez-Zour, und wurden kürzlich auf Damaskus und Idlib ausgeweitet (INSS 14.1.2026). In der östlichen Wüstenregion des Gouvernements Homs (Badiya) ist der IS nur begrenzt präsent und seine Angriffe richteten sich dort hauptsächlich gegen die SDF (DIS 9.12.2025b). Nahe der syrisch-irakischen Grenze im Gouvernement Homs wurde die Präsenz von IS-Schläferzellen gemeldet (MVCR 8.2025). Mehrere Faktoren begünstigen das Wiederaufleben der Gruppierung im Süden Syriens – vor allem ihre tiefe Vertrautheit mit dem Gelände, da sie bis zum Sturz des Assad-Regimes jahrelang eine Hochburg im Yarmouk-Becken unterhielt. Ein Politikwissenschaftler beobachtet, dass der IS nun versucht, seine Präsenz in einem breiten geografischen Bogen zu stärken, der sich von der syrischen Wüste über die Steppe von Suweida bis tief in den Süden erstreckt – ein Gebiet, in dem seit Monaten zunehmende Instabilität herrscht. Er weist darauf hin, dass die Gruppierung kürzlich ihre Online-Aktivitäten verstärkt hat, insbesondere in Bezug auf Südsyrien. Der IS nützt die Sicherheits- und Sozialbedingungen aus, um wieder zu expandieren. Auf militärischer Seite profitiert die Gruppierung von der ideologischen Zersplitterung der mit dem Verteidigungsministerium verbundenen Fraktionen, indem sie versucht, unzufriedene Kämpfer zu rekrutieren und die begrenzten Aufklärungsmöglichkeiten der Armee auszunutzen. Auf sozialer Ebene nutzt der IS die prekäre wirtschaftliche Lage der Bevölkerung, um lokale Jugendliche zu rekrutieren und das sogenannte "Emirat Horan" wiederzubeleben (SO 10.10.2025). Nach dem Sturz der Assad-Regierung zeigte der IS zunächst eine Phase relativer Inaktivität. Seit Mai 2025 ist jedoch zu beobachten, dass der IS seine Organisationsstruktur neu ordnet und insbesondere im September 2025 im Süden Schläferzellen entstanden sind. Der IS im Süden Syriens richtet sich in erster Linie gegen die Sicherheitskräfte und Personen, die mit der Übergangsregierung in Verbindung stehen (DIS 9.12.2025b). Ein Militär- und Strategieanalyst stellt fest, dass der IS das Sicherheitsvakuum nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes genutzt hat, um sich in mehreren Gouvernements neu zu positionieren. Das aus dem Zusammenbruch resultierende Chaos habe ein günstiges Umfeld für die Wiederverbindung und Koordinierung seiner Zellen geschaffen, insbesondere angesichts der weitverbreiteten Verbreitung von Waffen, nachdem Armee-Einheiten viele Stützpunkte aufgegeben hatten (SO 10.10.2025). Derzeit kontrolliert die Organisation kein Territorium und führt keine groß angelegte Kampagne durch, doch "ungeregelte Räume" mit schwacher Regierungsführung, die Verbreitung von Milizen und ein Strafverfolgungssystem, dem es an ausreichender Professionalität mangelt, bewahren das Potenzial für den IS, seine Stärke in Zukunft wieder aufzubauen (INSS 14.1.2026). Einige Quellen vor Ort deuten darauf hin, dass die Zahl der aktiven IS-Kämpfer in Syrien zwischen 900 und 1.100 liegt (AJ 2.3.2025). Nach Angaben der UN-Terrorismusbekämpfungsexperten verfügt der IS über schätzungsweise 3.000 Kämpfer im Irak und in Syrien, von denen die meisten in Syrien stationiert sind (CBC 12.2.2026). Im Nordosten des Landes verstecken sich nach Angaben aus US-Sicherheitskreisen mehrere Tausend aktive IS-Mitglieder im Untergrund. Rund 8.500 Dschihadisten, Terrorverdächtige oder radikalisierte junge Männer saßen bisher in den Gefängnissen der DAANES (Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien). Zudem mussten bisher mehr als 38.000 Angehörige von IS-Anhängern - Frauen, Kinder und Jugendliche, die in den Lagern al-Hol und ar-Roj leben - bewacht, versorgt und nach Möglichkeit resozialisiert werden (BPB 5.6.2025). Der Vormarsch der syrischen Regierungstruppen Anfang 2026 im Nordosten Syriens führte dazu, dass Gefängnisse, in denen ehemalige IS-Kämpfer inhaftiert sind, und ein Lager mit über 23.000 IS-Frauen und -Kindern innerhalb weniger Tage die Verwalter wechselten (Guardian 21.1.2026). Am 21.1.2026 übernahm die syrische Regierung die Kontrolle über das Lager al-Hol. Seither hat sich die Anzahl der Menschen, die im Lager untergebracht sind, stark verringert, wobei unklar ist, wie sie das Lager verlassen haben. Einige der dort festgehaltenen Personen berichteten den Helfern, dass sie – von wem ist unklar – angewiesen wurden, in Busse zu steigen. Andere sagten, dass sich die Menschen den Weg aus dem Lager freigekämpft hätten und die Wachen sie nicht aufhalten konnten. Es gibt auch Berichte, dass Schmuggler sowohl Syrer als auch Ausländer transportiert haben sollen (AJ 17.2.2026). Ein Sprecher der SDF gab an, dass etwa 1.500 IS-Kämpfer – darunter sowohl ausländische als auch syrische Staatsangehörige – von regierungsnahen bewaffneten Gruppierungen aus dem Gefängnis ash-Shaddadi in al-Hasaka befreit worden sind, über das die SDF die Kontrolle verloren haben (Forbes 20.1.2026). Die syrische Regierung teilte daraufhin mit, dass 120 Häftlinge aus diesem Gefängnis geflohen sind (FR24 20.1.2026), und gibt an, dass seitdem 81 von ihnen wieder gefasst worden sind (Guardian 21.1.2026; vgl. FR24 20.1.2026). Die SDF haben seit dem Sturz des ehemaligen Regimes bis Oktober 2025 mehr als 95 IS-Mitglieder festgenommen (Enab 5.10.2025).
Seit der Übernahme durch die HTS hat der IS die Zahl der Angriffe schrittweise erhöht (ICCT 16.5.2025). Nach mehreren Jahren mit eher geringfügigen Angriffen, die sich in erster Linie gegen kurdisch geführte SDF im Nordosten Syriens richteten, hat der IS im Jahr 2025 laut Einschätzungen der Vereinten Nationen und US-Beamten sowohl seine Reichweite als auch die Häufigkeit und Tödlichkeit seiner Angriffe ausgeweitet (NYT 10.12.2025). Aktuelle Daten deuten auf eine Zunahme der Aktivitäten des IS in den von der Regierung kontrollierten Gebieten in Hama, Homs, Aleppo und Idlib hin. Obwohl das Ausmaß der Aktivitäten im Vergleich zur Vergangenheit gering bleibt, spiegelt dies die anhaltende Fähigkeit der Organisation wider, die Stabilität zu stören und die Legitimität des neuen Regimes zu untergraben (INSS 14.12.2025). Dem widersprechend berichtet das Middle East Institute, dass der Sturz des Assad-Regimes und die Entstehung eines neuen Übergangssystems in Syrien zu einem Rückgang der Anschläge des IS um 50 % im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 und zu einem Rückgang der durch IS-Anschläge verursachten Opfer um 76 % führte. Viele Jahre lang war der IS stark vom Assad-Regime abhängig – sowohl aufgrund dessen Unfähigkeit und zeitweise mangelnden Willens, die Gruppe ernsthaft herauszufordern, als auch aufgrund der Tatsache, dass al-Assads Hartnäckigkeit und anhaltende Brutalität günstige Bedingungen für die Rekrutierung von IS-Kämpfern schufen. Mit dem Sturz al-Assads hat der IS das verloren, worauf es sich am meisten stützte, um seine Existenz zu rechtfertigen, und sieht sich nun einer Regierung gegenüber, die entschlossen ist, es als neuestes Mitglied der von den USA geführten Koalition zu besiegen (MEI 13.2.2026). Der IS führt weiterhin Angriffe gegen syrische Regierungstruppen und Minderheiten durch (SyrWeek 29.12.2025). Am 31.12.2025 wurde ein Selbstmordattentäter an einem Polizeikontrollpunkt in der Nähe einer Kirche in Aleppo gestoppt und zündete sich selbst. Nach Angaben des Innenministeriums hat dieses Informationen über die Absicht des IS erhalten, Selbstmordattentate und Bombenanschläge auf Neujahrsfeiern in mehreren Gouvernements, insbesondere in der Stadt Aleppo, zu verüben, wobei Kirchen und zivile Versammlungsorte ins Visier genommen werden sollten. Als proaktive Reaktion darauf ergriff das Innenministerium strenge Sicherheitsmaßnahmen, darunter die Verstärkung der Sicherheit rund um Kirchen, den Einsatz fester und mobiler Patrouillen sowie die Einrichtung von Kontrollpunkten in verschiedenen Stadtteilen (SyrWeek 5.1.2026). Im Mai 2025 verübte der IS einen Anschlag mit einer improvisierten Sprengvorrichtung (IED), bei dem mehrere Angehörige der allgemeinen Sicherheitskräfte ums Leben kamen (DIS 9.12.2025b). Berichten zufolge wurden bei dem Angriff sieben Regierungsmitarbeiter getötet oder verletzt. Dies war der erste dokumentierte Angriff des IS gegen die Streitkräfte der Übergangsregierung seit dem Sturz des Assad-Regimes (MVCR 8.2025). 89 % der 348 im Jahr 2025 bestätigten IS-Angriffe fanden in Gebieten statt, die von den SDF kontrolliert wurden, wo der IS versuchte, die tiefen Gräben zwischen einer kurdisch dominierten Miliz und den von ihr beherrschten Regionen mit arabischer Mehrheit auszunutzen. Mit der Integration der SDF in den Staat wird der IS gezwungen sein, sich noch weiter anzupassen. Tatsächlich hat er Ende Jänner und Anfang Februar 2026 nur zwei Anschläge verübt, was einen plötzlichen Rückgang der Operationsintensität um 93 % im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Monaten bedeutet. Auch wenn sich die Terrororganisation mit ziemlicher Sicherheit wieder erholen wird, stellen die Bedingungen, mit denen sie derzeit in Syrien konfrontiert ist, eine potenziell existenzielle Herausforderung dar (MEI 13.2.2026). Im Jahr 2025 wurden keine Angriffe auf Zivilisten gemeldet, die Trüffel sammeln, wie dies in den Vorjahren der Fall war (DIS 9.12.2025b). Ein terroristischer Bombenanschlag auf die Ali-ibn-Abi-Talib-Moschee am 26.12.2025 während des Freitagsgebets im Stadtteil Wadi al-Dhahab in Homs forderte sechs Todesopfer und 21 Verletzte mit unterschiedlichem Schweregrad. Die Verantwortung für den Anschlag übernahm Saraya Ansar as-Sunna, eine mutmaßliche Frontgruppe des IS, die angab, der Anschlag sei in Abstimmung mit einer anderen Gruppierung durchgeführt worden (SyrWeek 29.12.2025; vgl. NYT 26.12.2025). Ein Angriff auf die Mar-Elias-Kirche in Damaskus im Juni 2025 durch den IS verdeutlichte erneut die anhaltende Bedrohung durch Schläferzellen und extremistische Gruppen, die auch in scheinbar sicheren Gebieten der Hauptstadt weiterhin in der Lage sind, Anschläge zu verüben (MVCR 8.2025).
Einem Bericht der Vereinten Nationen zufolge waren ash-Shara' und andere Regierungsmitglieder im Jahr 2025 Ziel von fünf vereitelten Attentatsversuchen. Dem Bericht zufolge wurde ash-Shara' im Norden von Aleppo und im Süden von Dar'aa von der Gruppierung Saraya Ansar as-Sunna angegriffen, die als Frontorganisation des IS eingestuft wird. Daneben waren auch der syrische Innenminister Khattab und Außenminister ash-Shaibani betroffen. Die Attentatsversuche sind ein weiterer Beweis dafür, dass der IS entschlossen ist, die neue syrische Regierung zu untergraben und Sicherheitslücken und Unsicherheiten in Syrien aktiv auszunutzen (CBC 12.2.2026).
Im Jahr 2014 wurde eine Globale Koalition gegen den IS gegründet, ein Bündnis von 87 Ländern, das nicht nur darauf abzielt, den IS militärisch zu besiegen, sondern auch seine Finanzströme zu unterbinden. Die Niederlande haben den gemeinsamen Vorsitz der Arbeitsgruppe "Foreign Terrorist Fighters" (FTF) inne. Die USA spielen eine führende Rolle in der Koalition, und die NATO ist 2017 der Koalition beigetreten (ICCT 16.5.2025). Die militärische Lage wird durch anhaltende internationale Luftangriffe weiter verkompliziert. Die Luftstreitkräfte der USA, Großbritanniens und Frankreichs führen Angriffe gegen IS-Infrastrukturen in den Regionen Badiya und Palmyra durch (SARI 19.1.2026).
Regionale Unterschiede
Die Sicherheitslage in Syrien bleibt fragmentiert (DIS 1.9.2025; vgl. ACHRi 8.2025) und variiert stark zwischen den Regionen und innerhalb derselben, geprägt von lokalen Gegebenheiten, konfessionellen Dynamiken und früheren politischen Zugehörigkeiten (DIS 1.9.2025). Die Sicherheitslage variiert erheblich je nach geografischer Lage und je nachdem, welcher Akteur das Gebiet tatsächlich kontrolliert – unabhängig von seiner nominellen Zugehörigkeit zum Verteidigungsministerium der Übergangsregierung (MVCR 8.2025). Verschiedene Faktoren beeinflussen die Sicherheitslage in den unterschiedlichen Regionen Syriens, darunter: ob das betreffende Gebiet zuvor eine Hochburg der syrischen Opposition war oder als Unterstützer der ehemaligen Regierung wahrgenommen wird, die politische, religiöse und konfessionelle Zugehörigkeit der Bevölkerung, sowie die lokalen Bedingungen und Dynamiken (DIS 6.2025). Die höchste Zahl von Vorfällen im Jahr zwischen Dezember 2024 und Oktober 2025 wurde im Gouvernement Aleppo verzeichnet, gefolgt von Deir ez-Zour und al-Hasaka. In Aleppo gab es etwa 1.300 Vorfälle, wobei ein erheblicher Teil davon Explosionen/Ferngewalt betraf. Deir ez-Zour und al-Hasaka folgten mit über 1.000 bzw. 589 Vorfällen. Homs, Dar'aa und Hama verzeichneten jeweils 554, 423 und 379 Vorfälle. Im Gegensatz dazu war die Zahl der Vorfälle in Idlib, Tartus, Damaskus und Quneitra am niedrigsten (DIS 9.12.2025b).
Im Folgenden wir die Sicherheitslage je nach Region dargestellt:
Zentralsyrien
Die zentralen Gouvernements werden allgemein als Gebiete mit erhöhter Kriminalität beschrieben, sei es sektiererischer oder rein krimineller Natur. Nach Angaben von Quellen hängen die Hauptursachen für die erhöhte Kriminalität sowohl in Homs als auch in Hama mit der Vielfalt der lokalen Gemeinschaften zusammen. Ein wichtiger Faktor, der das Auftreten von Gewalttaten beeinflusst, ist die Religionszugehörigkeit und die frühere Unterstützung des ehemaligen Regimes. Die Fähigkeit der Übergangsbehörden, für Sicherheit zu sorgen, ist nach wie vor begrenzt und uneinheitlich. Racheakte und das Fehlen einer Übergangsjustiz wurden ebenfalls als erschwerende Faktoren genannt. Diese Umstände ermöglichen es Einzelpersonen oder Gruppen, das Recht in ihre eigenen Hände zu nehmen. Entführungen sind Teil dieses allgemeinen Trends (MVCR 8.2025). Gebiete wie die Küstenregion und die zentral gelegenen Gouvernements Hama und Homs (einschließlich der Stadt Homs), Gebiete mit einer sehr vielfältigen Bevölkerung, zu der auch Minderheiten wie Alawiten, Christen und Ismaeliten gehören, stellen eine besondere Herausforderung dar: Der Bürgerkrieg war in diesen Gebieten besonders heftig, sodass viele Menschen Vergeltung fordern (ICG 26.11.2025). Dort kommt es zu vereinzelten gewalttätigen Zwischenfällen, darunter Morde, Entführungen und Verletzungen der individuellen Freiheiten (UNSC 17.6.2025).
Damaskus
Seit dem Sturz der früheren Regierung haben sich die neuen Behörden darauf konzentriert, wichtige Städte wie Damaskus und Aleppo zu sichern. Infolgedessen sind die Verstöße in diesen Gebieten im Vergleich zu anderen Teilen des Landes begrenzt. In Damaskus, das nach wie vor das stabilste Gebiet ist, ist die Lage weitgehend sicher, wobei sich Anzeichen für eine Verbesserung in Form von weniger Festnahmen an Kontrollpunkten und einem allgemeinen Rückgang der Sicherheitsvorfälle zeigen. Dennoch kommt es weiterhin zu vereinzelten gewalttätigen Vorfällen, beispielsweise wurden Alkoholverkäufer von islamistischen Gruppierungen angegriffen, die angeblich mit der neuen Regierung verbunden sind, oder es gab einen Schusswechsel in einem Casino im Mai 2025 (DIS 6.2025). Ein Experte beschrieb Damaskus als allgemein sicher, während Vororte (z. B. Jaramana, Sahnaya oder Douma) weiterhin ein höheres Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere aufgrund der Aktivitäten von Milizen. Trotz relativer Stabilität ist die Hauptstadt weiterhin ernsthaften Sicherheitsvorfällen, einschließlich Terroranschlägen, ausgesetzt. In den dicht besiedelten Vororten von Damaskus hat auch die Gewalt mit religiös-konfessionellem Hintergrund zugenommen. Ende April und Anfang Mai 2025 kam es in den Vororten von Damaskus wiederholt zu Zusammenstößen zwischen bewaffneten Gruppen, die mit der syrischen Regierung verbunden sind, und drusischen Kämpfern. Nach Angaben einer Organisation haben sich die Spannungen in Damaskus selbst seit Februar 2025 leicht entspannt, und die allgemeine Atmosphäre wirkt ruhiger. Auch die Sicherheit in öffentlichen Räumen wie Restaurants hat sich verbessert. Aufgrund des Fehlens zentralisierter Polizeieinheiten fehlen jedoch nach wie vor Mechanismen für eine angemessene Reaktion auf Notfälle (MVCR 8.2025). In den ländlichen Gebieten von Damaskus, insbesondere in at-Tall, kommt es weiterhin zu Racheakten gegen Personen, die der Zusammenarbeit mit der ehemaligen Regierung verdächtigt werden. Diese Handlungen werden Berichten zufolge von ehemaligen Rebellen begangen, die von der Assad-Regierung in den Norden Syriens umgesiedelt worden waren und inzwischen zurückgekehrt sind. In Gebieten wie Jaramana und Sahnaya bestehen weiterhin Spannungen. Die Bewohner werden manchmal beschuldigt, Israel zu unterstützen, was sich auf ihr tägliches Leben und ihre Bewegungsfreiheit auswirkt, insbesondere wenn sie in Stadtteile wie Bab Toma in Damaskus reisen (DIS 6.2025).
Homs
Quellen zufolge ist die Stadt Homs selbst in Bezug auf die Sicherheit relativ stabil. Im Gegensatz dazu wurden die ländlichen Gebiete des Gouvernements Homs als Schauplatz häufiger Sicherheitsvorfälle beschrieben. Eine konsultierte Organisation berichtete, dass im Gouvernement Homs generell erhebliche Spannungen herrschen und die Anwohner Angst haben, ihre Häuser zu verlassen, insbesondere nach 18:00 Uhr. Entführungen sind an der Tagesordnung, wobei vor allem Familien mit höherem sozialen Status und deren Kinder betroffen sind. Als Hauptmotive wurden finanzielle Gewinne, Einschüchterung und Rache genannt (MVCR 8.2025). Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte sind die Auswirkungen der unter dem früheren Regime begangenen Verstöße im Gouvernement Homs nach wie vor stark spürbar, insbesondere nach der Entdeckung von 13 Massengräbern. Von Anfang 2025 bis November 2025 hat die Beobachtungsstelle 381 Vergeltungsmorde dokumentiert, bei denen 347 Männer, 22 Frauen und 10 Kinder ums Leben kamen, darunter 240 Fälle im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft. Die Beobachtungsstelle hat außerdem 13 kriminelle Morde dokumentiert, bei denen zehn Männer, zwei Frauen und ein Kind ums Leben kamen (SOHR 24.11.2025b). Die zentrale Region, zu der auch Homs gehört, ist aufgrund ihrer geografischen Nähe zum Libanon und anhaltender illegaler grenzüberschreitender Aktivitäten weiterhin sensibel (DIS 9.12.2025b). Entlang der westlichen Grenze zum Libanon behält die libanesische Bewegung Hizbollah ihren Einfluss. Eine Organisation beschrieb den westlichen Teil des Gouvernements Homs als Hochrisikogebiet, vor allem aufgrund der Präsenz libanesischer Strukturen – insbesondere der Hizbollah und ihr nahestehender Schmugglernetzwerke – sowie aufgrund langjähriger Spannungen zwischen verschiedenen Gruppierungen (MVCR 8.2025). Die Sicherheitslage in Homs bleibt angespannt, da sich die staatlichen Streitkräfte auf Operationen zur Bekämpfung von Aufständischen und Drogenkriminalität konzentrieren (SARI 19.1.2026). Anfang Februar 2026 fanden zwei vermutlich religiös motivierte Angriffe von unbekannten, bewaffneten Angreifern in Homs statt, nachdem mehrere Wochen zuvor keine derartigen Angriffe verzeichnet wurden (SyrRev 9.2.2026).
Im November 2025 löste der Mord an einem Ehepaar in Homs eine Welle sektiererischer Unruhen aus. Nach einer Welle von Vergeltungsangriffen wurden Sicherheitskräfte in ganz Homs eingesetzt, um die Unruhen einzudämmen, und die Behörden verhängten eine nächtliche Ausgangssperre (NYT 24.11.2025).
Hama
Im Gegensatz zu Homs wurde die Lage im Gouvernement Hama als stabiler beschrieben, ohne größere Sicherheitsvorfälle (MVCR 8.2025). In Hama ist die Sicherheitslage durch die anhaltende Bedrohung durch IS-Reste in der östlichen Steppe gekennzeichnet (SARI 19.1.2026). In den Gouvernements Hama und Homs tragen mit der syrischen Regierung verbündete bewaffnete Gruppierungen zum Chaos bei und erhöhen die Sicherheitsrisiken in diesen Gouvernements (SOHR 27.11.2025). Im Gouvernement Hama kommt es an den Kontrollpunkten in der Stadt Hama in der Regel nicht zu Schikanen, da die Stadt historisch gesehen gegen die ehemalige Regierung eingestellt war. Im Gegensatz dazu sind die Bewohner der alawitischen Dörfer in Sahl al-Ghab (Gouvernement Hama) Berichten zufolge anhaltenden Verstößen ausgesetzt. Eine militärische Gruppierung hat die gesamte Dorfbevölkerung in diesem Gebiet gewaltsam vertrieben, damit die Angehörigen der Gruppierung sich dort niederlassen konnten, nachdem ihre ursprünglichen Häuser zerstört worden waren. In Gebieten wie dem Osten von Hama wird die Sicherheitslage dadurch beeinflusst, dass die ehemals von der Opposition kontrollierten Gebiete im Gegensatz zu den zuvor von der ehemaligen Regierung gehaltenen Gebieten nicht entwaffnet wurden. So griffen beispielsweise bewaffnete Stammesgruppen aus einem ehemals von der Opposition kontrollierten Gebiet, die ihre Waffen behalten hatten, entwaffnete Hirten in einem zuvor regierungsfreundlichen Dorf an und raubten ihnen ihr Vieh, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Bewohner in entwaffneten Gebieten bleiben in der Regel nach 20:00 Uhr in ihren Häusern, während in Gebieten, in denen Waffen behalten wurden, das Leben bis in den Abend hinein draußen weitergeht (DIS 6.2025).
Küstenregion
In der Küstenregion kam es unmittelbar nach dem Sturz der ehemaligen Regierung zu weitverbreiteten Übergriffen gegen die lokale Bevölkerung. Diese Übergriffe haben seitdem in den städtischen Zentren abgenommen, dauern jedoch auf dem Land an, darunter in den Küstengebieten sowie in den Gouvernements Hama und Homs. Die Art der Verstöße in den Küstengebieten unterscheidet sich von denen in anderen Teilen Syriens, da diese Gebiete einst das Kernland des Militär- und Sicherheitsapparats der ehemaligen Regierung waren und das Sicherheitspersonal – darunter viele ehemalige oppositionelle Kämpfer – oft eine feindselige Haltung gegenüber der lokalen Bevölkerung an den Tag legte. Diese Feindseligkeit rührt laut dem befragten syrischen Journalisten von Beschwerden über Missbräuche durch die ehemaligen Behörden in von der Opposition kontrollierten Gebieten her (DIS 6.2025). Laut einer Quelle gelten die Küstengebiete, in denen eine bedeutende Anzahl von Alawiten lebt, als die instabilsten Teile des Landes. Die Übergangsregierung hat erhebliche Schwierigkeiten, ihre Autorität dort zu festigen. Im Vergleich zu anderen Regionen Syriens sind diese Gouvernements auch überproportional von Sicherheitsvorfällen betroffen. Die angespannte Lage in den Küstengebieten ist zum Teil auf die sozioökonomischen Auswirkungen der Massenentlassungen von Militär- und Sicherheitspersonal des ehemaligen Regimes zurückzuführen. Viele der Entlassenen stammten aus alawitischen Gemeinden in Latakia und Tartus oder flohen nach dem Sturz des Regimes dorthin. Laut einer Quelle suchen marginalisierte Gruppen wie Alawiten und Anhänger des ehemaligen Regimes Zuflucht in den Küstenprovinzen. Eine Quelle fügte hinzu, dass die Küstengebiete des Gouvernements Latakia zwar als stabil bezeichnet werden können, kleinere bewaffnete Gruppen und Schmuggler jedoch in den Berg- und ländlichen Regionen weiterhin aktiv sind (MVCR 8.2025). Al Jazeera zufolge gibt es Versuche hochrangiger Offiziere des gestürzten Regimes, sich neu zu formieren und Gelder und Waffen zu sammeln, um die derzeitige syrische Regierung zu untergraben (AJ 2.1.2026). Die Sicherheitsoperationen in der Küstenregion konzentrieren sich auf die Verhinderung der Platzierung von improvisierten Sprengfallen (IEDs) an wichtigen Transitkorridoren (SARI 19.1.2026).
Am 6.3.2025 überfielen Aufständische des Assad-Regimes die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung in der westlichen Küstenstadt Jableh im Gouvernement Latakia und töteten 30 von ihnen (viele wurden später verbrannt oder in flachen Massengräbern aufgefunden) (TWI 10.3.2025). Unmittelbar nach dem Hinterhalt riefen die syrischen Sicherheitskräfte zu einer allgemeinen Mobilisierung über die bereits in der Küstenregion stationierten Einheiten hinaus auf, und zur Ausrottung ehemaliger Regimegegner (TWI 10.3.2025). Sicherheitskräfte, die durch Verstärkung unterstützt wurden, begannen, gegen die Loyalisten des Assad-Regimes zu kämpfen und sie aus den Dörfern an der Küste Syriens zurückzudrängen. Die Loyalisten zogen sich aufs Land zurück, wobei sie Staatseigentum niederbrannten und mordeten. Als syrische Regierungstruppen und bewaffnete Zivilisten begannen, in alawitische Dörfer im Nordwesten Syriens einzudringen, tauchten Videos von Misshandlungen auf. Zivilisten berichteten von Massenmorden durch Sicherheitskräfte, was von Menschenrechtsgruppen bestätigt wurde (Guardian 10.3.2025). Laut dem Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte war es ein Fehler, dass die Regierung in Damaskus in den Moscheen zur Mobilisierung aufgerufen hatte. Dies habe zu einem Zustrom von Kämpfern von außerhalb der Region geführt, um Alawiten zu massakrieren (Sky News 9.3.2025a). Laut einem Freiwilligen der Nichtregierungsorganisation Weißhelme kamen Menschen aus allen Städten Syriens, um Rache zu üben (C4 9.3.2025). Die überwiegende Mehrheit der rechtswidrigen Tötungen von Zivilisten und Gefangenen durch syrische Sicherheitskräfte wurde laut dem Syrian Network for Human Rights (SNHR) von zwei bestimmten Fraktionen sowie von Personen begangen, die sich Militärkonvois angeschlossen hatten. Konkret waren die beiden Fraktionen, die für die meisten Tötungen von Zivilisten verantwortlich sind, die Suleiman Shah Division [auch: Abu Amsha-Division oder Amsha-Division] und die Hamza-Division. Beide Fraktionen und ihre Anführer stehen wegen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen, darunter Vergewaltigung und Folter, unter US-Sanktionen (Guardian 10.3.2025). Laut Washington Institute for Near Eeast Policiy umfasste die Mobilisierung drei von den USA sanktionierte Milizen der von der Türkei unterstützten [ehemaligen] SNA: Jaysh ash-Sharqiya, Sultan Suleiman Shah Division und die Hamza-Division. Sie wurden zuvor wegen Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Nordwesten Syriens angeklagt. An den Kämpfen waren auch ausländische Dschihad-Kämpfer der von den USA gelisteten Gruppierung Ansar at-Tawhid und lokale syrische Zivilisten beteiligt, die die Kriegsverbrechen des Regimes rächen wollten (TWI 10.3.2025). Die Gruppierungen stehen nominell unter der Schirmherrschaft des neuen Staates, wobei Abu Amsha [Gründer und Kommandant der Abu Amsha-Division Anm.] zum Leiter der Militärbrigade des Gouvernements Hama ernannt wurde. In Wirklichkeit übt der Staat jedoch nur begrenzte Kontrolle über sie aus [Weitere Informationen über Rebellengruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden Anm.] (Guardian 10.3.2025). Am 9.3.2025 gab eine syrische Sicherheitsquelle an, dass sich die Kämpfe in der Umgebung der Städte Latakia, Jabla und Baniyas etwas beruhigt hätten, während die Streitkräfte die umliegenden Berggebiete durchsuchten, in denen sich schätzungsweise 5.000 pro-Assad-Aufständische versteckt hielten (Sky News 9.3.2025b). Der Sprecher des Verteidigungsministeriums gab am 10.3.2025 das Ende der Militäroperation gegen die Überreste des Regimes in den Küstengebieten bekannt (SANA 10.3.2025). Eine syrische Untersuchungskommission veröffentlichte im Juli 2025 ihre Ergebnisse zu den Morden von mehr als 1.400 Menschen. Sie kam zu dem Schluss, dass das Blutvergießen "nicht organisiert" war und dass die Militärführer des Landes die Angriffe nicht direkt angeordnet hatten (NYT 22.7.2025). [Weitere Informationen zu den Vorfällen finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen, Ismailiten. Informationen zu den Tätergruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden / Bewaffnete Gruppierungen Anm.]
Ende Jänner 2025 entließen die neuen Machthaber kurzerhand den Sicherheitsapparat des alten Regimes, in dem Alawiten überproportional vertreten waren. Diese Maßnahme führte zu einer großen Zahl arbeitsloser Männer mit militärischer Ausbildung und geringen Aussichten in einem Land, in dem es nach wie vor viele Kleinwaffen gibt. Die Zusammenstöße im März 2025 folgten auf drei Monate schwelende Gewalt in Zentral- und Küstengebieten Syriens. Die meisten Opfer waren Alawiten, die von vielen Syrern kollektiv für die missbräuchliche Herrschaft des gestürzten Regimes verantwortlich gemacht werden. Hinter den Angriffen schien oft Rache zu stehen, während die Sprache und das Verhalten der Täter häufig auf sektiererische Motive hindeuteten (ICG 26.11.2025).
Entlang der Küste kommt es weiterhin zu vereinzelten Aufständen. Nachdem Rebellen, die dem gestürzten Assad-Regime treu ergeben sind, Anfang August 2025 eine neue Rebellengruppe namens "Men of Light" gegründet hatten, veröffentlichte die Gruppe am 3.9.2025 das Video einer Explosion einer improvisierten Sprengvorrichtung (IED) Mitte August 2025, die sich gegen Regierungstruppen in der Nähe der Küstenstadt Jableh richtete (ICG 9.2025). Am 28.12.2025 kam es in den Küstenstädten, vor allem in Latakia, Tartus und Baniyas, zu weitreichenden Protesten, die rasch in gewalttätige Auseinandersetzungen, Schusswechsel und Opferzahlen eskalierten. Laut lokalen Berichten wurden mindestens vier Personen getötet und Dutzende verletzt (Alma 4.1.2026). Als Reaktion auf Aufrufe des extremistischen Geistlichen Ghazal Ghazal gingen am 28.12.2025 in mehreren Küstenstädten alawitische Demonstranten auf die Straße, wobei einige Aufständische die Proteste nutzten, um Sicherheitskräfte anzugreifen, während sunnitische Menschenmengen mobilisiert wurden, um die alawitischen Demonstranten anzugreifen (SyrWeek 29.12.2025). Die syrischen Sicherheitskräfte haben Ende Dezember 2025 über die Stadt Latakia eine Ausgangssperre verhängt, wenige Tage nachdem vier Menschen bei Protesten ums Leben gekommen waren, die in Gewalt eskalierten. Die Sicherheitskräfte verstärkten ihre Präsenz in mehreren Stadtvierteln. Tausende alawitische Demonstranten versammelten sich auf dem Azhari-Platz in Latakia, um ein dezentrales politisches System in Syrien und die Freilassung Tausender alawitischer Gefangener zu fordern. Eine ähnliche Demonstration im November 2025 dauerte kaum eine Stunde, bevor sie mit einer gegnerischen Demonstration zur Unterstützung der neuen syrischen Regierung konfrontiert wurde. Die syrischen Sicherheitskräfte setzten Schusswaffen ein, um beide Demonstrationen aufzulösen (REU 30.12.2025).
Je nach Gesprächspartner ist zu hören, dass sich entweder die Lage in Latakia deutlich entspannt habe, da die Regierung aufgrund der negativen Aufmerksamkeit, die die neuen Machthaber aufgrund der Massaker vom März 2025 weltweit erhalten haben, nun darauf bedacht ist, ein positives Bild zu zeichnen oder weitere Morde, Entführungen und Ausgrenzungen an der Tagesordnung seien. Beide Versionen bzw. Realitäten schließen einander nicht aus. Allerdings gibt es auch Anzeichen von Resten des Assad-Regimes, die gegen die syrische Armee agitieren (ÖB Damaskus 19.1.2026).
Südsyrien
Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 ist der Süden Syriens – einschließlich Quneitra – im Chaos versunken. Dies trotz – oder teilweise gerade wegen – der Bemühungen Damaskus', die vollständige Kontrolle über die Region zu erlangen. Die Instabilität hat das Entstehen unabhängiger bewaffneter Gruppierungen begünstigt, insbesondere der Islamischen Widerstandsbewegung in Syrien, einer Gruppierung, die mit der sogenannten "Achse des Widerstands" Irans in Verbindung steht und mit den Überresten der Sicherheitskräfte Assads verbündet ist (FDD 1.10.2025).
Israel griff Syrien bereits vor dem Sturz al-Assads an und gibt an, damit den Zustrom von Waffen und Geld aus Iran an die militante Hizbollah-Gruppe im Libanon eindämmen zu wollen (NYT 25.2.2025). Seit dem 8.12.2024 hat Israel seine Militäroperationen in Syrien intensiviert (AJ 8.2.2025), die von Friedenstruppen überwachte Pufferzone (NYT 25.2.2025) besetzt und die Kontrolle über den Berg Hermon vervollständigt sowie seine Operationen in Quneitra und Damaskus-Umland ausgeweitet (AJ 8.2.2025). Damit hat Israel das Rückzugsabkommen von 1974 verletzt (BBC 9.3.2025). Die israelische Luftangriffe und Einfälle in Südsyrien haben die Sicherheitslage weiter verschärft, so UN-Vertreter, darunter eine Operation Ende November 2025, bei der 13 Menschen getötet und Familien zur Flucht gezwungen wurden (UN News 18.12.2025). Im Süden Syriens führte die israelische Präsenz in den Gouvernements Dar'aa und Quneitra zu Hauszerstörungen, Waldzerstörung und Beschlagnahmung von Vieh, was die Spannungen in der Bevölkerung verschärfte und den Zugang für humanitäre Hilfe weiter einschränkte (UNICEF 1.8.2025). Israelische Streitkräfte führen weiterhin Angriffe in und jenseits des entmilitarisierten Grenzstreifens von 1974 zwischen den von Israel besetzten Golanhöhen und Quneitra durch (Etana 22.2.2025). [Weitere Informationen zur politischen Intervention Israels finden sich im Kapitel Politische Lage / Außenpolitische Lage und zur militärischen Intervention im Kapitel Sicherheitsbehörden / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung Anm.]
Im November und Anfang Dezember 2025 war die Sicherheitslage im Süden Syriens weiter instabil, mit sporadischen bewaffneten Zwischenfällen, kriminellen Aktivitäten und Bewegungsbeschränkungen, von denen Gemeinden in den Gouvernements Suweida, Dar'aa und Quneitra betroffen waren. Lokale Eskalationen in Verbindung mit Kontrollen an Checkpoints und vorübergehender militärischer Präsenz beeinträchtigten die Mobilität der Zivilbevölkerung und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen (UN OCHA 15.12.2025).
Suweida
Die mehrheitlich drusische Bevölkerung in Suweida lebt mit einer sunnitischen Beduinenminderheit zusammen, die oft beschuldigt wird, die neue Regierung zu unterstützen, während den Drusen umgekehrt vorgeworfen wird, mit Israel verbündet zu sein. Dieses gegenseitige Misstrauen hat zu wiederholten Zusammenstößen zwischen den beiden Gruppen geführt. Darüber hinaus kommt es im Osten von Suweida regelmäßig zu Mörserangriffen, für die keine Gruppe die Verantwortung übernommen hat – was wahrscheinlich auf allgemeine konfessionelle Spannungen innerhalb ds Gouvernements zurückzuführen ist (DIS 6.2025). Im Frühjahr 2025 hat es gewaltsame Zusammenstöße gegeben, nachdem ein mutmaßlich gefälschtes Video zirkuliert war, in dem Drusen den Propheten Mohammed beleidigt hätten. Seither gibt es Warnungen, nicht in der Dunkelheit auf abgelegenen Landstraßen unterwegs zu sein, vor allem wegen Krimineller, die nachts Autos beschießen (Spiegel 22.7.2025). Nach einem vergleichsweise geringfügigen Verbrechen, bei dem eine Beduinenbande angeblich einen drusischen Händler ausgeraubt hat, entfesselte sich ein Konflikt. Anstatt sich an den Staat zu wenden, vertraute das drusische Opfer auf Milizen aus seiner eigenen ethnisch-religiösen Gruppe, um Gerechtigkeit zu erlangen (MECGA 3.8.2025). Beduinen aus Suweida griffen Drusen an, verschleppten 13 Menschen und verlangten die Freilassung der zuvor von den Drusen Entführten. Die bewaffneten Anhänger von Scheich Hikmat al-Hijri belagerten und beschossen fortan übereinstimmenden Berichten zufolge das Beduinenviertel Maqwas im Osten der Stadt Suweida. Am 16.7.2025 sollte ein Waffenstillstand in Kraft treten, der von mehreren Scheichs der Beduinen und dem drusischen Scheich Jarboua ausverhandelt wurde. Alle Entführten sollten freigelassen, die Belagerung des Stadtviertels Maqwas aufgehoben werden. Die Beduinen hatten die Übergangsregierung in Damaskus aufgefordert, einzugreifen, ebenso die drei führenden Scheichs der Drusen. Auch Hijri hatte das Abkommen gebilligt. Am 17.7.2025 stürmten die bewaffneten Kämpfer von Scheich al-Hijri den Gouverneurssitz in Suweida. Daraufhin kamen Tausende Angehörige sunnitischer Stämme aus anderen Regionen, wie ar-Raqqa, Hama, Homs, Deir ez-Zour nach Suweida (Spiegel 22.7.2025). Die syrische Regierung reagierte mit der Entsendung von Streitkräften in die Stadt. Drusische Einwohner von Suweida berichteten, wie bewaffnete Männer – Regierungstruppen und ausländische Kämpfer – Menschen angriffen. Nach Abzug der Regierungstruppen kam es zu weiteren Zusammenstößen zwischen drusischen und beduinischen Kämpfern. Sowohl drusische als auch beduinische Kämpfer wurden ebenso wie Angehörige der Sicherheitskräfte und Personen, die der Übergangsregierung nahestehen, der Begehung von Gräueltaten beschuldigt. Israel griff diese Streitkräfte an und erklärte, dies geschehe zum Schutz der Drusen (BBC 20.7.2025). In einer beispiellosen Intervention tötete die israelische Luftwaffe Dutzende Angehörige der Allgemeinen Sicherheit der Regierung in Suweida und eskalierte dann weiter, indem sie Regierungsgebäude in Damaskus bombardierte (MECGA 3.8.2025). Seit dem 19.7.2025 gilt in Suweida ein Waffenstillstand, der die Zusammenstöße zwischen drusischen Gruppen und regierungsnahen Beduinenstämmen beendet hat (TNA 4.1.2026). Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte dokumentierte 429 Personen, die bei dem Massaker in Suweida zwischen 13. und 20.7.2025 hingerichtet wurden, darunter 38 Frauen und 14 Kinder und ältere Personen. Unter den Opfern waren auch 20 Personen, die im Suweida-Nationalkrankenhaus arbeiteten und durch Streit- und Sicherheitskräfte erschossen wurden. Insgesamt starben bei den Massakern 1.653 Pesonen (SOHR 13.8.2025a). Bis zu 93.000 Menschen wurden vertrieben (MECGA 3.8.2025). Die Lage in Suweida hat sich zu einer Sezessionskrise entwickelt. Nachdem Hikmat al-Hijri die Regierung als IS-ähnliche Einheit bezeichnet hatte, kam es am 11.1.2026 auf der Majdal-Achse zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen den lokalen drusischen Rijal al-Karama (auch: Men of Dignity) [Für Informationen zu dieser Guppierung s.Sicherheitsbehörden / Bewaffnete Gruppierungen] und regierungsnahen Stammeskämpfern. Bei einem Drohnenangriff auf eine technische Anlage in der Nähe des Kohlekraftwerks von Suweida wurden am 11.1.2026 vier Zivilisten verletzt. Seine Aussage hat eine Eskalation von Vergeltungsmaßnahmen ausgelöst, bei denen staatlich verbundene Stammesmilizen eingesetzt werden, um die Verteidigungsanlagen der Drusen am Rande der Stadt Suweida auszuloten (SARI 19.1.2026). Schon Anfang Jänner 2026 kam es entlang der Achse der Städte al-Mazra'a und Walgha (TNA 4.1.2026) im westlichen Umland des Gouvernements Suweida zu Zusammenstößen zwischen den Streitkräften der syrischen Übergangsregierung und ihren Verbündeten auf der einen Seite und Gruppierungen der Nationalgarde [Informationen zur Nationalgarde finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden / Bewaffnete Gruppierungen] auf der anderen Seite (Akhbar 5.1.2026; vgl. TNA 4.1.2026). Israel, das im Dezember 2024 begonnen hatte, militärische Einfälle in syrisches Gebiet zu unternehmen und Luftangriffe auf strategische Ziele durchzuführen, schaltete sich ein. Unter dem Vorwand, die Drusen zu schützen, griff es Regierungspanzer in der Nähe von Suweida und Verteidigungseinrichtungen in Damaskus an, was zu einer bis heute andauernden Pattsituation zwischen den Parteien führte (ICG 26.11.2025).
Im Juli 2025 führte dann der Versuch der Regierung, die Zusammenstöße zwischen Beduinen und Drusen in Suweida zu beenden, dazu, dass Letztere Damaskus als Verbündeten ihrer Feinde betrachteten. Berichte über konfessionelle Übergriffe durch Regierungstruppen schürten die Flammen der Vergeltung. Die Zahl der Todesopfer stieg auf weit über 1.000, darunter Hunderte von Zivilisten, und etwa 200.000 Menschen wurden vertrieben (ICG 26.11.2025). Lokale Zusammenstöße im westlichen Umland von Suweida im November 2025 stellten die bedeutendste Eskalation seit den Feindseligkeiten Mitte Juli 2025 dar. Trotz früherer Deeskalationsbemühungen stören sporadische Verstöße und vereinzelte Zusammenstöße weiterhin die Stabilisierungsbemühungen. Im gesamten Gouvernement Suweida bleiben Sicherheitskräfte im Einsatz, während lokale Gruppierungen weiterhin Einfluss in wichtigen städtischen Zentren haben. Diese Entwicklungen unterstreichen die anhaltende Instabilität im Gouvernement, wo rivalisierende bewaffnete Gruppierungen trotz wiederholter Aufrufe zur Zurückhaltung weiterhin lokale Waffenstillstandsbemühungen behindern (UN OCHA 15.12.2025). Suweida befindet sich seit Mitte Juli 2025 praktisch außerhalb der Kontrolle Damaskus' (TNA 9.10.2025).
Die Sicherheitslage in Suweida bleibt aufgrund der Aktivitäten lokaler bewaffneter Gruppierungen, die außerhalb staatlicher Strukturen operieren, in Verbindung mit der abnehmenden Wirksamkeit der offiziellen Sicherheitsinstitutionen weiterhin kompliziert. Im Gouvernement kommt es gelegentlich zu bewaffneten Zusammenstößen und Attentaten, und auch sektiererische Gewalt ist weit verbreitet. Das Gouvernement ist für Syrer ohne größere Hindernisse zugänglich. Dennoch gilt das Gebiet nicht als sicher. Die Präsenz der israelischen Streitkräfte (Israel Defence Forces - IDF) in Suweida stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar (MVCR 8.2025). Trotz wiederholter Waffenstillstandserklärungen seit Juli 2025 kam es in der Region Suweida immer wieder zu Zusammenstößen zwischen lokalen drusischen Gruppierungen und Regierungstruppen (TNA 9.10.2025), wie beispielsweise im Dezember 2025 (Enab 23.12.2025).
Das jordanische Militär hat Berichten zufolge Angriffe auf Drogen- und Waffenschmuggler in den nördlichen Grenzregionen des Landes zu Syrien gestartet und dabei Ziele ins Visier genommen, die von Schmugglerbanden als Ausgangspunkt für Schmuggelaktivitäten in jordanisches Gebiet genutzt werden. Syrische Medien berichten, dass die jordanische Armee Luftangriffe auf Ziele im Süden und Osten des syrischen Gouvernements Suweida durchgeführt habe (AJ 25.12.2025).
Dar'aa
Das Gouvernement Dar'aa steht fast vollständig unter der Kontrolle der Übergangsregierung. In den Gouvernements Dar'aa und Suweida sind lokale bewaffnete Gruppierungen weiterhin aktiv. Diese Gruppierungen sind weder mit der Übergangsregierung noch mit der HTS verbunden und agieren daher "in einem Sicherheitsvakuum". Die Übergangsregierung in Südsyrien hat bislang eine unklare Haltung gegenüber wiederkehrenden Sicherheitsvorfällen eingenommen. In Dar'aa und Suweida gab es weder eine wirksame Bekämpfung bewaffneter Gruppierungen noch eine Bestrafung von Personen, die an gewalttätigen Vorfällen beteiligt waren (MVCR 8.2025). Demgegenüber berichtet eine Quelle, dass die Sicherheitskräfte in Dar’aa am 13.1.2026 mehrere ehemalige Sicherheitsbeamte in as-Sanamayn festnahmen, was auf ein hartes Vorgehen gegen Personen hindeutet, die mit früheren lokalen Attentaten in Verbindung stehen (SARI 19.1.2026). Die Sicherheitslage in Dar'aa wurde von einer Quelle als ausgesprochen instabil beschrieben. Attentate und Entführungen kommen fast täglich vor, insbesondere in den ländlichen Gebieten im Westen und Osten. Der Quelle zufolge sind die lokalen Behörden nicht in der Lage, die Aktivitäten bewaffneter Gruppierungen wirksam zu kontrollieren oder die Verbreitung illegal gehaltener Waffen zu überwachen (MVCR 8.2025). Die Welle von Attentaten im Süden Syriens hat sich in großem Umfang wiederholt. Vom Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bis Juni 2025 verzeichnete das Büro für die Dokumentation von Verstößen der Ahrar Horan Gathering [lokale Organisation Anm.] 54 Todesfälle bei 80 Attentaten im Gouvernement Dar'aa. Bei diesen Anschlägen wurden außerdem 28 Personen verletzt, während 21 Personen ähnliche Anschläge überlebten. Die Stadt as-Sanamayn gehörte mit 17 Todesfällen aufgrund von Attentaten seit Jahresbeginn zu den am stärksten betroffenen Orten. Diese Serie von Attentaten begann bereits im Sommer 2018, nachdem Russland und das Assad-Regime Dar'aa eingenommen hatten. Sie richtete sich hauptsächlich gegen Persönlichkeiten, die sich gegen das ehemalige Regime gestellt hatten, wurde von Sicherheits- und Geheimdienstapparaten durchgeführt und dauert bis heute an – ein Zeichen dafür, dass die Unsicherheit weiterhin besteht (ACHRi 22.7.2025).
In Dar’aa stellt die Verbreitung von Kampfmittelrückständen weiterhin eine tödliche Gefahr dar (SARI 19.1.2026).
Quneitra
Aufgrund israelischer Übergriffe ist die Kontrolle der Zentralregierung in den Gouvernements Dar'aa und Quneitra eingeschränkt. Ein syrischer Journalist berichtete über Verstöße – d. h. Verhaftungen, Schießereien und Tötungen von Zivilisten (DIS 6.2025). Quneitra ist mit einer stetigen israelischen Bodeninvasion konfrontiert (SARI 19.1.2026). Im Gouvernement Quneitra ist die Übergangsregierung seit langem nicht in der Lage, grenzüberschreitende Operationen Israels zu verhindern oder die lokale Bevölkerung wirksam zu schützen (MVCR 8.2025). Aufgrund der israelischen Besetzung der Golanhöhen werden etwa zwei Drittel des Gouvernements Quneitra von den IDF kontrolliert, während der größte Teil des übrigen Gebiets im Osten des Gouvernements unter der Kontrolle der Übergangsregierung steht. Einer Quelle zufolge ist die Sicherheitslage in Quneitra durch ein hohes Maß an Unsicherheit und ständige Spannungen gekennzeichnet. Obwohl es keine groß angelegten Militäroperationen gegeben hat, kam es in den letzten Monaten wiederholt zu israelischen Übergriffen auf syrisches Gebiet ohne vorherige Warnung. Während dieser Übergriffe dokumentierte die Organisation die Einrichtung von temporären Kontrollpunkten, das Umpflügen von Ackerland, die Zerstörung von Wohnhäusern und die kurzfristige Inhaftierung von Anwohnern. In der Bevölkerung wächst die Sorge, dass diese Interventionen zu einer dauerhaften Realität werden könnten, um ein gewisses Maß an Sicherheit und politischem Einfluss zu festigen (MVCR 8.2025).
Nordsyrien
Entwicklungen in den bisher von den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebieten
Die SDF unter ihrem Oberbefehlshaber Mazloum 'Abdi hatte im März 2025 ein Integrationsabkommen mit Präsident ash-Shara' unterzeichnet, in dem sie sich verpflichtete, alle SDF-Kämpfer und verbundenen zivilen Institutionen bis Ende 2025 in die neue syrische Armee und die Zentralregierung zu integrieren [Details zu diesem Abkommen finden sich im Kapitel Politische Lage Anm.]. Die Frist wurde nicht eingehalten. Ash-Shara' bestand darauf, dass alle SDF-Einheiten vollständig aufgelöst werden und ihre ehemaligen Kämpfer als Einzelpersonen in die neue Armee eintreten. Die SDF bestand darauf, dass ihre einzigartigen Einheitsstrukturen während der Integration intakt bleiben sollten (Forbes 20.1.2026). Am 1.4.2025 einigten sich Damaskus und die von den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel- YPG) dominierten SDF auf eine lokale Integrationsvereinbarung, die die von den SDF kontrollierten Stadtteile von Aleppo, nämlich Sheikh Maqsoud und Ashrafiye umfasst. Trotz der anfänglichen Atmosphäre des guten Willens (AC 13.1.2026), ist die Gewalt in den Monaten nach dem Sturz al-Assads dort immer wieder eskaliert (taz 15.1.2026). Am 22. und 26.12.2025 kam es in Aleppo zu neuen Zusammenstößen zwischen den SDF und den Truppen aus Damaskus, während der Integrationsprozess ins Stocken geraten war (SyrWeek 29.12.2025). Nach wochenlangen eskalierenden Spannungen kam es Anfang Januar in den dicht besiedelten Stadtteilen Sheikh Maqsood und Ashrafieh in Aleppo zu heftigen Zusammenstößen, von denen mehr als 500.000 Menschen betroffen waren (UNICEF 16.1.2026). Syrische Regierungstruppen, unterstützt durch Panzer und andere schwere Waffen, begannen am 6.1.2026 mit der Bombardierung der mehrheitlich von Kurden bewohnten Aleppo-Stadtteile Sheikh Maqsoud und Ashrafieh, nachdem eine von der Regierung auferlegte Frist für die Evakuierung der Zivilbevölkerung aus dem Gebiet abgelaufen war (Al-Monitor 7.1.2026), und nachdem die Verhandlungen über die Integration der Kurden in die neue Regierung des Landes ins Stocken geraten waren (Guardian 11.1.2026; vgl. ICG 20.1.2026). Beide Seiten beschuldigten sich gegenseitig, die Vereinbarung nicht eingehalten zu haben – und dann den ersten Schuss abgegeben zu haben. Es besteht jedoch kaum Zweifel daran, dass die Regierung die Operation geplant hatte. Ihre Streitkräfte erlangten innerhalb von nur zwei Tagen die Kontrolle über die Stadtteile, woraufhin die kurdischen Kämpfer ein von den USA vermitteltes Abkommen akzeptierten, sich in den Nordosten zurückzuziehen (ICG 20.1.2026). Nach Angaben beider Seiten wurden mindestens 21 Zivilisten getötet, während der Gouverneur von Aleppo angibt, dass 155.000 Menschen aus ihren Häusern geflohen sind. Nach Angaben des Innenministeriums haben syrische Regierungstruppen nach Zusammenstößen in Aleppo 300 Kurden festgenommen und mehr als 400 kurdische Kämpfer evakuiert, während die USA und ihre Verbündeten separate, groß angelegte Angriffe gegen Ziele des IS durchführten (Guardian 11.1.2026). Sowohl in Sheikh Maqsoud als auch in Ashrafiyeh wurden wichtige zivile Infrastrukturen beschädigt, darunter Wasserversorgungsnetze und Schulen. Mindestens 21 Schulen müssen nach den Kämpfen wieder instand gesetzt werden. Nach der ersten Räumung von Blindgängern wurde Mitte Januar der humanitäre Zugang zu den betroffenen Stadtvierteln wiederhergestellt, und die Rückkehr der Menschen begann. Berichten zufolge sind etwa 29.000 Menschen in ihre Häuser zurückgekehrt (UNICEF 16.1.2026). Das syrische Militär hat nach tagelangen Kämpfen am 11.1.2026 zwei Stadtteile von Aleppo eingenommen, die zuvor von den SDF kontrolliert wurden (NYT 11.1.2026). SDF-Kommandant 'Abdi erklärte, dass sie durch internationale Vermittlung eine Einigung über einen Waffenstillstand und die sichere Evakuierung von Zivilisten und Kämpfern aus den Aleppiner Stadtteilen Ashrafiyeh und Sheikh Maqsoud erzielt haben (REU 11.1.2026). Die Regierung nutzte die Dynamik und richtete ihren militärischen Druck auf Gebiete zwischen Aleppo und dem Euphrat, die überwiegend von Arabern bewohnt sind und in denen die SDF während der turbulenten Offensive Ende 2024, die zum Sturz des Assad-Regimes führte, ihre Macht ausweitete. Die USA drängten auf einen Waffenstillstand als Gegenleistung für den ausgehandelten Rückzug der SDF, doch diese diplomatischen Bemühungen führten zu keiner konkreten Vereinbarung (ICG 20.1.2026). Es ist offensichtlich, dass die syrischen Behörden während der laufenden Verhandlungen einen Plan entwickelten, zunächst eine Militäroperation in Aleppo zu starten und diese dann auf andere von den SDF kontrollierte Gebiete auszuweiten. Sie versammelten verschiedene arabische Stämme, die bereits seit einiger Zeit mit ash-Shara' in Kontakt stehen, in Deir ez-Zour und ar-Raqqa, um eine allgemeine Offensive gegen die SDF vorzubereiten (TNA 21.1.2026). Am 13.1.2026 warf die syrische Regierung den SDF vor, sich neu zu formieren, und behauptete, sie würden dies in Abstimmung mit den bewaffneten Resten des ehemaligen Regimes Syriens unter der Führung von Bashar al-Assad tun. Die Regierung erklärte daraufhin die ländlichen Gebiete östlich von Aleppo zur militärischen Sperrzone, was zu erneuten Kämpfen sowie zur Zerstörung von Brücken führte, die die von den syrischen Kurden gehaltenen Gebiete mit dem Rest Syriens verbinden (DW 14.1.2026). Am 17.1.2026 wurde über Zusammenstöße in mehreren Gebieten von Deir ez-Zour berichtet, insbesondere entlang des östlichen Ufers des Euphrat (UN OCHA 19.1.2026). Am frühen Morgen des 17.1.2026 kündigte die SDF an, sich aus dem größten Teil des Gebiets zurückzuziehen, doch ihre Zusage blieb hinter den Erwartungen Damaskus' zurück, das die Räumung aller Gebiete westlich des Euphrats gefordert hatte. Es kam zu Zusammenstößen, und als die syrische Armee vorrückte, erhielt sie Unterstützung durch Volksaufstände in arabisch geprägten Städten östlich des Euphrats, welche die SDF kontrolliert hatten, seit sie die Städte zwischen 2016 und 2019 vom IS erobert hatten. Dies führte zu einem raschen Zusammenbruch der Autorität der SDF in den nordöstlichen Gouvernements ar-Raqqa und Deir ez-Zour, als die Zivilbevölkerung auf die Straße ging und klar wurde, dass arabische Mitglieder der SDF und ihrer verbündeten Autonomen Verwaltung auf die Seite der Regierung wechselten (ICG 20.1.2026). Der Konflikt hat sich von der Kontrolle über Städte hin zur systematischen Zerstörung der Logistik jenseits des Euphrats verlagert. Die Zerstörung der Um-Tinah-Brücke durch die SDF und das Verlegen von Landminen auf den Hauptverkehrswegen um Deir Hafer am 15.1.2026 stellen eine Strategie der verbrannten Erde dar, die darauf abzielt, den Vormarsch der Regierungstruppen in Richtung Euphrat zu verzögern. Hinzu kommt die Instrumentalisierung grundlegender Versorgungsleistungen, insbesondere die erzwungene Schließung der Wasserstation al-Babiri, wodurch die Trinkwasserversorgung der Stadt Aleppo vorübergehend unterbrochen wurde (SARI 19.1.2026). Am 18.1.2026 unterzeichneten Präsident ash-Shara' und SDF-Führer 'Abdi einen weiteren von den USA vermittelten Waffenstillstand, der auch die Eingliederung der SDF-Institutionen in die Institutionen des Zentralstaates vorsieht. Ein Folgetreffen der beiden Anführer am 19.1.2026 endete jedoch in einer deutlichen Uneinigkeit (ICG 20.1.2026). Der ursprüngliche Waffenstillstand vom 18. Januar und das 14-Punkte-Abkommen sahen den Einmarsch syrischer Streitkräfte in den Nordosten des Landes und die Integration der SDF in die nationale Armee vor. Dennoch konnte dies die militärische Eskalation der Regierung nicht aufhalten (TNA 21.1.2026). Am 20.1.2026 wurde ein neues Abkommen geschlossen, aber die internen Kämpfe und Spannungen im Land dauerten an (TNA 21.1.2026). Anfang Februar kam es zu einer vollständigen Einstellung der Kampfhandlungen im Nordosten, da Damaskus und die SDF offenbar eine neue Integrationsvereinbarung getroffen haben. Infolgedessen wurden in al-Hasaka neue Ernennungen im Innenministerium vorgenommen und die Einsätze der Allgemeinen Sicherheit wurden auf ar-Raqqa, Aleppo und al-Hasaka ausgeweitet (SyrRev 2.2.2026). Die Regierungstruppen weiteten ihre Kontrolle über arabische Gebiete in den Gouvernements al-Hasaka, ar-Raqqa und Aleppo aus und übernahmen die Kontrolle über mehrere IS-Gefängnisse, darunter das Lager al-Hol. Durch zwei Waffenstillstandsabkommen am 20. und 25.1.2026 wurden die territorialen Vorstöße jedoch weitgehend gestoppt, obwohl es weiterhin zu Schusswechseln und Drohnenangriffen kommt (SyrRev 26.1.2026). Die syrische Regierung und die kurdisch geführten SDF haben am 30.1.2026 eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand und Regierungsvereinbarungen im Nordosten des Landes bekannt gegeben. Es sieht einen umfassenden Waffenstillstand vor. Außerdem enthält es einen ausgewogenen, pragmatischen Ansatz für die Integration der verbleibenden Streitkräfte und Gebiete unter der Kontrolle der SDF in den syrischen Staat (ICG 30.1.2026). Das Abkommen vom 30.1.2026 verhinderte weitere Konfrontationen zwischen der syrischen Regierung und den SDF, die im Jänner große Teile Ost- und Nordsyriens an Regierungstruppen verloren hatten (AJ 3.2.2026a). Sicherheitskräfte, die dem syrischen Innenministerium unterstehen, setzten am 3.2.2026 ihre Stationierung in kurdisch dominierten Gebieten im Nordosten Syriens fort. Ein Konvoi der Sicherheitskräfte fuhr in die mehrheitlich von Kurden bewohnte Stadt Qamishli im Gouvernement al-Hasaka ein (ABC News 3.2.2026; vgl. TNA 3.2.2026). Gemäß der Vereinbarung werden kleine Kontingente der dem Innenministerium unterstellten Sicherheitskräfte in mehrheitlich von Kurden bewohnte Gebiete einrücken. Ihr Auftrag beschränkt sich auf die Sicherung staatlicher Einrichtungen, darunter Standesämter, Passbehörden und der Flughafen, sowie auf die Wiederaufnahme der Arbeit in diesen Einrichtungen (ABC News 3.2.2026). Sie errichteten Checkpoints an den Zufahrten der Stadt. Am Tag zuvor waren die Sicherheitskräfte der Regierung in die gemischt kurdisch-arabische Stadt al-Hasaka und in die ländliche Umgebung der kurdischen Stadt 'Ain al-'Arab/Kobane vorgedrungen (TNA 3.2.2026). Dies war der erste Schritt zur Umsetzung des von den USA unterstützten Waffenstillstandsabkommens (AJ 2.2.2026). Im Vergleich zu früheren Operationen behielt Damaskus eine diszipliniertere Befehlskette aufrecht. Zum ersten Mal setzten das Verteidigungsministerium und das Innenministerium eine strenge Politik des "nur für autorisiertes Personal" durch und schlossen damit erfolgreich die irregulären Milizen aus, die für frühere Plünderungen in Suweida und an der Küste verantwortlich waren. Berichte kurdischer Menschenrechtsgruppen wie Hevdesti bestätigen jedoch, dass zwar Massenhinrichtungen vermieden wurden, willkürliche Inhaftierungen und "öffentliche Demütigungen" von SDF-Gefangenen weiterhin an der Tagesordnung sind (SARI 19.1.2026). Die Lage in den Gouvernements Aleppo, al-Hasaka und ar-Raqqa hat sich in den letzten Tagen nach der am 30.1.2026 bekannt gegebenen Vereinbarung weitgehend stabilisiert. Die aktiven Feindseligkeiten haben nachgelassen, was zu einer größeren Beruhigung geführt hat, auch wenn in vielen Gebieten weiterhin lokale Zwischenfälle, vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen und Besorgnis in der Bevölkerung bestehen. Im Gouvernement ar-Raqqa wird mit der Instandsetzung der beschädigten Infrastruktur begonnen, darunter die vorübergehende Wiederherstellung einer Brücke, die die Stadt ar-Raqqa mit at-Tabqa und den südlichen Gebieten verbindet. Der grenzüberschreitende Verkehr von humanitärem Personal, Hilfsgütern und Handelswaren zwischen den Gouvernements al-Hasaka und ar-Raqqa wird allmählich wieder aufgenommen. Die Bevölkerungsbewegungen bleiben unbeständig. Während einige vertriebene Familien begonnen haben, in ihre Herkunftsgebiete zurückzukehren, sind andere dazu nach wie vor nicht in der Lage oder nicht bereit, was zum Teil auf Sicherheitsbedenken und Versorgungsengpässe zurückzuführen ist. Am 1.2.2025 waren noch etwa 157.500 Menschen aus den Gouvernements Aleppo, al-Hasaka und ar-Raqqa vertrieben. Frauen und Kinder (Mädchen und Jungen) machen etwa 91 % der Vertriebenen aus, was auf einen erhöhten Bedarf an Schutz, Gesundheitsversorgung, Ernährung und psychosozialer Unterstützung hindeutet (UN OCHA 5.2.2026). Da die SDF an konventionellem Boden verliert, wendet sie sich nun wirkungsvollen asymmetrischen Sabotageakten zu, um ihre Macht in staatlich kontrollierten Zentren zu demonstrieren. Während der Kampfhandlungen mit den Regierungstruppen kam es zu einem Anstieg des Einsatzes von Selbstmorddrohnen, die auf hochrangige zivile und politische Ziele abzielten, darunter der Stadtpalast von Aleppo und die elektrische Infrastruktur des Khaled-Fajr-Krankenhauses. Dies deutet darauf hin, dass wenn Damaskus Gebiete zurückerobert, die Bedrohung für die Infrastruktur des privaten Sektors (Öl, Wasser und Strom) weiterhin kritisch bleiben wird (SARI 19.1.2026).
Damaskus hat zivile Opferzahlen im Norden bisher auf ein Minimum beschränken können – im Gegensatz zu den blutigen Auseinandersetzungen an der Küste im März 2025 und in Suweida im Juli desselben Jahres (ICG 20.1.2026).
Die neue syrische Regierung ergriff Maßnahmen, um zu verhindern, dass Zivilisten zu Schaden kommen, anders als bei früheren Gewaltausbrüchen zwischen ihren Streitkräften und anderen Gruppen an der Küste und im südlichen Gouvernement Suweida, bei denen Hunderte von Zivilisten aus den religiösen Minderheiten der Alawiten und Drusen bei sektiererischen Racheangriffen getötet wurden (ABC News 15.2.2026).
Die Sicherheitslage in Aleppo und Ostsyrien hat sich nach dem Abkommen vom 30.1.2026 verbessert, wobei die Feindseligkeiten insgesamt zurückgegangen sind, auch wenn die Lage weiterhin instabil ist und der Zugang auf vereinbarte Korridore beschränkt bleibt (UN OCHA 13.2.2026). Die Sicherheitslage ist in mehreren Gebieten des Gouvernements al-Hasaka weiterhin angespannt. Sicherheitsverstöße führten zu einer sekundären Vertreibung aus Binnenflüchtlingslagern in der Nähe von al-Hasaka und Qamishli. In Aleppo hält das am 18.1.2026 verkündete Waffenstillstandsabkommen weiterhin, sodass schätzungsweise 66 % der zu Beginn der Feindseligkeiten in Aleppo vertriebenen Personen (138.053 am 9.1.2026) zurückkehren konnten (IOM 6.2.2026). Die Lage in 'Ain al-'Arab/Kobane und den nordöstlichen Gouvernements hat sich in den letzten Tagen weiter verbessert. Die aktiven Feindseligkeiten haben abgenommen, und im Vergleich zu den Vorwochen wurden weniger Sicherheitsvorfälle gemeldet. Die Umsetzung des Abkommens vom 30.1.2026 zwischen der syrischen Regierung und den SDF scheint zu einer allgemein ruhigeren Lage an wichtigen Orten beizutragen. Die Bewegungsfreiheit für humanitäres Personal und Konvois hat sich verbessert, unter anderem zwischen den Gouvernements al-Hasaka und ar-Raqqa (UN OCHA 13.2.2026).
Aleppo
Im Gouvernement Aleppo ist die Lage komplexer. Obwohl die Region nominell unter der Kontrolle der neuen Behörden steht, bestehen weiterhin Spaltungen zwischen den Gebieten, die früher von der HTS, der SNA und den SDF kontrolliert wurden. Im Osten von Aleppo, der zuvor von den SDF kontrolliert wurde, kam es zu Entführungen und Raubüberfällen durch die SNA. Diese Verstöße gegen Zivilisten waren so gravierend, dass Sicherheitskräfte in Städten wie Manbij, Afrin und Jarablus eingreifen mussten (DIS 6.2025). Im Norden und Nordwesten des Gouvernements Aleppo, insbesondere entlang der türkischen Grenze, übt die von der Türkei unterstützte Koalition bewaffneter Gruppierungen, bekannt als SNA, weiterhin erheblichen Einfluss aus. Einige SNA-Fraktionen haben sich nur formal in die Strukturen der Übergangsverwaltung integriert – hauptsächlich aus Angst vor dem Verlust ihres politischen Einflusses und aus Sorge vor einer möglichen Strafverfolgung wegen Menschenrechtsverletzungen. Während die SNA weiterhin die Kontrolle über viele Gebiete im Nordwesten des Landes behält, steht sie nach wie vor vor internen Herausforderungen, um den Zusammenhalt zwischen ihren verschiedenen Fraktionen zu bewahren (MVCR 8.2025).
Idlib
Eine konsultierte Quelle beschrieb die Stadt Idlib als eines der stabilsten Gebiete und bezeichnete die Sicherheitslage vor Ort als solide (MVCR 8.2025).
Deir ez-Zour
Eine Quelle hob insbesondere die ländlichen Gebiete des Gouvernements Deir ez-Zour im Zusammenhang mit Sicherheitsvorfällen hervor. Diese Gebiete wurden als instabil beschrieben, vor allem aufgrund der Verbreitung von Waffen, zahlreicher Attentate und der Eskalation von Stammeskonflikten. In den syrischen Wüstenregionen von ar-Raqqa, Deir ez-Zour und gelegentlich auch al-Hasaka ist der IS durch sogenannte Schläferzellen präsent (MVCR 8.2025). Im Gouvernement Deir ez-Zour hat die Bedrohung durch pro-iranische Milizen abgenommen, jedoch bleibt die Gefahr durch den IS bestehen und nimmt sogar zu. Einige Einwohner der Stadt Deir ez-Zour werden gelegentlich beschuldigt, sich während der vorherigen Regierung pro-iranischen Milizen angeschlossen zu haben. Bemerkenswert ist, dass Deir ez-Zour das einzige Gouvernement ist, in der die Sicherheitslage in der Stadt weitgehend derjenigen auf dem Land entspricht. Das Grenzgebiet von al-Bu Kamal nahe der irakischen Grenze bleibt instabil. Im Mai 2025 führten die Behörden Durchsuchungsaktionen in Dörfern in diesem Gebiet durch, das zuvor Teil eines wichtigen Waffenschmuggelkorridors zwischen dem Irak und dem Libanon war. Die langfristigen Auswirkungen dieser Razzien auf die Zivilbevölkerung sind noch unklar. In den von den SDF kontrollierten Gebieten ist die Sicherheitslage weitgehend stabil. Die einzige bedeutende Sicherheitsbedrohung in diesen Gebieten geht von Schläferzellen des IS aus (DIS 6.2025).
Quellen […]
Rechtsschutz/Justizwesen
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Die aktuelle Verfassung von 2012 wurde ausgesetzt. Präsident ash-Shara' setzte für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung drei Jahre an. Die neue syrische Regierung kündigte an, dass ein Verfassungskomitee aus den besten Juristen und Rechtsgelehrten gebildet wird, das die bisherige Verfassung überprüfen und abändern soll (AJ 13.1.2025). Am 29.1.2025 wurde zudem beschlossen, alle Ausnahmegesetze, die während der Ära des abgesetzten Präsidenten al-Assad erlassen wurden, zu widerrufen (Sky News 31.1.2025). In einem Interview gab ash-Shara' am 3.2.2025 an, dass der Hohe Justizrat noch besteht und nicht alle bisherigen Gesetze auf einmal aufgehoben worden sind. Es gibt über 150.000 offene Fälle vor Gericht, die erst behandelt werden können, wenn ein neues Gesetz erlassen worden ist. Durch Experten und Fachausschüsse werden neue Gesetze vorgeschlagen und alte Gesetze, die nicht mit der Situation in Syrien übereinstimmen, ersetzt. Jedes Gesetz, das erlassen werden soll, wird einer vorläufigen parlamentarischen Versammlung vorgelegt, die darüber abstimmt, ob es verabschiedet werden soll oder nicht. Darüber hinaus gibt es den Hohen Justizrat und das Oberste Verfassungsgericht, sodass es ein rechtliches Verfahren für die Verabschiedung jedes Gesetzes im Land gibt. Das Verfahren unterliegt laut Aussagen von ash-Shara' den allgemeinen Gesetzen, die auf den in der Verfassungserklärung festgelegten Rahmenrichtlinien basieren. Ob es Scharia-Gesetze geben wird, werden ash-Shara' zufolge Experten entscheiden (Economist 3.2.2025).
Im März 2025 unterzeichnete ash-Shara' eine Verfassungserklärung (Spiegel 13.3.2025). Die syrischen Gesetze sind gemäß Artikel 51 der im März 2025 erlassenen Verfassungserklärung weiterhin in Kraft (STJ 6.2025b). Die syrische Verfassungserklärung von März 2025 umreißt den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Übergangsphase des Landes (Etana 7.2025). Es gibt keine Bestimmungen, welche die Befugnisse des Präsidenten einschränken oder es ermöglichen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen oder seines Amtes zu entheben, wenn er seine Befugnisse überschreitet. Dies macht den Präsidenten zu einem zentralen Knotenpunkt für alle Regierungszweige, was strukturell unvereinbar mit dem in der Erklärung bekräftigten Grundsatz der Gewaltenteilung und des Gleichgewichts der Gewalten ist (ACRPS 5.2025). Die Erklärung enthält zwar Hinweise auf die Unabhängigkeit der Justiz (Artikel 43) und bezieht internationale Menschenrechtsverträge ein (Artikel 12). In der Praxis gewährt sie dem Präsidenten jedoch die Befugnis, die Mitglieder des Verfassungsgerichts zu ernennen (Artikel 47), und sieht keine Verfahren für die Berufung gegen dessen Urteile vor. Die Bestimmungen zu Rechten und Freiheiten (Artikel 23) sind in weit gefassten und undefinierten Grenzen wie "nationale Sicherheit" und "öffentliche Moral" formuliert, wodurch sie anfällig für restriktive Auslegungen sind (Etana 7.2025). Artikel 43/1 der Verfassungserklärung bekräftigt den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz und besagt, dass "Richter keiner anderen Gewalt als dem Gesetz unterliegen". Der Text enthält jedoch keine detaillierten Mechanismen, um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, sei es in Bezug auf die Ernennung von Richtern, ihre Rechenschaftspflicht oder die Sicherung der finanziellen Mittel, die für eine von der Exekutive unabhängige Justiz erforderlich sind. Die Erklärung sieht einen Obersten Justizrat vor, dessen Aufgabe es ist, das ordnungsgemäße Funktionieren der Justiz und die Achtung ihrer Unabhängigkeit zu gewährleisten (Artikel 43/2). Technisch gesehen ist der Rat ein notwendiges Regulierungsinstrument, aber die Erklärung enthält keine Angaben zur Zusammensetzung des Rates, zur Methode für die Auswahl seiner Mitglieder oder zum Spielraum, der dem Präsidenten oder dem Justizminister bei seiner Bildung eingeräumt wird. Dies wirft Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Unabhängigkeit auf, insbesondere angesichts der Auswirkungen von Artikel 51, der bestehende Gesetze in Kraft hält, sofern sie nicht aufgehoben oder geändert werden, was implizit auch das bestehende Gesetz über die Justizbehörde einschließt. Die Beibehaltung des dualen Justizsystems in Syrien (eine reguläre und eine Verwaltungsjustiz) wurde festgelegt und die Einrichtung von Sondergerichten (Artikel 44) verboten. Damit wurde der Grundsatz einer ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit wiederhergestellt, wie er in der Verfassung von 1950 verankert ist. Außerdem wird bekräftigt, dass der Staatsrat ein unabhängiges Verwaltungsgericht ist (Artikel 45/3), obwohl keine institutionellen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Richter des Staatsrats vor Einmischung festgelegt sind. Im Gegensatz dazu entzieht die Erklärung dem Obersten Verfassungsgericht jegliche Unabhängigkeit. Artikel 47 sieht die Auflösung des bestehenden Gerichts und die Einrichtung eines neuen Gerichts vor, dessen sieben Mitglieder vom Präsidenten ernannt werden, ohne dass Justizbehörden oder die Volksversammlung ein Mitspracherecht haben und ohne dass verbindliche Kriterien für die Mitgliedschaft oder transparente Nominierungsmechanismen festgelegt sind. Die Definition seiner Zuständigkeit wird einem späteren Gesetz überlassen, das die entscheidende Rolle des Gerichts bei der Regulierung der Gewaltenteilung bewusst ausklammert. Nach dieser Regelung ist das Gericht nicht mehr Garant für den Schutz des Verfassungstextes und Kontrollinstanz der Exekutive, sondern in seiner Struktur und Funktion dem Präsidenten untergeordnet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verfassungserklärung weder in Bezug auf die interne Organisation der Justiz noch in Form von Garantien gegen Eingriffe der Exekutive Elemente der richterlichen Unabhängigkeit vorsieht. Gleichzeitig gewährt sie dem Präsidenten die vollständige Kontrolle über das Oberste Verfassungsgericht und verstößt damit gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das Oberste Verfassungsgericht spielt eine zentrale Rolle in der politischen und verfassungsrechtlichen Ordnung Syriens. Es überprüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, entscheidet über Wahlbeschwerden und leitet die Strafverfolgung des Präsidenten in dem einzigen Fall ein, in dem er zur Rechenschaft gezogen werden kann – dem Verbrechen des Hochverrats. Die Verfassungserklärung sieht ein Oberstes Verfassungsgericht vor, das sich aus sieben Mitgliedern mit Integrität, Kompetenz und Erfahrung zusammensetzt, die alle direkt vom Präsidenten ernannt werden. Sie legt keine Frist für die Ernennung der Richter fest, was bedeutet, dass das Gericht so lange in der Schwebe bleiben könnte, bis der Präsident handelt (ACRPS 5.2025). Die Justiz ist weiterhin stark anfällig für Eingriffe der Exekutive. Politische Erwägungen beeinflussen weiterhin Ernennungen, und Ministerialverordnungen setzen sich häufig über gerichtliche Entscheidungen hinweg. Da es keinen unabhängigen Beschwerdemechanismus gibt, besteht weiterhin die Gefahr, dass Gerichte eher als verlängerter Arm der Exekutive denn als autonome Richter fungieren (Etana 7.2025).
Die Regierung hat das Strafgerichtssystem reaktiviert, das nach dem 8.12.2024 für mehrere Monate ausgesetzt worden war. Am 8.7.2025 gab das Justizministerium bekannt, dass die Justizreformen abgeschlossen sind. Die Art der genannten Reformen wurde nicht näher erläutert. Eine Quelle erklärt dazu, dass angesichts des äußerst kurzen Zeitrahmens bei der Erstellung die bisherigen Reformen unmöglich das Niveau erreichen können, das erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das syrische Justizsystem die Garantien für faire Verfahren erfüllt (SJAC 24.9.2025). Strafprozesse wurden wieder aufgenommen (Stand: September 2025), auch für schwere Straftaten. Die Prozesse werden nach der syrischen Strafprozessordnung durchgeführt, und Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können, müssen gemäß der syrischen Verfassung einen erhalten. Es ist jedoch unklar, ob dies in der Praxis vollständig eingehalten wird. Darüber hinaus hat die Dauer der Untersuchungshaft aufgrund unzureichender Haftplätze und einer gestiegenen Zahl von Häftlingen regelmäßig die zulässige Dauer überschritten (ICCT 1.9.2025). Es wurden noch keine Durchführungsbestimmungen verabschiedet, in denen Straftaten und Strafen festgelegt sind, was zu Rechtsunsicherheit für Justizbeamte und die Öffentlichkeit führt (DIS 9.12.2025a). Die Anti-Terrorgerichte, ein unter Assad eingerichtetes und für seine Ungerechtigkeit bekanntes System, wurden abgeschafft (ICCT 1.9.2025). Die Militärgerichte bleiben weiterhin ausgesetzt (ICCT 1.9.2025; vgl. DIS 9.12.2025b). Es liegen keine Informationen darüber vor, ob ihre Aufgaben auf das Justizministerium übertragen worden sind (DIS 9.12.2025b). Überschneidungen zwischen den Zuständigkeiten des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums in Bezug auf Festnahmen und Inhaftierungen tragen zu einer uneinheitlichen Durchsetzung der Gesetze bei (DIS 9.12.2025a)
Nach dem Sturz des Regimes al-Assads und der Präsenz vieler bewaffneter Parteien herrschen in verschiedenen Regionen Syriens Chaos und Gesetzlosigkeit, was zu Verbrechen geführt hat, die möglicherweise durch persönliche Ziele motiviert sind. Notwendig sind klare Anweisungen an das Sicherheitspersonal, die besagen, dass es verboten ist, ohne richterlichen Beschluss der Staatsanwaltschaft, der den Eigentümern der zu durchsuchenden Häuser vorgelegt wird, in Häuser einzudringen (SOHR 2.2.2025). Besonders im Norden mehren sich die Anzeichen für eine Eskalation von Gesetzlosigkeit und Gewalt in einem geografischen Gebiet, das sich zwischen Homs, Latakia an der Küste und Aleppo weiter östlich erstreckt (Etana 3.2.2025). [Details über Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen sind den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage und Sicherheitsbehörden zu entnehmen. Weiter Informationen zu Gewalt gegen Zivilisten finden sich im Kapitel Sicherheitslage. Anm.] Trotz der Versuche der neuen Regierung, die Sicherheit wiederherzustellen und Täter strafrechtlich zu verfolgen, untergraben die weit verbreitete Verfügbarkeit von Waffen und das Fortbestehen unabhängiger bewaffneter Gruppen diese Bemühungen weiterhin (DIS 9.12.2025a; vgl. Horan 1.4.2025). Im ersten Quartal 2025 wurden eine Reihe von Verstößen registriert, die von Morden bis hin zum Verschwindenlassen von Personen reichen, sowie die fortgesetzte Ausnutzung der Übergangsphase durch einige Parteien zur Durchsetzung von Sonderinteressen. Dies ging einher mit einem spürbaren Scheitern einiger Entwaffnungs- und Strafverfolgungsbemühungen, im Gegensatz zum Entstehen ziviler und gesellschaftlicher Bewegungen, die forderten, dass diejenigen, die an vergangenen Verstößen beteiligt waren, zur Rechenschaft gezogen werden (Horan 1.4.2025). Die syrischen Sicherheitsbehörden arbeiten an der Umsetzung eines neuen Plans, um die Auswirkungen der konfessionellen Mobilisierung und die Sicherheitslücke in verschiedenen Teilen des Landes einzudämmen. Es gibt neue Pläne und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit, die in Abstimmung zwischen dem Außen-, Innen- und Justizministerium sowie unter Aufsicht der Präsidentschaft, also auf politischer und sicherheitspolitischer Ebene, umgesetzt werden. Parallel dazu wird der Kontakt zur Zivilgesellschaft aufrechterhalten, um deren Forderungen und Beschwerden zu verfolgen (AAA 12.5.2025).
Die HTS, die seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 die Übergangsregierung führt, hatte in der Vergangenheit in den von ihr kontrollierten Gebieten Rechts- und Justizbehörden geleitet. Diese Behörden galten nicht als unparteiisch oder unabhängig von der de facto politischen Führung (FH 2025). Ash-Shara' hat Prediger als Richter eingesetzt (National 19.12.2024). Offiziell hat das syrische Übergangskabinett keine formellen Anweisungen zur Entlassung von Richterinnen herausgegeben, doch Quellen aus dem Justizpalast des Gouvernements Homs berichten, dass sie mündliche Anweisungen erhalten haben, Frauen aus Justizpositionen zu entfernen (TNA 2.1.2025a). Die Zahl der Richter im Gouvernement Homs ist höher als 260, darunter sind mehr als 40 Frauen. Frauen bekleiden alle Positionen in der Justiz, darunter Untersuchungsrichterinnen, Staatsanwältinnen, Richterinnen in Vorverfahrensgerichten oder in Strafsachen, bei erstinstanzlichen, Schlichtungs- und Berufungsgerichten. Alle Richter, Männer wie Frauen, sind hinsichtlich der Zukunft besorgt. Sie befürchten, dass die offiziellen Erklärungen ein Versuch sind, Zeit zu gewinnen und die Tendenz des Staates zur Islamisierung der Justiz zu verschleiern (Daraj 7.4.2025). Anfang September 2025 eröffnete das Justizministerium ein Bewerbungsverfahren für Richter und Staatsanwaltspositionen. Jede Person mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften, welche seit mindestens fünf Jahren die syrische Staatsbürgerschaft besitzt, zwischen 28 und 36 Jahren alt ist, einen guten Leumund hat und nach 2011 nicht in Institutionen des Assad-Regimes gearbeitet hat, kann sich bewerben (SANA 3.9.2025). Bis Mitte April konnten vom Assad-Regime losgesagte Richter sich wieder für eine Stelle im Staat bewerben. Sie mussten einen Sicherheitsüberprüfungsprozess durchlaufen, der ein Interview, eine Verlässlichkeitsüberprüfung und ein offizielles Gelöbnis, politisch neutral zu bleiben umfasst (SO 14.4.2025). Der stellvertretende Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Syrien lobte im Juni 2025 die Entscheidung der syrischen Regierung, Richter wieder einzusetzen, die vom früheren Regime ihres Amtes enthoben worden waren (UN Missions 17.6.2025). Anfang 2025 ernannte der Justizminister die Leiter der erstinstanzlichen Gerichte und Berufungsgerichte in Deir ez-Zour, Dar'a und Aleppo, ohne den Hohen Justizrat oder eine unabhängige Prüfstelle zu konsultieren. Der Ausschluss qualifizierter Nachwuchsrichter warf Fragen hinsichtlich der Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit auf. Es gab auch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestimmter richterlicher Ernennungen. Der Justizminister hat neue Vorsitzende und Mitglieder des Obersten Justizrats ernannt und Gerichtspräsidenten in großen Städten eingesetzt, angeblich ohne die formalen rechtlichen Verfahren einzuhalten. Einige der Ernannten verfügen nicht über die erforderlichen juristischen Qualifikationen, was Fragen hinsichtlich der Einhaltung von Artikel 51 der Verfassungserklärung aufwirft, der die fortgesetzte Anwendung bestehender Gesetze bestätigt, sofern diese nicht geändert oder aufgehoben werden. Dazu gehört das Gesetz Nr. 98 von 1961 über die Justizbehörde, in dem die Kriterien für richterliche Ernennungen (Artikel 70), die Zusammensetzung des Obersten Justizrats (Artikel 65) und die Struktur des Kassationsgerichts (Artikel 49) festgelegt sind. Es wird davon ausgegangen, dass viele Richter, die in Korruptionsfälle verwickelt sind oder enge Verbindungen zum früheren Regime haben, weiterhin im Amt sind. Gleichzeitig besteht weiterhin ein akuter Mangel an qualifizierten Richtern (Etana 7.2025). Einer Richterin zufolge haben Richterinnen und Richter derzeit (Stand: April 2025) nicht das Recht, Urteile zu fällen. Sie können die Verfahren früherer Fälle fortsetzen, ohne Entscheidungen zu treffen. Richter müssen darauf warten, dass die Zuständigkeit des Richters nach der Wahl eines neuen Präsidenten wiederhergestellt wird, bevor wieder Urteile gefällt werden können. Bei offensichtlichen Straftaten wird normalerweise eine Anzeige erstatten, die von der Polizeistation weitergeleitet wird. Derzeit (Stand: April 2025) ist dies nicht möglich, und wenn jemand eine Klage gegen jemanden einreichen möchte, muss er sich direkt an die Polizeistation wenden. Das letzte Wort haben nun die Beamten der derzeitigen Regierungsbehörde und die von ihr ernannten Personen, nicht das Gesetz (Daraj 7.4.2025).
Als die Aufständischen der 50-jährigen Herrschaft der Assad-Familie ein Ende setzten, brachen sie in Gefängnisse und Sicherheitseinrichtungen ein, um politische Gefangene und viele der Zehntausenden von Menschen zu befreien, die seit Beginn des Konflikts im Jahr 2011 verschwunden waren (AP 10.12.2024). Dieser Schritt, der das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wahren sollte, offenbarte jedoch schwerwiegende Mängel (STJ 6.2025b). Die Kriminalität ist dramatisch gestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund der Freilassung nicht nur politischer Gefangener aus den Gefängnissen (SYRDiplQ1 5.2.2025). Der neue Justizminister al-Waysi entschied Anfang Jänner, wegen Straftaten Verurteilte wieder ins Gefängnis zu bringen. In einem Rundschreiben rief al-Waysi alle Gerichte, Ermittlungs- und Überweisungsabteilungen und die Staatsanwaltschaft auf, die Namen der Gefangenen oder der wegen gewöhnlicher Straftaten Verurteilten zu zählen, die aufgrund ursprünglicher richterlicher Haftbefehle verhaftet worden waren und während der Befreiungsoperation aus ihren Haftanstalten entkommen waren. Der Minister ordnete an, auf der Grundlage der gerichtlichen Akten polizeiliche Anordnungen gegen sie zu erlassen, um ihre Verhaftung und Rückkehr in die Haftanstalten vorzubereiten, ihren Prozess in den noch anhängigen Gerichtsverfahren zu verfolgen und die rechtskräftigen Gerichtsurteile gegen die Verurteilten umzusetzen, um die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gegen sie zu gewährleisten, Gerechtigkeit und Stabilität zu erreichen und die persönlichen Rechte der Betroffenen zu wahren (Almodon 9.1.2025). Unter den Freigelassenen befanden sich Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden waren, darunter sogenannte "Ehrenmorde" und sexuelle Übergriffe. Dies hat die Bedrohung für Überlebende und Opfer erneut verschärft und das Gefühl der Unsicherheit und der anhaltenden Straflosigkeit verstärkt (STJ 6.2025b).
Dahingegen hat das Justizministerium beschlossen, mehr als 287.000 Strafverfahren, die während der Herrschaft des Assad-Regimes eingeleitet worden waren, aufzuheben (Enab 3.10.2025a). Die Verfahren betreffen 68 verschiedene Delikte, wie Demonstrationen, Geldwechsel, Beihilfe zur Flucht, Waffenbesitz und Handel mit subventionierten Gütern. Die Entscheidung des Ministeriums umfasste die Aufhebung von Polizeiberichten und Durchsuchungsbefehlen, die während des früheren Regimes von der Militärjustiz ausgestellt worden waren, wodurch Strafverfolgungen und damit verbundene Reiseverbote eingestellt wurden. Schwere Straftaten und Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte sind von der Entscheidung ausgeschlossen (SANA 3.10.2025b).
Während das offizielle Rechtssystem theoretisch eine einheitliche Struktur bietet, ist die Realität vor Ort weitaus komplexer, da verschiedene Rechtssysteme Einfluss und Autorität z. B. in Familienangelegenheiten geltend machen (LSE 15.1.2025). Das syrische Justizsystem ist Just Security zufolge ein einziges Chaos. Jahrzehntelang diente es der Familie al-Assad als Instrument der Unterdrückung (JS 14.1.2025). Seit 2012 wurden einige Gerichte in Oppositionsgebieten eingerichtet und als "Scharia-Gerichte" bezeichnet, da ihre Urteile auf islamischem Recht und islamischer Rechtsprechung basierten. Andere behielten ihren zivilrechtlichen Charakter bei, indem sie das 1996 von der Arabischen Liga entworfene Arab Unified Law zur Vereinheitlichung der Gesetze in den arabischen Staaten übernahmen. Dieses Gesetz enthält in hohem Maße Grundsätze des islamischen Rechts. Im Jahr 2017 übernahmen Gerichte unter der oppositionellen Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) in Nordsyrien das syrische arabische Recht unter Bezugnahme auf die Verfassung von 1950, wobei Änderungen vorgenommen wurden, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. In den von HTS kontrollierten Gebieten wird das Scharia-Recht neben einigen Gesetzen angewendet, die von der Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) der Gruppe erlassen worden sind (HLP Syria 14.1.2025b). Damaskus konzentrierte sich in den ersten Monaten nach dem 8.12.2024 vor allem darauf, mit der internationalen Gemeinschaft in Kontakt zu treten und zentrale staatliche Strukturen wiederaufzubauen, um deren Einflussbereich von den städtischen Zentren nach außen auszuweiten. Viele lokale Gemeinschaften, die unmittelbar mit der Aufrechterhaltung grundlegender Dienstleistungen und der Wahrung des inneren Friedens konfrontiert waren, etablierten in diesem Vakuum ihre eigenen Systeme, darunter alternative Justizmodelle für überlastete oder nicht funktionsfähige Gerichte. Die neuen Behörden hatten kaum eine andere Wahl, als sich auf diese neuen Systeme einzulassen und mit ihnen zu arbeiten (CEIP 15.7.2025).
Am 1.10.2025 wurde eine Grundsatzvereinbarung des Justizministeriums veröffentlicht, gemeinsam mit der Syrian Development Organisation über 1,25 Mio. Dollar zur Umsetzung des Projekts "Zugang zur Justiz" in den fünf syrischen Gouvernements Aleppo, Idlib, Latakia, Homs und Rif Dimashq. Zu dem Projekt gehören die Wiederherstellung von drei Scharia-Gerichten in Aleppo, Idlib und Latakia, um grundlegende Rechtsdienstleistungen wie die Registrierung von Ehen und die Beilegung von Streitigkeiten zu aktivieren, die Bereitstellung eines mobilen Gerichts, um ländliche Gebiete zu versorgen und den Zugang zur Justiz zu erleichtern, die Einrichtung von vier mobilen und festen Bürgerdienstzentren, um zivile Dokumente auszustellen und rechtliche Unterstützung in betroffenen und abgelegenen Gebieten zu leisten, die Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsbewusstsein in Bezug auf persönliche und zivile Dokumente, die Förderung einer Kultur der alternativen Streitbeilegung, die Einrichtung einer elektronischen Verbindung zwischen dem Justizministerium und der Direktion für Grundbuchangelegenheiten in Damaskus. Nach Angaben des Ministeriums zielt das Projekt "Zugang zur Justiz" darauf ab, lokale Gemeinschaften zu unterstützen und den Zugang von Einzelpersonen zur Justiz und zu Rechtsdienstleistungen zu erleichtern (Enab 1.10.2025).
[Informationen zu alternativen Prozessen, wie Stammesversöhnungsausschüsse etc. finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen / DAANES]
Gemäß einem Bericht der syrischen staatlichen Nachrichtenagentur SANA wurden die Gerichte in Nordsyrien in das Justizsystem der Arabischen Republik Syrien integriert. In einem Rundschreiben wurden Methoden der Gerichte zur Behandlung von Entscheidungen und Urteilen nordsyrischer Gerichte vereinheitlicht. Gemäß dem Rundschreiben müssen alle Entscheidungen, Urteile und Verweise dieser Gerichte genehmigt werden, sofern sie mit dem Gesetz vereinbar sind und grundlegende Informationen wie den Namen des Gerichts, das das Urteil erlassen hat, das Datum des Erlasses, die Namen der Richter, die an der Urteilsfindung beteiligt waren, der Name des Vertreters der Staatsanwaltschaft, der eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben hat, sowie die Namen der Parteien und ihre jeweiligen Positionen beinhalten. Offizielle Dokumente müssen außerdem eine Zusammenfassung der Anträge und Verteidigungen der Parteien, die von ihnen vorgebrachten Beweise und Argumente, die Stellungnahme des Staatsanwalts, die Gründe für die Entscheidung und deren verfügenden Teil sowie eine mit dem Gerichtsstempel versehene Kopie der Entscheidung enthalten (SANA 13.10.2025).
Quellen […]
Rechtsschutz und Justizwesen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-24 11:00
Obwohl die syrische Regierung die Kontrolle über die Mehrheit der Gebiete in Nord-Ost-Syrien verloren hatte, behielt Damaskus während des gesamten Konfliktes eine administrative Präsenz dort und führte weiterhin Schulen, Gerichte und Standesämter. Parallel dazu etablierte aber auch die Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North- and Eastsyria - DAANES) ab 2013 ihr eigenes Netzwerk öffentlicher Verwaltung, erließ Gesetze und Erlässe und öffnete eigene Gerichte. Diese Überschneidungen in der Rechtsordnung gerieten schnell außer Kontrolle, weil die Bevölkerung entweder bei dem einen oder dem anderen Gericht ihre Fälle einreichte oder bei beiden gleichzeitig, um sich für das bessere Urteil zu entscheiden. Das führte teilweise zu sich widersprechenden Gerichtsurteilen (SYD 30.1.2023).
Die normativen und institutionellen Grundlagen der kurdischen Justiz sind im Gesellschaftsvertrag sowie in der Charta des Systems der sozialen Gerechtigkeit in der Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens verankert, einem Gesetz, das am 15.12.2019 von der Demokratischen Versammlung der DAANES verabschiedet wurde. Diese Instrumente legen die Grundsätze der Justiz im Nordosten Syriens fest und bilden den Rahmen für die Struktur der Zivil- und Strafjustiz sowie der Anti-Terrorgerichte. Es gibt auch Berichte über ein paralleles System der Militärjustiz und die fortgesetzte Tätigkeit des Justizsystems der syrischen Regierung im Nordosten. Schließlich hat die Praxis der Stammesjustiz in den letzten Jahren zugenommen, und in den von der DAANES kontrollierten Internierungslagern gibt es weiterhin Hinweise auf IS-Gerichte (SSRN 9.5.2025). Die Charta des Gesellschaftsvertrags wird von der Autonomen Verwaltung als eine Sammlung von Gesetzen, Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien definiert, die Institutionen im Umgang mit den Einwohnern befolgen müssen, um das Vertragsverhältnis zwischen dem Einzelnen und den Behörden festzulegen. Die derzeit in den von der DAANES kontrollierten Gebieten geltende Charta ist das Ergebnis eines Konsenses zwischen den kurdischen Parteien in der Region und eine Form der Vereinbarung zur Verwaltung der Gebiete nach dem Rückzug des syrischen Regimes im Jahr 2012 (Enab 26.2.2024).
Der Generalrat der DAANES hat Ende 2023 eine Verfassung, die Gesellschaftsvertrag genannt wird, ratifiziert (NLM 31.1.2024), nachdem die alte auf internationale und nationale Kritik gestoßen war (Enab 26.2.2024). Die Verfassung bestätigt und präzisiert die Grundlagen und die Daseinsberechtigung des Justizsystems in Nordostsyrien. Sie besagt, dass Gerechtigkeit demokratisch und ökologisch sein muss, auf der Freiheit der Frauen und der Achtung des Lebens beruht und in der Beteiligung der Bevölkerung auf allen Ebenen der Gesellschaft verwurzelt ist (SSRN 9.5.2025). Das Justizwesen der DAANES ist im Abschnitt 8 (Artikel 114-117) des Gesellschaftsvertrags von 2023 geregelt. Darin ist das Recht auf Anhörung vor Gericht (Artikel 115/2) festgehalten, sowie dass für Frauen ein eigener Justizrat eingerichtet wird (Artikel 115/7). Das Justizsystem besteht aus Schlichtungsausschüssen, sogenannten Häusern der Frauen (Mala Jin), den Justizbüros, dem Justizrat sowie einem Frauenrat für soziale Gerechtigkeit (Artikel 116). Artikel 56 legt fest, dass jede und jeder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren hat (RIC 14.12.2023). Basierend auf diesem Gesellschaftsvertrag erlässt die DAANES ihre rechtlichen Vorschriften. In Berichten wurde der Gesellschaftsvertrag als eine Mischung aus syrischem Straf- und Zivilrecht beschrieben, wobei die Gesetze zu Scheidung, Ehe, Waffenbesitz und Steuerhinterziehung dem EU-Recht entsprechen, jedoch ohne bestimmte Standards für faire Gerichtsverfahren wie das Verbot willkürlicher Inhaftierung, das Recht auf gerichtliche Überprüfung und das Recht auf Bestellung eines Anwalts zu beinhalten (USDOS 22.4.2024). Die Ratifizierung des Gesellschaftsvertrages selbst stieß auf Kritik, weil Politiker aus kurdischen und arabischen Gruppierungen, die politisch nicht mit der DAANES verbunden sind, von der Ausarbeitung und Ratifizierung des Vertrags praktisch ausgeschlossen worden waren. Kritiker betonen, dass die Verabschiedung des Vertrags von der DAANES und ihrem inneren Kreis orchestriert worden ist, und seine Legitimität durch das fehlende Mandat der Bevölkerung in Form eines Referendums vermindert wird. Viele Einwohner waren aufgrund der schwierigen Lebensbedingungen nicht über den Entstehungsprozess des Dokuments informiert oder daran beteiligt, was im Widerspruch zu dem im Vertrag befürworteten nicht-hierarchischen Regierungssystem steht (NLM 31.1.2024). Im Gesellschaftsvertrag von 2023 fehlen das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Haft und das Recht auf einen Rechtsbeistand nach wie vor. Allerdings wurden die Normen des internationalen Menschenrechts durch Verweis aufgenommen (Artikel 37), was diese Mängel normalerweise beheben sollte (SSRN 9.5.2025).
Die DAANES setzt säkulare und gemeinschaftsbasierte Gesetze um, die in der Ideologie der demokratischen Gesellschaften verwurzelt sind. Die Rahmenwerke der DAANES enthalten Bestimmungen zum Schutz von Kindern und spiegeln gleichzeitig umfassendere gesellschaftliche und ideologische Prioritäten wider. Ebenso wie das syrische nationale Recht, verfolgt auch das der DAANES einen täterzentrierten Ansatz, bei dem die Einhaltung von Vorschriften und die Bestrafung Vorrang vor der Beseitigung umfassenderer gesellschaftlicher Schäden haben (AGIL 29.4.2025).
Nach der Verabschiedung des Gesellschaftsvertrags mussten neue Institutionen geschaffen werden, darunter ein Gericht zum Schutz des Vertrags, gemäß Artikel 119. Jede Person, jede Einrichtung oder Institution kann Gesetze und die von diesem Gericht erlassenen Entscheidungen anfechten, wenn sie gegen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags verstoßen. Eine Anfechtung eines der Gesetze vor dem Gericht zum Schutz des Vertrags wird unverzüglich geprüft und das Gesetz für nichtig erklärt, wenn es nicht mit den darin enthaltenen Bestimmungen vereinbar ist (Enab 26.2.2024).
Die oberste Justizbehörde stellt der Soziale Justizrat von Nord- und Ostsyrien dar (OSS 4.3.2022). Er ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Rechtssystems, die Bereitstellung von Berichten und Gesetzesentwürfen an den Demokratischen Volksrat und die Koordinierung zwischen den regionalen Justizräten (RIC 14.12.2023). Er wird von den Sozialrechtsinstitutionen in den autonomen und zivilen Verwaltungen der Regionen gewählt und besteht aus 13 Mitgliedern sowie einem Co-Vorsitzenden, der ihn leitet. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Etwa die Hälfte der Ratsmitglieder sind kurdisch. Allerdings greifen einer Studie des Omran Center for Strategic Studies zufolge PKK-Kader auf der Grundlage von Vetternwirtschaft und Parteiloyalität direkt in den Ernennungsprozess ein und überwachen die Arbeit, die Ausschüsse und die Richtlinien des Sozialen Justizrates, darunter auch dessen Befugnis Richter in den regionalen Justizräten zu ernennen, zu versetzen oder zu entlassen (OSS 4.3.2022).
Wie die anderen öffentlichen Verwaltungsinstitutionen in der DAANES muss auch die Justiz die gleichberechtigte Vertretung von Männern und Frauen gewährleisten, unter anderem durch die gemeinsame Leitung von Institutionen durch Männer und Frauen (Artikel 24, Gesellschaftsvertrag 2023; Artikel 11, Charta der sozialen Gerechtigkeit). Diese Vorgabe scheint in der Praxis eingehalten zu werden, da Frauen unter den Richtern in Nordostsyrien deutlich und systematisch vertreten sind (SSRN 9.5.2025). In Artikel 117 des Gesellschaftsvertrags von 2023 wird der Soziale Frauenjustizrat geregelt (RIC 14.12.2023). Er existiert parallel zum Sozialen Justizrat. Dieses Gremium beaufsichtigt alle Frauen, die in Justizeinrichtungen in den autonomen und zivilen Verwaltungseinrichtungen arbeiten, ist mit der Koordination zwischen den Unterräten für soziale Gerechtigkeit für Frauen betraut und kann sich zu Gesetzen, die Frauen betreffen, äußern. Der Soziale Frauenjustizrat besteht aus 21 Mitgliedern. Eine Studie des Omran Centers for Strategic Studies zeigt auf, dass Frauen aus den Kadern der Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) direkt die Arbeit dieses Gremiums überwachen und in die Richtlinien und Ernennungen basierend auf parteipolitischen Erwägungen eingreifen (OSS 4.3.2022).
Häuser der Frauen (Mala Jin) sind soziale Einrichtungen, die Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit schaffen und Probleme in Bezug auf Frauen und Familien lösen sollen, in Zusammenarbeit mit den relevanten Fraueneinrichtungen (RIC 14.12.2023). Häuser der Frauen befinden sich in jeder Ortschaft, Stadt und jedem Dorf in allen Regionen. Auch die Häuser der Frauen werden gemäß einer Studie des Omran Center for Strategic Studies von weiblichen PKK-Kadern kontrolliert (OSS 4.3.2022). Akten über Familienstreitigkeiten, Gewalt, Rechtsverletzungen usw. werden meist an die 62 Häuser der Frauen weitergeleitet und dort geklärt. Außerdem wurden neun Einrichtungen zum Schutz von Frauen eröffnet, die Gewalt und Ungerechtigkeit ausgesetzt sind und deren Leben in Gefahr ist (ANHA 19.7.2024).
Die Aufgabe der Schlichtungsausschüsse ist das Lösen von Streit und Konflikten mit dem Ziel Frieden und Harmonie zu schaffen (RIC 14.12.2023). Zu ihren Zuständigkeiten gehören zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten. Bevor Zivilklagen in den Justizbüros verhandelt werden, werden sie von den Schlichtungsausschüssen geprüft (OSS 4.3.2022). Schlichtungsausschüsse werden überall in den Gemeinden und Regionen eingerichtet, wo dies erforderlich ist, und durch direkte Wahlen oder Konsens bestimmt. Die Mitglieder sind Freiwillige (RIC 14.12.2023). Gemäß der vom Omran Center for Strategic Studies durchgeführten Studie mischen auch bei der Wahl der Mitglieder in den Schlichtungssausschüssen PKK-Kader mit (OSS 4.3.2022). Der Nordosten Syriens unter der Verwaltung der DAANES ist in sieben Kantone unterteilt, die über ein gewisses Maß an Autonomie in der Rechtspflege verfügen (Artikel 87-91, Gesellschaftsvertrag 2023). Jeder Kanton hat ein regionales Pendant zum Allgemeinen Rat für soziale Gerechtigkeit und zum Frauenrat (Artikel 10 Absatz 3, Charta der sozialen Gerechtigkeit). In den Kantonen wird die Rechtspflege unter der Aufsicht des Kantonalrats für soziale Gerechtigkeit durch ein Kantonalgericht für soziale Gerechtigkeit, ein Kantonalgericht für Kassationsverfahren, die Kantonsstaatsanwaltschaft und die Kantonsvollzugsbehörde ausgeübt (Artikel 35, Charta für soziale Gerechtigkeit) (SSRN 9.5.2025).
Justizbüros sind gemäß Artikel 116/2 des Gesellschaftsvertrags von 2023 Justizorgane, bestehend aus Staatsanwaltschaft, Justizbehörde, Berufungsbehörde und Exekutivbehörde, die sich in den Regionen selbst organisieren. Ihre Mitglieder werden vom Justizrat vorgeschlagen und nach Zustimmung der Volksräte in den Regionen gewählt. In den Städten werden diese Justizbüros je nach Bedarf eingerichtet (RIC 14.12.2023). Unter ihre Zuständigkeit fallen alle zivil-, handelsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten, unabhängig von den Streitparteien. Die Zuständigkeiten sind unter den vier Ausschüssen aufgeteilt. Auch die Justizbüros werden laut Omran Center for Strategic Studies von einem PKK-Kader kontrolliert, der in die Ernennungsprozesse eingreift (OSS 4.3.2022).
Aus den genannten Haupträten gingen mehrere Soziale Justizräte und Soziale Frauenjustizräte (Unterräte) hervor. Sie repräsentieren die oberste Justizbehörde in der jeweiligen Region. Jeder Unterrat besteht aus einem Justizinspektionsausschuss, Anklageausschuss, Umsetzungsausschuss, Administrations- und Finanzausschuss und Schlichtungsausschuss (OSS 4.3.2022). Die regionalen Justizräte organisieren und kontrollieren die Justizeinrichtungen in den Regionen. Ihre Mitglieder und Co-Vorsitzenden werden durch die Justizeinrichtungen in den Regionen gewählt. Der Ernennung der Co-Vorsitzenden muss durch den Volksrat zugestimmt werden. Eine faire und demokratische Repräsentation der Bevölkerung, Gruppierungen und sozialen Bereiche ist gesetzlich festgeschrieben (RIC 14.12.2023). Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre. Für eine Nominierung müssen die Mitglieder mindestens drei Jahre in einer Justizeinrichtung tätig gewesen sein, mit Ausnahme der Mitglieder des Schlichtungsausschusses. Der Studie des Omran Centers for Strategic Studies zufolge unterliegen auch die regionalen Justizräte der Autorität von PKK-Kadern, die als "Justizkader" bezeichnet werden. Zumeist handelt es sich dabei um nicht-syrische Kurden (aus der Türkei oder Iran) und lokalen Kadern. Sie sind Richtern, Anwälten und sogar den Klägern unter Pseudonymen bekannt und überwachen die Richtlinien und Ausschüsse und greifen in den Prozess der Ernennung ein (OSS 4.3.2022).
Der Soziale Justizrat etablierte zwei Anti-Terrorgerichte unter dem Namen People's Defense Courts (Volksverteidigungsgerichte). Das eine befindet sich in Qamishli, das andere in Kobane (NPA 13.6.2023). Amnesty International zufolge wurde auch ein solches Gericht in 'Afrin etabliert, welches aber nach der Besetzung durch die Türkei und die mit ihr affiliierten Gruppierungen im Jahr 2018 nicht mehr im Einsatz ist (AI 2024). Als Basis für die Errichtung dieser People's Defense Courts dient das Anti-Terrorgesetz von 2014 (OSS 4.3.2022). Diese Gerichte verfolgen vorwiegend Mitglieder des Islamischen Staates (IS), aber auch Angehörige der pro-türkischen Milizen, der Hay'at Tahrir ash-Sham [ehem. An-Nusra Front Anm.] und Spione für die Türkei, die Kurdische Regionalregierung im Irak oder die syrische Regierung (NPA 13.6.2023). Die Gerichte stehen unter Kritik, den Angeklagten das Recht auf Verteidigung zu verweigern (OSS 4.3.2022). Auch die Nachrichtenseite North Press Agency schreibt, dass IS-Mitglieder zwar das Recht auf einen Anwalt, in der Praxis aber selten Zugang dazu hätten (NPA 13.6.2023). Amnesty International wirft der DAANES im Zusammenhang mit der Anti-Terrorgesetzgebung zudem vor, dass sie sich auf Beweise, die durch Folter oder unmenschliche Behandlung erhalten wurden, stützt, keinen Rechtsbeistand zur Verfügung stellt und dass das Recht auf Berufung wirkungslos ist (AI 2024).
Alle Einwohner Nordostsyriens, die mindestens 26 Jahre alt sind, einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einen Abschluss der Mesopotamian Academy besitzen und nie wegen einer Straftat oder einer schweren Disziplinarverfehlung verurteilt wurden, können zu Richtern ernannt werden (Artikel 46, Charta der sozialen Gerechtigkeit). Schätzungen zufolge sind rund 326 Richter an den verschiedenen Gerichten der DAANES tätig, von denen nur einer aus der syrischen Justiz übernommen wurde (SSRN 9.5.2025).
Unzufriedenheit mit den Gerichten, Korruption und Beeinflussung führten dazu, dass 2021 kurdische, jesidische, arabische und assyrische Stämme eigene Gerichte in der Provinz al-Hasaka wieder einführten. Dort kann bei Streitereien zwischen Clans und in Fällen von Raub, Rache und Plünderung vorgesprochen werden (BS 19.3.2024). Arabische Gemeinschaften in Deir ez-Zour und ar-Raqqa betonten in einer Umfrage von September 2024, dass Gerichtsverfahren nicht ausreichen, um den Opfern des IS Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und dass sie von entsprechenden Stammesbräuchen begleitet oder ergänzt werden sollten. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Sulh (Stammesversöhnung), Diyya (finanzielle Entschädigung) oder Exil als alternative Mittel der Gerechtigkeit dienen können. Die Dörfer in Deir ez-Zour und Teilen von ar-Raqqa verfügen jeweils über Stammesversöhnungsausschüsse, die in der Vergangenheit eine entscheidende Rolle bei der Schlichtung von Verbrechen wie Mord, Körperverletzung und Raub gespielt haben. Der Prozess wird durch eine einheitliche Stammescharta geleitet, die von allen Stämmen der Region unterzeichnet wurde und die Verfahren und Erwartungen für die Versöhnung festlegt. Dieser Versöhnungsprozess wird bereits auf IS-Anhänger angewendet, die aus Lagern und in einigen Fällen aus Gefängnissen zurückkehren. Ein befragter Stammesführer berichtete, dass der Stamm des Täters in der Regel Diyya an den Stamm des Opfers zahlt, was dazu beiträgt, die Wiederaufnahme des Täters in die Gemeinschaft zu erleichtern. In Fällen, in denen Versöhnungsbemühungen nicht akzeptiert werden, können die Stämme jedoch vereinbaren, den Täter für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr in ein Gebiet außerhalb von Deir ez-Zour zu verbannen. Im Mittelpunkt des Versöhnungsprozesses stehen Verhandlungen zwischen den Familien des Täters und des Opfers, die von Stammes- und Religionsführern vermittelt werden. Ein befragter Stammesführer merkte an, dass Versöhnungsprozesse für zurückgekehrte IS-Mitglieder oft einfacher sind als bei traditionelleren Verbrechen, da die Gemeinschaft der Ansicht ist, dass die Verantwortung für die Verbrechen des IS in erster Linie bei der Gruppe als Ganzes liegt und weniger Wert auf die individuelle strafrechtliche Verantwortung gelegt wird. Dies ebnet den Weg für eine Versöhnung mit den einzelnen Rückkehrern. Die an der Umfrage Teilnehmenden sprachen sich übereinstimmend dafür aus, dass DAANES-Gerichtsverfahren und Begnadigungen nicht an den Versöhnungsprozessen der Stämme vorbeigehen sollten, da dies die Bedürfnisse der Opfer und ihrer Gemeinschaften übergehen könnte. Die Teilnehmenden betonten auch, dass die Versöhnung durch den Stamm für beide Seiten von Vorteil sein kann, da sie das Sicherheitsgefühl der Rückkehrer und der Gemeinschaften stärkt. Die Gemeinschaften behandeln zurückgekehrte Männer oft mit Misstrauen, wodurch sie einem hohen Risiko ausgesetzt sind, fälschlicherweise weiterer Straftaten beschuldigt und erneut verhaftet zu werden. Versöhnungsprozesse sind notwendig, um diese Ängste abzubauen und ein sichereres Umfeld für Rückkehrer zu schaffen. Viele Teilnehmende in al-Hasaka lehnten jedoch Stammesbräuche als Mittel der Gerechtigkeit ab und erklärten, dass sie die Rechtsstaatlichkeit nicht ersetzen könnten. Zwar haben die Stämme in al-Hasaka ihre eigenen Traditionen der Konfliktbeilegung, doch werden die von den Teilnehmern abgelehnten Bräuche in der Regel von arabischen Stämmen in Deir ez-Zour und ar-Raqqa praktiziert und wären für Rückkehrer nach al-Hasaka, die nur einen kleinen Prozentsatz der gesamten inhaftierten Bevölkerung ausmachen, wahrscheinlich nicht geeignet (SJAC 9.2024).
Als der Bürgerkrieg in Syrien zur geografischen und politischen Zersplitterung des Landes führte, kam es zu einer weiteren Fragmentierung des Familienrechts, insbesondere in den kurdischen Provinzen im Norden. Da diese kurdischen Regionen de facto autonom sind, hat ihre Zivilverwaltung schnell umfassende Reformen des Familienrechtssystems in Kraft gesetzt, das zuvor unter der Zentralregierung gegolten hatte. In dem Bestreben, den Einfluss der Religion auf Familienangelegenheiten zu verringern, begannen die kurdischen Behörden bereits 2013, standesamtliche Ehen anzuerkennen. Was als lokale Praxis in der nordöstlichen Stadt Qamishli begann, hat sich inzwischen in den mehrheitlich kurdischen Provinzen Syriens verbreitet. Diese Entwicklung stellt eine bedeutende Veränderung dar, da sie die traditionellen religiösen Familienrechtssysteme umgeht und eine säkulare Alternative bietet, die dem Wunsch der Kurden nach größerer Autonomie entspricht (LSE 15.1.2025).
Die Rechtspflege durch die DAANES entspricht einem Regime mit einer besonderen ideologischen Grundlage und einer komplexen Struktur. Die tägliche Realität der Rechtspflege durch die DAANES offenbart ganz klar große Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der eher idealisierten Vision von sozialer Gerechtigkeit, die im Sozialvertrag und in der Charta der sozialen Gerechtigkeit versprochen wurde. Während einige Aspekte der kurdischen Justiz im Nordosten Syriens aufgrund von Umständen, die weitgehend außerhalb der Kontrolle der DAANES liegen, hinter den Erwartungen zurückbleiben, sind andere Mängel das Ergebnis bewusster Entscheidungen oder Schwächen, die der DAANES selbst anzulasten sind (SSRN 9.5.2025). In einer Umfrage des Syria Justice and Accountibility Centre von September 2024, gab sich eine Mehrheit der Teilnehmer skeptisch hinsichtlich der Fähigkeit der DAANES und der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF), glaubwürdige und transparente Gerichtsverfahren durchzuführen. Für mehr Vertrauen in das Justizwesen schlagen die Teilnehmenden internationale Expertise und Unterstützung für die Gerichtsverfahren vor, darunter die Unterstützung bei der Beweissicherung, der Ausbildung lokaler Richter und der Überwachung der Gerichtsverfahren (SJAC 9.2024). Unter den zahlreichen Herausforderungen, denen das Justizsystem in den DAANES gegenübersteht, sind fünf besonders hervorzuheben: die Unsicherheit hinsichtlich des anwendbaren Rechts, die fragwürdige Unabhängigkeit der Justiz, die Nichteinhaltung grundlegender Standards für faire Verfahren, die mangelnde institutionelle Kapazität der kurdischen Gerichte und die komplexe Frage der Verantwortung der IS-Kämpfer. Obwohl es erhebliche Mängel bei der tatsächlichen Rechtspflege gibt, dürfte der erklärte Zweck und die Struktur der Gerichte in Nordostsyrien mit internationalem humanitären Recht und dem in Menschenrechtsnormen verankerten Rechtsstaatsprinzip vereinbar sein (SSRN 9.5.2025).
Artikel 93 Absatz 14 des Gesellschaftsvertrags sieht vor, dass die DAANES das Recht hat, Amnestien zu genehmigen und zu gewähren (RIC 14.9.2024). Im April 2024 erließ die DAANES eine Amnestie für innerstaatliche Straftaten, wie geringfügigen Diebstahl und Körperverletzung und ebnete damit den Weg für die Freilassung von 1.500 Häftlingen aus al-Hol und Häftlingen aus Gefängnissen der SDF in den folgenden Monate (JS 7.11.2024). Am 17.7.2024 erließ die DAANES eine weitere Amnestie für Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus (NPA 17.7.2024). Von der Amnestie ausgeschlossen sind Emire, Anführer terroristischer Gruppen und Beteiligte an Bombenanschlägen und Feindseligkeiten gegen die SDF sowie Verbrechen, die zum Tod eines Menschen geführt haben (NPA 17.7.2024), sowie Personen aus Drittstaaten oder dem Irak. Die Freilassungen erfolgten in mehreren Gefängnissen und Haftanstalten in ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zour und Manbij (RIC 14.9.2024). Die Zielgruppe umfasst insbesondere kranke und ältere Menschen sowie solche, die nicht akut an Kampfhandlungen des IS teilgenommen haben (AA 30.5.2025).
Quellen […]
Rechenschaftspflicht
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Syriens beginnende Bemühungen um eine Übergangsjustiz müssen zahlreiche Hindernisse überwinden. Die anhaltende Gewalt und das "Sektierertum" [sectarianism] im Land geben unmittelbar Anlass zur Sorge. Das Fehlen eines kohärenten und inklusiven Übergangsjustizprozesses trägt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit bei, was wiederum zu weiteren Gewaltzyklen führt (ICCT 1.9.2025). Während die Übergangsregierung keine Schritte im Bereich der Übergangsjustiz unternommen hat, nehmen bewaffnete Gruppen und Einzelpersonen das Recht in die eigenen Hände, was zu durch Rache motivierten Entführungen und Morden führt (MBZ 31.5.2025). Die Folgen der Vernachlässigung der Übergangsjustiz sind bereits deutlich zu erkennen, da es im Land wiederholt zu Konflikten sowie zu individuellen Vergeltungsmaßnahmen gegen mutmaßliche ehemalige Assad-Anhänger kommt (SJAC 24.9.2025). Die derzeitigen Bemühungen der Behörden um eine Übergangsjustiz konzentrieren sich auf Verbrechen aus der Zeit des Regimes, während die Verbrechen der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) und der Oppositionsgruppen ignoriert werden (Etana 7.2025). Einer Aktivistin zufolge wird die Übergangsjustiz durch die Menschenrechtsbilanz der neuen Führung erschwert, insbesondere in Idlib, das seit 2017 unter der Kontrolle der (ehemaligen) Opposition steht. Die derzeitigen Behörden waren an dem Krieg beteiligt. Die von der HTS und der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) betriebenen Gefängnisse sind nach wie vor überfüllt und viele Häftlinge werden noch immer vermisst (LOT 4.5.2025). In der Verfassungserklärung vom März 2025 wird in Artikel 49 die Einrichtung einer Kommission für die Übergangsjustiz festgelegt und die Anwendung der Übergangsjustiz auf Verbrechen, die vom früheren Regime begangen worden sind, beschränkt (ACRPS 5.2025).
Seit dem Sturz al-Assads sind mehrere gewaltsame konfessionelle Zusammenstöße erfolgt. Im März 2025 töteten Gruppierungen, die nominell unter der Kontrolle der neuen syrischen Regierung standen, bis zu 1.500 überwiegend alawitische Zivilisten in der Küstenregion. Im Juli wurde die drusische Mehrheit in Suweida von Beduinenstämmen angegriffen [weitere Informationen zu den beiden Ereignissen finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage und Ethnische und religiöse Minderheiten]. Regierungstruppen, die in die Region verlegt worden sind, um die Gewalt zu deeskalieren, unterstützten die Stammeskämpfer gegen die Drusen. Präsident ash-Shara' reagierte darauf mit der Erklärung, in der er sagte, dass die Regierung keine Minderheiten ins Visier genommen habe und dass die für die Gewalt Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen würden. Ein Bericht der syrischen Regierung über die Gewalt an der Küste hat ergeben, dass 298 Verdächtige (37 davon wurden festgenommen) zur Strafverfolgung überstellt wurden, behauptet wurde jedoch, dass es keine Beweise dafür gebe, dass die syrische Militärführung die Angriffe angeordnet habe. Vielmehr wurde festgestellt, dass verschiedene Gruppierungen gegen militärische Befehle verstoßen hatten, indem sie Übergriffe auf Zivilisten verübten. Der Präsident erklärte ebenfalls, dass die Verantwortlichen für die Gewalt in Suweida strafrechtlich verfolgt würden. Einige Syrer und internationale NGOs haben Zweifel an diesen Erkenntnissen und Versprechungen geäußert (ICCT 1.9.2025). Nachdem in Suweida Hunderte Personen bei Auseinandersetzungen zwischen Stämmen und Drusen getötet worden waren und sich die Situation verschlechtert hatte, nachdem syrische Streit- und Sicherheitskräfte in die Region verlegt worden sind, hat die neue Regierung einen Ausschuss gegründet, um die Gewalt zu untersuchen. Dieser teilte Anfang September mit, dass Mitglieder des Verteidigungs- und Innenministeriums verhört und inhaftiert wurden, die im Verdacht stehen, im Juli 2025 in der überwiegend von Drusen bewohnten Provinz Suweida Übergriffe auf Zivilisten begangen zu haben (AAA 4.9.2025). Eine syrische Untersuchungskommission veröffentlichte im Juli 2025 ihre Ergebnisse zu den Morden an mehr als 1.400 Menschen im Rahmen konfessionell motivierter Gewalt im März 2025 und kam zu dem Schluss, dass das Blutvergießen "nicht organisiert" war und dass die Militärführer des Landes die Angriffe nicht direkt angeordnet hatten. Syrische Menschenrechtsaktivisten sagten, dass bewaffnete Gruppen, die nominell der Regierung angehören, weitgehend für die Morde an Alawiten verantwortlich waren, der Minderheit, der die Familie des gestürzten Präsidenten al-Assad angehört. Der Bericht der syrischen Untersuchungskommission beschreibt die Gewalttaten – darunter Massenmorde, Raubüberfälle und die Zerstörung von Häusern – als "weit verbreitet, aber nicht organisiert". Demnach wurden keine Beweise dafür gefunden, dass syrische Militärkommandanten diese direkt angeordnet haben. Einer Forscherin bei Human Rights Watch zufolge wird in diesem Bericht jedoch übersehen, dass der Sicherheitsapparat diese Verstöße über mehrere Tage hinweg und an über 30 Orten in drei Provinzen zugelassen hat (NYT 22.7.2025). Im November 2025 begannen die ersten Prozesse gegen Hunderte Verdächtige, denen Verbrechen während der tödlichen Zusammenstöße sowie konfessionell motivierte Morde an der Küste Syriens vorgeworfen werden. Die Hälfte der 14 Angeklagten wird beschuldigt, im März 2025 im Namen des gestürzten Assad-Regimes Angriffe auf die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung verübt zu haben, während die anderen – Mitglieder der neuen Sicherheitskräfte – beschuldigt werden, unbewaffnete Zivilisten getötet zu haben (SYD 18.11.2025). Für die Zukunft ist eine stärkere Kontrolle des Verteidigungs- und des Innenministeriums erforderlich. Menschenrechtsverletzer in beiden Institutionen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen, vielmehr wurden die Kommandanten der für Verstöße an der Küste verantwortlichen Gruppierungen befördert statt gerügt. Zwar gibt es nur eine nominelle zivile Kontrolle über den neuen Militär- und Sicherheitsapparat, weil die überwiegende Mehrheit der hochrangigen Beamten und Kommandanten keine konventionellen Militärangehörigen sind, sondern in den Reihen der HTS und anderen bewaffneten Gruppierungen aufgestiegen sind. Zudem gibt es derzeit keine Koordination zwischen militärischen und zivilen Behörden. Tatsächlich haben die zivilen Behörden keine Aufsicht über die Aktivitäten der Militärbehörden (Etana 7.2025). Die Bemühungen, undisziplinierte Elemente der Sicherheitskräfte zu kontrollieren, sind begrenzt. Die Behörden geben manchmal bekannt, dass sie Personen, die an Missbräuchen beteiligt waren, bestraft oder verhaftet haben, aber solche Maßnahmen sind selten und die Täter werden nicht konsequent strafrechtlich verfolgt. Es ist unklar, ob das Hauptproblem in begrenzten Kapazitäten oder in einem Mangel an echtem politischen Willen liegt (DIS 9.12.2025a).
Die Besetzung hochrangiger Positionen im Sicherheitsbereich, darunter auch einflussreiche Milizenführer, erfolgte häufig auf der Grundlage politischer Erwägungen, was zu einer Fragmentierung und mangelnden Koordination des Sicherheitsapparats mit begrenzter Aufsicht und Rechenschaftspflicht geführt hat (DIS 9.12.2025a). Mehrere von den USA und teilweise auch der EU mit Sanktionen belegte Warlords wurden in Spitzenpositionen der neuen syrischen Armee befördert (TDP 30.7.2025). [Für Details dazu s. Kapitel Sicherheitsbehörden]
Aufarbeitung von Kriegsverbrechen etc. unter dem gestürzten Assad-Regime
Die Verbrechen des Assad-Regimes will die Übergangsregierung aufarbeiten. Sie hat bekannt gegeben, dass sie die Sicherheitsbeamten und Soldaten, die an der Folterung des syrischen Volkes beteiligt waren, zur Rechenschaft ziehen will. Auch werde man Kriegsverbrecher verfolgen und ihre Auslieferung fordern, sollten sie in andere Staaten geflohen sein (DW 19.1.2025). Übergangspräsident ash-Shara' kündigte an, andere Länder aufzufordern, die Geflohenen auszuliefern (REU 11.12.2024b). Seit Ende Dezember 2024 führten die Sicherheitskräfte der neuen syrischen Regierung in verschiedenen Provinzen des Landes Durchkämmungsaktionen durch, bei denen es auch zu Zusammenstößen mit Überresten und Milizen des abgesetzten Regimes gekommen ist. Eine Quelle im syrischen Innenministerium erklärte gegenüber Al Jazeera, dass die Abteilung für öffentliche Sicherheit in Tartus, Latakia, Homs, Hama, Aleppo und Damaskus eine große Zahl ehemaliger Regimeangehöriger und Randalierer festgenommen habe (AJ 2.1.2025). [Details zu Sicherheitsoperationen, Verhaftungen und Menschenrechtsverletzungen finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden und Allgemeine Menschenrechtslage]
Erste Vertreter des alten Regimes wurden bereits verhaftet, doch nach Schätzungen des Syrischen Netzwerks für Menschenrechte befindet sich die große Mehrheit der Geheimdienstoffiziere und Militärs des alten Regimes noch im Land und auf freiem Fuß (BPB 5.6.2025). Im Mai 2025 erließ Präsident ash-Shara' das Dekret Nr. 20 zur Einrichtung einer Nationalen Kommission für Übergangsjustiz, um schwere Verstöße des ehemaligen Regimes aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Verbrechen, die von anderen Konfliktbeteiligten begangen wurden, darunter der sogenannte Islamische Staat (IS), die HTS, von der Türkei unterstützte Milizen sowie anderen Staaten, scheinen außerhalb des Mandats der Kommission zu liegen (ICCT 1.9.2025). Manche kritisieren, dass es ihr an Unabhängigkeit mangelt. Die NGO Syrians for Truth and Justice stellte ihre Legitimität infrage und wies darauf hin, dass sie vom Präsidentenamt und nicht von einer unabhängigen Justiz eingerichtet worden und überwiegend mit Verbündeten der Regierung besetzt ist (LOT 4.5.2025). Die Kommission veröffentlichte ihren ersten Bericht am 13.8.2025, sechzig Tage nach dem vorgesehenen Termin, und gab am 28.8.2025 in der Präsidialverordnung Nr. 149 die Namen der Mitglieder des Ausschusses bekannt. Dem Ausschuss gehört 'Abdul Basit 'Abdul Latif als Vorsitzender (zuvor vom Präsidenten ernannt) an, sowie mehrere Mitglieder der Zivilgesellschaft. Der erste Bericht enthält einen groben Überblick über die Arbeit der Kommission. Er legt die Ziele der Kommission fest, darunter die Wahrheitsfindung, die Dokumentation von Verstößen, Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht, nationale Aussöhnung, die Bewahrung des nationalen Gedächtnisses und die Gewährleistung, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Er enthält eine lange Liste von Fachausschüssen und Ämtern innerhalb der Kommission, ohne Angaben dazu, wer diese Ämter besetzen wird, wo sie arbeiten werden und wie die Ressourcen für so viele Stellen beschafft werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass es einen Entwurf für die Geschäftsordnung und die Organisationsstruktur sowie einen Verhaltenskodex gibt, aber keines dieser Dokumente wurde veröffentlicht. Es werden auch mehrere laufende Projekte erwähnt, darunter die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Übergangsjustiz in Zusammenarbeit mit der Rechtsfakultät der Universität Damaskus sowie Einstellungsverfahren für Mitarbeiter der Kommission und die Einrichtung eines Opferfonds und die Kontaktaufnahme zu den Provinzen Syriens. Der Bericht enthält keine ausreichenden Details, um dieses Programm vollständig bewerten zu können, aber sein schierer Umfang lässt darauf schließen, dass es nicht gelungen ist, erste Prioritäten zu identifizieren und einen Arbeitsplan aufzustellen, der in einem angemessenen Zeitrahmen realisierbar ist (SJAC 24.9.2025).
Seitdem sie die Kontrolle in Damaskus übernommen hat, hat die HTS einige Personen, die als Kriegsverbrecher gelten, in entscheidende Führungspositionen ernannt (ANHA 19.5.2025). Vereinbarungen mit einflussreichen Rechtsverletzern aus der Assad-Ära bleiben einem Kritiker zufolge undurchsichtig. Talal al-Aysami, der zum Polizeichef in Suweida ernannt worden ist, wird für das harte Vorgehen in Dara' im Jahr 2011 verantwortlich gemacht. Fadi Sakr, der in das Massaker von Tadamon 2013 und die Belagerungen im Süden von Damaskus verwickelt war, wurde ebenfalls wieder eingesetzt. Zwar ist die Rechenschaftspflicht gemäß L'Orient Today von zentraler Bedeutung für die Übergangsjustiz, doch muss sie mit dem Ziel der Wahrung des zivilen Friedens in Einklang gebracht werden (LOT 4.5.2025). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge kam es Ende April 2025 aufgrund der ausbleibenden Strafverfahren gegen solche Personen zu zunehmenden Spannungen unter vielen sunnitischen Syrern. Dies hat das Risiko erhöht, dass Einzelpersonen das Recht in die eigene Hand nehmen (MBZ 31.5.2025).
Der Aufbau des neuen Syriens ist zwangsläufig mit einer Aufarbeitung der Vergangenheit verbunden, d. h. mit mehr als fünfzig Jahren eines von der Assad-Familie dominierten Regimes. Die Eröffnung von sogenannten "Versöhnungszentren" in den wichtigsten Städten in Gebieten, die unter der Kontrolle der syrischen Übergangsregierung stehen, ist eines der Instrumente zu diesem Zweck. Sie sind Teil eines umfassenderen Prozesses der Abrüstung und Versöhnung, um Syrer, die mit und für das Regime gearbeitet haben, hauptsächlich ehemalige Militäroffiziere, wieder in die syrische Gesellschaft zu integrieren. Die Versöhnungszentren laden ehemalige Soldaten, Offiziere und Mitglieder regimetreuer Milizen ein, ihre Waffen abzugeben und ihre persönlichen Daten zu registrieren. Im Gegenzug erhalten diese Personen befristete Ausweise, die oft drei Monate gültig sind und ihnen die sichere Durchreise und den Schutz vor sofortiger Strafverfolgung gewähren. Der Prozess zielt auch darauf ab, ehemalige Anhänger des Regimes zu ermutigen, sich von ihren früheren Loyalitäten zu distanzieren und sich in den neuen gesellschaftlichen Rahmen zu integrieren. Trotz ihres beabsichtigten Zwecks sind die Kriterien für die Zulassung in diesen Zentren weder öffentlich zugänglich noch werden sie systematisch angewendet, was zu Bedenken hinsichtlich einer willkürlichen Entscheidungsfindung führt. Quellen vor Ort berichten, dass Personen, die eine Aussöhnung anstreben, oft mit komplexen bürokratischen Hürden konfrontiert sind, wobei die Entscheidungen eher von Sicherheitsbehörden als von einem unabhängigen und unparteiischen Gerichtsverfahren beeinflusst werden. Darüber hinaus betrifft der Prozess überproportional gefährdete Bevölkerungsgruppen, von denen viele trotz des Versprechens einer rechtlichen Absolution Vergeltungsmaßnahmen befürchten (ISPI 7.2.2025). [Weitere Informationen zu diesen "Versöhnungszentren" finden sich auch in den Kapiteln Sicherheitsbehörden und Wehr- und Reservedienst].
Offizielle Listen von Kriegsverbrechern und Personen, die Verstöße gegen die Zivilbevölkerung vorgenommen haben, gibt es nicht. Die Untersuchungskommission der UN, die seit 2011 Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen untersucht, hat 4.000 Personen auf eine Liste gesetzt, die im Verdacht stehen, schwere Verbrechen begangen zu haben. Die Organisation For Justice, die 2019 in Washington von syrischen Amerikanern gegründet wurde, hat bereits Jahre vor dem Sturz des Regimes eine schwarze Liste mit den Namen von 100 hochrangigen ehemaligen Regimevertretern veröffentlicht, die beschuldigt werden, seit 2011 Kriegsverbrechen in Syrien begangen zu haben. Daneben kursieren seit dem Sturz des Regimes Dutzende von inoffiziellen Listen mit den Namen und Fotos von Dutzenden gesuchter Personen, insbesondere eine Liste mit etwa 161 Namen von hochrangigen Offizieren und Kommandeuren des ehemaligen Regimes. Gleichzeitig kursieren in sozialen Medien willkürliche Listen. Seit 8.12.2024 wurde eine Reihe von Personen verhaftet, denen Verbrechen vorgeworfen werden, die allerdings nicht auf den Listen stehen (AAA 12.1.2025a).
Der Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben, ist undurchsichtig und die HTS weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, das Opfer eindeutig identifiziert und Täter vor Gericht stellt (MEI 21.1.2025). [Details zu Verhaftungskampagnen finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden und Ethnische und religiöse Minderheiten. Informationen zur Verfolgung von (ehemaligen) Assad-Anhänger finde nsich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage / (ehemalige) Assad-Anhänger. Informationen zu Haftbedingungen im Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung]
Seit dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember kam es im ganzen Land zu Protesten, bei denen die Herausgabe von Informationen über jene Tausenden gefordert wurden, die unter al-Assads Herrschaft gewaltsam verschwunden sind (VOA 2.1.2025). Im Mai 2025 erließ der Präsident das Dekret Nr. 19, mit dem eine Nationale Kommission für Vermisste eingerichtet worden ist, deren Aufgabe es ist, das Schicksal von Vermissten und gewaltsam Verschwundenen zu ermitteln und aufzudecken. Das Mandat dieser Kommission beschränkt sich nicht nur auf Personen, die al-Assad hat verschwinden lassen. Sie ist jedoch nicht befugt, strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu verfolgen (ICCT 1.9.2025). Die Nationale Kommission für vermisste Personen hat Fortschritte erzielt, um die Grundlage für nationale Ermittlungen zu vermissten Personen zu schaffen. Die Kommission hat einen Beirat mit hoch qualifizierten Experten eingesetzt und begonnen, Treffen mit Familien und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchzuführen. Am 30.8.2025 unterzeichnete die Kommission bei einer Veranstaltung zum Tag des Verschwindenlassens eine Absichtserklärung mit sechs zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich bereit erklärt haben, die nationale Suche nach Vermissten zu unterstützen (SJAC 24.9.2025).
Das Justizministerium hat am 12.2.2025 die Entscheidung erlassen, 87 Richter, die laut staatlicher Medienagentur seit der Einrichtung der Anti-Terrorgericht bis zum 12.2.2025 noch in verschiedenen Abteilungen in diesem Gericht tätig waren, an die Justizinspektion zu überweisen, um ihr Verhalten während ihrer Tätigkeit dort zu untersuchen. Laut Ministerium soll die Justizinspektion dem Hohen Justizrat einen Abschlussbericht über die nachgewiesenen disziplinarischen und rechtlichen Verstöße dieser Richter vorlegen (SANA 13.2.2025). Die Entscheidung des Justizministeriums besagt, dass alle Richter, die Positionen in der Staatsanwaltschaft, der Ermittlungsbehörde, dem Strafgericht oder dem Kassationsgericht [das sind Abteilungen des Anti-Terrorgerichts, Anm.] innehatten, auf mögliche Verfehlungen oder Verstöße in ihren Urteilen überprüft werden. Unter den 87 Richtern sind laut North Press Agency sowohl pensionierte als auch amtierende Richter. Das 2012 eingerichtete syrische Terrorismusgericht wurde von Menschenrechtsorganisationen vielfach dafür kritisiert, unfaire Prozesse durchzuführen und harte Urteile gegen politische Dissidenten, Aktivisten und Oppositionelle zu verhängen. Im Laufe der Jahre dokumentierten Berichte von Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch Vorwürfe über erzwungene Geständnisse, fehlende ordnungsgemäße Verfahren und politisch motivierte Urteile (NPA 12.2.2025). Des Weiteren wurden Haftbefehle gegen vier Assad-Beamte erlassen. Einer syrischen Organisation zufolge sind diese Bemühungen aber weitgehend symbolisch und haben keinen Bezug zur extra dafür eingerichteten Kommission für Übergangsjustiz (SJAC 24.9.2025). Das Anti-Terrorgericht wurde suspendiert. Das Ministerium hat außerdem eine Reihe von Richtern entfernt, die der Ba'ath-Partei und der ehemaligen Volksversammlung angehört haben. Diese Maßnahmen könnten als Zeichen für die institutionelle Reaktionsfähigkeit auf vergangene Missbräuche gewertet werden, auch wenn der Prozess wenig transparent ist. Die Zugehörigkeit zur Ba'ath-Partei war weit verbreitet und bedeutet nicht zwangsläufig Korruption. Für einen Großteil des öffentlichen Sektors, insbesondere während der Ära von Hafez al-Assad, war die Parteizugehörigkeit eine Voraussetzung für eine Anstellung oder den Zugang zu staatlichen Institutionen (Etana 7.2025).
Es wurden Anstrengungen unternommen, um einen Übergangsjustizprozess einzuleiten (ICCT 1.9.2025). Das syrische Justizministerium gab Ende Juli 2025 bekannt, dass es damit begonnen hat, Akten über einige wegen Verbrechen und Verstößen gegen das syrische Volk festgenommene Häftlinge entgegenzunehmen und öffentliche Verfahren gegen sie einzuleiten (SANA 30.7.2025). In diesen Prozessen arbeitet es mit dem Innenministerium zusammen (SO 1.8.2025). Das Justizministerium dementierte Anfang Oktober 2025 Gerüchte, wonach gegen mehrere Beamte des gestürzten Regimes Todesstrafen verhängt worden sind. Gegen die betroffenen Personen wird demnach weiterhin ermittelt (SANA 3.10.2025a). Im August 2025 begann ein Untersuchungsrichter mit Ermittlungen gegen ehemalige Richter des abgeschafften Terrorismusgerichts des ehemaligen Regimes. Syrer, denen Unrecht widerfahren ist, wurden aufgefordert, ihre Beschwerden beim Kassationsgericht im Damaskus oder direkt persönlich beim Justizministerium einzureichen (SANA 10.8.2025). Das Ministerium betonte, dass diese Verfahren nicht im Widerspruch zur Arbeit der Nationalen Kommission für Übergangsjustiz stehen würden, die per Präsidialdekret am 17.5.2025 etabliert worden ist. Kritiker sehen eine Einmischung des Justizministeriums als Überschreitung in den exklusiven Zuständigkeitsbereich der Kommission. Die Ermittlung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verstößen gegen die Menschlichkeit und Völkermord fallen gemäß Artikel 49 der Verfassungserklärung und Dekret Nr. 20 allein in den Verantwortungsbereich der Kommission. Ein Menschenrechtsanwalt warnt davor, dass das Vorgehen des Ministeriums einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bestimmungen darstellt und die Glaubwürdigkeit der Bemühungen um Übergangsjustiz untergraben könnte (SO 1.8.2025). 83 ehemalige Terrorismusrichter, Militärrichter und Militärstaatsanwälte wurden strafrechtlich verfolgt. Über diese Prozesse sind der Öffentlichkeit nur wenige Details bekannt. Darüber hinaus kündigte die Regierung an, vier hochrangige Angeklagte vor Gericht zu stellen, und veröffentlichte ein Video über die ersten Schritte vor einem Untersuchungsrichter. Es bleibt abzuwarten, ob das Recht auf ein faires Verfahren vollständig eingehalten wird (ICCT 1.9.2025).
Die Dokumentation wird die Grundlage für jeden künftigen Übergangsjustizprozess in Syrien bilden, da sie die Ermittlung von Fakten ermöglicht, die für die Wahrheitsfindung, Strafverfolgung, Wiedergutmachung und Versöhnung unerlässlich sind. Die Regierung hat sich bislang noch nicht an einem systematischen Prozess zur Dokumentation vergangener Gewalttaten beteiligt. Eine Reihe von NGOs hat jedoch Anstrengungen unternommen, um die Millionen von Dokumenten zu sammeln und aufzubewahren, die von der Bürokratie der Assad-Regierung hinterlassen worden sind. Die wichtigsten dieser Dokumente stammen aus den Geheimdiensten, wo Listen von Gefangenen und Verstorbenen sowie Befehle der Führung aufgezeichnet wurden. Es bestehen jedoch weiterhin einige Hindernisse, da die syrische Regierung die Geheimdienste bewacht und sie derzeit weitgehend für Archivierungsbemühungen gesperrt hat. Darüber hinaus werden ehemalige Gefängnisse wieder in Betrieb genommen, um neue Verhaftete unterbringen zu können. Dadurch könnten möglicherweise Beweise für frühere Missbräuche vernichtet werden (ICCT 1.9.2025).
Quellen […]
Besitz- bzw. Eigentumsrechte
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Besitz, Eigentum
Häuser in Syrien werden anhand von zwei Dokumenten verkauft: der grünen Eigentumsurkunde und dem Gerichtsbeschluss. Die grüne Eigentumsurkunde ist das offizielle Eigentumsdokument, das vom Grundbuchamt ausgestellt wird und nach syrischem Recht als stärkster Beweis für das Eigentum an einer Immobilie gilt. Sie kann nur in Ausnahmefällen durch eine Klage wegen Fälschung oder eine Löschung der Eintragung angefochten werden. Das Gerichtsurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Eigentumsrecht auf der Grundlage der vom Kläger vorgelegten Beweise und Indizien belegt. Dieses Urteil kann zur Feststellung des Eigentumsrechts im Grundbuchamt herangezogen werden, wenn keine vorherige grüne Eigentumsurkunde vorliegt, gilt jedoch nur dann als endgültiges Eigentumsdokument, wenn es korrekt registriert worden ist. Die grüne Eigentumsurkunde ist in rechtlicher Hinsicht stärker. Das Gerichtsurteil kann jedoch das Mittel sein, um die grüne Eigentumsurkunde zu erhalten, wenn diese nicht vorliegt (Enab 12.5.2025a).
Mehr als sechs Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes ist noch kein einheitlicher Rechtsmechanismus für die Rückgabe von Eigentum, das beschlagnahmt und an andere übertragen worden ist, geschaffen worden. Die Bemühungen um die Rückgabe von Eigentum beschränken sich bisher darauf, dass einige Provinzräte Verwaltungsausschüsse gebildet haben, um Beschwerden entgegenzunehmen und Vorschläge zu deren Lösung zu unterbreiten. Diese Bhemühungen sind jedoch nach wie vor vereinzelt, es mangelt an Koordination, einem einheitlichen Funktionsmechanismus und sogar an einer grundlegenden Einigung über die Art des Eigentums, das Gegenstand der Lösung sein soll (HLP Syria 3.6.2025). Seit dem Aufstand von 2011 bis zum Sturz von al-Assad am 8.12.2024 hat das Assad-Regime die Eigentums- und Wohnrechte durch zahlreiche Gesetze, die auf die Beschlagnahme des Vermögens politischer Gegner abzielen, stark eingeschränkt. Zu den bemerkenswertesten Gesetzen gehörte das Anti-Terror-Gesetz Nr. 19 von 2012, das keine klare Definition oder Kriterien für Terrorismus enthielt. Dadurch konnten politische Gegner des Terrorismus beschuldigt, mit Höchststrafen belegt und ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen beschlagnahmt werden. Der Weg zur Rückgabe beschlagnahmter Immobilien umfasst Gesetzesänderungen, Verfassungsklagen oder die Einrichtung eines Rückgabeprogramms. Jeder Ansatz hat seine Komplexitäten, doch alle zielen darauf ab, Gerechtigkeit wiederherzustellen, Eigentumsrechte zu wahren und die Betroffenen für die jahrelangen systematischen Beschlagnahmungen unter ungerechten Gesetzen zu entschädigen (HLP Syria 7.1.2025). Seit dem 8.12.2024 haben einige Eigentümer Immobilien zurückgefordert, die einer Zwangsverlängerung des Mietverhältnisses unterlagen. Dies verstößt gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die besagen, dass Gerichte keine Räumungsanordnung erlassen können, ohne dass der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung in Höhe von 40 % zahlt. Das Gesetz ist in dieser Angelegenheit eindeutig: Jede Räumungsanordnung, die diese Bedingung nicht erfüllt, verstößt gegen das Gesetz. Nach dem Rechtsgrundsatz "Eine Auslegung ist nicht zulässig, wenn der Text klar ist" sind solche Räumungen rechtswidrig. Um das Problem der Zwangsverlängerung zu lösen, bedarf es einer neuen Gesetzgebung, welche die entsprechenden Bestimmungen abschafft oder ändert und einen fairen Rahmen schafft, der die Rechte beider Parteien schützt. Wenn eine Räumung von nicht-gerichtlichen Stellen durchgeführt wird, ist sie illegal. Mieter, die auf diese Weise vertrieben werden, können auf der Grundlage ihrer Rechte auf Zwangsverlängerung Klage erheben, um den rechtmäßigen Besitz zurückzufordern, es sei denn, der Vermieter erklärt sich bereit, 40 % des Immobilienwerts zu zahlen. Solche Räumungen sind auch strafbar, da sie eine Selbstjustiz darstellen, die gegen das syrische Strafgesetzbuch verstößt (HLP Syria 14.1.2025b).
Die syrische Zentralbank hat beschlossen, alle Bankkonten von Unternehmen und Einzelpersonen einzufrieren, die dem früheren Regime angehörten oder mit diesem in Verbindung standen. Die Bankinstitute im Land wurden angewiesen, der Zentralbank innerhalb von drei Arbeitstagen eine Liste der eingefrorenen Konten und deren Einzelheiten zu übermitteln (Sharq Bu 23.1.2025). Zwei prominente Geschäftsleute und ein Regierungsbeamter gaben gegenüber Reuters an, dass viele wohlhabende Syrer aufgrund des schnellen Sturzes von al-Assad und seiner Flucht nach Russland am 8.12.2024 keine Zeit hatten, ihr lokales Vermögen zu veräußern oder zu verlagern, was der neuen syrischen Regierung die Möglichkeit gegeben hat, aggressiv mit ihnen umzugehen. Ihr Vermögen ist seitdem eingefroren. Aber die mangelnde Transparenz der Behörden von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) gegenüber den Tycoons und ihren Unternehmen riskiert eine Gegenreaktion. Nach der Machtübernahme im Dezember 2024 hat sich die HTS verpflichtet, das Land nach 13 Jahren Bürgerkriegs wiederaufzubauen und das stark zentralisierte und korrupte Wirtschaftssystem zu beseitigen, in welchem al-Assads Freunde das Sagen hatten. Zu diesem Zweck hat die Exekutive unter der Leitung des neuen Präsidenten ash-Shara' ein Komitee eingerichtet, das die weitreichenden Unternehmensinteressen hochrangiger mit al-Assad verbundener Tycoons wie Samer Foz und Mohammad Hamsho aufschlüsseln soll, wie drei Quellen gegenüber Reuters mitgeteilt haben. Über die Einrichtung des Komitees, dessen Mitglieder nicht öffentlich sind, und die Gespräche zwischen der neuen syrischen Regierung und zwei der engsten Geschäftsmagnaten der Assad-Regierung, die große Teile der syrischen Wirtschaft kontrollieren, ist bisher nicht berichtet worden. Gewöhnliche Geschäftsleute, die gezwungen waren, Bestechungsgelder zu zahlen oder mit dem Regime zusammenzuarbeiten, stehen nicht im Visier der neuen Regierung. Anders sieht es bei einigen wenigen aus, die mit al-Assad zusammengearbeitet und auf Kosten des Staates ein Vermögen gemacht haben und in illegale Aktivitäten verwickelt sind, sagte der Leiter der syrischen Investitionskommission (REU 13.2.2025).
Die Generaldirektion für Katasterangelegenheiten in Syrien hat eine Richtlinie erlassen, welche die Dokumentation aller Transaktionen, die zur Übertragung oder Änderung von Eigentumsrechten an Immobilien führen, aussetzt. Diese Aussetzung wurde ohne einen festgelegten Zeitrahmen für die Wiederaufnahme dieser Verfahren verhängt. In dieser heiklen Übergangsphase wirft die Entscheidung Fragen nach den Motiven und rechtlichen Auswirkungen der Maßnahme auf, insbesondere angesichts der auch den Gerichten auferlegten Beschränkungen. Am 21.1.2025 erließ die Generaldirektion für Katasterangelegenheiten das Rundschreiben Nr. 1, in dem sie ihre Direktionen auf Gouverneursebene angewiesen hat, keine Verträge zu dokumentieren, die zur Schaffung, Übertragung oder Änderung von Immobilienrechten im Grundbuch führen. In der Praxis hat diese Richtlinie bis auf Weiteres alle Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilienbesitz effektiv gestoppt. Das Rundschreiben Nr. 1 des Justizministeriums, das am 9.1.2025 von der Übergangsregierung herausgegeben wurde, beschränkt die Aufgaben der Gerichte auf die Bearbeitung laufender Fälle und dringender Angelegenheiten. Im Rundschreiben des Katasteramtes heißt es, dass die Aussetzung so lange in Kraft bleibt, bis die Abstimmung mit den „zuständigen Behörden“ über neue Verfahren abgeschlossen ist. Ein mögliches Ziel besteht darin, Personen, die unter dem vorherigen Regime betrügerisch Eigentum erwarben, daran zu hindern, das Eigentum zu verkaufen oder zu übertragen, was den Prozess der Rückgabe dieser Immobilien an ihre rechtmäßigen Eigentümer, von denen viele außerhalb Syriens vertrieben wurden, weiter erschweren würde. Die Maßnahme könnte auch dazu dienen, diejenigen, die unter dem vorherigen Regime an Verbrechen beteiligt waren, daran zu hindern, ihr Vermögen zu veräußern, um einer möglichen Beschlagnahme zu entgehen (HLP Syria 3.2.2025b). Am 2.3.2025 richtete das Finanzministerium der Übergangsregierung ein offizielles Schreiben an das Justizministerium, in dem es die Gerichte aufgefordert hat, keine gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bestätigung von Immobilienverkäufen an das Grundbuchamt weiterzuleiten. Diese Entscheidung, die zu diesem Zeitpunkt weder öffentlich bekannt gegeben noch offiziell begründet wurde, hat aufgrund ihrer direkten Auswirkungen auf die Vollstreckung von Gerichtsurteilen und die Rechte von Grundstückseigentümern eine umfassende rechtliche Debatte ausgelöst. Dieser Schritt steht im Zusammenhang mit einer allgemeinen Tendenz administrativer Entscheidungen seit dem 8.12.2024, die den Verkauf und die Übertragung von Immobilien fast vollständig eingefroren haben (HLP Syria 8.4.2025). Der syrische Präsident ash-Shara' erließ ein Dekret zur Aufhebung der zwischen 2012 und 2024 gegen Syrer verhängten vorsorglichen Beschlagnahmungsanordnungen für Vermögenswerte (Enab 12.5.2025b). [Weiterführende Informationen zu Wohnungseigentum etc. finden sich auch im Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur.]
In den Gouvernements wurden unterschiedliche Herangehensweisen gewählt. In Homs erließ der Gouverneur am 13.1.2025 den Beschluss Nr. 1, der die Bildung eines Ausschusses zur Behandlung von Fällen von Eigentumsenteignung vorsah. Dies bezieht sich auf die offensichtliche und offene Beschlagnahme von Eigentum ohne rechtliche Grundlage, sei es eine Eigentumsurkunde, ein Mietvertrag oder ein anderes offizielles Dokument, das den rechtmäßigen Besitz belegt. Die Bildung des Ausschusses basiert auf Artikel 45 des Gesetzes Nr. 107 von 2011 über die lokale Verwaltung, der besagt, dass der Gouverneur in Fällen "eindeutiger Enteignung" das Recht hat, zu entscheiden, die Situation wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Verwaltungsentscheidung zur Aufhebung der Enteignung bleibt so lange wirksam, bis sie entweder vom Gouverneur widerrufen oder geändert wird oder bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung über den Eigentumsstreit ergeht. Der vom Gouverneur von Homs gebildete Ausschuss ist befugt, Anträge von Personen entgegenzunehmen, deren Eigentum beschlagnahmt wurde, sofern diesen Anträgen Dokumente beigefügt sind, die das Eigentumsrecht belegen, wie z. B. eine Eigentumsurkunde, eine aktuelle Grundbuchbescheinigung oder ein ordnungsgemäß beglaubigtes Gerichtsurteil, das den Verkauf bestätigt. Sobald der Anspruch überprüft worden ist, kann der Ausschuss beschließen, den unrechtmäßigen Besitzer zu delogieren und das Eigentum in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ohne den langwierigen Gerichtsprozess abzuwarten. Rechtlich gesehen ist der Ausschuss von Homs nicht befugt, über Eigentumsrechte zu entscheiden. Wenn beispielsweise die Person, die das Eigentum in Besitz genommen hat, über eine Eigentumsurkunde verfügt, weil sie das Eigentum durch eine endgültige Zuteilungsentscheidung nach einer öffentlichen Versteigerung auf der Grundlage eines Urteils des Anti-Terrorismusgerichts erworben hat, kann der Verwaltungsausschuss keine Maßnahmen ergreifen. In solchen Fällen muss die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden, um die Aufhebung der Eigentumsregistrierung und die Ungültigkeit der Eigentumsübertragung festzustellen (HLP Syria 3.6.2025).
In Aleppo erließ der Gouverneur am 4.3.2025 den Beschluss Nr. 9 zur Bildung eines Ausschusses, der die Aufgabe hat, sogenannte "Fälle unrechtmäßiger Beschlagnahmung von Eigentum" während des Assad-Regimes zu untersuchen und die notwendigen administrativen Schritte zu unternehmen, um die Rechte an ihre Eigentümer zurückzugeben. Aus dem Kontext des Beschlusses geht hervor, dass sich "unrechtmäßige Beschlagnahmung" auf die Erpressung von Eigentum bezieht. Rechtlich gesehen verhält es sich mit dem Ausschuss von Aleppo wie mit jenem von Homs, und er ist nicht befugt, über Eigentumsrechte zu entscheiden (HLP Syria 3.6.2025).
In der Provinz Hama wurde ein anderer Ansatz verfolgt. Das Generalsekretariat der Provinz veröffentlichte am 19.5.2025 das Rundschreiben Nr. 917/1, in dem es den Beginn der Annahme von Beschwerden und Anträgen in Bezug auf Fälle von Eigentumsbeschlagnahmung ankündigte, um "die Rechte der Bürger zu schützen und das Privateigentum in der Provinz zu sichern". In dem Rundschreiben wurden zwei Arten von Beschlagnahmungen genannt, für die das Generalsekretariat Beschwerden entgegennimmt: Die erste Art sind Eigentumsbeschlagnahmungen, die während der Ära des Assad-Regimes "üblicherweise" durchgeführt wurden, unabhängig davon, ob diese Immobilien auf den Namen des Staates registriert gewesen sind oder nicht. Das Rundschreiben enthielt keine weiteren Erläuterungen zu den Begriffen "Beschlagnahme" und "üblich", sodass deren Definitionen, die Art und Weise, wie die Beschlagnahmungen durchgeführt wurden, und die Unterscheidung zwischen Fällen, in denen das Eigentum auf den Namen des Staates registriert war, und solchen, in denen dies nicht der Fall war, unklar bleiben. Im Allgemeinen bezieht sich das Wort "Beschlagnahme" auf die illegale Enteignung von Eigentum durch Einzelpersonen, während "üblich" zuvor nicht zur Beschreibung von Eigentumsbeschlagnahmungen verwendet worden ist, sodass es ohne klare Definition offen für Interpretationen bleibt. Die zweite Kategorie umfasst Eigentum, das durch Urteile des Anti-Terrorismusgerichts oder ähnlicher Gerichte wie dem Feldgericht beschlagnahmt wurde. Das Rundschreiben Nr. 917/1 bezieht sich nur auf Eigentum, das auf den Namen des Staates registriert war, und schloss Eigentum aus, das aufgrund von Urteilen des Antiterrorismusgerichts beschlagnahmt und in einer öffentlichen Versteigerung an Dritte verkauft worden ist. Letztere Fälle wurden vom Geltungsbereich des Rundschreibens ausgenommen. Das Rundschreiben sieht vor, dass Anträge während der offiziellen Arbeitszeiten im Regierungsgebäude entgegengenommen werden und innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Rundschreibens vom Eigentümer, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem seiner Erben eingereicht werden müssen. Es enthält keine Bestimmungen für diejenigen, die ihren Antrag nicht innerhalb der genannten Frist einreichen konnten, oder für das Verfahren, das sie befolgen konnten, um Beschwerden über ihre Immobilien einzureichen. Das Rundschreiben verlangt vom Antragsteller die Beifügung von Belegen wie einem Personalausweis und einem Eigentumsnachweis in Form einer Eigentumsbescheinigung, die nicht älter als drei Tage vor der Einreichung sein durfte. Die Bescheinigung muss die Namen der Eigentümer und die im Grundbuch eingetragenen Vermerke enthalten. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Erben, verlangt das Rundschreiben eine Erbschaftsbescheinigung zum Nachweis dieses Status sowie eine Vollmacht der anderen Erben oder Miteigentümer der Immobilie. Das Rundschreiben erwähnt keine Möglichkeit, Anträge in Fällen zu stellen, in denen das Eigentumsdokument ein Gerichtsurteil ist (HLP Syria 3.6.2025). Zwischen 2020 und 2024 wurden Dörfer in der Ghab-Ebene im Nordosten des Gouvernements Hama zu einer Frontlinie zwischen den Truppen des Assad-Regimes und oppositionellen Gruppierungen. Durch diese Nähe zur Frontlinie waren diese Städte und Dörfer wiederholten Angriffen und gegenseitigen Beschüssen mit Artillerie und Drohnen ausgesetzt, was zur Zerstörung vieler Häuser und zur Verwüstung landwirtschaftlicher Flächen geführt hat. Diese alawitischen Dörfer in der Ghab-Ebene grenzen an Dörfer, die zuvor von sunnitischen Einwohnern bewohnt waren, die aber während der letzten Offensive der Regierungstruppen in der Region im Jahr 2020 gewaltsam vertrieben wurden. Seitdem sind ihre landwirtschaftlichen Flächen Gegenstand intensiver Investitionsmaßnahmen, die als "Absentee Auctions" [zu Deutsch: Abwesenden-Auktionen] bekannt sind. Im Dezember 2024 drangen oppositionelle Gruppierungen in das Gebiet ein und stellten fest, dass die meisten Dörfer von ihren alawitischen Bewohnern geräumt worden sind. Trotz der Vertreibung blieben die leerstehenden Häuser der Alawiten in ingesamt zwölf alawitischen Dörfern nicht von der vorsätzlichen Zerstörung durch Gruppierungen der Operation "Abschreckung der Aggression" verschont, die brandschatzten, plünderten und beschlagnahmten. Nach dem Sturz des Assad-Regimes kehrten viele der vertriebenen Sunniten, die in den vergangenen Jahren während des Syrienkriegs gewaltsam vertrieben worden und vor den Offensiven des Regimes geflohen sind, in ihre Häuser und auf ihr Land in den verlassenen Städten im ländlichen Hama und in der Ghab-Ebene zurück. Viele dieser Rückkehrer forderten ihr Land individuell zurück und wandten sich dabei manchmal an die öffentlichen Sicherheitskräfte oder das Verteidigungsministerium der Übergangsregierung, um ihren Besitzanspruch zu beweisen und die derzeitigen Besetzer zu delogieren. Einige Rückkehrer, die dem al-Muwali-Stamm, der sich mit der HTS verbündet hatte, angehören, kehrten nicht in ihre ursprünglichen Gebiete im östlichen ländlichen Raum von Hama zurück, sondern zogen in die zwölf alawitischen Dörfer, wo einige von ihnen leerstehende Häuser beschlagnahmten. Andere zogen es vor, auf landwirtschaftlichen Flächen zu leben, wo sie Zelte aufstellten und Vieh mitbrachten. Dies hat zu schweren Schäden an den Obstbäumen geführt, insbesondere an Oliven- und Pistazienbäumen, die nicht leicht zu ersetzen sind und viele Jahre brauchen, um wieder Früchte zu tragen. Es gibt Berichte, wonach ein mit der Provinzverwaltung verbundenes "Wirtschaftskomitee" die Beschlagnahmung von Grundstücken abwesender Alawiten überwachte. Quellen aus der Provinzverwaltung bestritten jegliche Beteiligung an dem Investitionsprozess, was die Unklarheit und das Misstrauen weiter verstärkt hat. Es bleibt unklar, ob es sich bei diesem Prozess um eine organisierte und offizielle Maßnahme handelt, die von der Provinzverwaltung von Hama unter dem von der HTS ernannten neuen Gouverneur geleitet wird, oder lediglich um eine Initiative lokaler De-facto-Machtstrukturen (HLP Syria 29.4.2025).
Ein syrischer Rechtsanwalt erklärte gegenüber Enab Baladi, dass in Fällen von Streitigkeiten über das Eigentum an unrechtmäßig beschlagnahmten oder verkauften Immobilien und in Ermangelung offizieller Dokumente, die das Eigentumsrecht des ursprünglichen Eigentümers belegen, der Eigentümer sich an die syrische Justiz wenden und eine Klage zur Feststellung des Eigentumsrechts einreichen kann. In diesen Verfahren können nicht-offizielle Beweismittel herangezogen werden, wie Aussagen von Nachbarn oder Zeugen, die wissen, dass die Immobilie dem Kläger gehört, Wasser- oder Stromrechnungen oder Dienstleistungen, die auf den Namen des Klägers registriert sind, Fotos oder inoffizielle Dokumente, die den Besitz oder die Verwaltung der Immobilie belegen, alte Mietverträge oder offizielle Korrespondenz. Das Gericht kann diese Beweise insgesamt berücksichtigen, um eine Entscheidung zur Feststellung des Eigentumsrechts zu treffen, wobei zu beachten ist, dass die Beweislast ohne formelle Dokumente - wie die grüne Eigentumsurkunde - höher ist (Enab 12.5.2025a).
Quellen […]
Sicherheitsbehörden
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Seitdem der friedliche Aufstand gegen das Assad-Regime Ende 2011 in den bewaffneten Konflikt überging, bildeten sich bewaffnete Gruppierungen auf fast der gesamten syrischen Landkarte, angefangen bei Offizieren und Soldaten, die vom Regime übergelaufen waren, bis hin zu lokalen oder religiös motivierten Gruppierungen. Sie standen im Konkurrenzkampf einerseits untereinander und andererseits kämpften sie gegen die Regimekräfte, die ihnen bis 2018 schwere Verluste zufügten. Danach wurden viele Gruppierungen aufgelöst. Andere übersiedelten unter russischer Schirmherrschaft im Rahmen von Abkommen nach Nordsyrien oder blieben auf der Basis von "Versöhnungsabkommen" unter russischer Schirmherrschaft und Garantien bzw. direkten Abmachungen mit dem Assad-Regime weiter bestehen. Im Zuge der Kampfhandlungen im Spätherbst 2024 schienen die Oppositionskämpfer gut organisiert zu sein und arbeiteten in einem Bündnis unter dem Namen Abteilung für militärische Operationen (Department of Military Operations - DMO) zusammen (Asharq 9.12.2024). Für die Großoffensive "Abschreckung der Aggression", die am 17.11.2024 startete und zum Sturz von Präsident al-Assad führte, hatten sich die Rebellen monatelang vorbereitet (NYT 1.12.2024).
Sicherheitskräfte, Polizei, Allgemeine Sicherheit, Innenministerium
Anfänglich waren die einzigen Ordnungskräfte diejenigen Gruppierungen, die aus Idlib mitgekommen sind und die sich – personell überlastet – um ein Minimum an Ordnung in den Städten bemühten (SYRDiplQ1 5.2.2025). Die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) hat sich auf ihre eigenen Einheiten und die ihrer engen Verbündeten verlassen, um die vier von Minderheiten dominierten Gouvernements zu sichern. Zu diesen gehören vor allem die Einheiten der Allgemeinen Sicherheit (General Security - GS) des Innenministeriums der ehemaligen syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG). Diese Kräfte sind im Wesentlichen schwer bewaffnete Polizisten, die eingesprungen sind, um Unterstützung zu leisten, während neue lokale Polizeikräfte noch aufgebaut werden. Auch Einheiten der DMO wurden im ganzen Land eingesetzt, um die überlastete Allgemeine Sicherheit zu unterstützen und Sicherheitslücken zu schließen. DMO-Einheiten führten gezielte Razzien gegen bewaffnete Zellen durch, halfen anfangs bei der Überwachung von Städten und besetzten zeitweise Kontrollpunkte. Ende Dezember 2024 wurden viele Einheiten aus den Küstenstädten abgezogen und auf Kontrollpunkte und Stützpunkte beschränkt, wo sie durch lokale Polizeikräfte ersetzt wurden. Am problematischsten waren die ausländischen Kämpfergruppen innerhalb der Eliteeinheit Rote Brigaden [mehr dazu s. unten Anm.] der DMO und der HTS, die viele der Razzien der neuen Regierung anführte (MEI 21.1.2025). In Damaskus war in den wichtigsten Bereichen nur Militärpersonal der HTS zu sehen, das - mit begrenztem Erfolg - versucht hat, der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit zu vermittelten. Dies ist nicht nur eine Folge der begrenzten Kapazitäten der HTS, die an ihre Grenzen stieß, da sie nun ein ganzes Land und nicht mehr nur einen Teil einer Provinz verwalten musste. Es ist auch ein Symptom für den abrupten Zusammenbruch der bis dahin bestehenden Sicherheitsstrukturen. In den meisten Städten wurden in den ersten Tagen nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes Polizeistationen und Gerichte geschlossen, und Diebstähle – sowohl von Autos als auch von Häusern – nahmen aufgrund des Mangels an neu ausgebildeten Polizisten zu (AGSIW 4.3.2025).
Der öffentliche Sicherheitsapparat, der zuvor in Idlib aktiv war und auf den sich ash-Shara' anfangs stützte, war nicht in der Lage, die Sicherheit in den neuen unter Kontrolle gebrachten Gebieten zu gewährleisten. Dies erforderte die Rekrutierung neuer Elemente, von denen einige ehemalige Sicherheitskräfte sind und einige in den vergangenen Jahren Waffen getragen haben (Almodon 22.6.2025). Durch Entlassung nahezu sämtlicher ehemaliger Armeeangehöriger und Polizeibeamter des Assad-Regimes hat sich der staatliche Sicherheitsapparat von einigen Hunderttausend Personen auf wenige Zehntausend reduziert. Schätzungen zufolge stehen der Regierung Sicherheitskräfte im niedrigen fünfstelligen Bereich zur Verfügung. Dazu kommen die Milizen der ehemaligen Syrien Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), die zwar formal in die staatlichen Institutionen integriert sind, aber in der Praxis häufig unabhängig agieren [mehr Informationen zu dieser Gruppierung finden sich weiter unten]. Mittlerweile hat zwar die erste Kohorte neuer Polizeischüler ihre Ausbildung abgeschlossen, aber in geringer Zahl (AA 30.5.2025). Die Polizei der Assad-Regierung wurde aufgelöst, einige ehemalige Offiziere blieben aber trotzdem im Dienst. Die neue Regierung forderte Soldaten der Assad-Armee auf, sich bei regionalen Behörden zu registrieren, um eine Entlassungsurkunde zu erhalten. Trotz Amnestiezusagen wurden einige Tausend von ihnen inhaftiert (Economist 25.4.2025). Schon am 27.12.2024 hatte das Innenministerium angekündigt, Anträge von Personen anzunehmen, die zwischen 2011 und 2021 vom ehemaligen Regime desertiert sind und wieder in den Reihen des Ministeriums arbeiten möchten (Almodon 27.4.2025). Diese Versprechen, die Polizei auf ihre Posten zurückzurufen, wurden The Economist zufolge nicht eingehalten. Zwar wurden die Menschen aufgefordert, sich erneut auf ihre Stellen zu bewerben, doch ist das Verfahren undurchsichtig und soll Alawiten abschrecken (Economist 5.3.2025). Wie viele von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt (AA 30.5.2025). Dahingegen wurden Etana zufolge sunnitische Deserteure und Mitarbeiter aus der Zeit des Regimes, welche nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, sofort wieder eingestellt. Dasselbe geschah an Schlüsselstellen, wie regionalen Polizeistationen und der Verkehrspolizei. Der interimistische Innenminister al-Khattab bemüht sich seit seinem Amtsantritt Ende März 2025 zusammen mit dem restlichen Kabinett um einen Ausgleich zwischen unmittelbaren Sicherheitsherausforderungen und strategischen Prioritäten (Etana 7.2025). Auch die Horan Free League berichtete, dass einige Personen, die bewaffneten Gruppierungen angehörten, die enge Verbindungen zum früheren Regime hatten, in die Reihen der öffentlichen Sicherheit aufgenommen wurden (Horan 1.4.2025).
Die Übergangsregierung Syriens steht vor zunehmenden Herausforderungen bei der Wiederherstellung der Ordnung und der Bewältigung der tiefen Gräben, die fast 14 Jahre Bürgerkrieg hinterlassen haben (AP 14.8.2025). Im Laufe der Zeit hat Minister al-Khattab das Innenministerium zu einem der wichtigsten Dreh- und Angelpunkte der zentralisierten, konsolidierten Macht unter den Übergangsbehörden gemacht. Zuletzt beaufsichtigte er die umfassende Umstrukturierung der Allgemeinen Sicherheit (wird in verschiedenen Quellen auch Innere Sicherheitskräfte genannt) unter der direkten Kontrolle des Ministeriums, wobei der Chef der Allgemeinen Sicherheit, Abu Bilal al-Quds, zum stellvertretenden Innenminister wiederernannt wurde. Die Präsenz von al-Khattab und al-Quds an der Spitze des Ministeriums verdeutlicht das Ausmaß der Durchdringung strategischer Positionen in der Regierung und Sicherheitsverwaltung durch die HTS (Etana 7.2025).
Der neue Sicherheitsapparat besteht aus drei Elementen: der Polizei, der sogenannten Allgemeinen Sicherheit und dem Geheimdienstdirektorat. Alle drei sowie die Armee und das Verteidigungsministerium werden von ehemaligen Vertretern des HTS-Sicherheitsapparats in Idlib geleitet (APuZ 6.6.2025b). Die Einheiten des Innenministeriums (Polizei und Allgemeine Sicherheit) sind im Allgemeinen, zumindest auf Führungsebene, ehemalige HTS- und Heilsregierungseinheiten. Auf lokaler Ebene unterstehen alle Polizeieinheiten und Einheiten der Allgemeinen Sicherheit dem Kommando der Regionaldirektoren, die alle ihre Wurzeln in den politischen oder polizeilichen Ämtern der SSG in Idlib haben. Diese engen Verbindungen zur Führung vor Dezember 2024 haben dazu geführt, dass das Innenministerium offenbar eine bessere Kontrolle über seine Einheiten hat, die wiederum insgesamt eine bessere Bilanz in Bezug auf Professionalität vorweisen können als die Militäreinheiten des Landes (SyrRev 28.3.2025). Die frühen institutionellen Reformen innerhalb des Innenministeriums scheinen einen Bruch mit einigen der missbräuchlichsten Praktiken des früheren Regimes zu signalisieren. Im Gegensatz zur Assad-Ära, in der willkürliche Verhaftungen aufgrund politischer Meinungen weit verbreitet waren, gibt es seit der Umstrukturierung des Innenministeriums weniger Berichte über politisch motivierte Verhaftungen, insbesondere in Gebieten unter der neuen Zentralregierung. Es ist noch zu früh, um zu beurteilen, ob dieser Wandel von Dauer sein wird. Zumindest auf dem Papier hat dies zu einer professionelleren, strafferen Struktur geführt, die weitgehend den Apparaten westlicher Staaten entspricht, und die Umstrukturierung dürfte darauf abzielen, den Staaten der Region und der internationalen Gemeinschaft durch die Übernahme eines weitgehend westlich geprägten Modells der Sicherheitsverwaltung entgegenzukommen. Dennoch führen die von ash-Shara' vorgesehene "Armee von Milizen", die Präsenz extremistischer ausländischer Kämpfer und die schrittweise Integration von Fraktionsstrukturen, obwohl sie für die unmittelbare Zeit nach Assad pragmatisch sind, zu Konflikten zwischen den Gruppierungen und zu potenzieller Instabilität beim Aufbau von Institutionen (Etana 7.2025). Die Besetzung hochrangiger Sicherheitspositionen, darunter auch einflussreicher Milizenführer, erfolgt häufig auf der Grundlage politischer Erwägungen, was zu einer Fragmentierung und mangelnden Koordination des Sicherheitsapparats mit begrenzter Aufsicht und Rechenschaftspflicht führt. Das Ausbildungs- und Disziplinniveau der Polizei und der internen Sicherheitskräfte variiert erheblich. In einigen Städten nimmt die Polizei Beschwerden ernst, während an anderen Orten Berichte über Entführungen oder Gewalt ignoriert werden (DIS 9.12.2025a).
Am 10.1.2025 gab das Innenministerium bekannt, dass der Eintritt in die Polizei und die Allgemeine Sicherheit durch die Einschreibung in die Polizeihochschule möglich ist. Die Kurse erstrecken sich auf fast alle syrischen Gouvernements, angeführt von Damaskus und Umland, Homs, Tartus, Idlib, Suweida und Deir ez-Zour. In der Meldung hieß es, dass die Bewerber zwischen 20 und 30 Jahre alt sein und mindesten einen Highschool-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben müssen. Sie dürfen nicht wegen eines Verbrechens oder einer Straftat verurteilt worden sein (Syria TV 21.2.2025). Mehr als 200.000 Menschen haben sich für den neuen Polizeidienst angemeldet, der sich im Aufbau befindet (Stand: Jänner 2025). Polizisten, die vor al-Assads Sturz zu den Rebellen übergelaufen sind, können sich für die neue Truppe bewerben. Diejenigen, die dies nicht getan haben, wurden aufgefordert, einen "Versöhnungsprozess" zu durchlaufen, einschließlich der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem sie den Regimewechsel akzeptieren, und der Abgabe ihrer Waffen (REU 23.1.2025). [Weitere Informationen zum Versöhnungsprozess finden sich in den Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen und Wehr- und Reservedienst.] Die Ausbildung dauert 21 Tage. Unter dem Assad-Regime betrug die Ausbildungszeit neun Monate (Tayyar 31.1.2025). Reuters hingegen berichtet von zehn Tagen Unterricht in Waffenhandhabung und islamischem Recht. Wenn sich die Sicherheitslage verbessert, soll die Ausbildung auf neun Monate verlängert werden, wobei ein von den Rebellen in Idlib eingeführtes System verwendet wird (REU 23.1.2025). Dem Gouverneur von Idlib zufolge gibt es bestimmte Kriterien für den Eintritt in die Polizei. Die Rekrutierung erfolgt durch Auswahl unter den Bewerbern, die sich auf Ausschreibungen für Polizeikurse melden. Die Rekruten werden vor Ausschüssen geprüft, die erforderliche Anzahl an Rekruten ausgewählt und an die Polizeischule überwiesen, wo die Ausbildung mindestens drei bis vier Monate dauert. Ohne einen Bildungsabschluss ist ein Eintritt in die Sicherheitskräfte unmöglich (Majalla 18.3.2025). Mehrere Angehörige der SNA kritisieren, dass die von der Übergangsregierung festgelegten Bedingungen für den Beitritt zu den neuen syrischen Sicherheits- und Militäreinrichtungen einen großen Teil der Kämpfer der Gruppierungen, die das Assad-Regime gestürzt haben, ausschließen und diese gegenüber Mitgliedern des gestürzten Regimes und anderen neuen Freiwilligen benachteiligen (Almodon 3.7.2025). Das Gehalt für die Polizei in Idlib variiert je nach Tätigkeit, beginnt jedoch bei hundert US-Dollar (Majalla 18.3.2025).
Der neue Sicherheitsapparat weist deutliche Veränderungen auf, vor allem in Bezug auf die islamistische Färbung, die mit einigen Details einhergeht, wie die lauten Takbir-Rufe ["Allahu Akbar"-Rufe Anm.] bei den Abschlussfeiern, nachdem die Freiwilligen die Scharia- und Militärtrainingskurse absolviert haben, und die Abschlussreden der Veranstaltung, die sich auf die islamischen Lehren und die Notwendigkeit konzentrieren, "im Einklang mit Gottes Gesetz" zu handeln (Tayyar 31.1.2025). Reuters zitiert Quellen, wonach die islamische Lehre dazu dienen soll, der neuen syrischen Polizei Moral zu vermitteln. Mitglieder der HTS-Polizeieinheit in Idlib sind nach Damaskus gereist, um Polizeibeamte zu rekrutieren. Die HTS-Polizei hat den Bewerbern eine Reihe von Fragen zu ihrem Glauben gestellt und die Ausbildung der neuen Rekruten konzentriert sich auf das Scharia-Recht (REU 23.1.2025).
Neue Syrische Armee, Verteidigungsministerium
[Informationen zur neuen syrischen Armee finden sich auch im Kapitel Wehr- und Reservedienst. Informationen zur Eingliederung der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) finden sich im Unterkapitel Sicherheitsbehörden / Sicherheitsbehörden in den DAANES Anm.]
Der Zusammenbruch des Assad-Regimes führte zu einer fast vollständigen Auflösung der Syrischen Arabischen Armee (963 2.9.2025). Ash-Shara' und die Übergangsregierung streben die Aufstellung einer neuen nationalen Armee mit einer zentralisierten Kommandostruktur und einer formellen militärischen Hierarchie nach dem Vorbild konventioneller Staatsarmeen an. Die Streitkräfte würden sich aus Kämpfern von mehr als 60 verschiedenen Gruppierungen und Formationen sowie ehemaligen Offizieren der syrischen Armee zusammensetzen, sowohl aus jenen, die sich noch im Land befinden, als auch aus jenen, die im Exil leben (MEI 12.6.2025). Angestrebt wird eine Armee mit 300.000 Soldaten (963 2.9.2025). Der Plan zur Aufstellung der Armee ist laut einem Beamten des Verteidigungsministeriums in mindestens drei Phasen gegliedert. Die erste Phase umfasst die Ausrüstung von Militärstützpunkten, den Aufbau der Organisationsstruktur, Beförderungen, Ernennungen und die geografische Stationierung der Streitkräfte. Dazu gehört auch die Bildung von Militärdivisionen in allen Regionen Syriens und die Integration der Gruppierungen mit ihren Waffen in diese neuen Formationen. Jeder Fraktionsführer würde weiterhin das Kommando über seine Einheit behalten, die wiederum von einem desertierten Offizier beaufsichtigt würde, der zuvor der SNA oder der DMO angehörte, alles unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums. Bemerkenswert ist, dass keine offiziellen Dokumente veröffentlicht wurden, die die genaue Beschaffenheit dieser neuen Armee umreißen, abgesehen von der Abschaffung der Wehrpflicht. In der zweiten Phase werden spezialisierte militärische Formationen wie Luftabwehr-, Infanterie- und Panzereinheiten geschaffen. Ausgewählte Kämpfer aus bestehenden Gruppierungen werden diesen spezialisierten Formationen zugewiesen und in sie integriert, um zu verhindern, dass sich innerhalb der Armee zusammenhängende fraktionsbasierte Blöcke bilden – etwas, das die Regierung unbedingt vermeiden möchte. Die dritte Phase hängt von den Verhandlungen mit den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Demoratic Forces - SDF) ab, da die Integration der SNA in die neue nationale Streitkraft von diesem Ergebnis abhängt (MEI 12.6.2025). Die Bildung der neuen syrischen Armee, in der bewaffnete Gruppierungen, die sich gegen das ehemalige Regime gestellt haben, sowie neue Freiwillige zusammengeführt werden, ist im Gange (963 2.9.2025).
Ash-Shara' versprach, dass die bewaffneten Gruppierungen und Milizen entwaffnet würden (HB 16.12.2024), und kündigte an, dass die bewaffneten Gruppierungen aufgelöst und die Kämpfer ausgebildet werden, um in die Reihen des Verteidigungsministeriums einzutreten. Sie werden dem Gesetz unterworfen sein (DW 17.12.2024). Am 29.1.2025 wurde die Auflösung einiger bewaffneter Gruppierungen in Syrien bekannt gegeben, darunter findet sich auch die HTS (Sky News 31.1.2025). Seit Jänner 2025 haben die Interimsministerien für Verteidigung und Inneres zügig daran gearbeitet, alle bewaffneten Gruppen unter einer einzigen, mit dem Staat verbundenen Armee und Polizei zu vereinen. Für diesen Prozess wurde der Oberste Ausschuss für die Regulierung der Streitkräfte eingerichtet, der Waffen, Technologie, Militärstützpunkte und Personal überwachen soll (TNA 3.2.2025). Einige der Gruppierungen, die vereint werden sollen, waren in Nord- und Westsyrien aktiv, während andere ihren Einfluss auf Südsyrien konzentriert haben, wie die Achte Brigade unter der Führung des ehemaligen Oppositionskommandeurs Ahmad al-'Awda oder andere Formationen, die im drusischen Mehrheitsgouvernement Suweida eingesetzt werden. Diese Formationen, die sich in der nächsten Phase zu einer einzigen Armee vereinigen sollen, sind jedoch über ihre Visionen und Ziele sowie darüber, woher sie Unterstützung erhalten, zerstritten (AlHurra 12.2.2025). Die Entscheidung, die bewaffneten Gruppierungen unter einer einzigen nationalen Armee zusammenzufassen, wurde während eines hochrangigen Treffens in Damaskus formalisiert. Das Abkommen umfasst nicht alle Fraktionen. Gruppierungen, die in südlichen Regionen wie Dar'aa, Quneitra und Suweida operieren, sowie in at-Tanf stationierte, von den USA ausgebildete Truppen bleiben außerhalb des Geltungsbereichs. Auch die kurdisch dominierten SDF fallen nicht unter das Abkommen (TR-Today 8.1.2025). Im Mai 2025 erklärte das syrische Verteidigungsministerium, dass die militärischen Einheiten in einen einheitlichen institutionellen Rahmen integriert worden sind, und bezeichnete dies als großen Erfolg. Gleichzeitig betonte es jedoch, dass die verbleibenden, nicht näher genannten, "kleinen bewaffneten Gruppierungen" innerhalb von zehn Tagen nach dieser Erklärung dem Ministerium beitreten müssten, um die Vereinigungs- und Organisationsprozesse abzuschließen (BBC 18.5.2025). Dem Direktor der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) zufolge gilt diese Frist nur für kleinere bewaffnete Gruppierungen und nicht für die SDF oder drusische Gruppierungen (SOHR 27.5.2025).
Die Opposition gegen al-Assad war schon immer zersplittert, und es gibt eine lange Geschichte von gescheiterten Vereinigungsprojekten, sowohl im Norden als auch im Süden des Landes. Nach seinem Sturz hat sich die Lage geändert, aber die Probleme sind nicht völlig verschwunden (AlHurra 12.2.2025). Die Auflösung der bewaffneten Gruppierungen wurde insgesamt mindestens drei Mal angekündigt, aber die Gruppierungen verschwanden nie. Sie bilden weiterhin das Fundament des Verteidigungsministeriums und spielen nach wie vor eine entscheidende Rolle sowohl in der Politik als auch in den militärischen Operationen der Regierung in Damaskus. Sie treten immer wieder in kritischen Kontexten in Erscheinung: Sie begehen Verstöße oder individuelle Missbräuche und werden für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht, Handlungen, die manchmal einem Völkermord gleichkommen. Diese Schuldzuweisungen entlasten die zentrale Führung in Damaskus auf bequeme Weise und distanzieren sie von der Verantwortung oder Absicht für diese Gräueltaten (963 25.8.2025). Militärangehörige, darunter hochrangige Offiziere, sagten, dass einige Oppositionsgruppierungen weiterhin in den Formationen operieren, die sie vor dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad im Dezember genutzt haben, während gleichzeitig eine schrittweise Übergabe an Brigaden unter der Führung von Damaskus stattfindet, um eine neue Armee aufzubauen (National 21.2.2025). Unter der Oberfläche bleibt eine echte Vereinigung schwer zu erreichen. Quellen bestätigen, dass die meisten bewaffneten Gruppierungen weiterhin unabhängig agieren und ihre ursprünglichen Führungsstrukturen und territoriale Kontrolle beibehalten. Vor allem Elemente der SNA agieren im Nordwesten weiterhin autonom. Das erste große Hindernis für die Vereinigung der bewaffneten Gruppierungen in Syrien ist das tief verwurzelte Misstrauen zwischen diesen – insbesondere gegenüber der HTS. Jahrelange interne Konflikte, ideologische Spaltungen und die Geschichte der Unterdrückung rivalisierender Gruppierungen durch die HTS haben zu Ressentiments und Misstrauen geführt. Die Vorstellung, dass ehemals verfeindete Gruppierungen nun unter einer einheitlichen Befehlskette dienen sollen, insbesondere einer von der HTS aufgebauten, ist ohne echte Versöhnung oder inklusive institutionelle Reformen nach wie vor schwer zu vermitteln. Viele Gruppierungen haben sich geweigert, ihre internen Strukturen aufzulösen oder schwere Waffen abzugeben. Kämpfer unterstehen oft weiterhin ihren ursprünglichen Anführern und nicht dem Verteidigungsministerium, und Gruppen haben häufig Waffen versteckt oder gehortet, um sich gegen zukünftigen Verrat oder erzwungene Entwaffnung abzusichern (MECGA 25.6.2025).
Am 27.4.2025 gab das Verteidigungsministerium bekannt, dass es Bewerbungen von Offizieren und anderen Personen entgegennimmt, die unter dem früheren Regime desertiert sind und wieder in den Militärdienst eintreten möchten. Zur Registrierung wurde ein Link veröffentlicht (SANA 27.4.2025). Das Ministerium gab bekannt, dass es ein Online-Bewerbungsverfahren für Überläufer des ehemaligen Regimes, die wieder in den Dienst zurückkehren möchten, eingerichtet habe. Der 16-teilige Fragebogen fragt nach biografischen Details, Informationen über den Dienstort, die Spezialisierung und das Datum der Desertion (FT 28.4.2025). Diese Ankündigung ist eine Fortsetzung der Maßnahmen, die das Ministerium nach dem Sturz des Regimes von al-Assad ergriffen hat. Am 16.3.2025 verkündete das Verteidigungsministerium, dass es daran arbeite, alle Deserteure entsprechend ihrer Erfahrung und Kompetenz wieder in die Armee aufzunehmen (Almodon 27.4.2025). Die Abteilung für Offiziersangelegenheiten des Verteidigungsministeriums hat eigenen Angaben zufolge Tausende von Anträgen von Offizieren erhalten, die aus der Armee des ehemaligen Regimes desertiert sind und nun wieder ihren Dienst aufnehmen und sich den Reihen der Armee anschließen möchten. Mehr als 3.000 Offiziere hätten bis August 2025 einen Antrag gestellt (Ikhbariya Syria 11.8.2025), oder sind bereits in den Dienst zurückgekehrt (NPA 11.8.2025). Es wurden spezielle Ausschüsse gebildet, um die Anträge der desertierten Offiziere entgegenzunehmen und ihre Daten nach Rang, Spezialisierung und anderen Kriterien zu ordnen. Dazu wurden Überläufer und aus sicherheitspolitischen oder politischen Gründen entlassene Offiziere vorgeladen, mündliche Befragungen durchgeführt und spezielle Formulare ausgefüllt, um ihre Angaben zu überprüfen. Anschließend würden sie entsprechend ihrer Spezialisierung militärischen Formationen und Einheiten zugewiesen (Ikhbariya Syria 11.8.2025). Das Ministerium bemüht sich außerdem aktiv um Offiziere, die zuvor aus sicherheitspolitischen oder politischen Gründen entlassen wurden, um ihre mögliche Rückkehr zu erleichtern. In der derzeitigen Phase des Wiederaufbaus des Militärs sind keine Einschränkungen oder besonderen Bedingungen für die Rückkehr von Offizieren vorgesehen. Stattdessen wird großer Wert darauf gelegt, dass alle nationalen Militärangehörigen, unabhängig von ihrem akademischen oder beruflichen Hintergrund, zum Wiederaufbau der Streitkräfte beitragen (NPA 11.8.2025; vgl. SyrRev 18.8.2025). Zum einen werden die Fälle von desertierten Offizieren von der Abteilung für Offiziersangelegenheiten bearbeitet, zum anderen werden die Akten der desertierten Offiziere und Soldaten von der Abteilung für Organisation und Verwaltung des Verteidigungsministeriums bearbeitet und geprüft. Die Priorität der Bearbeitung wird durch Spezialisierung und militärischen Bedarf definiert und nicht nach Rang. Die Deserteure des früheren Regimes lassen sich unterteilen in diejenigen, die während des gestürzten Regimes keine Kompromisse eingegangen sind, und in diejenigen, die aus verschiedenen Gründen und unter unterschiedlichem Druck, je nach ihrer Position und ihrem Einsatzgebiet, dazu gezwungen waren, mit dem Regime Vereinbarungen zu treffen. Die Entscheidung darüber, ob diejenigen, die während des gestürzten Regimes Kompromisse eingegangen sind, zurückkehren dürfen, bleibt weiterhin unbekannt, während ihre Akten laut einer Quelle im Verteidigungsministerium sorgfältig geprüft werden, um jeden Fall einzeln zu untersuchen (Syria TV 8.10.2025b). Bei der Verwaltung des Rückkehrprozesses will man flexibel bleiben, insbesondere da viele Offiziere im Ausland in Flüchtlingsaufnahmeländern leben. Dabei werden ihre Reisebedingungen und logistischen Herausforderungen berücksichtigt, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass sie die notwendigen Verfahren problemlos abschließen können. Um die zurückkehrenden Offiziere zu unterstützen, hat das Verteidigungsministerium außerdem angekündigt, dass alle registrierten Offiziere ein monatliches Gehalt erhalten, auch wenn sie noch keiner bestimmten Militäreinheit zugewiesen wurden (NPA 11.8.2025; vgl. SyrRev 18.8.2025). Eine Ausnahme bilden hierbei Personen, die kurz nach ihrer Desertion individuelle Vereinbarungen mit den Geheimdiensten des gestürzten Regimes getroffen hatten. Wurde dies bei einer Untersuchung festgestellt, wurde die Auszahlung der Gehälter an diese Personen eingestellt. Eine Entscheidung, wie mit diesen Fällen weiterverfahren wird, ist noch ausständig (Stand: Oktober 2025) (Syria TV 8.10.2025b). Der Sprecher des Verteidigungsministeriums gab im Oktober 2025 bekannt, dass mehr als 70 % der desertierten Offiziere entsprechend ihrer Spezialisierung und bisherigen Erfahrung dem Verteidigungsministerium beigetreten sind. Die Übrigen befinden sich noch im Prozess der Reaktivierung, während der verbleibende Prozentsatz sich entweder außerhalb des Landes befindet oder nicht zum Militärdienst zurückkehren möchte (Syria TV 8.10.2025b).
In den ersten sechs Monaten seit dem 8.12.2024 hat das Verteidigungsministerium 20 Divisionen einer neuen syrischen Armee gebildet und damit begonnen, Überläufer, HTS-Mitglieder und ausgewählte ehemalige Mitarbeiter des Regimes in militärische Abteilungen zu berufen, die für die logistischen und technischen Operationen der Streitkräfte zuständig sind. Von den 20 Divisionen werden neun (45 %) direkt von HTS-Personal geführt, während die übrigen von ehemaligen HTS-Verbündeten oder Gruppen geführt werden, die sich im vergangenen Jahr an der Operation "Abschreckung der Aggression" beteiligt haben. Die Verteilung ist mit Stand Juli 2025 in folgender Tabelle von Etana Syria dargestellt (Etana 7.2025):

Jede Division wird über 10.000 Soldaten verfügen, die in fünf Brigaden organisiert sind – zwei Infanteriebrigaden, eine Panzerbrigade sowie eine Spezialeinheit und eine "Multitasking"-Brigade. Die meisten Brigaden, mit Ausnahme der Infanterie, befanden sich mit Stand Juni 2025 noch im Aufbau (National 3.6.2025).
Der Militär- und Sicherheitsapparat besteht fast ausschließlich aus Sunniten. Den Quellen zufolge zogen die Rekrutierungsmaßnahmen zudem fast ausschließlich sunnitische Rekruten an. Im März 2025 gab es Berichte, dass sich einige christliche Männer den allgemeinen Sicherheitskräften in der christlich bewohnten Region Wadi Nasara angeschlossen hatten (MBZ 31.5.2025). Im Frühjahr 2025 hat die neue Regierung Hunderte von Drusen in ihrer angestammten Region Suweida nahe der Grenze zu Jordanien für ihre neuen Sicherheitskräfte rekrutiert. Drusische Milizen, die Scheich al-Hijri treu ergeben sind, haben darauf reagiert, indem sie ihre Präsenz in den Straßen von Suweida verstärkt und Patrouillen an der Grenze des Gouvernements aktiviert haben, wie Einwohner berichten (National 28.4.2025). Die neue syrische Armee ähnelt derzeit einer Mischung aus alten HTS-Einheiten, weiterentwickelten NLF-Einheiten (National Liberation Front) [mehr dazu s.unten, Anm.], SNA-Fraktionen und neuen Divisionen des Verteidigungsministeriums. Während viele dieser neuen Divisionen wahrscheinlich nichts weiter als bürokratische Vorschläge sind, haben andere bereits Kampfeinsätze begonnen, was darauf hindeutet, dass sie zumindest über eine gewisse reale Struktur verfügen. Die meisten aktuellen Divisionen scheinen sich um bestimmte geografische Gebiete herum zu bilden, ähnlich wie die Syrische Arabische Armee vor 2011 (SyrRev 28.3.2025). Ende Dezember 2024 wurden von der neuen Regierung Kämpfer in Führungspositionen ernannt. Unter den 50 neuen militärischen Ernennungen waren sechs ausländische Kämpfer im Rang eines Brigadegenerals und eines Obersts, darunter zwei Araber. Die Ernennungen sind Teil einer umfassenderen Kampagne von ash-Shara' zur Umstrukturierung der Neuen Syrischen Armee, die Persönlichkeiten mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlicher Nationalität umfasst (Sky News 30.12.2024). Ash-Shara' hat sanktionierte Warlords in Spitzenpositionen der neuen Armee befördert. Sayf Bolad Abu Bakr, der wegen Menschenhandels und Missbrauchs kurdischer Frauen mit Sanktionen belegt wurde, wurde zum Kommandanten der 76. Division befördert, die Aleppo überwacht. Mohammad Hussein al-Jasem, auch bekannt als Abu Amsha, dessen Miliz Schätzungen des US-Finanzministeriums zufolge durch Entführungen und Beschlagnahmungen jährlich mehrere zehn Millionen Dollar erwirtschaftete, wurde zum Kommandanten der 62. Division in Hama. Ahmad Ihsan Fayyad al-Hayes, Anführer der Ahrar ash-Sharqiye und Verantwortlicher für die Ermordung der kurdischen Politikerin Hevrin Khalaf, wurde zum Kommandanten der 86. Division (TDP 30.7.2025).
Die neuen Divisionen der syrischen Armee wurden in deutlicher Abkehr von der bisherigen Praxis nicht an Checkpoints eingesetzt oder mit internen Polizeiaufgaben betraut. Diese Trennung zwischen militärischen und zivilen Sicherheitsfunktionen scheint ein Versuch zu sein, die Armee von der allgegenwärtigen Einmischung in das öffentliche Leben zu distanzieren, die für das Assad-Regime charakteristisch war. Diese Aufgabenteilung befindet sich zwar noch in einem frühen Stadium, ist jedoch ein vielversprechender Schritt zur Professionalisierung der Streitkräfte und zur Abgrenzung der Rollen ziviler und militärischer Institutionen (Etana 7.2025). Die Gehälter liegen zwischen 150 und 500 US-Dollar und werden aus Mitteln bezahlt, die der Kontrolle der HTS unterstehen, darunter zwei Telekommunikationsunternehmen, die al-Assad und seinen Partnern gehörten (National 3.6.2025).
Die Ausbildung für die Streit- und Sicherheitskräfte ist minimal, und die Mechanismen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht sind unzureichend – wie die Ereignisse in der Küstenregion gezeigt haben (ArabRef 24.4.2025). Am 30.5.2025 veröffentlichte das Verteidigungsministerium einen Verhaltenskodex für Militärangehörige und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums. Der Kodex basiert unter anderem auf Grundwerten wie Disziplin, Rechtsstaatlichkeit sowie dem Schutz von Rechten und Freiheiten. Neben der Verteidigung der nationalen Souveränität und territorialen Integrität beinhaltet der Auftrag auch den Schutz der Zivilbevölkerung. Der Kodex betont nachdrücklich die Achtung von Gesetzen und Vorschriften, den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum und die Behandlung aller Bürger mit Würde und Respekt, "ohne jegliche Form der Diskriminierung". Angriffe auf Zivilisten oder deren Eigentum, diskriminierendes Verhalten sind verboten (MEI 12.6.2025). Trotz dieser Verhaltensregeln, die es verbieten, Gefangene zu beleidigen oder zu misshandeln und gleichzeitig vorgeben, Zivilisten zu respektieren, sie mit Würde zu behandeln und jede Form von Missbrauch oder Diskriminierung zu unterlassen, kursieren in den sozialen Meiden zahlreiche Videos, die Fälle von Folter, Schlägen und erniedrigendem Verhalten dokumentieren (STJ 26.6.2025). [Weitere Informationen zu Folter, unmenschlicher Behandlung und Haftbedingungen finden sich im Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung.] Im April 2025 hat die Allgemeine Sicherheit eine Richtlinie erlassen, die es ihren Mitgliedern verbietet, in der Öffentlichkeit Masken zu tragen, sofern sie nicht in einem Sondereinsatz sind. Die Durchsetzung dieser Regel erfolgt jedoch selektiv. In der Praxis werden Masken weiterhin getragen – allerdings nun hierarchisiert. Hochrangige oder Eliteeinheiten, insbesondere solche, die mit der Bekämpfung von Aufständen oder der Durchsetzung politischer Maßnahmen beauftragt sind, tragen weiterhin Masken (MERIP 16.4.2025). Ende September 2025 erließ das Verteidigungsministerium eine Richtlinie, die die Herstellung oder das Aufnähen von militärischen Abzeichen verbietet (Enab 10.10.2025).
Langfristig ist Syrien bei der Reform der Armees mit enormen Herausforderungen beim Wiederaufbau des Waffenarsenals und der Infrastruktur konfrontiert, insbesondere nach den weitreichenden Zerstörungen durch israelische Luftangriffe im Dezember 2024. Diese Angriffe galten über 100 Luftverteidigungsbatterien, Radarsystemen und Geheimdienststützpunkten, wodurch ein Großteil des syrischen Arsenals unbrauchbar gemacht wurde. Berichten zufolge führte Israel in acht Tagen über 600 Angriffe durch und zerstörte dabei etwa 80 % der strategischen Waffen Syriens. Die syrische Luftwaffe, die Berichten zufolge Anfang 2024 über 184 einsatzfähige Flugzeuge verfügte, verfügt nun nur noch über eine Handvoll einsatzfähiger. Dasselbe gilt für Hunderte Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände – darunter Kampfpanzer, Schützenpanzer, Langstrecken-Mehrfachraketenwerfer und Flugabwehrsysteme – welche die Rebellen von der sich zurückziehenden Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) erbeutet haben, deren Schicksal jedoch unbekannt ist. Schätzungsweise 15 Marineschiffe wurden bei Angriffen auf Mina' al-Bayda und Latakia zerstört, Tartus wurde jedoch verschont, um russische Streitkräfte nicht zu treffen. Der Wiederaufbau des syrischen Militärs – insbesondere der Luftwaffe und der Luftverteidigungsnetze wird Jahre dauern und Milliarden US-Dollar kosten, und das zu einer Zeit, in der die staatlichen Kassen fast leer sind (TNA 3.2.2025). Das vom alten Regime hinterlassene Waffenarsenal reicht nicht aus, um eine Streitmacht auszurüsten, sodass dringend neue Waffen, Fahrzeuge und Ausrüstung beschafft werden müssen (963 2.9.2025). Ash-Shara' kündigte für den Import moderner militärischer Fahrzeuge, die für die Sicherheitsdienste in allen Provinzen geeignet sein sollen, einen Plan an (Araby 16.12.2024a). Im August 2025 unterzeichnete Syrien mit der Türkei ein Verteidigungskooperationsabkommen, wonach die Türkei Syrien Waffen, militärische Ausrüstung und logistische Unterstützung zur Verfügung stellen wird. Zuvor haben die beiden Verteidigungsminister bereits ein Kooperationsabkommen bezüglich militärischem Training und Beratung unterzeichnet (AP 14.8.2025; vgl. 963 2.9.2025). Die Türkei kooperiert bei der Zurverfügungstellung mit Saudi-Arabien und Katar und mit Zustimmung der Vereinigten Staaten und Frankreichs (963 2.9.2025). [Weitere Informationen zu ausländischer Unterstützung etc. finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung]
Geheimdienste
Die ehemaligen militärischen Geheimdienste Syriens waren für ihre Unterdrückung berüchtigt. In der neuen Struktur werden Anstrengungen unternommen, um ein Nachrichtensystem von Grund auf neu aufzubauen, das frei von den Altlasten des vorherigen Regimes ist (TR-Today 8.1.2025). Das syrische Generalkommando hat die Ernennung von Anas Hassan Khattab zum Leiter des allgemeinen Nachrichtendienstes bekannt gegeben. Khattab übernahm Anfang 2014 die Position des administrativen Emirs der Jabhat an-Nusra [Gruppierung, die später in Hay'at Tahrir ash-Sham umbenannt wurde. Mehr dazu in Sicherheitsbehörden / Bewaffnete Gruppierungen. Anm.], nachdem er Ende 2013 einer der Anführer der Gruppe und allgemeiner administrativer Emir gewesen war. Nach Angaben des UN-Sicherheitsrats wurde Khattab am 23.9.2014 aufgrund seiner Verbindugen zur al-Qa'ida sowie wegen der Finanzierung, Planung, Erleichterung, Vorbereitung, Begehung, Beteiligung oder Unterstützung der Handlungen und Aktivitäten der Jabhat an-Nusra auf die Sanktionsliste gesetzt (BBC 26.12.2024). Unter den neuen Rahmenbedingungen fungiert die Allgemeine Sicherheit nun als eine Art Auslandsgeheimdienst, während mehrere interne Abteilungen geschaffen wurden, die mit der Bekämpfung von Schmuggel und Terrorismus sowie der Verfolgung von "Regimegegnern" beauftragt sind (Etana 7.2025). Soweit bekannt, wurde von den Übergangsbehörden bislang ein neuer Nachrichtendienst unter dem Innenministerium eingerichtet. Laut einer Quelle des niederländischen Außenministeriums wurde der neue Geheimdienst Jihaz al-Istikhbarat [zu Deutsch etwa: Geheimdienstapparat Anm.] benannt (MBZ 31.5.2025).
Quellen […]
Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
[In diesem Kapitel geht es um die militärische Intervention aus dem Ausland. Informationen zur politischen Beziehung Syriens zu anderen Staaten sind dem Kapitel Politische Lage / Außenpolitische Lage zu entnehmen.]
Internationale Koalition (Frankreich, USA, etc.)
Die von den USA angeführte Internationale Koalition hat militärische und logistische Verstärkung in den Süden von al-Hasaka, in Nord- und Ostsyrien gebracht. Die Koalition bemüht sich weiterhin, ihre strategischen und wirtschaftlichen Interessen - insbesondere Öl - in der Region zu schützen, zusätzlich zum Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) (Leb24 29.1.2025). Frankreich ist ein aktives Mitglied der von den USA geführten Koalition gegen die Terrorgruppe IS und unterhält eine Militärpräsenz im Nordosten Syriens. Präsident Macron versicherte im Jänner 2025, dass Frankreich die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) nicht im Stich lassen werde (DS 5.2.2025; vgl. Rudaw 6.1.2025, ANHA 6.1.2025). Nach Angaben eines hochrangigen syrischen Kurdenvertreters werden Gespräche darüber geführt, ob US-amerikanische und französische Truppen ein Grenzgebiet in Nordsyrien sichern könnten, um den Konflikt zwischen der Türkei und den vom Westen unterstützten syrischen Kurden zu entschärfen (LBCI 8.1.2025). Der französische Präsident Macron forderte die neue syrische Regierung auf, die von Kurden angeführten Syrian Democratic Forces (SDF) vollständig in ihren Sicherheitsapparat zu integrieren, und fügte hinzu, dass ihre "starken" Kämpfer den Sicherheitszielen von Damaskus dienen werden, und wiederholte im Februar seine Äußerungen, die SDF nicht im Stich lassen zu wollen (Rudaw 13.2.2025).
Iran
Seit Beginn des Krieges stützte sich die Regierung al-Assads bei Kampfeinsätzen und zur Verteidigung von Gebieten auf die libanesische Hizbollah sowie auf Iran und von Iran unterstützte irreguläre Kräfte. Seit 2011 stellte Iran Militärberater und Kampftruppen des Korps der Iranischen Revolutionsgarden sowie nachrichtendienstliche, logistische, materielle, technische und finanzielle Unterstützung bereit. Er hatte schiitische Milizen bzw. paramilitärische Einheiten finanziert, ausgebildet, ausgerüstet und angeführt, die sowohl aus syrischem als auch aus nicht-syrischem Personal bestehen, hauptsächlich aus Afghanistan, dem Irak und Pakistan (CIA 31.7.2024). Iran soll Milliarden US-Dollar ausgegeben haben, um al-Assad zu unterstützen. Zu den von Iran entsandten schiitischen Kämpfern gehörten hauptsächlich die Hizbollah (neben anderen Bewegungen aus dem Libanon, dem Irak, Afghanistan und dem Jemen). Seit dem Konflikt mit Israel im Libanon war die Hizbollah stark geschwächt (BBC 10.12.2024). Israel setzt seine Luftangriffe auf iranische Stellungen in Syrien fort, weil Teheran weiterhin versucht, strategische Stellungen und Waffenlager zu halten (VB Amman 9.2.2025). Die Hizbollah ist nach dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad in Syrien möglicherweise nicht mehr voll funktionsfähig, versucht jedoch weiterhin, zusammen mit anderen militanten Gruppierungen von der Instabilität im Land zu profitieren. Die von Iran unterstützte Terrororganisation nutzt Syrien nach wie vor als Korridor, um ihre Kämpfer im Libanon zu bewaffnen. Ein syrischer Beamter bestätigte, dass Überreste der mit Iran verbündeten Milizen weiterhin in Quneitra, nahe der israelischen Grenze, operieren. Die syrische Regierung hat bereits Operationen zur Säuberung der Grenze durchgeführt, jedoch mit unterschiedlichem Erfolg (FDD 1.10.2025).
Israel
Israel hat während des Krieges Hunderte von Luftangriffen gegen mit Iran verbundene Ziele in Syrien durchgeführt, obwohl es solche Angriffe selten zugegeben hat. Als Rebellen al-Assad gestürzt haben, führte Israel Hunderte von Angriffen in ganz Syrien durch. Zu den Zielen gehörten die militärische Infrastruktur Syriens, die Marineflotte und Waffenproduktionsstätten. Israelische Streitkräfte haben außerdem die entmilitarisierte Pufferzone in den Golanhöhen eingenommen. Israel gab an, dass das 1974 geschlossene Abkommen über den Rückzug aus Syrien mit der Machtübernahme durch die Rebellen "geplatzt" sei. Des Weiteren operierten israelische Truppen auch jenseits der Pufferzone, teils weit im Landesinneren Syriens (BBC 10.12.2024). Obwohl Israel den Einmarsch in syrisches Staatsgebiet als vorübergehend bezeichnete und mit der Beschlagnahmung von Waffen begründete, zeigt ein Vergleich von Satellitenbildern, die am 20.12.2024 und am 21.1.2025 aufgenommen wurden, den Bau eines neuen israelischen Stützpunktes in der Nähe von Hamidiya innerhalb nur eines Monats. Auch mehrere Fahrzeuge deuten auf eine dauerhafte Präsenz hin (Arabiya 4.2.2025). Am 29.1.2025 hatte Israels Verteidigungsminister bereits angekündigt, dass die israelischen Stellungen in Syrien auf unbestimmte Zeit im Land bleiben würden (FT 28.1.2025). Das bestätigte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu Ende Februar 2025. Er sagte, dass seine Streitkräfte auf dem syrischen Berg Hermon und in der Pufferzone auf den Golanhöhen "auf unbestimmte Zeit" bleiben werden. Außerdem wolle Israel der Hay'at Tahrir ash-Sham oder der Neuen Syrischen Armee nicht erlauben, in die Gebiete südlich von Damaskus vorzudringen (Leb24 23.2.2025). Des Weiteren betonte er Israels Verpflichtung, die drusische Gemeinschaft vor Bedrohungen zu schützen (TNA 23.2.2025). Am 3.2.2025 berichtete ein Korrespondent von Al Jazeera, dass die israelischen Streitkräfte sich aus ihren Stellungen in Quneitra, Südsyrien, zurückgezogen haben, nachdem sie wochenlang in der Gegend stationiert waren (AJ 3.2.2025). Die israelischen Streitkräfte haben strategische Orte, darunter den Gipfel des Berges Hermon, unter ihre Kontrolle gebracht und ihre militärische Präsenz in der Provinz Quneitra weiter ausgebaut (AAA 30.3.2025). Der syrische Präsident Ahmad ash-Shara' hat den israelischen Einmarsch verurteilt und gleichzeitig betont, dass die derzeitige Lage im Land "keine neuen Konflikte zulässt" (AJ 3.2.2025). Mit Mitte Juli hatte die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte 68 Angriffe im Jahr 2025 dokumentiert, davon 58 Luftangriffe und zehn Raketenangriffe, bei denen Israel mehrere militärische Stellungen und strategische Einrichtungen in verschiedenen Gebieten Syriens ins Visier nahm und fast 102 Ziele zerstörte, darunter Gebäude, Waffen- und Munitionslager, Hauptquartiere, Zentren und Fahrzeuge. Bei diesen Angriffen wurden 37 Menschen getötet und 21 Mitglieder der Militärischen Operationsverwaltung sowie drei Zivilisten verletzt (SOHR 16.7.2025a). Im Juni 2025 drangen israelische Streitkräfte mehrere Kilometer in den Süden Syriens vor, wo sie Häuser zerstörten und riesige Landflächen verwüsteten. Die geografische Lage Syriens hat seinen Luftraum zu einem Schauplatz für gegenseitige Angriffe Irans und Israels gemacht, wobei die israelische Luftwaffe wiederholt den Luftraum des Landes verletzt hat. Wiederholt sind Trümmer auf den Boden gestürzt, insbesondere in den südlichen Provinzen Quneitra und Dar'aa, in der Nähe der von Israel besetzten Golanhöhen (MEE 20.6.2025).
Russland
Russland intervenierte 2015 auf Ersuchen der syrischen Regierung und hatte seitdem Luftunterstützung, Spezialeinheiten, Militärberater, private Militärunternehmen, Schulungen, Waffen und Ausrüstung bereitgestellt (CIA 31.7.2024). Die russische Militärintervention hatte zu einer deutlichen Veränderung des Kräfteverhältnisses auf militärischer, politischer und psychologischer Ebene in Syrien geführt. Die russische Militärmacht, insbesondere die Luftwaffe, hatte einen großen Unterschied im Gleichgewicht der Kräfte zwischen der bewaffneten Opposition, dem Regime und den iranischen Milizen bewirkt (MEI 20.7.2021). Es kam aber auch zwischen den russischen Kräften, iranischen Milizen und einigen syrischen Einheiten zu Spannungen und sporadischen Zusammenstößen (MEI 20.7.2021). Seit Russland 2022 seinen Krieg gegen die Ukraine führt, konnte es seinem syrischen Verbündeten nicht mehr die notwendige Unterstützung bieten. Nach seiner Flucht aus Damaskus wurde al-Assad und seiner Familie in Moskau Asyl gewährt (BBC 10.12.2024). Nach der Machtübernahme durch die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) ist Moskau nun vor allem daran interessiert, seine Militärbasen in Syrien aufrechtzuerhalten (Presse 28.1.2025). Russland hat seinen militärischen Rückzug aus Syrien beschleunigt und Fahrzeuge und Container aus Tartus entfernt. Dies geschah, während russische Beamte "offene Gespräche" mit der neuen Regierung in Damaskus führten. Der Kreml hatte ursprünglich seinen Wunsch signalisiert, die Kontrolle über den Stützpunkt zu behalten, und im Dezember 2024 erklärt, dass er mit den neuen Behörden über die Aufrechterhaltung einer Präsenz dort spreche. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Moskau nun beschlossen hat, wertvolle Ausrüstung aus dem Hafen zu entfernen. Satellitenbilder zeigen außerdem, dass russische Ausrüstung seit mehreren Wochen vom nahe gelegenen Luftwaffenstützpunkt Hmeimim entfernt wird (BBC 30.1.2025a).
Türkei
Die Türkei hatte mehrmals seit 2016 militärisch in Syrien interveniert, um kurdische Kämpfer und den IS zu bekämpfen. Sie unterstützt ausgewählte Oppositionsgruppierungen und hat Pufferzonen in Teilen des syrisch-türkischen Grenzgebiets etabliert. Die Türkei unterhält weiterhin eine beträchtliche Militärpräsenz in Nordsyrien und hat Milizen, wie die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) ausgebildet und bewaffnet (CIA 31.7.2024). Die SNA unterstand de facto der Autorität der Türkei, ebenso wie die Syrische Interimsregierung (Syrian Interim Government - SIG). Obwohl die Präsenz der Türkei ein gewisses Maß an Stabilität in die Region bringt, gilt ihre Kontrollzone in Nordsyrien als die unsicherste und am brutalsten regierte (BI 27.1.2023). Die SNA ist in Legionen und weiter in Fraktionen unterteilt. Die Fraktionskommandanten folgen dem Kommando der Legionen. Die Anzahl der Fraktionen variiert in den einzelnen Legionen (GCSP 10.2020). Die Türkei unterstützt die Rebellen vor allem zur Eindämmung der Milizen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), die sie beschuldigt, eine Erweiterung der im Inland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), [welche sowohl die Türkei als auch die EU als Terrororganisation gelistet haben, Anm.] zu sein (BBC 10.12.2024). Die türkische Armee ist in weiten Teilen Nordsyriens präsent und verfügt nach Angaben von Jusoor for Studies über 12 militärische Stützpunkte und 113 Stellungen. Die meisten dieser Stellungen wurden im Anschluss an türkische Militäroperationen eingerichtet, die vermutlich auf nicht deklarierten Vereinbarungen im Rahmen des Astana-Prozesses beruhten (SyrInd 13.3.2024). Der türkische Außenminister sagte am 15.2.2025, sein Land würde seine militärische Präsenz im Nordosten Syriens überdenken, wenn die neue Führung des Landes die PKK eliminiert (AP 15.2.2025). Im April 2025 verzeichnete die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte eine Verringerung der türkischen Militärpräsenz im Umland von 'Ain 'Issa. Mehrere Divisionen wurden in neue Stellungen näher an der türkisch-syrischen Grenze verlegt (SOHR 19.4.2025). Einige Experten gehen davon aus, dass die Großoffensive, die zum Sturz al-Assads geführt hat, nicht ohne die Zustimmung der Türkei erfolgen hätte können. Die Türkei bestreitet hingegen, die führende Oppositionsgruppierung HTS unterstützt zu haben (BBC 10.12.2024). Im August 2025 kam es zu Kooperationsvereinbarungen zwischen dem türkischen und dem syrischen Verteidigungsministerium bezüglich militärischer Ausbildung und Beratung. Die Türkei wird Syrien Waffen, militärische Ausrüstung und logistische Unterstützung bereitstellen (AP 14.8.2025). Die Türkei arbeitet hier, einem ehemaligen Offizier zufolge, mit Saudi-Arabien und Katar zusammen, die USA und Frankreich haben ihre Zustimmung dazu gegeben (963 2.9.2025). Die von der Türkei besetzten Gebiete werden von türkischen Beamten verwaltet, wirtschaftlich von der türkischen Lira dominiert und sind infrastrukturell eng mit der türkischen Provinz Hatay verknüpft. Ankara betreibt im gesamten Gebiet eine intensive Soft-Power-Politik – durch humanitäre Hilfe, Kulturprogramme und religiöse Institutionen. Daraus hat sich ein türkisch-syrisches politisch-kulturelles Bündnis entwickelt, dessen kleinster gemeinsamer Nenner die Ablehnung jeglicher kurdischer Selbstbestimmung ist (APuZ 6.6.2025a). Berichten zufolge, haben die türkischen Streitkräfte mit dem Bau einer Militärbasis in Nord-Aleppo begonnen (NPA 17.3.2025a), dies hat Besorgnis unter israelischen Militärführern hervorgerufen. Israel hat bereits einige Stützpunkte in Syrien bombardiert (TWZ 28.3.2025).
USA
Nachdem die pro-demokratischen Proteste in Syrien im Jahr 2011 gewaltsam niedergeschlagen wurden, unterstützte der damalige US-Präsident Barack Obama die Opposition gegen al-Assads Herrschaft. Die USA leisteten den ihrer Meinung nach gemäßigten Rebellengruppen militärische Unterstützung und intervenierten militärisch, um den IS im Jahr 2014 zu bekämpfen. Eine von den USA angeführte internationale Koalition führte Luftangriffe durch und entsandte Spezialeinheiten, um der von Kurden angeführten SDF bei der Eroberung von Gebieten zu helfen, die einst vom IS im Nordosten gehalten worden waren (BBC 10.12.2024). Nach dem Sturz der Assad-Regierung behielten die USA eine militärische Präsenz im Nordosten bei (AGSIW 9.12.2024). Die US-Regierung gab an, Dutzende von Luftangriffen gegen IS-Lager und -Aktivisten in Zentralsyrien durchgeführt zu haben, um sicherzustellen, dass der IS die instabile Lage nicht ausnutzen konnte (BBC 10.12.2024). Ihre Verbindungen zu Oppositionsgruppierungen stellten die USA schon vor Jahren ein (AGSIW 9.12.2024). Mit Stand Dezember 2024 waren die USA mit 2.000 Soldaten vertreten, ursprünglich war die Rede von 900 US-Soldaten (Spiegel 19.12.2024), die hauptsächlich im Nordosten stationiert sind (BBC 10.12.2024). Anfang Februar 2025 wurden Pläne des US-Verteidigungsministeriums zum Abzug aller US-Truppen in Syrien bekannt. Der Abzug sollte entweder in 30, 60 oder 90 Tagen erfolgen (TNA 5.2.2025; vgl. REU 5.2.2025a). Im April 2025 wurde berichtet, dass die USA damit begonnen hatten, Hunderte von Soldaten aus dem Nordosten Syriens abzuziehen. Drei der acht kleinen Stützpunkte im Nordosten des Landes wurden geschlossen und die Truppenstärke von 2.000 auf etwa 1.400 Soldaten reduziert (NYT 18.4.2025). Nach einer Ankündigung des US-Botschafters in der Türkei im Juni 2025 wird erwartet, dass sich die US-Streitkräfte aus sieben von acht Stützpunkten in Syrien zurückziehen, darunter auch aus jenen in der Provinz Deir ez-Zour im Osten Syriens, wobei die verbleibenden Operationen sich auf al-Hasaka im Nordosten konzentrieren werden. Die ersten Verlegungen hätten Quellen zufolge bereits begonnen (AJ 3.6.2025). Gemäß Reuters sind die US-Streitkräfte seit Amtsantritt von Präsident Trump bis Mitte Juni 2025 aus vier Stützpunkten abgezogen (REU 17.6.2025). Die USA werden ihre Präsenz im Stützpunkt at-Tanf beibehalten, der im Dreiländereck zwischen Syrien, Jordanien und dem Irak liegt (TNA 6.6.2025).
Quellen […]
Sicherheitsbehörden in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
In der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) dominieren die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF), eine Koalition von kurdischen, sunnitisch-arabischen und syrisch-christlichen Gruppierungen unter der Führung kurdischer Milizen, insbesondere der Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG). Sie gliedern sich in Einheiten der Inneren Sicherheit [Asayesh], Terrorismusbekämpfung und Kommandoeinheiten (CIA 31.7.2024). Außerdem gibt es schnelle Eingreiftruppen und einen Geheimdienst. Hinzu kommen regionale Militärräte, wie der Militärrat von Deir ez-Zour, der Rat von Manbij und der Rat von ar-Raqqa, die sich in erster Linie auf den Schutz ihrer Regionen konzentrieren (Enab 23.1.2025). Die SDF wurden im Oktober 2015 mit Unterstützung der von den USA geführten internationalen Koalition gegründet, um gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorzugehen (Syria TV 1.2.2025). Nach Angaben des Pentagons stellten Kurden im März 2017 40 % und Araber 60 % der SDF, andere Quellen geben den Prozentsatz arabischer Kämpfer niedriger an. Jedenfalls besteht Konsens darüber, dass die Führung der SDF bei den Kurden liegt. Neben syrischen Arabern und Kurden gibt es auch ausländische Kommandanten und Elemente in den SDF. Letztere sollen laut Aussagen des SDF-Kommandanten 'Abdi Syrien verlassen, wenn ein Waffenstillstand mit der Türkei bzw. der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) erzielt wurde (AJ 29.1.2025). Angeführt werden die SDF von Mazloum 'Abdi, einem Kurden (ACW 27.6.2025). Die YPG sind die größte Miliz innerhalb der SDF (BBC 10.12.2024). Experten schätzen die Anzahl der Kämpfer der SDF auf 20.000 bis maximal 30.000. Kommandant 'Abdi gibt die Anzahl mit 100.000 Kämpfer an (AJ 29.1.2025). Im Gegensatz zu den Selbstverteidigungsgruppen, die aus Wehrpflichtigen bestehen, werden die SDF an der Front eingesetzt (DIS 6.2024). [Nähere Informationen zur Selbstverteidigungspflicht finden sich im Kapitel Wehr- und Reservedienst / DAANES]
Zu den SDF gehören mehrere Gruppierungen, wie:
Der Assyrische christliche Militärrat (Syriac Military Council): eine assyrische bewaffnete Gruppierung, die 2012 in der Stadt Qamishli unter der Schirmherrschaft der syrischen Regierung gegründet wurde. Der Rat gehörte vor seinem Beitritt zu den SDF der Assyrischen Partei der Einheit (Syriac Union Party) an, einer der PKK nahestehenden Partei.
Quwwat as-Sanadid (Kräfte der Mutigen): Diese Truppen bestehen hauptsächlich aus Kämpfern des Stammes der Shammar, einem der bedeutendsten arabischen Stämme in den ländlichen Gebieten im Norden der Provinz al-Hasaka.
Jaysh ath-Thawar (Armee der Revolutionäre): Eine multiethnische bewaffnete Miliz, die zunächst mit den YPG verbündet war, bevor sie Teil der SDF wurde. Die Armee wurde 2015 als Nachfolger der Freien Revolutionären Armee gegründet, deren Struktur Ende 2012 aufgelöst wurde.
Die turkmenische Seldschuken-Brigade (Seljuk Brigade): Die Gruppierung wurde Anfang 2013 gegründet und erhielt zunächst Unterstützung aus der Türkei, bevor sich die Beziehungen zwischen beiden Seiten verschlechterten. Sie schloss sich im August 2015 der Jaysh ath-Thawar an, die später Teil der SDF wurde. Im Gegensatz zu den mit der Türkei verbundenen turkmenischen Gruppierungen verbündete sich die Seldschuken-Brigade mit den YPG.
Die kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jinê - YPJ) sind ein wichtiger Partner der SDF und wurden mit der zunehmenden Anzahl von Frauen gegründet, die sich den YPG anschlossen (BBC 11.3.2025).
Es gibt eine christliche Polizei-Einheit, genannt Sutoro, die Teil der Internen Sicherheitskräfte und in erster Linie innerhalb christlicher Gemeinden für die Aufrechterhaltung der Sicherheit verantwortlich ist (DIS 6.2024). Sie war bei den Gründungsgesprächen der SDF 2015 dabei (Enab 23.1.2025).
Die SDF nutzen die internationale finanzielle Unterstützung vor allem, um die Gehälter und Löhne ihrer Kämpfer und Verwaltungsangestellten zu bezahlen, die zwischen 100 und 800 US-Dollar liegen. Diese Löhne sind die höchsten im Vergleich zu anderen lokalen bewaffneten Gruppen in Syrien, einschließlich der ehemaligen Regimetruppen, was den SDF in hohem Maße geholfen hat, eine kontinuierliche Rekrutierung in ihre Reihen zu gewährleisten (AJ 29.1.2025). Im Juli 2025 wurde von einer arabischen Quelle von einem Problem mit verspäteten Gehaltszahlungen berichtet. Viele Mitglieder der SDF hätten sich darüber beschwert, ihre Gehälter für den letzten Monat nicht erhalten zu haben, und behaupteten, dass die internationale Koalition zur Bekämpfung des IS die Gehälter der SDF-Kräfte für den letzten Monat nicht gezahlt hätte. Die vorliegenden Daten zum US-Verteidigungshaushalt zeigen jedoch, dass die internationale Koalition bis Ende 2025 Mittel für die SDF bereitgestellt hat (Erem 7.7.2025). Das US-Verteidigungsministerium hat dem Kongress seinen Haushaltsentwurf für 2026 vorgelegt, der laut einer Erklärung 130 Millionen US-Dollar unter anderem zur Unterstützung der SDF im Rahmen des Counter-ISIS Train and Equip Fund (CTEF) vorsieht (NPA 6.7.2025).
Als die SDF im Jahr 2014 im Kampf gegen den IS andere Kurden zur Unterstützung aufgefordert haben, haben irakische Peshmerga und die türkisch-kurdische Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) ihnen Unterstützung zugesandt. Einige dieser ausländischen kurdischen Kämpfer haben das Land wieder verlassen. Eine Gruppierung mit Hunderten von Kämpfern ist mit dem Ziel geblieben, den Kurden bei ihrer Selbstverteidigung zu helfen (FAZ 28.1.2025). Ankara wirft der SDF-Führung seit Langem vor, den Kadern aus dem Qandil-Gebirge, dem Hauptquartier der PKK, unterstellt zu sein. Ein hochrangiger arabischer SDF-Vertreter aus Deir ez-Zour erklärt, dass PKK-Kader im Nordosten Syriens in den letzten Jahren erheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung innerhalb der SDF hatten. Demnach verfolgen sie ihre eigene Agenda, die mit dem langjährigen Konflikt mit der Türkei verbunden ist. Er merkte jedoch an, dass sich das Gleichgewicht nach den jüngsten Entwicklungen verschoben habe, insbesondere nach dem Aufruf des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan im Februar 2025, die PKK zu entwaffnen und aufzulösen (MEI 9.5.2025). Einem Forscher zufolge üben die tatsächliche Kontrolle über militärische und sicherheitspolitische Entscheidungen innerhalb der SDF die Anführer der PKK aus, die sensible Positionen im Geheimdienst, der Anti-Terroreinheit und den Volksverteidigungseinheiten innehaben (Enab 23.1.2025).
Es gibt Hinweise darauf, dass es Uneinigkeit innerhalb der SDF gibt. Der genaue Grad der Meinungsverschiedenheiten innerhalb der SDF – und das Ausmaß der zentralen Kommandokontrolle über die Asayesh-Kräfte in Aleppo – bleibt umstritten. Dennoch ist offensichtlich, dass mehrere Entscheidungszentren beteiligt sind (AC 13.1.2026).
Die SDF haben schwere Waffen und Geschütze nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 an der Frontlinie mit den türkischen Streitkräften entlang der zwischen dem Gebiet Tall Tamr in der Provinz al-Hasaka und 'Ain 'Issa im Norden von ar-Raqqa erbeutet (SOHR 26.6.2025). Sie verfolgen nach den Kämpfen gegen die Terrormiliz IS im Jahr 2019 die Politik, die Kämpfer in kleine Gruppen aufzuteilen, anstatt in großen Verbänden vorzugehen (Enab 23.1.2025).
Die Revolutionäre Jugendbewegung Syriens (Revolutionary Youth Movement - RYM bzw. Tevgera Ciwanên Şoreşger) identifiziert sich als sozialistische Bewegung, die von den Ideen Abdullah Öcalans, des inhaftierten Führers der PKK, inspiriert ist, und ideologisch mit der PKK und der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) verbunden ist. Die RYM ist im gesamten Nordosten Syriens mit Büros und Zentren sowie einer Vielzahl von auf Jugendliche ausgerichteten kulturellen, politischen und militärischen Ausbildungsaktivitäten stark vertreten, von denen einige von hochrangigen SDF- und Autonomieverwaltungsbeamten besucht und unterstützt werden. Berichten zufolge haben Mitglieder der RYM in den letzten Jahren feindselige Handlungen gegen Demonstranten, Journalisten und politische Oppositionsparteien begangen (HRW 2.10.2024).
Die Einwohner der DAANES sind in der Lage, die verschiedenen bewaffneten Gruppierungen in der Region anhand ihrer Uniformen und Logos zu identifizieren und zu unterscheiden. Die SDF, einschließlich der YPG und YPJ, tragen in der Regel Uniformen mit Tarnmuster, während die Uniformen der Asayesh und der Selbstverteidigungskräfte (Hêzên Xweparastinê - HXP) dunkelgrün bzw. khakifarben sind. Mitglieder der RYM tragen häufig traditionelle kurdische Kleidung, die jener der PKK ähnelt, wodurch sie von den Einheimischen leicht identifiziert werden können, obwohl sie keine militärische Einheit sind. Einer Quelle zufolge ist es jedoch nicht immer einfach, Mitglieder der RYM zu identifizieren, da sie keine Waffen und keine spezifischen Uniformen tragen. Ihre Präsenz ist dennoch bei großen Aktivitäten wie Protesten und Demonstrationen spürbar (DIS 6.2024).
Obwohl in mehreren schriftlichen Quellen des Danish Immigration Service (DIS) über die Wehrpflicht bei den SDF berichtet wurde, bleibt die Rekrutierung von Personal für die SDF freiwillig und basiert auf einem Vertrag zwischen den SDF und der betreffenden Person. Die Standarddauer des Vertrags beträgt zwei Jahre Dienst bei den SDF, kann jedoch nach Ermessen der Freiwilligen verlängert werden. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die Einzelpersonen weiterhin dazu motivieren, sich freiwillig den SDF anzuschließen. Dazu gehören wirtschaftliche Anreize, wie die im Vergleich zu anderen bewaffneten Gruppen relativ hohen Gehälter, die in Gebieten mit begrenzten Möglichkeiten für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, wie ar-Raqqa und Deir ez-Zour, wirksam sind. Darüber hinaus ist die Fähigkeit der SDF, Schutz vor anderen Akteuren und Bedrohungen zu bieten, ein wichtiger Faktor für ihre Fähigkeit, Personal in Gebieten mit arabischer Mehrheit zu rekrutieren, und ethnische Kurden schließen sich den SDF an, um ihre Region zu verteidigen. Ein in Erbil ansässiger syrischer Journalist, versicherte, dass die SDF von Zwangsrekrutierungen absehen, um ihren Ruf als professionelle Streitmacht zu wahren. Die SDF vollziehen im Zusammenhang mit der Rekrutierung eine Identitäts- sowie eine Hintergrundüberprüfung durch die sogenannten "Komîn", die kleinste Verwaltungseinheit im DAANES kontrollierten Gebiet. Personen, die sich für die SDF bewerben, müssen ihren nationalen Personalausweis, Familiendokumente und ein lokales Ausweisdokument, das als "Shahadet at-Tarif" [arabisch Anm.] bzw. "Nasnameh" [kurdisch Anm.] bekannt ist und von der örtlichen Komîn ausgestellt wird, vorlegen (DIS 6.2024).
Seit dem Amtsantritt der neuen syrischen Führung in Damaskus am 8.12.2024 kam es innerhalb der SDF zu zahlreichen Desertionen, zunächst im Gouvernement Deir ez-Zour, wo es sich um hochrangige Militärs des mit den SDF verbundenen Militärrats von Deir ez-Zour im östlichen Landgebiet des Gouvernements handelte (Erem 7.7.2025; vgl. SYD 13.12.2024, Bas 10.12.2024), die zu den Kräften der Rebellen, die al-Assad gestürzt haben, überliefen. Gleichzeitig kam es zu Demonstrationen und Forderungen, dass die Kräfte der Übergangsregierung die Kontrolle über das Gebiet übernehmen sollen. Der Kommandant des Militärrats von Deir ez-Zour, der weiterhin auf seinem Posten geblieben war, dementierte Berichte über groß angelegte Desertionen und erklärte, dass die bisherigen Desertionen nicht von Bedeutung seien (SYD 13.12.2024). Im April kam es zu Berichten über Desertionen im Gouvernement al-Hasaka. Dutzende Mitglieder der SDF sollen in der Region Tall Tamr mit ihrer gesamten Ausrüstung desertiert sein und sich in das Gebiet Ra's al-'Ain begeben haben, wo sich Truppen der syrischen Armee befinden. Gleichzeitig kam es zu weiteren Desertionen in Richtung der Städte im Osten Syriens. Eine informierte Quelle erklärte, die Überläufer seien Mitglieder arabischer Stämme, die zuvor von der SDF zwangsrekrutiert worden waren. Die SDF starteten eine Verhaftungswelle gegen mehrere Militärführer wegen Fahrlässigkeit oder Beihilfe zur Flucht. Dies ist nicht das erste Mal, dass Mitglieder der SDF desertieren. Die Fluchtbewegung hält bereits seit mehreren Jahren an. Der Unterschied besteht laut einer informierten Quelle darin, dass es sich diesmal um eine große Zahl handelt (AAA 13.4.2025). Lokale Quellen im Nordosten teilten mit, dass weitere arabische Mitglieder im Juli 2025 aus den SDF ausgetreten sind und sich mit der syrischen Regierung verbündeten Kräften angeschlossen haben. Das deutet auf eine mögliche Spaltung innerhalb der SDF zwischen ihren kurdischen und arabischen Komponenten hin. Laut arabischen Quellen hat die Zahl der Überläufer aus den SDF seit dem Sturz des Assad-Regimes mehr als 138 Mitglieder erreicht. Diese haben ihre Ausrüstung in Regierungsgebiete westlich des Euphrats und nach Ra's al-'Ain an der Grenze zur Türkei gebracht. Die Quellen gaben an, dass Hunderte arabischer Kämpfer in den Reihen der SDF aus verschiedenen Gründen eine Desertion in Erwägung ziehen (Erem 7.7.2025). Ein Journalist und Forscher führt die zunehmenden Desertionen aus den Reihen der SDF darauf zurück, dass die meisten Mitglieder zwangsrekrutiert werden. Die meisten der desertierten Mitglieder stammen aus arabischen Clans, die nach dem Sturz des Assad-Regimes begonnen hatten, sich der Regierung in Damaskus anzunähern, um gegen die Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der SDF zu protestieren (AAA 13.4.2025). Eine Quelle nennt zudem die Diskriminierung von Arabern im Vergleich zu den Kurden in Bezug auf Positionen und Gehältern als weiteren Desertionsgrund (Erem 7.7.2025). Der Sprecher der SDF wies die Berichte über Überläufer in einer kurzen Erklärung als Gerüchte und Angriff auf die SDF zurück, die nicht auf Beweisen beruhen (Erem 7.7.2025). Auch bei den Kämpfen in Aleppo Anfang 2026 zwischen kurdischen Kräften und Kräften der syrischen Zentralregierung brach der Zusammenhalt innerhalb der Asayesh-Reihen zusammen, und viele Kämpfer desertierten oder legten ihre Waffen nieder (AC 13.1.2026).
Die Übergangsregierung verfolgt eine zweigleisige Strategie, um die SDF zur Entwaffnung zu zwingen: Sie verhandelt aktiv mit den SDF und stimmt sich gleichzeitig mit der Türkei und der von der Türkei unterstützten SNA ab. Sowohl die Türkei als auch die SNA bekämpfen die SDF aktiv in Nordsyrien (ISW 23.1.2025). Am 10.3.2025 unterzeichneten 'Abdi und Übergangspräsident ash-Shara' ein Abkommen über die Integration der SDF in die staatlichen Institutionen Syriens. Das Abkommen sieht vor, dass die SDF den syrischen Staat bei der Bekämpfung der Überbleibsel des Assad-Regimes und anderer Bedrohungen unterstützen (Arabiya 11.3.2025). In der Vereinbarung wurde ein Waffenstillstand auf allen syrischen Territorien und die Eingliederung aller zivilen und militärischen Einrichtungen im Nordosten Syriens in die Verwaltung des syrischen Staates, einschließlich der Grenzübergänge, des Flughafens und der Öl- und Gasfelder festgehalten. Das Abkommen sollte bis Ende des Jahres 2025 umgesetzt werden (AJ 10.3.2025a). Das Abkommen sieht die Integration der zivilen und militärischen Institutionen der DAANES in die syrische Staatsverwaltung vor. Obwohl das Abkommen keine klare Entwaffnung oder Auflösung der SDF vorsieht, wird ihre Integration in eine neue syrische Nationalarmee impliziert. Die kurdischen Milizen wollen ihre Waffen behalten und sich als Einheit, nicht als Einzelpersonen, in die neue syrische Armee integrieren, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Offen bleiben Fragen hinsichtlich der ausländischen Kämpfer innerhalb der SDF und der Stellung der Frauen, also der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ), in einer neuen syrischen Armee. Des Weiteren haben der Türkei nahestehende Gruppierungen bereits ihre Integration in die neue Armee akzeptiert. In diesem Zusammenhang könnte es zu Herausforderungen kommen, wenn zwei befeindete Lager innerhalb derselben Einheit zusammenarbeiten (IRIS-FR 5.2025). Die SDF sind bereit, Teil der syrischen Armee zu werden und sich deren zentralem Kommando zu unterstellen, wollen aber ihre Kämpferinnen und Kämpfer nicht mit Islamisten zu neuen Einheiten vermischen, sondern ihre eigenen Verbände beibehalten (APuZ 6.6.2025b). In den ersten Wochen nach Unterzeichnung des Abkommens gab es positive Anzeichen dafür, dass beide Seiten begonnen hatten, einige Aspekte schrittweise umzusetzen. Die aus dem März-Abkommen hervorgegangenen gemeinsamen Zentralkomitees haben mit ihren Vorbereitungsarbeiten begonnen, bis die Sicherheits- und Militärkomitees gebildet sind, die über die Integration der SDF in die Struktur der syrischen Armee und der Sicherheitsdienste beraten sollen. Laut einer Regierungsquelle wurden bei der Bildung der höheren Militär- und Sicherheitskomitees auf Regierungsseite erhebliche Fortschritte erzielt. Fachteams beider Seiten sind zusammengekommen, um eine vorläufige Vision für eine gemeinsame Kommandostruktur und die Verteilung der Zuständigkeiten zu entwickeln. Der Quelle zufolge besteht Einigkeit über die Grundzüge der Eingliederung der SDF-Kämpfer in Einheiten der syrischen Armee unter Beibehaltung der besonderen Merkmale bestimmter Formationen, wie beispielsweise derjenigen, die auf Terrorismusbekämpfung spezialisiert sind (MEI 9.5.2025). Seit der Unterzeichnung des Abkommens haben die Ausbildungsaktivitäten, Rekrutierungsankündigungen und die Abschlussfeiern von Militärkursen der SDF zugenommen (Enab 27.5.2025). Anfang Oktober 2025 wiederholte Mazloum 'Abdi, dass die SDF Teil der neuen syrischen Armee werden würden, nachdem ein umfassender Konflikt mit Damaskus abgewehrt werden konnte, der sich in Aleppo bzw. auch an anderen Frontlinien in Zentral- und Ostsyrien zwischen den SDF und den Kräften der neuen Regierung abzeichnete (National 12.10.2025). 'Abdi versprach, dass die SDF die formellen Verfahren zum Beitritt zur neuen syrischen Armee einleiten werden und dafür eine Delegation nach Damaskus entsandt werde (NPA 11.10.2025). Die laufenden Vereinbarungen zwischen 'Abdi und der Regierung in Damaskus zielen darauf ab, die Bedingungen des Abkommens vom 10.3.2025 in die neue syrische Verfassung aufzunehmen. In Damaskus werden Treffen stattfinden, um Verfassungsänderungen zu diskutieren. 'Abdi bekräftigte, dass die Dossiers zu ar-Raqqa, Deir ez-Zour und al-Hasaka mit der Struktur der zukünftigen Regierungsführung Syriens verbunden seien, und betonte, dass ein Rückzug aus diesen Gebieten nicht verhandelbar sei. 'Abdi merkte an, dass Vertreter aus ar-Raqqa und Deir ez-Zour an der nächsten Runde der Treffen zwischen den beiden Seiten teilnehmen werden (Enab 12.10.2025). Das erste fromelle Treffen im Rahmen des Abkommens vom 10.3.2025 fand am 13.10.2025 in Damaskus mit einer Militärdelegation der SDF statt. 'Abdi erklärte, dass mit Damaskus eine "vorläufige Vereinbarung" getroffen worden sei, um die SDF-Kämpfer und Sicherheitskräfte in das syrische Verteidigungs- und Innenministerium zu integrieren (NPA 13.10.2025; vgl. AAA 13.10.2025). Die Verhandlungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung kamen wiederholt zum Stillstand. Im Jänner 2026 kam es zu einer Verschlechterung der Beziehungen beider Seiten, als es über mehrere Tage zu Gewalt in den beiden kurdisch-dominierten Stadtvierteln Sheikh Maqsoud und Ashrafiye in Aleppo gekommen ist, bei der 24 Zivilisten getötet und 120 innerhalb von fünf Tagen verletzt wurden (NYT 11.1.2026). Durch die Vermittlung internationaler Parteien ist ein Waffenstillstand erzielt worden. Mehrere Hundert kurdische Kämpfer wurden verhaftet, mehrere Hundert weitere wurden evakuiert (Guardian 11.1.2026). Der Abzug markiert den Rückzug der kurdischen Streitkräfte aus den Gebieten Aleppos, die sie seit Beginn des Krieges in Syrien im Jahr 2011 gehalten hatten (REU 11.1.2026).
Als die SDF 2015 erstmals in Erscheinung traten, betrachteten viele arabische Stämme sie als notwendigen Partner im Kampf gegen den IS. Schließlich hatte die Terrorgruppe die Stammesgebiete verwüstet, Gemeinden massakriert und eine drakonische Herrschaft errichtet. Eine Zeit lang funktionierte diese Partnerschaft: Von 2015 bis 2017 kämpften Stämme wie die Shammar, Baqqara und Teile der Aqeedat Seite an Seite mit kurdischen Kräften gegen den IS (AAA 11.7.2025). Die SDF stehen vor Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer Beziehung zur arabischen Bevölkerung und den Auswirkungen dieser Beziehung auf ihre interne Struktur und militärische Kohäsion. Die militärischen Erfolge der SDF gegen den IS haben dazu beigetragen, dass Gebiete mit arabischer Mehrheit unter ihre Kontrolle kamen. Die DAANES umfasst auch Gebiete mit christlicher Bevölkerung (Syrer, Assyrer und Armenier) sowie Jesiden, Turkmenen und Tschetschenen. Im August 2024 kam es zu einer zweiten Welle von Zusammenstößen zwischen den SDF und arabischen Milizen in der Umgebung von Deir ez-Zour, nachdem es bereits im September 2023 zu Auseinandersetzungen zwischen beiden Seiten gekommen war. Darüber hinaus leiden die SDF unter innerkurdischen Streitigkeiten. Die Hauptgegner der SDF und ihrer Verbündeten bleiben jedoch die in den syrischen Bürgerkrieg verwickelten dschihadistischen Gruppen, insbesondere der IS, die von der Türkei unterstützten syrischen Oppositionsgruppen sowie mit al-Qa'ida verbundene Gruppen und deren Verbündete (BBC 11.3.2025). Es gibt mehrere arabische Flügel, welche die SDF und die Selbstverwaltung unterstützen. Die überwiegende Mehrheit fordert jedoch von den SDF, die Besonderheiten der Stämme und arabischen Gebiete zu respektieren und ihre Söhne nicht zur Rekrutierung zu zwingen sowie Minderjährige und Kinder nicht zu rekrutieren. Weil die DAANES diesen Forderungen nicht nachgekommen ist, kam es wiederholt zu Demonstrationen und Eskalationen, zu militärischen Angriffen auf Straßensperren und wiederholten Vertreibungen von SDF-Kämpfern aus einigen Dörfern und Städten - insbesondere im Gouvernement Deir ez-Zour, wo der Anteil der kurdischen Bevölkerung fast bei Null liegt. Dennoch kontrollieren die SDF den gesamten nördlichen Landesteil und weite Teile des westlichen und östlichen Landesteils (IndepAr 23.4.2025). Arabische Anführer warfen den SDF vor, sie politisch und wirtschaftlich zu marginalisieren, ideologisch geprägte Lehrpläne für Schulen durchzusetzen, junge Männer und Burschen zum Militärdienst zu verpflichten und die Einnahmen aus Öl und Weizen zu monopolisieren. In den Jahren 2018 und 2019 kam es in der gesamten Region zu großen Protesten gegen die Wehrpflicht und die empfundene ethnische Diskriminierung. Lokale Beobachter und Menschenrechtsgruppen haben Entführungen, die Zwangsrekrutierung von Minderjährigen durch die Organisation RYM und hohe Geldstrafen für Familien, die eine Befreiung vom Militärdienst beantragen, dokumentiert. Einige Stämme und Unterclans sind weiterhin mit den SDF verbündet, während andere Kontakte zu Damaskus unterhalten. Selbst innerhalb eines Stammes können Familien gespalten sein: Einige dienen in Strukturen der SDF, andere unterstützen stillschweigend die syrische Regierung, wieder andere befürworten Autonomie oder Neutralität. Stammesnetzwerke haben sich zu Selbstverteidigungsgruppen neu organisiert und Verbindungen zu Damaskus geknüpft. Während die SDF nach wie vor den größten Teil der Region militärisch kontrollieren, positioniert sich die syrische Regierung als potenzieller Garant für die Rechte der Stämme und die nationale Einheit (AAA 11.7.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien bildeten die Menschen in den Gebieten unter der Kontrolle der DAANES eigene Selbstverteidigungseinheiten, um den Angriffen des türkischen Staates und der SNA gegen Nordostsyrien entgegenzuwirken. Viele folgten einem Aufruf zur allgemeinen Mobilisierung durch die SDF und die DAANES und haben Selbstverteidigungsbataillone gebildet, um ihre Wohngebiete zu schützen und zu verteidigen (ANF 14.1.2025; vgl. Medya 18.12.2024).
Quellen […]
Bewaffnete Gruppierungen
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Bewaffnete Gruppierungen
Die bewaffnete Landschaft Syriens besteht aus einem komplexen Geflecht von über 60 Gruppierungen, von denen jede ihre eigene Geschichte, ihre eigenen Loyalitäten und ihre eigene Agenda hat. Mehr als die Hälfte sind der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) angeschlossen. Andere Gruppierungen agieren unabhängig oder innerhalb kleinerer Allianzen, mit Ideologien, die von säkular bis islamistisch reichen, und Finanzierungsquellen, die verschiedene regionale und internationale Akteure umfassen. Dieses Flickwerk der Macht stellt ein erhebliches Hindernis für die Schaffung einer einheitlichen nationalen Armee dar (DNewsEgy 3.2.2025). Obwohl die Kämpfer nominell unter der Schirmherrschaft der neuen syrischen Regierung stehen, gibt es nach wie vor Milizen, von denen einige in Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren und relativ undiszipliniert sind (Guardian 9.3.2025). Die Kernkräfte der Gruppierung, die die neue syrische Regierung anführt, Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS), sind weitaus disziplinierter als andere Akteure, eine Annahme, die auf jahrelanger Beobachtung ihrer Aktivitäten im Gouvernement Idlib und während des Sturzes von al-Assad beruht. Dennoch waren auch einige HTS-Kräfte an den Massakern im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt. Darüber hinaus trägt die neue Regierung die Verantwortung für alle Tötungen, die von Gruppen unter ihrem formellen Kommando, einschließlich der SNA, begangen wurden. Ihre Unfähigkeit, diese Verbrechen zu verhindern, verdeutlicht, dass sie über Gebiete und Gruppierungen außerhalb ihrer traditionellen Basis nach wie vor nur begrenzt befehligen und kontrollieren kann. Nachdem Berichte über Massaker aufgetaucht waren, gab das Innenministerium eine doppelte Erklärung ab, in der es die Zivilbevölkerung aufforderte, sich nicht einzumischen und die Reaktion der Regierung zu überlassen, und allen regierungsfreundlichen Kräften befahl, sich an die Handhabung zu halten, die während der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes angewendet wurden, nämlich keine Zivilisten ins Visier zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch bereits zahlreiche Morde verübt worden, und die Erklärung enthielt keinen Hinweis auf den notwendigen Prozess der Rechenschaftspflicht, der auf solche Vorfälle folgen muss, um weitere Gräueltaten zu verhindern (TWI 10.3.2025). [Details zu den Vorfällen im März 2025 finden sich im Kapitel Sicherheitslage.] In den Reihen der neuen syrischen Armee finden sich auch islamistische Kämpfer aus anderen arabischen Staaten, Zentralasien und dem Kaukasus (Standard 9.3.2025).
Es gibt große Probleme bei der Integration der Gruppierungen, die unter dem Verteidigungsministerium nominell zusammengelegt wurden. Zu nennen ist hier der Top-Down-Ansatz, bei dem die Priorität auf Loyalität statt auf Leistung gelegt wird. Es gelingt nicht, die ideologischen und klassenbasierten Unterschiede zwischen – und innerhalb – der Gruppierungen, die jetzt unter dem Kommando ash-Shara's stehen, abzumildern (NLM 25.2.2025). Obwohl der Vereinigungsprozess symbolische Meilensteine, wie die Schaffung von Strukturen, Divisionen und einer Befehlskette hervorgebracht hat, ist seine Umsetzung nach wie vor fragil. Die Vereinigung der Gruppierungen wird weiterhin durch vier wesentliche Faktoren beeinträchtigt: 1. tief verwurzeltes Misstrauen, 2. finanzielle Engpässe, 3. ideologische Spaltungen und 4. anhaltende Einmischung von außen (MECGA 25.6.2025). Es gibt mehrere Gründe, warum ash-Shara' die Lage nicht vollständig unter Kontrolle hat: Zum einen operieren bewaffnete Einheiten des alten Regimes weiterhin im Untergrund und organisieren sich neu, um das Land zu destabilisieren. Sie erhalten virtuelle Unterstützung von Assad-Anhängern, russischen Fake-Profilen und iranisch finanzierten Nutzern, die gezielt Falschnachrichten und manipulierte Bilder im Internet verbreiten, um Diskurse in den sozialen Medien zu beeinflussen und verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufzuhetzen. Zum anderen werden die Anweisungen aus Damaskus – keine außergerichtliche Gewalt, keine Massaker, keine Plünderungen – nicht von allen befolgt. Bestimmte Gruppierungen stellen die Autorität von Ahmed ash-Shara' infrage, darunter reguläre Mitglieder der Sicherheitskräfte, ehemalige Einheiten der SNA, die auf Drängen der Türkei in die neue Armee integriert wurden, und Dschihadisten, die ash-Shara' für einen Verräter halten und sich seiner Herrschaft ohnehin nicht unterworfen haben. Letztere könnten sich mittelfristig terroristischen Gruppen wie dem Islamischen Staat (IS) oder al-Qa'ida anschließen (APuZ 6.6.2025b). In der Praxis agieren viele Mitglieder der Gruppierungen der SNA weiterhin unter türkischer Führung und mit türkischer Unterstützung. Berichten zufolge erhalten diese Gruppierungen trotz der formellen Integration in die syrische Armee weiterhin Gehälter und Befehle von der türkischen Regierung und bleiben damit loyal und operativ außerhalb der vollständigen Kontrolle der Übergangsregierung. Dies deutet darauf hin, dass das Integrationsabkommen fragil sein könnte, da anhaltende interne Rivalitäten und Ressourcenkämpfe einer vollständigen Vereinigung im Wege stehen (STJ 31.7.2025). Das Unvermögen, alle bewaffneten Gruppierungen zu kontrollieren, hat nicht nur zu weitverbreiteten Missbräuchen und Verstößen durch einige dieser Gruppierungen geführt, sondern auch die Einheiten des Innenministeriums belastet, die versuchen, Ordnung durchzusetzen, jedoch keine rechtliche Autorität über die nominell zur Armee gehörenden Einheiten haben (SyrRev 28.3.2025).
1. Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS)
Die HTS [zu Deutsch: Komitee zur Befreiung der Levante Anm.] ist die stärkste Gruppierung in Syrien (Asharq 9.12.2024). Ihre Mannstärke wird auf 43.000 geschätzt. Die Hälfte dieser Gruppierungen ist nach der Rückeroberung in ihren ursprünglichen Gebieten geblieben, insbesondere in den Gebieten im Norden von Hama, im Süden von Idlib und im Westen und Süden von Aleppo (Quds 11.1.2025).
Die HTS wurde im Jahr 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra gegründet. Anfangs, als sie Teil des IS im Irak war (2012–April 2013), war ihr Ansatz deutlich weniger extrem als jener des IS. Im April 2013 brach Jabhat an-Nusra die Beziehungen zum IS im Irak ab und schloss sich der al-Qa'ida an. 2016 brach Jabhat an-Nusra die Beziehungen zu der Terrororganisation wieder ab. Der öffentliche Diskurs der Gruppierung verlagerte sich von der globalen Agenda der al-Qa'ida hin zu einem stärker lokal ausgerichteten Fokus (ISPI 20.3.2025). Schließlich entstand 2017 (ISPI 20.3.2025) aus dem Zusammenschluss von fünf Gruppierungen, u. a. der Jabhat Fatah ash-Sham, Liwa' al-Haqq, Jabhat Ansar ad-Din und Jaysh as-Sunna, die HTS, welche später von mehreren Bataillonen, Brigaden und Einzelpersonen unterstützt wurde (AJ 3.12.2024). Die HTS versuchte, ihren militärischen Flügel durch die Einrichtung eines gemeinsamen Einsatzraums namens "Shahba Community" in Zusammenarbeit mit bewaffneten Gruppierungen, darunter Ahrar ash-Sham, die Nour ad-Din-Zenki-Bewegung und die "50. Division" zu stärken (UNSC 22.7.2024). 2019 wurde der Operationsraum Fatah al-Mubin gegründet. Dieser war für die Koordinierung und die Abteilung für militärische Operationen in Nordsyrien, in Idlib und den ländlichen Gebieten von Aleppo, Latakia und Hama, verantwortlich. Mitte 2020 schränkte die HTS alle militärischen Operationen auf den Operationsraum Fatah al-Mubin ein und untersagte die Bildung jeglicher sonstiger militärischer Gruppierungen oder Operationsräume in den von ihr kontrollierten Gebieten. 2023 verkündete die HTS eine neue Struktur für die militärischen Kräfte in ihren Gebieten (AJ 3.12.2024).
Der HTS gehören nicht nur Syrer an, sondern auch Ausländer (Asharq 8.12.2024). Sie ist in sechs Brigaden, Spezialeinheiten sowie Elitetruppen unterteilt, die als "Rote Brigaden" (Quds 11.1.2025) bzw. als "Rote Bänder" bekannt sind, und welche Berichten zufolge dank ihrer Fähigkeiten in der Lage waren, mehrere Kampfhandlungen gegen al-Assads Streitkräfte zu gewinnen (Asharq 9.12.2024). Die Anzahl der Mitglieder dieser Eliteeinheit ist nicht bekannt, sie soll Berichten zufolge aber aus Hunderten von HTS-Mitgliedern bestehen (Asharq 8.12.2024), die Inghamasiyin genannt werden (AJ 5.12.2024) und von denen einige zu den ideologisch extremsten und kampferfahrensten Elementen der Rebellenkoalition gehören (Guardian 8.12.2024). Auf ihren Köpfen tragen sie rote Bänder. Die Einheit, die 2018 gegründet wurde, hat einen hohen Ausbildungsstand (AJ 5.12.2024) und verfügt über spezielle Waffen (AlMayadeen 5.12.2024). Daneben gehören auch Gruppen von Scharfschützen zu dieser Eliteeinheit (Asharq 8.12.2024). Auch HTS-Anführer Ahmed ash-Shara' tauchte in einem Video 2020 mit rotem Band am Kopf auf (AlMayadeen 5.12.2024).
Die HTS hat seit ihrer Gründung im Jahr 2012 bedeutende ideologische, organisatorische und Bündnis-Veränderungen durchlaufen. Sie hat ihre Narrative vollständig vom Dschihadismus zum regierenden Islamismus geändert. Eine schrittweise und grundlegend pragmatische Veränderung, deren Ziel die Aufrechterhaltung der Macht ist (ISPI 20.3.2025).
Am 29.1.2025 wurde die Auflösung der HTS bekannt gegeben (Sky News 31.1.2025). Im Juli 2025 haben die USA die Einstufung der HTS als terroristische Organisation aufgehoben (MEE 7.7.2025).
2. Operation "Abschreckung der Aggression"
Die HTS war es, welche die Operation "Abschreckung der Aggression" im November und Dezember 2024 anführte (Asharq 9.12.2024). Aber an dieser nahmen noch weitere Gruppierungen teil, die teilweise mit der ehemaligen Freien Syrischen Armee (Free Syrian Army - FSA) verbunden sind. Manche dieser Gruppierungen gehörten zur Nationalen Befreiungsfront (National Liberation Front - NLF), wie die Jabhat Tahrir as-Souriya und Jaysh Idlib al-Hurr (AJ 3.12.2024). Einige Gruppierungen werden von der Türkei ausgebildet und unterstützt. Darunter sind die Sultan Murad Division, die Sultan Suleiman Shah Division, die Hamza Division, Jaysh al-Islam und die Jabhat ash-Shamiya (Asharq 9.12.2024). Die NLF ist weitgehend für die Kontrolle in Idlib zuständig, während ein Großteil der militärischen Präsenz in die Schlüsselgebiete Aleppo, Homs, Damaskus, Latakia und Tartus abgezogen wurde. Die NLF koordiniert sich mit den örtlichen Sicherheitskräften. Aufgrund ihrer Mannstärke ist sie stark von verbündeten Gruppierungen abhängig (Etana 17.1.2025). Auch in Dar'aa, im Süden Syriens, gibt es viele bewaffnete Gruppierungen, insbesondere Gruppierungen unter dem Banner der ehemaligen FSA (Asharq 9.12.2024). Bestimmte Gruppierungen der SNA waren laut einer Quelle des niederländischen Außenministeriums bereits relativ eng mit der HTS verbunden. Diese sollten sich nach dem Machtwechsel schneller und weiter in die von HTS geführten Übergangsbehörden integrieren als andere Fraktionen, von denen einige eine lange Geschichte der Feindseligkeit gegenüber der HTS (und der ehemaligen Jabhat an-Nusra) hatten (MBZ 31.5.2025). Einem Militärkommandanten zufolge agieren Elemente der SNA im Nordwesten Syriens weiterhin autonom (MECGA 25.6.2025).
2.a Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA)
Mehr als die Hälfte der über 60 in Syrien bestehenden bewaffneten Gruppierungen gehört zur von der Türkei unterstützten SNA. Ihre Stärke beträgt mindestens 80.000 Mann und ihre Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) (DNewsEgy 3.2.2025). Eine andere Quelle schätzt die Mannstärke auf ca. 50.000 Kämpfer (Economist 14.1.2025). Die Jabhat ash-Shamiya, die Bewegung Nour ad-Din-Zenki, die islamische Bewegung Ahrar ash-Sham im nördlichen Umland von Aleppo und die Gruppierung ash-Shahba beteiligten sich an den Vorbereitungen für die Operation "Abschreckung der Aggression" im Sommer 2024, während die übrigen Gruppierungen auf direkte Anweisungen aus Ankara warteten, wie die Nationale Befreiungsfront in Idlib, die der Abteilung für militärische Operationen Tausende Kämpfer aus allen Untergruppierungen zur Verfügung stellte (Quds 11.1.2025). Die SNA steht grundsätzlich in Konkurrenz zur HTS. Ihre Anführer haben erklärt, dass sie im Gegenzug für hohe Funktionen in der neuen syrischen Armee schwere Waffen abgeben würden. Ihre Handfeuerwaffen werden sie behalten. Manche Anführer möchten ihr Einkommen, das sie durch Schmuggel über die türkisch-syrische Grenze lukrieren, nicht aufgeben (Economist 14.1.2025). Im Widerspruch dazu wird die HTS von der von Ankara unterstützten Nationalen Befreiungsfront (National Liberation Front - NLF) unterstützt, die von Oberst Fadlallah al-Hajji angeführt wird, dem militärischen Befehlshaber der Faylaq ash-Sham und gleichzeitig stellvertretender Verteidigungsminister in der Übergangsregierung (Quds 11.1.2025). Die NLF schloss sich im Oktober 2019 der SNA an (MEE 7.12.2024). Trotz der Ankündigung des türkischen Außenministers Hakan Fidan, dass die Türkei die SNA-Gruppierungen angewiesen habe, sich dem syrischen Verteidigungsministerium anzuschließen, bestätigten syrische Quellen gegenüber dem Middle East Institute, dass diese Anweisung derzeit nicht für turkmenische Fraktionen (nämlich al-Amshat, al-Hamzat und die Sultan Murad Division) gilt, obwohl deren Anführer an der Siegeskonferenz teilgenommen haben. Die vollständige Integration der SNA könnte bis zur Klärung der SDF-Frage verschoben werden (MEI 12.6.2025).
Alle Gruppierungen der Syrischen Nationalen Armee waren an der Operation "Morgenröte der Freiheit" gegen die SDF beteiligt [eine Operation, die von der SNA im November 2024 initiiert wurde, Anm.] (Quds 11.1.2025).
Die Suleiman Shah Division (auch: al-Amshat) wird von Mohammad Hussein al-Jassim, bekannt als Abu Amsha, angeführt, einer umstrittenen Figur, die sich schweren Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sieht. Seine Truppen haben ihren Sitz in Sheikh al-Hadid in 'Afrin und erstrecken sich auf Teile des nördlichen Landesteils von Aleppo. Die Hamza-Division (auch: Hamzat) kontrolliert al-Bab, Jarablus und 'Afrin und steht unter dem Kommando von Saif Bolad (Abu Bakr), einem prominenten Führer der SNA. Im Jahr 2023 verhängte das US-Finanzministerium direkte Sanktionen gegen die beiden Fraktionen und beschuldigte sie, in den von ihnen kontrollierten Gebieten Kriegsverbrechen und weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Menschenrechtsberichten zufolge waren diese von der Türkei unterstützten Gruppierungen an systematischen ethnischen Säuberungsaktionen und groß angelegten Massakern gegen Zivilisten in Baniyas, Tartus und Latakia beteiligt, bei denen Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, getötet wurden (LebDeb 10.3.2025). Am 9.4.2025 wurde Mohmmad al-Jassim zum Kommandanten der Hama-Brigade ernannt. In den letzten Jahren wurden gegen Abu Amsha und seine Gruppierung Vorwürfe erhoben, darunter Erpressung, Entführung, Waffenhandel, Drogenhandel, Landenteignung, Aufteilung der lokalen Ernten unter der Bevölkerung und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, darunter Fälle von Vergewaltigung und falschen Anschuldigungen, die Zahlungen für Freisprüche erforderten (Enab 3.2.2025b). Im Mai 2025 verhängte die EU Sanktionen gegen die Sultan Murad Division, die Suleiman Shah Division und die Hamza-Division sowie gegen die Anführer Mohammad Hussein al-Jassim (Abu Amsha) und Saif Bolad (Abu Bakr), weil sie an Massakern in den syrischen Küstengebieten im März 2025 beteiligt waren. Z(SOHR 29.5.2025).
Die syrischen Sicherheitskräfte forderten Anfang März 2025 nach Zusammenstößen mit Anhängern des Assad-Regimes eine allgemeine Mobilisierung über die bereits in der Küstenregion stationierten Einheiten hinaus an. Drei von den USA sanktionierte Milizen der SNA folgten diesem Aufruf: Jaish ash-Sharqiya, Sultan Suleiman Shah und die Hamza-Division. Sie wurden zuvor wegen Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Nordwesten Syriens angeklagt. An den Kämpfen waren auch ausländische Dschihadisten der Ansar at-Tawhid und lokale syrische Zivilisten beteiligt. Die meisten lokalen Berichte deuten darauf hin, dass die überwiegende Zahl der von Regierungstruppen verursachten zivilen Todesfälle Anfang März 2025 in der Küstenregion von einer Mischung aus SNA-Fraktionen, ausländischen Kämpfern und Zivilisten begangen wurde (TWI 10.3.2025). [Details zu den Vorfällen Anfang März 2025 in der Küstenregion sind den Kapiteln Sicherheitslage und Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen zu entnehmen.]
Die Motive der SNA-Kämpfer sind alles andere als einheitlich. In Interviews wurden drei Hauptmotive hervorgehoben: Loyalität und Stammesverbundenheit, Verlassen auf verwandtschaftliche Bindungen und Vertrauen in die lokale Führung; wirtschaftliche Faktoren, viele sind in den Schmuggel und in der Kontrolle des lokalen Marktes involviert; ideologische Motive, revolutionäre Ideale, umfassendere Visionen des gesellschaftlichen Wandels - insbesondere an der Levante-Front (NLM 25.2.2025).
2.b Syrische Freie Arme (Syrian Free Army - SFA)
Die Syrische Freie Armee (Syrian Free Army - SFA) [nicht zu verwechseln mit der mittlerweile aufgelösten Freien Syrischen Armee (Free Syrian Army - FSA) Anm.] ist eine von den USA unterstützte und ausgebildete Einheit von mehreren Hundert Mann, die in Südsyrien in at-Tanf aktiv ist. Viele Jahre lang war die Einheit vom Großteil Syriens abgeschnitten, da sie nur in einem kleinen Gebiet um die Garnison patrouillieren konnte, in dem sich US-Soldaten aufhielten. Ihr Anführer ist Oberst Salem Turki al-'Antri. Die SFA entstand aus der erstarkenden Rolle der USA in Syrien, deren Präsenz bis ins Jahr 2015 zurückreicht. Die USA unterstützten die hauptsächlich kurdischen SDF im Osten Syriens erheblich. In at-Tanf jedoch, wo die USA einen Stützpunkt in der Nähe einer alten Landwirtschaftsschule errichteten, schlossen sich die USA mit den Maghawir ath-Thawra (MAT) zusammen, die sich aus gegen al-Assad eingestellten, syrischen Arabern zusammensetzten. Die MAT, aus der später die SFA hervorging, umfasste im Jahr 2018 etwa 300 Mann. Die Rolle der Gruppierung sollte darin bestehen, den IS im Rahmen der umfassenderen Anti-IS-Mission der USA in Syrien zu bekämpfen. Im Laufe der Zeit bildeten die USA die SFA im Schießen, in Taktik für kleine Einheiten und im Einsatz leichter Fahrzeuge für Patrouillen aus. Die Truppen der SFA konzentrieren sich weiterhin auf lokale Aufgaben, wie die mobile medizinische Klinik und die Unterstützung der verbliebenen Vertriebenen in Rukban. Sie haben auch Minenräumaktionen durchgeführt. Einige Mitglieder der SFA stammen aus Gebieten in der Nähe von Palmyra, etwa 120 Kilometer nördlich von at-Tanf. Nach dem Sturz des Assad-Regimes reisten einige Mitglieder der Einheit, darunter auch al-'Antri, nach Palmyra, um sich mit Einheimischen zu treffen und in dem Sicherheitsvakuum zu agieren, das durch al-Assads rasch verschwindende Armee entstanden war (LWJ 10.2.2025). Die SFA besteht aus syrischen Rebellen, die sich dem syrischen Regime widersetzten. Es handelt sich um arabische Oppositionskräfte, und die Männer stammen hauptsächlich aus dem Gouvernement Homs und anderen Gebieten in der Nähe von Damaskus und Palmyra (JPOST 2.1.2025). Mitte April 2025 wurde das Training der SFA durch die USA fortgesetzt (LWJ 16.4.2025). Die SFA hat sich dem neuen Verteidigungsministerium angeschlossen (TWI 12.2.2025).
2.c Ausländische Kämpfer
Ash-Shara' hat sich an eine Gruppe ausländischer Kämpfer gewandt, die aus dem Norden gekommen sind. Ihre Zahl könnte zwischen 400 und 2.500 liegen (Economist 14.1.2025).
2.d Dschihadistische Gruppierungen
Die salafistischen Dschihadistengruppierungen sind eine nicht unbedeutende Kraft. Einige davon sind in die HTS integriert oder agieren unter ihrem Kommando. Darunter fallen Ansar at-Tawhid, Kämpfer der Turkistan Islamic Party (TIP), Jaysh al-Muhajireen wal-Ansar, Sham al-Islam, Ansar al-Islam und die Reste von Hurras ad-Din (Quds 11.1.2025).
Ahrar ash-Sham
Ahrar ash-Sham [zu Deutsch: Freie Männer der Levante Anm.] ist eine religiös ausgerichtete Gruppierung, die sich als eine der ersten bewaffneten Gruppierungen nach Ausbruch des Kriegs in Syrien gebildet hatte (Asharq 9.12.2024). Sie bezeichnet sich selbst als "eine umfassende islamische Reform- und Erneuerungsbewegung und eine der Fraktionen innerhalb der Islamischen Front", sieht ihre Aktivitäten als "militärisch, politisch, sozial und umfassend islamisch" und definiert "den Aufbau eines islamischen Staates" als ihr Ziel (AJ 3.12.2024). 2013 hatten sie die Kontrolle über die Stadt ar-Raqqa übernommen, die sie aber später an den IS verlor. 2014 wurde eines ihrer unterirdischen Hauptquartiere bei einem Luftangriff getroffen und 40 ihrer Anführer getötet (Asharq 9.12.2024).
Jaysh al-'Izza
Jaysh al-’Izza [zu Deutsch: Armee der Ehre Anm.] ist eine Gruppierung, die insbesondere im Raum Hama aktiv war. Sie wird von Major Jamil as-Salah angeführt (Asharq 9.12.2024) und gehörte zur Freien Syrischen Armee (Free Syrian Army - FSA) (Arabiya 30.1.2025).
Jaysh al-Islam
Jaysh al-Islam [zu Deutsch: Armee des Islam Anm.] war früher eine der mächtigsten Gruppierungen in Syrien und operierte von Ost-Ghouta, Damaskus, aus. Sie wurden nach Nordsyrien verdrängt. Ihr Anführer war Zahran 'Aloush, der 2015 durch einen Luftangriff getötet wurde. Sein Nachfolger ist 'Isam al-Buwaydani. Diese Gruppierung wird von der Türkei unterstützt (Asharq 9.12.2024).
Jabhat Tahrir as-Souriya
Jabhat Tahrir as-Souriya (JTS) [zu Deutsch: Syrische Befreiungsfront Anm.] wurde Anfang 2018 gegründet und umfasst mehrere Bewegungen, darunter Jaysh al-Ahrar, die in der Region Idlib aktiv waren, die Suqour ash-Sham Brigaden, Damaskus Gruppe und die Nour ad-Din-Zenki Brigaden (AJ 3.12.2024).
Nour ad-Din-Zenki Brigaden
Dabei handelt es sich um eine bewaffnete islamistische Gruppierung, die kurz nach dem Ausbruch der syrischen Revolution im Jahr 2011 gegründet wurde. Ihr Hauptgebiet war Aleppo, wo sie bis 2019 militärische und zivile Aktivitäten verband (AJ 3.12.2024).
Ansar at-Tawhid (Unterstützer des Monotheismus)
Das ist eine dschihadistische Gruppierung, die im syrischen Konflikt aktiv war. Sie ist ein Ableger von Jund al-Aqsa (Soldaten der Aqsa-Moschee), die von der bewaffneten Opposition und Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) zerschlagen wurde. Ansar at-Tawhid wurde 2017 von den verbliebenen Mitgliedern der aufgelösten Gruppe Jund al-Aqsa gegründet. Ihre Mitglieder vertreten eine salafistisch-dschihadistische Ideologie unter der Führung von Khaled Khattab. Diese Gruppierung soll seit dem Sturz von al-Assad für Menschenrechtsverletzungen, wie außergerichtlichen Tötungen, Zerstörung von Häusern, Angriffe auf privates und öffentliches Eigentum verantwortlich sein (SNHR 19.12.2024).
Turkistan Islamic Party (TIP) bzw. Eastern Turkistan Islamic Movement (ETIM)
Diese Gruppierung ist hauptsächlich in den Gouvernements Idlib, im Nordosten von Latakia, im Norden von Hama und im Westen von Aleppo aktiv. Sie wird von dem regionalen Kommandanten Kaiwusair angeführt, der von Zahid Qari und Scheich Touba unterstützt wird, die beide im März 2024 vom in Afghanistan ansässigen Oberbefehlshaber Abdul Haq ernannt wurden. ETIM/TIP arbeitet mit der HTS zusammen und griff im März 2024 gemeinsam mit ihr syrische Militärstellungen in Idlib und Aleppo an. Sie erhält finanzielle Unterstützung von der HTS, betreibt Unternehmen in Ländern der Region, darunter in der Türkei, um Gelder zu generieren, und bildet ausländische Terroristen aus (UNSC 22.7.2024). Ausländische Kämpfer, die im Bürgerkrieg Verbündete der HTS waren, wurden in eine neue Brigade aufgenommen. Unter dem Kommandanten mit dem Pseudonym Abu Muhammad at-Turkistani wurde eine 3.500 Mann starke Brigade, die sich hauptsächlich aus ausländischen, uigurischen Kämpfern zusammensetzt, gebildet (National 3.6.2025), die 84. Division (Ain 2.6.2025). Die Uiguren und die meisten anderen ausländischen Kämpfer hätten bis Ende des Jahres 2025 die syrische Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Die Uiguren in Syrien kamen hauptsächlich während des syrischen Bürgerkriegs aus China. Sie gehören zur Turkistan Islamic Party, die mit HTS und deren Vorgängern verbündet ist (National 3.6.2025).
Hurras ad-Din (HAD)
Die Hurras ad-Din (HAD) [zu Deutsch: Wächter der Religion Anm.] operierte hauptsächlich im Südosten von Idlib und im Norden von Latakia und verfügt über eine Stärke von einigen Tausend Kämpfern. Die Gruppe konzentriert sich auf eine lokale Agenda (UNSC 22.7.2024). 2018 geriet die Gruppierung mit der HTS in Konflikt, nachdem sich Letztere von der al-Qa'ida losgesagt und ihren Namen geändert hatte (Araby 28.1.2025). Ungeachtet ihrer Differenzen wurde 2024 eine opportunistische Ad-hoc-Zusammenarbeit zwischen der HAD und der HTS beobachtet, wobei die HAD logistische Unterstützung von der HTS erhielt, um gegen die syrischen Regierungstruppen zu kämpfen (UNSC 22.7.2024). Bereits am 28.1.2025 wurde berichtet, dass sich die der al-Qa'ida nahestehende Gruppierung HAD aufgelöst hat (Araby 28.1.2025).
3. Saraya Ansar as-Sunna
Saraya Ansar as-Sunna [zu Deutsch: Brigade der Anhänger der Sunna Anm.] ist eine neue militante Gruppierung, die sich mit dem IS solidarisiert und deren Ideologie den extremistischen Überzeugungen des IS entspricht. Experten zufolge besteht diese radikale Gruppe zum Teil aus ehemaligen Mitgliedern der HTS, die mit der moderaten Herrschaft der Gruppierung nach deren Machtübernahme unzufrieden sind. Diese Gruppierung bekannte sich zu dem Anschlag auf die Kirche in Damaskus am 22.6.2025, bei dem 25 Personen ums Leben kamen (National 24.6.2025).
4. Gruppierungen in Südsyrien
Die Gruppierung Southern Region Operations stand bis 2013 unter der Führung von Oberstleutnant Yasser al-'Aboud (Asharq 9.12.2024) und wurde später von Ahmad al-'Awda angeführt. Sie kontrolliert das Gouvernement Dar'aa. Diese Gruppierung war es, die am 8.12.2024 als Erstes in Damaskus einmarschiert ist (AAA 7.1.2025). Sie umfasst ca. 15.000 Kämpfer, die ihre Gehälter von ihrem Anführer al-'Awda offenbar mithilfe der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erhalten (Economist 14.1.2025).
Sie wollte als bewaffnete Gruppierung weiter bestehen und ihre Waffen nicht abgeben, auch wenn sie bereit war, sich dem neuen Verteidigungsministerium zu unterstellen (AAA 7.1.2025; vgl. Quds 11.1.2025). Eigenen Angaben zufolge verfügte die Gruppierung über Waffen, schweres Gerät und eine vollständige militärische Ausrüstung (AAA 7.1.2025). Die HTS hat zunehmend versucht, ihre Macht und militärische Reichweite im gesamten Gouvernement Dar'aa und im weiteren Süden Syriens auszunutzen, was zu Spannungen mit Ahmad al-'Awda führte (Etana 17.1.2025). Mitte Februar 2025 einigten sich die Anführer der südlichen Fraktionen und das Verteidigungsministerium auf die Bildung einer sogenannten Süddivision innerhalb der neuen syrischen Armee. Um sich in das neue Verteidigungsministerium integrieren zu können, baten die Vertreter der Übergangsregierung die Gruppierungen, Informationen über die Anzahl ihrer Kämpfer, die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und die Militärstützpunkte zu übermitteln. Seit dem Treffen deuten mehrere Entwicklungen darauf hin, dass die Bildung der Division im Gange ist, und das Hauptquartier der 5. Division in Izra'a im Osten von Dar'aa wurde als Kommandozentrale für die neue Division ausgewählt (Etana 22.2.2025). Nach monatelangen Spannungen zwischen dem Milizkommandanten Ahmad al-'Awda aus Dar'aa und dem neuen syrischen Präsidenten Ahmad ash-Shara' – angeheizt durch Frustration über die mangelnde Machtteilung und Inklusivität im laufenden Übergangsprozess und in den Regierungsstrukturen des Landes – war al-'Awda gezwungen, zurückzutreten und die von ihm seit 2014 geführte bewaffnete Gruppe aufzulösen. Ihr Zusammenbruch folgte auf intensiven militärischen Druck der Allgemeinen Sicherheit [Kräfte der Inneren Sicherheit. Details dazu finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden] nach Gewalttaten mit rivalisierenden, von Damaskus unterstützten Fraktionen (Etana 16.4.2025).
Die verschiedenen Gruppierungen in Südsyrien, darunter die von Russland unterstützte 8. Brigade in Dar'aa und die drusischen Milizen in Suweida, haben spezifische Bedingungen für den Beitritt zu einer nationalen Armee festgelegt. Dazu gehören die Einrichtung einer repräsentativen Regierung, eine neue Verfassung und ein nicht konfessionsgebundenes Militär (DNewsEgy 3.2.2025).
Die von Drusen dominierte Stadt Suweida, die im Sommer 2025 Schauplatz heftiger Kämpfe war, mag zwar nur ein einziges Gouvernement wiederspiegeln, beherbergt jedoch eine Vielzahl bewaffneter Gruppierung mit teilweise widersprüchlichen Zielen (Majalla 24.7.2025).
4.a Suweida Militärrat
Im Gouvernement Suweida wurde die Bildung eines Militärrats angekündigt, zu dessen Treffen am 24.2.2025 alle Waffenbesitzer eingeladen waren. Die wichtigsten Gruppierungen im Gouvernement haben jedoch noch keine Verbindung zu dem Rat bekannt gegeben, und die Gruppierungen, die dahinter stehen, sind unbekannt. Der Gemeinsame Operationsraum in Suweida reagierte auf die Ankündigung mit einer Erklärung, in der es hieß: "Dieser Rat ist illegitim und die Erklärung vertritt nur seine Eigentümer und macht sie für alle Komplikationen verantwortlich, die sich aus diesem Treffen ergeben könnten." (TNA 23.2.2025). Eine Gruppe militanter Drusen in Suweida hat die Gründung des Suweida-Militärrats bekannt gegeben, einer Koalition lokaler bewaffneter Gruppen, die sich für den Schutz der Region und die Aufrechterhaltung der Sicherheit einsetzen. Der Rat erklärte, seine Mission sei es, Zivilisten und öffentliches Eigentum vor Gewalt und Zerstörung zu schützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsfraktionen zu stärken. Er kündigte außerdem Pläne für regelmäßige Treffen an, um Bedrohungen einzuschätzen und entsprechend zu reagieren (LWJ 24.2.2025). Im Februar 2025 schlossen sich mehrere Gruppierungen, die als Hilfstruppen der Assad-Regimekräfte gedient hatten und teilweise von Russland oder iranischen Milizen unterstützt wurden, zu dieser Gruppierung zusammen. Zu den Mitgliedern gehören ehemalige Offiziere der Syrischen Arabischen Armee und Sicherheitsdienste, pensionierte Militärs aus der Zeit al-Assads und jüngere Rekruten, die Suweida verteidigen möchten, insbesondere gegen Beduinen-Gruppierungen aus dem Süden. Der Militärrat war im Sommer 2025 in die Kämpfe mit sunnitischen Stämmen und Beduinen involviert [Informationen zu den Gewalttaten finden sich in den Kapiteln Sicherheitslage und Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen]. Der Militärrat behauptet, der spirituellen Führung von Scheich Hikmat al-Hijri zu folgen, obwohl dieser eine formelle Zugehörigkeit oder Zusammenarbeit öffentlich nicht bestätigt hat. Während sich die Gruppierung selbst als neutrale Kraft zum Schutz der Einwohner und zur Eindämmung des Schmuggels darstellt, behaupten lokale Quellen, dass mehrere ihrer Anführer selbst direkt in Waffen- und Drogenschmuggel verwickelt sind. In manchen Berichten wird behauptet, dass die Gruppierung mit den SDF in Nordostsyrien in Kontakt steht und sogar finanzielle Unterstützung von dort bezieht (Majalla 24.7.2025). Der Militärrat von Suweida hat seine Absicht bekundet, sich der National Guard anzuschließen [Details dazu und zum Militärrat siehe weiter unten Anm.] (LWJ 5.9.2025).
Die beiden größten militärischen Fraktionen in Suweida, die Rijal al-Karama und die Liwa' al-Jabal, erklärten ihre Bereitschaft, sich zu einer militärischen Einheit zusammenzuschließen, die den Kern einer neuen nationalen Armee bilden wird, und lehnten jegliche Fraktions- oder konfessionelle Armee ab (Quds 11.1.2025).
4.b Rijal al-Karama
Rijal al-karama (auch: Men of Dignity Bewegung) wurden 2013 von Sheikh Wahid al-Balous (Majalla 24.7.2025; vgl. LWJ 5.9.2025) als Schutzmacht für die Jugend in Suweida gegründet, um sie vor dem verpflichteten Wehrdienst zu schützen und gegen Rekrutierungskampagnen vorzugehen. Ein weiteres Ziel der Bewegung war es, das Gouvernement vor Bedrohungen von außerhalb Suweidas zu schützen. Mit der Zeit wuchs sie auf eine Stärke von über 1.000 Mann an. 2015 wurde der Anführer al-Balous von einer Autobombe getötet. Als 2017 Yayha al-Hajjar die Führung der Gruppierung übernommen hat, verließen Teile der Mitglieder sie und gründeten 2018 eine eigene Bewegung, die Sheikh al-Karama (auch: Sheikh of Dignity) Bewegung (Majalla 24.7.2025). Die Rijal al-Karama gilt als einflussreichste Gruppierung in Suweida (syriacpress 2.10.2025).
Im Dezember 2024 schloss sie sich der Offensive im Süden an, die zum Sturz des Assad-Regimes beitrug (LWJ 5.9.2025). Die Men of Dignity Bewegung weigert sich ihre Waffen abzugeben. Sie widersetzt sich allen Bemühungen, Sicherheitskräfte in Suweida einzusetzen, und besteht darauf, dass die Macht dort in den Händen ihres eigenen Volkes bleiben muss (Majalla 24.7.2025; vgl. LWJ 5.9.2025). Gleichzeitig hat die Bewegung dazu beigetragen, lokale Konflikte zu schlichten und zu entschärfen. Derzeit ist die Mannstärke der Bewegung unklar, wird aber auf 800 Personen geschätzt. Sie war in die Kämpfe im Juli 2025 gegen die Syrische Armee und Sicherheitskräfte involviert (Majalla 24.7.2025). Im Oktober 2025 verkündete die Gruppierung ihren Beitritt zu den im Gouvernement operierenden Truppen der National Guard. 1.500 Personen sollen sich der Nationalgarde angeschlossen haben (syriacpress 2.10.2025).
4.c Sheikh al-Karama
Die Sheikh al-Karama (auch: Sheikh of Dignity) Bewegung wurde 2018 von den Söhnen des verstorbenen Wahid al-Balous gegründet. Viele Kämpfer aus der Gegend um al-Mazra'a in der Stadt Suweida traten ihr bei. Die Bewegung war maßgeblich an der Organisation von Demonstrationen gegen das Assad-Regime beteiligt und widersetzte sich Rekrutierungskampagnen der Nationalen Verteidigungskräfte. Die Sheikh al-Karama Bewegung befürwortete die Idee, die lokalen Kräfte unter dem neuen syrischen Verteidigungsministerium zu vereinen und stellte nur wenige Vorbedingungen. Sie gehörte zu den Gruppen, die an den Militäroperationen beteiligt waren, die zum Sturz al-Assads führten, sicherte große Mengen an Waffen aus militärischen Einrichtungen und übergab sie dem entstehenden syrischen Staat. Sie spielte auch eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung in Konflikten in zwei drusischen Gebieten: Ashrafiyat Sahnaya und Jaramana (Majalla 24.7.2025).
4.d Liwa al-Jabal
Die Gruppierung Liwa al-Jabal (auch: al-Jabal Brigade) wurde 2015 von Mirhaj al-Jaramani gegründet, der von 2011 bis 2023 in den Reihen der Nationalen Verteidigungskräfte diente, einer paramilitärischen Gruppe, die dem Assad-Regime loyal gegenüberstand. Später beteiligte sich al-Jaramani an der Protestbewegung in Suweida, die den Sturz al-Assads und die Ausweisung der iranischen Milizen aus Syrien forderte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes erklärte der derzeitige Anführer der Shakib Azzam, dass die Entscheidung seiner Gruppierung, sich dem neuen Staat anzuschließen, davon abhänge, "ob die Regierung erfolgreich ist und sich in die richtige Richtung bewegt". Azzam fügte hinzu, dass seine Fraktion nicht zögern würde, gegen die Regierung zu kämpfen, sollte diese scheitern. Ihre Mannstärke soll ca. 5.000 Personen betragen (LWJ 5.9.2025).
4.e Ahrar al-Jabal
Die Ahrar al-Jabal Versammlung (auch: The Freemen of the Mountain) wurde 2022 gegründet und wird von Sheikh Salman 'Abdul-Baqi angeführt. Sie steht in enger Verbindung zur Men of Dignity Bewegung und teilt viele ihrer Grundprinzipien. Die Gruppierung unterhielt Beziehungen zu ash-Shara' und der HTS und trug zur Lösung langjähriger Spannungen zwischen der HTS und der drusischen Gemeinschaft in Nordsyrien bei. 'Abdul-Baqi wirkt als Vermittler zwischen dem syrischen Verteidigungsministerium und lokalen bewaffneten Gruppierungen (Majalla 24.7.2025).
4.f Familienbasierte Gruppierungen
In Suweida sind zahlreiche kleinere Gruppierungen ansässig. Zu ihnen gehören die Armee der Monotheisten und die Höheren Kräfte (Higher Forces), die jeweils nicht mehr als 20 Kämpfer umfassen. Darüber hinaus gibt es Dutzende weiterer familienbasierter Kleingruppen mit oft fünf oder weniger Mitgliedern, darunter die Fahd Forces, Fahd Banner, Azz al-Jabal Banner, Suweida Hawks, al-Haq Forces, Shield of the East, al-Fajr Forces, Nafez Asad Allah Gruppierung, Fares Saimou'a Gruppierung, Popular Resistance, Ariqah, Nihad al-Mueyyed Gruppierung, al-Miqdad Brigades und Asyaj al-Jabal Gruppierung. Viele dieser Gruppierungen arbeiten mit dem Militärrat zusammen. Andere agieren unabhängig und begehen häufig kriminelle Handlungen wie Entführungen, Erpressungen und Schmuggel. Einige ehemalige Verbündete iranischer Milizen flohen nach dem Zusammenbruch des Regimes in den Süden. Eine dieser Gruppierungen, die al-Arin-Kräfte, konzentriert sich nun auf den Süden von Suweida und ist in erster Linie im Schmuggel tätig. Berichten zufolge unterhält sie weiterhin Kontakte zu den Überresten der von Iran unterstützten Milizen in Dar'aa und Deir ez-Zour (Majalla 24.7.2025).
4.g National Guard (al-Haras al-Watani)
Im August 2025 schlossen sich beinahe alle bewaffneten drusischen Gruppierungen im Gouvernement Suweida auf Initiative von Hikmat al-Hijri unter dem Namen National Guard zusammen. Al-Hijri ist einer von drei ranghöchsten spirituellen Führern der Drusen in Syrien und der höchste im Gouvernement Suweida (MEF 7.10.2025). Al-Hijri ist der prominenteste Kritiker der neuen Regierung (LWJ 5.9.2025). Die bewaffneten 30 Gruppierungen, aus denen sich die Nationalgarde (National Guard) zusammensetzt (Enab 24.8.2025), haben unterschiedliche Hintergründe und Ausrichtungen (MEF 7.10.2025). Während einige Gruppierungen, wie die Sheikh al-Karma und Ahrar Jabal, sich weigerten, einer einheitlichen Militärstruktur in Suweida beizutreten, schlossen sich die meisten drusischen Gruppen der Nationalgarde an oder bekundeten ihre Absicht, sich ihr anzuschließen. Die Ankündigung des Zusammenschlusses folgte auf Proteste in der Stadt Suweida, bei denen Hunderte drusischer Demonstranten die Unabhängigkeit von der Zentralregierung in Damaskus forderten (LWJ 5.9.2025). Enab Baladi zufolge wurde bei den Demonstrationen auch Schutz vor den Streitkräften von Damaskus von Israel gefordert (Enab 24.8.2025). Einem Bericht zufolge haben sich auch ehemalige Offiziere des Regimes angeschlossen (SyrinTra 28.9.2025).
In seinem Statement forderte al-Hijri international zur Unterstützung der drusischen Gemeinschaft auf und bedankte sich bei den USA und Israel für ihre diesbezügliche Unterstützung (SO 26.8.2025). Am 6.8.2025 wurde die Bildung eines Obersten Rechtsausschusses verkündet, der von al-Hijri gebilligt wurde und als ziviler Arm einer de facto autonomen Drusen-Zone in Zentral-, Süd- und Ost-Suweida agiert. Der Norden und Westen des Gouvernements bleiben unter der Kontrolle regierungsfreundlicher Kräfte (SyrinTra 28.9.2025).
5. Die alawitische Armee
In den Gebieten der Küste und entlang der Grenze zum nördlichen Libanon waren die Sicherheitskräfte der Regierung in den ersten Wochen nach dem Sturz al-Assads kaum präsent. In diesen Gebieten halten sich zahlreiche lokale bewaffnete Gruppierungen mit Bezug zum Assad-Regime auf (AA 30.5.2025). Mehr als 400.000 Mitglieder der alawitischen Gemeinschaft wurden entlassen und sind vom Sturz al-Assads betroffen, darunter Angehörige der Armee, der Sicherheitsabteilungen, Beamte in Einrichtungen, die dem Verteidigungsministerium angegliedert sind, sowie Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen und Milizen. Das bedeutet, dass etwa 85 % der alawitischen Haushalte ohne einen Ernährer dastehen werden und innerhalb weniger Monate eine ganze Gemeinschaft von der Armutsgrenze an die Hungergrenze fallen könnte (Quds 11.1.2025). [Details zur Entlassung der ehemaligen Regime-Soldaten und zum Aufbau einer neuen Armee finden sich auch im Kapitel Wehr- und Reservedienst. Details zur alawitschen Minderheit finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen und zum Umgang mit der Minderheit bzw. mit (vermeintlichen) Unterstützern von al-Assad finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen und Allgemeine Menschenrechtslage.]
Quellen […]
Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen, etc.
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Willkürliche Verhaftungen
Im Jänner 2025 führte die Übergangsregierung Sicherheitskampagnen durch, wie Razzien und Festnahmen. Im Fokus standen dabei die Gouvernements Latakia, Homs und Damaskus. Gerichtet waren diese Kampagnen gegen Personen, denen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen unter dem Assad-Regime vorgeworfen werden, insbesondere gegen ehemalige Militärangehörige und Regierungsangestellte. Ob diese Kampagnen auf gerichtlichen Anordnungen fußen, ist unklar (SNHR 4.2.2025). Es kam zu Fällen willkürlicher Inhaftierung, wobei die Übergangsregierung ehemalige Regierungsbeamte, Geheimdienstmitarbeiter und Milizenführer festnahm und sie häufig ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftierte. Der eingeschränkte Zugang zu Rechtsbeistand und die Tatsache, dass viele Gerichte entweder nicht oder nur teilweise funktionsfähig sind, behindern den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen (GPC 3.4.2025). Das Syrian Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2025 658 Fälle von willkürlichen Festnahmen und Verhaftungen, davon 33 Kinder und 16 Frauen. Die syrische Regierung wird für 192 Fälle verantwortlich gemacht, 135 Personen wurden wieder freigelassen. Bewaffnete Gruppierungen bzw. die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) waren für 88 willkürliche Festnahmen und Verhaftungen verantwortlich, 35 Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.7.2025a). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) dokumentierte in den ersten acht Monaten 2025 in den von der syrischen Zentralregierung kontrollierten Gebieten die willkürliche Verhaftung, das Verschwindenlassen und die Entführung von 1.364 Personen. 865 willkürlich Verhaftete befanden sich mit Stand 30.8.2025 weiterhin in Gefängnissen (SOHR 30.8.2025). Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Männer, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht), und nicht gegen Alawiten, denen Soldaten begegnen. Die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen (MEI 21.1.2025). Die Zunahme von willkürlichen Verhaftungen, die sich gegen Personen richten, die für ihre Zugehörigkeit zum ehemaligen Regime oder deren frühere Unterstützung bekannt sind, ist auf mehrere Gründe zurückzuführen, darunter politische und sicherheitspolitische Repressionen (SOHR 30.8.2025). Einwohner von Homs berichteten, dass sie von Gruppierungen, die der neuen Regierung in Damaskus nahestehen, gedemütigt, entführt, gefoltert und bestohlen worden sind. Andere in der Stadt Aleppo berichteten, dass sie willkürlichen Verhaftungen und Bestrafungen sowie finanzieller Erpressung durch Gruppierungen ausgesetzt sind, die der Türkei gegenüber loyal und nun dem Verteidigungsministerium der Übergangsregierung unterstellt sind. Die Militärverwaltung unter der Führung der HTS und ihren Verbündeten aus anderen Gruppierungen gab bekannt, dass sie Dutzende Mitglieder der Gruppierungen, die sich an den Sicherheitsoperationen in der Umgebung von Homs beteiligt hatten, wegen Verstößen gegen Bürger in Dörfern im Norden und Westen der Umgebung von Homs im Februar 2025 festgenommen hat und versprach, sie für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Der Gouverneur von Homs sagte im März 2025, dass eine Reihe von Verdächtigen festgenommen und an die zuständigen Justizbehörden überstellt worden sind, während die Ermittlungen fortgesetzt werden, um alle Beteiligten zu ermitteln (BBC 1.3.2025). Alle bewaffneten oppositionellen Gruppierungen und Teile der SNA führten willkürliche Festnahmen durch. Zu den Opfern gehörten Personen, die aus den von den kurdisch dominierten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebieten kommen, darunter auch Frauen. Die Festnahmen fanden ohne gerichtliche Anordnung oder Beteiligung der Polizei statt. Gegenüber Festgenommenen wurden keine klaren Angaben zu den gegen sie vorgebrachten Vorwürfen gemacht. Die SNA bzw. andere bewaffnete Gruppierungen waren für 41 willkürliche Verhaftungen verantwortlich. Zwölf Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025). Gemäß der SOHR werden Tausende von Häftlingen ohne Gerichtsverfahren und ohne Anklage in Gefängnissen festgehalten, darunter Personen, die kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes verhaftet wurden, sowie andere, die im Rahmen von Sicherheitskampagnen und an Kontrollpunkten festgenommen wurden, darunter ehemalige Offiziere und Soldaten, Ärzte und Zivilisten, während Personen, die an offensichtlichen Verstößen und Kriegsverbrechen gegen Syrer beteiligt waren, nicht vor Gericht gestellt wurden (SOHR 7.9.2025).
Haftbedingungen
In ganz Syrien sind die Haftbedingungen nach wie vor katastrophal. Viele ehemalige Gefängnisse des Regimes wurden geplündert oder aufgegeben, und die neuen provisorischen Einrichtungen sind überfüllt und verfügen über unzureichende sanitäre Einrichtungen. Es mangelt an unabhängiger Überwachung der Haftbedingungen und am Schutz der Rechte der Inhaftierten (GPC 3.4.2025). Laut einer Quelle des niederländischen Außenministeriums gibt es in den Gefängnissen der Zentralregierung Probleme mit der Hygiene und der medizinischen Versorgung. Verschiedenen Quellen zufolge waren die Zellen überfüllt und es herrschte Nahrungsmangel. Es ist nicht bekannt, inwieweit die zentralen Gefängnisse von Dar'aa und Suweida genutzt werden. Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge werden Personen, die von den allgemeinen Sicherheitskräften der Übergangsregierung in Dar'aa festgenommen wurden, in Haftanstalten in Damaskus gebracht. Es gab keine konkreten Hinweise darauf, dass die Übergangsregierung die übrigen Haftanstalten des ehemaligen Sicherheitsapparats nutzt. Es ist nicht bekannt, wie viele Häftlinge in den Zentralgefängnissen inhaftiert sind (MBZ 31.5.2025).
Über die Bedingungen in den HTS-Haftanstalten in Idlib und Nord-Aleppo liegen nur wenige Informationen vor. Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge sind diese Haftanstalten überbelegt. Humanitäre Organisationen haben keinen Zugang zu den Haftanstalten der HTS (MBZ 31.5.2025).
Über die Bedingungen in den SNA-Haftanstalten liegen ebenfalls nur wenige Informationen vor. Gemäß einer Quelle des niederländischen Außenministeriums sind die Bedingungen dort im Vergleich zu den Zentralgefängnissen sehr schlecht. Das Gefängnispersonal versorgt die Gefangenen nicht mit kostenlosen Lebensmitteln. Die Familienangehörigen der Gefangenen sind daher gezwungen, Geld zu schicken, damit die Gefangenen in den Gefängnissen Lebensmittel und Medikamente kaufen können. Humanitäre Organisationen haben keinen Zugang zu den Haftanstalten der SNA-Gruppierungen (MBZ 31.5.2025).
Folter
In der Verfassungserklärung hat die seit dem 29.3.2025 amtierende syrische Regierung Folter verboten, sie zu einem unverjährbaren Verbrechen erklärt, eine Nationale Übergangsjustizkommission eingerichtet, welche die Bemühungen um Rechenschaftspflicht leiten soll, und einige Konsultationen mit Opfern durchgeführt. Im Mai 2025 teilte der Innenminister mit, dass die berüchtigtsten Gefängnisse, darunter das Militärgefängnis Sednaya und die Palestine Branch, nie wieder als Gefängnisse genutzt werden würden (AI 26.6.2025).
Vor dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 berichteten die UN über Folter und Hinrichtungen von Gefangenen, die von der HTS im Nordwesten festgehalten wurden. Sie und einige Fraktionen der SNA wenden in ihren Haftanstalten dieselben brutalen Foltermethoden an wie die gestürzte Regierung (OHCHR 3.2.2025). Folter und Misshandlung haben nach dem Sturz des Assad-Regimes nicht aufgehört, sondern bestehen in unterschiedlichen Formen weiter. Seit dem Fall des Assad-Regimes kursieren Dutzende von Videos in den sozialen Medien, die Fälle von Folter, Schlägen und erniedrigender Behandlung in verschiedenen Regionen Syriens dokumentieren, darunter auch gegen Angehörige religiöser und konfessioneller Minderheiten wie Alawiten, Drusen und Christen. Syrians for Truth and Justice dokumentierte mehrere Fälle schwerwiegender Verstöße gegen syrische Zivilisten. Diese Verstöße wurden von Gruppen begangen, die der Übergangsregierung angehören, darunter Sicherheitskräfte, bewaffnete Gruppierungen und Militäreinheiten des Verteidigungsministeriums. Zu den Verstößen zählen willkürliche Verhaftungen, psychische und physische Folter und erniedrigende Behandlung. Trotz der verbindlichen internationalen Verpflichtungen Syriens weisen die Zeugenaussagen auf Praktiken hin, die grundlegend im Widerspruch zum internationalen Menschenrechtsrecht stehen, insbesondere zum absoluten Verbot von Folter, zum Schutz vor Verschleppungen und zur Verpflichtung, die Würde der Inhaftierten zu wahren. Trotz dieser alarmierenden Anzeichen hat die syrische Übergangsregierung keine wirksamen legislativen oder administrativen Maßnahmen ergriffen, um Folter zu bekämpfen oder Menschenrechtsverletzungen bei Verhaftungen, Sicherheitsrazzien und flächendeckenden Durchsuchungsaktionen zu verhindern. Sie hat es auch versäumt, ernsthafte Schritte zu unternehmen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Schläge und Misshandlungen während Verhaftungen verantwortlich sind, was ihre Verpflichtung gegenüber den Grundsätzen der Übergangsjustiz in Frage stellt (STJ 26.6.2025). Dem niederländischen Außenministerium liegen keine Daten über die Anzahl der Fälle schwerer Misshandlung und Folter in den verschiedenen Teilen des Landes (Stand Mai 2025) vor. Ebenso wenig ist klar, für wie viele Fälle von schwerer Misshandlung und Folter die verschiedenen bewaffneten Gruppierungen verantwortlich gemacht werden können. Einer Quelle zufolge beginnen die Misshandlungen in dem von der Übergangsregierung kontrollierten Gebiet in der Regel bereits bei den Razzien und Verhaftungen durch die Sicherheitskräfte. Folter kommt in Haftanstalten und ehemaligen Militärstützpunkten vor. Laut einer Quelle ist in vielen Fällen Rache das zugrunde liegende Motiv (MBZ 31.5.2025). Laut der SOHR sind von Anfang 2025 bis 22.10.2025 insgesamt 62 Inhaftierte in den Gefängnissen der neuen Regierung getötet worden. Die meisten von ihnen stammten aus dem Gouvernement Homs (SOHR 20.10.2025). Im September 2025 dokumentierte SNHR 70 außergerichtliche Tötungen, unter den Opfern finden sich sieben Kinder und drei Frauen. Die Regierungskräfte sind demnach auch für den Tod zweier Personen durch Folter verantwortlich, Gruppierungen von Assad-Anhängern für den Tod von sechs Personen, davon vier durch Folter (SNHR 1.9.2025). Hawar News, einer kurdischen Zeitung zufolge, haben vier Personen in einer Haftanstalt in Damaskus durch Folter ihr Leben verloren, nachdem sie bei Razzien in Homs festgenommen worden waren (ANHA 9.2.2025). Ende Jänner 2025 verstarb ein Mann in Haft, der wegen Unterstützung des Assad-Regimes verhaftet worden war. Die syrischen Behörden kündigten an, eine Untersuchung wegen Misshandlung durch Sicherheitskräfte einzuleiten. Die Verantwortlichen wurden verhaftet und der Militärjustiz übergeben (AAA 2.2.2025). Im Juli 2025 berichtete die SOHR, dass 40 Personen in den Gefängnissen der Abteilung für militärische Operationen (Department of Military Operations - DMO) gestorben sind. Die meisten davon im Gouvernement Homs, nachdem sie bei Sicherheitsoperationen und an Checkpoints verhaftet worden waren. Dies bedeutet einen Anstieg der Fälle von Folter in Haftanstalten (SOHR 23.7.2025).
Aussagen von Opfern weisen auf die Existenz einer systematischen Methode der Folter und Erpressung in Haftanstalten der SNA in 'Afrin hin. Dieses System beginnt in der Regel mit willkürlichen Verhaftungen und der Beschlagnahmung von Eigentum, gefolgt von einem ersten Verhör, das von intensiver Folter geprägt ist. Die Inhaftierten berichten, dass sie geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert und zu Geständnissen gezwungen wurden. Darauf folgt die finanzielle Erpressung der Familien der Inhaftierten - in der Regel über Mittelsmänner, die Lösegeld in Höhe von mehreren hundert bis mehreren tausend US-Dollar ausverhandeln. Die Inhaftierten werden häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen zwischen verschiedenen Haftanstalten hin- und hertransportiert, was schließlich in einem oberflächlichen Gerichtsverfahren und der erzwungenen Filmaufnahme der Inhaftierten gipfelt, in der sie leugnen, gefoltert worden zu sein. Der Prozess endet entweder mit der Freilassung – in der Regel nach Zahlung des Lösegeldes und oft begleitet von bleibenden körperlichen Behinderungen und schweren psychischen Traumata – oder mit einer jahrelangen Verlängerung der Haft, wenn die Familien nicht in der Lage sind, zu zahlen. Aussagen von weiblichen Häftlingen offenbaren ein systematisches Muster von Misshandlungen, die sich gegen Frauen richten. Dazu gehören wiederholte Vergewaltigungen in Einzelhaftzellen, fortwährende sexuelle Belästigung durch Wärter und Verhörbeamte. Auch vorsätzliche Verletzungen der Privatsphäre waren weit verbreitet, wie das Beobachten der Frauen beim Baden u.Ä. Frauen wurden zu Zwangsarbeit wie Kochen und Wäschewaschen gezwungen und gefilmt, nachdem sie bis auf ihre Unterwäsche ausgezogen worden waren (Lelun 18.5.2025). Zwei Personen starben seit Jahresbeginn 2025 bis September 2025 unter Folter in den Gefängnissen der Syrischen Nationalen Armee SNA (SOHR 7.9.2025).
Auch Rückkehrer aus Deutschland wurden nach ihrer Rückkehr nach Syrien gefangen genommen und gefoltert (FR 23.10.2025). Eine NGO hat vier Fälle von Syrern verfolgt, die nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 nach Syrien zurückgekehrt sind. Zu den Fällen gehören syrische Rückkehrer, die getötet wurden, in Haft starben und später mit Spuren von Folter aufgefunden wurden oder die nach ihrer Rückkehr nach Syrien ohne jeglichen Kontakt zu ihren Familien Opfer von Verschleppungen und/oder willkürlichen Verhaftungen wurden (ACHRi 8.2025). [Weitere Informationen zu Personen und ihrem Schicksal nach ihrer Rückkehr finden sich im Kapitel Rückkehr]
Unter Assads Herrschaft wurde Folter als Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung eingesetzt, was einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommt. Die Zahl der gewaltsam verschwundenen Personen in Syrien wird auf mehr als 100.000 geschätzt, wobei die überwiegende Mehrheit von Regierungstruppen verschleppt wurde. Die Organisation hat auch Fälle von Entführungen, Folter und standrechtlichen Hinrichtungen durch ehemalige bewaffnete Oppositionsgruppen in Aleppo und Idlib dokumentiert. Auch nach dem Sturz der Regierung von Bashar al-Assad leiden Opfer unter physischen und psychischen Folgen, während sie laut Amnesty International alarmierend wenig bis gar keine Unterstützung erhalten. Jahrelange Folter und unmenschliche Bedingungen haben bei den ehemaligen Häftlingen schwerwiegende gesundheitliche Folgen hinterlassen. Viele von ihnen leiden an Tuberkulose und anderen Gesundheitsproblemen, die ihre Augen, Gelenke und Nerven beeinträchtigen. Auch Zahnbrüche infolge von Folter sind unter den Opfern weit verbreitet, die zudem unter Symptomen leiden, die mit einer posttraumatischen Belastungsstörung einhergehen (AI 26.6.2025). Als Reaktion auf den enormen medizinischen und psychologischen Bedarf von Folteropfern startete Ärzte ohne Grenzen (Médecins Sans Frontières - MSF) für sie ein Programm. Dieses wurde im Rahmen des bestehenden Projekts von MSF in der Provinz Idlib pilotiert. Anschließend eröffnete MSF eine spezielle Klinik in Damaskus, die sich im al-Mujtahid-Krankenhaus befindet, und führte das Programm später in Kafr Batna im Osten von Ghouta ein, wo die meisten der Patienten herkommen. Das Gebiet war lange ein Oppositionsgebiet und wurde belagert und schwer bombardiert. Die Klinik für Opfer von Misshandlungen bietet allgemeine medizinische Beratung mit Überweisungen an spezialisierte Einrichtungen, psychosoziale Unterstützung und Sozialarbeit, die Patienten mit nicht-medizinischer Hilfe durch lokale Organisationen und Vereine in Verbindung bringt, die Unterstützung über den Rahmen der Dienste von MSF hinaus anbieten (MSF 18.8.2025).
Quellen […]
Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, etc. in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Die Demokratische Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) hat in ihrem Gesellschaftsvertrag von 2023 in den Artikeln 56-58 festgehalten, dass jede Person das Recht auf ein faires Verfahren hat; und dass Verhaftungen, das Betreten oder die Durchsuchung privater Orte oder Wohnhäuser nur mit richterlichem Beschluss oder bei Begehung der Straftat in flagranti vorgenommen werden dürfen; sowie, dass die Freiheit einer Person nicht ohne gültiges Rechtsdokument eingeschränkt werden darf (RIC 14.12.2023). Im Jahr 2024 dokumentierte Amnesty International, wie die DAANES-Behörden Zehntausende Menschen willkürlich inhaftierten, viele von ihnen unter unmenschlichen Bedingungen festhielten und sie mitunter folterten oder anders misshandelten (AI 26.6.2025).
Willkürliche Verhaftungen
Seit dem Sturz von al-Assad hat die Anzahl willkürlicher Verhaftungen in den von den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebieten, insbesondere in den Gouvernements ar-Raqqa und Deir ez-Zour zugenommen, im Gegensatz zu den restlichen Landesteilen. Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte (SNHR) dokumentierte fast 800 willkürliche Verhaftungen in Nordostsyrien seit Dezember 2024, darunter 87 Kinder und acht Frauen. Gegenüber Syria Direct hob das Netzwerk Verhaftungen wegen Kritik an den Praktiken der SDF oder wegen Unterstützung der neuen syrischen Regierung sowie Inhaftierungen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht hervor. Dem Leiter einer Menschenrechtsorganisation zufolge wurden Personen verhaftet, weil sie die freie syrische Flagge gehisst oder lediglich ein Bild davon auf ihrem Mobiltelefon gespeichert hatten. Die SDF beschreiben ihre Sicherheitsoperationen und Verhaftungen als gegen Anhänger des Islamischen Staates (IS), kriminelle Netzwerke und andere Personen gerichtet, welche die lokale Sicherheit untergraben. Willkürliche Verhaftungen sind zwar nichts Neues, doch seit dem Sturz al-Assads im letzten Jahr geht die SDF noch härter vor, erklärte ein Journalist und Forscher. Bei diesen Kampagnen geht es in erster Linie um politische Einschüchterung. Nach anderen Angaben ist schwierig zu bestimmen, wie viele Prozent dieser Verhaftungen auf echte Sicherheitsbedenken zurückzuführen sind und wie viele auf politische Erwägungen, so ein Forscher, der sich auf Nordsyrien spezialisiert hat. Die SDF und Asayesh (Innere Sicherheit - Sicherheitskräfte) erlitten im Laufe des Jahres 2025 Angriffe durch IS-Kämpfer, aber auch eine Vielzahl an Angriffen, zu welchen sich niemand bekannt hat. Aus Sicht der SDF sind folglich zumindest einige der erwähnten Verhaftungen auf die Bekämpfung von Aufständischen zurückzuführen (SYD 5.12.2025). Die SDF führten Großrazzien und Verhaftungskampagnen durch, die auf Zivilisten abzielten, denen eine Verbindung zum IS, zu den mit den SDF in Konflikt stehenden arabischen Stämmen oder der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) vorgeworfen wird. Daneben wurden auch Zivilisten verhaftet, die an Feierlichkeiten zum Sturz des Präsidenten al-Assad teilgenommen haben, und Personen, die das Vorgehen der SDF in den von ihr kontrollierten Gebieten kritisiert hatten. 59 willkürliche Verhaftungen durch die SDF wurden dokumentiert, darunter drei Kinder und zwei Frauen. 12 Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025). Regierungsnahe Quellen berichten, dass die SDF in ar-Raqqa im Rahmen einer wiederkehrenden Sicherheitskampagne mehrere Personen festgenommen haben. Aktivisten erklären, dass gezielt Gegner der militärischen Vorgangsweise und der Politik der SDF verhaftet wurden, darunter Anhänger der syrischen Regierung oder der Revolution sowie Personen, die am 14. Jahrestag der Revolution teilgenommen hatten (Syria TV 15.4.2025). Willkürliche Festnahmen und Verhaftungen finden weiterhin im Nordosten, in Deir ez-Zour und ar-Raqqa statt. Die willkürliche Inhaftierung von Kindern ist nach wie vor ein ernstes und unzureichend behandeltes Problem im Bereich des Kinderschutzes, insbesondere im Nordosten. Laut dem Jahresbericht des UN-Generalsekretärs über Kinder und bewaffnete Konflikte wurden im Nordosten Syriens über 1.000 Kinder willkürlich inhaftiert, was das Fehlen von Schutzmaßnahmen und fairen Verfahren unterstreicht. Eine besonders komplexe Haftkrise besteht weiterhin in den Lagern al-Hol und ar-Roj, in denen noch immer rund 40.000 Menschen festgehalten werden, darunter 16.000 Syrer – 94 % davon sind Frauen und Kinder, 88 % der Haushalte werden von Frauen geführt – von denen viele vermeintliche oder tatsächliche Verbindungen zum IS haben (GPC 3.4.2025). Gemäß SNHR wurden in der ersten Jahreshälfte 2025 378 Personen willkürlich von den SDF festgenommen bzw. verhaftet, davon 32 Kinder und 5 Frauen. 52 Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.7.2025a). Die autonomen Behörden halten mit Stand April 2024 mehr als 56.000 Menschen in mindestens 27 Haftanstalten und zwei Internierungslagern, wie al-Hol und ar-Roj fest. Die Mehrheit der Personen in Internierungslagern sind Frauen und Kinder. In den Haftanstalten überwiegen Männer. In diesem Haftsystem werden Personen mit sehr unterschiedlichen Verbindungen zum IS oder ohne jegliche Verbindung zum IS festgehalten. Eine unbekannte Anzahl der inhaftierten Personen hat Verbrechen nach internationalem Recht begangen oder hatte Machtpositionen im sogenannten Kalifat inne. Eine große Anzahl der in diesem Haftsystem festgehaltenen Personen sind jedoch Opfer von Gräueltaten des IS oder von Menschenhandel, darunter Frauen, die von IS-Mitgliedern zur Heirat gezwungen sowie Burschen, die von der bewaffneten Gruppe zum Kampf gezwungen worden waren (AI 4.2024).
In den letzten Phasen des Kampfes gegen den IS im Nordosten Syriens Anfang 2019 gerieten Tausende syrische, irakische und andere ausländische Männer und Burschen in die Gewalt der SDF und wurden in Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte gebracht. Da diese Menschen nicht in bereits bestehenden Einrichtungen festgehalten werden konnten, hielten die SDF und die ihnen angeschlossenen Sicherheitskräfte mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit der von den USA geführten Koalition viele ältere Burschen und Männer in einer Reihe von provisorischen, behelfsmäßigen Hafteinrichtungen fest, die über den Nordosten Syriens verstreut waren. Im Laufe der Zeit wurde die Mehrheit dieser Personen in zwei Hafteinrichtungen zusammengefasst. Die erste ist die Hafteinrichtung Sini, die sich in der Nähe der Stadt ash-Shaddadi befindet. Im August 2023 waren dort etwa 800 Häftlinge untergebracht. Die zweite ist die Hafteinrichtung Panorama, die von der US-geführten Koalition eigens in der Stadt al-Hasaka errichtet wurde. Die überwältigende Mehrheit der in Sini und Panorama festgehaltenen Personen wurde nicht angeklagt und hatte keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. In den übrigen Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte befinden sich etwa 900 Männer, Frauen und Kinder, die vor der territorialen Niederlage des IS verhaftet wurden, als sie beispielsweise vom IS kontrollierte Gebiete verließen, sowie danach bei laufenden Militäroperationen. Sie werden von den Sicherheitskräften zum Verhör festgehalten, bevor sie zur Verhandlung überstellt werden (AI 2024). Die Frage, was mit den in der DAANES festgenommenen und inhaftierten IS-Mitgliedern geschehen soll, ist weiterhin ungelöst. Es wurde diskutiert, ob es möglich wäre, sie vor nicht-staatlichen kurdischen Gerichten zu verurteilen. Da es weder zu einer zeitnahen Verhandlung noch zur Rückführung der im Ausland geborenen IS-Mitglieder kommt, werden Menschen weiterhin unter Bedingungen festgehalten, die von Gewalt geprägt sind und in denen sie keinerlei Zugang zu ihren Rechten haben (BS 19.3.2024). Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft werden im Nordosten Syriens Amnesty International zufolge hauptsächlich für zwei Zwecke instrumentalisiert. Erstens nutzen die autonomen Behörden Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft, um Menschen, die ihrer Meinung nach gegen sie sind, zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern. Zweitens nutzen sowohl die allgemeine Öffentlichkeit als auch die autonomen Behörden solche Vorwürfe, um sich im Zusammenhang mit persönlichen Fehden oder Clanstreitigkeiten zu rächen. Da es keine Garantien für faire Gerichtsverfahren gibt, wie z. B. die Bereitstellung von Strafverteidigern und die systematische Anwendung von Folter, um Geständnisse zu erzwingen, kann die bloße Anschuldigung, mit dem IS in Verbindung zu stehen, zu jahrelanger willkürlicher Inhaftierung führen (AI 2024). In den Gebieten unter Kontrolle der SDF mit überwiegend arabischer Bevölkerung kam es zu willkürlichen Verhaftungen unter dem Vorwand, den IS zu bekämpfen (SyDial 2.6.2025).
Haftbedingungen
Die Bedingungen in den Haftanstalten in Nordostsyrien sind schlecht. Ein Minimum an menschenrechtlichen Standards wird nicht bzw. nur teilweise gewährleistet (AA 30.5.2025). Dem niederländischen Außenministerium lagen nur wenige Informationen über die Bedingungen in den SDF-Haftanstalten (Stand Mai 2025) vor. Einer Quelle zufolge stellt das Gefängnispersonal keine kostenlosen Lebensmittel zur Verfügung. Daher sind die Familienangehörigen der Gefangenen gezwungen, Geld zu überweisen, damit die Gefangenen in den Haftanstalten Lebensmittel und Medikamente kaufen können. Derselben Quelle zufolge gibt es Probleme mit dem Zugang von Rechtsanwälten und Familienangehörigen zu den Gefangenen. Es kommt auch vor, dass Minderjährige mit Volljährigen in einer Zelle untergebracht werden (MBZ 31.5.2025). Ende März 2024 kam es in zwei von der DAANES betriebenen Gefängnissen in ar-Raqqa zu Unruhen, bei denen Männer und Burschen Berichten zufolge in überfüllten Zellen festgehalten wurden. Die Unruhen begannen angeblich während einer Sitzblockade, mit der mutmaßliche Misshandlungen, Einschränkungen des Zugangs zu medizinischer Versorgung, Korruption und die verzögerte Freilassung von Häftlingen, die ihre Strafe verbüßt hatten, angeprangert werden sollten. Als bei einem mutmaßlichen Fluchtversuch Zellen in Brand gesetzt wurden, reagierten Gefängniswärter, die Asayesh und die SDF mit Schüssen, wobei mindestens fünf Inhaftierte getötet und mindestens elf verletzt wurden. Die Anwendung tödlicher Gewalt im Zusammenhang mit Inhaftierungen wirft Fragen hinsichtlich der Verbote grausamer Behandlung und Gewalt gegen das Leben, einschließlich Mord, nach dem humanitären Völkerrecht auf (UNHRC 12.8.2024).
Folter
Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) der UN dokumentiert seit 2020 Kriegsverbrechen durch die SDF gegen Gefangene in Gewahrsam in Gefängnissen - darunter im as-Sina'a Gefängnis in der Stadt al-Hasaka - die von den SDF oder Sicherheitskräften (Asayesh) betrieben werden, sowie in den Lagern al-Hol und ar-Roj. Zu den Folterern gehört auch der Militärnachrichtendienst der SDF (UNHRC 12.7.2023). Auch Amnesty International dokumentierte schwere Fälle von Folter an Frauen, Männern und Kindern in Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien, die von den SDF und mit diesen verbundenen Sicherheitskräfte geführt werden. Insbesondere im bereits weiter oben erwähnten Sini-Gefängnis im Gouvernemt al-Hasaka sind die Gefangenen Brutalität ausgesetzt, wie routinemäßiger körperlicher Misshandlung, Demütigung, Entzug von Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und anderen Grundbedürfnissen (AI 2024). Amnesty International hat den weitverbreiteten Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen gegen Häftlinge in jenen Gefängnissen dokumentiert, die von den Behörden der DAANES nach der Niederlage des IS eingerichtet wurden. Dazu gehören Elektroschocks, sexuelle Gewalt, Schläge und Stresspositionen (AI 1.3.2025). Die SDF folterten gemäß SNHR im ersten Halbjahr 2024 sieben Personen zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 kamen laut SNHR zehn Personen durch Folter durch die SDF zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.1.2024). Im September 2025 wurde eine Person von den SDF zu Tode gefoltert, sieben weitere Personen wurden außergerichtlich getötet, darunter ein Kind und zwei Frauen (SNHR 1.9.2025). Gemäß der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte verstarb zwischen dem Sturz al-Assads und September 2025 eine Person durch Folter in einer Haftanstalt der SDF (SOHR 7.9.2025). Zu den Opfern von Folter gehören gemäß Untersuchungskommission der UN unter anderem Personen, die sich gegen die Regierung der DAANES geäußert hatten, wie Aktivisten, Mitarbeiter von NGOs oder Oppositionelle (UNHRC 12.7.2023).
Im Juli 2025 kursierten in sozialen Medien Berichte über Hinrichtungen von Häftlingen in den Gefängnissen der SDF im Stadtteil Sheikh Maqsoud in Aleppo. Unbestätigten Informationen zufolge, haben die SDF 33 Leichen an Mitglieder der SNA übergeben. Eine Quelle wies darauf hin, dass die meisten Leichen deutliche Spuren von Folter aufwiesen und einige von ihnen Frakturen an den Gliedmaßen oder schwere Verletzungen hatten, die wahrscheinlich auf schwere Schläge während der Haft zurückzuführen sind (Enab 12.7.2025). Gemäß einem Medienbericht begehen die SDF weiterhin weitreichende Verstöße gegen Zivilisten in der Stadt ar-Raqqa. Inhaftierte in Gefängnissen, wie dem Cotton-Gefängnis, dem Jugendgefängnis, dem Taamir-Gefängnis, dem Zentralgefängnis und dem Gefängnis der Allgemeinen Sicherheit leiden unter grausamer Behandlung und systematischer Folter (ZAW 26.8.2025).
Die autonomen Behörden und die von den USA geführte Koalition waren an der Überstellung männlicher Häftlinge aus dem Nordosten Syriens nach Saudi-Arabien und in den Irak beteiligt. In beiden Fällen haben die autonomen Behörden und die US-Regierung wahrscheinlich gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen. Dieser Grundsatz verbietet die Überstellung von Personen in Staaten, in denen begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie dort schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter und willkürlicher Tötung ausgesetzt wären (AI 4.2024).
Quellen […]
Korruption
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Die Korruption im öffentlichen Sektor war unter dem Assad-Regime durch ein zunehmendes Maß an Klientelismus und Plünderung von Ressourcen gekennzeichnet. Die Institutionen wurden so verwaltet, dass sie den Interessen der politischen Eliten dienten, die mit dem Regime und seinen Kreisen verbunden waren, und das auf Kosten von Effizienz und Effektivität. Die neue Regierung hat angekündigt, ein Paket von Reformen durchführen zu wollen (OSS 20.1.2025). Das Assad-Regime hat die Institutionen praktisch hohl zurückgelassen – voller Korruption, ohne Regularien, ohne qualifizierte Fachkräfte, ohne Ausstattung (NZZ 24.1.2025; vgl. AAA 27.1.2025). Finanzminister Abazid sagte, dass die ehemaligen Rebellen seit ihrer Machtübernahme auf massive Korruption und Verschwendung gestoßen seien. Einige staatliche Unternehmen schienen unter al-Assad nur dazu da zu sein, Ressourcen zu veruntreuen, und würden geschlossen werden. Eine vorläufige Überprüfung der neuen Regierung zeigte, dass nur 900.000 von 1,3 Millionen Menschen auf der Gehaltsliste der Regierung tatsächlich zur Arbeit kommen. Der Minister für Verwaltungsentwicklung, der die Personalstärke des öffentlichen Sektors überwacht, sagte, dass der Staat zwischen 550.000 und 600.000 Mitarbeiter benötigen würde – weniger als die Hälfte der derzeitigen Zahl (REU 31.1.2025). Das ehemalige Regime hinterließ ein schweres Erbe an administrativer und finanzieller Korruption sowie veraltete institutionelle Strukturen. Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes sind die Auswirkungen dieses Erbes noch deutlich zu spüren, weil Syrien mit ausgehöhlten Institutionen konfrontiert ist, die mit den neuen Anforderungen nicht Schritt halten können. Die Mehrheit der Beschäftigten in den syrischen Institutionen verfügt nicht über die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen und hat keine Schulungsprogramme oder Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen könnten. Sie wurden willkürlich oder aus der Not heraus eingestellt, nicht aufgrund ihrer Erfahrung oder ihres Fachwissens. Infolgedessen verzögern sich Transaktionen, Entscheidungen werden langsam und improvisiert getroffen, während die Mitarbeiter nicht in der Lage sind, die einfachsten täglichen Herausforderungen zu bewältigen. Dieser Mangel beeinträchtigt nicht nur das Leben der Bürger, sondern gefährdet auch jeden ernsthaften Versuch, effektive Institutionen aufzubauen. Bürger, die gehofft hatten, dass die Korruption nach dem Sturz des Regimes verschwinden würde, sehen sich nun mit einem weiteren Hindernis konfrontiert: einem schwachen Verwaltungsapparat, dem es an Ausbildung und Erfahrung mangelt (Syria TV 4.9.2025). Der stellvertretende Leiter der Zentralen Finanzkontrollbehörde gab bekannt, dass die Untersuchungen der Behörde systematische Korruption in strategischen Sektoren aufgedeckt haben, die nach vorläufigen Ermittlungen zu finanziellen Verlusten in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar geführt haben (Syria TV 8.10.2025a).
Der syrische Finanzminister gab an, dass das Volumen der aktuellen Staatseinnahmen das Volumen der Ausgaben übersteigt, und wies darauf hin, dass der Anstieg der Einnahmen hauptsächlich auf die Bekämpfung der Korruption und die Förderung der Transparenz zurückzuführen ist. Die Militärcheckpoints, die mit dem Sturz des Assad-Regimes verschwanden, machten Schätzungen zufolge mehr als 20 % des Nationaleinkommens aus (SY24 6.9.2025).
Die Bekämpfung der Korruption in all ihren Formen ist laut dem Leiter der Zentralen Kontroll- und Inspektionsbehörde eine der obersten Prioritäten im "neuen Syrien". Er forderte die Syrer auf, sich an der Bekämpfung zu beteiligen und Korruption nicht zu vertuschen (Syria TV 26.8.2025). Im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung und der Stärkung der Aufsicht kündigte der Sprecher des Innenministeriums im Mai 2025 die Schaffung von Abteilungen zur Entgegennahme von Beschwerden und zur Verfolgung von Verstößen an, darunter fünf zentralisierte Abteilungen, die der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit angegliedert sind, sowie eine elektronische Anwendung für Beschwerden, die neu eingeführt werden soll (Kurdonline 25.5.2025). Mitte Juni 2025 wurde die erste Abteilung eröffnet, um Beschwerden über mögliche Verstöße von Sicherheits- und Polizeikräften entgegenzunehmen (Almodon 25.9.2025). Die Aufsichtsbehörden in Syrien bestehen aus zwei Institutionen: Die Zentrale Kontroll- und Aufsichtsbehörde, eine unabhängige staatliche Einrichtung, die mit dem Ziel gegründet wurde, Transparenz und Integrität im syrischen Regierungssektor zu fördern. Sie überwacht und kontrolliert staatliche Institutionen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen, das Niveau der für die Bürger erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken. Daneben ist die Zentrale Finanzkontrollbehörde eine unabhängige Einrichtung, die dem Präsidenten der Republik unterstellt ist und ihre Aufgaben gemäß dem Gesetz Nr. 64 von 2003 und dessen Änderungen wahrnimmt. Sie besteht aus Fachabteilungen, die auf die Kontrolle der administrativen, wirtschaftlichen, und Arbeitnehmerverträge sowie eine Abteilung, die auf Rechtsangelegenheiten und Ermittlungen spezialisiert sind, neben einer Reihe von zentralen Direktionen und Zweigstellen in allen syrischen Gouvernements. Es wurde ein Fachausschuss gebildet, um das Gesetz über die Arbeit der Finanzkontrollbehörde zu überprüfen, um es im Einklang mit den Anforderungen des neuen Syriens, den Standards für gute Regierungsführung und den internationalen Standards zu aktualisieren und seine Unabhängigkeit und Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Korruption und dem Schutz öffentlicher Gelder zu verbessern. Die derzeitigen Gesetze gewähren der Kommission möglicherweise keine ausreichenden Befugnisse, und der Mangel an wirksamem Schutz für Whistleblower kann die Meldung von Verstößen behindern. Daher ist die Entwicklung eines gesetzlichen Rahmens erforderlich, um die Arbeit der Kommission zu unterstützen und ihre Fähigkeit zur Nachverfolgung und Rechenschaftspflicht zu verbessern (Syria TV 8.10.2025a). Der Leiter der Zentralen Kontroll- und Aufsichtsbehörde kündigte an, dass Behörde die Einführung einer elektronischen Plattform für Beschwerden vorbereitet, über die jede Person eine Meldung gegen eine öffentliche oder private Einrichtung machen kann (Syria TV 24.8.2025). Im September hat die syrische Zentralbehörde für Finanzkontrolle ihre Onlineplattform für Beschwerden eingerichtet, über die Bürger zum Schutz öffentlicher Gelder beitragen und die Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Kontrolle und Rechenschaftspflicht stärken können. Zum Schutz der Identität der Beschwerdeführer und die Vertraulichkeit der Informationen werden auf der Plattform hochgradige Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten eingesetzt. Die Einreichung von Beschwerden ist kostenlos. Beschwerden werden einer ersten Prüfung unterzogen, um ihre Ernsthaftigkeit und die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen, bevor sie je nach Art der Beschwerde an die zuständigen Stellen innerhalb der Behörde zur Überprüfung vor Ort weitergeleitet werden. Dies geschieht im Rahmen eines organisierten Überwachungsprozesses, der auf Beweisen basiert und einer administrativen und rechtlichen Aufsicht unterliegt, um Unparteilichkeit und Objektivität bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Wird ein Verstoß nachgewiesen, wird er an die Justizbehörden weitergeleitet, damit diese die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten können (Enab 19.10.2025). Die zentrale Kontroll- und Inspektionsbehörde in Syrien gab bekannt, dass sie im September mehr als neun Milliarden syrische Pfund eingenommen und 326 Fälle geklärt hat (Syria TV 7.10.2025).
Sicherheits- und Militärquellen zufolge haben das Innen- und das Verteidigungsministerium umfangreiche Kampagnen zur Bekämpfung der Korruption in ihren Institutionen gestartet, parallel zu einer weiteren Kampagne der Zentralen Kontroll- und Inspektionsbehörde, die sich gegen Staatsbedienstete richtet. Dutzende Mitarbeiter der Sicherheitskräfte wurden wegen Plünderung, Raub oder Handel mit Waffen und Drogen vor Gericht gestellt. Die meisten Fälle betrafen einer Quelle zufolge einflussreiche Persönlichkeiten, die Mitglieder der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) und anderen Gruppierungen waren (Almodon 25.9.2025).
Obwohl einige institutionelle Schritte unternommen wurden, sind die Fortschritte nach wie vor uneinheitlich. Die Bemühungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Einrichtung wirksamer Kontrollmechanismen befinden sich noch in einem frühen Stadium, und das Erbe undurchsichtiger Entscheidungsprozesse stellt weiterhin eine Herausforderung für die Reformen dar. Dennoch bieten der anhaltende öffentliche Druck und das internationale Engagement potenzielle Hebel für die Förderung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage, einschließlich weitverbreiteter Entlassungen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, anhaltender Liquiditätsengpässe und des Fehlens eines wirksamen Überwachungssystems, beteiligen sich viele öffentliche Angestellte weiterhin an korrupten Praktiken, um ihr Einkommen aufzubessern. Korruption ist weiterhin in den täglichen Aktivitäten allgegenwärtig, und es gibt nach wie vor keine klare Strategie, um sie wirksam zu bekämpfen (Etana 7.2025). Berichte zeigen, dass die vom Assad-Regime aufgebauten Korruptionsnetzwerke auch heute noch bestehen, wenn auch in anderer Form. Korrupte Mitarbeiter führen niedrige Gehälter und hohe Lebenshaltungskosten als Entschuldigung an. Beispielsweise berichtete der Präsident der Studentenvereinigung in Homs, dass der Verkauf von Universitätsmaterialien für einige Lehrkräfte zu einem offenen Handel geworden ist. Dies ist nur ein Beispiel für das Ausmaß der Korruption, die aufgrund des Erbes des früheren Regimes in Bildungseinrichtungen grassiert (Syria TV 26.8.2025). Es scheint, dass der Sturz des Regimes das von al-Assad über Jahrzehnte etablierte System der Korruption nicht beendet hat, sondern dass es sich vielmehr auf neue Weise formiert hat, sodass Reformen nur der erste Schritt in einem langen Kampf für den Aufbau eines Rechtsstaates sind. Zwischen offiziellen Versprechungen und der Realität vor Ort bleibt die Korruption eine der größten Herausforderungen für die neue Regierung (Syria TV 26.8.2025). Korruption ist in Syrien nach al-Assad nach wie vor weit verbreitet, tief verwurzelt und eng mit den institutionellen und administrativen Strukturen des Landes verflochten. Laut einem lokalen Anwalt sind Bestechung und korrupte Praktiken innerhalb des Justizsystems nach wie vor weit verbreitet, was häufig auf die extrem niedrigen Gehälter zurückzuführen ist, die nicht einmal die grundlegenden Lebenshaltungskosten decken (DIS 9.12.2025b).
Die Stärkung der institutionellen Transparenz und die Verringerung der Konzentration der Exekutivgewalt sind nach wie vor wichtige Bereiche, in denen die Leistung der Übergangsregierung verbessert werden muss. Derzeit werden viele Entscheidungen ohne klare rechtliche Begründung, öffentliche Erklärung oder formelle Kontrolle getroffen, was die Möglichkeiten der Rechenschaftspflicht und der Beteiligung der Öffentlichkeit einschränkt. Eine besonders umstrittene Maßnahme war die Schaffung eines Generalsekretariats für politische Angelegenheiten durch den Außenminister, einer Einrichtung ohne verfassungsrechtliche oder gesetzliche Grundlage. Die Entscheidung beinhaltete die Umwidmung von Vermögenswerten, die zuvor im Besitz der aufgelösten Ba'ath-Partei waren und gemäß der Verfassungserklärung an den Staat hätten übertragen werden müssen. Die Entscheidung wurde ohne Konsultation des Kabinetts, des Parlaments oder der Öffentlichkeit getroffen, was die Tendenz zur Überschreitung der Exekutivbefugnisse verstärkte und die Verfahrenslegitimität untergrub. Korruption und Vetternwirtschaft sind auf den höchsten Ebenen der neuen Regierung offensichtlich. Ahmad ash-Shara' und seine Brüder Hazem und Jamal scheinen sich in Position zu bringen, um die gesamte Wirtschaft des Landes zu kontrollieren. Ahmad ash-Shara' ist direkt an der Sham Bank in Idlib beteiligt, welche die Sham Cash-Anwendung überwacht, über die alle Gehälter und Transaktionen des öffentlichen Dienstes abgewickelt werden. Diese Regelung ist nicht eindeutig gerechtfertigt, zumal das bestehende Bankensystem zwar schwach, aber dennoch funktionsfähig und erheblich sicherer ist als die weitgehend unregulierte Sham Cash-Plattform. Das Beharren auf der Nutzung von Sham Cash, das Millionen von US-Dollar an syrischen Geldern über einen derart unsicheren Kanal kontrolliert, wirft ernste Bedenken hinsichtlich der Transparenz und des potenziellen Missbrauchs auf, insbesondere da es mit dem Interimspräsidenten in Verbindung steht. Neben der Familie ash-Shara' sind auch andere Schlüsselpersonen innerhalb der HTS aktiv daran beteiligt, die verbleibenden Reichtümer Syriens zu ihrem eigenen Vorteil umzuverteilen. So ist beispielsweise Abu Maryam al-Australi, der kein Syrer ist, für die Verwaltung von Immobilien und Vermögenswerten verantwortlich, die früher dem Assad-Regime gehörten und deren Wert auf mehrere Milliarden US-Dollar geschätzt wird. Dieser Verteilungsprozess wird ausschließlich von Loyalität, Günstlingswirtschaft und Korruption bestimmt und nicht von institutionellen Kriterien (Etana 7.2025). Anstatt wirtschaftliche Privilegien auf der Grundlage von Leistung, fairem Wettbewerb und Innovation zu vergeben, gilt nun die Nähe zu Regierungskreisen als relevant. Der Privatsektor sieht sich nicht gezwungen, seine Instrumente weiterzuentwickeln oder seine Effizienz zu verbessern, sondern muss nach Wegen suchen, um sich den Entscheidungsträgern anzunähern oder Beziehungen zur neuen herrschenden Elite zu knüpfen. Große Investitionsabkommen werden nicht öffentlich diskutiert oder durch gewählte legislative Instanzen verabschiedet, sondern im Geheimen zwischen den neuen Machthabern Syriens und einigen Geschäftsleuten oder regionalen Partnern geschlossen, die sich in der Hauptstadt etablieren wollen. Kleine Investoren und Unternehmer finden sich außerhalb des Spiels wieder, sofern sie nicht über politische oder militärische Unterstützung aus dem engen Machtzirkel verfügen. So werden Hoffnungen auf eine pluralistische und wettbewerbsorientierte Wirtschaft zu einer Illusion, und im Namen des Aufschwungs nehmen Ausgrenzung und Monopolisierung zu (MedaKur 8.6.2025). Einem Medienbericht zufolge wurde nach Investitionsvereinbarungen im Wert von 14 Milliarden US-Dollar der syrischen Regierung, die wichtige Sektoren, wie Infrastruktur, Verkehr und Wohnungsbau betrafen, bekannt, dass einige der betroffenen Unternehmen nicht existieren. Untersuchungen von Bürgern und Forschern zu jenen Unternehmen, welche diese Verträge unterzeichneten, ergaben, dass einige nur als einfache Websites oder Social-Media-Seiten existierten, ohne dass es Hinweise auf finanzielle Leistungsfähigkeit, technisches Fachwissen oder sogar überprüfbare Identitäten gab. Dem Bericht zufolge wird die staatliche Wirtschaft über ein nicht anerkanntes digitales Zahlungssystem (Sham Cash) gesteuert, Megaprojekte werden unter dem Deckmantel der wirtschaftlichen Öffnung an lokale oder Scheinfirmen vergeben, ohne Ausschreibungen, öffentliche Kontrolle oder fachliche Überprüfung (963 18.8.2025). Der Wiederaufbau ist zu einem Mechanismus geworden, um Einfluss unter neuen Machtkreisen neu zu verteilen, wobei eher Loyalität belohnt wird als der Wiederaufbau der Nation (SO 20.10.2025).
Einer Anwältin zufolge gibt es so gut wie keine Rechenschaftspflicht in Syrien. Als Hauptgründe führt sie an, dass Beschwerden über korrupte und bestechliche Mitarbeiter in der Gesellschaft unüblich sind, weil es an Rechtsbewusstsein und wirksamen Kontrollmechanismen mangelt und zudem neue Sicherheitskräfte im Einsatz sind, denen es an Erfahrung im Umgang mit Korruptionsfällen mangelt( Syria TV 26.8.2025).
In der Vergangenheit galt der Zoll als inoffizielle Sammelstelle für viele korrupte Beamte des Regimes. Das Öffnen von Taschen, das Durchwühlen des Inhalts und die Beschlagnahme von Waren unter dem Vorwand der Verletzung von Vorschriften war am Flughafen üblich. Dies hat sich geändert und man kann sein Gepäck Journalisten zufolge, wie in jedem anderen Flughafen durchschleusen ohne Bestechungsgelder zahlen zu müssen (AJ 18.2.2025).
Mit dem Zusammenbruch des Assad-Regimes und der Machtübernahme der HTS-geführten Rebellenallianz am 8.12.2024 fiel die zentrale Infrastruktur des syrischen Captagon-Handels weithin in sich zusammen. Während prägende Akteure des Drogenhandels, wie der Präsidentenbruder Maher al-Assad, geflohen sind, wurden in den ehemaligen Regimegebieten Lagerhäuser und Captagon-Labore von industriellem Maßstab entdeckt (GIGA 5.2025). Die neuen Machthaber in Syrien haben mit der Zerschlagung des Captagon-Handels begonnen und ehemalige Fabriken an Standorten wie dem Luftwaffenstützpunkt Mezzeh in Damaskus, einem Autohandelsunternehmen in Latakia und einer Fabrik, in der früher Snackchips hergestellt wurden, im Damaszener Vorort Douma demontiert (AJ 7.1.2025). Der interimistische syrische Premierminister versprach, dass der Drogenschmuggel und Captagon in Syrien keine Bedrohung mehr für Jordanien sein werde (REU 7.1.2025). Unter der Herrschaft von Al-Assad war Jordanien ein Hauptumschlagplatz für den Schmuggel von in Syrien hergestellten Captagon-Amphetaminen (AJ 7.1.2025). Nach anderne Angaben floriert der Captagon-Handel nur wenige Monate nach dem Ende des Assad-Regimes wieder. Zwar wurden die industriellen Anlagen beschlagnahmt oder zerstört, zentrale Figuren des Drogenhandels sind geflohen oder wurden verhaftet, doch das Wissen und die Produktionsmittel zur Herstellung von Captagon sind weiterhin vorhanden. Innerhalb Syriens ist dies auf einen Mangel an Kontrollkapazitäten der syrischen Übergangsregierung zurückzuführen. Im Norden Syriens kontrolliert die von der Türkei gestützte Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) weiterhin Gebiete. Neben kleineren Laboren betätigen sich SNA-Milizionäre hauptsächlich im Drogenschmuggel in die angrenzende Türkei. Im Süden Syriens sind die umfangreichen lokalen Schmuggelnetzwerke und das lukrative Geschäft mit Captagon erhalten geblieben. HTS hat weder die militärische Fähigkeit noch – zumindest kurzfristig – ein Interesse daran, mit lokalen, Anti-Assad-Rebellengruppierungen in Konflikt zu geraten. Ein halbes Jahr nach ihrer Machtübernahme in Damaskus bleibt der HTS-Einfluss auf die Captagon-Netzwerke im Süden des Landes eingeschränkt. Besonders in den Grenzregionen können lokale Akteure mobile Produktionsstätten problemlos verlegen (GIGA 5.2025).
Die syrische Übergangsregierung hat Verhandlungen mit Geschäftsleuten in Syrien aufgenommen, um ihre Situation zu klären. Der syrische Geschäftsmann Mohammed Hamcho, der als Maher al-Assads Frontmann gilt, konnte nach Syrien zurückkehren, nachdem er eine Vereinbarung getroffen hatte, eine Milliarde Dollar zu zahlen und zum Wiederaufbau Syriens beizutragen. Er steht auf US-Sanktionslisten (Nahar 12.1.2025). Dutzende von Geschäftsleuten, die mit dem Assad-Regime in Korruption und Blutvergießen verstrickt waren, sind entweder zurückgekehrt oder auf dem Weg zurück unter den "Schutz des Regimes", wie Quellen in der Handelskammer von Damaskus Erem News mitgeteilt haben. Neben Mohammed Hamcho, reisten viele Geschäftsleute nach Damaskus zurück, darunter Raif Qutli, dem Partner und "Vertrauten" von Maher al-Assad, der mit ihm in den Irak und dann nach Moskau geflohen war. Quellen gehen davon aus, dass die neue syrische Regierung eine Politik der "Einigungen" mit syrischen Geschäftsleuten verfolgt, die nach dem Sturz des Regimes mit ihrem enormen Vermögen das Land verlassen haben (Erem 13.1.2025).
Quellen […]
Korruption in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-25 21:35
Die Bevölkerung beklagt sich über weit verbreitete Korruption innerhalb der kurdisch geführten Syrian Democratic Forces (SDF) und ihres politischen Arms, dem Syrischen Demokratischen Rat (NLM 1.4.2025). Unter anderem aufgrund der weitverbreiteten Korruption hat die De-facto-Regierung im Nordosten mit Haushaltsdefiziten und mangelnder Schlagkraft zu kämpfen (MBZ 12.2024).
Im August 2023 brachen in der DAANES gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den SDF und den Stammeskämpfern in Deir ez-Zour aus. Neben der Festnahme eines SDF-Kommandanten waren der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (CoI) zufolge auch Missstände in der Selbstverwaltung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Zwangsrekrutierung, unzureichende Lehrpläne und Korruption Auslöser dieser Unruhen (UNGA 9.2.2024). Auch USAID gab an, dass die Wahrnehmung von Korruption in der DAANES die Spannungen durch die Proteste weiter antrieben und die öffentliche Akzeptanz der SDF untergruben (USAID 13.8.2023).
Die Bestechung in den von den SDF kontrollierten Gebieten in Deir ez-Zour ist ein zunehmendes Problem. Viele Familienangehörige versuchen, hohe Geldsummen zu zahlen, um ihre Söhne vor Zwangsrekrutierung zu bewahren oder diese freizubekommen, wobei der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Höhe der Bestechungssumme spielt. Laut einem Betroffenen liegen die Bestechungsgelder zwischen 100 und 200 US-Dollar, die an den Straßensperren in den Städten und Dörfern gezahlt werden müssen, um zu verhindern, dass eine Person in ein Selbstverteidigungszentrum gebracht wird. Wird die Person in das Hauptzentrum der Selbstverteidigungskräfte gebracht, kann die zu zahlende Summe auf 700 bis 1.000 US-Dollar steigen (AJ 2.10.2024).
Es ist nicht einfach, in der DAANES ge- oder verfälschte Dokumente zu beschaffen, aber nicht unmöglich (DIS 6.2024).
Quellen […]
Wehr- und Reservedienst
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Die Syrische Arabische Armee (SAA) wurde noch von al-Assad vor seiner Flucht nach Mitternacht am 8.12.2024 per Befehl aufgelöst. Die Soldaten sollten ihre Militäruniformen gegen Zivilkleidung tauschen und die Militäreinheiten und Kasernen verlassen (AAA 10.12.2024). Aktivisten berichteten, dass Hunderte von Regimesoldaten ihre Militäruniformen ausgezogen haben, nachdem sie darüber informiert wurden, dass sie entlassen wurden, weil das Assad-Regime gestürzt war (SOHR 8.12.2024). Nach der Auflösung der ehemaligen Sicherheits- und Militärinstitutionen verloren Hunderttausende ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen – vor allem in den Küstenregionen. Darüber hinaus wurden Mitgliedern der aufgelösten Armee, Polizei und Sicherheitsdienste Umsiedlungsmaßnahmen aufgezwungen, was zu wachsender Unzufriedenheit und Wut in den Reihen dieser Männer führte (Harmoon 17.3.2025).
Nach dem Umsturz in Syrien hat die von Islamisten angeführte Rebellenallianz eine Generalamnestie für alle Wehrpflichtigen der SAA verkündet. Ihnen wurde Sicherheit garantiert und jegliche Übergriffe auf sie wurden untersagt (Presse 9.12.2024; vgl. REU 11.12.2024a). HTS-Anführer ash-Shara' kündigte in einem Facebook-Post an, dass die Wehrpflicht der Armee abgeschafft wird, außer für einige Spezialeinheiten und "für kurze Zeiträume". Des Weiteren kündigte er an, dass alle Gruppierungen aufgelöst werden und über Waffen nur mehr der Staat verfügen wird (CNBC Ara 15.12.2024b; vgl. MEMRI 16.12.2024). Auch die Auflösung der Sicherheitskräfte kündigte ash-Shara' an (REU 11.12.2024b). In einem Interview am 10.2.2025 wiederholte ash-Shara', dass er sich für eine freiwillige Rekrutierung entschieden habe und gegen eine Wehrpflicht. Nach seinen Angaben haben sich bereits Tausende von Freiwilligen der neuen Armee angeschlossen (Arabiya 10.2.2025a; vgl. AJ 10.2.2025a). Seitdem gibt es keine Berichte über Zwangsrekrutierungen. Zahlreiche ehemalige Wehrpflichtige, Deserteure und Exilanten profitierten von entsprechenden Amnestien und konnten ohne Verhängung einer Strafe nach Syrien zurückkehren, bzw. sich wieder in die Gesellschaft integrieren (AA 30.5.2025).
Ahmed ash-Shara' hat versprochen, dass die neue Führung die höchsten Ränge des ehemaligen Militärs und der Sicherheitskräfte wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgen wird. Was dies jedoch für die Fußsoldaten des ehemaligen Regimes bedeuten könnte oder wo die diesbezüglichen Grenzen gezogen werden, bleibt unklar (Guardian 13.1.2025). Die neue Übergangsregierung Syriens hat sogenannte "Versöhnungszentren" eingerichtet. Diese wurden gut genutzt, auch von hochrangigen Personen, und die Betroffenen erhielten vorübergehende Niederlassungskarten. Eine beträchtliche Anzahl hat auch ihre Waffen abgegeben (Majalla 24.1.2025). Der Hauptsitz des Geheimdienstes in Damaskus wurde zu einem "Versöhnungszentrum", wo die neuen syrischen Behörden diejenigen, die dort gedient haben, auffordern, sich zu stellen und ihre Waffen im Geheimdienstgebäude abzugeben. Im Innenhof warteten Menschenschlangen darauf, Zettel zu erhalten, die besagen, dass sie sich offiziell ergeben und mit der neuen Regierung versöhnt haben. Ehemalige Offiziere, die sich für die neue Regierung Syriens als nützlich erweisen könnten, beispielsweise, weil sie Informationen über Personen haben, die international gesucht werden, haben wenig zu befürchten, solange sie kooperieren (Guardian 13.1.2025). In diesen "Versöhnungszentren" erhielten die Soldaten einen Ausweis mit dem Vermerk "desertiert". Ihnen wurde mitgeteilt, dass man sie bezüglich ihrer Wiedereingliederung kontaktieren würde (Chatham 10.3.2025). [Weitere Informationen zu "Versöhnungszentren" finden sich auch in den KapitelnRechtsschutz / Justizwesen und Sicherheitsbehörden Anm.] Unter al-Assad war die Einberufung in die Armee für erwachsene Männer obligatorisch. Wehrpflichtige mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten stattdessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, einen Job zu finden oder sich frei im Land zu bewegen, was zum Teil erklärt, warum Zehntausende in den "Versöhnungszentren" in verschiedenen Städten aufgetaucht sind (BBC 29.12.2024). Ehemalige Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes, ca. 4.000 bis 5.000 Männer in Latakia und Tartus, haben sich diesen "Versöhnungsprozessen" entzogen. Einige von ihnen wurden im Rahmen einer landesweiten Kampagne mit täglichen Suchaktionen und gezielten Razzien gefasst, andere jedoch haben sich zu bewaffnetem Widerstand gegen die Übergangsregierung entschlossen (MEI 13.3.2025). Mitarbeiter verschiedener Versöhnungszentren berichteten von einer hohen Beteiligung. In den ersten Wochen bildeten sich vor den Zentren lange Schlangen von Männern, die sich melden wollten. Denjenigen, die sich in den Zentren meldeten, wurde laut Quellen des niederländischen Außenministeriums im Allgemeinen gut und nach klaren Verfahren behandelt. Ein Beamter eines Zentrums in Homs gab an, dass die Zahl der dort abgegebenen Waffen sehr gering war. Eine andere Quelle bestätigte, dass viele ihre Waffen (teilweise) zurückhielten (MBZ 31.5.2025). Die neue Regierung forderte Soldaten aus al-Assads Armee auf, sich bei regionalen Behörden zu registrieren, um eine Entlassungsbescheinigung zu erhalten. Trotz der Zusicherung einer Amnestie wurden jedoch einige Tausend inhaftiert (Economist 25.4.2025). Ende Februar 2025 verbreiteten Facebook-Seiten die Behauptung, die Allgemeine Sicherheit [interne Sicherheitskräfte Anm.] habe in Jableh, Banyas und Qardaha Checkpoints eingerichtet, um jeden zu verhaften, der eine Versöhnungskarte besitzt. Diese Quellen behaupteten, dass die Allgemeine Sicherheit die Verhafteten nach Südsyrien verlegt, wo es zu einer Eskalation durch die israelische Besatzung kommt. Die syrische Regierung dementierte die Durchführung von Rekrutierungskampagnen in den Gouvernements Latakia und Tartus. Die Rekrutierung fuße weiterhin auf Freiwilligkeit (Syria TV 26.2.2025). Der Versöhnungsprozess an sich war zwar sicher, brachte für jene, die ihn durchlaufen hatten, aber nicht immer den versprochenen Vorteil der Bewegungsfreiheit. Wachposten an Checkpoints interpretierten die Freigabepapiere manchmal als Beweis für die Mittäterschaft an den Verbrechen des alten Regimes, wodurch der Inhaber dem Risiko von Verhaftung, Entführung oder sogar Tod ausgesetzt war. Infolgedessen umgingen Tausende von entlassenen Angehörigen den Versöhnungsprozess. Sie blieben in ihren Heimatdörfern und behielten ihre Waffen (ICG 26.11.2025).
Syrische Medien berichten, dass die neue Regierung aktiv Personen für die Armee und die Polizei rekrutiert. Die damit einhergehenden Rekrutierungsprogramme weichen von den üblichen Ausbildungsstandards ab. Der Prozess der Vorbereitung von Militär- und Sicherheitskadern wird beschleunigt, um den Bedürfnissen des neuen Staates gerecht zu werden (SCI o.D.). Die Übergangsregierung hat bis Anfang Juni 2025 die Hälfte der geplanten 200.000 Mann für die neue Armee rekrutiert, wie ein syrischer Militärbeamter erklärte (National 3.6.2025). Viele junge Männer ließen sich für die neue Armee rekrutieren, insbesondere in Idlib. Die Rekrutierungsabteilung der neuen syrischen Verwaltung im Gouvernement Deir ez-Zour gab bekannt, dass wenige Wochen nach der Übernahme der Kontrolle über das Gouvernement durch den Staat etwa 1.200 neue Rekruten in ihre Reihen aufgenommen wurden. In den ländlichen Gebieten von Damaskus treten junge Männer vor allem der Kriminalpolizei bei (Syria TV 21.2.2025). Das syrische Verteidigungsministerium hat am 17.3.2025 mehrere Rekrutierungszentren im Gouvernement Dar'aa in Südsyrien eröffnet (NPA 17.3.2025b). Das Innenministerium hat seitdem Rekrutierungszentren in allen von der Regierung kontrollierten Gebieten eröffnet (ISW 16.4.2025). Junge kurdische Männer, darunter auch Angehörige religiöser Minderheiten, haben sich gemeldet, um sich den Sicherheitskräften der syrischen Regierung in 'Afrin anzuschließen, nachdem eine von den Vereinten Nationen unterstützte Untersuchungskommission Anfang dieses Monats empfahl, dass die neuen Behörden Syriens Mitglieder aus Minderheitengemeinschaften rekrutieren sollten, um eine "vielfältigere Zusammensetzung der Sicherheitskräfte" zu gewährleisten und das Vertrauen der Gemeinschaft wiederherzustellen (K24 23.8.2025). [Informationen zur Aufnahme, der Ausbildung etc. in die neue syrische Armee finden sich im KapitelSicherheitsbehörden Anm.]
Das Verteidigungsministerium arbeitet daran, alle desertierten Offiziere der Assad-Armee in die neue syrische Armee und das Verteidigungsministerium zurückzuholen (Syria TV 8.4.2025). Das Ministerium hat zu diesem Zweck einen speziellen Link eingerichtet und fordert Interessierte auf, sich im Rahmen eines umfassenden Plans zur Regelung der Situation der Deserteure und ihrer Rückkehr in die Streitkräfte nach festgelegten Kriterien und Verfahren zu registrieren. Zurückkehrende Offiziere würden entsprechend ihrer Fachgebiete, Kompetenzen und praktischen Erfahrungen bewertet, im Einklang mit den Anforderungen der Umstrukturierung und Weiterentwicklung der Armee (Shaam 27.4.2025). [Weitere Informationen zur Eingliederung von ehemaligen Soldaten der Assad-Armee siehe Kapitel Sicherheitsbehörden Anm.] Bei der Rückkehr nach Syrien müssen ehemalige Wehrdienstverweigerer und Deserteure bei der zuständigen Behörde – in diesem Fall dem Verteidigungsministerium – vorstellig werden, um die Kennzeichnung neben ihrem Namen entfernen zu lassen. Basierend auf einer persönlichen Erfahrung, die von einem Mitglied ihres Teams berichtet wurde, erklärte SNHR, dass ein Wehrpflichtiger, der unter der früheren Regierung aus dem Militärdienst desertiert ist, lediglich das Standesamt in seinem Heimatgouvernement oder das Büro des Bezirksbürgermeisters aufsuchen muss, um den Personalausweis zurückzuerhalten, den er bei seiner Einberufung unter der früheren Regierung bei den Behörden abgegeben hat. Laut SNHR haben die Behörden keine offizielle Politik in Bezug auf ehemalige Wehrdienstverweigerer und Deserteure bekannt gegeben. Solche Personen können sich im Allgemeinen frei im Land bewegen, solange sie Dokumente vorlegen können, die belegen, dass sie Syrien vor dem Sturz der früheren Regierung verlassen haben oder desertiert sind. Eine syrische Menschenrechtsorganisation hat keine Berichte über besondere Schwierigkeiten erhalten, mit denen ehemalige Wehrdienstverweigerer oder Deserteure bei der Löschung ihrer Namen konfrontiert waren. Eine andere syrische Menschenrechtsorganisation gab jedoch an, dass die Behandlung von zurückkehrenden Wehrdienstverweigerern und Deserteuren an Grenzübergängen je nach dem örtlich zuständigen Beamten und der konfessionellen Zugehörigkeit der Person unterschiedlich sein kann. Alawiten könnten einem gewissen Misstrauen ausgesetzt sein und Gefahr laufen, verhört oder verhaftet zu werden, während Sunniten Berichten zufolge in der Regel nicht mit solchen Problemen konfrontiert sind. Die Quelle betonte jedoch, dass die Zahl der Wehrdienstverweigerer und Deserteure unter den Alawiten Berichten zufolge begrenzt ist (DIS 9.12.2025b).
Quellen […]
Wehr- und Reservedienst in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Wehrdienst
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der DAANES in Abschnitt 5 die Selbstverteidigungspflicht. Artikel 111 besagt, dass Selbstverteidigung eine Garantie und Fortsetzung des Lebens, und basierend auf dem Recht und der Pflicht ist, die Existenz zu verteidigen. Sie erfordert die Einrichtung eines Selbstschutzsystems, das auf dem Bewusstsein der legitimen Selbstverteidigung und der organisierten demokratischen Gesellschaft in Nord- und Ostsyrien beruht. Einerseits gibt es die Community Protection Forces, die für den Schutz Nord- und Ostsyriens und die Gewährleistung des Schutzes von Leben und Eigentum der Bürger vor allen Angriffen und Besatzungen verantwortlich sind. Die Community Protection Forces werden unter Beteiligung aller Bürger organisiert. Selbstverteidigung ist ein Recht und eine Pflicht für jeden Bürger. Es ist die Pflicht organisierter ethnischer und religiöser Gruppen, sich wirksam am Selbstverteidigungssystem zu beteiligen. Anderseits erwähnt Artikel 111 auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF). Diese sind die legitimen Verteidigungskräfte in der DAANES. Sie nehmen den freiwilligen Beitritt der "Söhne und Töchter des Volkes" und die Pflicht zur Selbstverteidigung an. Ihre Aktivitäten werden vom Demokratischen Volksrat und der Verteidigungskommission überwacht. Sie haben die Aufgabe, die DAANES und alle syrischen Gebiete zu verteidigen und sie vor jeglichen potenziellen Angriffen oder Gefahren von außen zu schützen (RIC 14.12.2023).
Laut Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigung gelten Männer mit Vollendung des 18. Lebensjahres als wehrpflichtig und müssen den Selbstverteidigungsdienst bis zum vierzigsten Lebensjahr vollendet haben (Artikel 13). Wehrpflichtig ist jeder männliche Bewohner der Region Nord- und Ostsyrien, der das gesetzliche Alter für die Ausübung des Selbstverteidigungsdienstes erreicht hat, bzw. jeder, der seit mehr als drei Jahren dauerhaft in Nord- und Ostsyrien ansässig ist und die syrische Staatsangehörigkeit besitzt (Artikel 1) (AANES-GC 22.2.2024). Zwei Quellen, die vom Danish Immigration Service (DIS) befragt wurden, äußerten jedoch Zweifel an der konsequenten Einberufung von Personen von außerhalb der DAANES (DIS 6.2024). Frauen in den von der DAANES kontrollierten Gebieten können freiwillig Wehrdienst leisten (Enab 22.2.2024). Ein Experte für syrische Kurden hat noch von keinem Fall gehört, in dem Frauen zwangsweise zur Selbstverteidigung eingezogen wurden (DIS 6.2024).
Das sogenannte Verteidigungsbüro des Exekutivrats der DAANES hat die für die Wehrpflicht erforderlichen Geburtsjahrgänge festgelegt. Alle zwischen dem 1.1.1998 und dem 31.12.2005 Geborenen sind wehrpflichtig (Shaam 10.1.2024). Am 22.6.2024 wurden die Geburtsjahrgänge für den Selbstverteidigungsdienst per Dekret zwischen 1998 und 30.6.2006 festgesetzt (Enab 8.10.2025a). Bereits vier Tage nach dem Erlass der Richtlinie, in der die Geburtsjahrgänge für die Selbstverteidigungspflicht bekannt gemacht wurden, nahmen die SDF im Juni 2024 eine Rekrutierungskampagne in al-Hasaka wieder auf, nachdem sie im Monat zuvor, am 8.5.2024 die Rekrutierungsprozesse eingestellt hatten (Enab 27.6.2024). Anfang Juli 2024 wurden beispielsweise 240 Personen in den Gouvernements Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa gefangen genommen, um sie für den Militärdienst zu rekrutieren (SO 2.7.2024). Im Dezember 2024 riefen die SDF aufgrund der Kampfhandlungen mit der Türkei bzw. den von der Türkei unterstützten Gruppierungen zu einer allgemeinen Mobilisierung und zur Bildung von Milizen auf (ANHA 31.12.2024). 2014 wurde die Zwangsrekrutierung von den Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), einer militärischen Säule der SDF, im Anschluss an das Dohuk-Abkommen, bei dem sich die kurdischen Parteien in der irakischen Stadt Dohuk getroffen hatten, um eine Einigung über die Verwaltung der Region zu erzielen, eingeführt (Enab 22.2.2024). Junge Menschen in Deir ez-Zour, die zwischen 1990 und 2007 geboren wurden, leiden aufgrund der Zwangsrekrutierungen und Verhaftungen und der damit verbundenen Entsendung an die Front. Seit dem Sturz des Assad-Regimes hat sich die Lage besonders für junge Menschen verändert, die sich vor diesen Zwangsrekrutierungen fürchten. Die Angst vor der Rekrutierung ist nicht auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beschränkt. Sie betrifft allerdings vor allem Studenten, die zwischen den von den SDF kontrollierten Gebieten und den Gebieten der syrischen Zentralregierung pendeln müssen und somit jederzeit Gefahr laufen, von den SDF festgenommen und zwangsrekrutiert zu werden (Syria TV 1.2.2025). Die SDF verlassen sich hauptsächlich auf Wehrpflichtige, um ihre Sicherheits- und Dienstleistungszentren und militärischen Punkte im Nordosten Syriens zu bewachen, während Freiwillige und Elitetruppen Sicherheitsoperationen leiten, die auf IS-Zellen abzielen oder Kämpfe mit verschiedenen Parteien führen (Syria TV 31.1.2025).
Die Dienstzeit im Selbstverteidigungsdienst beträgt laut Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht zwölf Monate beginnend mit dem Datum der Einschreibung des Wehrpflichtigen (AANES-GC 22.2.2024). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge kommt es vor, dass Kommandanten diese Frist um bis zu drei Monate verlängern, wenn Personalbedarf besteht, insbesondere in Krisensituationen (MBZ 12.2024).
Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gab es im DAANES-Gebiet keine Entwicklungen im Bereich der Wehrpflicht seit Dezember 2024 (MBZ 31.5.2025). Ein Forscher erklärt in einer E-Mail an ACCORD im Februar 2025, dass die Situation bezüglich des Selbstverteidigungsdienstes vorerst unverändert geblieben ist, wenngleich er darauf hinweist, dass die SDF am 18.2.2025 einer Integration ihrer Streitkräfte in die syrische Armee zugestimmt haben. Weiters führt er aus, dass nach dem Sturz der Assad-Regierung mehrere Desertionen innerhalb der SDF-Truppen verzeichnet worden sind, darunter auch eine Anzahl von Militärangehörigen des Selbstverteidigungsdienstes (ACCORD 24.2.2025).
Araber und Kurden werden laut von ACCORD befragten Experten vor dem Gesetz gleichbehandelt. Fabrice Balanche erklärt jedoch, dass mehr Flexibilität gegenüber Arabern gezeigt wird, um einen Aufstand zu vermeiden. Arabische Stammesführer können für bestimmte junge Araber Ausnahmen und Aufschiebungen erwirken. Einem Syrienexperten zufolge sind die speziellen Konsequenzen für Araber von Region zu Region unterschiedlich. Nicht alle von den SDF kontrollierten Gebiete stehen demnach unter derselben Art von Kontrolle. In den vornehmlich arabisch besiedelten Stammesregionen von Deir ez-Zour haben die SDF beispielsweise nicht die Kapazität, eine direkte Rekrutierung wie im Gouvernement al-Hasaka durchzusetzen. Anders als Balanche meint Muhsen Al-Mustafa, dass arabische Wehrdienstverweigerer bei der Festnahme anders behandelt werden und Beleidigungen und Gewalt ausgesetzt sein können (ACCORD 6.9.2023). Quellen des Danish Immigration Service (DIS) zufolge ist die DAANES bei der Umsetzung des Gesetzes zur Selbstverteidigung in Gebieten mit überwiegend arabischer Bevölkerung vorsichtig. Ebenso werden Christen in der Praxis nicht der gleichen Durchsetzung des Gesetzes zur Selbstverteidigung unterworfen wie Kurden, so eine weitere Quelle. Daher nehmen christliche Jugendliche in der Regel nicht an der Selbstverteidigungspflicht teil, sondern treten stattdessen für drei Jahre der christlichen Polizeitruppe Sutoro bei. Dieser Dienst befreit sie von der Selbstverteidigungspflicht (DIS 6.2024).
Mehrere Quellen des DIS, darunter ein ehemaliger Rekrut, der seine Wehrpflicht vor zwei Jahren erfüllt hat, berichteten, dass der Selbstverteidigungsdienst mit einem grundlegenden theoretischen und praktischen militärischen Ausbildungsprogramm beginnt. Während des theoretischen Teils erhalten die Wehrpflichtigen Unterricht in allgemeiner Geschichte der Nationalen Streitkräfte sowie in Kultur und Ethik. Sie erhalten auch eine theoretische Einführung in militärische Themen, einschließlich militärischer Begriffe und Waffen. Im praktischen Teil des Ausbildungsprogramms absolvieren die Wehrpflichtigen ein körperliches Training und eine Waffenausbildung. Während der ersten Phase der Grundausbildung haben die Wehrpflichtigen keinen einzigen Tag frei. Nach Abschluss ihrer Ausbildung haben sie acht bis zehn Tage frei, bevor sie in ihren jeweiligen Einheiten und Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Anschließend haben die Wehrpflichtigen für den Rest ihres Dienstes alle zehn Tage einen Tag frei. Nach der Ausbildungszeit, die bis zu zwei Monate dauert, werden die Wehrpflichtigen verschiedenen Aufgaben in unterschiedlichen Zentren oder Einheiten zugewiesen, wo sie für den Rest ihres Dienstes tätig sind. Die Ausbildung oder Qualifikationen der Wehrpflichtigen werden bei der Zuweisung ihrer Aufgaben oft berücksichtigt. So werden beispielsweise diejenigen mit einem besseren Bildungshintergrund und besseren Fähigkeiten Aufgaben in Büros oder Einrichtungen zugewiesen, die von ihren Fähigkeiten profitieren könnten. Wehrpflichtige mit niedrigem oder ohne Bildungshintergrund werden oft für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung oder dem Schutz öffentlicher Gebäude eingesetzt. Im Allgemeinen werden die Wehrpflichtigen nicht in Kampfsituationen eingesetzt. Es gab jedoch Fälle, in denen die Wehrpflichtigen in Kampfsituationen verwickelt waren, z. B. während der Schlacht um 'Afrin im Jahr 2018, bei schweren Kämpfen in Deir ez-Zour im Sommer 2023, bei den Kämpfen in Tell Abyad und bei Angriffen des Islamischen Staats (IS) auf das Gefängnis von al-Hasaka (2022), das hauptsächlich von Wehrpflichtigen bewacht wurde (DIS 6.2024). Wehrpflichtige können sowohl mit Kampfeinsätzen als auch mit anderen Aufgaben betraut werden, wie beispielsweise mit der Bewachung öffentlicher Gebäude, der Grenzsicherung, mit logistischen Aufgaben oder der Besetzung von Kontrollposten (MBZ 12.2024).
Aufschub und Befreiung
Die Gesetzgebung erlaubt es Personen, die zur Selbstverteidigung verpflichtet sind, ihren Dienst aufzuschieben oder sich davon befreien zu lassen, je nach ihren individuellen Umständen. Diese Regeln, die unter anderem Ausnahmen aus medizinischen Gründen und Aufschübe für Studierende oder im Ausland lebende Personen vorsehen, werden von der DAANES aufrechterhalten und durchgesetzt. Einer Person, der eine Befreiung oder Entlassung von der Selbstverteidigungspflicht gewährt wurde, wird dies in ihrem Selbstverteidigungsheft vermerkt (DIS 6.2024). Das Gesetz Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht erlaubt es durch Artikel 16 Studierenden, wenn diese die erforderlichen Unterlagen vorlegen, ihre Einberufung jeweils für ein akademisches Jahr, beginnend mit 15. März jeden Jahres, aufzuschieben (AANES-GC 22.2.2024). Im September 2023 nahm die DAANES Änderungen im Gesetz zur Selbstverteidigung vor. Die Änderungen legen eine bestimmte Altersgrenze für den Aufschub des Studiums fest, und zwar für jede einzelne Ausbildungsstufe. So kann ein Masterstudent den Dienst bis zum Alter von 32 Jahren aufschieben und hat kein Recht auf Aufschub nach diesem Alter, auch wenn er seine Studien oder einen weiteren Studienzweig noch nicht abgeschlossen hat. Der neue Artikel Nr. 30 wurde dem Gesetz hinzugefügt. Dieser sieht vor, dass Ärzte und Apotheker, die ihr Studium abgeschlossen haben und sich zum Dienst auf dem Land verpflichten, ihren Wehrdienst um ein volles Jahr aufschieben können, sofern der Antragsteller das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat. Bereits im Jahr 2018 wurde das Gesetz geändert, beispielsweise wurde ein Aufschub für Universitätsstudenten, Einzelkinder einer Familie, wie beispielsweise Angehörige von Familien von Gefallenen, sowie von jenen, deren Brüder in den Inneren Sicherheitskräften (Asayesh) und der YPG dienen, gewährt (Enab 22.2.2024). Laut Artikel 17 wird Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben und das Alter für die Aufnahme des Studiums noch nicht erreicht haben, wie z. B. Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben, während sie noch 17 Jahre alt waren, dieses Jahr nicht als eines der Aufschubjahre gezählt. (AANES-GC 22.2.2024). Darüber hinaus stellte eine Quelle des Verteidigungsministeriums der DAANES klar, dass Studierende nicht an Bildungseinrichtungen innerhalb der DAANES eingeschrieben sein müssen, um für eine Aussetzung ihrer Selbstverteidigungspflicht infrage zu kommen. Sie können auch an Einrichtungen in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten oder in den Nachbarländern Syriens, einschließlich der Türkei, des Irak, des Libanons und Jordaniens eingeschrieben sein (DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 25 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht wird Brüdern von Wehrpflichtigen derselben Mutter innerhalb der Selbstverteidigungspflicht ein Aufschub gewährt. Dieser Aufschub wird zweimal für jeweils sechs Monate gewährt. Artikel 26 regelt administrative Aufschübe. So kann, wer frisch von außerhalb Syriens zurückgekehrt ist, einen Aufschub für maximal sechs Monate bekommen. Der einzige Bruder eines Vermissten kann einen Aufschub für zwei Jahre bekommen. Geschwister, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Eltern verstorben oder behindert sind, können ein Jahr aufschieben. Die genannten Aufschübe werden nach einer Überprüfung durch das Zentrum für Selbstverteidigungsaufgaben und der Genehmigung durch die Abteilung für Selbstverteidigungsaufgaben gewährt (AANES-GC 22.2.2024). Personen, die mindestens drei Jahre lang in einer Einrichtung oder Truppe unter der DAANES gedient haben, können von der Selbstverteidigungspflicht befreit werden. Dies gilt für bezahlte, auf einem Vertrag fußende Dienste in jeder von der DAANES anerkannten Einrichtung, wie z. B. der Verkehrspolizei. Ehemalige Mitglieder der Inneren Sicherheitskräfte (Asayesh) oder der SDF sind vom Selbstverteidigungsdienst befreit, wenn sie dort bereits zwischen 2012 und 2015 mindestens zwei Jahre lang gedient haben. Auch Personen, die derzeit drei bis fünf Jahre lang bei der Asayesh oder den SDF dienen, können eine Befreiung beantragen. Junge Männer, die nicht dienen wollen, können alternative Wege in Betracht ziehen, um die Vorschriften des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht zu erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, drei Jahre lang bei der Verkehrspolizei zu dienen, wodurch sie sich für eine Befreiung von ihrer Selbstverteidigungspflicht qualifizieren würden (DIS 6.2024). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge müssen Wehrpflichtige nicht zum Dienst antreten, wenn sie ihren Wehrdienst bereits in der Regierungsarmee abgeleistet haben (Stand Oktober 2024). Es kommt vor, dass Personen mit einer Ausnahmegenehmigung Bestechungsgelder zahlen müssen, um ihre Ausnahmegenehmigung zu sichern, oder dass sie an Kontrollpunkten Opfer von Erpressung werden (MBZ 12.2024).
Von der Pflicht zur Selbstverteidigung befreit sind laut Artikel 29 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht: Kinder und Geschwister von "Märtyrern", die offiziell in den Registern der "Märtyrer-Familien-Kommission" eingetragen sind und eine Bescheinigung über das "Märtyrertum" besitzen, Personen mit besonderen Bedürfnissen sowie Personen aus bestimmten medizinischen Gründen, die sie an der Ausübung hindern [weitere Informationen zur Befreiung aus medizinischen s. nächster Absatz Anm.], der einzige Sohn von Eltern oder eines Elternteils, unabhängig davon, ob beide leben oder tot sind, ein Findelkind, dessen Abstammung nicht bekannt ist. Alle männlichen Geschwister mit besonderen Bedürfnissen werden gemäß den Berichten des militärmedizinischen Zentrums als das einzige Geschwisterkind behandelt (AANES-GC 22.2.2024). Laut einem von ACCORD kontaktierten Syrienexperten sind ältere Männer nicht verpflichtet, den Selbstverteidigungsdienst zu leisten. Dies sei ihm von einem DAANES-Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses bestätigt worden. Ein Syrienexperte schreibt in einer E-Mail vom September 2023 an ACCORD, dass es ein neues Gesetz über die Pflicht zum Selbstverteidigungsdienst aus dem Jahr 2022 gebe, das jedoch nicht veröffentlicht sei. Er habe eine Kopie des Gesetzes von einem vertrauenswürdigen hochrangigen DAANES-Beamten erhalten und eingesehen. Das Gesetz besage, dass Männer, die ihre Pflicht im Selbstverteidigungsdienst nicht erfüllt hätten, bis zur Vollendung des vierzigsten Lebensjahres dazu verpflichtet seien den Wehrdienst nachzuholen. Laut dem Syrienexperten würden die Ausnahmen für bestimmte Altersgruppen (Geburtsjahre 1986–1990 und 1990–1997), die in separaten Dekreten angegeben seien, weiterhin gelten (ACCORD 7.9.2023).
Je nach Art der Erkrankung kann eine Person entweder von der Dienstpflicht befreit oder von ihr zurückgestellt werden. Medizinische Befreiungen werden bei körperlichen und psychischen Erkrankungen gewährt, welche die betreffende Person daran hindern, der Selbstverteidigungspflicht nachzukommen. In solchen Fällen wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt, um die Dienstfähigkeit der Person festzustellen. Gemäß Artikel 29 des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht können Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die sie an der Erfüllung der Selbstverteidigungspflicht hindern, von der Pflicht befreit werden, wenn sie über einen genehmigten medizinischen Bericht des Militärmedizinischem Zentrums und die Genehmigung der Verteidigungsämter in Verwaltungs- und Zivilabteilungen verfügen. Ein syrischer Universitätsprofessor teilte dem DIS mit, dass die Regeln für medizinische Ausnahmen von den DAANES-Behörden umgesetzt und eingehalten werden (DIS 6.2024). Das Gesetz sieht keine Möglichkeit einer Verwaltungsanstellung. Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge können Wehrpflichtige, die aus medizinischen Gründen keinen aktiven Frontdienst leisten können, eine Verwaltungsfunktion übernehmen. Sie können eine Stelle in einem Büro der DAANES, in der Logistik, in der Verpflegung, im Sicherheitsdienst oder in einer Funktion erhalten, die keine schweren körperlichen Anstrengungen erfordert (MBZ 12.2024).
Gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht müssen Einwohner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus allen Ländern mit Ausnahme der Länder, die eine Landgrenze zu Syrien haben, eine jährliche Aufschubgebühr von 400 US-Dollar entrichten (AANES-GC 22.2.2024). Gemäß einer Quelle des niederländischen Außenministeriums gilt diese Regelung nicht für Syrer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei (MBZ 12.2024). Eine Stundung zur Zahlung dieser Gebühr kann insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden. Einzelpersonen können sich innerhalb der DAANES frei bewegen, ohne nach Zahlung der Gebühr zur Selbstverteidigung eingezogen zu werden. Einzelpersonen aus den DAANES-Gebieten, die in den Nachbarländern Syriens leben, können eine Stundung aus Bildungsgründen erhalten, z. B. wenn sie an einer Bildungseinrichtung in der Türkei eingeschrieben sind (DIS 6.2024). Gemäß Artikel 36 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht sind Personen nicht verpflichtet, den Selbstverteidigungsdienst zu leisten, wenn sie eine nicht-syrische Staatsbürgerschaft erhalten (AANES-GC 22.2.2024). Männer in der entsprechenden Altersgruppe, die Syrien verlassen haben, aber nach Überschreitung des Höchstalters für den Dienst zurückkehren, erhalten in der Regel eine Amnestie. Es kann jedoch eine Geldstrafe von bis zu 300 US-Dollar verhängt werden (DIS 6.2024).
Die Bestechung in den von den SDF kontrollierten Gebieten in Deir ez-Zour ist ein zunehmendes Problem im Zusammenhang mit Zwangsrekrutierungen. Viele Familienangehörige versuchen, hohe Geldsummen zu zahlen, um ihre Söhne freizubekommen, wobei der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Höhe der Bestechungssumme spielt. Einem Betroffenen zufolge, liegen die Bestechungsgelder zwischen 100 und 200 US-Dollar, die an den Straßensperren in den Städten und Dörfern gezahlt werden müssen, um zu verhindern, dass die Person in ein Selbstverteidigungszentrum gebracht wird. Wird der Inhaftierte in das Hauptzentrum der Selbstverteidigungskräfte gebracht, kann die zu zahlende Summe zwischen 700 und 1.000 US-Dollar liegen (AJ 2.10.2024).
Wehrpflichtverweigerer und Deserteure
Gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 1. über die Selbstverteidigungspflicht wird jeder säumige Wehrpflichtige, der eingezogen wird, bestraft, indem er einen Monat auf das Ende seiner Dienstzeit angerechnet bekommt (AANES-GC 22.2.2024). Dass die Bestrafung mit einem zusätzlichen Monat auch in der Praxis so gehandhabt wird, bestätigten die vom DIS befragten Quellen. Die Namen der Wehrdienstverweigerer werden veröffentlicht und an Checkpoints weitergegeben. Dort wird nach ihnen gesucht, nicht aber in ihren Wohnhäusern (DIS 6.2024). Diejenigen, die auf frischer Tat beim illegalen Überschreiten der Grenze ertappt werden, werden direkt in das Ausbildungszentrum gebracht, um ihre Pflicht zur Selbstverteidigung zu erfüllen, besagt Artikel 28 im Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigungspflicht (AANES-GC 22.2.2024). Gemäß Quellen des DIS werden Wehrdienstverweigerer, wenn sie an Checkpoints aufgegriffen werden, vorübergehend festgenommen und zur Ableistung ihres Dienstes geschickt. Die Familie des Betroffenen wird über seine Festnahme und Einberufung informiert. Den Quellen des DIS waren keine Fälle von Gewalt oder Misshandlung von Wehrdienstverweigerern oder Deserteuren bekannt, die an Kontrollpunkten gefasst wurden. Das Leben ist für diejenigen, die sich der Selbstverteidigungspflicht in den Nationalen Sicherheitskräften entziehen, eine Herausforderung. Viele junge Männer meiden Kontrollpunkte und warten auf Fluchtmöglichkeiten. Quellen berichteten von Entflohenen, die sich jahrelang versteckt hielten. In arabisch dominierten Gebieten kann die Flucht länger andauern, da die Behörden vorsichtig vorgehen, um keine Spannungen zu provozieren, indem sie diejenigen suchen und verhaften, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind (DIS 6.2024). Ein Forscher erklärt im September 2023, dass alle Wehrdienstverweigerer unter die Bestimmungen des Gesetzes zur Selbstverteidigungspflicht fallen und dem Gesetz entsprechend behandelt werden. Die Asayesh [innere Sicherheitskräfte Anm.] würden den Wohnort von Fahnenflüchtigen durchsuchen, an Checkpoints Rekrutierungslisten überprüfen und Gesuchte verhaften. Nach dem Gesetz wird jede Person, die dem Dienst fernbleibt, verhaftet und mit einer Verlängerung des Dienstes um einen Monat bestraft. Ein von ACCORD kontaktierter Syrienexperte gibt an, dass die Konsequenzen bei Verweigerung des Dienstes in den Selbstverteidigungskräften vom Profil des Wehrpflichtigen und der Region, aus der er stammt, abhängt. Je strenger die Kontrolle durch die kurdischen Kräfte, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Rekruten nicht das Risiko eingehen, offen Einwände gegen den Selbstverteidigungsdienst zu zeigen. In al-Hasaka beispielsweise können Personen im dienstfähigen Alter verhaftet und zum Dienst gezwungen werden (ACCORD 6.9.2023). Verschiedenen Quellen zufolge können Wehrdienstverweigerer das DAANES-Gebiet nicht legal verlassen, da ihre Namen den Kontrollstellen bekannt sind (MBZ 12.2024).
Die SDF definieren einen Deserteur im Selbstverteidigungsgesetz als einen Kämpfer, der nach seinem Eintritt 15 aufeinanderfolgende Tage den Dienst versäumt hat (Enab 22.2.2024). Laut zwei vom DIS befragten Quellen werden Deserteure zwar nicht zusätzlich bestraft, aber es werden Ermittlungen zu ihren Motiven für die Desertion durchgeführt. Deserteure entscheiden sich oft dafür, die Region aus Angst vor möglichen Konsequenzen zu verlassen, obwohl die Einzelheiten dieser Konsequenzen unklar bleiben. Sowohl für Wehrdienstverweigerer als auch für Deserteure werden regelmäßig Amnestien angekündigt, vorausgesetzt, sie melden sich zum Wehrdienst und leisten ihn ab. Die jüngste Amnestie wurde Anfang Mai 2024 erlassen. Junge Menschen kommen ihren Verpflichtungen zur Selbstverteidigung in der Regel umgehend nach, wenn in der DAANES eine stabile Sicherheitslage herrscht, während sie sich bei anhaltenden externen Sicherheitsbedrohungen aktiv um eine Dienstverweigerung bemühen (DIS 6.2024). Die SDF sind nicht in der Lage, Deserteure und Überläufer derart zu verfolgen, wie sie es in der Vergangenheit getan haben. Sie fürchten die Auswirkungen, die solche Maßnahmen auf die Sicherheitslage in den von ihnen kontrollierten Gebieten haben könnten, weil die Stimmen der Opposition gegen sie zunehmen, welche die Übergabe Nord- und Ostsyriens an die Übergangsregierung fordern (Syria TV 31.1.2025).
Den Quellen des DIS waren keine Fälle bekannt, in denen Familienmitglieder von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren Verhaftung, Schikane oder anderen Verstößen ausgesetzt waren, selbst in Fällen, in denen der Wehrdienstverweigerer an einem Checkpoint festgenommen wurde (DIS 6.2024). Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte hingegen dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2025 Fälle, bei denen Verwandte von Deserteuren verhaftet wurden, um sie zur Auslieferung zu bewegen (SNHR 4.7.2025b).
Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 sind mehr als 5.000 Mitglieder der SDF und der Sicherheitskräfte der DAANES desertiert. Ein großer Teil der Desertionen fand in den Einberufungslagern statt. Neben den Wehrpflichtigen sind auch Kommandeure und Elemente der SDF und der internen Sicherheitskräfte übergelaufen, von denen die meisten in den von der syrischen Übergangsregierung kontrollierten Gebieten Zuflucht gesucht haben oder in Nord- und Ostsyrien untergetaucht sind (Syria TV 31.1.2025). Lokale syrische Quellen berichten, dass Dutzende Mitglieder der SDF in der Region Tall Tamr nördlich von al-Hasaka mit ihrer gesamten Ausrüstung desertiert sind und sich in das Gebiet Ra's al-'Ain begeben haben, wo sich Truppen der syrischen Armee befinden. Gleichzeitig kam es zu weiteren Desertionen in Richtung der Städte im Osten Syriens. Daraufhin startete die SDF eine Verhaftungswelle gegen mehrere Militärführer in der Stadt Tall Tamr, um gegen sie wegen ihrer Nachlässigkeit oder Beihilfe zur Flucht der Rekruten zu ermitteln. Eine informierte Quelle in Ra's al-'Ain erklärte, die Überläufer seien Mitglieder arabischer Stämme, die zuvor von der SDF zur Zwangsrekrutierung verschleppt worden seien. Fluchtbewegungen von den SDF gibt es bereits seit mehreren Jahren. In diesem Fall handelt es sich um eine größere Anzahl. Die meisten der desertierten Personen stammen aus arabischen Clans, die nach dem Sturz des Assad-Regimes begonnen haben, sich der Regierung in Damaskus anzunähern, um gegen die Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der SDF zu protestieren (AAA 13.4.2025).
Rekrutierungspraxis
Die SDF führen Zwangsrekrutierungen durch, einem Forscher zufolge als einzige Streitmacht in Syrien (AAA 13.4.2025). Der Wehrdienst ist eine Grundvoraussetzung für den Verbleib in den von der SDF kontrollierten Gebieten oder für diejenigen, die eine Stelle in den ihr unterstellten Einrichtungen erhalten möchten. Bewerber müssen vor ihrer Einstellung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Selbstverteidigungsbüros vorlegen, um nachzuweisen, dass sie ihren Dienst abgeleistet haben oder gegen eine finanzielle Entschädigung davon befreit sind. In den von den SDF kontrollierten Gebieten in Deir ez-Zour kommt es vermehrt zu Verhaftungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Die Verhaftung gesuchter Personen wird den Selbstverteidigungskräften übertragen, die auf Beschluss der Selbstverwaltung von den Asayesh [interene Sicherheitskräfte Anm.] unterstützt werden (AJ 2.10.2024).
Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2025 Fälle von willkürlicher Verhaftung durch die SDF, um Personen in militärische Ausbildungs- und Rekrutierungslager zu bringen. Diese Operationen erfolgten in den Gebieten unter der Kontrolle der DAANES in Deir ez-Zour und ar-Raqqa (SNHR 4.7.2025b). Im Frühjahr 2025 kam es zu einer Welle von Verhaftungen sunnitischer arabischer Männer (viele von ihnen ehemalige SDF-Mitglieder), denen vorgeworfen wurde, desertieren zu wollen. Lokalen Quellen zufolge gab es Dutzende solcher Fälle innerhalb von nur drei bis vier Wochen (MEI 9.5.2025). Laut einer anonymen Quelle aus den Selbstverteidigungskräften wurden monatlich 50 bis 70 Personen aus allen Gebieten von Deir ez-Zour festgenommen (AJ 2.10.2024). Ende Jänner 2025 kam es in der Stadt Manbij zu Streiks von Geschäften und Märkten als Protest gegen eine mehrere Tage andauerende Verhaftungskampagne der SDF, die junge Männer in Manbij und Umgebung rekrutieren wollten. Zum Zwecke dieser Zwangsrekrutierungen haben die SDF Checkpoints im Stadtzentrum und der Umgebung von Manbij errichtet (Baladi 26.1.2023). Seit der Unterzeichnung des Abkommens zwischen Damaskus und der DAANES am 10.3.2025 haben die Ausbildungsaktivitäten, Rekrutierungsankündigungen und die Abschlussfeiern von Militärkursen der SDF zugenommen. Nur 13 Tage nach der Unterzeichnung begannen die SDF am 23.3.2025 intensive militärische Ausbildungsmaßnahmen in al-Hasaka. Am 14.4.2025 kündigte die Führung der mit den SDF verbundenen Militärakademien in der Euphrat-Region die Eröffnung von zwei Ausbildungskursen in der Stadt ar-Raqqa an. Am 5.5.2025 veröffentlichten die SDF eine Werbeankündigung, in der sie junge Menschen dazu aufforderte, sich den Selbstverteidigungskräften anzuschließen. Am 21.5.2025 gab die mit den SDF verbundene Märtyrer-Jayan-Akademie den Abschluss eines Sonderlehrgangs für Spezialeinheiten bekannt, an dem 64 Kämpfer teilnahmen. Damit steigt die Zahl der von den SDF seit März letzten Jahres als Absolventen gemeldeten Kämpfer auf über 130, zusätzlich zu den neuen Rekruten, die derzeit in der Ausbildung sind (Enab 27.5.2025).
Angesichts der türkischen und durch die Türkei unterstützten Angriffe wurde in Nord- und Ostsyrien im Dezember 2024 eine allgemeine Mobilisierung ausgerufen. Frauen, Jugendliche, Ältere und Senioren sind dem Aufruf gefolgt und haben begonnen, ihre Dörfer und Städte in der gesamten Region zu schützen (ANHA 18.12.2024). Aufgrund von Desertionen gibt es einem Einzelbericht zufolge einen Mangel an Rekruten. Die SDF sind nicht in der Lage, neue Rekrutierungsoperationen in der Region zu starten. Sie führen begrenzte Rekrutierungsoperationen hauptsächlich im Gouvernement al-Hasaka durch. Die SDF haben die Demobilisierung von Rekruten, die ihren offiziellen Militärdienst beendet haben, Mitte Jänner 2025 gestoppt, weil die Zahl der Desertionen und Überläufer in den Reihen ihrer Streitkräfte hoch ist (Syria TV 31.1.2025). Am 26.6.2025 nahmen die SDF ihre Wehrpflichtkampagne im Gouvernement al-Hasaka wieder auf (Enab 2.10.2025). Aktivisten in der Stadt ar-Raqqa zufolge haben die SDF Anfang Oktober 2025 mehr als 500 Personen in mehreren Stadtvierteln verhaftet. Jene Personen, die Dokumente zum Aufschub der Wehrpflicht bei sich trugen, wurden wieder freigelassen. Die SDF hingegen dementierten diese Behauptungen und versicherten, dass es sich um eine Routinemaßnahme zur Identitätsfeststellung gehandelt habe (Enab 2.10.2025). Eine Kampagne im Oktober 2025 soll es auf Hunderte von Personen abgesehen haben, denen vorgeworfen wird, sich der Wehrpflicht entzogen zu haben (Enab 8.10.2025b). Später sollen die SDF die Rekrutierungskampagne von ar-Raqqa auf andere Regionen und Gouvernements ausgeweitet haben, wie Deir ez-Zour und al-Hasaka, angesichts von wachsendem Druck am Boden und zunehmenden Anzeichen einer Eskalation mit den Kräften der neuen syrischen Regierung (Enab 8.10.2025a). SDF-Patrouillen haben Dutzende junger Männer in den Städten ar-Raqqa und al-Hasaka festgenommen und sie zum Zweck der Rekrutierung in "Selbstverteidigungslager" gebracht. Die SDF haben die Zahl der militärischen Kontrollpunkte erhöht, um junge Männer im wehrfähigen Alter, insbesondere aus arabischen Stämmen, festzunehmen (Arabi21 1.10.2025). Der staatlichen Nachrichtenagentur SANA zufolge betrafen die Kampagnen auch Bildungseinrichtungen, die den Lehrplan der syrischen Regierung befolgen. Mehrere Studenten wurden aus at-Tabqa, der Umgebung von Naim und der Stadt ar-Raqqa entführt (SANA 29.9.2025). Insgesamt wurden 113 Personen zwischen 29.9.2025 und 5.10.2025 von den SDF zwangsrekrutiert und in Rekrutierungslager gebracht. 73 Personen wurden nach Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und Sicherheitskräften der DAANES wieder freigelassen, darunter vier Kinder (SNHR 8.10.2025). Die SDF weisen die Vorwürfe der Zwangsrekrutierungen in ar-Raqqa als "völlig falsch" zurück (Enab 8.10.2025b) und sprechen von einer gezielten Desinformationskampagne (Quds 1.10.2025, Rudaw 20.10.2025). Auch die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte bestätigt, dass diese von offiziellen staatlichen Medien der Regierung in Damaskus verbreiteten Berichte über Zwangsrekrutierungen der SDF in ar-Raqqa nicht der Wahrheit entsprechen. Vielmehr haben die internen Sicherheitskräfte der DAANES, Asayesh genannt, eine Kampagne gegen Drogenhändler im Stadtteil Ta'minat durchgefüht und in diesem Zusammenhang Personen festgenommen (SOHR 2.10.2025b).
Bei ihrer Festnahme werden die Gesuchten an einem Ort festgehalten, der als "Zentrum der Kräfte" bekannt ist. Dort warten sie, bis mindestens zehn Personen zusammen sind, bevor sie zum Selbstverteidigungsbüro im Industriegebiet westlich von Deir ez-Zour gebracht werden, wie eine Quelle aus den Reihen der SDF angab. Danach werden die Festgenommenen laut der Quelle in militärische Ausbildungszentren gebracht, entweder in der Region Ma'amel oder in den Gouvernements ar-Raqqa und al-Hasaka, je nach Bedarf. Während der Haft erhalten die Festgenommenen Brot, Suppe und Wasser, während sie darauf warten, dass die erforderliche Anzahl an Rekrutierten erreicht ist (AJ 2.10.2024).
Quellen […]
Allgemeine Menschenrechtslage
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Rechtliches
Die Verfassungserklärung vom 13.3.2025 bekräftigt eine Reihe öffentlicher Rechte und Freiheiten, wie die Meinungsfreiheit, das Versammlungsrecht und die Rechte von Frauen und Minderheiten. Die Erklärung umreißt auch einige Merkmale des Übergangsfahrplans, der mit der Verabschiedung einer dauerhaften Verfassung im Rahmen eines partizipativen Prozesses und der Abhaltung von allgemeinen Wahlen in Übereinstimmung mit dieser Verfassung enden soll. Artikel 12 betrachtet einerseits alle in den von Syrien ratifizierten internationalen Menschenrechtsverträgen und -Konventionen festgelegten Rechte und Freiheiten als integralen Bestandteil der Verfassungserklärung, was theoretisch die Aufnahme dieser Konventionen in das syrische Rechtssystem als verbindliche Referenz beinhaltet. Andererseits sieht die Erklärung keine Durchsetzungsmechanismen vor und enthält keinen Hinweis auf die Rolle der Justiz bei der Verwirklichung dieser Rechte und Freiheiten innerhalb des vorläufigen Verfassungs- und Rechtssystems. Einige Artikel werfen grundlegende Probleme auf. So heißt es beispielsweise in Artikel 14 Absatz 1, dass "der Staat das Recht auf politische Teilhabe und die Bildung von Parteien auf nationaler Grundlage gemäß einem neuen Gesetz gewährleistet". Mit anderen Worten: Die Ausübung dieses Rechts wird bis zum Erlass eines neuen Gesetzes ausgesetzt, ohne dass eine verbindliche Frist für dessen Verabschiedung festgelegt wurde. Artikel 14 Absatz 2 besagt: "Der Staat garantiert die Arbeit von Vereinigungen und Gewerkschaften", ohne jedoch deren Unabhängigkeit und Gründungsfreiheit zu bekräftigen, oder auf ihre Rolle bei der Entwicklung der Gesellschaft und der Verteidigung der Rechte ihrer Mitglieder hinzuweisen. Die Erklärung von 2025 enthält keine ausdrückliche Bestimmung zum Recht auf friedliche Versammlung, obwohl dieses in der vorherigen Verfassung von 2012 (Artikel 44 über das Recht auf friedliche Versammlung und Demonstration) enthalten war. Gemäß Artikel 23 kann die Ausübung der in den Artikeln zuvor gewährten Rechte "Kontrollen unterliegen, die notwendige Maßnahmen für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit, die öffentliche Sicherheit oder den Schutz der öffentlichen Ordnung darstellen". Somit sind alle in der Verfassungserklärung zuvor eingeräumten Rechte eingeschränkt. Das Fehlen präziser Definitionen der weit gefassten Begriffe in Artikel 23 gibt den Exekutiv- oder Justizbehörden einen großen Spielraum für die Einschränkung von Rechten und Freiheiten. In Artikel 7 geht es um die Wahrung der territorialen Integrität. Er stellt "Aufrufe zur Teilung und Abspaltung sowie Forderungen nach ausländischer Intervention oder Unterstützung" sowie "die Verherrlichung des Assad-Regimes und seiner Symbole" unter Strafe und erachtet "die Leugnung, Verherrlichung, Rechtfertigung oder Verharmlosung seiner Verbrechen" als strafbar und ist so weit gefasst, dass er die Kriminalisierung jeder politischen Meinung oder jedes abweichenden Gedankens ermöglicht. Artikel 7 Absatz 3 garantiert die kulturelle Vielfalt der syrischen Gesellschaft in all ihren Bestandteilen sowie die kulturellen und sprachlichen Rechte aller Syrer. Diese Bestimmung, insbesondere die Garantie der kulturellen und sprachlichen Rechte, stellt einen eindeutigen Fortschritt dar, ist jedoch unzureichend, und es fehlt ihr an Durchführungsmechanismen (ACRPS 5.2025). Weitere Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen der Meinungsfreiheit bestehen durch Artikel 49 Absatz 3. Dieser stellt ebenfalls "die Verherrlichung des Assad-Regimes oder seiner Symbole" sowie "die Leugnung seiner Verbrechen oder deren Verherrlichung, Rechtfertigung oder Verharmlosung" unter Strafe, was angesichts der weit gefassten und vagen Formulierungen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden könnte (HRW 25.3.2025).
Einem Bericht zufolge haben die herrschenden Behörden Maßnahmen ergriffen, um ihre Kontrolle über die Gesellschaft zu verstärken, unter anderem durch den Versuch, demokratische Rechte einzuschränken. In den letzten Monaten haben die lokalen Behörden nicht gezögert, Beschränkungen für die Organisation politischer Konferenzen zu erlassen. Während diese Maßnahmen anfangs meist informeller Natur waren, werden sie nun allmählich festgeschrieben. So hat beispielsweise das Tourismusministerium im November ein Rundschreiben herausgegeben, in dem es touristische Einrichtungen auffordert, keine Veranstaltungen oder Konferenzen politischer Natur ohne vorherige Genehmigung des Generalsekretariats für politische Angelegenheiten durchzuführen. Das erwähnte Generalsekretariat, das erst nach dem Sturz von Assad vom Außenministerium eingerichtet wurde, verfügt nun über erweiterte Befugnisse, darunter die Überwachung politischer Aktivitäten. In einigen Fällen kam es zu einer vollständigen Absage von Veranstaltungen (TNA 9.12.2025). Neben Einschränkungen der Meinungsfreiheit bleiben auch weitere bürgerliche Freiheiten – wie die Gründung von Vereinigungen und die Organisation von Veranstaltungen – eingeschränkt. Zivilgesellschaftliche Organisationen dürfen formal tätig sein, ihre Arbeit findet jedoch unter strenger Aufsicht statt. Die lokalen Behörden fungieren als Gatekeeper und entscheiden, welche Themen diskutiert und welche Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen und wer daran teilnehmen darf. Fast jede öffentliche Aktivität, wie Versammlungen und kulturelle Veranstaltungen, bedarf einer vorherigen Genehmigung. Themen im Zusammenhang mit Übergangsjustiz, Rechenschaftspflicht oder Menschenrechten gelten als politisch sensibel und dürfen nur mit Genehmigung der Behörden behandelt werden. Eine von der dänischen Einwanderungsbehörde befragte Menschenrechts-NGO gab an, dass sie solche Einschränkungen und Eingriffe erlebt habe (DIS 9.12.2025a).
Die Einschränkung individueller Freiheiten ist mittlerweile weit verbreitet, wenn auch nicht immer systematisch. Sie zeugt jedoch von einer sich verfestigenden allgemeinen Tendenz, sei es mit Zustimmung der Regierung oder durch deren Schweigen. Eine Reihe von Ereignissen und Berichten deutet auf eine zunehmende Einmischung in die individuellen Entscheidungen insbesondere von Frauen in Bezug auf Kleidung und Lebensweise hin, vom Verbot von Shorts bis hin zu Einschränkungen beim Verkauf von Alkohol. Beispielsweise wurden mehrere Restaurants und Bars unter dem Vorwand der Sittenwidrigkeit durchsucht. In verschiedenen Teilen Syriens wurden Geschäfte, die Alkohol verkauften, zerstört oder der Verkauf von Alkohol vollständig verboten. Die Einschränkungen der individuellen Freiheiten in Syrien werden von verschiedenen Akteuren ausgeübt. Einige gehen direkt von den Sicherheitsbehörden aus, andere von konservativen lokalen Gemeinschaften. Es gibt auch Verstöße, deren Urheber unklar sind (Daraj 16.5.2025). Al-Monitor hingegen beschreibt dies Vorfälle als Handlungen "einzelner" Täter. Angesichts der Kritik haben die Behörden versucht, ein flexibles und offenes Regierungsmodell zu präsentieren (AlMon 3.6.2025).
Human Rights Watch hat Verstöße durch Regierungstruppen und mit ihnen verbündete Gruppen dokumentiert, die in Küstengebieten und in Suweida Kriegsverbrechen gleichkommen (HRW 8.12.2025). Seit der Machtübernahme durch die neue Regierung haben die Sicherheitsbehörden eine Reihe von Sicherheitskampagnen durchgeführt, die darauf abzielen, die "Überbleibsel des früheren Regimes" zu verfolgen. Hunderte von Menschen, die ihren Status bei den neuen Behörden nicht geregelt hatten, wurden verhaftet. Anwohner und Organisationen haben von Misshandlungen berichtet, darunter die Beschlagnahmung von Häusern und Hinrichtungen vor Ort (AAA 2.2.2025). Es kommt durch die Übergangsbehörden zu willkürlichen Festnahmen von ehemaligen Regierungsbeamten, Geheimdienstmitarbeitern und Milizenführern (GPC 3.4.2025). Entführungen und gewaltsame Verschleppungen werden als Mittel eingesetzt, um die Bevölkerung einzuschüchtern, bestimmte Regionen zu beherrschen und Familien zu erpressen, um Informationen und/oder Geld zu erlangen. Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) ist der Ansicht, dass das Fehlen von Überwachung, Rechenschaftspflicht und Transparenz hinsichtlich des Schicksals von Inhaftierten und Entführten es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, solche Praktiken ungehindert fortzusetzen (SOHR 30.8.2025). [Weiterführende Informationen zu willkürlichen Verhaftungen finden sich im Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwinden Lassen, etc.] Die Civil Peace Group, eine zivilgesellschaftliche Gruppe, stellte den Tod von zehn Personen, die bei Sicherheitskampagnen und Razzien festgenommen worden waren, in den Gefängnissen der Abteilung für Militärische Operationen im Zeitraum vom 28.1 bis 1.2.2025 in verschiedenen Teilen von Homs fest (AAA 2.2.2025). Lokale bewaffnete Gruppierungen, die unter dem Kommando der Abteilung für Militärische Operationen [Das ist jene Abteilung unter der Führung der HTS, welche die Offensive koordinierte, die zum Sturz al-Assads im Dezember 2024 führte, Anm.] agieren, führten Racheaktionen, schwere Übergriffe und willkürliche Verhaftungen durch, wobei sie Dutzende von Menschen ins Visier nahmen, sie demütigten und erniedrigten sowie religiöse Symbole angriffen (SOHR 28.1.2025). Nach Vorwürfen von Menschenrechtsaktivisten verhaftete die neue Regierung Dutzende Mitgliedern örtlicher bewaffneter Gruppen, die unter der Kontrolle der neuen Machthaber stehen, wegen ihrer Beteiligung an den "Sicherheitseinsätzen" in der Region Homs (Spiegel 27.1.2025). Zuvor hatten die neuen Machthaber Mitglieder einer "kriminellen Gruppe" beschuldigt, sich während eines Sicherheitseinsatzes als "Angehörige der Sicherheitsdienste" ausgegeben zu haben (Zeit Online 27.1.2025). Die SOHR beobachtet allerdings ein deutliches Versagen der zuständigen Behörden bei der Untersuchung und Strafverfolgung der Beteiligten sowie bei der Ergreifung ernsthafter Maßnahmen zur Eindämmung von Missbräuchen (SOHR 27.11.2025).
Nach einem Aufstand von Assad-Anhägern töteten im März 2025 sunnitische Kämpfer 1.500 Alawiten in der Küstenregion (REU 16.7.2025). Die Übergangsbehörden hatten schätzungsweise 70.000 reguläre und irreguläre Kämpfer mobilisiert, um den latenten Aufstand zu bekämpfen (Etana/KAS 1.6.2025). Während der Operationen zur Bekämpfung der Aufständischen in der Küstenregion wurden alawitische Zivilisten Opfer massenhafter außergerichtlicher Tötungen und Inhaftierungen (Etana 7.2025). Die Zivilbevölkerung floh zunächst vor der bewaffneten Gewalt in und um ihre Gemeinden und anschließend vor den explizit konfessionell motivierten Vergeltungsmaßnahmen, die darauf folgten. Danach kam es noch sporadisch zu Gewalt gegen Alawiten, diese weitete sich auch auf andere Gebiete, darunter Damaskus, aus (Etana/KAS 1.6.2025). [Details zu den Vorfällen finden sich im Kapitel Sicherheitslage und Ethnische und religiöse MinderheitenEthnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Gruppierungen - Alawiten, Drusen. Hintergrundinformationen zu den Tätergruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden] Nach den Massakern an der syrischen Küste im März 2025 hat die syrische Regierung mit den Ermittlern der Vereinten Nationen kooperiert. Einigen ihrer Streitkräfte gelang es, Alawiten zu retten. Einige der Anführer der Massaker wurden vor Gericht gestellt. Die UN-Untersuchungskommission für Syrien bestätigte, dass sie keine Beweise dafür gefunden hat, dass die Behörden die Angriffe angeordnet hätten (BBC 8.12.2025b).
Nach einem Fall von Kleinkriminalität, als eine Beduinenbande angeblich einen drusischen Händler ausgeraubt hatte, entfachte sich im Juli 2025 in Südsyrien ein Konflikt, bei dem über 1.100 Syrer getötet und bis zu 93.000 Menschen vertrieben wurden (MECGA 3.8.2025). Syrische Regierungstruppen und verbündete bewaffnete Gruppierungen haben laut Augenzeugenberichten in der mehrheitlich von Drusen bewohnten Stadt Suweida standrechtliche Hinrichtungen durchgeführt und andere Übergriffe gegen Zivilisten verübt (TNA 15.7.2025). Unabhängige Beobachter sind zu dem Schluss gekommen, dass fast alle Zivilisten, die bei den Gewalttaten ums Leben kamen, Drusen waren. Aber auch drusische Männer griffen zu den Waffen, verübten Morde und begingen Gräueltaten (NYT 22.10.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte dokumentierte schwere Verstöße, die von Streitkräften des Verteidigungs- und des Innenministeriums in verschiedenen Stadtvierteln und ländlichen Gebieten von Suweida begangen wurden. Das Ausmaß und die Brutalität dieser Verstöße stellen nach internationalen Menschenrechtsstandards Kriegsverbrechen dar. Zeugenaussagen belegen, dass Häuser innerhalb der Stadt und Eigentum von Zivilisten außerhalb der Stadt weitgehend niedergebrannt wurden (SOHR 20.7.2025). [Weitere Informationen zu den Zusammenstößen zwischen Drusen, Beduinen und Sicherheitskräften finden sich in den Kapiteln Sicherheitslage und Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Gruppierungen - Alawiten, Drusen.]
Trotz des Engagement Syriens, die Gräueltaten in den Küstengebieten und in Suweida zu untersuchen, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit, glaubwürdige Ermittlungen durchzuführen und hochrangige Beamte zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus gibt es erhebliche Lücken im Strafrechtssystem Syriens, die in laufenden Verfahren nicht ignoriert werden dürfen, darunter die fehlende Haftung für Befehlsverantwortung (HRW 8.12.2025). Der Exekutivdirektor der Organisation Christians for Democracy stimmt der Rechtfertigung der neuen syrischen Regierung zu, dass das, was geschieht, nicht die Politik der Übergangsregierung widerspiegelt. Er hat die Verstöße in zwei Kategorien eingeteilt: Verbrechen und Übergriffe, die von Einzelpersonen mit der Absicht begangen werden, sich an bestimmten Personen oder an denen, die mit dem früheren Regime kollaboriert haben, zu rächen; und Übergriffe, die von einigen extremistischen Gruppierungen begangen werden, die mit der von der neuen Regierung in Damaskus beschlossenen Politik nicht einverstanden sind. Die Übergangsregierung zieht demnach diejenigen zur Rechenschaft, die nachweislich an Übergriffen gegen Zivilisten beteiligt waren (SOHR 2.2.2025). [Details zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen etc. unter dem Assad-Regime finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen.]
Im Süden Syriens haben israelische Streitkräfte, die seit Dezember 2024 Teile Süd-Syriens besetzen, eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerung begangen, darunter Zwangsumsiedlungen, die Beschlagnahmung und Zerstörung von Häusern, die Verweigerung des Zugangs zu Lebensgrundlagen und die unrechtmäßige Überstellung syrischer Häftlinge nach Israel (HRW 22.9.2025). Die Syrische Arabische Regierung erwähnte gegenüber den Vereinten Nationen Menschenrechtsverletzungen durch Israel in den besetzten Gebieten, wie die Beschlagnahmung von Land von Vertriebenen sowie von öffentlichen Ländereien. Grundstücke in der Nähe der Waffenstillstandslinie wurden beschlagnahmt und vermint, und weitere Grundstücke wurden für den Bau von Militärlagern und -stellungen beschlagnahmt (UNGA 21.2.2025).
Syrische Rückkehrer sind nach ihrer Rückkehr mitunter weiterhin Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Verschleppung und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt (ACHRi 8.2025). [Weiterführende Informationen dazu finden sich im KapitelRückkehr.]
Die syrischen Übergangsbehörden haben sich gegenüber internationalen und unabhängigen humanitären Organisationen grundsätzlich offener gezeigt und der Zivilgesellschaft mehr Unabhängigkeit in ihrer Arbeit zugestanden. Humanitäre Helfer und Aktivisten der Zivilgesellschaft haben Human Rights Watch jedoch berichtet, dass ihre Arbeit nicht ohne Einschränkungen möglich ist. Die Zivilgesellschaft berichtete von Schwierigkeiten bei der Erlangung von Registrierungsgenehmigungen, Schikanen und Drohungen. Hilfsorganisationen gaben an, dass die Regierung die Lieferung von Hilfsgütern über den Syrischen Arabischen Roten Halbmond vorschreibt, und verwiesen auf bürokratische Verzögerungen (HRW 8.12.2025). Mitte Oktober 2025 warfen zahlreiche syrische Organisationen und Verbände der Ministerin für Soziales und Arbeit vor, Praktiken anzuwenden, die auf einem repressiven Vereinsgesetz basieren. Letzteres wurde lange Zeit vom früheren Regime genutzt, um die Aktivitäten von NGOs einzuschränken, ihre Mitglieder strafrechtlich zu verfolgen und sie zu inhaftieren (TNA 9.12.2025).
Ein Bereich, in dem die Übergangsregierung vor besonders großen Herausforderungen steht, ist die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Zwar wurden die ehemaligen Rebellengruppen, die an der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes beteiligt waren, formell in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen integriert, doch viele von ihnen behalten ihre ursprünglichen Strukturen weitgehend bei und handeln mitunter eigenmächtig (ICG 26.11.2025). Einige Syrer haben die Angelegenheit der Übergangsjustiz selbst in die Hand genommen, teilweise zusammen mit Regierungstruppen (BBC 8.12.2025b). Es gibt glaubwürdige Berichte, wonach die Regierung es versäumt, Verstöße gegen Minderheiten in Syrien durch Gruppierungen zu verhindern, die mit der derzeitigen Regierung sympathisieren. Die Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Behörden, diese Verstöße einzudämmen und eine echte Rechenschaftspflicht dafür zu schaffen, untergräbt das Vertrauen in ihre Fähigkeit, Frieden und Sicherheit zu wahren und Rechte zu schützen (HRW 8.12.2025). Dabei haben auch strukturelle und institutionelle Einschränkungen die Fähigkeit der Behörden, ihre Schutzverpflichtungen in der Praxis umzusetzen, erschwert. Das Fehlen einer einheitlichen Kommandostruktur innerhalb der Sicherheitsinstitutionen und der Armee in Verbindung mit der Präsenz lokaler, autonomer und bewaffneter Gruppen hat die Fähigkeit der Behörden, die Kontrolle aufrechtzuerhalten und Missbräuche zu verhindern, erheblich beeinträchtigt. In mehreren Gebieten operieren die Sicherheitskräfte ohne klar definierte Befehlskette, und das Personal an den Kontrollpunkten trägt oft keine Uniformen oder Ausweise, wodurch die Unterscheidung zwischen staatlichen Akteuren und alliierten bewaffneten Gruppen verwischt wird. Werden Vorfälle gemeldet, bei welchen Täter wie offizielle Sicherheitskräfte gekleidet waren, sprechen Behörden durchwegs von Einzelfällen, die von die von Personen begangen wurden, sie sich als offizielle Sicherheitskräfte ausgaben (DIS 9.12.2025a). Angesichts der extensiven Verbrechen des Assad-Regimes und der verschiedenen im Bürgerkrieg tätigen Gruppen sind Übergangsjustiz, Rache und ethnisch-religiöse Spannungen stets präsente Themen im Land (ÖB Damaskus 26.11.2025). Mitte Jänner 2025 nahm die Welle von Selbstjustiz-Angriffen auf ehemalige Mitarbeiter des Regimes zu. Menschen wurden zu Opfern von Attentaten und Ausschreitungen des Mobs. Während einige der Betroffenen Personen sind, deren Beteiligung an den Misshandlungen der Zivilbevölkerung durch das Regime nach 2011 gut dokumentiert ist, waren an anderen Vorfällen ehemalige Mitglieder des Assad-Regimes, die sich mit der neuen Regierung ausgesöhnt hatten, Wehrpflichtige mit niedrigem Rang und scheinbar zufällig ausgewählte junge Männer aus der Gemeinschaft der Alawiten betroffen (Etana 17.1.2025). Es werden Rachemorde durch bewaffnete Gruppierungen durchgeführt, von denen einige behaupten, dass diese mit der Abteilung für militärische Operationen verbunden sind [Informationen zur militärischen Operationsabteilung finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden]. Sie zielen aus politischen bzw. konfessionellen Motiven auf Zivilisten ab (SOHR 26.1.2025). Die Gouvernements Hama und Homs waren von diesen Entwicklungen am stärksten betroffen. In den Küstengebieten wie Latakia und Tartus kam es zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage und zu einer Zunahme an Morden und Hinrichtungen [Diese Gouvernements stellten das Kernland des Assad-Regimes dar und wurden in den Bürgerkriegsjahren weitgehend von Kampfhandlungen verschont. Anm.]. Von 8.12.2024 bis 11.1.2025 zählte die SOHR 80 Fälle von Tötungen sowie standrechtliche Hinrichtungen vor Ort, bei denen 157 Menschen getötet wurden, unter den Getöteten waren Frauen und Kinder (SOHR 11.1.2025). Nach Angaben einer anderen Quelle wurden zwischen 8.12.2024 und 8.1.2025 bei einer Reihe von gewalttätigen Zwischenfällen mindestens 124 Menschen getötet, darunter bei Racheakten, Vandalismus, Morden und Hinrichtungen in den Gouvernements Homs und Hama sowie in den syrischen Küstenstädten. Berichten zufolge wurde ein erheblicher Teil der Gewalt durch die Verbreitung von Videos mit Falschmeldungen in den sozialen Medien ausgelöst, deren Ziel es war, die konfessionellen Spannungen zu verschärfen (MAITIC 9.1.2025). Im November 2025 verzeichnete die SOHR einen Anstieg an Rachemorden in den Gouvernements Hama und Homs. Einige dieser Vorfälle hatten eine konfessionelle Dimension, während andere unter dem Vorwand der "Verfolgung von Überresten des ehemaligen Regimes" durchgeführt wurden. Unbekannte Bewaffnete verüben direkte Angriffe oder Hinrichtungen vor Ort. Darüber hinaus tragen mit dem derzeitigen Regierung verbündete bewaffnete Gruppierungen zum Chaos bei und erhöhen die Sicherheitsrisiken in diesen Gouvernements (SOHR 27.11.2025).
Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) und andere von der Türkei unterstützte Gruppierungen
Durch die Operation "Peace Spring" der türkischen Streitkräfte gemeinsam mit Gruppierungen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), die im Oktober 2019 begonnen wurde, wurden mehr als 200.000 Menschen vertrieben. Berichte dokumentieren weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen durch von der Türkei unterstützte Gruppierungen, darunter außergerichtliche Tötungen, willkürliche Inhaftierungen und Folterhandlungen. Zusätzlich zu den Schäden, die Einzelpersonen zugefügt wurden, wurden auch zivile Objekte systematisch angegriffen. Bewaffnete Gruppierungen plünderten und beschlagnahmten in großem Umfang Häuser und Grundstücke. Häuser von gewaltsam vertriebenen Personen wurden beschlagnahmt und als Militärhauptquartiere oder Unterkünfte für die Familien der Kämpfer umfunktioniert. Die ursprünglichen Bewohner wurden an der Rückkehr gehindert. Auch die türkischen Streitkräfte selbst waren an der Beschlagnahmung von Eigentum und der Umwandlung ganzer Dörfer in Militärstützpunkte beteiligt. Diese Verstöße wurden auch nach Beendigung der aktiven Kampfhandlungen systematisch fortgesetzt. Die Operation führte zu erheblichen demografischen Veränderungen in der Region, da Tausende von gewaltsam vertriebenen syrischen Familien – darunter auch solche, die dem Islamischen Staat (IS) angehörten – in Häusern der ursprünglichen, vertriebenen Bewohner angesiedelt wurden. Darüber hinaus hat die Türkei immer mehr Syrer aus ihrem Hoheitsgebiet gewaltsam in Gebiete wie Tall Abyad zurückgeführt, was den demografischen Wandel weiter beschleunigt hat. Diese Verstöße gegen das Völkerrecht dauern an, ohne dass echte und transparente Anstrengungen unternommen werden, um den ursprünglichen Eigentümern ihre Rechte zurückzugeben. Trotz der bedeutenden nationalen politischen Veränderung bleibt der Status quo in Ra's al-'Ain und Tall Abyad in Bezug auf die lokale Kontrolle und die rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert. Die Übergangsregierung hat ihre Autorität aufgrund der anhaltenden Präsenz ausländischer Streitkräfte und lokaler Milizen noch nicht vollständig auf diese Gebiete ausgedehnt. Die türkischen Streitkräfte üben weiterhin einen erheblichen direkten oder indirekten militärischen und administrativen Einfluss auf diese Grenzregionen aus. Unterdessen bleiben türkisch unterstützte Fraktionen wie die SNA aktiv, obwohl sich ihr rechtlicher Status nach den jüngsten politischen Entwicklungen nominell geändert hat. (STJ 31.7.2025). Eine Mitarbeiterin von Human Rights Watch erklärte, dass die SNA und die türkischen Streitkräfte ein Muster rechtswidriger Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte gezeigt haben. Die türkischen Streitkräfte und die SNA haben eine schlechte Menschenrechtsbilanz in den von der Türkei besetzten Gebieten Nordsyriens. Human Rights Watch hat festgestellt, dass SNA und andere Gruppierungen, darunter Mitglieder der türkischen Streitkräfte und Geheimdienste, Menschen, darunter auch Kinder, entführt, rechtswidrig festgenommen und inhaftiert haben, sexuelle Gewalt und Folter begangen und sich an Plünderungen, Diebstahl von Land und Wohnraum sowie Erpressung beteiligt haben (HRW 30.1.2025). Gruppierungen der SNA, die mit Unterstützung der Türkei gegen die Assad-Regierung gekämpft haben, halten im Norden Syriens weiterhin Zivilisten fest, misshandeln und erpressen Zivilisten. Gleichzeitig wurden diese Kämpfer in die syrischen Streitkräfte integriert, ihre Kommandeure wurden in wichtige Regierungs- und Militärpositionen berufen, obwohl sie in der Vergangenheit an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren (HRW 14.5.2025). Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte (SNHR) dokumentierte willkürliche Verhaftungen und Entführungen durch bewaffnete Gruppierungen bzw. Gruppierungen der SNA in der ersten Jahreshälfte 2025, die sich gegen Personen richteten, die aus den Gebieten der DAANES kamen. Weiters wurden Fälle von Verhaftungen basierend auf ethnischen Gesichtspunkten festgestellt, die sich auf die Gebiete unter der Kontrolle der SNA konzentrierten und ohne gerichtlichen Beschluss oder Einbezug der Polizei oder klarformulierten Beschuldigungen durchgeführt wurden. Personen wurden in Dörfern in der Umgebung von 'Afrin verhaftet, weil ihnen Zusammenarbeit mit den SDF vorgeworfen wurde (SNHR 4.7.2025b). SNA-Gruppierungen, die in die neue syrische Armee integriert wurden, wie die Suleiman-Shah-Division und die Hamza-Division, können sich nun frei im ganzen Land bewegen. Dies erleichtert Übergriffe auf Kurden aus 'Afrin außerhalb der Stadt. Es gibt zahlreiche Berichte über Misshandlungen auf der Straße zwischen Aleppo und 'Afrin. Seit dem 8.12.2024 nutzen mehr Kurden diese Straße, um zu versuchen, ihre Dörfer zu besuchen (KuPI 15.7.2025). Im Februar 2025 ernannte das syrische Verteidigungsministerium Mohammad al-Jassem, auch bekannt unter Abu Amsha, zum Kommandanten der Brigade der Syrischen Armee in Hama, die noch in Entstehung begriffen ist. Vor dieser Ernennung war Abu Amsha der Anführer der Sultan Suleiman Shah Division, die auch als al-Amshat bekannt ist und zu der SNA gehört (Enab 3.2.2025b). Nach dem Rückzug einiger türkischer Streitkräfte nach dem Sturz des vorherigen Regimes und der Übernahme der Verwaltungskontrolle durch den mit der neuen Regierung verbundenen Allgemeinen Sicherheit [innere Sicherheit Anm.] entstanden Erwartungen hinsichtlich einer verbesserten Sicherheit und eines besseren Schutzes der Rechte der einheimischen Bevölkerung. Allerdings bestehen Verstöße unvermindert fort. Lediglich die zuständige Behörde hat gewechselt. Während früher Verstöße unter dem Namen von Fraktionen wie al-Hamzat und al-Amshat begangen wurden, werden sie nun unter dem Banner der Allgemeinen Sicherheit durchgeführt. Die Gruppierungen sind in der Stadt weiterhin präsent (Lelun 27.9.2025). [Informationen über die Verbringung syrischer Staatsbürger in die Türkei, denen der Prozess gemacht wurde und die nun in türkischen Gefängnissen sitzen, finden sich in den Länderinformationen zur Türkei im Kapitel 14."Verfolgung fremder Staatsbürger wegen Straftaten im Ausland" unter 14. Verfolgung fremder Staatsbürger wegen Straftaten im Ausland.]
Menschenrechtsberichten zufolge waren es zwei von der Türkei unterstütze Gruppierungen, die Anfang März 2025 an systematischen ethnischen Säuberungsaktionen und groß angelegten "Massakern" gegen Zivilisten in Banyas, Tartus und Latakia beteiligt waren, bei denen Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, getötet wurden (LebDeb 10.3.2025). [Details zu diesen Vorfällen sind dem Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
In einem Bericht einer kurdischen Organisation wurde das anhaltende, systematische Vorgehen der SNA-Gruppierungen gegen die Zivilbevölkerung in Ra's Al-'Ain und Tall Abyad dokumentiert, welches mit direkter Unterstützung und Finanzierung der türkischen Regierung willkürliche Inhaftierungen, Verschleppungen und Folter umfasst. Aussagen von befragten Personen belegen systematische Verstöße gegen Zivilisten ohne rechtliche Beweise oder faire Gerichtsverfahren (SAV 23.12.2024). Mitglieder der Sultan-Murad-Division, die der SNA angehören, haben mehrere Straßensperren in verschiedenen Gebieten westlich von Ra's al-'Ain im Gouvernement al-Hasaka errichtet. Dabei zwangen sie die Bewohner dazu, Schutzgelder zu zahlen und beschlagnahmten persönliche Gegenstände. Dieser Vorfall passierte, nachdem die Auszahlung der monatlichen Gehälter der Mitglieder eingestellt worden und die Einnahmen aus Menschenschlepperei zurückgegangen waren (SOHR 17.5.2025). Während und nach der Operation Morgenröte der Freiheit (Dawn of Freedom), die am 30.11.2024 durch die von der Türkei unterstützten Gruppierungen der SNA gestartet wurde, wurden schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, wie standrechtliche Hinrichtungen, willkürliche Verhaftungen, Folter und die Beschlagnahmung oder Plünderung von Eigentum in den Städten Manbij, Tall Rif'at und Shabha in Aleppo dokumentiert. Zu den dokumentierten Verstößen zählen auch die Tötung von Zivilisten in den Konvois der Vertriebenen aufgrund angeblicher Verbindungen zu den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) sowie Schläge, Folter, Beschlagnahmung von Eigentum und Demütigungen und Einschüchterungen mit Waffengewalt (STJ/SAV 9.5.2025). Seit der Übernahme von Manbij durch die SNA sind vermehrt Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen. Berichte verschiedener Menschenrechtsorganisationen und Medienquellen weisen darauf hin, dass diese Verstöße standrechtliche Hinrichtungen, willkürliche Verhaftungen, Folter und Plünderungen von Eigentum umfassen, was zu einer erheblichen Abwanderung der lokalen Bevölkerung geführt hat (STJ 16.4.2025). Des weiteren führten sie Tötungen auf Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit in Manbij durch (SOHR 9.12.2024). Sie führten Racheaktionen durch, brannten Häuser nieder und demütigten Kurden (SOHR 9.12.2024; vgl. ISW 16.12.2024).
Einerseits konnten mehrere Familien ihre Häuser in Manbij zurückerlangen, nachdem sie Summen zwischen 3.000 und 5.000 US-Dollar gezahlt hatten. Andererseits wurden Anträge anderer Familien auf Rückgabe ihres Eigentums abgelehnt. Rechtliche Hürden behindern die Aufdeckung dieser Verstöße, insbesondere die Ablehnung von Beschwerden, die bei offiziellen Behörden in Aleppo unter dem Vorwand eingereicht wurden, dass "die Stadt Manbij nicht unter der Kontrolle der Regierung in Damaskus steht und außerhalb der befreiten Gebiete liegt", wie es in offiziellen Antworten heißt (SOHR 30.5.2025a). Bei Feierlichkeiten zum kurdischen Newroz-Fest kam es im März 2025 zu Razzien der Militärpolizei in kurdischen Dörfern in 'Afrin, bei denen Menschen verhaftet wurden, die Feuerwerkskörper abfeuerten. Eine Person wurde verhaftet, weil sie kurdische Flaggen verkauft hatte (SOHR 24.3.2025). [Weitere Informationen zu den Gruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden]
Zwischen der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) und der syrischen Regierung gibt es eine Vereinbarung, wonach die gewaltsam aus ihren Häusern Vertriebenen, insbesondere in der Region 'Afrin wieder zurück in ihre Häuser kehren können. Eine große Anzahl derjenigen, die nach 'Afrin gekommen sind, sind wieder abgezogen. Ein Komitee soll sich mit den Möglichkeiten einer sicheren Rückkehr für die gewaltsam Vertriebenen auseinandersetzen, damit diese ohne Angst vor Verhaftungen oder Unterdrückung zurückkehren können (Rudaw 20.4.2025). Aufgrund von Zeugenaussagen und Berichten aus der Region befindet sich 'Afrin in einer kritischen rechtlichen und humanitären Lage, die durch anhaltende Verstöße bewaffneter Gruppen - gedeckt von offizieller Seite - gekennzeichnet ist. Dies fördert Straflosigkeit und untergräbt die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte (Lelun 27.9.2025). Seit dem Sturz des Assad-Regimes haben einige Vertriebene versucht, nach 'Afrin zurückzukehren, von wo sie im Zuge der Operation Olive Branch (Olivenzweig) im Jahr 2018 gewaltsam vertrieben wurden. Sie waren jedoch zahlreichen Menschenrechtsverstößen ausgesetzt, darunter die illegale Besetzung ihrer Häuser, Erpressungsforderungen, diese zu verlassen, und der Diebstahl ihrer Habseligkeiten (STJ 22.7.2025). Ende April 2025 verkündete das Verteidigungsministerium, dass die von der Türkei unterstützten Gruppierungen ihre militärischen Stellungen und Checkpoints in 'Afrin verlassen haben, als Folge der Vereinbarung zwischen Damaskus und der DAANES am 10.3.2025. Berichten zufolge kamen die Gruppierungen zurück und verhafteten 150 Personen, die den Abzug gefeiert hatten und verlangten Lösegeld für ihre Freilassung (LOT 8.6.2025). Während viele arabische Siedler 'Afrin verlassen und viele kurdische Einwohner zurückkehren, sind Diebstahl und Zerstörung von Eigentum ein ernstes Problem (KuPI 15.7.2025; vgl. K24 7.11.2025). Einige SNA-Familien, die aus Ra's al-'Ain zurück in ihre Heimatstädte kehren, hinterlassen die Häuser ohne Türen und Fenster und nehmen alle tragbaren Gegenstände mit (SOHR 14.4.2025). In 'Afrin kam es seit Dezember 2024 zu mehreren willkürlichen Verhaftungen, die meisten davon im Dezember mit 145 Bewohnern, sowie im Jänner 2025 mit 29 und im Februar 2025 mit 53 Personen. Im März 2025 wurden elf Personen, im April 2025 fünf, im Mai 2025 vier und im Juni 2025 acht Personen willkürlich verhaftet. Die Zahlen deuten darauf hin, dass die Übergriffe gegen Kurden in 'Afrin zurückgehen. Dies könnte auf den offiziellen Einzug der Allgemeinen Sicherheit [Interne Sicherheitskräfte Anm.] in 'Afrin am 7.2.2025 und auf die Vereinbarung vom 10.3.2025 zwischen den SDF und der syrischen Zentralregierung zurückzuführen sein, in der sich beide Seiten dazu verpflichtet haben, sicherzustellen, dass alle vertriebenen Syrer in ihre Städte und Dörfer zurückkehren können und vom syrischen Staat geschützt werden (KuPI 15.7.2025).
Quellen […]
Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:27
Die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) haben bislang ein weitaus größeres Augenmerk auf Menschenrechtsfragen gelegt als die meisten anderen syrischen Akteure. Als Ideologie basiert der demokratische Konföderalismus der DAANES auf Kommunitarismus, dezentraler lokaler Demokratie, antihierarchischem Denken und Geschlechtergleichheit. Damit steht sie in starkem Kontrast zu den Idealen der Übergangsregierung, die auf Zentralisierung und islamistischen sozialen Werten beruhen. Diese Aspekte wurden im Gesellschaftsvertrag (vergleichbar mit einer Verfassung) umgesetzt, der internationale Menschenrechte direkt einbezieht und die Grundlage für eine aktive – wenn auch unvollkommene – Ratsdemokratie bildet, die auf direkter Beteiligung und Geschlechterparität basiert (AGIL 12.9.2025). Artikel 40 des Gesellschaftsvertrags legt fest, dass jeder Mensch Glaubens-, Gewissens-, Gedanken- und Meinungsfreiheit hat. Im Artikel 49 wird festgehalten, dass niemand aufgrund von Unterschieden in Hautfarbe, Geschlecht, Rasse, Religion, Glaube oder Konfession diskriminiert, beleidigt oder ausgeschlossen werden darf (RIC 14.12.2023). Während die offiziellen Dokumente der DAANES Säkularismus, Pluralismus und Dezentralisierung fördern, liegt die größte Herausforderung in der praktischen Umsetzung. Die Kluft zwischen theoretischen Grundsätzen und der tatsächlichen Anwendung in Syrien bleibt ein erhebliches Hindernis (Harmoon 4.2025).
Diese oben erwähnten Punkte bedeuten nicht, dass die SDF eine makellose Menschenrechtsbilanz vorweisen können (AGIL 12.9.2025). Es gibt wiederholte Beschwerden über willkürliche Verhaftungen, verschärfte Sicherheitsbeschränkungen für Aktivisten und Dissidenten sowie die Monopolisierung wirtschaftlicher Ressourcen – wie Öl und Weizen – durch die DAANES, zusammen mit der Erhebung unrechtmäßiger Gebühren für Bewegungsfreiheit und Handel (MEI 9.5.2025). Teile der SDF sollen sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt haben, darunter Angriffe auf Wohngebiete, körperliche Misshandlung, ungerechtfertigte Inhaftierungen, Rekrutierung oder Einsatz von Kindersoldaten, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Zerstörung und Abriss von Häusern (USDOS 22.4.2024). Die inneren Sicherheitskräfte (Asayesh) und die Anti-Terror-Einheiten (Yekîneyên Antî Teror - YAT), die beide der DAANES angehören, haben an zahlreichen Orten im Nordosten willkürliche Verhaftungen vorgenommen (FES 1.4.2024). Das syrische Menschenrechtskomitee zählte im Jahr 2024 132 zivile Todesfälle, die durch die SDF zu verantworten waren (SHRC 23.1.2025). Menschen wurden bei vorgeblich gegen den Islamischen Staat (IS) gerichteten Razzien verhaftet, andere, um sie in militärische Trainings- und Rekrutierungslager zu bringen. Wieder andere Zivilisten wurden unter dem Vorwurf verhaftet, dass sie mit arabischen Stämmen und der SNA gearbeitet oder die Operation "Abschreckung der Aggression", die im November 2024 gestartet wurde, unterstützt haben. Zudem wurden Personen verhaftet, die Banner und Slogans der SDF an öffentlichen Plätzen gegen die aktuelle Flagge Syriens austauschten (SNHR 4.7.2025b).
Kurdische Milizen werden beschuldigt, arabische und turkmenische Einwohner aus den von ihnen kontrollierten Gebieten vertrieben zu haben (FH 2025). Im Juni 2025 erschoss ein SDF-Kämpfer einen elf-jährigen Buben in der Stadt Abu Hardoub. Tage später starb ein weiterer Bub, nachdem SDF-Kräfte das Feuer eröffnet hatten, als er in der Nähe eines Checkpoints Weizen sammelte. Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle. Lokale Beobachter und Menschenrechtsgruppen haben Entführungen, die Zwangsrekrutierung von Minderjährigen durch die Organisation Revolutionäre Jugendbewegung und hohe finanzielle Abgaben für Familien, die eine Befreiung vom Militärdienst beantragen, dokumentiert (AAA 11.7.2025). Amnesty International machte die SDF im Jahr 2024 für rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Mehr als 56.000 Menschen waren zu diesem Zeitpunkt in Gewahrsam der DAANES weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Darunter befanden sich schätzungsweise 30.000 Kinder, 14.500 Frauen und 11.500 Männer, die in mindestens 27 Haftanstalten und zwei Internierungslagern – al-Hol und ar-Roj – festgehalten wurden. Ihnen wurde die Zugehörigkeit zum IS vorgeworfen. Viele sind seit 2019 inhaftiert (AI o.D.a). [Weitere Informationen zu den Lagern finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage / Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) / IDP's und Flüchtlinge]
In Aleppo ist es zu Entführungen durch kurdische Angehörige von mit den SDF in Verbindung stehenden Milizen gekommen (SHRC 12.2.2025). Bei mehreren Gelegenheiten griffen Asayesh-Einheiten in Aleppo Zivilisten und zivile Infrastruktur an und lösten damit gewalttätige Zusammenstöße aus. Während dieser Zeit stimmte Damaskus wiederholt Waffenstillständen zu, um die Verhandlungen über das umfassendere Integrationsabkommen vom 10.3.2025 mit den SDF aufrechtzuerhalten. Nach Ablauf der Frist des Integrationsabkommens scheiterten jedoch die letzten von den USA vermittelten Gespräche in Damaskus, und die Asayesh-Kräfte griffen erneut zivile Infrastruktur an, woraufhin die syrische Armee eine begrenzte Militäroperation begonnen hat (AC 13.1.2026). Das Syrian Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte wiederholte Scharfschützenangriffe durch die SDF in den Stadtvierteln Sheikh Maqsoud und Ashrafiye in Aleppo. Zwischen 30.11.2024 und 30.1.2025 wurden 65 Zivilisten, darunter ein Kind, zwei Frauen und zwei Mitarbeiter einer humanitären Organisation durch Scharfschützen der SDF getötet. Im selben Zeitraum wurde auch das Verschwinden mehrerer Personen dokumentiert, nachdem sich diese den von den SDF kontrollierten Gebiete näherten oder diese betraten (SNHR 6.2.2025).
Einem Bericht zufolge gab ein kurdischer Beamter Anweisungen, wie mit Feierlichkeiten zu dem unterzeichneten Abkommen zwischen der Übergangsregierung in Damaskus und den SDF umgegangen werden soll. Demzufolge soll jeder, der die syrische Flagge trägt, zur Rechenschaft gezogen werden. Von großen Versammlungen soll abgesehen werden und jeder, der Freudenschüsse abgibt, soll verhaftet werden. Einige junge Männer, die nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes die Flaggen der SDF durch Flaggen der syrischen Revolution ersetzten, wurden von den SDF getötet (NLM 1.4.2025). Einem der Zentralregierung nahestehenden Medium zufolge führten die SDF im März 2025 eine Verhaftungskampagne gegen Zivilisten in Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa durch. Die Verhaftungswelle beschränkte sich nicht nur auf politische Aktivisten oder Oppositionelle, sondern betraf auch Zivilisten. Selbst das Hissen der neuen syrischen Flagge oder das Zeigen eines Bildes von Präsident Ahmad ash-Shara' und das Bekunden von Freude über den Sturz des Regimes und die Unterzeichnung des Abkommens reichten als Grund für Verhaftung und Strafverfolgung aus. Mehr als 300 Personen waren betroffen. Die Verhaftungswelle ging mit Razzien in Wohnungen, der Zerstörung von Hausrat, dem Aufbrechen von Türen und der Beschlagnahmung von Mobiltelefonen einher (Syria TV 19.3.2025). Die von den SDF geführte Autonome Verwaltung veröffentlichte am 6.12.2025 ein Rundschreiben, in dem sie jegliche Feierlichkeiten in den von ihr kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens zum Jahrestags des Regimesturzes verbot (BBC 8.12.2025a). Das Verbot umfasst öffentliche Veranstaltungen und Menschenansammlungen. Das Abfeuern von scharfer Munition und Feuerwerk anlässlich des Jahrestages wurde untersagt. Zur Begründung verwies die Verwaltung auf die aktuelle Sicherheitslage. Terrorzellen könnten das Datum ausnutzen, um Anschläge zu verüben und die Stabilität in der Region zu gefährden (ORF 8.12.2025). Zwei Minderjährige wurden dem syrischen Menschenrechtskomitee zufolge von den SDF entführt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, nachdem sie den Sturz des Assad-Regimes gefeiert hatten (SHRC 11.4.2025). Mehrere lokale Zeitungen berichteten auf Facebook, dass am 8.12.2025 Scharfschützen auf einigen Verwaltungsgebäuden in ar-Raqqa positioniert worden seien und dass in verschiedenen Stadtvierteln Durchsuchungen durchgeführt worden seien (FR24 9.12.2025). Einer arabischen Zeitung zufolge haben die SDF eine umfassende Verhaftungskampagne gegen Mitglieder arabischer Stämme, die der neuen syrischen Regierung gegenüber loyal sind, im Gouvernement al-Hasaka gestartet, nachdem diese die syrische Hauptstadt Damaskus besucht hatten. Der Sprecher der SDF hingegen erläutert, dass die Sicherheitsoperation in al-Hasaka eine Reaktion auf Berichte über zunehmende Aktivitäten von Zellen des IS in der Region sei (AW 2.9.2025).
Die SDF untersuchen einige Vorwürfe gegen ihre Streitkräfte und verhängten Strafen gegen einige Mitglieder wegen Menschenrechtsverletzungen, aber es liegen keine Statistiken vor (USDOS 22.4.2024).
Das Abkommen zwischen den SDF und den Behörden der neuen syrischen Regierung vom März 2025 bekräftigt sowohl das Recht aller Syrer auf Teilnahme am politischen Prozess (Punkt 1) als auch die verfassungsmäßigen Rechte der Kurden als indigene Gemeinschaft Syriens (Punkt 2). Außerdem erfolgte das eindeutige Bekenntnis zur Integrität und Einheit des syrischen Staates (Punkt 6 und 7). Diese Verpflichtungen sind höchstwahrscheinlich eher politischer als rechtlicher Natur (AGIL 12.9.2025).
Religionsfreiheit
Das Recht auf Glaubensfreiheit ist in der DAANES im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Die jesidische Religion ist im Gesellschaftsvertrag in einem eigenen Artikel als unabhängige Religion deklariert (RIC 14.12.2023). Der Gesellschaftsvertrag unterstützt nachdrücklich die Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit, einschließlich des Rechts auf Religionswechsel und des Rechts auf Atheismus. Er lehnt Blasphemiegesetze ab, um intellektuelle Debatten und konstruktive Kritik zu fördern und gleichzeitig die Neutralität der staatlichen Institutionen gegenüber religiösen Überzeugungen zu gewährleisten. Religiösen und kulturellen Gruppen wird das Recht gewährt, unabhängige Institutionen zu bilden und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die DAANES befürwortet Neutralität im Bildungswesen und lehnt religiös orientierte Lehrpläne ab. Sie fordert außerdem die finanzielle Unabhängigkeit religiöser Institutionen vom Staat und strebt eine Verringerung der formellen Rolle der Religion in der Regierung durch die Abschaffung des Ministeriums für religiöse Stiftungen (Awqaf) und des Amtes des Großmuftis an. Im Allgemeinen unterstützen syrisch-kurdische nationalistische Kräfte – darunter die DAANES und der Kurdische Nationalrat in Syrien (KNCS) – den Grundsatz der staatlichen Neutralität gegenüber den religiösen Überzeugungen der Syrer. Die DAANES betont die Neutralität des Staates gegenüber Religionen und Ethnien sowie die Gleichheit aller syrischen Bevölkerungsgruppen (Harmoon 4.2025). Des Weiteren gibt die Vertretung der DAANES in Deutschland auf ihrer Homepage an, dass die DAANES den religiösen, kulturellen und ethnischen Pluralismus durch politische und kulturelle Rechte schützt, und führt als Beispiele den speziellen Schutz für christliches Eigentum an, damit Christen nach dem Sieg über den IS in die Region zurückkehren können (DAANES DEU o.D.).
Die SDF setzten ihre Bemühungen fort, fast 2.600 vermisste irakische jesidische Frauen und Mädchen zu finden und zu befreien, von denen viele wahrscheinlich seit ihrer Entführung und Versklavung durch den IS im Jahr 2014 in al-Hol und anderen Enklaven versteckt gehalten werden (USCIRF 3.2025).
Die Behörden der DAANES haben den assyrischen Schulen aufgetragen, die von ihnen erarbeiteten Lehrpläne zu verwenden, und drohten Schulen mit Schließung, sollten sie dem nicht nachkommen. Die Schulen verwenden die Lehrpläne der syrischen Regierung, weil jene der DAANES außerhalb der von ihr kontrollierten Zone nicht anerkannt werden (STJ 3.2023; vgl. Orient Net 8.11.2022).
Einem Einzelbericht zufolge verlangen Beamte der DAANES jedes Jahr am Ende des Ramadan von Geschäftsleuten eine Zakat al-Fitr-Abgabe (islamische Abgabe, die vor dem Eid-Fest am Ende des heiligen Fastenmonats gezahlt wird) (NLM 1.4.2025).
Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Organisationsfreiheit
Die Grundrechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind im Gesellschaftsvertrag der DAANES festgeschrieben. Artikel 44 regelt, dass alle Menschen und Gemeinschaften das Recht haben, sich zu organisieren und frei zu äußern. In den Artikeln 64 und 65 sind das Recht auf Gewerkschaftsbildung und Pressefreiheit festgeschrieben (RIC 14.12.2023). 2015 und 2021 wurden von der DAANES Mediengesetze erlassen, die der "Medienabteilung" weitreichende Befugnisse zur Erteilung und Entziehung von Lizenzen, zur Verhängung von Geldstrafen gegen Medienunternehmen erteilt und Journalisten zur Offenlegung ihrer Quellen verpflichtet, was einen klaren Verstoß gegen den Grundsatz des Schutzes journalistischer Quellen darstellt (SyJA 16.10.2025).
Die Bertelsmann-Stiftung sieht eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der DAANES (BS 19.3.2024), nachdem im März 2022 alle Journalisten der Union of Free Media (Yekîtiya Ragihandina Azad - YRA) beitreten mussten, um weiter ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen (BS 19.3.2024; vgl. FH 2024).
Es kommt weiterhin zur Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. So sind staatliche und eher regierungsnahe Medien bisher nicht im Nordosten präsent, während Korrespondenten kurdischer Medien mittlerweile auch in anderen Landesteilen präsent sind. Auch Medienschaffende, die über Missstände in den von DAANES kontrollierten Gebieten berichten, sehen sich Druck und Repressalien ausgesetzt. DAANES rechtfertigt diese Maßnahmen häufig mit dem Hinweis auf die Sicherheitslage und die Bedrohung durch den IS oder externe Mächte wie die Türkei (AA 30.5.2025). Der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) zufolge sind Journalistinnen und insbesondere Journalisten in der DAANES Restriktionen, wie Inhaftierung ausgesetzt (UNGA 9.2.2024). Obwohl das Mediengesetz der DAANES Aktivisten zufolge nur Strafen, die von einer Verwarnung über die Zahlung einer Strafe bis zur Supendierung von einer Woche reichen, vorsieht, suspendiert die DAANES Journalisten regelmäßig für längere Zeiträume oder entzieht ihnen permanent die Lizenz ihrer Kanäle (USDOS 12.8.2025). Lokale Medien berichteten im Jahr 2023, dass DAANES und die SDF Journalisten unter dem Vorwand, gegen Gesetze zu verstoßen oder von den SDF als verboten eingestufte Medienkanäle zu unterstützen, verhafteten, vom Dienst suspendierten und journalistische Aufträge nicht verlängerten (USDOS 22.4.2024). Lokale Journalisten wurden wegen kritischer Berichterstattung über die DAANES inhaftiert, während Rundfunkanstalten wie Rudaw und Kurdistan 24, die über die kurdische Politik in Syrien und im Irak berichten, ebenfalls mit Einschränkungen in den Gebieten konfrontiert sind (TNA 12.4.2025). Laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten nimmt die Pressefreiheit in den von den SDF kontrollierten Gebieten im Nordosten des Landes, wo die Medien seit 2012 Angriffen, Verhaftungen und Verboten ausgesetzt sind, weiter ab (AJ 8.12.2025).
Syrians for Truth and Justice dokumentierten zwischen Jänner und Juli 2024 im DAANES-Gebiet vier Verhaftungen von Journalisten und Medienmitarbeitern, die in Verbindung mit dem KNCS stehen (STJ 23.7.2024). Zwischen März 2011 und Mai 2024 registrierte das Syrian Network for Human Rights außergerichtliche Tötungen an vier Journalisten sowie die willkürliche Verhaftung von 17 Journalisten durch die SDF (SNHR 3.5.2024).
Die meisten Verbände und Gewerkschaften im von der DAANES kontrollierten Nordosten Syriens sind der Demokratischen Bewegung der Zivilgesellschaft (Tevgera Civaka Demokratîk - TEV-DEM) angeschlossen, die im Juli 2011 offiziell gegründet wurde und sich aus rund 27 Organisationen, Gewerkschaften, feministischen Organisationen, Genossenschaften und Vereinen zusammensetzt. Die Gewerkschaften, die in den von der DAANES kontrollierten Gebieten aktiv sind, wurden im Allgemeinen nach dem Rückzug des Assad-Regimes aus den Gebieten im Nordosten Syriens und der Ersetzung durch die Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) sowie anschließend durch die DAANES gegründet. Dazu gehören unter anderem die Gewerkschaft der Freien Medien (Yekîtiya Ragihandina Azad - YRA), die Gewerkschaft der Werktätigen, die Union Freier Syrischer Ärzte oder die Gewerkschaft der Apotheker. Große Teile dieser Gewerkschaften in der DAANES sind offiziell unabhängig und haben gewählte Vorstände. Jedoch sind diese Führungen alle Mitglieder der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) oder mit deren Einflusssphären verbunden. Die DAANES-Behörden verhängten Beschränkungen und repressive Maßnahmen gegen zivilgesellschaftliche Akteure und Gewerkschaften, die nicht zu den PYD-Netzwerken gehören, auch wenn diese weniger stark ausfielen als in anderen Gebieten Syriens. Die Einschränkungen betrafen unter anderem die Meinungsfreiheit und die Möglichkeit, sich zu organisieren. So verlangten die DAANES-Beamten beispielsweise von Journalisten, die über den Nordosten des Landes berichteten, dass sie der Union Freier Medien beitreten, um Presseausweise zu erhalten (FES 1.4.2024).
Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gibt es im Nordosten grundsätzlich Raum für öffentliche Kritik. Die rote Linie liegt dort bei Kritik, die als Bedrohung für die DAANES oder die SDF aufgefasst wird. Dabei kann es sich beispielsweise um Bemerkungen zur kurdischen Dominanz in diesem Gebiet handeln (MBZ 31.5.2025). Einem Bericht des staatlichen Fernsehsenders Syria TV zufolge gibt es Meldungen über Sicherheitsvorfälle nicht nur gegenüber jenen, die sich gegen die SDF äußern, sondern auch gegenüber Personen, die mit der neuen Regierung in Damaskus sympathisieren (Syria TV 1.2.2025).
In den von Kurden kontrollierten Gebieten wird die Politik in der Praxis von der mächtigsten Gruppe, der PYD, dominiert, deren Sicherheitskräfte häufig politische Gegner festnehmen (FH 2025). Strukturell handelt es sich bei der DAANES nach wie vor um ein eher repressives System, das wenig Kritik duldet. Es geht dabei nicht nur gegen politische Oppositionelle vor, sondern auch gegen allgemeinen gesellschaftlichen Dissens, der als Bedrohung für die Stabilität der Selbstverwaltung angesehen wird. Die SDF und die für die innere Sicherheit zuständigen Asayesh gelten dabei als die Hauptakteure der Repression nach innen. Obwohl von einer tatsächlichen politischen Beteiligung der Opposition nach wie vor nicht gesprochen werden kann, gibt es keine neuen Berichte über willkürliche Verhaftungen politischer Aktivisten, wie sie in der Vergangenheit immer wieder vorkamen (AA 30.5.2025). Die autonomen Behörden der DAANES instrumentalisieren Amnesty International zufolge Vorwürfe der Mitgliedschaft beim Islamischen Staat (IS) und nutzen diese, um Menschen, die sie als Gegner ansehen, zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern (AI 2024). SNHR dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2025 Festnahmen von Personen, die sich kritisch gegenüber der Politik der DAANES geäußert hatten, in den Dörfern der Gouvernements ar-Raqqa und Deir ez-Zour sowie der Umgebung von ar-Raqqa-Stadt durch die SDF. Diese Aktionen umfassten auch Angehörige von aus ihren Reihen Desertierten, mit dem Ziel, Letztere zur Selbstauslieferung zu zwingen. Ebenso wurden Fälle dokumentiert, bei denen Frauen während solcher Verhaftungskampagnen physisch angegriffen und persönliches Eigentum der Familien der Gefangenen, wie Geld, Goldschmuck und Mobiltelefone beschlagnahmt wurden (SNHR 4.7.2025a).
Die SDF und andere Oppositionsgruppen belegen Menschenrechtsorganisationen gelegentlich mit Einschränkungen oder schikanieren einzelne Aktivisten. In einigen Fällen werden sie sogar inhaftiert (USDOS 22.4.2024). Im Nordosten Syriens sind zivilgesellschaftliche Organisationen sehr aktiv. Die Arbeit dieser Organisationen ist jedoch nicht ohne Hindernisse, da die SDF und die Autonome Verwaltung zunehmend regulatorische Beschränkungen für ihre Arbeit auferlegen, insbesondere für diejenigen Organisationen, die sie als ihrer politischen Ausrichtung zuwiderlaufend betrachten oder die nicht in direkter Abstimmung mit ihnen arbeiten. Zu diesen Einschränkungen gehören Verzögerungen bei der Erteilung der erforderlichen Arbeitsgenehmigungen, geografische Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Aktivitäten sowie manchmal die Aussetzung bestimmter Projekte unter dem Vorwand der Sicherheit oder aus politischen Gründen. Obwohl die meisten Organisationen insgesamt eine positive Rolle spielen, wurden in einigen Berichten aus dem Einsatzgebiet einzelne Verstöße dokumentiert, darunter Vorwürfe, dass Hilfe als Mittel zur politischen Erpressung eingesetzt wurde, beispielsweise indem von einigen Bewohnern verlangt wurde, an Veranstaltungen zur Unterstützung der DAANES als Gegenleistung für den weiteren Zugang zu Hilfsgütern (SyDial 2.6.2025).
Quellen […]
Menschenrechtslage in den Lagern
Letzte Änderung 2026-02-27 10:59
[Allgemeine Informationen zu Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Flüchtlingslagern finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge]
Auf die katastrophalen Bedingungen in den Lagern al-Hol und ar-Roj wurde häufig von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Menschenrechtsexperten hingewiesen. Von Weitem ähneln sie Flüchtlingslagern, aber bei näherer Betrachtung, wie sie bei mehreren Besuchen in diesen Lagern beobachtet wurden, zeigen sich die visuellen Anzeichen eines Freiluftgefängnisses: militarisierte Gebiete mit hohen Zäunen, Stacheldraht und Wachtürmen mit bewaffneten Soldaten. Kinder haben keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Sicherheit. Die Lager sind Berichten zufolge von täglicher Unsicherheit geprägt, wobei es regelmäßig zu gewalttätigen Vorfällen wie Mord, Körperverletzung, Einschüchterung und sexuellem Missbrauch kommt. Diese Lager sind auch Ziele für Schläferzellen des Islamischen Staats (IS). Es wird berichtet, dass der IS weiterhin Angriffe durchführt und Personen aus den Lagern schmuggelt, um seine Reihen aufzufüllen. Es gibt keine anerkannten Untersuchungen oder Präventivmaßnahmen, was zu einer anhaltenden Atmosphäre der Angst und starken Besorgnis führt, von der insbesondere Frauen und Kinder betroffen sind (ICCT 28.6.2024). Die Menschen in beiden Haftlagern werden willkürlich und auf unbestimmte Zeit unter unmenschlichen und lebensbedrohlichen Bedingungen festgehalten. Frauen und ihre Kinder werden gewaltsam voneinander getrennt. Ausländische Burschen werden aus den Lagern entfernt, wenn sie das Jugendalter erreichen, und in Hafteinrichtungen, einschließlich "Rehabilitationszentren" für Jugendliche, überführt, die sie kaum verlassen können. Frauen, die wegen angeblicher Verbrechen oder Fehlverhaltens aus den Lagern in Hafteinrichtungen überführt werden, sind oft gezwungen, ihre Kinder zurückzulassen (AI 4.2024). Einige der Personen in diesen Lagern sind Opfer von Verbrechen gegen das Völkerrecht und von Menschenhandel durch den IS. Die meisten Personen wurden nicht angeklagt und hatten keine Möglichkeit, ihre Inhaftierung anzufechten. Einige Inhaftierte wurden gefoltert und anderen Misshandlungen ausgesetzt (AI 20.5.2025). Eine große Zahl von jesidischen Frauen, Mädchen und Buben, die Opfer des Völkermords des IS an den Jesiden waren, aber aus Baghuz fliehen konnten, sind in den Lagern zusammen mit ihren Peinigern interniert (OHCHR 20.3.2024). Keiner der Lagerbewohner stand je vor Gericht, wodurch ihre Inhaftierung nicht nur auf unbestimmte Zeit verlängert wird, sondern auch gegen internationale Menschenrechtsgesetze und das Kriegsrecht verstößt (NLM 8.4.2025). Die Bedingungen in den Lagern können Folter gleichkommen. Frauen und Kinder leiden unter chronischem Mangel an Nahrungsmitteln, sauberem Wasser und medizinischer Versorgung. Hunderte sind an vermeidbaren Krankheiten, Gewalt oder Unfällen gestorben (ICCT 18.3.2025). Die Bewohner des Lagers al-Hol leiden unter grassierender Gewalt. Die meisten haben keinen Kontakt zu ihren Familien außerhalb des Lagers (SJAC 9.2024). Die pauschale Inhaftierung von Familienangehörigen von IS-Verdächtigen kommt einer Kollektivstrafe gleich, einem Kriegsverbrechen. Die Inhaftierung von Menschen ohne ordentliches Verfahren und unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen, wie sie in den Lagern und Gefängnissen im Nordosten Syriens herrschen, ist nach internationalem Menschenrecht und dem Kriegsrecht strengstens verboten. Die überwiegende Mehrheit der Frauen ist inhaftiert, weil sie Ehefrauen oder Witwen von Männern sind, die angeblich Mitglieder des IS sind oder waren (HRW 7.2.2025). Für die DAANES ist es nahezu unmöglich, diejenigen, die eine echte Bedrohung darstellen, von den Opfern zu unterscheiden – insbesondere weil der Zugang zu einigen Bereichen des Lagers selbst für die Behörden eingeschränkt ist (NLM 8.4.2025).
Das Lager al-Hol hat aufgrund seiner schlechten Bedingungen und der Gefahr der Radikalisierung seiner Jugendlichen internationale Besorgnis ausgelöst. Die inneren Sicherheitskräfte der DAANES (Asayesh) geben an, dass der IS versucht hat, Menschen aus dem Lager zu schmuggeln und systematisch Kinder und Jugendliche im Lager anzusprechen, um sie zu indoktrinieren und seine Ideologie zu verbreiten. Auch humanitäre Hilfszentren im Lager sind angegriffen worden. Die Lage hat sich nach dem Wegfall der internationalen Unterstützung für das Lager verschlechtert (Rudaw 18.4.2025). Am 23.4.2025 wurde eine sechstägige Operation, die gemeinsam mit Kräften der Internen Sicherheit der Regierung in Damaskus durchgeführt wurde, abgeschlossen. Sie umfasste Razzien und Spezialeinsätze außerhalb des Lagergeländes. Dabei wurden 20 IS-nahe Personen festgenommen, darunter hochrangige Akteure und Kollaborateure. Darüber hinaus vereitelten die Behörden einen koordinierten Massenfluchtversuch, an dem Berichten zufolge eine IS-Zelle innerhalb des Lagers und externe Elemente beteiligt waren, die den Plan unterstützten (syriacpress 23.4.2025).
Al-Hol
[Allgemeine Informationen zum Lager al-Hol finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge]
Das Lager gilt praktisch als ein Freiluftgefängnis, in dem Menschen festgehalten werden, die während der Kämpfe zwischen den SDF und dem IS im Jahr 2018 bei der Schlacht um Deir ez-Zour vertrieben wurden. Die im Lager Al-Hol inhaftierten Frauen, Männer und Kinder haben mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen, darunter begrenzter Zugang zu Wasser, unzureichende sanitäre Einrichtungen und ein durch restriktive Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigtes Gesundheitssystem (MSF 19.1.2024). Bei den dort lebenden Frauen handelt es sich nicht nur um Ehefrauen und Mütter, sondern auch um Vollstreckerinnen, Folterinnen, Sittenpolizistinnen oder Ausbilderinnen. Doch nicht alle Frauen tragen die gleiche Schuld. Einige wurden gezwungen, sich der Gruppe anzuschließen. Auch viele jesidische Frauen, die vom IS entführt und vergewaltigt wurden, sind und bleiben in al-Hol. Die jesidischen Frauen im Lager sprechen aus Angst vor Angriffen durch radikalisierte Frauen nicht über ihre Identität oder ihre Erfahrungen. Selbst wenn sie aus dem Lager entlassen würden, stellt sich die Frage, wohin sie gehen könnten: Für viele ist die größte Angst, von ihren eigenen Gemeinschaften abgelehnt zu werden (NLM 8.4.2025).
Das Rote Kreuz hat die Bedingungen in al-Hol als "apokalyptisch" beschrieben: Kinder sterben regelmäßig an Unterernährung und Unterkühlung, und es gibt kaum Möglichkeiten für Bildung, medizinische Versorgung oder Traumaberatung (Soufan 8.1.2025). Seit 2019 wurden in al-Hol über 150 Morde dokumentiert, durchschnittlich mehr als zwei pro Monat (NLM 8.4.2025). Berichten zufolge sind im Lager Schläferzellen des IS aktiv, und viele Bewohner fürchten Repressalien, wenn sie sich äußern (BBC 30.1.2025b). Als Reaktion auf die Morde führen die Asayesh – Berichten zufolge mit Unterstützung der SDF und der internationalen Koalition – Sicherheitsoperationen durch, um den Einfluss des IS zu verringern. Dies hat zwar zu einem Rückgang der Morde geführt, aber die vielfältigen anderen Formen der Gewalt, denen Kinder ausgesetzt sind, wurden damit nicht bekämpft (OHCHR 20.3.2024).
Mädchenheirat wurde von der Hälfte der weiblichen Befragten aus dem Irak und Syrien im Lager al-Hol in mündlichen Befragungen als Norm angegeben. Mehr als die Hälfte der verheirateten oder verwitweten Frauen, die an den mündlichen Befragungen teilnahmen, waren im Alter zwischen 13 und 17 Jahren verheiratet worden, meist mit Cousins oder entfernteren Familienmitgliedern. Im Lager inhaftierte Frauen und Mädchen waren weit öfter und vielschichtiger geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, darunter auch der Zwangsverheiratung und Frühehe, durch die sie mit dem IS in Verbindung gebracht wurden. Etwa die Hälfte der für diese Studie befragten irakischen und syrischen Frauen waren mit Männer verheiratet, die entweder während oder nach der Heirat dem IS angehörten. Eine beträchtliche Anzahl von Frauen in al-Hol wurde zum Zwecke der Heirat verschleppt, nach dem Tod ihres Ehemanns in "Gästehäusern" des IS festgehalten und wiederholt zu Zwangsheiraten gezwungen. Es wurden außerdem schwere Fälle von sexueller Gewalt, Versklavung und Vergewaltigung dokumentiert. Zusätzlich zu konfliktbedingter Gewalt waren viele Frauen in al-Hol vor und während ihrer Inhaftierung extremer Gewalt durch ihre Partner und/oder Familienangehörige ausgesetzt. Frauen berichteten, dass sie durch die Reaktion der Behörden auf die zunehmende Gewalt, die häufig geschlechtsspezifische Misshandlung, Demütigung und Diebstahl persönlicher Gegenstände umfasste, in Angst versetzt wurden. Mehrere Frauen gaben außerdem an, dass sie oder ein Familienmitglied festgenommen und anschließend in Haft gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden sind (UN Women 31.10.2025).
ar-Roj
[Allgemeine Informationen zum Lager ar-Roj finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge]
Die Lage in ar-Roj ist Al Jazeera zufolge etwas besser als in al-Hol. Es ist kleiner und sauberer als al-Hol. Dennoch sind die sanitären Einrichtungen schlecht, und es gibt keinen Zugang zu medizinischer Versorgung (AJ 19.5.2025). Einem anderen arabischen Medium zufolge sind die Bedingungen in ar-Roj nicht viel besser als in al-Hol. Tatsächlich haben Häftlinge dort an Hungerstreiks teilgenommen, um auf die miserablen Bedingungen aufmerksam zu machen (Soufan 8.1.2025). Die meisten Frauen, die 2023 an einer Untersuchung der Zeitung ash-Sharq al-Awsat teilnahmen, gaben an, dass sie nicht genug Geld für ihre Grundbedürfnisse erhalten und beklagten sich über den schwierigen Zugang zu sauberem Trinkwasser, schlechte Hygiene und medizinische Versorgung, fehlende Beratung, mangelnde Bildung und schlechte Ernährung. Sie leben innerhalb geschlossener Mauern und werden von Überwachungskameras beobachtet (AAA 6.6.2023).
Anfang April 2025 führten kurdische Sicherheitskräfte (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und verbündete von Frauen geführte Einheiten, bekannt als Yekîneyên Parastina Jinê - YPJ, eine groß angelegte Operation im Lager durch und verhafteten 16 Personen (sechs Männer und zehn Frauen), die der aktiven Zusammenarbeit mit dem IS und der Schleusung von Familien aus dem Lager verdächtigt wurden. Diese Intervention zeigte, dass auch sechs Jahre nach der territorialen Niederlage des IS die Sicherheitslage im Lager und seiner Umgebung weiterhin angespannt ist (CEP 9.5.2025).
Quellen […]
(ehemalige) Assad-Anhänger
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
[Informationen zur Übergangsjustiz und Rechenschaftspflicht finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen und Rechtsschutz / Justizwesen / Rechenschaftspflicht] Die Folgen der Vernachlässigung der Übergangsjustiz sind bereits deutlich zu erkennen, da es im Land wiederholt zu Konflikten sowie zu individuellen Vergeltungsmaßnahmen gegen mutmaßliche ehemalige Assad-Anhänger kommt (SJAC 24.9.2025). Vereinbarungen mit einflussreichen Rechtsverletzern aus der Assad-Ära bleiben einem Kritiker zufolge undurchsichtig. Talal al-Aysami, der zum Polizeichef in Suweida ernannt wurde, wird für das harte Vorgehen in Dar'aa im Jahr 2011 verantwortlich gemacht. Fadi Saqr, der in das Massaker von Tadamon im Jahr 2013 und die Belagerungen im Süden von Damaskus verwickelt war, wurde ebenfalls wieder eingesetzt (LOT 4.5.2025). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge kam es Ende April 2025 aufgrund der ausbleibenden Strafverfahren gegen solche Personen zu zunehmenden Spannungen unter vielen sunnitischen Syrern. Dies erhöht das Risiko, dass Einzelpersonen das Recht in die eigene Hand nehmen (MBZ 31.5.2025).
Von der Dänischen Einwanderungsbehörde befragte Quellen geben an, dass die Kriterien für die Bestimmung, wer als mit der ehemaligen Regierung verbunden gilt – und auf welcher Grundlage sie ins Visier genommen werden – weiterhin unklar sind. In einigen Fällen wurden Personen, denen Verbindungen zu ehemaligen Staatssicherheitsbehörden oder Milizen vorgeworfen wurden, auf der Grundlage von Militärunterlagen und bestätigenden Zeugenaussagen festgenommen. In anderen Fällen wurden Personen jedoch aufgrund von Anschuldigungen aus der Gemeinde, ungelösten lokalen oder persönlichen Streitigkeiten, Gerüchten oder unbestätigten Behauptungen, die in den sozialen Medien verbreitet wurden, festgenommen. In einigen Fällen waren die betroffenen Personen tatsächlich mit der früheren Regierung verbunden und an Übergriffen gegen Zivilisten beteiligt. In anderen Fällen gibt es keine Beweise für eine Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, und die Personen wurden ausschließlich aufgrund ihrer politischen oder sicherheitspolitischen Position in der ehemaligen Regierung oder ihrer vermeintlichen Zugehörigkeit ins Visier genommen. Eine syrische Menschenrechtsorganisation erklärte, dass es in vielen Fällen die Unterscheidung schwierig ist, ob Personen aus politischen Gründen – also aufgrund ihrer Verbindung zur ehemaligen Regierung – oder aus konfessionellen Gründen ins Visier genommen wurden, insbesondere wenn Alawiten betroffen waren (DIS 9.12.2025a).
Der Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben, ist undurchsichtig. Die neue Regierung unter der Ha'yat Tahrir ash-Sham (HTS) weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, das Opfer eindeutig identifiziert und Täter vor Gericht stellt (MEI 21.1.2025). Die militärische Führung und die Sicherheitskräfte des neuen Regimes verhafteten ehemalige Mitglieder des Assad-Regimes, darunter auch diejenigen, die ihren Status nicht geklärt hatten, und diejenigen, die der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt wurden. Verhaftungen fanden in Homs, im Umland von Damaskus, in Tartus und Latakia statt, hauptsächlich in Stadtvierteln mit schiitischer und alawitischer Bevölkerung (MAITIC 9.1.2025). Die Zahl der Festgenommenen betrug mit Stand 3.1.2025 110 Militärangehörige des ehemaligen Regimes, darunter auch Personen, die sich dem "Versöhnungsprozess" mit der Abteilung für militärische Operationen unterzogen hatten [Informationen zum Versöhnungsprozess finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen, Sicherheitsbehörden und Wehr- und Reservedienst]. Außerdem wurden 18 Zivilisten wegen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften verhaftet, wobei Letztere versprachen, sie in den kommenden Stunden freizulassen, nachdem sie den Regeln entsprechend einem Gericht vorgeführt worden waren (SOHR 4.1.2025). Am 10.1.2025 soll es zu einer öffentlichen Hinrichtung gekommen sein, bei der die neuen Sicherheitskräfte einen Unterstützer al-Assads erschossen haben (Arabiya 10.1.2025; vgl. AlHurra 10.1.2025b). Nach der Verhaftungskampagne wurden einige Gefangene in Homs wieder freigelassen, nachdem sie ihre Waffen abgegeben und zugesichert hatten, nichts gegen die neue syrische Regierung zu unternehmen (AAA 12.1.2025b). Es sei festgestellt worden, dass sie doch nicht an Verbrechen gegen Syrer beteiligt gewesen waren (Arabiya 12.1.2025a). Die Übergangsregierung von Syrien, angeführt von der islamistischen HTS, die den Sturz von Assad herbeigeführt hat, hat sich neutral zu den Vorwürfen gegen verschiedene bewaffnete Gruppen im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Aktivisten geäußert. HTS hat sich auch mit Aktivisten zusammengetan, um Wahrheit und Gerechtigkeit zu suchen (VOA 2.1.2025).
Gewöhnliche Soldaten der aufgelösten Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) wurden im Allgemeinen bisher nicht ins Visier genommen, es sei denn, es lagen konkrete Vorwürfe wegen Beteiligung an Übergriffen gegen Zivilisten vor. Eine internationale Organisation gibt an, dass das Risiko, aufgrund früherer Dienste in der SAA zur Zielscheibe zu werden, je nach militärischem Rang, während des Dienstes durchgeführten Aktionen, Standort und ethnisch-religiösem Hintergrund erheblich variiert. Ehemalige Soldaten und hochrangige Offiziere der SAA, Personen, die in Nachrichtendiensten tätig waren, und Personen, von denen angenommen wird, dass sie an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, sind einem erheblich höheren Risiko ausgesetzt, verhaftet oder angegriffen zu werden. Die Repressalien durch Gemeinden und Gruppierungen, die der Übergangsregierung nahestehen, betrafen bislang in erster Linie ehemalige Beamte und Milizionäre niedrigen Ranges, die weiterhin in den lokalen Gemeinden verankert sind, während hochrangige Persönlichkeiten – von denen viele umgezogen sind oder Schutz genießen – weitgehend von den Auswirkungen verschont geblieben sind (DIS 9.12.2025a). Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Männer, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht) (MEI 21.1.2025).
Die Praktiken der gezielten Übergriffe variieren erheblich je nach Region. Im Gouvernement Aleppo war die gezielte Gewaltanwendung gegen Einwohner, die mit der ehemaligen Regierung in Verbindung stehen oder als solche wahrgenommen werden, vergleichsweise gering. Das Gouvernement profitiert von einer gut etablierten Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Strukturen und den Sicherheitsdiensten, die nun nach klareren institutionellen Verfahren arbeiten. Infolgedessen schreitet die Erholung Aleppos nach dem Konflikt schneller voran als in anderen Teilen des Landes. Im Gegensatz dazu sind gezielte Angriffe in den Gouvernements Tartus, Latakia, Homs, Damaskus, Damaskus-Land und Suweida nach wie vor häufiger anzutreffen (DIS 9.12.2025a).
Quellen […]
Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Pressefreiheit, Medienfreiheit
Die öffentliche Rhetorik der Übergangsbehörden zum Schutz der Rechte, unterstrichen durch Artikel 13 der Verfassungserklärung vom März 2025, der Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit garantiert, weckte zunächst Hoffnungen auf ein freieres und unabhängigeres Medienumfeld, das den Weg zu Stabilisierung und Friedenskonsolidierung ebnen würde. Diese Öffnung erweist sich jedoch als zunehmend fragil. Das Wiederauftreten von operativen Einschränkungen, rechtlicher Unklarheit und institutioneller Selektivität hat bei Akteuren der Zivilgesellschaft und internationalen Beobachtern ernste Besorgnis ausgelöst (Etana 7.2025). Während der Informationsminister der neuen Regierung versprochen hat, eine freie Presse zu fördern und Meinungsfreiheit zu garantieren, fordern syrische Journalisten und nationale Medien sowie lokale Organisationen, die sich für Pressefreiheit einsetzen, weiterhin eine neue Verfassung, die ihr Recht auf Zugang zu Informationen garantiert (RSF 2025a). In der neu verabschiedeten Verfassungserklärung wurden die Pressefreiheit und die Bedeutung ihrer Unabhängigkeit außer Acht gelassen (DW 3.5.2025). Berichte weisen auf problematische Formulierungen in der vorläufigen Verfassung hin, welche die Medienfreiheit von undefinierten Grundsätzen der "Moral" und "nationalen Einheit" abhängig machen. Solche Bestimmungen gewähren der Exekutive Ermessensspielraum, insbesondere wenn es keine unabhängige Justiz oder institutionelle Schutzmechanismen gibt. Ohne konkrete Rechtsinstrumente oder Kontrollmechanismen zur Wahrung der Pressefreiheit bleiben die in Artikel 13 dargelegten Schutzmaßnahmen weitgehend theoretisch (Etana 7.2025). Es wurden auch keine neuen Gesetze zur Regulierung der Presse oder zum Schutz der Meinungsfreiheit verabschiedet. Es fehlen nach wie vor unabhängige Medieninstitutionen, die innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens arbeiten, ein Justizsystem, das die bürgerlichen Freiheiten schützt und die Politisierung von Pressethemen und Medienarbeit verhindert, sowie eine investigative Presse, die in der Lage ist, Korruption und Verstöße aufzudecken, ohne Konsequenzen und Vorwürfe des Verrats, der Kollaboration, der Illoyalität und der Untergrabung der Sicherheit des neuen Staates befürchten zu müssen. Seit dem Sturz des Assad-Regimes wurden keine nennenswerten Fortschritte in Bezug auf Meinungsfreiheit und politische Freiheiten erzielt, dies betrifft Themen wie: Gewalt oder Drohungen gegen Journalisten und Aktivisten, staatliche Einmischung in die Regulierung und Lizenzierung der Medien, klare Gesetze zum Schutz der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit und Fähigkeit der Zivilgesellschaft, sich frei und ohne Einschüchterung, Sicherheitsbeschränkungen, soziale Einschränkungen oder sogar Beschränkungen oder Gewalt zu organisieren und zu beteiligen. Obwohl der digitale Raum offener geworden ist als je zuvor, hat sich diese virtuelle Freiheit nicht in der institutionellen Realität niedergeschlagen (TNA 28.7.2025). Mit Blick auf Meinungs- und Pressefreiheit gibt es noch keine klaren Regelungen für die Umsetzung. Das "Cybercrime-Gesetz" aus dem Jahr 2022, das vom Assad-Regime u. a. dazu genutzt wurde, um unliebsame Kritiker zu verfolgen, wurde formal abgeschafft und bisher nicht durch ein neues Gesetz ersetzt (AA 30.5.2025).
Die neue Regierung setzte Al Jazeera zufolge die während der Assad-Ära geltenden Pressegesetze außer Kraft, die eher als Straf- denn als Schutzinstrumente dienten (AJ 8.12.2025). Andere Medien berichten, dass alte Gesetze wie das Pressegesetz von 2001 und das Strafgesetzbuch in einigen Bereichen nach wie vor in Kraft sind (UltraSyr 7.8.2025; vgl. CETRI 9.12.2025), obgleich sie nicht angewendet werden (CETRI 9.12.2025). Einem Journalisten zufolge hat die neue Regierung damit begonnen, Gesetze neu zu formulieren, um die Arbeit lokaler und internationaler Korrespondenten zu erleichtern, ohne politische Einschränkungen oder willkürliche Zensur, und gleichzeitig ein Medienumfeld zu schaffen, das freien Zugang zu Informationen garantiert und den seit Jahrzehnten vorherrschenden Methoden der Verhinderung und Verschleierung ein Ende setzt (DW 3.5.2025). Im Informationsministerium arbeitet ein Rechtsausschuss an der Ausarbeitung eines neuen Mediengesetzes (AAA 30.11.2025). Anstatt das seit dem vorherigen Regime bestehende (und nicht durchgesetzte) Mediengesetz zu aktivieren, entschieden sich die Behörden dafür, Workshops zu veranstalten, um einen unverbindlichen Verhaltenskodex zu entwickeln, der nicht das Niveau eines klaren Gesetzes zur Regulierung der Praxis erreicht (TNA 8.12.2025).
Die Beibehaltung des Informationsministeriums, hat Bedenken bezüglich Medienpluralismus und loyaler Informationssystemen weiter verstärkt. Die Rolle des Ministeriums geht über die reine Medienverwaltung hinaus. Es scheint maßgeblich an der Schaffung eines neuen, den Übergangsbehörden loyalen Medienkomplexes beteiligt zu sein, der traditionelle staatliche Kontrolle mit neuen Influencer-Medien kombiniert (Etana 7.2025). Einem Journalisten zufolge wurde die Leitung der höchsten Medienorganisation, der Medienunion, von den Behörden ernannt. Es gab keinen Raum für die Wahl unabhängiger Personen (DW 3.5.2025).
Auf der einen Seite gibt es den allgemeinen Willen, die Medien zu stärken, auf der anderen Seite gibt es immer noch Institutionen, insbesondere Sicherheitsbehörden, die mit einer Sicherheits- und Geheimdienstmentalität arbeiten und Journalisten eher als "Verdächtige" denn als Kontrollpartner behandeln (UltraSyr 7.8.2025).
Seit 2025 sind Dutzende syrischer Plattformen entstanden, die meisten davon digital, die sich mit Fragen der Rechenschaftspflicht, Transparenz und sozialer Gerechtigkeit befassen und Themen behandeln, die bis vor Kurzem noch tabu waren (UltraSyr 7.8.2025). Die meisten von ihnen halten sich jedoch nicht an redaktionelle Richtlinien oder professionelle Standards und stützen sich in erster Linie auf gezielte politische Finanzierung oder freiwillige Initiativen von Einzelpersonen, die im neuen Syrien Bekanntheit und Finanzierungsmöglichkeiten suchen (TNA 28.7.2025). Einige einflussreiche politische Kräfte oder Fraktionen versuchen, die Medien durch bedingte Finanzhilfen, Druck auf Journalisten oder die Monopolisierung von Informationen zu beeinflussen (UltraSyr 7.8.2025). Es wurden zahlreiche neue Medienunternehmen zugelassen, nachdem die Zulassungsverfahren, die zuvor komplex waren und langwierige Sicherheits- und Verwaltungsgenehmigungen erforderten, vereinfacht worden waren. Im Juli 2025 gab das Ministerium die Bedingungen für die Lizenzierung von Fernsehsendern und elektronischen Plattformen bekannt und legte die Gebühren auf 20.000 US-Dollar für Sender und 1.000 US-Dollar für Plattformen fest (TNA 8.12.2025).
Die neuen Behörden gewähren Social-Media-Influencern eine bevorzugte Behandlung. Die Übergangsregierung stützt sich stark auf diese Nachrichtenmultiplikatoren, mit denen sie bereits im Norden des Landes zusammengearbeitet hat, um ihre Botschaften zu verbreiten. Sie sind nicht alle Anhänger der Ha'yat Tahrir al-Sham (HTS), aber sie halten sich auch nicht an journalistische Standards (ReuInst 25.3.2025). Die elektronischen Medienplattformen haben sich von einem elektronischen Raum, in dem Nutzer ihre Meinungsfreiheit ausüben können, zu einem Raum der Unterdrückung, des Schweigens und der politischen und sozialen Arroganz gewandelt, in dem Klassendenken, Loyalitäten sowie parteipolitische, konfessionelle und regionale Zugehörigkeiten deutlich zu erkennen sind. Diesmal sind jedoch die Nutzer selbst dafür verantwortlich, nicht eine mit der neuen Regierung in Damaskus verbundene Rechts- oder Sicherheitsbehörde (TNA 28.7.2025).
Journalisten leiden unter dem Fehlen eines klaren Systems zur Bereitstellung von Informationen, da offizielle Stellen nur zögerlich Sprecher ernennen und diese, wenn sie ernannt werden, in der Regel keine Fragen von Journalisten beantworten. Das Informationsministerium verlangt außerdem von allen Journalisten, einschließlich der im Land tätigen Syrer, eine vorherige Genehmigung für jede journalistische Aufgabe oder Filmaufnahmen, was ihre Arbeit behindert und Zeit und Mühe kostet (TNA 8.12.2025), und wodurch die Ergebnisse ihrer Arbeit gemäß einer arabischsprachigen Zeitung der Kontrolle der neuen Medienbehörde unterliegen (YaNSy 3.5.2025). Staatlich orientierte Influencer und finanzstarke externe Medien wie Al Jazeera, Syria TV und Al Araby genießen privilegierten Zugang zu Regierungsbriefings und Plattformen mit hoher Sichtbarkeit (Etana 7.2025; vgl. ReuInst 25.3.2025, RSF 2025a). Mehrere Bürgerjournalisten, die zuvor mit den Regierungsstrukturen in Idlib verbunden waren, wurden in formelle Medieninstitutionen aufgenommen. Während einige als unabhängige Stimmen auftreten, bleiben Fragen hinsichtlich der professionellen Standards und Unparteilichkeit bestehen, da viele Narrative verbreiten, die mit den Übergangsbehörden übereinstimmen. Dies hat zu wachsenden Bedenken hinsichtlich des Medienpluralismus und der Gefahr loyaler Informationssysteme beigetragen (Etana 7.2025). Die neuen Behörden begannen, Journalisten und Medienaktivisten, die vor dem Sturz des Regimes in von den Rebellen kontrollierten Gebieten in Nordsyrien gearbeitet hatten, deutlich zu bevorzugen, auf Kosten der Journalisten, die in den vom Regime kontrollierten Gebieten tätig waren (YaNSy 3.5.2025; vgl. ReuInst 25.3.2025, RSF 2025a). Viele der Letztgenannten sind frustriert, weil ihnen Fragen bei Pressekonferenzen oder Interviews mit Regierungsvertretern verwehrt werden (ReuInst 25.3.2025).
Die Einführung des offiziellen syrischen Fernsehsenders [Al-Ikhbariya Anm.] stieß im Land auf breite Kritik, insbesondere hinsichtlich Qualität, redaktioneller Freiheit und Einstellungspraktiken. Die Auswahl der Mitarbeiter wurde als sehr selektiv empfunden, da viele erfahrene Journalisten ausgeschlossen wurden, während die Berichterstattung des Senders weiterhin streng kontrolliert wird (Etana 7.2025). Die staatliche Nachrichtenagentur Syrian Arab News Agency (SANA) hat nun eine redaktionelle Linie übernommen, die mit der neuen Regierung übereinstimmt (RSF 2025a). Nachdem die neuen Behörden Syriens im Dezember 2024 die Macht übernommen hatten, stellten staatliche Medien und andere Fernsehsender, Radiosender und Medien, die mit der Regierung Assad verbunden waren, ihre Sendungen und Veröffentlichungen ein. Die neuen Behörden gingen hart gegen Medien vor, die der gestürzten Regierung nahestanden, insbesondere gegen die Tageszeitung al-Watan und den Radiosender Sham FM. Am 5.5.2025 nahm das syrische Staatsfernsehen Al Ikhbariya Syria offiziell den Betrieb wieder auf (AN 5.5.2025). Medieninstitutionen, wie die Zeitung al-Watan und der Radiosender Sham FM, wurden von den Behörden übernommen (YaNSy 3.5.2025).
Seit dem Sturz des Regimes hat die Regierung Dutzenden arabischen und ausländischen Agenturen und Medien die Erlangung von Lizenzen für die Tätigkeit im Land erleichtert (AJ 5.12.2025). Die meisten internationalen Nachrichtenagenturen nahmen ihre Berichterstattung aus Damaskus wieder auf, sobald das Regime gestürzt war (RSF 2025a).
Während sich internationale Journalisten frei bewegen dürfen und problemlos berichten können, sieht die Realität für lokale Journalisten ganz anders aus. Sie erleben nach wie vor erschwerte Arbeitsbedingungen (Tagesschau 3.5.2025). Allerdings hat sich der politische Druck auf Journalisten verringert, und lokale Medienorganisationen arbeiten nun daran, einen nachhaltigen Rahmen für eine unabhängige Presse zu schaffen (RSF 2025a). Die Regierung überprüft die Inhalte von Journalisten nicht mehr vor der Veröffentlichung (AJ 8.12.2025). In Ermangelung einer Zentralregierung, die in der Lage ist, Zensur durchzusetzen, kam es direkt nach dem Sturz des Assad-Regimes zu einer höheren Zahl und zu größerer Verbreitung von Informationen, ohne dass eine Medienbehörde oder eine Referenzstelle für journalistische Ethik und Professionalität Aufsicht ausgeübt hätte (TNA 28.7.2025). Die Übergangsphase hat für Journalisten in den von der neuen Regierung unter der HTS kontrollierten Gebieten eine Zeit relativer Sicherheit und Freiheit gebracht, doch die Lage bleibt angespannt, insbesondere für Reporterinnen und Reporter, die religiösen Minderheiten angehören. Syrien belegt Platz 177 von 180 Ländern im Weltpressefreiheitsindex 2025 (RSF 2025b). Nach anfänglich sehr freiem Diskurs mehren sich mittlerweile die Anzeichen, dass die neue Regierung auf Kritik sensibler reagiert und die Kontrolle des öffentlichen Meinungsraumes verstärkt (AA 30.5.2025). Trotz formaler Garantien bleibt der Zugang zum Medienraum ungleich und wird stark von politischen Erwägungen beeinflusst. Unabhängige Journalisten und Medien berichten von zahlreichen Hindernissen, darunter Visumsverweigerung, Überwachung, regionale Zugangsbeschränkung, insbesondere in Küstengebieten, Einschüchterung bis hin zu Verleumdungskampagnen. Diese Muster haben zu Angst und Selbstzensur beigetragen (Etana 7.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge änderten sich die Bewegungsfreiheit und die Vorschriften für Journalisten wöchentlich (MBZ 31.5.2025).
Regierungsnahen Medien zufolge gab es im Jahr 2025 keine Einschränkungen für journalistische und mediale Aktivitäten. Jeder konnte sagen, was er wollte, und es gab keinen einzigen Vorfall, bei dem eine Zeitung oder Website geschlossen oder ein Journalist aufgrund seiner politischen Haltung an seiner Arbeit gehindert wurde. Wenn es zu Verstößen oder Schikanen kam, spiegelten diese nicht die Haltung oder Absicht der Regierung wider, Einschränkungen oder Verbote zu verhängen (Enab 8.12.2025). Mehrere Journalisten in Syrien haben festgestellt, dass sich die Bedingungen erheblich verbessert haben und alle Medien frei reisen und berichten können, einschließlich kritischer Berichterstattung über die neue Regierung, obwohl die Grundlagen für echte Pressefreiheit laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten noch nicht geschaffen sind (AJ 8.12.2025).Nach Angaben mehrere Journalisten sind die meisten Morde, Verletzungen, Verhaftungen und Angriffe auf Journalisten seit dem Sturz Assads am 8.12.2024 auf politische Spaltungen im Land zurückzuführen, wobei die Übergriffe häufig von regionalen Milizen und nicht von Behörden der neuen Regierung begangen wurden (AJ 8.12.2025). Einem Mitglied des syrischen Journalistenverbands zufolge sind keine Fälle von Verhaftung, Verschleppung oder Verfolgung durch Sicherheitskräfte beobachtet worden, die sich gegen Journalisten oder Medienorganisationen wegen ihrer Arbeit oder wegen der Veröffentlichung von Fakten oder Korruptionsfällen gerichtet haben (AJ 5.12.2025). Dem widersprechend berichtet The New Arab über Angriffe auf Forscher und Journalisten berichtet wurde (TNA 9.12.2025). In mehreren Fällen wurden Journalisten wegen der Veröffentlichung von Investigativberichten, der Infragestellung von Ernennungsmechanismen oder der Thematisierung von Identitätsunterschieden in bestimmten Regionen der "Aufwiegelung" oder der "Beleidigung nationaler Symbole" beschuldigt. Lokale Organisationen haben Fälle von verbalen und körperlichen Angriffen auf Journalisten durch lokale bewaffnete Gruppen oder wütende Demonstranten dokumentiert, ohne dass die Behörden sofort eingegriffen hätten. Neu ist allerdings, dass diese Verstöße oft schnell geahndet werden. Die meisten festgenommenen Journalisten wurden innerhalb weniger Tage freigelassen und ihre Fälle geklärt. Einige kehrten sogar mit Unterstützung staatlicher Institutionen an ihren Arbeitsplatz zurück (UltraSyr 7.8.2025). Angehörige einer lokalen bewaffneten Gruppierung griffen in der Stadt Suweida im Mai 2025 sieben Journalisten an, die über die Unterzeichnung eines politischen Abkommens zwischen der neuen Regierung, religiösen und zivilen Führern sowie den Anführern bewaffneter Gruppen in der Region berichtet hatten. Vertreter der Stadt verurteilten die Angriffe, während der Informationsminister am folgenden Tag ein Treffen mit den angegriffenen Medienvertretern abhielt und die Verpflichtung des Ministeriums bekräftigte, sie zu schützen sowie ein sicheres Medienumfeld zu gewährleisten. Schon im Februar wurden fünf Reporter, die über die Massaker an der syrischen Küste berichteten, angegriffen (RSF 6.5.2025). Die neue Regierung zeigte im Vergleich zum Assad-Regime mehr Flexibilität und bekräftigte wiederholt ihre Unterstützung für die Presse- und Medienfreiheit. Dies zeigte sich in lokalen Diskussionsforen und in der Kritik, die nach wie vor überwiegend in den sozialen Medien geäußert wird. Die offiziellen Medien haben zwar erst kürzlich ihre Arbeit aufgenommen, dennoch gibt es Hindernisse für Journalisten.Seit Januar verweigert das Außenministerium einer Journalistin zufolge Journalisten, die an die Küste reisen wollen, ohne Angabe von Gründen die Akkreditierung (Daraj 2.6.2025). Quellen einer syrischen Zeitung teilten mit, dass Journalisten aufgrund von Beiträgen in sozialen Medien, in denen sie die Ereignisse an der syrischen Küste kritisierten, entlassen worden seien (YaNSy 3.5.2025). In einigen Gebieten besteht weiterhin Gefahr. Im März 2025 wurden in der Küstenregion in Latakia drei Journalisten erschossen und weitere angegriffen, hauptsächlich durch Assad-treue Kräfte. Dem Internationalen Komitee zum Schutz von Journalisten zufolge wurden während der Zusammenstöße zwischen drusischen Milizen und Regierungstruppen in Suweida im Juli 2025 Journalisten getötet und andere beschoßen und schikaniert. In Suweida hindern Sicherheitskräfte an Checkpoints der Regierung unabhängige Journalisten daran, in die Stadt zu gelangen (AJ 8.12.2025). Journalisten wurden daran gehindert, die Konfliktgebiete an der Küste zu betreten, mit Ausnahme von Reportern, die die Sicherheitskräfte begleiteten und nur über die offizielle Version der Ereignisse berichteten. Das Gleiche geschah auch bei den Entwicklungen in Jaramana, Sahnaya und Suweida, wo es keine Medienberichterstattung über die Ereignisse gab, außer durch die Begleitung der Sicherheitskräfte und die Darstellung der offiziellen Version. Im Gegensatz dazu standen in den Social-Media-Seiten eine andere Version (YaNSy 3.5.2025). Im Juli 2025 kursierten Videos von syrischen Journalisten und Medienaktivisten, die Clans und bewaffnete Gruppierungen bei den Angriffen in Suweida begleiteten. In den Videos beleidigten diese Medienarbeiter Drusen und zerstörten Privateigentum. Syrische Kommentatoren erklärten, dass es sich bei diesen Personen nicht um Journalisten handele, sondern um Aktivisten in sozialen Netzwerken, insbesondere auf TikTok. Die syrische Regierung warnt vor Hassreden, Aufstachelung und konfessioneller Mobilisierung, insbesondere in den sozialen Medien. Der Informationsminister gab bekannt, dass 300.000 Accounts aktiv falsche oder gefälschte Nachrichten versenden (Almodon 21.7.2025). Im Juli 2025 dokumentierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte Verhaftungen von Journalisten ohne klare Gründe oder Erklärungen durch die Behörden des Gouvernements Quneitra (SNHR 2.8.2025). Zwei Journalisten vom irakisch-kurdischen Sender Channel 8 wurden festgenommen, als sie über die Ereignisse in al-Ashrafieh Sahnaya in der Umgebung von Damaskus berichteten. Sie wurden nach einigen Stunden freigelassen, wobei der Medienbeauftragte des Informationsministeriums, erklärte, dass sie zu Unrecht von einer der Sicherheitsbehörden festgehalten worden seien (YaNSy 3.5.2025). Journalisten, die Verbrechen staatlicher Sicherheitskräfte untersuchen, werden online von regierungsnahen Trollen schikaniert. Einige wurden ohne Anklage festgenommen und erst nach einem öffentlichen Aufschrei wieder freigelassen (Economist 21.8.2025). Journalisten kommen bei türkischen Angriffen immer wieder zu Schaden. Sie werden nicht nur bei ihrer Arbeit an der Front angegriffen, auch die Straße entlang der türkischen Grenze ist gefährlich (IndoCen 3.4.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes haben kulturelle Aktivitäten einen neuen Aufschwung erlebt. Die neue Regierung hat eine tolerante Haltung gegenüber kulturellen Veranstaltungen eingenommen. Konzerte, Kunstausstellungen und Theateraufführungen wurden mit der Zusicherung und Unterstützung der neuen Regierung wieder aufgenommen (IFA 4.3.2025). Im kulturellen Bereich wurde Zensur angewendet, beispielsweise hat das Kulturministerium übersetzte Werke ausländischer Autoren aus den Bereichen Philosophie und Politikwissenschaft redigiert und Inhalte entfernt, die den islamischen Grundsätzen widersprechen (DIS 9.12.2025a).
Eine deutliche Mehrheit der von Foreign Affairs zwischen Ende Oktober und Anfang November 2025 befragten Syrer stimmten zu, dass sie Meinungsfreiheit (73 %), Pressefreiheit (73 %) und die Freiheit zur Teilnahme an friedlichen Protesten (65 %) genießen. Diese Wahrnehmung variiert allerdings je nach Gouvernement. Die Befragten, die in den drei Gouvernements Latakia, Suweida und Tartus leben, glauben nicht, dass sie über umfassende persönliche Freiheiten verfügen. Dort ist weit weniger als die Hälfte der Befragten der Meinung, dass die Meinungsfreiheit (31 %), die Pressefreiheit (34 %) und die Versammlungsfreiheit (16 %) gewährleistet sind. Gleichzeitig glauben nur 35 % der Menschen in diesen Gebieten, dass die Regierung auf ihre Bedürfnisse eingeht, und nur 41 % sind mit der Leistung der nationalen Regierung zufrieden (FA 5.12.2025).
Meinungsfreiheit
Nach der Machtergreifung durch Ahmad ash-Shara' ist die Ausübung von Grundfreiheiten zweifelsfrei leichter geworden. Im Gegensatz zum Assad-Regime ist begrenzte Kritik an der Übergangsregierung ohne Strafe möglich, wie auch die Veröffentlichung von kritischen Medienberichten oder Blogs (ÖB Damaskus 19.1.2026). Nach dem Sturz der früheren Regierung erweiterte sich die Meinungsfreiheit in Syrien zunächst, und die Menschen äußerten sich offen kritisch gegenüber den neuen Behörden. Diese Offenheit hat jedoch allmählich abgenommen (DIS 9.12.2025a). Die Meinungs-, Ausdrucks- und Pressefreiheit wurde zwar ausdrücklich durch eine Verfassungserklärung garantiert, die eine fünfjährige Übergangsphase regelt, gleichzeitig ist es verboten, "die Verbrechen [des Assad-Regimes] zu leugnen, zu loben, zu rechtfertigen oder herunterzuspielen", was darauf hindeutet, dass die Meinungsfreiheit nicht absolut ist und es einen gewissen Interpretationsspielraum gibt, bezüglich dem, was erlaubt ist (ReuInst 25.3.2025).
Zum ersten Mal seit sechs Jahrzehnten kann jeder die Behörden und den Präsidenten kritisieren, ohne verhaftet oder zur Rechenschaft gezogen zu werden. Diskussionen über öffentliche Angelegenheiten, einschließlich sensibler Themen im Zusammenhang mit Sekten und lokalen Gemeinschaften, sind ebenso möglich, wie die Darstellung vielfältiger Narrative, anstelle von zuvor dem Narrativ der Behörden als einzig zugelassenes (TNA 8.12.2025). Im Allgemeinen ist es möglich, die Übergangsregierung zu kritisieren, und viele Beschwerden oder Bedenken können öffentlich geäußert werden, ohne dass dies direkte Konsequenzen nach sich zieht. Allerdings ist der Raum für freie Meinungsäußerung insgesamt zunehmend eingeschränkt worden, auch wenn er nach wie vor weniger restriktiv ist als unter der früheren Regierung (DIS 9.12.2025a). Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Repressalien wegen demokratischer Kritik am Regime (ÖB Damaskus 26.11.2025). Es gibt keine Informationen darüber, dass jemand, der sich gegen die HTS ausspricht, von der Übergangsregierung inhaftiert worden wäre. Man kann sich frei äußern in den sozialen Medien. Menschen kritisieren den Präsidenten ash-Shara’, sind aber weiterhin in ihren Funktionen tätig. Es gibt keine Fälle, in denen Menschen aufgrund ihrer Meinung inhaftiert wurden. Die Meinungsfreiheit wird respektiert. Die Fälle, in denen Journalisten inhaftiert wurden, waren aus anderen Gründen (SyrExp01 18.11.2025). Demgegenüber berichten Aktivisten (BBC 12.8.2025). Einige Aktivisten der Zivilgesellschaft wurden für kurze Zeit inhaftiert und anschließend wieder freigelassen (SyrExp01 18.11.2025). Aktivisten der Zivilgesellschaft äußern, dass Kritik als Verrat angesehen wird (Economist 21.8.2025). Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2025 im Gouvernement Hama Verhaftungen bzw. Festnahmen durch Kräfte der Inneren Sicherheit von Personen, die die neue Regierung auf Social Media kritisiert hatten (SNHR 4.7.2025a). Ein anderer Syrien-Experte berichtet hingegen, dass sich das neue System wenig vom alten unterscheidet. Demnach steht es offiziell für Toleranz ein, in der Praxis würde es sich aber anders verhalten, wobei dies sich je nach Region unterscheidet. Dem Experten zufolge ist es unwahrscheinlich, dass jemand der sich kritisch gegenüber der HTS äußert, von dieser einen Job erhält (SyrExp02 6.1.2026).
Versammlungsfreiheit
Syrern wurde das Recht, ohne offizielle Genehmigung zu demonstrieren, eingeräumt, wie bei den Protesten in Damaskus während der Zusammenstöße in Suweida im Juli 2025 ersichtlich (AJ 5.12.2025). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge ließ die Übergangsregierung Demonstrationen zu unregelmäßigen Gehaltszahlungen, gegen Massenentlassungen und die Verfassungserklärung zu und schritt nicht ein (MBZ 31.5.2025).
Diesen Aussagen stehen folgende Berichte gegenüber:
Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte dokumentierte im November 2025 friedliche Demonstrationen im Gouvernement Hama. Die Demonstranten fordeten ein Ende der Tötungen, die Aufhebung der Unterdrückung des Volkes sowie die sofortige Freilassung von Inhaftierten. Die Demonstrationen breiteten sich aus, im Gouvernement Latakia wurden einige Hauptstraßen gesperrt, um sie einzudämmen. In mehreren Gebieten setzten die Behörden außerdem scharfe Munition ein, um Sitzblockaden aufzulösen, und sperrten einige Stadtteile, in denen Mitglieder der alawitischen Glaubensgemeinschaft leben. In der Stadt Homs kam es ebenfalls zu Demonstrationen, bei denen mehrere Demonstranten verhaftet und Tränengas sowie Gewalt zur Auflösung einer Sitzblockade eingesetzt wurden, begleitet von willkürlichen Schüssen auf Demonstranten. Einige Demonstranten wurden auch von Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheit überfahren (SOHR 25.11.2025a) Die Festnahmen in Homs gingen mit körperlichen Übergriffen auf die Festgenommenen einher, die vor den Augen der Demonstranten und Passanten geschlagen wurden (SOHR 25.11.2025b). Im Juli 2025 wurden mehrere Bürgerrechtler bei einer friedlichen Protestkundgebung vor dem Gebäude der Volksversammlung in der Hauptstadt Damaskus körperlich und verbal von Zivilisten angegriffen. Die Kundgebung war Teil einer Initiative, die darauf abzielte, die eskalierende Gewalt im Gouvernement Suweida zu beenden und den Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Förderung des inneren Friedens im Land zu fordern. Die Sicherheitskräfte und die Polizei griffen nicht ein (SNHR 20.7.2025). Ende Dezember 2025 kam es nach einer Explosion in einer Moschee in Homs zu Protesten von überwiegend alawitischen Personen in Latakia. Mindestens zwei Menschen starben, wobei es widersprüchliche Berichte darüber gibt, wer die Angreifer und wer die Opfer waren. Die staatlichen syrischen Medien berichteten von einem Angriff gegen Sicherheitskräfte und Zivilisten durch Anhänger des gestürzten Assad-Regimes, während die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte berichtete, dass zwei Demonstranten durch Schüsse von Sicherheitskräften und Anhängern der Regierung getötet wurden (NYT 28.12.2025).
In Latakia fanden große regierungsfreundliche Demonstrationen statt, bei denen sich Hunderte von jungen Menschen, Männern und Frauen, in den Seiten- und Hauptstraßen versammelten, Fahnen und Transparente schwenkten und Sprechchöre anstimmten. Laut den Quellen entwickelten sich die Demonstrationen zu einem Massenmarsch, der durch mehrere Hauptstraßen zog, begleitet von lauten Stimmen und Sprechchören, die zur Einheit Syriens aufriefen (SOHR 28.11.2025a). Mitglieder der alawitischen Gemeinschaft in den Gouvernements Latakia, Tartus, Homs und Hama wurden durch Regierungsbehörden in Zusammenarbeit mit lokalen Ältesten unter Druck gesetzt und bedroht, um sie zur Teilnahme an regierungsfreundlichen Demonstrationen zur Unterstützung der Übergangsregierung zu zwingen (SOHR 28.11.2025b). Mitte Juni kam es in 'Afrin zu Demonstrationen nach dem gewaltsamen Tod eines Teenagers durch arabische Siedler, die sich nach der türkischen Operation auf 'Afrin dort angesiedelt hatten. Die Demonstrationen wurden von der durch die Türkei unterstützten Militärpolizei gewaltsam aufgelöst, während die Sicherheitskräfte der neuen syrischen Regierung tatenlos zuschauten (KuPI 15.7.2025).
Religionsfreiheit
[Informationen zu den einzelnen Glaubensgemeinschaften und den Umgang mit ihnen finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten und entsprechende Unterkapitel.]
In der Verfassungserklärung vom 13.3.2025 heißt es in Artikel 3 Absatz 1, dass die islamische Rechtswissenschaft die wichtigste Quelle der Gesetzgebung ist (ACRPS 5.2025).
Bislang ist kein eindeutiger Trend zur institutionellen Islamisierung durch die syrische Regierung zu beobachten. Sie lässt religiösen Konservatismus zu, der im heutigen Syrien tatsächlich weiter verbreitet ist (religiöse Veranstaltungen, Koranauswendiglernen-Wettbewerbe, öffentliche Gebete, Förderung traditioneller Kleidung), jedoch derzeit ohne Zwang. Religiöse Äußerungen kommen "von unten", aus Teilen der konservativen sunnitischen Bevölkerung, und nicht unbedingt aufgrund einer Anweisung der Behörden von oben. Wenn Beamte versucht haben, islamische Normen zu fördern, stießen sie oft auf öffentlichen Widerstand, der sie letztendlich zum Rückzug zwang. Dies geschah beispielsweise, als versucht wurde, an öffentlichen Stränden sittsame Badekleidung vorzuschreiben oder mehr religiöse Inhalte in Schulbücher aufzunehmen (INSS 14.12.2025). Dem gegenüber berichtet Etana, dass sich unter den Übergangsbehörden in der Übergangsphase ein deutlicher Rückgriff auf moralischen Konservatismus bei der Regulierung des sozialen Lebens gezeigt hat. Obwohl in den meisten Fällen nicht formell kodifiziert, deuten neue Praktiken auf eine zunehmende Einmischung in Fragen der persönlichen Freiheit hin. Die Behörden haben "Sittlichkeitsrichtlinien" für die Kleidung von Frauen im öffentlichen Raum eingeführt, darunter ein Dekret vom Juni 2025, das Burkinis an öffentlichen Stränden vorschreibt, obwohl westliche Badebekleidung in privaten Resorts weiterhin erlaubt ist. Der Alkoholkonsum ist zwar nicht offiziell verboten, wird jedoch kritisch beobachtet, und es gibt Anzeichen dafür, dass künftige Gesetze weitere Einschränkungen vorsehen könnten, insbesondere in Gebieten mit sunnitischer Mehrheit (Etana 7.2025).
Freie Religionsausübung ist möglich, allerdings macht sich unter Nicht-Sunniten eine gewisse Angst vor der sunnitischen Mehrheit und den sunnitischen Machthabern bemerkbar. Es gibt Berichte über Belästigungen durch Sunniten gegenüber Christen. Anzumerken ist allerdings, dass das Regime von ash-Shara' vor allem Übergriffe gegenüber Christen verhindern möchte, um nicht seine internationale Reputation und dringend notwendige Investitionen aus dem Ausland zu gefährden (ÖB Damaskus 19.1.2026).
Vereinigungsfreiheit
Der syrische Übergangspremierminister Mohammad al-Bashir ordnete am 6.2.2025 die Auflösung der Generalversammlung der Syrischen Journalistengewerkschaft und die Ernennung eines vorübergehenden Büros aus Vertretern außerhalb dieser Gewerkschaft an (IFJ 12.2.2025). Diese Vertreter wurden damit beauftragt, die Leitung der Gewerkschaft zu übernehmen und eine neue Generalversammlung zu organisieren (NUJ UK 12.2.2025). Im März 2025 kam es zu einer Neugründung der syrischen Gewerkschaftsbewegung und ihrer Institutionen. Die Regierung erließ einen Beschluss zur Wiedergründung der syrischen Journalistengewerkschaft auf der Grundlage der Gesetzgebung aus der Assad-Ära, da der Übergangs-Gesetzgebungsrat noch nicht gebildet worden war. Die Regierung löste außerdem die Gewerkschaftsorgane der Rechtsanwälte in mehreren Provinzen auf – wie bereits in Aleppo geschehen – und reformierte sie im Einklang mit der Vision der neuen Behörden. Dies geschah auch in der Ingenieursgewerkschaft und bei der Bildung von Zweigräten für Gewerkschaften von Pflege- und medizinischen Fachkräften. Die Vorstände der Landwirtschaftsgewerkschaften wurden ebenfalls neu ernannt, wie es in Dar'aa der Fall war (Harmoon 29.3.2025).
Quellen […]
Oppositionelle Gesinnung
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Oppositionelle Gesinnung:
Die Verfassungserklärung von März 2025 bekräftigt kulturelle und sprachliche Rechte und erkennt die politische Teilhabe an (Artikel 14), obwohl beides in vagen Begriffen formuliert ist, was ihre Durchsetzbarkeit einschränkt. Bis Mitte 2025 wurde noch kein Gesetz zur Zulassung politischer Parteien erlassen, sodass es im politischen Raum Syriens keinen Rechtspluralismus und keine strukturierte Opposition gibt (Etana 7.2025). Obwohl die neue Verfassung das Recht auf Gründung politischer Parteien garantiert, muss das Rahmengesetz noch umgesetzt werden (FR24 8.12.2025).
Die neuen Behörden haben ihre Unzufriedenheit mit politischen Gruppierungen zum Ausdruck gebracht und den Wunsch geäußert, Delegationen zu empfangen, die Regionen oder lokale Gemeinschaften vertreten. Sie sind der Ansicht, dass die Gründung oder Wiederbelebung politischer Parteien verfrüht ist und verschoben werden sollte, bis sich die Sicherheitslage, die Versorgung, die Regierungsführung und die wirtschaftliche Situation stabilisiert haben (Syria TV 31.3.2025a).
Derzeit ist die Opposition gegen die syrische Regierung ein wenig organisiertes und neuartiges Unterfangen (FR24 8.12.2025). Aktivisten der Zivilgesellschaft versuchen, eine organisierte Opposition aufzubauen. Ash-Shara' hat noch keinen seiner neuen Gegner inhaftiert (Economist 20.8.2025). Die zurückhaltende Reaktion der Regierung auf die Ausschreitungen gegen Minderheiten [z.B. gegen Alawiten an der Küste im März 2025 oder gegen Drusen im Juli 2025 Anm. (s. dazu Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten)] hat einige Menschen dazu ermutigt, sich zu organisieren. Eine zunehmende Anzahl an Syrern, insbesondere aus Minderheitengruppen, äußert Unzufriedenheit mit der neuen Regierung. Erste Anzeichen einer organisierten Opposition werden sichtbar. Im Juli 2025, inmitten des Blutbads in Suweida, gründete eine Koalition von Aktivisten die Syrian Centenary Initiative. Dies scheint der Beginn einer organisierten politischen Opposition gegen die Regierung von ash-Shara' zu sein. Ihre erste Maßnahme war die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand. Außerdem forderte sie die Regierung auf, die im März 2025 unterzeichnete Verfassungserklärung zu überarbeiten, um die Gründung politischer Parteien zu ermöglichen und zivilgesellschaftlichen Gruppen mehr Schutz zu bieten. Die Regierung hat die Forderungen der Bewegung ignoriert und ihre Mitglieder mit einer Verleumdungskampagne angegriffen (Economist 21.8.2025). Die Union der syrischen Alawiten in Europa gab am 8.12.2025 die Bildung einer neuen Oppositionsgruppe bekannt (BBC 8.12.2025a). Die regierungsführende Ha'yat Tahrir ash-Sham (HTS) gestattet einem Syrien-Experten zufolge zivile Gruppierungen, solange sie der HTS selbst angehören (SyrExp02 6.1.2026).
Einem von der Staatendokumentation befragten Syrienexperten zufolge gibt es keine Informationen über eine fortlaufende Verfolgungskampagne gegen die Gegner von ash-Shara' oder die Gegner der HTS-Führung. Es gibt einige Fälle, in denen al-Jolani [früherer Name von ash-Shara' Anm.] in Idlib einige Gegner inhaftiert hat. Seit er jedoch am 8.12.2024 die Kontrolle über die Regierung übernommen hat, gibt es keinen Fall mehr, in dem jemand, der sich gegen ash-Shara’ stellt, inhaftiert wurde (SyrExp01 18.11.2025).
Einige der Gruppierungen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), die für frühere Spannungen mit der HTS bekannt waren, wurden vom HTS-Netzwerk, das die Regierung und ihren Militärapparat leitet, kooptiert. In 'Azaz wurde die Northern Storm Brigade – einst Teil der Levant Front (Jabha Shamiya) und seit langem bekannt für ihren Widerstand gegen die Übergriffe von HTS – in die 60. Division der Armee eingegliedert, die von einem ehemaligen HTS-Kommandeur geführt wird. Die Ernennung von Mudar Najjar, einer prominenten Persönlichkeit der Levant Front, zum stellvertretenden Kommandanten (ebenfalls im Rang eines Brigadegenerals) deutet auf eine ausgehandelte Einigung zwischen den neuen Machthabern und den alten Gegnern hin. Dabei handelt es sich weniger um eine vollständige Integration als vielmehr um eine sorgfältig gesteuerte Kooptierung, bei der wichtige Netzwerke unter der Aufsicht eines HTS-Veteranen erhalten bleiben (A.J. Tamimi 6.12.2025).
The Indipendent zufolge wurde ein Angehöriger der Hizb at-Tahrir (Befreiungspartei), einer international agierenden Gruppierung, die eine friedliche Rückkehr zum islamischen Kalifat fordert, verhaftet, der 2017 gegen die HTS protestiert hatte. Er wurde wegen seiner Aktivitäten gegen die HTS mehrfach verhaftet, zuletzt im Oktober 2024, etwa einen Monat vor Beginn der Operation, die zum Sturz al-Assads geführt hatte. Die neuen Behörden haben ihn im Dezember 2025 zu zehn Jahren Haft verurteilt, wobei die Hintergründe für das Urteil unklar sind (IndepAr 4.1.2026).
Quellen […]
Todesstrafe und außergerichtliche Tötungen
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Auf Grundlage des Gesetzes Nr. 49 von 1980 wurden Zehntausende Syrer unter Hafez al-Assad zum Tode verurteilt. Präsident Bashar al-Assad wandte dieses Gesetz weiterhin an, es wurden aber vor 2011 keine Todesurteile mehr vollstreckt. Mit dem Ausbruch des Bürgerkriegs nahm er jedoch diese Form der Tötung wieder auf. Gemäß Experten für syrisches Recht ist dieses Gesetz zusammen mit allen anderen Ausnahmegesetzen, der Verfassung und den Sondergerichten sowie der Auflösung der Volksversammlung, die die Übergangsregierung eilig abgeschafft hat, mit dem Sturz al-Assads ungültig. Es wurde nicht angewandt, und niemand wurde auf seiner Grundlage verhaftet. Es muss von der Regierung nicht ausdrücklich erwähnt werden, da auch kein anderes Gesetz ausdrücklich erwähnt wurde (SHRC 7.7.2025). Demgegenüber berichten andere Quellen, dass auch wenn die neue Regierung die berüchtigten Anti-Terrorgerichte abgeschafft hat, die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe im Einklang mit der im März 2025 veröffentlichten Verfassungserklärung weiterhin möglich bleibt. Ein offizielles Moratorium gibt es nicht. Ob es zur Anwendung der Todesstrafe kommt bzw. kommen wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen (AA 30.5.2025). Amnesty International zufolge ist die Todesstrafe weiterhin gesetzlich vorgesehen (AI o.D.b).
In sozialen Medien kursierten Berichte über die Verhängung der Todesstrafe gegen mehrere Beamte des früheren Regimes. Das Justizministerium erklärte diese Berichte für falsch. Die Pressestelle des Ministeriums bestätigte, dass die genannten Personen weiterhin Gegenstand von Ermittlungen und Gerichtsverfahren sind und dass bislang keine gerichtlichen Urteile gegen sie ergangen sind (SANA 2.10.2025; vgl. Enab 3.10.2025b).
Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) dokumentierte seit 8.12.2024 60 Morde und Hinrichtungen vor Ort, bei denen 112 Menschen, darunter Frauen und Kinder getötet wurden (SOHR 3.1.2025). Berichten und unbestätigten Videos zufolge sollen die neuen Sicherheitskräfte einen Informanten des gestürzten Präsidenten öffentlich durch einen Schuss in den Kopf erschossen haben (Arabiya 10.1.2025). [Weitere Informationen zur Menschenrechtslage finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage]. Berichten zufolge führten die Kräfte der Übergangsregierung im Dezember 2024 Sammelhinrichtungen in Latakia an Personen durch, die sie als Offiziere der Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) bezeichneten (AlMayadeen 10.12.2024). Im April 2025 hat der syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge ein Angehöriger der Allgemeinen Sicherheitskräfte [Kräfte der Inneren Sicherheit Anm.] einen Mann in der Provinz Homs erschossen. Gemeinsam mit einem zweiten bewaffneten Mann eröffnete er auf einem Motorrad sitzend das Feuer auf den Zivilisten (SOHR 20.4.2025). Ein Sprecher der Vereinten Nationen bezeichnete einige der Tötungen, die im März im Zuge der Massaker an Alawiten in der Küstenregion erfolgten, als Sammelhinrichtungen. Diese wurden aus konfessionellen Gründen in Tartous, Latakia und Hama von angeblich mit der neuen Regierung verbundenen Gruppierungen durchgeführt (UN News 11.3.2025). [Weitere Informationen zu den Massakern an der Küste finden sich in den Kapitel Sicherheitslage und Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen]
Quellen […]
Todesstrafe in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-23 21:08
Im Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) von 2023 sind im Artikel 38 das Recht auf Leben sowie ein Verbot der Todesstrafe festgehalten (RIC 14.12.2023). Bereits in der Charta des Sozialjustizsystems 2019 erkannten die autonomen Behörden die Anwendbarkeit des Völkerrechts an, verpflichteten sich den Menschenrechten und schafften die Todesstrafe ab (AI 2024).
Eine Quelle von Enab Baladi dementierte Berichte über aktuelle Hinrichtungen von Häftlingen in den Gefängnissen der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) im Stadtteil Sheikh Maqsoud in Aleppo (Enab 12.7.2025).
Anfang Juli 2025 kam es zur Tötung eines 14-Jährigen Burschen aus der Stadt ar-Raqqa durch Mitglieder der SDF, welche Menschenrechtsaktivisten als standrechtliche Hinrichtung bezeichneten (TNA 3.7.2025).
Quellen […]
Ethnische und religiöse Minderheiten
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Laut einem Bericht des US-Außenministeriums über Religionsfreiheit aus dem Jahr 2023 sind 74 % der Bevölkerung Sunniten, mit einer vielfältigen ethnischen Mischung aus mehrheitlich Arabern, Kurden, Tscherkessen, Tschetschenen und einigen Turkmenen. Neben den Sunniten gibt es weitere islamische Gruppen, darunter Alawiten, Ismailiten und Schiiten, die nach Schätzungen des US-Außenministeriums zusammen 13 % der Bevölkerung ausmachen. Christen stellen unterschiedlichen Angaben zufolge 2,5-10 % der Bevölkerung. Sunniten leben überall im Land (USDOS 30.6.2024). Die Vielfalt Syriens beschränkt sich nicht auf die konfessionelle Dimension, sondern erstreckt sich auf zahlreiche ethnische Gruppen wie Kurden, Armenier, Turkmenen, Tscherkessen und andere. Araber sind die überwältigende Mehrheit in Syrien, gefolgt von Kurden (BBC 12.12.2024). Demografische Daten für Syrien sind unzuverlässig, und die derzeitigen Standorte von Minderheitengemeinschaften sind aufgrund der erheblichen Umwälzungen, die das Land unter der Herrschaft von Bashar al-Assad erlebte, ähnlich schwer zu ermitteln (MRG 1.2025). In Syrien wird die Religionszugehörigkeit jedes Bürgers auf seinem Personalausweis vermerkt, unabhängig von seinen persönlichen Überzeugungen oder nicht-religiösen Ansichten (DIS 9.12.2025a).
Auf folgender Karte von France 24 ist die ethnische und religiöse Zusammensetzung Syriens dargestellt:

Obwohl die Zahlen nicht überprüft werden können, wird geschätzt, dass im Bürgerkrieg weit über 500.000 Menschen getötet und über zwölf Millionen innerhalb Syriens oder ins Ausland vertrieben wurden, darunter Alawiten, Christen (einschließlich Armenier und Assyrer), Drusen, Ismailiten, Kurden, Turkmenen, Zwölfer-Schiiten, Jesiden und andere. Al-Assads zynische Mobilisierung von Ängsten innerhalb der Gemeinschaft vor dem Hintergrund des wachsenden Einflusses extremistischer Elemente innerhalb der syrischen Oppositionskräfte führte zu einer zunehmend konfessionell geprägten Landschaft – beschleunigt durch die Vertreibung von Minderheiten durch militante Gruppen in Gebieten, die unter ihrer Kontrolle standen. Infolgedessen hat sich die Demografie des Landes neu geordnet, wobei sich die religiösen Minderheiten in den von der Regierung kontrollierten Gebieten in Zentral- und Südsyrien konzentrieren, während die Bevölkerung im Norden nun größtenteils sunnitisch ist (MRG 1.2025).
Von Anfang an zeigten die neuen Behörden bewusst die Absicht, eine Abkehr von den spaltenden Praktiken ihrer Vorgänger zu signalisieren (AC 20.12.2024). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge ist der Schutz der verschiedenen Religionsgemeinschaften eine Priorität. So wurden laut einer Quelle Kontrollposten außerhalb christlicher und alawitischer Städte und Dörfer im Gouvernement Hama errichtet, unter anderem um die lokalen Gemeinschaften vor möglichen Racheangriffen zu schützen (MBZ 31.5.2025). Übergangspräsident ash-Shara' ist bestrebt, das Land unter seiner Führung als verlässlichen Partner sowohl für den Westen als auch für andere wichtige Akteure aufzubauen. Gewaltausbrüche gegen Minderheiten und Diskriminierung laufen dem zuwider. Allerdings korrespondiert die Lage in verschiedenen Landesteilen nicht mit dieser Politik (ÖB Damaskus 26.11.2025). Wiederholte Gewaltausbrüche, an denen Minderheiten beteiligt sind, haben ernste Zweifel daran aufkommen lassen, ob die ehemaligen islamistischen Rebellen, die nun das Land führen, in der Lage sind, die Sicherheit und Stabilität in ganz Syrien zu gewährleisten und die verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen zu schützen. Die neue Führung Syriens hat den Minderheiten versichert, dass sie in Sicherheit sind. Doch wiederkehrende Unruhen haben diese Zusicherungen untergraben und das Misstrauen gegenüber der Zentralregierung in Damaskus verstärkt (NYT 22.7.2025). Trotz der Zusicherungen der Regierung, allen Syrern Schutz gewähren zu wollen, berichten Quellen, dass die Behörden nicht in der Lage sind, diesen Schutz zu gewährleisten, Ermittlungen durchzuführen oder Täter strafrechtlich zu verfolgen, und dass es derzeit keinen funktionierenden Mechanismus zum Schutz von Personen gibt, die unmittelbar bedroht sind. In großen städtischen Zentren wie Damaskus, Homs, Aleppo und Latakia, wo die Sicherheitskräfte stärker präsent sind, ist der Schutz durch die Regierung konsequenter. Im Gegensatz dazu sind ländliche und abgelegene Gebiete aufgrund der weitverbreiteten Verfügbarkeit von Waffen und der begrenzten Präsenz staatlicher Institutionen nach wie vor schwer zu kontrollieren, was bewaffneten Gruppen und einflussreichen lokalen Akteuren eine erhebliche Autonomie ermöglicht. In diesem ungleichen Sicherheitsumfeld unterscheidet sich auch das Schutzniveau zwischen den verschiedenen Gemeinschaften. Laut einer Quelle variiert der Schutz von Minderheiten je nach Gruppe (DIS 9.12.2025a).
Der aktuelle syrische Rechtsrahmen sieht keinen Schutz für ethnische und religiöse Minderheiten in Syrien vor. Ethnische und religiöse Minderheiten werden in nationalen Gesetzen, Verordnungen, Rundschreiben oder Volkszählungen nicht anerkannt, mit Ausnahme des Personenstandsgesetzes, das Ehe, Scheidung, Erbschaft und Testamente regelt. Für Muslime und für die drusischen, katholischen, evangelischen, jüdischen sowie die griechisch-, syrisch- und armenisch-orthodoxen Gemeinschaften gibt es spezifische Personenstandsgesetze, für Jesiden hingegen nicht. Darüber hinaus diskriminieren mehrere Bestimmungen religiöse Minderheiten. In Bezug auf das Erbrecht verbieten die Personenstandsgesetze die interreligiöse Erbfolge, einschließlich der Erbfolge zwischen Ehegatten und ihren Kindern, wenn die Ehegatten nicht derselben Religion (Islam, Christentum) angehören. Darüber hinaus entscheiden syrische Gerichte im Falle einer Scheidung in der Regel, dass das Sorgerecht für das Kind jenem Elternteil übertragen wird, das dem islamischen Glauben angehört (STJ 14.5.2025). In der Verfassungserklärung von März 2025 bleiben Minderheitenrechte und gesellschaftliche Vielfalt unerwähnt (AC 13.5.2025). Sie bekräftigt einen mehrheitlich sunnitischen Rahmen und bietet keinen Rechtspluralismus oder durchsetzbaren Schutz für Minderheiten. Diese Architektur formt die staatliche Identität entlang konfessioneller Linien neu und vertieft sowohl die strukturelle als auch die wahrgenommene Marginalisierung nicht-sunnitischer Gemeinschaften (Etana 7.2025).
Im August wurde eine Konferenz in der nordöstlichen Stadt al-Hasaka abgehalten. 400 Vertreter von Minderheiten, darunter Kurden, Alawiten und Drusen, nahmen an dem Treffen teil, das von kurdischen Führern einberufen wurde. In einer Erklärung zu den Gesprächen wurde eine neue Verfassung gefordert, welche die Rechte von Minderheiten garantiert (REU 15.9.2025; vgl. AP 14.8.2025). Die syrische Regierung kritisierte das Treffen und behauptete, dass manche Teilnehmer sezessionistische Absichten haben (AP 14.8.2025).
Das Assad-Regime hat jahrzehntelang christliche und andere Minderheiten in Syrien eingeschüchtert und ihnen in Aussicht gestellt, dass der Sturz des Regimes unweigerlich zu einem Katastrophenszenario mit kämpfenden muslimischen Extremistengruppen führen würde. Diese Strategie trug dazu bei, weitere Spaltungen zwischen den Gemeinschaften herbeizuführen und Angst zu schüren (NLM 26.6.2025). Die tiefen konfessionellen Spaltungen des Landes haben sich als eine der größten Herausforderungen für die neue Regierung erwiesen. Sie hat noch immer nicht die vollständige Kontrolle über alle Regionen. Seit dem Sturz al-Assads haben wiederholte Episoden von religiös motiviertem Blutvergießen Zweifel daran aufkommen lassen, ob die neue Regierung in der Lage ist, Syriens Mosaik ethnischer und religiöser Minderheiten zu schützen. Trotz öffentlicher Beteuerungen von Regierungsvertretern, dass sich Minderheiten sicher fühlen sollten, stehen viele Mitglieder dieser Gemeinschaften den neuen Behörden weiterhin misstrauisch gegenüber, die wiederholt darum bemüht waren, zu verhindern, dass konfessionelle Spannungen zu weit verbreiteten Blutvergießen eskalieren. Konfessionelle Gewalt wurde mitunter von den Sicherheitskräften der Regierung selbst oder von mit ihnen verbundenen oder verbündeten Kämpfern ausgeübt. Im März 2025 eskalierte ein Hinterhalt von pro-Assad-Kämpfern auf Regierungssicherheitskräfte entlang der syrischen Küste zu einem religiös motivierten Massaker, bei dem mindestens 1.400 Menschen ums Leben kamen, die meisten davon Alawiten [Details dazu finden sich in den Kapiteln Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen und Sicherheitslage]. Zwei Monate später forderte ein weiterer Ausbruch konfessioneller Gewalt vor den Toren von Damaskus mehr als 100 Todesopfer. Im Juli 2025 eskalierte ein Überfall bewaffneter Beduinen auf einer Autobahn in der Nähe der südlichen Stadt Suweida zu konfessioneller Gewalt, bei der laut Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) etwa 2.000 Menschen ums Leben kamen – viele davon Angehörige der religiösen Minderheit der Drusen [Details dazu finden sich in den Kapiteln Ethnische und religiöse Minderheiten / Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen und Sicherheitslage] (NYT 24.11.2025). Angesichts der umfassenden Verbrechen des Assad-Regimes und der verschiedenen im Bürgerkrieg tätigen Gruppen sind Übergangsjustiz, Rache und ethnisch-religiöse Spannungen stets präsente Themen im Land. Es gibt in Syrien verschiedene Richtungen des Islams, die vom Übergangsregime toleriert werden. Allerdings haben die Massaker an überwiegend schiitischen Alawiten im März 2025 und der Gewaltausbruch gegen Alawiten in Homs im November 2025 gezeigt, dass es auf Ebene der Bevölkerung immer wieder zu Spannungen und teilweise auch Gewalt gegen Andersgläubige kommt (ÖB Damaskus 26.11.2025). Ein syrischer Priester erklärte, dass die Situation für nicht-dominante Religionsgemeinschaften zunehmend schwieriger werde. Jedes Mal, wenn die Kirche mit der Regierung spreche, würde behauptet, dass es sich um einen Einzelfall handle (ACN 26.6.2025). Seit dem Sturz der Assad-Regierung sind bestimmte ethnisch-religiöse Gruppen in ganz Syrien einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt. Laut SOHR sind normale Zivilisten im Allgemeinen nur einem begrenzten Risiko körperlicher Gewalt ausgesetzt. Alawiten, schiitische Muslime und in geringerem Maße auch Drusen sind jedoch der Gefahr ausgesetzt, angegriffen zu werden, wobei das Ausmaß der Bedrohung je nach Gouvernement variiert (DIS 6.2025).
Einer Umfrage von Etana Syria im Mai 2025 zufolge, fühlen sich 85 % der sunnitischen Befragten sicher unter der Übergangsregierung, während nur 21 % der alawitischen, 18 % der drusischen und 22 % der christlichen Befragten angaben, sich sicher zu fühlen. 77 % der Befragten, die einer Minderheit angehören, gaben an, dass sie sich nicht ausreichend von der Regierung vertreten fühlen und 78 % kritisierten mangelnde Transparenz. In überwiegend von Sunniten bewohnten Gebieten, wie Idlib, Dar'aa, ar-Raqqa, Aleppo und Deir ez-Zour ist die Zustimmung gegenüber der Regierung höher. Diese Bedenken sind nicht abstrakt, sondern haben konkrete Konsequenzen. In Regionen wie Suweida und Deir ez-Zour wenden sich marginalisierte Gemeinschaften zunehmend informellen Machtstrukturen zu - darunter Stammesräte, lokale de facto Behörden und bewaffnete Gruppierungen - um Streit zu schlichten oder Dienstleistungen zu erhalten (Etana 7.2025).
Zu viele Tote unter den religiösen Minderheiten – Alawiten, Drusen, Christen – haben das Vertrauen zerstört. Die Führung in Damaskus streitet Verantwortung ab und scheint Angst vor den Radikalen in den eigenen Reihen zu haben, ohne die sie nicht an die Macht gekommen wäre (Standard 15.7.2025). Immer mehr Syrer, insbesondere aus Minderheitengruppen, äußern ihre Unzufriedenheit mit der neuen Regierung. Der unmittelbare Auslöser ist das blutige Aufeinandertreffen verschiedener Glaubensgemeinschaften – und die unzureichende Reaktion des Staates darauf. Die Reaktion der Regierung auf die Vorfälle gegen Alawiten im März und gegen Drusen im Juli 2025 weckten kein Vertrauen. Im März 2025 reagierte sie nur zögerlich, um das Töten zu beenden. Im Juli 2025 wurden ihre eigenen Truppen beschuldigt, Gräueltaten begangen zu haben. Ein Ausschuss, der zur Untersuchung der Massaker an der Küste eingerichtet wurde, legte einen Bericht vor, der viele enttäuschte. Kritiker in Damaskus sagen, das Regime habe das syrische Militärkommando von jeder wirklichen Verantwortung für die Rolle seiner Truppen bei den Massakern an der Küste freigesprochen und ziehe es vor, die Schuld auf einzelne Täter abzuwälzen. Für die Minderheiten ist die Botschaft klar: Die neuen Machthaber in Syrien sprechen nicht für sie, hören ihnen nicht zu und können – oder wollen – sie nicht schützen (Economist 21.8.2025).
Verschiedenen Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge forderte das Ministerium für religiöse Stiftungen (Awqaf) am 18.2.2025 aus Respekt vor den Fastenden, während der Fastenzeiten (Ramadan) auf öffentliches Essen und Trinken zu verzichten. Dabei wies das Ministerium darauf hin, dass Personen, die in der Öffentlichkeit aßen oder tranken, mit einer Geldstrafe und möglicherweise einer Freiheitsstrafe rechnen müssten. Den konsultierten Quellen waren keine Fälle bekannt, in denen Personen aus diesem Grund mit einer Geldstrafe belegt oder inhaftiert worden wären. Soweit bekannt, wurden keine Sanktionen gegen Nichtmuslime verhängt (MBZ 31.5.2025). Allerdings dokumentierte das Syrische Netzwerk für Menschenrechte in der Stadt Hama die Festnahme von Personen, die der Blasphemie beschuldigt wurden, bzw. weil sie während des Ramadan öffentlich die Fastenzeit gebrochen haben (SNHR 4.7.2025a).
Eine syrische Menschenrechtsorganisation erklärte, dass es in vielen Fällen schwierig sei, zu unterscheiden, ob Personen aus politischen Gründen – aufgrund ihrer Verbindung zur ehemaligen Regierung – oder aus konfessionellen Gründen ins Visier genommen wurden, insbesondere wenn Alawiten betroffen waren. Laut Syria Direct kommt es zwar zu konfessionell motivierten Vorfällen, jedoch ist der Hauptgrund für die Angriffe eher die (tatsächliche oder vermeintliche) Zugehörigkeit zur ehemaligen Regierung als die konfessionelle Identität an sich. Eine internationale Organisation stellte jedoch fest, dass die konfessionelle Identität in einigen Fällen durchaus eine Rolle spielt (DIS 9.12.2025a). Laut einer vom tschechischen Innenministerium konsultierten Quelle ist es nicht möglich, in allen Fällen von einer Zunahme konfessioneller Gewalt zu sprechen. Die Vorfälle sind nicht in erster Linie religiös motiviert, sondern richten sich gegen Personen und Gruppierungen, die mit dem früheren Regime in Verbindung stehen. Diese Akteure gehören zwar häufig der alawitischen Gemeinschaft an, stammen jedoch auch aus anderen Gruppen. Die Quelle schreibt einen eher konfessionellen Charakter vor allem Vorfällen zu, an denen die drusische Gemeinschaft beteiligt ist (MVCR 8.2025).
Konvertiten, Atheisten
Verschiedenen Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge würden Atheisten und Abtrünnige des Islam in Syrien im Allgemeinen niemals offen zu ihrer Abtrünnigkeit stehen. Dies ist für viele ein großes Tabu. Die Gesellschaft ist dafür generell nicht empfänglich (MBZ 31.5.2025). Ein hochrangiger christlicher Geistlicher erklärte der dänischen Einwanderungsbehörde, dass nicht-religiöse Personen es unter keinen Umständen wagen, ihren Atheismus öffentlich zu bekunden oder zu verbreiten. In seltenen Fällen wurden Personen, deren Kleidung darauf hindeutete, dass sie nicht religiös waren, schikaniert (DIS 9.12.2025a). Abtrünnige und Konvertiten riskieren die Ausgrenzung aus ihrer eigenen Gemeinschaft. Einer Quelle zufolge riskiert ein Abtrünniger, der sich in Idlib und im Norden des Gouvernements Aleppo offen zu seiner Abkehr bekennt, ermordet zu werden, während diese Person in Damaskus in bestimmten geschlossenen Kreisen vermutlich damit davonkommen würde. Keine der vom niederländischen Außenministerium konsultierten Quellen konnte konkreten Beispiele nennen, bei welchen Atheisten und Abtrünnige des Islam nach der Machtübernahme Probleme hatten (MBZ 31.5.2025). Was andere Arten nicht-islamischen Verhaltens betrifft, so kam es an zwei bestimmten Kontrollpunkten in Damaskus, in Zabadani und in der Baghdad Street, regelmäßig zu zahlreichen Vorfällen. In einem Fall wurde eine Frau angehalten, während sie mit ihrem Verlobten in einem Auto saß. Sie wurde beschuldigt, gegen die Normen der Geschlechtertrennung verstoßen zu haben (indem sie mit einem Mann allein war, mit dem sie keine formelle Beziehung hatte). Berichten zufolge wurde sie zu ihrer Familie zurückgebracht, während der Mann vom Kontrollpunktpersonal geschlagen wurde. Die Strafe für vermeintlich nicht-religiöses Verhalten variiert je nachdem, wer den Kontrollpunkt kontrolliert. Beispielsweise unterscheiden sich die Kontrollpunkte auf der Straße von Damaskus zur Küste stark darin, wer sie kontrolliert und was daher als angemessenes Verhalten angesehen wird (DIS 9.12.2025a).
Quellen […]
Kurden
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Kurden sind die größte ethnische Minderheit. Es gibt keine offiziellen Statistiken über die Zahl der Kurden in Syrien, aber die meisten Schätzungen gehen davon aus, dass es sich um zwei bis drei Millionen Menschen handelt, die laut einer Quelle vor allem in den Gebieten al-Hasaka, Qamishli, 'Ain al-'Arab/ Kobane, 'Afrin sowie in Damaskus und Aleppo beheimatet sind (BBC 12.12.2024). In den letztgenannten Städten lebt eine große Gruppe alteingesessener kurdischer Gemeinden (APuZ 6.6.2025a). Die Mehrheit der Kurden sind sunnitische Muslime, mit einer kleinen Anzahl von Christen und Jesiden(BBC 12.12.2024).
Die aufeinanderfolgenden Regierungen haben die kurdische Identität nicht anerkannt, und der Staat hat sie daran gehindert, die kurdische Sprache in ihren Schulen oder in Zeitungen und Büchern zu verwenden. Etwa 300.000 Kurden wird seit den 1960er-Jahren die syrische Staatsbürgerschaft verweigert, kurdisches Land wurde konfisziert und an Araber verteilt, um kurdische Gebiete zu "arabisieren" (BBC 12.12.2024). Die kurdische Minderheit ist seit Jahrzehnten staatlicher Diskriminierung ausgesetzt, darunter Einschränkungen der kurdischen Sprache durch das Assad-Regime und die Verfolgung kurdischer Aktivisten. Allerdings haben sich die Bedingungen für Kurden in den von kurdischen Milizen kontrollierten Gebieten seit 2011 erheblich verbessert (FH 2025).
In den letzten Jahren ist im Nordwesten Syriens eine autonome kurdische Region entstanden, die jedoch von der syrischen Regierung nicht anerkannt wird (MRG 1.2025). Im Norden verteidigen syrische Kurden, unterstützt von anderen Minderheiten, dieses 2012 gegründete, autonome Gebiet, das auf Kurdisch Rojava genannt wird. Laut einer Quelle respektiert die autonome Verwaltung die Rechte sprachlicher und religiöser Minderheiten. Es gibt dort drei offizielle Sprachen (Kurdisch, Arabisch und Aramäisch). Allerdings gibt es auch Berichte, wonach kurdische bewaffnete Gruppen Häuser von Arabern und Kurden in der Region zerstört und die Bewohner vertrieben haben (MRG 1.2025). [Weiterführende Informationen zur Verwaltung der Kurden finden sich im Kapitel Politische Lage (Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) / Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES).]
Infolge der Militäroperationen der Türkei in den Jahren 2018 und 2019 hat sich die Lage der kurdischen Minderheit in den besetzten Gebieten ('Afrin, Ra's al-'Ain und Tall Abyad) rapide und erheblich verschlechtert, da sie kontinuierlich Schikanen und Demütigungen durch türkische Streitkräfte und mit ihr verbündeten Gruppierungen ausgesetzt ist. Es gibt bestätigte Berichte über Kurden, denen Eigentum entzogen wurde (STJ 14.5.2025).
Übergangspräsident ash-Shara' unterscheidet zwischen der kurdischen Gemeinschaft und der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), zu der er auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) zählt, weil sie ebenfalls Gruppierungen mit Verbindungen zum militärischen Arm der PKK umfassen. Die Kurden sieht er als Teil des Heimatlandes an und verspricht ein friedliches Zusammenleben ohne Unterdrückung der Kurden (MEMRI 16.12.2024). Bei einem Treffen zwischen ash-Shara' und einer Delegation der kurdisch dominierten SDF erklärten sich die Kurden nur bereit, den neuen syrischen Sicherheitskräften als unabhängige Einheit beizutreten, forderten den größten Anteil an den Öleinnahmen und beantragten die Selbstverwaltung in Gebieten mit kurdischer Mehrheit als Teil einer syrischen Föderation. Ash-Shara' stimmte einer gewissen Dezentralisierung der Verwaltung, einer proportionalen Verteilung der Öleinnahmen auf die von den Kurden kontrollierten Gebiete und der Anerkennung der kulturellen Rechte der Kurden, einschließlich des Kurdischunterrichts an Schulen, zu. Regierungsvertreter bestanden jedoch darauf, dass die militärische Integration individuell unter dem Verteidigungsministerium erfolgen muss (MAITIC 9.1.2025). SDF-Kommandant 'Abdi reicht die Zusicherung ash-Shara's, den Kurden kulturelle Rechte in der neuen Verfassung zuzusprechen, nicht aus. Er verlangt politische Rechte, wie die Verwaltung von Städten durch Kurden. Außerdem sollen kurdische Kommandanten und Anführer bei einer Integration in eine neue syrische Armee nach denselben Standards in Führungspositionen gebracht werden, wie es mit Kommandanten der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) erfolgt ist (FAZ 28.1.2025).
Die unterschiedlichen Komponenten der neuen syrischen Regierung haben eine gemischte Bilanz in Bezug auf die Behandlung der Kurden. Die aus Idlib stammenden Fraktionen, insbesondere die HTS, haben in der Vergangenheit keine größeren ethnischen Übergriffe auf Kurden verübt, während mehrere Fraktionen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), die nun in Teilen der neuen Armee dienen, seit Jahren wegen systematischer Übergriffe auf Kurden im Norden Aleppos sanktioniert sind (AC 13.1.2026). Zwischen kurdischen Einheiten, ehemaligen Dschihadisten und pro-türkischen Söldnern bestehen weiterhin Spannungen (DefHum 28.3.2025).
Gemäß einer Quelle des niederländischen Außenministeriums gibt es keine Probleme zwischen den Kurden in Damaskus und der Übergangsregierung (MBZ 31.5.2025). Abgesehen von vereinzelten Vorfällen können Kurden, die in von der Regierung kontrollierten Gebieten leben, ihr tägliches Leben im Allgemeinen ohne größere Einschränkungen, Schikanen, Misshandlungen, diskriminierende Behandlung oder Angriffe aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit fortsetzen, sofern sie sich nicht politisch betätigen. Nach Angaben eines syrischen Anwalts können Personen, die als politisch aktiv oder regierungskritisch wahrgenommen werden, mit Repressalien rechnen, die mit denen vergleichbar sind, denen Regierungskritiker jeglicher Herkunft ausgesetzt sind. In Damaskus, wo schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung kurdischer Herkunft ist und wo sich seit Jahrhunderten kurdische Gemeinschaften etabliert haben, werden Kurden als integrierter Teil der Gesellschaft beschrieben. In seit Langem bestehenden, von Kurden dominierten Stadtvierteln von Damaskus wie Rukn ad-Din und Wadi al-Mashari sind Kurden Berichten zufolge äußerlich schwer von anderen Einwohnern zu unterscheiden. Seit dem Sturz der früheren Regierung wurden keine Veränderungen oder Missbräuche gemeldet, die diese bestimmte Gruppe betreffen. Laut einem kurdischen Aktivisten der Zivilgesellschaft werden Kurden weder am Zugang zu Wohnraum oder öffentlichen Dienstleistungen gehindert, noch wurden sie aus ethnischen Gründen aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Der Aktivist hob die Präsenz mehrerer hochrangiger kurdischer Beamter in Regierungsinstitutionen hervor, darunter auch der Bildungsminister. Die Quelle betonte jedoch, dass die derzeitige allgemeine Wirtschaftskrise die Kurden in gleicher Weise betrifft wie alle anderen Syrer. Die derzeitigen Behörden zeigen im Vergleich zur vorherigen Regierung eine größere Toleranz gegenüber kurdischen Flaggen und Symbolen (DIS 9.12.2025a).
Im Gegensatz zu den Übergriffen, die sich im Jahr 2025 in den Küstengebieten oder in Suweida ereignet haben, gab es bei den Konflikten in Aleppo zu Jahresbeginn 2026 keine Berichte über groß angelegte Verstöße durch die Sicherheitskräfte der Regierung während der Kämpfe in den Stadtteilen Sheikh Maqsoud und Ashrafiye. In Aleppo haben die Sicherheitskräfte insgesamt darauf geachtet, zu zeigen, dass sie in der Lage sind, die kurdische Gemeinschaft zu schützen (AC 13.1.2026). Allerdings sind Berichten zufolge Hunderte Personen durch Militär- und Sicherheitspersonal in Sheikh Maqsoud festgenommen und manche davon bei ihrer Festnahme auch misshandelt worden (STJ 15.1.2026). Einem Think Tank zufolge wurde, seit ash-Sharaa zum Präsidenten Syriens erklärt wurde, von den regierungsnahen syrischen sowie von türkischen Medien eine gezielte und koordinierte Hasskampagne gegen die Kurden gestartet. Ziel ist es demnach, Hass zu schüren und zu Gewalt gegen Kurden anzustacheln. "Lā ilāha illā Allāh, a-l-Kurdī ʿaduw Allāh [zu deutsch: Es gibt keinen Gott außer Allah, die Kurden sind die Feinde Allahs]" ist zu einem populären sektiererischen und rassistischen Slogan geworden, der von Anhängern ash-Sharaa's skandiert wird. Die ethnische Diskriminierungspolitik gegenüber Kurden hat ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Am 21.7.2025 wurden kurdische Jugendliche in Damaskus verhaftet, weil sie in der Öffentlichkeit Kurdisch gesprochen hatten. Zwischen dem 19. und 22.7.2025 wurden mindestens 25 Kurden, darunter auch minderjährige Mädchen, von syrischen Regierungstruppen entführt. Diese anti-kurdischen Kampagnen werden weithin als Vorstufe für einen militärischen Angriff auf die Kurden angesehen. Indem sie Kurden als Ausländer, Saboteure, zionistische Agenten und Staatsfeinde darstellen, versuchen Syrien und die Türkei, arabische und türkische Dschihadisten-Gruppierungen zu mobilisieren. Die Erklärung der Kurden zu "Feinden Gottes" liefert eine religiöse Legitimation für ihre Ermordung und sexuelle Versklavung (MEMRI 23.7.2025).
Bei der Offensive, die zum Sturz al-Assads im Dezember geführt hatte, starteten von der Türkei unterstützte Gruppierungen einen Vormarsch in kurdische Gebiete und lösten eine neue Fluchtwelle aus. Trotz Vereinbarungen mit den SDF bezüglich der Evakuiierung von Zivilisten kam es ab 1.12.2024 zu Übergriffen von Angehörigen der SNA auf Zivilisten, die aus den von der SNA eingenommenen Ortschaften flohen (LOT 8.6.2025). Mehrere Zivilisten wurden getötet und weitere willkürlich festgenommen (SOHR 3.12.2024). Viele kurdische Familien wurden gezwungen, ihre Häuser zu verlassen und in verschiedene Gebiete im Norden Syriens zu fliehen, um den Folgen der militärischen Eskalation in der Region zu entkommen. Seitdem Gruppierungen der von der Türkei unterstützten SNA Ende 2024 die Stadt Manbij im östlichen Umland von Aleppo unter ihre Kontrolle gebracht haben, kam es zu mehreren Vorfällen, bei denen Häuser und Grundstücke von Einwohnern der Stadt beschlagnahmt wurden. Mehrere Familien konnten ihre Häuser zurückerhalten, nachdem sie Summen zwischen 3.000 und 5.000 US-Dollar gezahlt hatten. Andererseits wurden Anträge anderer Familien auf Rückgabe ihres Eigentums abgelehnt. Insgesamt dokumentierte die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte die Vertreibung von 3.824 kurdischen Familien in verschiedenen syrischen Regionen (SOHR 30.5.2025a). Verstöße gegen Kurden wurden im Zusammenhang mit Häusern, Grundstücken und Eigentum sowie der Verweigerung des Zugangs zu zivilen Dokumenten und grundlegenden Dienstleistungen dokumentiert (GPC 3.4.2025).
Einem Einzelbericht zufolge haben im April 2025 Angehörige der SNA einen religiösen Schrein in Ra's al-'Ain verwüstet (NPA 6.4.2025). Ein junger Mann im östlichen Aleppo wurde von Angehörigen der Allgemeinen Sicherheitskräfte [Innere Sicherheitskräfte Anm.] festgenommen, nachdem er ein Video gepostet hatte, das er in einem Café aufgenommen hatte und in welchem er Lieder der SDF hörte. Der junge Mann war wenige Tage vor seiner Festnahme aus Europa, wo er 14 Jahre verbracht hatte, nach Syrien zurückgekehrt (SOHR 21.6.2025a). Mitglieder eines gemeinsamen Checkpoints der Allgemeinen Sicherheitskräfte und Gruppierungen der SNA in der Stadt Deir Hafer im Osten des Gouvernements Aleppo nahmen einen Zivilisten in seinen Vierzigern fest, der aus der Region 'Afrin vertrieben worden war, als er in einem Bus in Richtung Aleppo unterwegs war. Ihm wurde vorgeworfen, Fotos mit Bezug zur SDF auf seinem Mobiltelefon gespeichert zu haben. Im April nahmen Angehörige der Allgemeinen Sicherheitskräfte einen Zivilisten am Checkpoint 'Azaz fest, als er mit seiner Familie in Richtung Aleppo-Stadt zurückkehrte. Er wurde allein unter dem Vorwurf, Kontakte zur Demokratischen Autonomen Administration in Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) zu haben, festgenommen (SOHR 2.6.2025). Angehörige der SNA-Gruppierungen al-Amshat und al-Hamzat haben drei Zivilisten verhaftet, die auf dem Weg nach Aleppo waren, unter dem Vorwand, mit der DAANES zu kooperieren (SOHR 11.6.2025). Im Juni 2025 haben mehrere Bewaffnete, die den Gruppierungen al-Amshat und al-Hamzat angehören, das kurdische Dorf an-Nairabiya in Nordaleppo gestürmt. Angeblich suchten sie nach Personen, denen Verbindungen zur vorher dort operierenden DAANES nachgesagt wurden (SOHR 17.6.2025). Am 18.7.2025 nahmen Mitglieder der Allgemeinen Sicherheitskräfte an einem Sicherheitskontrollpunkt im Stadtteil Tishrin in Damaskus einen jungen Kurden aus unbekannten Gründen fest. Zuvor wurde er nach seiner nationalen Zugehörigkeit gefragt. Als der Mann angab, Kurde aus 'Afrin zu sein, wurde er verhaftet (SOHR 19.7.2025). Der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge hat eine bewaffnete Gruppierung, die der Allgemeinen Sicherheit [Inneren Sicherheit Anm.] angehört, einen kurdischen Händler in einem Dorf südlich von Aleppo entführt. Sie haben sein Haus und sein Geschäft ausgeraubt. Die Gruppierung raubt Menschen und Geschäfte in Gegenden aus, die unter dem Kommando der Allgemeinen Sicherheit stehen (SOHR 21.6.2025b). Am 6., 9. und 10.10.2025 haben Mitglieder der al-Amshat- und al-Hamzat-Brigaden, unterstützt von Kräften der Allgemeinen Sicherheit, acht Kurden aus rassistischen und religiös motivierten Gründen in den Städten Tal Hasel und Tal Aren im östlichen Umland von Aleppo sowie im Stadtviertel Sheikh Maqsoud in Aleppo-Stadt festgenommen. Die Verhafteten wurden geschlagen und beleidigt (SOHR 11.11.2025).
Die Beziehungen zwischen den kurdisch geführten SDF und den arabischen Stämmen sind seit langem von Spannungen geprägt. Mehrere Stämme haben angekündigt, dass sie die Vertretung ihrer Gebiete durch die SDF ablehnen. Im Juli 2025 drohten mehrere arabische Clans und Stämme mit Maßnahmen gegen die SDF, wenn diese ihre Waffen nicht an die Regierung übergeben. In einer Erklärung forderten sie die Wiederherstellung der syrischen Staatsgewalt über die gesamten östlichen und nördlichen Regionen und die Integration der SDF-Kämpfer in die syrische Armee. Immer wieder kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen SDF-Kämpfern und den Truppen, die zur Regierung in Damaskus loyal sind. Arabische Stammesangehörige machen einen großen Teil der SDF und der autonomen Verwaltung in allen Gebieten Nord- und Ostsyriens aus (AlHurra 5.8.2025). Mehrere prominente Scheichs haben zur allgemeinen Mobilisierung aufgerufen. Die aktuelle Mobilisierungswelle repräsentiert eine bedeutende, aber keineswegs einheitliche Position der Stämme. In mehreren Gebieten wurde bereits über vereinzelte Kampfhandlungen berichtet, die jedoch bislang noch nicht zu einer vollständigen Konfrontation geführt haben (ArabRef 27.8.2025).
Quellen […]
Minderheiten in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-23 16:49
Im Allgemeinen unterstützen syrisch-kurdische nationalistische Kräfte – darunter die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) und der Kurdische Nationalrat in Syrien (Kurdish National Council in Syria - KNCS) – den Grundsatz der staatlichen Neutralität gegenüber den religiösen Überzeugungen der Syrer. Ihr Hauptanliegen besteht darin, die Anerkennung und die Rechte der kurdischen Identität zu sichern, anstatt über die Rolle der Religion in der Regierungsführung zu diskutieren. Der Gesellschaftsvertrag bekräftigt die Gleichheit aller Bürger unabhängig von ihrer Religion und lehnt konfessionelle und ethnische Quoten ab. Die Klassifizierung von Bürgern nach Religion in offiziellen Dokumenten und bei Führungsernennungen wird abgelehnt. Das Dokument unterstützt nachdrücklich die Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit, einschließlich des Rechts, die Religion zu wechseln, und des Rechts auf Atheismus. Es lehnt Blasphemiegesetze ab und gewährleistet gleichzeitig, dass staatliche Institutionen gegenüber religiösen Überzeugungen neutral bleiben. Religiösen und kulturellen Gruppen wird das Recht eingeräumt, unabhängige Institutionen zu gründen und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (Harmoon 26.4.2025).
Hinsichtlich der Bevölkerungszusammensetzung ist die nordöstliche Region ein Mosaik. In Deir ez-Zour und ar-Raqqa bilden Araber die überwiegende Mehrheit und sind in jahrhundertealten Konföderationen wie den Aqidat, Bakara und Jubur organisiert. In al-Hasaka ist das Bild gemischter: Araber dominieren einen Großteil des ländlichen Raums, während Kurden sich auf städtische Zentren wie Qamishli und Ra's al-'Ain konzentrieren. Christliche assyrische und syriakische Gemeinschaften tragen ebenso zur Komplexität bei wie kleinere Minderheiten von Turkmenen, Tscherkessen und Armeniern (AAA 11.7.2025). In der Führungshierarchie der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) stehen kurdische Anführer an erster Stelle, während arabische Elemente in den mehrheitlich arabischen Gebieten nur eine sehr begrenzte Rolle spielen. Zu Beginn der Bildung der SDF bildeten die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) das Rückgrat der SDF. Nach der Expansion in arabische Gebiete, insbesondere in ar-Raqqa und Deir ez-Zour, wurde es jedoch erforderlich, Araber in die SDF einzubeziehen, woraufhin arabische Kämpfer und Verwaltungsbeamte aufgenommen wurden. Die tatsächliche Führung und die wichtigen Positionen blieben jedoch in den Händen kurdischer Elemente, insbesondere derjenigen, die mit der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) verbunden sind. Die arabische Präsenz beschränkt sich auf einige zivile Räte und Gremien. Wichtige Entscheidungen werden von kurdischen Kadern getroffen, insbesondere in Sicherheits-, Militär- und Finanzfragen. Darüber hinaus wurden viele arabische Fachkräfte, die über Erfahrung oder clan-gestütztes Ansehen verfügen, an den Rand gedrängt. In einigen Fällen werden arabische Persönlichkeiten ohne Einfluss für die Arbeit in der autonomen Verwaltung ausgewählt. Die Marginalisierung der arabischen Bevölkerung und die Einführung einer neuen Verwaltungsform in traditionell stammesorientierten Gebieten haben zu kulturellen Konflikten und Spannungen in der Region geführt. Die Araber fühlen sich als Bevölkerung ohne Mitspracherecht. Dieses Gefühl der Benachteiligung hat zu lokalen Demonstrationen und Protesten geführt. Diese Spannungen eskalierten zu Gewalt und Aufständen, wie beispielsweise beim Stammesaufstand in Deir ez-Zour im August 2023, bei dem mehrere Angehörige der Stämme der Bakara und Akidat gegen die SDF rebellierten und es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Stammeskämpfern und den SDF kam (IndepAr 23.4.2025). Arabische Führer beschuldigen die SDF, sie politisch und wirtschaftlich zu marginalisieren, ideologisch geprägte Lehrpläne durchzusetzen, junge Männer und Burschen zum Militärdienst einzuziehen und die Einnahmen aus Öl und Weizen zu monopolisieren. Während früher viele Führer eine begrenzte Zusammenarbeit mit den SDF akzeptierten, sehen sie nun eine anhaltende kurdische Herrschaft als existenzielle Bedrohung für die arabische Identität, die wirtschaftlichen Rechte und die lokale Regierungsführung an (AAA 11.7.2025).
Quellen […]
Christen
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Syrien war ein wichtiges kulturelles Zentrum für das Christentum, mit Dutzenden von Kirchen und Klöstern. Vor 2011 lebten 2,2 Millionen Christen (ca. 10 % der syrischen Bevölkerung) in Syrien (BBC 12.12.2024). Viele haben al-Assad unterstützt oder sind aus Angst vor islamistischen Aufständischen geflohen (AP 15.12.2024). Die amerikanische NGO Open Doors schätzt, dass nur noch 3 %, also etwa 638.000, übrig geblieben sind (BBC 12.12.2024). Der Patriarch der syrischen orthodoxen Kirche schätzt hingegen, dass noch ca. 500.000 Christen im Land leben (OrthoPatSYR 22.9.2024). Die meisten Christen leben noch in den Städten Damaskus, Aleppo, Homs, Hama, Latakia und den umliegenden Gebieten sowie im Gouvernement al-Hasaka im Nordosten des Landes (BBC 12.12.2024). Die Christen sind in eine Reihe von Konfessionen unterteilt – einige davon sind kleine Gemeinschaften mit alten Wurzeln im vorislamischen Syrien. Zu diesen Gruppen gehören griechisch-orthodoxe Christen, Maroniten, syrisch-orthodoxe Christen, Chaldäer, Assyrer, armenisch-orthodoxe Christen sowie Katholiken. Es gibt auch einige wenige Protestanten (REU 16.7.2025).
Christliche Frauen leiden unter den Personenstandsgesetzen, da diese auf der Vormundschaft durch den Mann basieren. Einige Gesetze schränken das Recht der Ehefrau auf Arbeit ein, indem sie die Zustimmung des Ehemanns vorschreiben (STJ 14.5.2025).
Die Christen in Syrien werden oft beschuldigt, das frühere Regime unterstützt zu haben. Tatsächlich betrachteten viele von ihnen al-Assad als das kleinere Übel, nachdem radikale islamistische Gruppen in der bewaffneten Revolte die Oberhand gewonnen hatten. Aber es gab auch viele Christen, die sich dem Aufstand anschlossen und später getötet oder ins Exil gezwungen wurden (Spectator 2.2.2025). Christen konnten sich aufgrund ihrer Präsenz in städtischen Zentren, in denen schwere Kämpfe stattfanden und in den vom Islamischen Staat (IS) überrannten Regionen im Nordosten des Landes weniger gut aus dem Konflikt heraushalten. In von der Opposition kontrollierten Gebieten verbargen Christen ihre religiöse Identität und kleideten sich muslimisch, um nicht aufzufallen. Die Angst vor extremistischen Gruppen war ein zentraler Faktor für die Auswanderung von Christen aus Syrien (MRG 1.2025).
Direkt nach dem Sturz von al-Assad schossen unbekannte Bewaffnete auf die griechisch-orthodoxe Erzdiözese in Hama und versuchten Kultstätten zu zerstören (SOHR 19.12.2024; vgl. SNHR 19.12.2024). Kurz vor Weihnachten 2024 wurde ein Christbaum in einer mehrheitlich von Christen bewohnten Stadt in Zentralsyrien von maskierten Männern angezündet. Es kam zu Protesten in mehreren Landesteilen. Die HTS gab bekannt, dass ausländische Kämpfer wegen des Vorfalls festgenommen worden seien und versicherte, dass der Baum wiederhergestellt werden würde (BBC 24.12.2024).
Einer Quelle der dänischen Einwanderungsbehörde zufolge sind die derzeitigen Behörden sehr daran interessiert, die christliche Gemeinschaft in Syrien zu schützen und ihnen bei Bedarf Schutz zu gewähren, so werden beispielsweise Kirchen sonntags von Angehörigen der Sicherheitskräfte geschützt. Christen gelten Berichten zufolge als weniger problematische Minderheit als Alawiten oder Drusen, unter anderem weil sie weniger mit der früheren Regierung in Verbindung gebracht werden (DIS 9.12.2025a). Ash-Shara' selbst sagte, dass die Übergangsregierung gute Kontakte zu Christen und Drusen unterhalten würde, die mit ihnen gemeinsam gegen die Syrische Arabische Armee (Syrian Arab Army - SAA) gekämpft hatten (MEMRI 16.12.2024). Am 31.12.2024 traf sich ash-Shara' mit hochrangigen christlichen katholischen, orthodoxen und anglikanischen Geistlichen in Damaskus (AJ 31.12.2024; vgl. Croix 2.1.2025). Dabei sicherte er den Christen zu, dass sie unbehelligt im Land bleiben und ihre Religion frei ausüben können (VN 2.1.2025). Auch in Aleppo nahm die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) Kontakt zu prominenten christlichen Führern und Geistlichen verschiedener Konfessionen auf, um die angespannten Beziehungen zu verbessern und ein Gefühl der Sicherheit zu fördern. Diese Treffen beinhalteten Diskussionen über konkrete Missstände, wie die Ungerechtigkeiten, mit denen Christen in Jisr ash-Shughur ein Jahr zuvor konfrontiert waren. Einige dieser Missstände wurden inzwischen angegangen, hauptsächlich durch Rechenschaftspflicht und die Rückgabe von Eigentum an die rechtmäßigen Besitzer (AC 20.12.2024). Die HTS hat versucht, in den von ihr kontrollierten Gebieten ein gewisses Maß an Toleranz gegenüber bestimmten Minderheiten, insbesondere Christen, zu zeigen, im Vergleich zu der mit al-Qaida verbundenen Gruppierung, aus der sie hervorgegangen ist (FR24 13.12.2024). [Weitere Informationen über den Umgang mit Minderheiten, wie Christen, finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage und Rechtsschutz / Justizwesen.] Als christliche Führer von Problemen berichteten - wie dem Auftauchen einiger islamistischer Prediger, die versuchten, Christen in der Altstadt von Damaskus zu bekehren - hat die neue Regierung einer Quelle zufolge schnell gehandelt, um die Ruhe wiederherzustellen (Arabi21 3.2.2025). Gemäß Angaben einer kirchlichen Organisation sind Christen derzeit in ihrem täglichen Leben keinen nennenswerten Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Die Konfrontationen, denen Christen ausgesetzt sind, sind hauptsächlich verbaler Natur (DIS 9.12.2025a). Der Erzbischof von Homs erklärt, dass man derzeit nicht sagen könne, dass Christen in Syrien verfolgt würden. Gemäß seinen Angaben können Christen weiterhin ihre Riten und Traditionen leben, wenn auch mit einer gewissen Vorsicht (VN 4.6.2025).
Trotz Beteuerungen der syrischen Regierung, dass religiöse und ethnische Minderheiten geschützt seien und am politischen Prozess beteiligt würden, herrscht in Teilen der christlichen Gemeinschaft aber große Ungewissheit. Die Furcht richtet sich auf eine mögliche Islamisierung der Rechtsprechung und weitere Marginalisierung der Kirchen (AA 30.5.2025). Die Zusicherung der neuen Regierung, die Religionsfreiheit zu respektieren, betrachten viele Christen mit Skepsis, wobei regional große Unterschiede bestehen. Aus manchen syrischen Regionen werden vereinzelte Einschränkungen der Religionsfreiheit für Christen durch Islamisten gemeldet. In einigen Orten hätten radikale Gruppen zum Beispiel getrennte Sitzplätze für Frauen und Männer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pflicht zur Verschleierung für Frauen durchsetzen können (ACN 3.2.2025). Christliche Führer und Gemeindemitglieder fordern mehr Schutz und Verantwortlichkeit. Viele sind der Ansicht, dass die Drohungen und Provokationen, darunter die Beschädigung von Friedhöfen und religiösen Symbolen, nicht ernst genommen werden (NLM 26.6.2025). Laut einem hochrangigen Kirchenführer bezeichnen die Behörden die Vorfälle weiterhin als "einzelne, isolierte Vorfälle" und haben keine Maßnahmen ergriffen, um weitere Vorfälle zu verhindern (DIS 9.12.2025a). Quellen des tschechischen Innenministeriums erwähnten Angriffe auf die christliche Bevölkerung, die größtenteils vom IS verübt wurden. Diese Angriffe waren jedoch nicht sehr häufig. Ein Sicherheitsexperte stellte fest, dass Christen in der Regel nicht direkt Ziel von Gewalt sind, sondern religiösem und sozialem Druck ausgesetzt sind. Dies kann sich beispielsweise durch das Aufstellen von IS-Flaggen oder die Auferlegung konservativer Regeln in christlichen Vierteln äußern, wie Kleidungsvorschriften oder das Verbot des Alkoholkonsums. Christliche Gemeinschaften gelten allgemein als nicht konfrontativ (MVCR 8.2025). Dem widersprechend berichten andere Quellen, dass Christen in verschiedenen Regionen Syriens wiederholten Übergriffen ausgesetzt sind, darunter die Erpressung von Schutzgeldern und die Zerstörung ihrer Geschäfte unter religiösen oder Sicherheitsvorwänden. Sie sind wiederholt Ziel von Schikanen durch Angehörige der Armee und der Sicherheitskräfte sowie durch offiziell unterstützte bewaffnete Gruppierungen geworden (EN 27.5.2025). Es wurden einzelne Racheakte und Entführungen durch unbekannte Gruppierungen verzeichnet, und einige Christen wurden beschuldigt, mit der früheren Regierung in Verbindung zu stehen. Darüber hinaus wurden im September 2025 Christen in al-Qusayr im Gouvernement Homs von bewaffneten Gruppen angegriffen. Die Täter griffen Häuser von Christen an, beschuldigten sie, Anhänger der ehemaligen Regierung zu sein, und brannten ihre Häuser nieder. Laut einem hochrangigen Kirchenführer verdeutlicht dieses Beispiel, dass Personen, die mit den Übergangsbehörden verbunden sind, aber außerhalb der Kontrolle der Zentralregierung stehen, ihre Autorität ausnutzen, um Angriffe auf christliche Gemeinschaften und andere Zivilisten durchzuführen (DIS 9.12.2025a). Ein syrischer Priester spricht von wiederholten Angriffen auf Christen, wie Schießereien vor Kirchen in Homs und Hama, Entführungen von Christen, und viele Christen würden ihre Arbeit verlieren (ACN 26.6.2025).
Im Juni 2025 tötete eine Autobombe vor der Mar-Elias-Kirche in Damaskus 25 Christen während einer Messe (TDP 30.7.2025). Bevor die Bombe gezündet wurde, hatte der Selbstmordattentäter auf die Gläubigen in der Kirche geschossen (DW 24.6.2025). Christen berichteten, dass es schon vor diesem Angriff zu Zwischenfällen im Bezirk gekommen war (NLM 26.6.2025). Ein Erzbischof berichtete von Hassbriefen, Parolen und Drohnotizen, die die Gemeinschaft bekommen hatte (Daraj 25.6.2025). Seit dem Attentat hat die Regierung keine Maßnahmen zur Sicherung der Gebiete ergriffen, in denen Christen leben und in denen sich Kirchen befinden, mit Ausnahme der Verstärkung der Sicherheitsvorkehrungen rund um diese bestimmte Kirche (DIS 9.12.2025a). In Damaskus haben sich lokale christliche Freiwillige zum Schutz christlicher Viertel bewaffnet und an Straßenecken aufgestellt (Spectator 2.2.2025). Nach dem Terrorangriff im Juni 2025 auf eine Kirche in Damaskus wurde die Auswanderung für viele Christen zu einer obersten Priorität (DIS 9.12.2025a).
In Wadi an-Nasara patrouillieren zwar Regierungstruppen, greifen jedoch selten in das tägliche Leben ein. Das Tal gilt eigentlich als sicherer Hafen, in dem christliche Traditionen gepflegt werden (REU 15.9.2025). Im Oktober 2025 kam es dort aber zu Spannungen, nachdem unbekannte Bewaffnete zwei junge, christliche Männer getötet hatten (SOHR 2.10.2025a). In Wadi al-Nasara in der ländlichen Region Homs werden nach wie vor täglich Christen entführt. Nach Angaben eines christlichen Kirchenführers geschieht dies womöglich nicht aufgrund ihres christlichen Glaubens, sondern aufgrund ihres Vermögens. Demnach werden nicht nur Christen zu Opfern von Entführungen (DIS 9.12.2025a). Nach Angaben eines Syrien-Experten sind dort auch Christen getötet worden. Laut dem Experten sind die Menschen dort offen für das Assad-Regime eingetreten, während andere Christen sich neutraler verhalten haben (SyrExp02 6.1.2026). In Wadi an-Nasara sind die Bemühungen der örtlichen Kirche, den Schutz der Regierung für das Gebiet zu sichern, gescheitert. Trotz der Zustimmung der Regierung, 200 lokale Freiwillige für die Regierungstruppen zu rekrutieren, haben die Behörden die Vereinbarung nie umgesetzt. Laut einem hochrangigen christlichen Führer bleibt diese überwiegend christliche Region daher ohne wirksamen Schutz durch die Regierung (DIS 9.12.2025a).
Quellen der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) berichten, dass Dutzende christlicher Familien aus mehreren Stadtteilen von Aleppo in die Stadtteile Sheikh Maqsoud und Ashrafiye umgesiedelt wurden, da sich die Sicherheitslage in der Stadt verschlechtert hat. Die beiden Stadtteile sind überwiegend kurdisch und genießen im Vergleich zu anderen Teilen der Stadt eine relativ größere Stabilität (SOHR 23.6.2025). Im Juli 2025 verzeichneten Aktivsten der SOHR die verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal in Aleppo, insbesondere um Kirchen und in christlichen Stadtteilen. Dies war eine Reaktion auf eine erhöhte Terrorgefahr, nachdem eine IS-Zelle in Aleppo festgenommen worden war (SOHR 13.7.2025a).
Quellen […]
Schiitische Glaubensgemeinschaften - Alawiten, Drusen, Ismailiten
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Schiitische Glaubensgemeinschaften
Der syrische Verteidigungsminister Abu Qasra sagte, dass Schiiten ihre Rechte innerhalb der vom Staat festgelegten Regeln ausüben können. Sie seien "Teil der Mission" des "neuen Syriens" (MEMRI 21.1.2025) und ob in Teil des sozialen Gefüges - ob in Nubul, Zahra, Sayyida Zainab oder anderen Gebieten. Es liege in der syrischen Verantwortung – nicht in der Irans – ihre Rechte zu gewährleisten und sie als syrische Bürger zu schützen (Majalla 24.1.2025).
Demgegenüber gab es seit Dezember 2024 zahlreiche Vorfälle gegen vorwiegend alawitische und schiitische Gemeinschaften, darunter vorsätzliche Beschädigungen und Zerstörungen von alawitischen religiösen Schreinen sowie die massenhafte Verteilung von anti-alawitischen Flugblättern. Zudem wurden im Zusammenhang mit Durchsuchungsaktionen auch standrechtliche Exekutionen gemeldet, unter anderem in Dörfern mit alawitischer Mehrheit im westlichen Umland von Homs (HRW 10.3.2025). Quellen der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) berichten, dass eine Handvoll Familien aus einem überwiegend schiitischen Dorf in der Umgebung von Homs in ihre Häuser zurückgekehrt sind, nachdem sie nach dem Sturz des Assad-Regimes aus dem Dorf geflohen waren. Nach der Rückkehr dieser Familien begannen einige Anhänger der neuen Regierung, spät in der Nacht Knallkörper ["sonic bombs"] zu werfen und wahllos Schüsse abzufeuern, um diese Familien abzuschrecken. Drohungen gegen die Familien veranlassten sie, erneut in sicherere Gebiete zu fliehen. Bewohner einiger benachbarter Dörfer, die sich gegen das ehemalige Regime gestellt hatten, machen die Bewohner der Dörfer al-Ashrafiye, al-Mukhtariya und al-Kamm für die Bombardierung ihrer Häuser während des Krieges verantwortlich, insbesondere weil die libanesische [schiitische Anm.] Hizbollah und andere von ihr unterstützte Milizen diese Dörfer während des Krieges zu Militärhauptquartieren und Stützpunkten für den Abschuss von Raketen und Artilleriegeschossen gemacht hatten. Die meisten Personen aus den überwiegend schiitischen Dörfern im nördlichen Umland von Homs haben die Region vor Jahren verlassen, insbesondere da viele von ihnen sich militärischen Formationen angeschlossen haben, die dem früheren Regime treu ergeben waren (SOHR 12.7.2025).
Alawiten
Der Alawismus ist eine schiitische Sekte des Islam. Das Wort 'Alawi - علوي bedeutet "Anhänger von Ali", einem Cousin und Schwiegersohn des Propheten Mohammed. Die Alawiten sind seit dem 12. Jahrhundert n. Chr. in Syrien ansässig und leben vor allem an der Mittelmeerküste, in den Städten Latakia und Tartus. Sie stellen mit 10 % der Gesamtbevölkerung die größte religiöse Minderheit dar (BBC 12.12.2024) - das sind ca. 2-3 Millionen Menschen (AlMon 11.1.2025). Die Alawiten in Syrien unterscheiden sich hinsichtlich ihrer geschichtlichen Traditionslinien, Glaubensvorstellungen, Rituale und Sozialstrukturen von den in der Türkei lebenden Aleviten (ORF 10.12.2024). Sie wurden erst 1932 offiziell als Muslime anerkannt (TWI 31.12.2024).
In den langen Jahrzehnten der Unterdrückung unter al-Assad vollzog sich ein schrittweiser Prozess, in dessen Verlauf die sunnitischen Syrer zu einer unterdrückten Mehrheit wurden. Viele kamen zu der Überzeugung, dass das Land von Alawiten beherrscht wurde, die über die sunnitischen Muslime herrschten. Hierbei wurde allerdings ignoriert, dass auch den Kurden und Drusen - aber auch den Alawiten selbst - Unrecht zugefügt wurde (ACRPS 17.3.2025). Die Familie al-Assad verließ sich auf die Alawiten, die seit ihrer Machtübernahme im Jahr 1970 viele Führungspositionen im Regime innehatten. In vielen Berichten wurde darauf hingewiesen, dass sie in früheren Kriegsjahren überproportional häufig vom Assad-Regime zur Wehrpflicht eingezogen wurden. Die Schätzungen gehen zwar auseinander, aber alle stimmen darin überein, dass in diesem Konflikt mindestens Zehntausende Alawiten getötet wurden (Independent 12.12.2024). Unter al-Assad arbeiteten mehr als 80 % der Alawiten für den Staat. Sie stellten den Großteil der Armee und des Geheimdienstoffizierskorps, die meisten leitenden Regierungsbeamten und die meisten Führungskräfte in der öffentlichen Industrie. Während des Bürgerkriegs erhielten die Frauen und Kinder getöteter alawitischer Soldaten öffentliche Jobs, um ihre Verluste auszugleichen, wodurch die Zahl derer, die ihren Lebensunterhalt dem Staat und der Familie al-Assad verdankten, noch weiter anstieg (TWI 31.12.2024).
Die derzeit am stärksten bedrohte Minderheit in Syrien sind die Alawiten (AIJAC 31.3.2025). Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2024 sahen sich die Alawiten Berichten zufolge sowohl seitens der neuen Behörden als auch seitens anderer Gemeinschaften, insbesondere der sunnitischen Muslime, mit weitverbreitetem Misstrauen und Ressentiments konfrontiert (DIS 9.12.2025a). Mit dem Sturz des alten Regimes hat sich die Situation der Alawiten dramatisch verschlechtert. Durch die Auflösung der Armee und weiterer Sicherheitsbehörden sowie Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst haben viele Alawiten Arbeit und Einkommen verloren. Im Falle der Armeeangehörigen ging die Entlassung bei vielen auch damit einher, dass sie ihre vom Militär bereitgestellten Wohnungen verlassen mussten. Da bei Eintritt in die Armee zudem häufig die zivilen Papiere eingezogen wurden, um sie durch einen Wehrpass zu ersetzen, stehen viele ehemalige Soldaten nun ohne Dokumente da (AA 30.5.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes kam es zu einem Sicherheitsvakuum im Gebiet der Alawiten, das durch Rebellengruppierungen, von denen einige von der Türkei unterstützt werden, gefüllt wurde, die sich mit Plünderungen und Entführungen gerächt haben. Dutzende Männer, darunter Studenten ohne Verbindungen zum alten Regime, wurden von solchen Gruppierungen festgenommen (Economist 8.1.2025). Es kam zu verschiedenen Übergriffen auf Angehörige der alawitischen Glaubensgemeinschaft (AA 30.5.2025). Seit al-Assads Sturz wurden Aktivisten und Beobachtern zufolge Dutzende Syrer bei Racheakten getötet, die überwiegende Mehrheit von ihnen aus der Minderheit der Alawiten (AP 26.12.2024). Immer wieder kommt es zu Tötungen von alawitischen Zivilisten in der Stadt Homs und Umgebung. Berichte deuten darauf hin, dass sie aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit gezielt angegriffen werden. Im Gegensatz zu den anhaltenden Rachemorden an sunnitischen und alawitischen Personen, die verdächtigt werden, in al-Assads Armee oder dessen Geheimdienst involviert gewesen zu sein, steht der Tod dieser Zivilisten nicht in Zusammenhang mit ihrer direkten Beteiligung an früheren Gräueltaten, sondern mit ihrer konfessionellen Identität. Berichten zufolge konzentrieren sich diese Vorfälle auf bestimmte Gebiete. Zwar gab es ähnliche Vorfälle auch in Latakia und Hama, doch scheinen sie in mehreren Stadtvierteln von Homs und den angrenzenden Gebieten des Gouvernements Homs am häufigsten vorzukommen (SJAC 13.5.2025). Viele von der Übergangsregierung inhaftierte Alawiten wurden beschuldigt, unter der früheren Regierung Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben. Andere wurden Berichten zufolge von Bürgern getötet, die Rache für Verbrechen gegen sie oder ihre Angehörigen suchten. Eine beträchtliche Anzahl der wegen mutmaßlicher Verstöße Inhaftierten wurde später mangels Beweisen freigelassen, was wiederum Wut innerhalb der Opfergemeinschaften auslöste und Vergeltungsmaßnahmen gegen unbeteiligte Mitglieder der alawitischen Gemeinschaft provozierte (DIS 9.12.2025a). Obwohl die neue Regierung es auf ehemalige Regierungsbeamte und Soldaten abgesehen hat, sind die alawitischen Stadtviertel von Angst erfüllt, aufgrund beunruhigender Berichte über Morde und Verschwindenlassen in diesen Gebieten (AlMon 11.1.2025).
HTS-Beamte zeigen mitunter Verständnis, geben sich aber hinsichtlich der Täter ahnungslos (Economist 8.1.2025). Die syrische Regierung hat Gräueltaten an Alawiten zwar verurteilt, noch fehlt es an effektiven Schritten zu deren nachhaltigem Schutz (AA 30.5.2025). Zumindest in Homs wurden als Reaktion auf die zunehmenden religiösen Spannungen Straßensperren und Kontrollpunkte rund um die mehrheitlich von Alawiten bewohnten Stadtteile errichtet. Obwohl in bestimmten Regionen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, konnten diese das Sicherheitsgefühl der alawitischen Bevölkerung nicht wiederherstellen. Das weitverbreitete Misstrauen zwischen den Gemeinschaften hält an, und viele Alawiten sehen sich weiterhin allein aufgrund ihrer religiösen Identität als Zielscheibe (DIS 9.12.2025a). Angesichts der anhaltenden Repressalien waren zahlreiche Alawiten, die in gemischten Gouvernements wie Homs und Hama lebten, gezwungen, sich in die relative Sicherheit der Küstendörfer zurückzuziehen (FR24 6.2.2025).
Syrians for Truth and Justice dokumentierte zwei Kampagnen, die sich überwiegend gegen alawitische Gemeinschaften richteten. Die erste fand Ende Dezember 2024 statt, während die zweite am 7.3.2025 durchgeführt wurde, zeitgleich mit dem Beginn eskalierender Gewalt in der Küstenregion Syriens. Die beiden Aktionen führten zum Verschwinden von Dutzenden von Einwohnern, wobei Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen vorliegen. Zeugenaussagen belegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die während der beiden dokumentierten Kampagnen im Stadtteil al-Qadam von Damaskus begangen wurden. Dazu gehören willkürliche Verhaftungen ohne richterliche Haftbefehle und Freiheitsentzug außerhalb jeglicher Rechtsrahmen. Es wurden auch mehrere Fälle von Verschleppung dokumentiert, bei welchen die Behörden die Anwesenheit der Inhaftierten leugneten oder sich weigerten, Auskunft über ihr Schicksal oder ihren Haftort zu geben. Einige Zeugen berichteten, dass Inhaftierte, darunter auch Minderjährige, physischer und psychischer Folter und Misshandlung ausgesetzt waren (STJ 6.2025a). Am Jahrestag des Massakers von Hama verzeichnete die SOHR die Hinrichtung von zehn Alawiten im Gouvernement Hama, als Täter wird die Gruppierung Ansar as-Sunna vermutet (SOHR 2.2.2025). Seit dem Sturz von al-Assad sind die Spannungen vor dem Hintergrund konfessioneller Angriffe auf die Alawiten eskaliert (SOHR 10.3.2025a). [Weitere Informationen zum Umgang mit Alawiten, Racheakten, Übergriffen etc. finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage und Rechtsschutz / Justizwesen. Informationen zu den Vorfällen im März 2025 finden sich darüber hinaus im Kapitel Sicherheitslage.]
An der syrischen Küste und im Latakia-Gebirge wurden Anfang März 2025 hunderte Menschen, darunter Frauen und Kinder, getötet. Sicherheitskräfte, Mitglieder des Verteidigungsministeriums und die mit ihnen verbündeten Kräfte begingen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen (SOHR 10.3.2025b; vgl. SOHR 10.3.2025a). Die meisten der Getöteten scheinen der alawitischen Gemeinschaft anzugehören (SOHR 10.3.2025a; vgl. TWI 10.3.2025). Anwohner der Küstenregion berichteten, dass viele Häuser alawitischer Familien geplündert und niedergebrannt wurden (SOHR 10.3.2025a). Nach anderen Angaben befanden sich unter den von Aufständischen des ehemaligen Regimes Getöteten neben Alawiten auch Sunniten und Christen (TWI 10.3.2025). Ein Überfall auf eine syrische Sicherheitspatrouille durch militante Anhänger des gestürzten Staatschefs Bashar al-Assad eskalierte am 6.3.2025 in Zusammenstößen, bei denen innerhalb von vier Tagen mehr als 1.000 Menschen getötet wurden (SOHR 10.3.2025a). Bewaffnete Männer, die der neuen syrischen Regierung treu ergeben sind, führten Hinrichtungen vor Ort durch und sprachen von einer Säuberung des Landes, wie Augenzeugen und Videos belegen (CNN 9.3.2025). Menschenrechtsberichten zufolge waren von der Türkei unterstützte Gruppierungen an "systematischen ethnischen Säuberungsaktionen" und groß angelegten "Massakern" gegen Zivilisten in Baniyas, Tartus und Latakia beteiligt, bei denen Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, getötet wurden (LebDeb 10.3.2025). Mitglieder des Verteidigungsministeriums und die sie unterstützenden Kräfte haben Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begangen, ohne dass sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Insgesamt wurden 1.093 Todesopfer verzeichnet (SOHR 11.3.2025). Dem Leiter der SOHR zufolge wurden 745 alawitische Zivilisten aus konfessionellen Gründen getötet, wobei er betonte, dass sie nicht an den Kämpfen beteiligt gewesen waren oder mit dem ehemaligen Regime in Verbindung standen (Sky News 9.3.2025a). Des Weiteren gibt er an, dass in einigen Gebieten Zivilisten massakriert wurden, während andere durch Erschießungskommandos hingerichtet wurden (AlHurra 9.3.2025), wie in den Stadtvierteln Baniyas und al-Qusour im Gouvernement Tartus, wo 92 Personen durch ein Erschießungskommando des Ministeriums für Verteidigung und innere Sicherheit hingerichtet wurden (SOHR 10.3.2025c). Die meisten der von Regierungstruppen getöteten Zivilisten waren Alawiten, aber auch einige Christen wurden als tot bestätigt. Unter den getöteten Aufständischen des ehemaligen Regimes befanden sich Sunniten, Alawiten und Christen (TWI 10.3.2025). In den Städten im Gebiet zwischen Baniyas und Qadmous kam es zu Massentötungen, darunter auch von Kindern und älteren Menschen (AlHurra 9.3.2025). Zehntausende Häuser wurden laut Aussage des Leiters der SOHR geplündert und niedergebrannt (Sky News 9.3.2025a). [Details zu den Vorfällen finden sich im Kapitel Sicherheitslage. Hintergrundinformationen zu den Tätergruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden] Der UN-Sondergesandte für Syrien, Geir Pedersen, berichtet von Menschen, die im Kreuzfeuer getötet wurden, sowie von schweren Misshandlungen während der Haft, von Entführungen, Plünderungen, Beschlagnahmung von Eigentum sowie von Delogierung von Familien aus staatlichen Wohnungen (AJ 13.2.2025).
Eine syrische Untersuchungskommission veröffentlichte am 22.7.2025 ihre Ergebnisse zu den Morden an mehr als 1.400 Menschen im Rahmen religiös motivierter Gewalt im März 2025 (NYT 22.7.2025). Laut dem Bericht gibt es keine Beweise dafür, dass die syrische Militärführung die Angriffe angeordnet hat (ICCT 1.9.2025; vgl. NYT 22.7.2025). Demnach haben verschiedene Fraktionen gegen militärische Befehle verstoßen, indem sie Übergriffe auf Zivilisten begangen haben (ICCT 1.9.2025). Zudem werden die Gewalttaten – darunter Massenmorde, Raubüberfälle und die Zerstörung von Häusern – als "weit verbreitet, aber nicht organisiert" beschrieben. Die Untersuchungskommission erklärte, dass die Morde in erster Linie aus Rache für die Angriffe von Assad-Anhängern begangen wurden und sich auf bestimmte alawitische Dörfer konzentrierten. Die Zahl der im Bericht dokumentierten 1.426 Toten, darunter vor allem Zivilisten, deckt sich mit denen unabhängiger Beobachtergruppen. Die New York Times konnte in mindestens einem Fall nachweisen, dass Regierungssoldaten eine Tötung in Latakia und Tartus durchgeführt haben (NYT 22.7.2025). 298 Verdächtige werden strafrechtlich verfolgt, 37 wurden festgenommen (ICCT 1.9.2025). Die Regierung kann die für die Gewalt an den Alawiten verantwortlichen Milizen nicht ohne Weiteres zur Rechenschaft ziehen, da sie einen wesentlichen Bestandteil ihrer Unterstützerbasis darstellen (ISW 3.4.2025).
Seit den Massakern im März kommt es an der Küste immer wieder zu Gewalt, zu religiös motivierten Morden und Entführungen, die sich gegen die alawitische Gemeinschaft richten. Eine Reihe von Guerilla-Angriffen hat sich unterdessen gegen die Sicherheitsdienste in Damaskus gerichtet. Die neue Regierung hat darauf mit einer Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen in der Region reagiert. Entlang der Hauptstraßen wurden in kurzen Abständen Kontrollpunkte eingerichtet, während die Bergdörfer an der Küste regelmäßig durchsucht und mobile Kontrollpunkte eingesetzt werden, um "Überbleibsel" des alten Regimes aufzuspüren (TNA 1.10.2025).
Im November 2025 ist die alawitische Minderheit in Syrien erneut zum Ziel gewalttätiger Ausschreitungen geworden (ORF 24.11.2025). Die Gewalt brach aus, nachdem ein Ehepaar aus einem bekannten Beduinenstamm in seinem Haus südlich von Homs tot aufgefunden worden war. Am Tatort waren konfessionell motivierte Parolen angebracht (AJ 24.11.2025). Staatliche Medien deuteten dies als Versuch, religiös motivierte Unruhen stiften zu wollen (SANA 23.11.2025), und Regierungsbehörden sahen keine Anzeichen für ein religiös motiviertes Verbrechen hinter den Morden (SANA 24.11.2025a). Trotzdem waren diese Morde Auslöser für "Vergeltungs"-Schläge durch bewaffnete Männer des Bani-Khalid-Stammes (AJ 24.11.2025) in überwiegend von Alawiten und Schiiten bewohnten Stadtteilen von Homs. Sie schossen direkt auf Zivilisten, darunter Frauen und Kinder (SOHR 23.11.2025). In mehreren Stadtvierteln von Hums kam es zu Vandalismus und Brandstiftung, 19 Häuser, 29 Autos und 21 Geschäftsräume wurden beschädigt (SANA 24.11.2025b), 18 Personen verletzt und zwei getötet (SANA 24.11.2025c). Die Sicherheitskräfte entsandten Sicherheitskräfte von Damaskus nach Homs, um die Spannungen einzudämmen (SOHR 23.11.2025). Es wurden intensive Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und Ausgangssperren verhängt (SANA 23.11.2025), und mit lokalen Persönlichkeiten, wie Scheichs und Stammesführern, kommuniziert (SANA 24.11.2025b), um Spannungen einzudämmen (SANA 23.11.2025). Die Behörden haben bislang keine Festnahmen oder Verdächtige im Zusammenhang mit den Morden bekannt gegeben (NYT 24.11.2025). Die Ermittlungen dauern an (ORF 24.11.2025). Der Direktor der SOHR bezeichnet die aus den Morden resultierende Gewalt als konfessionell motiviert, weil Alawiten für den oben erwähnten Mord verantwortlich gemacht wurden, ohne dass die Täter identifiziert worden wären (SOHR 24.11.2025a).
Die Spannungen zwischen Alawiten und der sunnitischen Gemeinschaft haben sich auch in lokalen Konflikten manifestiert. Am 27.82025 stellte eine mit den Übergangsbehörden verbündete bewaffnete Gruppierung ein Ultimatum und forderte die Bewohner auf, das Gebiet Soumariya in Damaskus zu verlassen. Der Streit um Soumariya ist ein seit mehr als vier Jahrzehnten andauerndes Problem, das darauf zurückgeht, dass Land aus Muadamiya enteignet und an alawitische Regierungsangestellte umverteilt wurde. Die Behörden schritten ein, erließen ein Verbot der Vertreibung der alawitischen Bewohner und kündigten an, dass der Streit vor Gericht geklärt werden würde. Berichten zufolge führten jedoch Kräfte des Verteidigungsministeriums zusammen mit verbündeten Milizen Operationen durch, die zur Zwangsräumung der alawitischen Bewohner führten. Die Bewohner berichteten, dass offizielle Sicherheitskräfte tagsüber Kontrollen durchführten, bewaffnete Gruppen jedoch nachts zurückkehrten, um die verbliebenen Familien zu bedrohen. Hunderte von Männern wurden festgenommen und später freigelassen, nachdem sie eine Erklärung unterzeichnet hatten, ihre Häuser zu verlassen. Häuser wurden geplündert, mehrere Frauen wurden Berichten zufolge geschlagen, und den vertriebenen Familien wurde der Zugang zu anderen mehrheitlich von Alawiten bewohnten Stadtvierteln in Damaskus verwehrt (DIS 9.12.2025a).
Anfang Februar wurde der Oberste Alawitische Islamische Rat in Syrien und der Diaspora gegründet. Sein Ziel umfasst die Sicherstellung, dass die alawitische Gemeinschaft ein authentischer Teil des syrischen Gefüges bleibt. Er soll bis zum Ende der Übergangsphase und der Errichtung eines verfassungsbasierten Staates bestehen. Der Rat soll vom Mufti von Latakia geleitet werden und sich aus 130 Scheichs aus verschiedenen Gouvernements zusammensetzen (Akhbar 4.2.2025).
Seit Februar 2025 hat Amnesty International glaubwürdige Berichte über mindestens 36 alawitische Frauen und Mädchen im Alter zwischen drei und 40 Jahren erhalten, die in den Gouvernements Latakia, Tartus, Homs und Hama von unbekannten Personen entführt worden sind (AI 28.7.2025). Am helllichten Tag werden Mädchen aus den Küstenstädten, Dörfern und ländlichen Gebieten in Homs und Hama entführt (Daraj 18.4.2025). Die syrische Regierung erklärte, sie habe keine Fälle von entführten alawitischen Mädchen oder Frauen in den Küstengebieten festgestellt (REU 15.9.2025). [Weitere Informationen zu diesen Entführungen finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen]
Obwohl die alawitische Gemeinschaft Syriens unter Assad zu den ärmsten gehörte, sind sich Analysten einig, dass ihre zunehmende wirtschaftliche Entrechtung seit dem Sturz des Regimes wahrscheinlich ein Faktor ist, der Ressentiments und Militanz an der Küste schürt. Viele Alawiten befinden sich in einem Kampf ums wirtschaftliche Überleben, da Damaskus versucht hat, öffentliche Institutionen zu reformieren. Viele dieser Institutionen dienten einer klientelistischen Funktion, um der eigenen Sekte der Assad-Familie Arbeitsplätze und Einkommen zu verschaffen, wobei es üblich war, dass eine Person gleichzeitig mehrere Stellen in verschiedenen öffentlichen Institutionen innehatte. Viele ehemalige alawitische Kämpfer sind im Wesentlichen gezwungen, sich zu Hause zu verstecken, wo sie sich langweilen, verärgert sind bzw. nicht arbeiten können. Diese Marginalisierung birgt die Gefahr, dass sich noch mehr Männer den Aufständischen anschließen. Die meisten Analysten sind sich einig, dass die Gewalt auf niedrigem Niveau wahrscheinlich anhalten wird (TNA 1.10.2025).
Angesichts der Sicherheitsrisiken und des wirtschaftlichen Zusammenbruchs sind viele Alawiten in den Libanon und nach Zypern geflohen oder in sicherere Gebiete innerhalb Syriens, darunter auch Nordostsyrien, gezogen (DIS 9.12.2025a).
Drusen
Die Drusen, die sich selbst als Monotheisten bezeichnen, machen 3 % der syrischen Bevölkerung aus, also etwa 700.000 Menschen. Es wird angenommen, dass sich die drusische Sekte während der fatimidischen Periode im 10. Jahrhundert vom Ismailismus abgespalten hat, aber einige Gelehrte betrachten sie als eigenständigen, unabhängigen Glauben (BBC 12.12.2024). Man kann nur als Druse geboren werden, Missionierung oder Konversion werden kategorisch abgelehnt (ORF 10.12.2024). Die Drusen wahren ein gewisses Maß an Geheimhaltung hinsichtlich der Ausübung ihres Glaubens, der Elemente aus dem Islam und anderen Philosophien beinhaltet, wobei der Schwerpunkt auf Monotheismus, Reinkarnation und der Suche nach der Wahrheit liegt (REU 16.7.2025). Die Drusen spielten eine wichtige Rolle im Kampf gegen die französische Besatzung Syriens, lehnten die Gründung des drusischen Staates ab und lösten 1925 die Große Syrische Revolution aus. Die Mehrheit der Drusen lebt in den Städten Suweida, Salkhad, Shahba und Qarya in Jabal al-Arab, Jaramana bei Damaskus und Majdal Shams auf dem besetzten syrischen Golan (BBC 12.12.2024). Nach anderen Angaben lebt der Großteil der Drusen im südlichen Gouvernement Suweida. Die Drusen haben versucht, sich im Bürgerkrieg neutral zu verhalten, da sie eine direkte Konfrontation mit der Assad-Regierung oder ihren sunnitischen Nachbarn vermeiden wollte. Das Verhältnis der Gemeinschaft zur ehemaligen Regierung blieb jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Wehrpflicht und des Selbstschutzes angespannt. Drusen wurden während der Besetzung Nordsyriens durch den Islamischen Staat (IS) auch regelmäßig zur Zielscheibe (MRG 1.2025). Sie wurden zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen (Beschlagnahmung von Eigentum, Entführungen, Verhaftungen, Tötungen und Zwangskonvertierungen zum Islam) durch extremistische islamistische Gruppen. Im Jahr 2015 befahl ein ehemaliger Anführer der an-Nusra-Front seinen Kämpfern, mindestens 20 drusische Einwohner im Dorf Qalb Loze zu erschießen (STJ 14.5.2025).
Mit Blick auf die neue syrische Regierung ist die drusische Gemeinschaft derzeit gespalten. Während einflussreiche spirituelle Anführer, wie Scheich Hikmat al-Hijri, eine Zusammenarbeit aufgrund von unzureichenden verfassungsrechtlichen Garantien für religiöse Minderheiten ablehnen, haben andere, wie Hammoud al-Hinnawi und Yusuf al-Jurbu, ihre Unterstützung erklärt. Insgesamt überwiegen bei den Drusen Zurückhaltung und Skepsis gegenüber Damaskus (AA 30.5.2025). Präsident Ash-Shara' hat drusische Führer aus dem Übergangsprozess ausgeschlossen. Scheich al-Hijri wurde nicht zum Nationalen Dialog eingeladen oder beim Prozess der Erarbeitung für die im März vereinbarte Übergangsverfassung konsultiert (CEIP 14.5.2025). Nach andern Angaben versuchte die Regierung Anfang 2025 Spannungen zu entschärfen, indem sie drusische Vertreter in die Gemeinderäte berief (DIS 9.12.2025a). Gesten zur Beseitigung von Missständen wurden von der Interimsregierung gegenüber der drusischen Gemeinschaft im Gebiet Jabal as-Summaq im Gouvernement Idlib gemacht, wo die HTS-Führung mit Vertretern zusammenarbeitete, um Vertrauen wiederherzustellen und sicherzustellen, dass ihre Gemeinschaften nicht ins Visier genommen wurden. Darüber hinaus wurden am 17.12.2024 Gespräche mit prominenten Persönlichkeiten der drusischen Gemeinschaft in Suweida und Jabal al-Arab geführt. Dabei wurden Sicherheit undukünftige Inklusion zugesichert (AC 20.12.2024). Der Anführer der drusischen Gemeinschaft in Suweida sagte, dass die Drusen mit der neuen Führung in Syrien zusammenarbeiten würden, er jedoch die Übergabe der Waffen der örtlichen Milizen ablehnt, solange es keine neue Verfassung bzw. Regierung gibt, die alle Glaubensrichtungen und Gemeinschaften vertritt, und keine Gewaltenteilung eingeführt ist (MAITIC 9.1.2025).
Im April 2025 töteten unbekannte Bewaffnete mehr als ein Dutzend drusische Zivilisten in Jaramana, einem Vorort von Damaskus, nachdem ein gefälschtes Tondokument aufgetaucht war, in dem ein drusischer Geistlicher angeblich den Propheten Mohammed beleidigt haben soll (TDP 30.7.2025). Am 28.4.2025 kam es zu Gefechten zwischen sunnitischen Bewaffneten und solchen der Drusen (BBC 30.4.2025). Am 30.4.2025 weiteten sich die Spannungen auf die überwiegend von Drusen bewohnte Stadt Sahnaya aus (EPC 11.6.2025). Mehr als 100 Drusen wurden getötet. Die ablehnende Haltung gegenüber den Drusen breitete sich auch in andere Landesteile aus. In Hama skandierten Demonstranten, dass die "Drusen Feinde Gottes" seien. An einer Universität in Homs wurde bei einer weiteren Demonstration gefordert, dass Mitglieder dieser Gemeinschaft ausgelöscht werden sollten, was zu einer Abwanderung von Studenten in Gebiete mit drusischer Mehrheit führte (CEIP 14.5.2025). Sunnitische Milizen von außerhalb der östlichen Gouvernements Dar'aa und Suweida scheinen zu versuchen, anti-drusische Stimmungen zu schüren und drusische Gebiete im Westen von Suweida anzugreifen. Medien aus dem Süden Syriens berichteten, dass sunnitische Milizen in den ländlichen Raum von Dar'aa verlegt haben, um drusische Städte von nahe gelegenen Hügeln aus anzugreifen (ISW 5.5.2025). Angesichts der anhaltenden Gewalt gegen die drusische Gemeinschaft, haben drusische Syrer Anfang Mai 2025 die Internationale Gemeinschaft um Hilfe gebeten (JPOST 1.5.2025).
Am 13.7.2025 brachen Kampfhandlungen zwischen Beduinenstämmen und drusischen bewaffneten Gruppierungen in Suweida aus. Dabei wurden Hunderte Menschen getötet oder verletzt, Damaskus entsandte Sicherheitskräfte. Syrische Regierungstruppen und verbündete bewaffnete Gruppierungen haben laut Augenzeugenberichten in der mehrheitlich von Drusen bewohnten Stadt Suweida standrechtliche Exekutionen vollzogen und andere Übergriffe gegen Zivilisten begangen (TNA 15.7.2025). Der Konflikt begann mit Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Beduinen, einer überwiegend sunnitisch-muslimischen Gruppe in Suweida, und drusischen Milizen, die Suweida seit Jahren effektiv kontrollieren. Die beiden Gruppierungen streiten seit langem über Fragen wie Weide-, Land- und Wasserrechte, wobei die Spannungen durch konfessionelle Konflikte verschärft werden und gelegentlich in Gewalt eskalieren. Diesmal begannen die Zusammenstöße, als bewaffnete Beduinen einen Drusen entlang der Hauptverkehrsstraße von Suweida überfielen und ausraubten. Es folgte ein Austausch von Angriffen und Entführungen zwischen Beduinen- und Drusengruppen. Bald darauf entsandte die syrische Regierung ihre Sicherheitskräfte nach Suweida, und das Blutvergießen eskalierte (NYT 22.10.2025). Am 16.7.2025 sollte ein Waffenstillstand in Kraft treten (Spiegel 22.7.2025), der aber erst mit 19.7.2025 eingehalten wurde (SYD 12.8.2025). Am 17.7.2025 stürmten bewaffnete Anhäger von Scheich al-Hijri den Gouvernementssitz in Suweida, wodurch die Kampfhandlungen auf andere Teile Syriens übergriffen (Spiegel 22.7.2025). Zehntausende Einwohner von Suweida wurden innerhalb des Gouvernements oder in das benachbarte Dar'aa vertrieben (SYD 12.8.2025). Nach der Intervention staatlicher Kräfte am 14.7.2025 griff Israel am 16.7.2025 ein und zielte auf Regierungsstellungen in Suweida sowie andere Regierungsstandorte außerhalb des Gouvernements, insbesondere das Hauptquartier des Generalstabs und ein Gebiet in der Nähe des Präsidentenpalasts in Damaskus. Die syrische Regierung kündigte daraufhin ihren Rückzug aus der Stadt Suweida an und verlegte ihre Stellungen in die Außenbezirke. Lokale Fraktionen begingen Übergriffe gegen Beduinen in der Stadt, woraufhin Stammesgruppen Konvois entsandten, um sich an den Kämpfen zu beteiligen – und ebenfalls Übergriffe gegen Zivilisten verübten (Enab 11.8.2025). Die Einwohner von Suweida betrachteten die Intervention Damaskus' als Versuch, das Gouvernement mit Gewalt unter Kontrolle zu bringen, was zu einer neuen Runde von Kämpfen zwischen drusischen Gruppen auf der einen und Regierungstruppen und ihnen loyalen Gruppen auf der anderen Seite führte (SYD 12.8.2025). Die SOHR dokumentierte schwere Verstöße, die von Kräften des Verteidigungs- und des Innenministeriums in verschiedenen Stadtvierteln und ländlichen Gebieten von Suweida begangen wurden. Das Ausmaß und die Brutalität dieser Verstöße stellen nach internationalen Menschenrechtsstandards Kriegsverbrechen dar. Zeugenaussagen belegen, dass Häuser innerhalb der Stadt und Eigentum von Zivilisten außerhalb der Stadt weitgehend niedergebrannt wurden (SOHR 20.7.2025). Auch eine Kirche und öffentliches Eigentum in der Stadt waren von den Übergriffen betroffen. Häuser wurden geplündert, Türen und Fenster eingeschlagen. Die Verstöße durch Kräfte, die dem syrischen Verteidigungsministerium angehören, richteten sich insbesondere gegen drusische Zivilisten, die beleidigt, ihrer Würde beraubt und deren Eigentum beschädigt wurde. Das Vorgehen erinnerte an die Übergriffe in der Küstenregion im März 2025 und ähnliche Vorfälle in anderen Teilen Syriens (SOHR 15.7.2025). Zu den Menschenrechtsverstößen gehören Hinrichtungen von Gefangenen und Häftlingen, Massaker an Zivilisten sowie Verstümmelungen und Enthauptungen (SOHR 21.7.2025). Experten stellten fest, dass intensive konfessionelle Auseinandersetzungen zu weit verbreiteter Gewalt eskalierten, an der lokale Milizen, Kräfte der syrischen Übergangsbehörden und mit ihnen verbündete bewaffnete Gruppen beteiligt waren. Bei den Angriffen auf die Dörfer Ta'ara, ad-Doura und ad-Douweira wurden Berichten zufolge schwere Artillerie und Maschinengewehre eingesetzt. 1.000 Menschen - darunter mindestens 539 drusische Zivilisten, 39 Frauen und 21 Kinder - wurden getötet. Mindestens 196 Menschen, darunter acht Kinder und 30 Frauen, wurden Berichten zufolge außergerichtlich hingerichtet und über 33 Dörfer niedergebrannt. Mindestens 105 drusische Frauen und Mädchen wurden durch bewaffnete Gruppierungen entführt, die mit den syrischen Übergangsbehörden in Verbindung stehen, wobei 80 von ihnen weiterhin vermisst werden. Einige der freigelassenen Frauen können aus Sicherheitsgründen nicht nach Hause zurückkehren. In mindestens drei Fällen sollen drusische Frauen vor ihrer Hinrichtung vergewaltigt worden sein. 763 Personen werden weiterhin vermisst (OHCHR 21.8.2025). Die SOHR dokumentierte bis 16.8.2025 452 Hinrichtungen, darunter 38 Frauen und 14 Kinder und ältere Menschen (SOHR 16.8.2025). Unter den Opfern fanden sich auch 20 Mitarbeiter des nationalen Krankenhauses in Suweida, die von Angehörigen des Verteidigungs- und Innenministeriums erschossen wurden (SOHR 13.8.2025a). Die syrische Regierung geschuldigte hingegen lokale bewaffnete Gruppierungen, ein Massaker im nationalen Krankenhaus in Suweida verübt zu haben. Bei den Toten handelt es sich laut Gesundheitsministerium um Sicherheitskräfte und Zivilisten. Das Ministerium erklärte, dass seine Teams erst nach dem Abzug der bewaffneten Gruppen Zugang zum Gebäude erhalten haben und dass israelische Luftangriffe zuvor die Einfahrt von medizinischen Hilfskräften in die Stadt verhindert haben. Das Krankenhaus war während der Zusammenstöße zu einem Brennpunkt geworden. Zu Beginn der Zusammenstöße wurden verwundete Zivilisten aus Beduinenstämmen ins Krankenhaus gebracht. Regierungstruppen sind eingedrungen, um sie zu schützen, wurden dann aber von bewaffneten Gruppen umzingelt, die Sicherheitskräfte vor Ort hingerichtet hätten. Das medizinische Personal vor Ort konnte das Krankenhaus verlassen (TNA 17.7.2025). Unabhängige Beobachter sind zu dem Schluss gekommen, dass fast alle Zivilisten, die bei den Gewalttaten ums Leben kamen, Drusen waren (NYT 22.10.2025). Neben den Regierungstruppen haben auch die anderen beteiligten Gruppierungen, Drusen, Beduinen und Stammesangehörige, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, wie Hinrichtungen von Gefangenen und Häftlingen, Massaker an Zivilisten sowie Verstümmelungen und Enthauptungen (SOHR 21.7.2025). [Weitere Informationen zu den Zusammenstößen zwischen Drusen, Beduinen und Sicherheitskräften finden sich in den Kapiteln Sicherheitslage und Allgemeine Menschenrechtslage.]
Die Gewalt im Süden Syriens folgte zwei Monate nach den Massakern an der syrischen Küste. Damit wird deutlich, dass nicht mehr von einem Einzelfall gesprochen werden kann, sondern sich ein bedrohliches Muster aus Verbrechen und Rechtsverletzungen abzeichnet (AdRev 7.5.2025). In beiden Fällen entwickelten sich lokale Zusammenstöße rasch zu einem eigenständigen Konflikt, in den mehrere Akteure verwickelt wurden, bevor sie in konfessionelle Morde ausarteten. Sowohl in Latakia als auch in Suweida war es die Unfähigkeit der Regierung in Damaskus, ihre Autorität durchzusetzen. Das lokale Machtvakuum wurde von konfessionell organisierten Milizen gefüllt. Im Juli, nachdem sich die Kräfte der Allgemeinen Sicherheit nach israelischen Angriffen aus Suweida zurückgezogen hatten, waren es Beduinenmilizen, welche die Lücke füllten. Es bleibt unklar, ob die Beduinengruppen Befehlen aus Damaskus folgten. Dass sie in Militärkonvois aus dem ganzen Land ankamen, deutet zumindest auf ein gewisses Maß an Koordination hin. In keinem der beiden Fälle konnte Damaskus diese Gruppen, die außerhalb der Kontrolle der Regierung operierten, davon abhalten, religiös motivierte Vergeltungsmaßnahmen gegen lokale Alawiten und Drusen zu ergreifen (MECGA 3.8.2025). Im Zusammenhang mit den Zusammenstößen griffen bewaffnete Personen friedliche drusische Demonstranten an, während Polizeibeamte und Beamte aus dem Büro des Gouverneurs Berichten zufolge nicht eingriffen. Die Opfer gaben an, dass sie Informationen zur Identifizierung der Angreifer, darunter Namen und Social-Media-Konten, weitergegeben hätten, doch die Behörden ergriffen keine weiteren Maßnahmen. Personen, die versuchten, den Verletzten zu helfen, wurden teilweise daran gehindert. In einigen Fällen filmten die Täter die Angriffe und stellten das Material online. Einige Verdächtige wurden kurzzeitig festgenommen und zu nicht-öffentlichen Anhörungen gebracht, anschließend jedoch ohne weitere Verfahren wieder freigelassen (DIS 9.12.2025a).
Dieser Vorfall markierte einen tiefen Bruch zwischen der drusischen Minderheit und der syrischen Regierung (LOT 15.7.2025). Er hat zu tiefem Misstrauen zwischen der drusischen Gemeinschaft und der syrischen Regierung und in gewissem Maße auch zwischen den Drusen und der konservativen sunnitischen Gemeinschaft geführt. Das Misstrauen gegenüber den Drusen hat zugenommen, da die Gemeinschaft als Unterstützer oder Kollaborateure Israels dargestellt wird, die gegen die nationalen Interessen Syriens handeln. Gleichzeitig fürchten viele innerhalb der drusischen Gemeinschaft weiterhin um ihre Sicherheit und fühlen sich politisch marginalisiert. Das vorherrschende Misstrauen gegenüber den staatlichen Behörden beeinflusst auch die Einstellung der Mitglieder der drusischen Gemeinschaft gegenüber der Aussicht, Schutz bei der Regierung zu suchen. Eine internationale Organisation stellte fest, dass Drusen grundsätzlich wie alle anderen syrischen Bürger bei den Behörden Schutz vor Gewalt beantragen können. Quellen deuten jedoch darauf hin, dass Drusen – ähnlich wie Syrer anderer Herkunft – aufgrund der weit verbreiteten Straflosigkeit und der fehlenden Rechenschaftspflicht generell kein Vertrauen in die Fähigkeit oder Bereitschaft der Behörden haben, wirksamen Schutz zu bieten (DIS 9.12.2025a). Nach diesen Zusammenstößen wurde der Oberste Rechtsausschuss, der sich aus einer Gruppe von Richtern und Anwälten zusammensetzt, auf Beschluss der drusischen geistlichen Präsidentschaft unter der Leitung von Scheich Hikmat al-Hijri gebildet. Diese neuen Maßnahmen zur lokalen Verwaltung von Suweida deuten auf Bemühungen hin, eine autonome Verwaltung in der Provinz zu etablieren oder sogar eine Abspaltung vom syrischen Staat anzustreben (SYD 12.8.2025). Der Ausschuss wurde am 6.8.2025 gegründet und soll nach dem Rückzug der staatlichen Institutionen die Angelegenheiten der Region überwachen (Enab 11.8.2025). Ende August 2025 forderte Scheich al-Hijri öffentlich die Unabhängigkeit und beschuldigte die von der Regierung unterstützten Beduinenkräfte, sie versuchten, die Drusen "auszulöschen". Er bedankte sich bei Israel für dessen Intervention. In Teilen von Suweida bemannen nun drusische Kämpfer Kontrollpunkte, patrouillieren auf Straßen und leiten lokale Räte (REU 15.9.2025). Damit haben drusische Gruppen in Suweida eine de facto militärische und staatliche Instanz eingerichtet, ähnlich den kurdisch geführten Behörden im Nordosten des Landes (AP 1.10.2025).
Die syrische Regierung hat die Gewalt verurteilt und versprochen, Berichte über Verstöße zu untersuchen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen (NYT 22.10.2025). Dafür setzte sie am 31.7.2025 eine Kommission zur Untersuchung der Gewalt an den Drusen ein. Diese Kommission hat Mitglieder des Verteidigungs- und Innenministeriums verhört und inhaftiert, die im Verdacht stehen, im Juli 2025 im überwiegend von Drusen bewohnten Gouvernement Suweida Übergriffe auf Zivilisten begangen zu haben (AAA 4.9.2025).
Ismailiten
Syrien ist das Hauptzentrum der Nizari-Ismaili-Gemeinschaft im Nahen Osten, die sich selbst als die zweitgrößte schiitische Gruppe nach den Zwölfer Schiiten betrachtet. Die Ismailiten zählen etwa 250.000 Menschen und machen 1 % der Gesamtbevölkerung Syriens aus. Sie leben in der Stadt Salamiya, 30 Kilometer östlich von Hama, und sind auch in einer Reihe von Städten und Dörfern in der Umgebung von Hama vertreten, wie Masyaf, Qadmous und Nahr al-Khawabi (BBC 12.12.2024).
Für die Ismailiten von Salamiya verlief der Machtwechsel bemerkenswert reibungslos, da sich die Stadt ohne Gewalt ergab. Diese Übergabe spiegelt die langjährigen Spannungen zwischen der ismailitischen Gemeinschaft und dem Assad-Regime wider, das sie im Laufe der Jahre an den Rand gedrängt hatte (AC 20.12.2024).
Quellen […]
Jesiden
Letzte Änderung 2026-02-24 07:48
Jesiden
Es gibt eine sehr kleine Anzahl von Jesiden, die eine 4.000 Jahre alte Religion praktizieren. Jesiden sprechen den kurdischen Dialekt Kurmanji. Einige identifizieren sich ethnisch als Kurden, während andere sich als Jesiden mit einer eigenen ethnischen Identität betrachten (MRG 1.2025). Jesiden leben in der Stadt und den Dörfern von al-Hasaka, Aleppo und dem Umland sowie in 'Afrin. Obwohl es keine aktuellen offiziellen Zahlen über die Anzahl der Jesiden in Syrien gibt, schätzt die Jesidische Union in 'Afrin, dass es noch etwa 2.000 Jesiden in 'Afrin gibt, im Vergleich zu etwa 50.000 bis 60.000 vor 2011 (BBC 12.12.2024). Ihre Zahl in Syrien ist im Laufe der Jahre vor allem aufgrund der Assimilation an den Islam zurückgegangen. Nach den brutalen Angriffen des sogenannten Islamischen Staats (IS) auf die jesidische Gemeinschaft im benachbarten Irak ab 2014 floh die Mehrheit der syrischen Jesiden aus ihren Häusern (MRG 1.2025). Der jesidischen Gemeinschaft wurde historisch die Möglichkeit verwehrt, ihre religiösen Rituale auszuüben, ihre Lehren zu lernen oder weiterzugeben und Gotteshäuser zu bauen oder zu renovieren. Tausende wurden als Muslime registriert und mussten in Schulen islamischen Unterricht besuchen und unterlagen islamischen, auf der Scharia basierenden Personenstandsgesetzen, die zu einer Zwangskonvertierung zum Islam führten. Es wurden Verleumdungskampagnen gegen die Überzeugungen, den Glauben, die Bräuche und die Herkunft der Jesiden durchgeführt, mit dem Ziel, Fehlinformationen über die Religion und ihre Rituale zu verbreiten und ihre Anhänger zu entmenschlichen (STJ 14.5.2025). Der IS verübte an den Jesiden ein Massaker, 3.000 wurden getötet, weitere 7.000 versklavt, vergewaltigt und zwangskonvertiert (FP 28.11.2025). Schätzungen der Free Yezidi Foundation zufolge werden weiterhin mehr als 2.500 Jesiden vermisst, von denen viele vermutlich in Syrien sind (AC 24.7.2025). Nach einer Offensive Anfang 2018 befanden sich die in 'Afrin lebenden Jesiden unter der Kontrolle der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) (FP 28.11.2025). Dadurch verschärfte sich ihre Lage dramatisch, Jesiden waren willkürlichen Verhaftungen, Tötungen, Verschleppungen und Schikanen ausgesetzt und wurden zum Übertritt zum Islam gezwungen. Die türkischen Militäroperationen haben zur Vertreibung von etwa 90 % der jesidischen Bevölkerung 'Afrins geführt (STJ 14.5.2025). Mehr als die Hälfte der jesidischen Heiligtümer in 'Afrin wurden zerstört oder geschändet, was es für die wenigen Verbliebenen nahezu unmöglich gemacht hat, ihren Glauben offen auszuüben. Die meisten flohen in Gebiete, die noch unter kurdischer Kontrolle stehen, wie beispielsweise die Stadtteile Sheikh Maqsoud und Ashrafiye in Aleppo und in ein Gebiet im Norden des Gouvernements Aleppo, von wo sie im Dezember 2024 erneut vertrieben wurden, nachdem die SNA dieses Gebiet von den kurdisch geführten Kräften eroberten. Ash-Shara' ernannte Ahmad al-Hayes, den Anführer der SNA-Gruppierung Ahrar ash-Sharqiya, zum Kommandanten eines Großteils des Nordostens. Al-Hayes war direkt an den Übergriffen seiner Miliz gegen religiöse und ethnische Minderheiten beteiligt, darunter auch am Handel mit jesidischen Frauen und Kindern (FP 28.11.2025).
Die Jesiden hatten gehofft, dass der Regimewechsel zur Rückkehr vieler Vermisster führen würde, doch dies ist nicht geschehen. Es gibt nach wie vor keine koordinierten, systematischen Bemühungen, die Vermissten zu identifizieren und zu retten, sondern nur sporadische Rettungsaktionen (AC 24.7.2025). Bislang hat die neue syrische Regierung keine Anstrengungen unternommen, um nach den Dutzenden von Jesiden zu suchen, die vermutlich noch immer in Gebieten wie Idlib, Aleppo und Hama gefangen gehalten werden (FP 28.11.2025). Die Chance, die Vermissten zu retten, könnte sich bald schließen. Das Ausbleiben von Gerechtigkeit, schlechte Lebensbedingungen in Sinjar, mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten, politische Marginalisierung und anhaltende Vertreibung plagen die jesidische Gemeinschaft weiterhin (AC 24.7.2025).
Unter der kurdisch dominierten Demokratischen Autonomen Administration in Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) erlangten die Jesiden offizielle Anerkennung. Dank dieses Schutzes konnten die Jesiden zum ersten Mal in der modernen Geschichte Syriens ihre Religion offen ausüben. Kulturelle Einrichtungen wie das Yezidi-Haus wurden gegründet, um die Traditionen der Jesiden zu bewahren und das Bewusstsein für ihren Glauben zu verbreiten (FP 28.11.2025).
Jesiden fallen unter das syrische Personenstandsrecht, das für Muslime gilt. Da einige Jesiden im Melderegister als Muslime, andere hingegen als Jesiden eingetragen sind, können sie im Falle einer Eheschließung rechtlich nicht miteinander erben und ihre Ehe nicht offiziell registrieren lassen, was schwerwiegende praktische Folgen hat, da sie die Geburt ihrer Kinder nicht anmelden können. Infolgedessen sind viele jesidische Kinder staatenlos [Informationen zu Staatenlosen finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge / Staatenlose] oder registrierte Jesiden gezwungen, ihren Übertritt zum Islam zu erklären, da Muslime nicht zum Jesidentum konvertieren können (STJ 14.5.2025). Traditionell führt eine Heirat außerhalb des jesidischen Glaubens zum Ausschluss aus der Gemeinschaft. Innerhalb des Glaubens gibt es auch eine interne Hierarchie, die traditionell Ehen bestimmt, wobei religiöse und kommunale Führer einer anderen Kaste angehören (FP 28.11.2025). Im Jahr 2021 erließ das syrische Justizministerium ein Rundschreiben, in dem festgelegt wurde, dass Jesiden in Angelegenheiten wie der Eheschließung die Personenstandsgesetze einhalten müssen, ohne dass für sie Ausnahmen gelten, wie dies bei Drusen, Juden und Christen der Fall ist, und dass diejenigen, die sich weigern, sich daran zu halten, mit gerichtlichen Strafen belegt werden (NPA 17.5.2025).
[Informationen zu jesidischen Frauen finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen / Frauen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)]
Quellen […]
Andere religiöse Minderheiten - Murshidiya, Juden
Letzte Änderung 2026-02-24 07:52
Murshidiya
Im ländlichen Latakia und einigen Dörfern im Westen von Homs und Hama gibt es die Murshidiya-Sekte, die 1923 von Salman al-Murshid gegründet wurde. Der Volksmund sagt, die Murshidiya sei aus der alawitischen Sekte hervorgegangen, habe aber einen unabhängigen religiösen Weg eingeschlagen. Die Murshidiya ist eine relativ geschlossene Sekte, die es vorzieht, ihre religiösen Vorstellungen nicht öffentlich zu machen. Ihre Anhänger feiern einen einzigen Feiertag, das "Fest der Freude an Gott", das jährlich im August stattfindet und als Ausdruck der geistigen Einheit gilt. Der Gründer der Sekte, Salman al-Murshid, wurde 1946 während der Herrschaft des syrischen Präsidenten Shukri al-Qutli hingerichtet, weil ihm neben anderen Verbrechen die Behauptung vorgeworfen wurde, göttlich zu sein (BBC 12.12.2024).
Juden
Fast die gesamte jüdische Bevölkerung, die vor der Gründung Israels im Jahr 1948 etwa 40.000 Menschen zählte, ist ausgewandert. 2007 lebten noch schätzungsweise 100 bis 200 Juden in Syrien, vor allem in Damaskus und Aleppo (MRG 1.2025). Nach 1948 wurden strenge Beschränkungen für den Verkauf von Immobilien verhängt, Bankkonten eingefroren und Reisebeschränkungen eingeführt. In den 1960er-Jahren verschärften sich die Beschränkungen in Form von strenger Sicherheitsüberwachung, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit außerhalb der Städte, Zensur der Korrespondenz und eingeschränktem Zugang zu Bildung (Syria TV 20.10.2025). Zum Zeitpunkt des Sturzes des Assad-Regimes im Jahr 2024 sollen nur noch wenige Juden im Land verblieben sein. Während jüdische Gruppen bereits in den 1880er-Jahren angefangen haben, sich auf dem Land in den Golanhöhen niederzulassen, begann eine kontinuierlichere jüdische Präsenz, nachdem Israel das Gebiet nach dem Sechstagekrieg 1967 besetzt hatte. Diese Präsenz wuchs, als Israel 1981 die Golanhöhen annektierte, obwohl die Vereinten Nationen sich weigerten, den neuen Status des Gebiets anzuerkennen, und die Golanhöhen völkerrechtlich unter syrischer Souveränität blieben (MRG 1.2025). Der syrische Präsident ash-Shara' hat sich mit einigen jüdischen Persönlichkeiten getroffen (Syria TV 20.10.2025).
Quellen […]
Andere ethnische Minderheiten - Armenier, Tscherkessen, Turkmenen
Letzte Änderung 2026-02-24 07:59
Ethnische Minderheiten
Armenier
Armenier aus dem historischen Armenien sind ebenfalls Teil des syrischen Nationalgefüges. 1915 wanderten sie in großer Zahl aus, um den Massakern der osmanischen Armee zu entkommen. Die meisten Armenier bekennen sich zum Christentum und haben ihre eigene Sprache. Vor 2011 wurde ihre Zahl in Syrien auf etwa 100.000 geschätzt, von denen mehr als 60.000 in Aleppo lebten, während sich die anderen auf die Städte Kasab, Qamishli, Yaqoubia, 'Ain al-'Arab/ Kobane, Deir ez-Zour und die Hauptstadt Damaskus verteilten. Seit 1928 sind Armenier in der syrischen Legislative vertreten, und Syrien ist nach dem Libanon das zweite arabische Land, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Der Krieg hat sich auf die armenische Präsenz im Land ausgewirkt. 2015 erreichte die Zahl der syrisch-armenischen Flüchtlinge in Armenien mehr als 15.000 (BBC 12.12.2024). Armenier sind Christen verschiedener Konfessionen (MRG 1.2025).
Turkmenen
Turkmenen kamen im 11. Jahrhundert nach Syrien, Irak und Iran. In Syrien leben Turkmenen, die der türkischen Ethnie angehören, vor allem im Norden, in der turkmenischen Bergregion von Latakia nahe der türkischen Grenze, sowie in Aleppo, Idlib, Homs, Tartus und der Gegend um Damaskus. Es gibt keine genauen Statistiken über die Anzahl der Turkmenen, aber man schätzt, dass es zwischen 1,5 und 3,5 Millionen sind. Unter al-Assads Herrschaft war es den Turkmenen verboten, ihre eigene Sprache zu schreiben oder zu sprechen, und ihre ethnische Identität wurde von der Regierung nicht anerkannt (BBC 12.12.2024). Sie sind größtenteils sunnitische Muslime (MRG 1.2025).
Tscherkessen
Die Tscherkessen, deren Ursprünge im Kaukasus liegen, kamen 1878 nach Syrien und siedelten sich hauptsächlich in drei Gebieten an: im Gouvernement Quneitra, in dem sie vor der israelischen Besetzung des Golan in der Mehrzahl lebten, in Aleppo, in der Stadt Damaskus und in einigen Dörfern am Stadtrand. Die Tscherkessen sind sunnitische Muslime (BBC 12.12.2024).
Quellen […]
Frauen
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Am 13.3.2025 unterzeichnete Interimspräsident ash-Shara' eine Verfassungserklärung. Artikel 21 dieser Erklärung bezieht sich auf die Rechte von Frauen. Wie in der alten Verfassung bildet die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh) die Grundlage für die Gesetzgebung (MBZ 31.5.2025). Artikel 21 setzt fest, dass der Staat den sozialen Status der Frauen bewahrt und ihr Recht auf Arbeit und Bildung garantiert (ACRPS 5.2025).
Trotz dieser rechtlichen Garantien der Übergangsregierung sehen sich syrische Frauen aufgrund diskriminierender Gesetze, sozialer Normen und begrenzter Schutzmaßnahmen weiterhin mit erheblichen Hindernissen bei der Gleichstellung konfrontiert (DIS 9.12.2025a). Tief verwurzelte patriarchale Normen schränken die volle Teilhabe von Frauen am politischen und öffentlichen Leben ein. Obwohl Frauen ihre Fähigkeiten unter Beweis gestellt haben, ist der gesellschaftliche Widerstand gegen weibliche Führungspositionen nach wie vor groß (IFA 4.3.2025). Seit der Machtübernahme in Damaskus hat die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) mehrere Personen, die an Verbrechen gegen Frauen beteiligt waren, in sensible Führungspositionen berufen (ANHA 19.5.2025). Ein syrischer Politologe und Experte für internationale Beziehungen argumentiert, dass die Übergangsregierung eine "ausgrenzende Denkweise" pflegt, die von orthodoxen religiösen Strömungen beeinflusst ist und den Zugang von Frauen zum politischen Leben einschränkt. Die Beteiligung von Frauen ist bislang weitgehend kosmetischer Natur. Derart soll der internationalen Gemeinschaft versichert werden, dass Fortschritte erzielt werden (963 23.10.2025). Zwar sind Frauen in der Übergangsregierung in mittleren Verwaltungsfunktionen sichtbar, doch es wurden keine Anstrengungen unternommen, sie in Führungspositionen oder Ministerien zu berufen. Dies spiegelt einen breiteren Trend in (islamisch) konservativen Regierungsstrukturen wider, in denen die Beteiligung von Frauen oft auf symbolische Rollen beschränkt ist (AC 20.12.2024). Die Regierung von ash-Shara' hat einige Gesten in Richtung Geschlechtergerechtigkeit gemacht, wie beispielsweise Treffen mit syrisch-amerikanischen Frauendelegationen und die Würdigung der Opfer von Frauen. Es gibt jedoch keinen systematischen Plan, um Frauen politisch einzubeziehen (MERIP 16.4.2025). Stattdessen bleibt die Beteiligung von Frauen an der Regierungsführung marginal (MERIP 16.4.2025; vgl. AC 17.9.2025). Die von Islamisten dominierte Übergangsregierung hat zwei Frauen in Ämter gehoben, die bisher Männern vorbehalten waren: Maysaa' Sabrin ist geschäftsführende Direktorin der syrischen Zentralbank und Muhsina al-Mahithawi die erste Gouverneurin in Syrien (DW 7.1.2025). Sie wurde zur Gouverneurin von Suweida ernannt. Die Drusin leitet damit ihre Heimatprovinz (TNA 1.1.2025). Weniger als drei Monate nach ihrem Amtsantritt gab Maysaa' Sabrin ihren Rücktritt als Direktorin der syrischen Zentralbank bekannt (AJ 27.3.2025). Frauen machten etwa 20 % bis 25 % der Teilnehmer der Nationalen Dialogkonferenz aus, die im Februar 2025 in Damaskus stattfand (AC 17.9.2025). Die Regierung hat auch zwei Frauen, Hind Kabawat und Houda Atassi, in das siebenköpfige Vorbereitungskomitee für die Nationale Dialogkonferenz Ende Februar 2025 berufen. Beide waren vor ihrer Ernennung jahrelang in Politik und Zivilgesellschaft aktiv und verfügen über umfangreiche politische Erfahrung. Zwei Rechtsexpertinnen, Raya'an Kahilan und Bahia Mardini, wurden Teil eines siebenköpfigen Komitees, das für die Ausarbeitung einer Verfassungserklärung verantwortlich ist. Trotz dieser Ernennungen bleibt die Vertretung von Frauen in der Übergangsregierung insgesamt begrenzt. Diese hat zwar versprochen, den Frauenanteil zu erhöhen, aber die praktische Umsetzung verläuft schleppend, und viele Frauenrechtsaktivistinnen befürchten, dass ihre Bemühungen zugunsten dringenderer politischer und wirtschaftlicher Anliegen in den Hintergrund gedrängt werden (IFA 4.3.2025). Trotz symbolischer Fortschritte stehen syrische Frauen weiterhin vor tief verwurzelten Herausforderungen. Eine patriarchalische Gesellschaftsstruktur betrachtet Politik nach wie vor als Männerdomäne, und der Druck durch Familie oder Gemeinschaft hält Frauen oft davon ab, sich öffentlich zu engagieren (963 23.10.2025).
Von 119 Abgeordneten im syrischen Parlament, das Anfang Oktober 2025 indirekt gewählt wurde, sind nur sechs Frauen. Das sind etwa 5 %, was weit unter der im Rechtsrahmen für die Wahlen festgelegten Quote von 20 % liegt (963 23.10.2025). CNN schreibt, dass sieben Frauen gewählt wurden. In mehreren großen Bezirken, darunter Aleppo, Damaskus und Damaskus Umland sowie Dar'aa und Idlib, wurden unter den 119 Gewählten keine weiblichen Wahlgewinnerinnen gemeldet (CNN 6.10.2025). Gemäß der Verfassung hat Präsident ash-Shara' die Befugnis, ein Drittel des Parlaments (70 von 210 Mitgliedern) zu ernennen. Beobachter sind der Ansicht, dass ihm dies die Möglichkeit bietet, den Frauenanteil zu erhöhen. Bislang gibt es jedoch kaum Anzeichen für ernsthafte Bemühungen, die versprochene 20-Prozent-Quote zu erreichen. Der Vorsitzende des Wahlausschusses räumte ein, dass die Beteiligung von Frauen an den Parlamentswahlen im Oktober 2025 "begrenzt" war, und führte dies auf "traditionelle Einstellungen zurück, die nach wie vor ein Hindernis für eine uneingeschränkte Teilhabe darstellen" (963 23.10.2025). Die sehr geringe Vertretung durch Frauen im Parlament spiegelt nicht ihre Rolle in der syrischen Gesellschaft wider, sagte der Sprecher der Wahlkommission bei Verkündung der Ergebnisse in Damaskus. Denn in einigen Teilen des Landes haben sich demnach vergleichsweise viele Frauen an der Wahl beteiligt (ORF 6.10.2025).
Im Allgemeinen bleiben die Rechte der Frauen und ihre Lebensgrundlagen ein kritisches Thema, da Frauen häufig wirtschaftlich nicht unabhängig sind (DIS 9.12.2025a). Zudem genießen sie unverhältnismäßig selten Rechtssicherheit. Dies hängt mit Armut, Anfälligkeit für Gewalt, diskriminierenden Praktiken lokaler Gemeinschaften, die oft durch Traditionen und eine enge Auslegung der Religion hervorgerufen werden, und anderen Faktoren zusammen. Einige Gruppen von Frauen werden auch aufgrund ihrer Klasse, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, ihres Alters, Einkommens, Familienstandes oder anderer Faktoren diskriminiert (UNHCHR 18.7.2024). Paradoxerweise kann der "soziale Status" von Frauen, wie er in Artikel 21 der Verfassungserklärung geschrieben steht, im aktuellen syrischen Kontext als Instrument der sozialen Kontrolle dienen, um Frauen auf traditionelle Rollen zu beschränken. In Ermangelung jeglicher Bestimmungen zur Gleichberechtigung kann die Wahrung des sozialen Status' von Frauen somit eine Bestätigung ihres untergeordneten Status' sein. Der zweite Absatz von Artikel 21 macht nicht deutlich, ob die den Frauen garantierten Rechte jenen anderer Bürger gleichgestellt sind (ACRPS 5.2025). Eine Mitarbeiterin der feministischen Organisation Syrian Women's Political Movement betont, dass erhebliche Gesetzesreformen erforderlich wären, um die Frauenrechte in Syrien zu verbessern. Wesentlich ist die Arbeit an der Verfassung, um sicherzustellen, dass die Rechte der Frauen in Bezug auf Religion, Politik sowie Landrechte und Eigentum geschützt werden (DW 7.1.2025).
Das syrische Personenstandsrecht ist seit Langem umstritten, da es weitgehend von religiösen Lehren bestimmt wird, die Frauen unverhältnismäßig benachteiligen. Vor dem Sturz des Regimes gab es kleinere Reformversuche, wie die Anhebung des gesetzlichen Heiratsalters auf 18 Jahre und die Erlaubnis für Frauen, ohne Zustimmung eines Vormunds zu heiraten. Diese Veränderungen waren jedoch weitgehend oberflächlich und konnten die tief verwurzelten Strukturen, welche die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern aufrechterhielten, nicht aufbrechen. Das Scheidungsrecht, das Erbrecht und das Sorgerecht für Kinder waren nach wie vor stark zugunsten von Männern ausgelegt. Nach dem Sturz al-Assads haben die Diskussionen über das Personenstandsrecht an Dynamik gewonnen, aber die Übergangsregierung bleibt in dieser Frage vage. Während sich Teile der syrischen Zivilgesellschaft für fortschrittliche Reformen einsetzen, die die Gleichstellung der Geschlechter gewährleisten, widersetzen sich islamisch-konservative Elemente dem Wandel und bestehen darauf, dass die Gesetze des Landes an der traditionellen Auslegung der Scharia festhalten. Ideologische Auseinandersetzungen können zu rechtlichen Unklarheiten führen, die Frauen in eine prekäre Lage bringen. Rechtliche Unklarheiten im Personenstandsrecht machen Frauen anfällig für diskriminierende Praktiken, und das langsame Tempo der Gesetzesreformen bedeutet, dass viele weiterhin unter veralteten und ungerechten rechtlichen Rahmenbedingungen leiden (IFA 4.3.2025).
Viele Frauen fühlen sich mit dem informellen Rechtssystem wohler als mit dem formellen. Diese Präferenz ist stark kontextabhängig und sollte nicht als Hinweis darauf interpretiert werden, dass informelle Mechanismen von Natur aus fair oder geschlechtergerecht sind. Vielmehr spiegelt dies eine pragmatische Einschätzung dessen wider, welches Recht im jeweiligen Umfeld leichter zugänglich, kostengünstiger und schneller ist. Ebenso bedeutet die geringere Zufriedenheit von Frauen mit dem formellen Justizsystem nicht zwangsläufig, dass dieses immer diskriminierend oder ineffektiv ist. Allerdings kommt es dort zu Verzögerungen, bürokratischen Hürden und Korruption, wodurch das formelle System als fern und schwer zugänglich erscheint (IntOrgSYR3 1.10.2025). Christliche Frauen leiden unter den Personenstandsgesetzen, da diese auf der Vormundschaft durch den Ehemann fußen. Einige Gesetze schränken das Recht der Ehefrau auf Arbeit ein, indem sie die Zustimmung ihres Ehemanns vorschreiben. In Bezug auf das Erbrecht verbieten die Personenstandsgesetze die interreligiöse Erbschaft, einschließlich der Erbschaft von Ehepartnern und ihren Kindern, wenn die Ehepartner nicht derselben Religion (Islam, Christentum) angehören. Darüber hinaus entscheiden syrische Gerichte im Falle einer Scheidung in der Regel, dass das Sorgerecht für das Kind dem Elternteil übertragen wird, dessen Religion der Islam ist (STJ 14.5.2025). Eine Scheidung zu vollziehen, ist mit unterschiedlichen Schwierigkeiten verbunden. Je nach Status des Ehemanns - etwa, ob er verschwunden ist, sich versteckt oder sich in al-Hol befindet - wird sie komplexer. Nach Angaben eines Vertreters einer Internationalen Organisation kann eine Scheidung nicht von der Ehefrau eingeleitet werden (IntOrgSYR3 1.10.2025).
Bis 2017 machten Frauen 30 % des Justizkorps aus. Der Anstieg der weiblichen Vertretung war größtenteils auf den Verlust männlicher Richter durch Tod, Inhaftierung oder Vertreibung während des Bürgerkriegs zurückzuführen (TNA 2.1.2025a). Die derzeitige Ausgrenzung von Frauen in der syrischen Gesellschaft erfolgt auf vielfältige Weise, darunter gesetzliche und regulatorische Maßnahmen, diskriminierende Handlungen und manchmal Verwaltungsentscheidungen, die auf den ersten Blick wirkungslos erscheinen, aber eine klare Botschaft über die Stellung der Frau in der Gesellschaft vermitteln. Eines der prominentesten Beispiele dafür ist das Verbot für Anwältinnen und Anwälte, in bestimmten Gerichtsbarkeiten mit ihren Mandanten und Mandantinnen in Kontakt zu treten. Diese Politik, die sich auf falsche Vorstellungen von "Sittsamkeit" und "öffentlicher Moral" stützt, fußt auf sozialen Prinzipien, welche die berufliche Kompetenz von Frauen ignorieren und sie in der Rechtsgesellschaft in eine untergeordnete Rolle drängen (Daraj 25.4.2025). Offiziell hat das syrische Übergangskabinett keine formellen Anweisungen zur Entlassung von Richterinnen herausgegeben, doch Quellen aus dem Justizpalast des Gouvernements Homs berichten, dass sie mündliche Anweisungen erhalten haben, Frauen aus Justizpositionen zu entfernen (TNA 2.1.2025a). Die neue Regierung hat alle Richter und Richterinnen entlassen. Im Moment ist es um die Rechtsstaatlichkeit generell schlecht bestellt (IntOrgSYR3 1.10.2025). Anfang September 2025 eröffnete das Justizministerium ein Bewerbungsverfahren für Richter und Staatsanwaltspositionen. Jede Person mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften, welche seit mindestens fünf Jahren die syrische Staatsbürgerschaft besitzt, zwischen 28 und 36 Jahren alt ist, einen guten Leumund hat und nach 2011 nicht in Institutionen des Assad-Regimes gearbeitet hat, kann sich bewerben (SANA 3.9.2025). Im Gouvernement Homs beispielsweise gibt es mehr als 260 Richter, darunter mehr als 40 Frauen. Frauen bekleiden alle Positionen in der Justiz, darunter Straf- und Untersuchungsrichterinnen, Staatsanwältinnen, Richterinnen in Vorverfahrensgerichten, erstinstanzlichen Gerichten, Schlichtungs-und Berufungsgerichten (Daraj 7.4.2025). [Weitere Informationen zum Justizwesen und der Situation von Richtern finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen.]
Laut SNHR bleibt das tägliche Leben, einschließlich des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen, weitgehend unverändert, ohne nennenswerte Verbesserungen oder Verschlechterungen hinsichtlich der Rechte oder des Schutzes von Frauen. Nach Angaben der Syrian Women’s Political Movement haben sich die öffentlichen Dienstleistungen in einigen Bereichen verbessert, während sie sich in anderen Bereichen verschlechtert haben. In einigen städtischen und von der Regierung kontrollierten Gebieten haben sich die Verwaltungsdienstleistungen verbessert, und die Beamten dort handeln professionell. Im Gegensatz dazu sind Frauen in Regionen, die von bewaffneten Gruppen oder (islamisch) konservativen Fraktionen dominiert werden, nach wie vor Diskriminierung und Unsicherheit ausgesetzt. In einigen Gebieten, wie beispielsweise in einer "One-Stop-Window"-Behörde in Damaskus, sind die Verwaltungsprozesse effizient und die Mitarbeiter behandeln Frauen respektvoll. Im Gegensatz dazu werden Frauen in (islamisch) konservativeren oder von Konflikten betroffenen Gebieten wie Douma im Umgang mit lokalen Behörden häufig diskriminierend behandelt. Beamte hinterfragen möglicherweise ihre Anwesenheit, verlangen, dass sie von einem männlichen Verwandten begleitet werden, oder verzögern Formalitäten, was die Verwaltungsvorgänge für Frauen länger und schwieriger gestaltet als für Männer (DIS 9.12.2025a). Es gibt eine Reihe von Ereignissen und Berichten, die auf eine zunehmende Einmischung in die individuellen Entscheidungen, insbesondere von Frauen, in Bezug auf Kleidung und Lebensweise hindeuten, vom Verbot von "Shorts" bis hin zu Beschränkungen des Alkoholverkaufs. Anzeichen geben zunehmend Anlass zur Sorge, dass das Land in eine religiöse Herrschaft abgleitet, welche die individuellen Freiheiten, insbesondere die der Frauen, untergräbt. Der Gouverneur von Latakia forderte die Vertreter dreier christlicher Konfessionen auf, das Tragen von Burkinis in gemischten Schwimmbädern und an Stränden durchzusetzen, da bestimmte Kleidungsstücke gegen die "öffentliche Moral" verstießen (Daraj 16.5.2025). Das Tourismusministerium der Übergangsregierung hat verfügt, dass Frauen an öffentlichen Stränden und in Schwimmbädern Burkinis – Badeanzüge, die den Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße bedecken – oder andere "anständige" Kleidung tragen müssen. Private Strände, Clubs und Schwimmbäder sowie Hotels mit mehr als vier Sternen sind von der Richtlinie ausgenommen. Die Richtlinie enthält keine Angaben dazu, ob diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, bestraft werden oder wie die Regeln durchgesetzt werden sollen. Es wurde jedoch angegeben, dass Rettungsschwimmer und Aufsichtspersonen ernannt werden, um die Einhaltung der Vorschriften an den Stränden zu überwachen (BBC 11.6.2025). Die Anordnung löste Empörung und Vorwürfe aus, die islamistisch geführte Regierung versuche, den Syrern ihre Version von Moral aufzuzwingen. Die Regierung stellte umgehend klar, dass es sich bei der Anweisung lediglich um eine Empfehlung handele und dass es keine rechtlichen Sanktionen für diejenigen geben werde, die sich nicht daran halten. Stattdessen veröffentlichte die Regierung rasch eine Liste mit Stränden, an denen westliche Badebekleidung wie Bikinis getragen werden darf, und anderen Stränden, an denen Burkinis bevorzugt werden (Guardian 12.6.2025). An Laternenpfählen wurden Aushänge angebracht, die Frauen anweisen, den Schleier zu tragen. In einigen Regierungsbüros müssen Frauen und Männer durch getrennte Eingänge gehen (Economist 14.1.2025). Ash-Shara' versprach, dass Syrien nicht zu einem "zweiten Afghanistan" werden würde, und verwies dabei auf die Bilanz der Provinz Idlib unter der HTS-Herrschaft, wo fast 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind (TNA 2.1.2025a). Um das Risiko von Belästigung oder Missbrauch zu minimieren, passen einige Frauen Berichten zufolge ihr Verhalten an. Beispielsweise vermeiden sie es, lange unterwegs zu sein, sich in unbekannten Gegenden aufzuhalten und Taxis mit ihnen unbekannten Fahrern zu nehmen, und sie koordinieren ihre Fahrten mit Freunden oder Verwandten, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Einige Frauen haben Berichten zufolge aus Angst vor Belästigung das Kopftuch übernommen. Dies wird etwa aus Aleppo oder von alawitischen Frauen in Homs berichtet, obwohl es keine offizielle Vorschrift zur Kleidung von Frauen gibt. In Gebieten, die von der Übergangsregierung kontrolliert werden, wurden Frauen gelegentlich von einzelnen lokalen Behörden, religiösen Führern oder Sicherheitskräften mit extremistischen ideologischen Ansichten informell dafür verwarnt, dass sie keinen islamischen Schleier trugen. Eine Aktivistin gab an, dass sie weder Fälle gesehen noch davon gehört hat, in welchen syrische Frauen irgendwo im Land angegriffen worden sind, weil sie keinen islamischen Schleier trugen. Alawitische Frauen haben demnach angegeben, dass sie hinsichtlich ihrer Kleiderfreiheit keine Einschränkungen erfahren haben. Dennoch kann es vereinzelt und lokale zu Vorfällen kommen, bei denen Frauen aufgefordert werden, ihre Haare zu bedecken (DIS 9.12.2025a).
Gemäß einem von der Staatendokumentation interviewten Vertreter einer in Syrien aktiven Internationalen Organisation werden Frauen in Syrien aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, wobei es je nach Region Unterschiede gibt. Nicht alle Frauen empfinden sich selbst als unterdrückt oder diskriminiert, sondern sehen ihre Rollen als Teil der sozial akzeptierten Normen innerhalb der Gemeinschaft. Die Wahrnehmungen werden durch ein komplexes Zusammenspiel kultureller, sozialer und religiöser Faktoren geprägt, was bedeutet, dass die Art und Weise, wie Frauen ihre Realität wahrnehmen, je nach lokalem Kontext und persönlicher Weltanschauung erheblich variiert. Frauen haben grundsätzlich denselben Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten. Es gibt Sektoren, in denen weniger Frauen arbeiten. Viele Frauen arbeiten beispielsweise als Krankenpflegerinnen und für NGOs. Sie werden möglicherweise bei der Arbeit diskriminiert, etwa durch Belästigung, fehlende Mutterschutz- und Karenzurlaube, etc. Frauen, die als Journalistinnen arbeiten, werden schlecht behandelt. Der öffentliche Sektor war unter al-Assad der größte Arbeitgeber. Mit der Verkleinerung des Staatsapparats geht ein allgemeiner Anstieg der Arbeitslosigkeit einher, und damit auch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit unter Frauen. Defizite in der Regierungsführung, etwa durch die Fragmentierung der Verwaltungssysteme wirken sich unverhältnismäßig stärker auf Frauen aus, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geringeren Zugang zu Informationen haben und von männlichen Vormündern bei Verwaltungsvorgängen abhängig sind (IntOrgSYR3 1.10.2025).
Die Bewegungsfreiheit von Frauen, d. h. die Möglichkeit, von einer Stadt in eine andere zu reisen, ohne angehalten oder belästigt zu werden, variiert je nach Region und Checkpoint. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurde eine Ad-hoc-Geschlechtertrennung beobachtet, die verhindert, dass nicht miteinander verwandte Männer und Frauen nebeneinandersitzen. Diese Praxis ist jedoch weder formalisiert noch einheitlich, und es ist unklar, ob sie auf lokale Initiativen oder zentrale Anweisungen zurückzuführen ist (DIS 6.2025). In Damaskus bewegen sich viele Frauen unabhängig, treffen jedoch Vorsichtsmaßnahmen, während in kleineren Städten und ländlichen Gebieten strengere kulturelle Normen ihre Mobilität einschränken. In der Küstenregion hat die Angst vor Entführungen durch bewaffnete Gruppen einige Frauen dazu veranlasst, die Universität zu verlassen, und hält Mädchen davon ab, zur Schule zu gehen. In Aleppo bedecken einige Frauen ihre Haare, um Belästigungen zu vermeiden. Laut einer internationalen Organisation beziehen sich die Hauptsorgen der Frauen eher auf Belästigungen an Kontrollpunkten oder durch bewaffnete Männer als durch reguläre Polizeikräfte (DIS 9.12.2025a). Eine Journalistin sieht die zunehmenden Verletzungen der individuellen Freiheiten, insbesondere derjenigen von Frauen, nicht nur als zufällige Folge des Chaos' oder als Spiegelbild einer tief verwurzelten patriarchalischen Kultur, sondern vielmehr als systematische politische Praxis, in der Frauenfeindlichkeit ein wichtiges Instrument zur Machtproduktion und zur Umgestaltung der Gesellschaft ist (Daraj 16.5.2025). Ein Vertreter einer in Syrien tätigen Internationalen Organisation bestätigte, dass in bestimmten Regionen die Sicherheitskräfte in die Frauenrechte eingreifen und ihnen beispielsweise sagen, was sie anzuziehen haben. Demnach hat der islamische Konservativismus zwar zugenommen, dabei handelt es sich aber nicht um staatliche Politik. Früher gab es zwar keine Regel, wonach Frauen an öffentlichen Stränden sich nicht im Bikini aufhalten dürfen, vielmehr war es eine soziale Norm. Heute gibt es eine solche offizielle Regel (IntOrgSYR3 1.10.2025). Die Geschlechtertrennung in öffentlichen Verkehrsmitteln erregt tendenziell mehr Aufmerksamkeit in den ehemals von der Regierung kontrollierten Gebieten, wo die Einwohner an solche Praktiken nicht gewöhnt sind. In einigen seltenen Fällen hat das Personal an Kontrollpunkten direkt in die Sitzordnung der Fahrgäste eingegriffen (DIS 6.2025). Obwohl unter dem neuen Regime keine offizielle Kleiderordnung eingeführt wurde, haben viele Frauen in verschiedenen Teilen Syriens eine vorsichtigere Haltung in Bezug auf ihre Kleidung eingenommen (CBC 22.6.2025).
Verschiedenen Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge kommt es in den sozialen Medien zu aggressiven Äußerungen gegenüber Kritikern und Andersdenkenden. Einer Quelle zufolge ist dies insbesondere der Fall, wenn es um Frauen, Demokratie und die Regierungsform in Syrien geht (MBZ 31.5.2025).
Die Situation der Frauen in Syrien – einschließlich ihrer Sicherheit und Behandlung – variiert Berichten zufolge stark, was weitgehend von ihrem konfessionellen Hintergrund und der Region, in der sie leben, abhängt. Beispielsweise fühlen sich viele alawitische Frauen nicht mehr sicher, wenn sie sich frei bewegen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder außerhalb ihrer Gemeinden arbeiten, da einige von ihnen Opfer von Entführungen und sexueller Gewalt geworden sind. Eine Quelle zufolge haben befragte alawitische Frauen angegeben, dass sie keine Einschränkungen oder Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Bewegungsfreiheit hätten. Einer Aktivistin waren keine konkreten Vorfälle bekannt, in denen Frauen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich Fernbusreisen, Schwierigkeiten (z. B. Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung) hatten. Neben Entführungen und Vergewaltigungen von alawitischen Frauen entlang der Küste gibt es Berichte über solche Verbrechen an Frauen in Suweida, einem Gouvernement, das hauptsächlich von Drusen bewohnt wird. Eine syrische Menschenrechtsorganisation stellte fest, dass sunnitische Frauen, insbesondere wenn sie einen Hidschab [Kopftuch Anm.] tragen, weniger Herausforderungen ausgesetzt sind als alawitische, christliche und drusische Frauen. Nicht-sunnitische Frauen scheinen besonders gefährdet zu sein, wenn ihre Identität durch ihr Aussehen oder Verhalten erkennbar ist. Die meisten Fälle von Diskriminierung, Belästigung und Missbrauch von Frauen werden aus Minderheitengebieten gemeldet, während solche Fälle aus Hama, Aleppo oder Dar'aa selten gemeldet werden. Neben dem religiösen Hintergrund und dem Aussehen einer Frau hängt die Art und Weise, wie sie behandelt wird, auch von ihrer sozialen Schicht, ihrem Einkommen und ihrem familiären Hintergrund ab; wohlhabendere oder gut vernetzte Frauen werden in der Regel fairer und respektvoller behandelt als ärmere Frauen ohne Einfluss (DIS 9.12.2025a). Diskriminierung und Stigmatisierung nehmen für bestimmte Gruppen ebenfalls zu, was mit dem Risiko einhergeht, dass ihnen Ressourcen, Chancen und Dienstleistungen vorenthalten werden, insbesondere für Frauen und Mädchen, die weiterhin unverhältnismäßig stark von den sich wandelnden, aber anhaltenden Krisen betroffen sind. Der Zugang zu humanitärer Hilfe hat sich zwar verbessert, wird jedoch weiterhin durch Sicherheitsbeschränkungen sowie bürokratische Hindernisse und Einmischungen beeinträchtigt, was sich negativ auf den Zugang der Gemeinden zu Hilfe und Dienstleistungen auswirkt (GPC 3.4.2025).
Die Situation von Frauen variiert auch erheblich zwischen den Regionen. Frauen in kleineren Städten und ländlichen Gemeinden leben oft unter strengeren kulturellen Normen und sind auf den Schutz durch familiäre Netzwerke angewiesen. Ihre größte Sorge ist Belästigung an Kontrollpunkten oder durch bewaffnete Männer, weniger das Vorgehen der regulären Polizei. In Damaskus hingegen gehen viele Frauen allein aus und nehmen am täglichen Leben teil, treffen jedoch Vorsichtsmaßnahmen. Der Schutz der Regierung für Frauen vor Gewalt oder Belästigung ist im Allgemeinen unzureichend – beispielsweise in Fällen von Entführungen in den Küstengebieten, in Suweida und Teilen von Homs und Damaskus. Viele Frauen melden Vorfälle nicht einmal der Polizei, vermutlich weil sie den Behörden nicht vertrauen. Einer syrischen Menschenrechtsorganisation ist nur ein Fall bekannt, in dem eine Frau aus der Küstenregion Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hat. In Regionen, die von bewaffneten Gruppen oder (islamisch) konservativen Fraktionen dominiert werden, werden Personen, die Frauen angreifen, nicht zur Rechenschaft gezogen (DIS 9.12.2025a).
Der anhaltende Konflikt in Syrien hat zu erheblichen demografischen Verschiebungen geführt: Unzählige Männer wurden getötet, vertrieben oder durch militärische Einberufung, wirtschaftliche Not oder Beteiligung an Kämpfen ins Exil gezwungen. Infolgedessen tragen Frauen nun eine große Verantwortung für die Versorgung der Haushalte, die Arbeit in verschiedenen Sektoren und die Bewältigung der täglichen wirtschaftlichen Aktivitäten (AC 20.12.2024). Die geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Konflikts in Syrien sind zum Teil auf die langjährige rechtliche und traditionelle Diskriminierung von Frauen und Mädchen zurückzuführen, deren Auswirkungen durch den anhaltenden bewaffneten Konflikt und seine Folgen dramatisch verstärkt wurden. Bereits vor dem Konflikt benachteiligten diskriminierende Praktiken und Gesetze, die oft durch gesellschaftliche und patriarchalische kulturelle Normen verstärkt wurden, Frauen und Mädchen, beispielsweise in Bezug auf die Gleichheit vor dem Gesetz, den Schutz vor Gewalt, die gerechte Verteilung von Erbschaften, den Zugang zu Wohnraum und Eigentum, das Recht auf Familie und das Sorgerecht für Kinder, die Verleihung der Staatsangehörigkeit an die Kinder und manchmal sogar die Bewegungsfreiheit (OHCHR - IICIoS 12.6.2023).
Armut, Wasserknappheit und das Bedürfnis zu überleben haben viele Familien dazu gezwungen, ihre Töchter aus der Schule zu nehmen (LSE-MEC 23.6.2025).
Alleinstehende Frauen
Der Konflikt in Syrien hat die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verschärft und Frauen und Mädchen verstärkt Gewalt, Vertreibung und diskriminierenden Gesetzen ausgesetzt, die ihre Rechte einschränken. Viele weibliche Haushaltsvorstände haben Schwierigkeiten, die Geburt ihrer Kinder zu registrieren, was das Risiko der Staatenlosigkeit erhöht und den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung einschränkt (HRW 16.1.2025). Nach syrischem Recht können Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weitergeben, wenn der Vater Ausländer ist, sodass viele Kinder von ausländischen Kämpfern staatenlos sind. Die neue Regierung in Syrien hat dieses Gesetz bisher nicht geändert. Die sogenannte Heilsregierung (Syrian Salvation Governement - SSG) der HTS in Idlib begann zwar, vorläufige Ausweise für Kinder von Kämpfern auszustellen, doch die Zuständigkeit für die Dokumentation von Eheschließungen und Vaterschaft liegt bei der Justizbehörde. Diese Behörde führt detaillierte Aufzeichnungen über die Identität der Kämpfer, gibt diese jedoch nicht an zivilgesellschaftliche Organisationen weiter, was die rechtliche Anerkennung von Ehen erschwert. Einige Frauen waren gezwungen, sich an provisorische Gerichte in Städten wie 'Azaz oder 'Afrin zu wenden, wo sie aufgefordert wurden, Fotos vorzulegen oder Augenzeugen zu präsentieren, um ihre Ehen zu bestätigen. Werden solche Beweise für die Ehe nicht vorgelegt, kann dies zu Vorwürfen des Ehebruchs führen, was schwerwiegende rechtliche und soziale Konsequenzen für die Frauen nach sich ziehen kann. Die Stigmatisierung der Ehefrauen von HTS-Kämpfern ist jedoch weniger hart als die der Ehefrauen und Kinder von Kämpfern des Islamischen Staats (IS). Im Vergleich zum IS hielt sich die HTS vom zivilen Leben fern und genoss eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz (Qantara 26.8.2025).
Eine vom staatlichen Central Bureau of Statistics in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen durchgeführte Erhebung ergab, dass 518.000 Frauen ihre Ehemänner während des Krieges verloren haben. Familien, die von verwitweten Frauen geführt werden, leiden oft unter fehlenden Ressourcen, hohen Schulden und einem fehlenden Zugang zu ausreichend Nahrungsmitteln. Ein Großteil ihrer Kinder ist gezwungen, in der Schattenwirtschaft zu arbeiten, und einige von ihnen sind in unterschiedlichem Maße verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt. Die Armutsquote von Frauen ist mit der zunehmenden Zahl von Witwen in der Gesellschaft auf ein noch nie da gewesenes Ausmaß angestiegen (AJ 31.1.2025). Weibliche Haushaltsvorstände und andere Frauen und Mädchen, die aufgrund des Konflikts in langwierigen Vertreibungssituationen leben, oft in Lagern, sind mit außergewöhnlichen Härten konfrontiert. Ehefrauen, deren Ehemänner inhaftiert oder verschwunden sind, und Witwen, die in Lagern leben, sind aufgrund ihres Geschlechts und ihres Familienstands mehrfacher und sich überschneidender Diskriminierung und Belästigung ausgesetzt (OHCHR - IICIoS 12.6.2023).
Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge hatte der Machtwechsel keinen Einfluss auf die Stellung alleinstehender Frauen. Einer anderen Quelle zufolge ist die Situation alleinstehender Frauen je nach Region unterschiedlich, beispielsweise bei der Suche nach Arbeit und Unterkunft. Einer weiteren Quelle zufolge kommt hinzu, dass alle Dienstleistungen in den großen Städten konzentriert sind. Alleinstehende Frauen können mit Stigmatisierung, Ausgrenzung und mangelnder Unterstützung konfrontiert sein. Dies kann von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich sein. Außerdem werden (alleinstehende) Frauen in bestimmten Regionen in einigen Berufen nicht akzeptiert. Aus ihrem sozialen Umfeld können alleinstehende Frauen unter Druck gesetzt werden, (wieder) zu heiraten. Sie können Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt oder sexueller Gewalt werden (MBZ 31.5.2025). Zusätzlich zu ihrem individuellen konfessionellen Hintergrund und ihrer spezifischen Region stehen Frauen je nach Familienstand vor unterschiedlichen Herausforderungen. Die Situation alleinstehender, verwitweter oder geschiedener Frauen hat sich unter der neuen Regierung nicht verändert oder verbessert. Sie sehen sich weiterhin mit denselben Schwierigkeiten in Bezug auf Beschäftigung, Transport, Wohnen, Schutz und Zugang zu offiziellen Dokumenten konfrontiert. In Bezug auf das Wohnen sehen sich alleinstehende Frauen und Witwen sozialen Einschränkungen gegenüber. Obwohl es ihnen gesetzlich erlaubt ist, Wohnungen zu mieten und offizielle Verfahren selbstständig zu erledigen, behindern soziale Normen oft ihren Zugang. Vermieter und lokale Beamte können Frauen für das Alleinleben kritisieren oder davon abraten (DIS 9.12.2025a).
Eine internationale NGO stellte fest, dass es sehr schwierig ist, die Situation alleinstehender Frauen, die zurückkehren, zu verallgemeinern, da sie von einer Reihe von Faktoren abhängt, darunter die Bedingungen in der Region, in die sie zurückkehren, die wirtschaftliche Situation der einzelnen Frau usw. Alleinstehende Frauen und von Frauen geführte Haushalte stellen jedoch eine besonders gefährdete Gruppe bei der Rückkehr dar. Sie sind in der Regel stark von Familienangehörigen abhängig, da sie selten wirtschaftlich unabhängig sind. Wenn eine alleinerziehende Mutter zurückkehrt, wird in der Regel erwartet, dass ihre Familie sie aufnimmt, was oft mit Einschränkungen des Lebens durch die Familie - einschließlich einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit - verbunden ist. Die lokalen Sicherheitsbedingungen im Rückkehrgebiet können die Bewegungsfreiheit von Frauen zusätzlich einschränken (DIS 9.12.2025a). Einem Mitarbeiter einer in Syrien tätigen Internationalen Organisation zufolge, hängt es von verschiedenen Faktoren, wie der Gemeinschaft, der sozialen bzw. wirtschaftlichen Klasse, der Gegend und der Religion ab, ob eine alleinstehende Frau in Syrien leben kann. Es ist eine Frage der Klasse und Kultur. Es gibt viele Fälle von Witwen, die problemlos alleine leben. Ehefrauen von Gefallenen der aufgelösten Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) werden nun als Verräterinnen angesehen und je nachdem, wo sie leben, werden ihnen gegebenenfalls Dokumente vorenthalten (IntOrgSYR3 1.10.2025).
Die Zahl der Frauen, die Wohneigentum besitzen, wird auf nur 2–5 % geschätzt. Frauen mit Behinderungen sind zusätzlichen Risiken ausgesetzt, wodurch ihr Recht auf angemessenen Wohnraum noch weiter in die Ferne rückt (UNHCHR 18.7.2024). Der geringe Anteil von Frauen, die Eigentum besitzen, lässt sich durch eine Kombination aus kulturellen Normen, wonach Ehemänner für den Kauf oder die Bereitstellung von Wohnraum für die Familie verantwortlich sind, Gesetzen zur Verteilung des Erbes, der großen Zahl informeller und nicht registrierter Immobilien, veralteten oder zerstörten Katasteraufzeichnungen sowie traditionellen Geschlechterrollen, die sich auf den Anteil der erwerbstätigen Frauen auswirken, erklären. Infolgedessen haben Frauen traditionell über ihren Ehemann oder männliche Verwandte Zugang zu Wohnraum und anderen Gütern im Sinne von Vermögenswerten erhalten. Diese Möglichkeit steht jedoch einer wachsenden Zahl von Witwen und anderen Frauen, die nach dem Konflikt gezwungen sind, einen Haushalt zu führen, nicht mehr zur Verfügung, wodurch sie besonders gefährdet sind, ihren Wohnraum zu verlieren. Traditionell wird Wohnraum über Generationen hinweg vom Vater an die Söhne vererbt, und in vielen Fällen behält der Vater das rechtliche Eigentum an dem Haus, auch nachdem sein Sohn mit seiner Familie dort eingezogen ist (OHCHR - IICIoS 12.6.2023). Laut einer Quelle sind Frauen, die ohne Ehemann nach Syrien zurückkehren, aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Lage mit sehr hohen Mietkosten und sehr begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten in der Regel nicht in der Lage, sich in Syrien selbst zu versorgen. Für viele alleinstehende Frauen ist es aufgrund der hohen Wohnkosten in Verbindung mit der vorherrschenden gesellschaftlichen Einstellung gegenüber allein lebenden Frauen schwierig, eine Unterkunft zu finden. Infolgedessen entscheiden sich viele dafür, im Ausland oder in Flüchtlingslagern zu bleiben. Frauen, die versuchen, nach Damaskus zurückzukehren, sehen sich mit erheblichen Hindernissen bei der Suche nach einer Unterkunft und einer Beschäftigung konfrontiert. Einige Frauen, die zuvor in Flüchtlingslagern in Idlib gelebt haben und nach dem Sturz der früheren Regierung nach Damaskus umziehen wollten, mussten aufgrund der unerschwinglich hohen Mietkosten letztendlich in die Lager zurückkehren. Für alleinstehende Frauen und ältere Menschen hängt die Wiedereingliederung stark vom Zugang zu einem unterstützenden familiären Netzwerk ab. Viele Frauen, die ohne Ehemann oder männliches Familienoberhaupt nach Syrien zurückkehren, sind stark auf ihre Großfamilie angewiesen und ziehen oft zu dieser, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu ihrer unmittelbaren Familie haben (z. B. aufgrund von Vertreibung ins Ausland) (DIS 9.12.2025a). Rückkehrerinnen aus Nachbarländern, insbesondere diejenigen, die in Lagern gelebt haben, müssen nach ihrer Ankunft oft den Kontakt zu Familienmitgliedern wiederherstellen, die in Syrien zurückgeblieben sind. Frauen, deren Ehemänner vermisst werden (z. B. aufgrund von Verschleppung), befinden sich in einer besonders komplexen Situation, da sie ihr Leben von Grund auf neu aufbauen müssen. Dazu gehört auch, wieder Kontakt zu Verwandten aufzunehmen, um mögliche Erbrechte zu klären, während sie gleichzeitig mit der emotionalen Herausforderung fertig werden müssen, zu entscheiden, ob sie ihren Ehemann für tot erklären oder weiter nach ihm suchen wollen. Es gibt auch Fälle, in denen weibliche Haushaltsvorstände nach Syrien zurückkehren, während der Ehemann im Ausland bleibt, beispielsweise im Libanon oder in der Türkei, um ein Einkommen für die Familie zu sichern. Laut einer humanitären Organisation veranschaulichen diese Fälle eine besondere Rückkehrerfahrung, bei der das wirtschaftliche Überleben von der Unterstützung der Familie über Grenzen hinweg abhängt (DIS 9.12.2025a).
Als Reaktion auf den Konflikt haben insbesondere Frauen ihre Erwerbsbeteiligung erhöht. Während die männliche Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter aufgrund von Todesfällen und Migration ins Ausland zurückging, stieg die Zahl der erwerbstätigen Frauen, da viele in den Arbeitsmarkt eintraten, um die Einkommensverluste der Haushalte auszugleichen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen hat sich von 13 % im Jahr 2010 auf 31 % im Jahr 2022 mehr als verdoppelt, während die Erwerbsbeteiligung von Männern nur moderat von 72 auf 79 % gestiegen ist. Während immer mehr Frauen Arbeit suchen, haben anhaltende Hindernisse auch die Arbeitslosenquote von Frauen in die Höhe getrieben. Frauen sind mit einer Arbeitslosenquote von 24 % konfrontiert, während sie bei Männern nur 5 % beträgt. Geschlechtsspezifische Normen und rechtliche Hindernisse schränken weiterhin die Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben ein (WBG 30.6.2025). Präsident ash-Shara' sagte in einem Interview, dass Frauen der Arbeitsmarkt offen steht und jede Frau, die arbeiten möchte, arbeiten kann (Economist 3.2.2025). Obwohl Frauen mehr Verantwortung in verschiedenen Bereichen übernommen haben, von Wirtschaft und Bildung bis hin zu Journalismus und Zivilgesellschaft, hat sich die Einstellung der Gesellschaft gegenüber berufstätigen Frauen nur langsam geändert. Viele Frauen sind nach wie vor mit häuslicher Gewalt, wirtschaftlichen Schwierigkeiten und sozialer Stigmatisierung konfrontiert, wenn sie aus den traditionellen Geschlechterrollen ausbrechen. In einigen Gebieten werden Frauen, die arbeiten oder am öffentlichen Leben teilnehmen, belästigt und bedroht, was es ihnen erschwert, ihre neu gewonnene Unabhängigkeit voll auszuleben (IFA 4.3.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gibt es regionale und kommunale Unterschiede hinsichtlich des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt. Traditionell ist die Erwerbsquote von Frauen niedrig. In der Regel erhalten berufstätige Frauen für gleiche Arbeit deutlich weniger Lohn als Männer (MBZ 31.5.2025).
Da die landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen aufgrund des Klimawandels weiter zusammenbrechen, befindet sich das ländliche Leben im Nordosten Syriens in einem tiefgreifenden Wandel. Da traditionelle Einkommensquellen verschwinden, sind viele Familien in städtische Gebiete gezogen. Männer finden in der Regel Arbeit im Baugewerbe, während Frauen und Mädchen aufgrund ihrer zunehmend von bewaffneten Gruppen rekrutiert werden. Darüber hinaus sind sie zunehmend in Schmuggelaktivitäten entlang der syrisch-irakischen und syrisch-türkischen Grenze involviert, darunter der Transport von Alltagsgütern wie Gasflaschen, Käse, Hühnern und Schafen. Sie werden häufig von männlichen Schmugglern als Späher oder zur Ablenkung eingesetzt, um militärische Kontrollpunkte zu umgehen. Viele Frauen, die in den Schmuggel involviert sind, sind sexueller Belästigung und Ausbeutung durch Grenzbeamte und Schmuggler ausgesetzt. Einige schmuggelten auch Menschen, vor allem junge Männer, die vor der Wehrpflicht flohen, sowie Zigaretten und Waffen (LSE-MEC 23.6.2025).
Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge sind Frauen in den Gewerkschaften nicht vertreten (MBZ 31.5.2025).
Frauen, deren Ehemänner vermisst oder verstorben sind, und Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, sehen sich mit erheblichen administrativen Problemen konfrontiert. Am akutesten ist dieses Problem im Nordwesten, wo ausländische Kämpfer präsent waren. Während des Konflikts heirateten einige dieser Kämpfer syrische Frauen in religiösen oder informellen Zeremonien, die nie offiziell registriert wurden, und hatten manchmal Kinder. Als diese Männer später getötet wurden, verschwanden oder in ihre Heimatländer zurückkehrten, blieben die Frauen ohne rechtlichen Nachweis ihrer Ehe zurück und konnten ihre Kinder daher nicht registrieren lassen. Obwohl das syrische Recht vorsieht, dass ein Kind mit unbekanntem Vater als syrischer Staatsbürger registriert werden kann, wird dies in der Praxis selten umgesetzt. Soziale Stigmatisierung und Bürokratie hindern Familien daran, öffentlich über dieses Thema zu sprechen. Einige Frauen registrieren ihre Kinder stattdessen unter dem Namen eines männlichen Verwandten, um Papiere zu erhalten. Die Einschränkung im Staatsangehörigkeitsgesetz, dass Frauen die Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weitergeben können, bleibt ein wesentliches Hindernis (DIS 9.12.2025a).
Frauen in Flüchtlingslagern
Laut einem Bericht der Assistance Coordination Unit (ACD) machen Frauen allein in den Lagern im Nordwesten Syriens 35 % der mehr als zwei Millionen Vertriebenen aus. (DW 8.3.2025). Vertriebene Frauen sind ständig der Gefahr sexueller Übergriffe und anderer Formen von Missbrauch ausgesetzt, insbesondere wenn sie Kontrollpunkte passieren, die von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden. Frauen, die versuchen, das Land mit Hilfe von Schmugglern zu verlassen, sind auch der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt, in einigen Fällen sogar dem sexuellen Menschenhandel (MRG 1.2025).
Syrerinnen, die in Lagern innerhalb und außerhalb Syriens leben, haben kaum Möglichkeiten für Arbeit und Bildung. Eine der größten Herausforderungen sind Sicherheitsprobleme aufgrund fehlender sicherer Räume, da die meisten Zelte aus Stoff bestehen und das Gelände nicht von Zäunen umgeben ist. Frauen haben Angst, die Belästigungen, denen sie ausgesetzt sind, zu melden, weil sie soziale Stigmatisierung befürchten. Die zahlreichen Initiativen und die humanitäre Hilfe reichen nicht aus, um die Defizite der Frauen in den Lagern zu beheben. Witwen leiden in besonderer Weise, da sie in speziellen Lagern leben, die als "Witwenlager" bezeichnet werden. Zusätzlich zur Unsicherheit, zu mangelnden Einrichtungen und schwierigen Lebensbedingungen wird ihnen auch der Kontakt zu ihren Kindern und Verwandten verwehrt (DW 8.3.2025).
Frauen und Mädchen, die im Lager al-Hol inhaftiert sind, waren weit verbreiteter und vielschichtiger geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, darunter auch der Zwangsverheiratung und Frühehe, durch die sie mit dem IS in Verbindung gebracht wurden. Etwa die Hälfte der für eine Studie der Vereinten Nationen befragten irakischen und syrischen Frauen waren entweder während oder nach der Heirat mit Männern verheiratet, die dem IS angehörten. Die meisten von ihnen wurden als Kinder verheiratet: 32 der 53 Frauen, die zwischen 2014 und 2019 geheiratet haben, waren bei ihrer ersten Ehe zwischen 13 und 17 Jahre alt. Während einige Frauen aus ideologischen oder finanziellen Gründen aktiv eine Ehe mit IS-Mitgliedern angestrebt hatten, beschrieben die meisten ihre Entscheidung als Ergebnis familiärer Verpflichtungen und mangelnder Alternativen. Eine beträchtliche Anzahl von Frauen in al-Hol wurde zum Zwecke der Heirat verschleppt, nach dem Tod ihres Ehemanns in "Gästehäusern" des IS festgehalten und wiederholt zu Zwangsheirat gezwungen. Der Bericht dokumentiert außerdem schwere Fälle von sexueller Gewalt, Versklavung und Vergewaltigung. Zusätzlich zu konfliktbedingter Gewalt erlitten viele Frauen in al-Hol vor und während ihrer Inhaftierung extreme Gewalt durch ihre Partner und/oder Familienangehörigen. Diese familiäre Gewalt – ausgeübt durch Ehemänner, Väter, Brüder, Mütter und Schwiegereltern – umfasste manchmal Verstümmelung, Entstellung, versuchten Mord und Kindesmissbrauch. In einigen Fällen trieb solche Gewalt Frauen in Beziehungen mit IS-Mitgliedern (UN Women 31.10.2025). Das charakteristische demografische Merkmal der in al-Hol inhaftierten Haushalte ist der relative Mangel an erwachsenen Männern und der hohe Anteil an Witwen. Drei Viertel (73 %) der Haushalte im Lager werden von Frauen geführt. Haushalte mit weiblichem Vorstand bestehen in der Regel aus dem weiblichen Haushaltsvorstand, ihren Kindern und weiteren weiblichen Familienmitgliedern wie Müttern, Schwestern, Schwiegermüttern, Schwägerinnen, Tanten und Cousinen. In 71 % der von Frauen geführten Haushalte sind die Ehemänner entweder verstorben, inhaftiert oder vermisst. Von diesen gaben 41 % an, mit Sicherheit zu wissen, dass ihre Ehemänner verstorben waren, während 30 Prozent entweder wissen, dass ihre Ehemänner im Gefängnis sind, oder ihren Aufenthaltsort nicht kennen (UN Women 31.10.2025). Aufgrund finanzieller Zwänge und tradierter Geschlechternormen haben nur wenige Frauen eine über die Grundschule hinausgehende Ausbildung. Zwei Fünftel (40 %) der Haushaltsvorstände in al-Hol gaben an, dass sie nicht gut oder gar nicht lesen und schreiben können. Frauen (13 %) gaben häufiger als Männer (5 %) an, dass sie überhaupt nicht lesen und schreiben können. Jüngere Frauen, die eine Schulausbildung begonnen haben, mussten diese aufgrund des Konflikts oft unterbrechen (UN Women 31.10.2025). Die Lager befinden sich in abgelegenen Gebieten. Einige Frauen sind daher gezwungen, sehr lange Wege zurückzulegen, um Dienstleistungszentren wie Schulen, Bildungs- und Ausbildungszentren sowie Gesundheitszentren zu erreichen (DW 8.3.2025). Jeder sechste weibliche und jeder fünfte männliche Haushaltsvorstand gibt an, eine Behinderung zu haben, die häufig auf konfliktbedingte Gewalt zurückzuführen ist. Viele Frauen sind behindert oder werden zur alleinigen Betreuungsperson für Kinder und von anderen Verwandten mit Behinderungen (UN Women 31.10.2025). Die psychologischen Unterstützungsangebote sind aufgrund des Mangels an spezialisiertem Personal und ausreichender Erfahrung unzureichend. Sie werden willkürlich und unregelmäßig angeboten. Es gibt keine Angebote für Menschen mit Behinderungen oder Sonderfällen wie Menschen mit vermissten Angehörigen oder Opfern von Inhaftierungen (DW 8.3.2025).
Die Praxis der Polygamie hat die Familienstrukturen der willkürlich in al-Hol inhaftierten Personen stark beeinflusst. Jeder fünfte Haushalt (21 %) in al-Hol lebt polygam. Wahrscheinlich aufgrund des Mangels an erwachsenen Männern im Lager ist die Mehrheit (57 %) der männlichen Haushaltsvorstände mit mehr als einer Frau verheiratet. Wiederverheiratungen sind innerhalb des Lagers weit verbreitet, doch Scheidungen bleiben aufgrund rechtlicher und logistischer Hindernisse schwierig, insbesondere wenn die Ehemänner inhaftiert sind. Frauen betrachten die Ehe manchmal als Mittel, um ihre Lebensumstände zu verbessern, das Lager zu verlassen oder ihre Isolation zu lindern. Diese Ehen können jedoch manchmal zu Missbrauch oder Ausbeutung führen. Fast drei Viertel der von Frauen geführten Haushalte sind fast vollständig auf Hilfe angewiesen. Einige Frauen verkaufen Teile ihrer Lebensmittelrationen auf dem Markt, um zu überleben, während andere versuchten, geringfügige Tätigkeiten auf dem Markt auszuüben, diese jedoch nach sexuellen Belästigungen durch Ladenbesitzer wieder aufgaben. Nur sehr wenige Haushalte mit einem Einkommen, unabhängig davon, ob sie von Männern oder Frauen geführt werden, verdienen mehr als 200 US-Dollar pro Monat. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind stark geschlechtsspezifisch geprägt, wobei Frauen überwiegend in Pflege-, Reinigungs- oder Lehrberufen tätig sind und häufig die Erlaubnis männlicher Verwandter benötigen, selbst wenn diese an einem anderen Ort inhaftiert sind. Viele Frauen, die Arbeit suchen, sind mit Drohungen, Belästigungen oder Gewalt konfrontiert – darunter Zeltbrände und Morddrohungen –, was einige dazu zwang, ihre Arbeit aufzugeben. Die Marktarbeit ist weitgehend männlich dominiert. Einige Frauen betreiben kleine Heimprojekte wie Nähen oder informelle Gesundheitsdienste. Drittstaatsangehörige sind besonders eingeschränkt und hauptsächlich auf Überweisungen von IS-Netzwerken oder Familienangehörigen im Ausland angewiesen, da wirtschaftliche Aktivitäten in einem separaten Lager-Zubau, in dem die Drittstaatangehörigen leben, streng kontrolliert und als illegal angesehen werden. Frauen sind regelmäßig sexueller Belästigung und Ausbeutung ausgesetzt, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten, humanitäre Hilfe und Rückführungsprozesse. Zu den Tätern zählen häufig Lagerbehörden, Marktverkäufer und Mitarbeiter von NGOs. Mehrere Frauen berichteten von persönlichen Erfahrungen mit Belästigungen durch die Assayesh, durch Dienstleister wie Wassertankwagenfahrer und Lebensmittelverkäufer sowie durch Männer, die auf dem Markt arbeiteten und "Beziehungen" als Gegenleistung für ihre Dienste forderten. Viele Frauen zögerten, Belästigungen und Missbrauch bei den Behörden zu melden. Die wenigen Fälle, die den Behörden gemeldet wurden, wurden untersucht und führten zur Festnahme der Täter, was zeigt, dass eine Rechenschaftspflicht möglich ist. Die meisten Frauen meldeten Fälle von Belästigung jedoch nicht, insbesondere wenn der Belästiger mit den Haftbehörden in Verbindung stand. Berichten zufolge werden Vergewaltigungen oder die Androhung von Vergewaltigungen manchmal als Mittel zur Rache für persönliche Streitigkeiten oder als Strafe für angebliche Verstöße gegen die Moralvorstellungen eingesetzt (UN Women 31.10.2025). In den von den SDF nach der Einnahme der Gebiete im Nordosten Syriens, die vom IS kontrolliert wurden, 2019 errichteten Lagern befinden sich unter den internierten Frauen auch Frauen, die der berüchtigten Hisba-Sittenpolizei des IS angehörten, sowie Frauen, die vom IS entführt, zwangsverheiratet und sexuell versklavt wurden. Jesidische Frauen und Mädchen, die Völkermord und Verfolgung überlebt haben, werden somit zusammen mit ihren Peinigern unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Frauen und Mädchen, die von IS-Mitgliedern sexuell versklavt wurden, wie beispielsweise die Jesidinnen, sind auch nach ihrer Befreiung mit Diskriminierung auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene konfrontiert, beispielsweise mit Stigmatisierung in ihren Heimatgemeinden sowie der Unmöglichkeit, ihre Kinder anzumelden, von denen viele staatenlos bleiben. Witwen und Ehefrauen mutmaßlicher IS-Mitglieder haben ebenfalls Schwierigkeiten bei der Registrierung ihres Familienstands und der Identität ihrer Kinder. Dies gilt sowohl für Frauen, die mutmaßlich Ehefrauen von IS-Kämpfern sind und sich noch immer in Internierungslagern befinden, als auch für Frauen, die in ihre Heimatgemeinden zurückgekehrt sind (OHCHR - IICIoS 12.6.2023).
Geschlechtsspezifische Gewalt
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt für Männer 18 und für Frauen 17 Jahre (mit Zustimmung des Vormunds 15 bzw. 13 Jahre). Mit bestimmten Einschränkungen ist die Polygamie zulässig und unterliegt denselben Registrierungsvorschriften wie eine normale Ehe. Das Personenstandsrecht unterliegt sowohl dem islamischen als auch dem Zivilrecht, sodass eine Eheschließung in Syrien in drei Schritten erfolgt. Auch die Scheidung ist ein dreistufiger Prozess, an dem sowohl zivile als auch religiöse Behörden beteiligt sind. Die Scheidungsurkunde ist ein wichtiges Dokument, insbesondere für Frauen, die in Zukunft wieder heiraten möchten (SyNat o.D.b). Laut UNOCHA führte der wirtschaftliche Niedergang zu einem Anstieg von Mädchenheiraten, häuslicher Gewalt und wirtschaftlicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen (MBZ 31.5.2025). Jahre des Krieges und der Dürre haben Familien dazu veranlasst, als Überlebensstrategie auf die frühe Heirat zurückzugreifen. Da Mädchen nicht mehr durch Landwirtschaft oder Viehzucht zum Haushaltseinkommen beitragen können, verheiraten viele Familien ihre Töchter, oft noch minderjährig, um ihre finanziellen Verpflichtungen zu verringern, eine Mitgift zu erhalten und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Immer häufiger werden Mädchen als zweite oder dritte Ehefrauen an viel ältere Männer, insbesondere aus dem Irak, verheiratet. Mitunter werden Frauen und Mädchen, insbesondere sehr junge, unter dem Deckmantel der Ehe in die Sklaverei verkauft. Die Mitgift der Braut – das Geld, das der Ehemann seiner Frau als Teil des Ehevertrags zahlen muss – beträgt in der Regel etwa 2.000 US-Dollar, was für wohlhabende Iraker eine geringe Summe ist, für syrische Familien in schwierigen Verhältnissen jedoch eine beträchtliche Summe darstellt (LSE-MEC 23.6.2025).
Syrische Frauen und Mädchen leiden weiterhin unter unzureichendem rechtlichen und sozialen Schutz. Sie sind anhaltender geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, insbesondere in Form von sogenannten "Ehrenmorden" (STJ 19.6.2025). Diese sind in ganz Syrien verbreitet, unabhängig davon, wer die Gebiete kontrolliert (Arab 13.4.2025). "Ehrenmorde" sind ein deutlicher Indikator für das fortbestehende System von Gewalt und Diskriminierung, das nur durch entschlossene Maßnahmen auf gesetzgeberischer, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene beseitigt werden kann. Der Sturz des früheren Regimes allein bringt weder Gerechtigkeit noch beendet er tief verwurzelte Muster von Gewalt und Missbrauch, darunter auch sogenannte "Ehrenmorde", die auch nach der Machtübernahme durch die neuen Behörden weiter bestehen. Diese Verbrechen zeigen, wie gesellschaftliche Konzepte wie "Schande" und "Ansehen" manipuliert werden können, um Gewalttaten und sogar Mord zu rechtfertigen, ohne dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden (STJ 19.6.2025). Es gibt eine Regel, wonach Täter, die ihr Vergewaltigungsopfer heiraten, begnadigt werden (IntOrgSYR3 1.10.2025). Vor 2009 sah das Gesetz vor, dass ein Mann, der seine Frau, eine Verwandte oder seine Schwester beim Ehebruch oder in einer illegalen sexuellen Beziehung mit einer anderen Person ertappt und sie ohne Vorsatz oder böswillige Absicht tötet oder verletzt, von der "Entschuldigung der Provokation" profitieren konnte. Anfang 2011 wurde ein Dekret zur Änderung des syrischen Strafgesetzbuches erlassen. Die Änderungen umfassten 19 Artikel, von denen der bemerkenswerteste die Änderung von Artikel 548 des Strafgesetzbuches war, der früher die Täter sogenannter "Ehrenmorde" mit einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren bestrafte. Die Strafe wurde auf fünf bis sieben Jahre Freiheitsstrafe geändert. Im März 2020 wurde beschlossen, Artikel 548 des syrischen Strafgesetzbuches, der eine Strafmilderung für "Ehrenmorde" vorsah, gänzlich aufzuheben. Dadurch wurde diese Tat mit anderen vorsätzlichen Tötungsdelikten gleichgestellt. Einer Frauenrechtsaktivistin zufolge ist es jedoch schwierig, solche Gesetze durchzusetzen, da es in Syrien keine zentrale Autorität gibt, Waffen weit verbreitet sind und es an Sicherheit mangelt (Arab 13.4.2025). In vielen Fällen beginnen "Ehrenmorde" nicht mit der Gewalttat selbst, sondern mit einer Reihe von vorherigen Übergriffen, die geheim gehalten werden. Opfer fühlen sich oft aus Angst vor Stigmatisierung, gesellschaftlichem Druck und der Komplizenschaft ihrer Familien zum Schweigen gezwungen. Viele Frauen und Mädchen erdulden sexuelle Gewalt oder Drohungen aus Angst davor, dass eine Meldung zu ihrer eigenen Ermordung führen könnte (STJ 19.6.2025). Menschenrechtsorganisationen verzeichnen trotz Änderungen im Strafgesetzbuch weiterhin eine steigende Zahl von "Ehrenmorden" an Frauen in verschiedenen Regionen Syriens. Mit der Verschärfung des Konflikts haben "Ehrenmorde" aufgrund der mangelnden Sicherheit, der fehlenden Rechtsstaatlichkeit und der Verbreitung von Waffen zugenommen. Mit dem Sturz des Assad-Regimes, dem Zusammenbruch staatlicher Institutionen in vielen Gebieten und der Öffnung der Gefängnistüren, insbesondere im Norden und Nordosten Syriens, wurden Tausende von Häftlingen freigelassen, darunter auch solche, die zuvor wegen "Ehrenmorden" angeklagt (Arab 13.4.2025) oder verurteilt worden waren (sowie wegen sexuellen Übergriffen). Dies hat die Bedrohungslage für Opfer erneut verschärft und das Gefühl der Unsicherheit und der anhaltenden Straflosigkeit verstärkt. Es gibt keine Gesetzesinitiativen oder offiziellen Erklärungen der neuen syrischen Regierung, die diese Verbrechen verurteilen oder Pläne zur Strafverfolgung der Täter skizzieren würden (STJ 19.6.2025). In Abwesenheit von Justiz- und Polizeibehörden eskalieren solche Verbrechen, die Rechenschaftspflicht verschwand und das Gesetz wurde "persönlich" oder "stammeseigen", wie Aktivisten und lokale Medien berichten (Arab 13.4.2025).
Das Sicherheitsvakuum, das nach der Übernahme der Verwaltung in Syrien durch die HTS entstanden ist, hat insbesondere zu einer Zunahme von Entführungen von alawitischen Frauen und Mädchen geführt (ANF 28.6.2025). Seit Februar 2025 gibt es Berichte über gezielte Entführungen, Verschleppungen und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen, insbesondere aus der alawitischen Gemeinschaft in verschiedenen Regionen Syriens. Experten der Vereinten Nationen meldeten 38 Entführungen alawitischer Frauen und Mädchen im Alter zwischen drei und 40 Jahren von März 2025 bis Juli 2025 in verschiedenen Gouvernements, darunter Latakia, Tartus, Hama, Homs, Damaskus und Aleppo. In mehreren Fällen wurden die Familien bedroht und davon abgehalten, Ermittlungen anzustrengen oder sich öffentlich zu äußern (OHCHR 23.7.2025). Seit Februar 2025 hat Amnesty International Berichte über mindestens 36 alawitische Frauen und Mädchen im Alter zwischen drei und 40 Jahren erhalten, die in den Gouvernements Latakia, Tartus, Homs und Hama von unbekannten Personen entführt und verschleppt wurden. Von diesen Fällen dokumentierte Amnesty International die Entführung und Verschleppung von fünf alawitischen Frauen und drei alawitischen Mädchen unter 18 Jahren am helllichten Tag (AI 28.7.2025). Al Araby sieht in den Entführungen ein systematisches Muster, um Frauen als Symbole der politischen und sozialen Opposition ins Visier zu nehmen (Araby 4.11.2025). Menschenrechtsaktivisten berichten, dass solche Entführungen nach den Angriffen auf Alawiten im März 2025 zugenommen haben (ANF 28.6.2025). Einige Opfer berichteten, während ihrer Gefangenschaft unter Drogen gesetzt und körperlich misshandelt worden zu sein (OHCHR 23.7.2025). Durch den Vergleich und die Gegenüberstellung dieser Berichte wird deutlich, dass es mehrere Muster von Entführungen gibt. Einige Mädchen flohen aus Angst vor Massakern und kehrten später nach Hause zurück. Andere wurden entführt und werden weiterhin vermisst. Beunruhigenderweise kehrten einige zurück, während andere nur Kontakt zu ihren Familien aufnehmen konnten, bevor sie erneut verschwanden – einige sollen außerhalb Syriens gelandet sein (Daraj 18.4.2025). In allen bis auf einen der von Amnesty International dokumentierten Fälle haben Polizei und Sicherheitsbeamte es versäumt, das Schicksal und den Verbleib der Frauen und Mädchen wirksam zu untersuchen (AI 28.7.2025). In mehreren Fällen waren Berichten zufolge Sicherheitskräfte oder Personen, die mit den Institutionen der syrischen Übergangsregierung in Verbindung stehen, als Täter beteiligt (OHCHR 23.7.2025). In allen acht von Amnesty International dokumentierten Fällen meldeten Familien die Entführungen der Polizei oder den Sicherheitsdiensten. In vier Fällen wurden neue Beweise, die von den Familien vorgelegt wurden, zurückgewiesen oder nicht anerkannt (AI 28.7.2025). Die meisten Familien hatten bei der Allgemeinen Sicherheit [innere Sicherheitskräfte Anm.] Anzeige erstattet. Nach anderen Angaben wurden Ermittlungen eingeleitet und die Beamten zeigten eine gewisse Kooperationsbereitschaft, doch verhinderten technische Einschränkungen die Verfolgung der syrischen Telefonnummern, die für die Drohanrufe verwendet wurden. Darüber hinaus hatten die Fahrzeuge der Entführer entweder keine Kennzeichen oder Kennzeichen, die nicht zurückverfolgt werden konnten. Einige der Fahrzeuge mit Kennzeichen stellten ebenfalls eine Sackgasse dar, da die Personen, auf die sie zugelassen waren, nicht erreichbar waren (Daraj 18.4.2025). Die syrische Übergangsregierung hat Berichten zufolge in den meisten Fällen keine zeitnahen und unparteiischen Untersuchungen durchgeführt und sich in einigen Fällen geweigert, Beschwerden zu registrieren oder die Bedenken der Familien ernst zu nehmen (OHCHR 23.7.2025). Berichte über das Verschwinden von alawitischen Frauen aus Küstengebieten, die von Menschenrechtsgruppen dokumentiert wurden, wurden von der Regierung mit Dementis beantwortet (Economist 21.8.2025). Am 22.7.2025 erklärte die von Präsident ash-Shara' zur Untersuchung der Morde an der syrischen Küste eingesetzte Untersuchungskommission, dass ihr keine Berichte über Entführungen von Mädchen oder Frauen vorliegen (AI 28.7.2025). Der zur Aufklärung der Entführungen gebildete Ausschuss des Innenministeriums befand Anfang November 2025, dass sich bei 42 untersuchten Fällen die Vorwürfe in 41 Fällen als falsch herausgestellt haben. Nur in einem Fall handelte es sich um eine echte Entführung, und das betroffene Mädchen wurde nach der Untersuchung des Falls durch die Sicherheitsdienste wohlbehalten zurückgebracht. In den übrigen Fällen handelte es sich demnach um freiwillige Flucht mit einem Partner, vorübergehende Abwesenheiten von weniger als 48 Stunden, Flucht vor häuslicher Gewalt, falsche Anschuldigungen in sozialen Medien, Prostitution und Straftaten (SANA 2.11.2025; vgl. AP 2.11.2025). Einige Familien der entführten Mädchen blieben von Demütigungen und Spott nicht verschont. Ihnen wurde mitunter nahegelegt, Syrien zu verlassen. Es gab versteckte Hinweise darauf, dass entführte Frauen zwangsverheiratet oder "versklavt" worden war. Was die Entführungen von alawitischen Frauen und Mädchen jedoch besonders schwer lösbar macht, ist die Tatsache, dass die Entführer kein Lösegeld gefordert haben. Stattdessen haben sie nur Drohungen ausgesprochen und den Familien und Ehemännern gesagt, sie sollten schweigen – oder mit Konsequenzen rechnen (Daraj 18.4.2025). Entführungen von Frauen sind in Syrien kein neues Phänomen und betreffen nicht nur Frauen oder Minderheiten an der Küste. Vielmehr handelt es sich um ein Phänomen, das seit Jahren in den meisten Regionen Syriens zu beobachten ist und politische, wirtschaftliche oder rachsüchtige Gründe hat (AJ 9.5.2025). Gemäß einer arabischen Tageszeitung handelt es sich um ein systematisches Muster von Entführungen, die sich insbesondere gegen Frauen aus Minderheitengruppen in Gebieten wie Latakia, Tartus, Homs und Hama richten. Im Gegensatz zu Regierungsvertretern sehen die Autoren des Artikels darin keine vereinzelten Verbrechen oder zufällige Vorfälle, sondern eine bewusste Strategie, die darauf abzielt, sowohl die Ehre als auch den Ruf zu schädigen. Das Opfer wird sozial stigmatisiert, was die Familie zum Schweigen bringt oder sie zur Zusammenarbeit mit den Tätern zwingt, um das Opfer freizubekommen. Diese Zerstörung betrifft die gesamte Gemeinschaft. In den Dörfern der Sahelberge, wo Familien auf Traditionen aufgebaut sind, führt Entführung zum Verlust des Familienzusammenhalts und zur Ausbreitung einer Atmosphäre der Angst, die zu Arbeitslosigkeit und Armut führt, zumal alawitische Frauen vor dem Krieg aktiv am Arbeitsmarkt teilgenommen haben (Araby 4.11.2025). Dutzende Familien in Tartus, Latakia und Hama haben aus Sicherheitsgründen Bedenken, ihre Töchter zur Schule zu schicken (ANF 28.6.2025). In Fällen von Entführung und Vergewaltigung von alawitischen oder drusischen Frauen haben die Behörden laut einer syrischen Menschenrechtsorganisation es verabsäumt, diese zu schützen, und erst oberflächlich reagiert, nachdem die Fälle große Aufmerksamkeit erregt hatten. In einem aktuellen Fall in Hama waren die Identitäten der Männer, die eine alawitische Frau vergewaltigt hatten, allgemein bekannt, doch die Täter wurden nicht festgenommen. Eine syrische Frauenbewegung stellte jedoch fest, dass die Behörden nach einer Zunahme von Entführungen in den Küstengebieten auf Druck der Zivilgesellschaft und von Frauenorganisationen begannen, aktiver zu intervenieren. Da jedoch keine neutrale Untersuchung der späteren Entführungen mehrerer Frauen in Suweida stattfand, ist es nach wie vor nicht möglich, festzustellen, welche Akteure hinter den Entführungen standen, oder jemanden zur Rechenschaft zu ziehen (DIS 9.12.2025a).
In Berichten aus dem Jahr 2025 werden Fälle sexueller Gewalt und Belästigung von Frauen beschrieben, insbesondere an Kontrollpunkten und auf Reisen durch unsichere Gebiete. Diese Vorfälle ereigneten sich in verschiedenen Teilen des Landes, darunter in Gebieten, die zuvor von den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF), der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) und der früheren Regierung kontrolliert wurden. Gewalt und Missbrauch gegen Frauen werden von einer Mischung aus staatlichen Akteuren, mit ihnen verbundenen Gruppen und nichtstaatlichen oder kriminellen Akteuren verübt. Das SNHR hat keine Fälle von staatlich verübten Übergriffen speziell gegen Frauen dokumentiert, jedoch gab es Berichte über Entführungen durch unbekannte bewaffnete Gruppen, insbesondere in Homs, wo später die Leichen mehrerer entführter Frauen gefunden wurden. Die Täter und Motive sind unbekannt (DIS 9.12.2025a). In Nordostsyrien gibt es nicht nur die familiäre und Partnerschaftsgewalt gegen Frauen. Angriffe auf Frauen durch das türkische Militär und Misshandlungen in den durch türkische Söldner besetzen Gebieten wiegen schwer. Die türkischen Drohnen töten gezielt führende Politikerinnen der Selbstverwaltung und Militärs. Hinzu kommen immer wieder Berichte der UN über Misshandlungen und Vergewaltigungen durch türkische Söldner in den von ihnen besetzen Gebieten. Die Situation der dort verbliebenen Frauen ist von Gewalt geprägt, sie müssen sich den radikal-islamischen Milizen unterwerfen (iz3w 9.10.2023).
Unterstützung für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt erfolgt mangelhaft und langsam. Es fehlt an Schutzunterkünften, Schutzmaßnahmen und Ressourcen. Dies hat nichts mit den neuen Behörden/ Unterstützungsdiensten der Regierung zu tun. Zwischen dem alten und dem neuen Regime hat sich nichts geändert. Es handelt sich eher um ein Kapazitätsproblem (IntOrgSYR3 1.10.2025). Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in Syrien werden stigmatisiert. Das fast vollständige Fehlen von Schutzmaßnahmen für Opfer, wie z. B. Unterkünfte, in Verbindung mit ihnen entgegengebrachten Vorurteilen erschweren es den Opfern zusätzlich, Gerechtigkeit zu erlangen. Diese Mängel sind angesichts des konfliktbedingten Anstiegs von Früh- und Zwangsehen umso besorgniserregender, da Frauen und Mädchen hier schutzlos ausgeliefert sind (OHCHR - IICIoS 12.6.2023). Ärzte ohne Grenzen versucht mit ihren Programmen für ehemalige Häftlinge in Assad-Gefängnissen vermehrt Frauen zu erreichen. Mehrere ehemalige weibliche Häftlinge haben während ihrer Haft sexuelle Gewalt erlebt, was sie möglicherweise davon abhält, Hilfe zu suchen, vor allem aufgrund der damit verbundenen Stigmatisierung (MSF 18.8.2025). In Syrien gibt es Hinweise darauf, dass sexuelle Gewalt in den Hafteinrichtungen der ehemaligen Regierung bewusst eingesetzt wurde, um Frauen einzuschüchtern und zu bestrafen, die direkt oder indirekt mit der Opposition in Verbindung gebracht wurden. Frauen, die in der Haft vergewaltigt wurden oder bei denen eine Vergewaltigung vermutet wird, laufen Gefahr, von ihren Familienmitgliedern verstoßen zu werden oder nach ihrer Entlassung aus der Haft sogar einem "Ehrenmord" zum Opfer zu fallen (MRG 1.2025).
Quellen […]
Frauen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
Nachdem die DAANES 2015 die Kontrolle über die Region übernommen hatte, kam es zu einer bedeutenden Veränderung der Rolle der Frauen. Frauen begannen, sich an militärischen und politischen Aktivitäten zu beteiligen, ihre Gemeinschaften am Verhandlungstisch zu vertreten und Führungspositionen zu übernehmen. In bestimmten Bereichen gewann die Präsenz von Frauen in der lokalen Verwaltung an Einfluss, und es entstanden Modelle der geteilten Führung, bei denen sowohl ein männlicher als auch ein weiblicher Leiter die gleichen Funktionen und Befugnisse innehaben. In anderen Bereichen war die Präsenz von Frauen jedoch lediglich symbolisch und hatte keinen wirklichen Einfluss vor Ort (Impact 5.2023). Ein syrischer Politologe und Experte für internationale Beziehungen erklärt, dass es in Syrien derzeit zwei gegensätzliche Modelle der politischen Teilhabe von Frauen gibt. Im Gegensatz zur Übergangsregierung dient die DAANES als Vorbild für ein starkes Engagement von Frauen. Dort haben Frauen führende politische, militärische und soziale Rollen übernommen. Persönlichkeiten wie Ilham Ahmed und Fawza Youssef haben die Verwaltung in Gesprächen mit der Regierung vertreten, während die Politik der gemeinsamen Führung – die Besetzung jeder Führungsposition mit einem Mann und einer Frau – zu einem Markenzeichen der Regierungsführung in der Region geworden ist (963 23.10.2025). Im Rahmen der Agenda der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) zur Errichtung eines demokratischen Konföderalismus' wurden Reformen eingeführt, die darauf abzielen, Frauen in die Politik einzubeziehen. In der Theorie des demokratischen Konföderalismus' beginnt die Selbstverwaltung mit Kommunen auf Nachbarschafts- und Dorfebene, die sich schließlich zu höheren Ebenen zusammenschließen, wobei die Autonomie und Entscheidungsbefugnis auf lokaler Ebene gewahrt bleibt. Viele der neu eingeführten Gesetze und Reformen in Nordostsyrien zielen darauf ab, Frauen und Männer gleichzustellen, einschließlich der Gewährung des Scheidungs- und Erbrechts für Frauen. Die DAANES hat eine Frauenquote von 50 % in allen Institutionen eingeführt, spezielle Frauenausschüsse wie die "Häuser der Frauen" eingerichtet, die sich mit Fragen der häuslichen Gewalt, des Eherechts und Familienstreitigkeiten befassen (Alman 21.12.2023). Die Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien hat Maßnahmen ergriffen, um Polygamie zu verbieten, gleiche Erbrechte zu garantieren und Frauenhäuser einzurichten, um Opfer häuslicher Gewalt zu unterstützen (IFA 4.3.2025).
Laut einem kurdischen Kommunalbeamten lehnt die syrische Übergangsregierung in Damaskus die langfristige Beibehaltung des Co-Vorsitz-Systems ab. Damaskus hat deutlich gemacht, dass es Quotensysteme generell ablehnt. Befürworter argumentieren, dass dies die Beförderung aufgrund von Leistung fördern werde, Kritiker befürchten, dass damit die Ausgrenzung ethnischer und religiöser Minderheiten sowie von Frauen gerechtfertigt werden soll (KuPI 2.7.2025). Bei einer kurdischen Frauenkonferenz in Nord- und Ostsyrien am 23.3.2025 wurde der Verfassungsentwurf der syrischen Übergangsregierung abgelehnt und davor gewarnt, dass dieser den Weg für die Unterdrückung von Frauen ebnen würde (Medya 24.3.2025).
Trotz der Behauptungen der DAANES, dass der Fortschritt allein auf die Einrichtung der Selbstverwaltung zurückzuführen ist, war eine Veränderung der Geschlechterverhältnisse bereits vor Ausbruch des Krieges im Gange (Alman 21.12.2023). Nach anderen Angaben ist die Gleichstellung der Frau in den kurdisch dominierten Gebieten zwar in der Theorie besser, doch herrscht dort ein sehr top-down-orientierter Ansatz. Zudem hat die kurdische Führung in den arabischen Stammesgebieten keine wesentliche Bedeutung, und es gibt auch viele konservative Kurden. Geschlechtsspezifische Gewalt ist in den Gebieten der DAANES nicht wirklich weniger häufig als im restlichen Syrien (IntOrgSYR3 1.10.2025). In Nordostsyrien einschließlich Gebieten wie al-Hasaka, Deir ez-Zour und ar-Raqqa, variiert die Rolle von Frauen je nach dem Grad der sozialen Akzeptanz, wobei sie nicht nur als Konsumentinnen, sondern auch als Mitgestalterinnen der Gemeinschaft angesehen werden. Diese Unterschiede werden durch unterschiedliche Bräuche, Traditionen, kulturelle Komponenten und Regierungsbehörden beeinflusst, welche die Wahrnehmung der Frauen in der Gesellschaft prägen. In Regionen wie ar-Raqqa und Deir ez-Zour, die sowohl arabisch als auch durch Stammes- und Agrargemeinschaften geprägt sind, kommen Bräuche und Traditionen gehäuft vor. Vor dem Konflikt wurden Frauen in diesen Gebieten in erster Linie Rollen zugewiesen, die sich auf die Fortpflanzung und unbezahlte Pflegearbeit innerhalb der Familie konzentrierten. Frauen, die Zugang zu Bildung haben, werden tendenziell in stereotype Bereiche wie Lehramt und Krankenpflege gelenkt, was die systemische Gewalt gegen Frauen weiter perpetuiert. Nach Ausbruch des Krieges erfuhren die Situation und die sozialen Rollen der Frauen in diesen Gebieten erhebliche Veränderungen. Frauen beteiligten sich aktiv an der Volksbewegung und der Hilfsarbeit und behaupteten sich als dynamische Kraft in der Gesellschaft. Sie engagierten sich in Aktivitäten wie Straßenreinigung, nahmen an Demonstrationen teil und leisteten Hilfe für Verwundete. Diese Normalisierung des Kontakts zwischen den Geschlechtern war zuvor gesellschaftlich inakzeptabel, wurde jedoch zu einer neuen Realität. Infolgedessen führte die Präsenz von Frauen an der Seite von Männern zu einer Form der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft, die die Frauen selbst der Gesellschaft auferlegten.
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der DAANES, dass niemand aufgrund von Unterschieden in Hautfarbe, Geschlecht, Rasse, Religion, Glauben oder Konfession diskriminiert, beleidigt oder ausgeschlossen werden darf (Artikel 49). Gemäß Artikel 50 des Gesellschaftsvertrags von 2023 ist jede Art von Gewalt gegen Frauen, ihre Ausbeutung oder ihre Benachteiligung ein Verbrechen, das gesetzlich geahndet wird. Frauen haben laut Artikel 51 das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen und bei Entscheidungen, die ihre Angelegenheiten betreffen (RIC 14.12.2023). Artikel 24 institutionalisiert das Co-Vorsitz-System, bei dem Führungspositionen "in allen politischen, sozialen, administrativen und anderen Bereichen" gemeinsam von einem Mann und einer Frau bekleidet werden. Die Artikel 78 und 91 des Gesellschaftsvertrags legen eine Quote von 50 % für die Vertretung von Frauen in allen Beratungsgremien der DAANES fest. Artikel 110 sieht die Einrichtung eines Frauenrats vor, dessen Aufgabe es ist, "Politik und strategische Pläne in Bezug auf Frauen zu entwerfen", "Entscheidungen über Frauen zu treffen" und "Gesetze in Bezug auf Frauen und die Familie zu organisieren und sie dem Demokratischen Volksrat zur Verabschiedung vorzulegen". Artikel 111 (C) erkennt die bekannteste rein weibliche Organisation im Nordosten Syriens, die Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jinê - YPJ), als autonome Gruppe innerhalb der SDF-Struktur an. Außerdem gewährt er Frauen das Recht, in Sicherheitskräften zu dienen (KuPI 2.7.2025). Die DAANES hat zwar Gesetze verabschiedet, die im Einklang mit den Menschen- und Frauenrechten stehen, doch werden diese nicht wirklich umgesetzt und oft von denselben Behörden, die sie erlassen haben, oder von Personen, die nicht von der Gleichstellung der Geschlechter überzeugt sind, umgangen (IFE-EFI 2023). Die Region im Nordosten Syriens stand, ähnlich wie der Rest des Landes vor der Revolution im Jahr 2011, unter der Autorität des herrschenden Regimes und dessen Gesetzen und Verfassungen. Dazu gehörten auch spezifische Gesetze für Frauen, wie beispielsweise das Personenstandsgesetz, das Fragen zu Erbschaft, Dokumentation, Scheidung, Sorgerecht und mehr regelte. Darüber hinaus wurden Strafgesetze zu "Ehrenmorden", Vergewaltigung, Ehebruch und anderen Delikten verabschiedet. Trotz der Kritik und der Mängel dieser Gesetze und Vorschriften boten sie einen begrenzten Schutz für die Rechte der Frauen. Nach 2011 veränderte sich die Situation grundlegend, da sich in der Region verschiedene Behörden ablösten, was zu unterschiedlichen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Status für Frauen führte. Die Auswirkungen der IS-Herrschaft auf die Gesellschaft insgesamt und insbesondere auf Frauen hielten auch nach dem Sieg über den IS an und machten Reformen erforderlich. Als Reaktion darauf entwarf die DAANES neue Gesetze in Form eines Sozialvertrags, der eine Reihe allgemeiner Grundsätze garantiert. Zu diesen Grundsätzen gehören die Gewährleistung der Freiheit der Frauen, die Gleichberechtigung und Gleichverantwortung der Geschlechter sowie die Kriminalisierung von Gewalt, Ausbeutung und diskriminierenden Praktiken gegenüber Frauen (Impact 5.2023).
Es wurden Gesetze verabschiedet, die strenge Strafen für Polygamie und Eheschließungen mit Minderjährigen vorsehen (MRG 1.2025), wie das 2014 verabschiedete Frauengesetz, das auch weibliche Genitalverstümmelung verbietet (Alman 21.12.2023). Dies hat jedoch zu Unmut in der Gesellschaft geführt, da es im Widerspruch zur islamischen Scharia steht, und das Gesetz wurde nicht in allen Gemeinschaften einheitlich angewendet (Impact 5.2023). Die DAANES hat ein einheitliches Arbeitsgesetz verabschiedet, das die vollständige Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf Beschäftigung, Löhne, Prämien und Urlaub vorschreibt. Dieses Gesetz verbietet jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und garantiert Frauen ein Arbeitsumfeld, das ihre Würde respektiert und Chancengleichheit gewährleistet. Die Verwaltung stellt außerdem alle Formen von Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen unter Strafe (NRLS 14.8.2025). Obwohl die Haltung der DAANES zu den Rechten der Frauen klar ist, mangelt es nach wie vor erheblich an der Durchsetzung der Gesetze. In arabisch geprägten Gemeinschaften haben Stammeswerte nach wie vor einen hohen Stellenwert, und die Verwaltung ist bestrebt, durch eine vorsichtige Umsetzung neuer Gesetze den Verlust von Unterstützung oder die Entstehung von Gegensätzen zu vermeiden (Impact 5.2023). Wirtschaftliche und physische Unsicherheit bleiben bestehen und werden durch den anhaltenden Konflikt noch verschärft (Alman 21.12.2023).
In der DAANES bekannt ist, wird jede Führungsposition gemeinsam von einer Frau und einem Mann besetzt. Ergebnisse des Wilson Center deuten zeigen, dass Frauen mit unterschiedlichem ethnischem und politischem Hintergrund die feministischen Theorien der kurdischen Bewegung aufgegriffen und sich das System in der Praxis zu eigen gemacht haben. Das System wird demnach in der Praxis weitgehend respektiert wird. 35 % der Co-Vorsitzenden gaben an, dass ihre Wähler sie und ihren männlichen Co-Vorsitzenden völlig gleich behandelten, während weitere 26 % angaben, dass ihre Wähler sie und ihren männlichen Co-Vorsitzenden eher oder größtenteils gleich behandelten. 16 % gaben an, dass sie von ihren Wählern nicht gleichbehandelt wurden. Einige der von den weiblichen Co-Vorsitzenden genannten Ungleichheiten waren traditionelle sexistische Einstellungen (Wilson 25.11.2024). Reformen, wie die Einführung des Co-Vorsitzes, haben zwar die politische Beteiligung von Frauen zweifellos erhöht, andere Maßnahmen, wie die Familienbesuche, haben jedoch auch zu neuen Formen der Kontrolle über die Bevölkerung geführt. Maßnahmen wie die Co-Präsidentschaft haben zu einer stärkeren politischen Beteiligung und Entscheidungsfindung von Frauen geführt (Alman 21.12.2023). Frauen haben eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Region gespielt. Anfangs waren die Beiträge der Frauen eher gering, doch im Laufe der Zeit übernahmen Frauen zunehmend Führungspositionen in Exekutiv- und Militärräten und wurden zu einer wichtigen Kraft bei Entscheidungen für lokale Gemeinschaften (Sori 22.10.2025). Außerhalb der von der PYD geführten Strukturen verfügen Frauen nur über begrenzte politische Autonomie (FH 2025).
Die Machtübernahme durch die DAANES schärfte das Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Frauen und ermutigte Frauen, sich in politischen und Führungspositionen zu engagieren. Inmitten von Unsicherheit und einem unbeständigen Umfeld schlossen sich von Frauen geführte Organisationen zusammen, um sich für die Rechte der Frauen einzusetzen, mehr politischen Raum zu fordern und die Friedenskonsolidierung voranzutreiben (CARE 10.1.2025). In Nordostsyrien wurden 62 Frauenzentren eingerichtet, in denen die Rechte der Frauen geschützt werden. Im Jahr 2005 wurde die Star Union gegründet, die ihren Namen auf ihrer sechsten Konferenz im Jahr 2016 in Kongreya Star änderte. Derzeit engagiert sie sich für Frauenaktivitäten (Ausbildung, Kultur, Kunst, Wirtschaft, Schutz). Neben Kongreya Star wurden in Nordostsyrien zahlreiche weitere Frauenorganisationen gegründet (ANHA 19.7.2024). Durch Kongreya Star, die Dachorganisation der Frauenbewegung in Nordostsyrien, übernahmen Frauen koordinierende Aufgaben in den Bereichen Bildung, öffentliche Gesundheit, Wirtschaft, Streitbeilegung in der Gemeinschaft und Bürgerverteidigung (MRG 1.2025). Die Einrichtung von Institutionen wie den rein weiblichen Ausschüssen und den "Häusern der Frauen" schafft neue Anlaufstellen für den Umgang mit geschlechtsspezifischer Diskriminierung (Alman 21.12.2023). Frauen haben die Möglichkeit, Einrichtungen für Bildung und Ausbildung zu gründen sowie Frauenzentren, die auf die Stärkung von Frauen und die Verbesserung ihrer technischen und beruflichen Aussichten und Fähigkeiten in der Gesellschaft abzielen. Auch Frauengruppen, die sich mit humanitärer Hilfe und Entwicklungsarbeit befassen, und Initiativen zur Förderung der Frauengesundheit sowie der Rechte von Müttern wurden ins Leben gerufen (ANF 9.1.2025). Autonome Frauenorganisationen gewährleisten, dass es stets einen Teil des Systems gibt, der die Aufgabe hat, Frauen zu vertreten (KuPI 2.7.2025). Frauen bringen sich stärker in kollektive und kooperative Arbeit ein und haben zum Aufbau erfolgreicher Genossenschaften in Landwirtschaft, Dienstleistungen und Industrie beigetragen. Diese Projekte haben nicht nur zur wirtschaftlichen Stärkung der Frauen beigetragen, sondern auch dazu, die Arbeitslosenquote zu senken und trotz der schwierigen Bedingungen, mit denen das Land konfrontiert ist, ein gewisses Maß an sozialer und wirtschaftlicher Stabilität zu erreichen (NRLS 14.8.2025).
Es wurde ein Frauenrat eingerichtet, der Frauen aus allen politischen und sozialen Bereichen umfasst und direkt an der Entwicklung von Maßnahmen arbeitet, die Frauen zugutekommen und ihre Rechte gewährleisten. Darüber hinaus wurden mehrere Schulungsprogramme ins Leben gerufen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten von Frauen in verschiedenen Bereichen zu verbessern, von Führungsqualitäten und der Verteidigung der Frauenrechte bis hin zur Arbeit im humanitären Bereich (Sori 22.10.2025). In den Gebieten der DAANES wurden Frauenräte gegründet, die sich mit kommunalen Fragen befassen, und weibliche Polizeieinheiten eingerichtet, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt befassen (IFA 4.3.2025). Um Frauenfragen anzugehen und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, hat die DAANES die Frauenkommission als eines ihrer zehn Gremien eingerichtet. Die Frauenkommission, die von einer einzigen Frau geleitet wird und nicht gemeinsam geführt wird, arbeitet mit ausschließlich weiblichen Mitarbeitern und betont, wie wichtig es ist, die Anliegen von Frauen aus ihrer eigenen Perspektive anzugehen. Eine bedeutende Errungenschaft der Frauenkommission war die Verabschiedung des Frauenkodex, eines Gesetzes, das Kinderheirat, "Ehrenmorde", Zwangsheirat, Vergewaltigung, häusliche Gewalt und sexuelle Ausbeutung unter Strafe stellt. Der Frauenkodex schaffte auch die Mitgift ab, garantierte gleiche Bezahlung, Erbrechte und gleichen Zugang zu Zeugenaussagen vor Gericht und richtete Frauenhäuser ein, um Opfern von Gewalt Schutz zu bieten (Impact 5.2023).
Seit Beginn der DAANES spielen Frauen eine entscheidende Rolle für Wandel und Entwicklung. Frauen in dieser Region sind nicht mehr nur Teil militärischer oder sozialer Operationen, sondern haben sich zu einer wichtigen Kraft entwickelt, die in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens einen Beitrag leistet (Sori 22.10.2025). Die Zahl der Beschäftigten in den Institutionen und Gremien der DAANES beträgt 97.863 Personen, darunter 51.522 Frauen, also 52 % (ANHA 19.7.2024). Mittlerweile gibt es Frauen in hochrangigen Positionen in Exekutiv- und Gemeinderäten sowie in den Streitkräften, die für den Schutz der Region kämpfen. Frauen leiten auch Wiederaufbauprojekte, bestimmen die Bildungs- und Gesundheitspolitik und stehen an der Spitze von NGOs (Sori 22.10.2025). Im wirtschaftlichen Bereich hat die DAANES kooperative Initiativen von Frauen unterstützt, insbesondere in der Landwirtschaft und im Handwerk, und dazu beigetragen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere angesichts der sich verschlechternden Lebensbedingungen im Land. Außerdem wurden Berufsbildungszentren für Frauen, die ihre Familien ernähren, und für vertriebene Frauen eröffnet, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen (NRLS 14.8.2025). Die Präsenz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist in allen Bereichen zunehmend spürbar, auch in nicht-traditionellen Sektoren wie der Installation von Solaranlagen. Die schwierigen wirtschaftlichen Auswirkungen des Konflikts machten die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu einer dringenden Notwendigkeit. Neben ihren neuen Rollen haben Frauen jedoch weiterhin traditionelle Rollen als Mütter, Betreuerinnen und Hausfrauen inne. Sie üben unbezahlte Pflegearbeit aus, wie Landwirtschaft und Viehzucht, die zu ihren bestehenden Aufgaben hinzugekommen ist. Zwar konnten Frauen manchmal Entscheidungspositionen erreichen und sich aktiv an Politik und öffentlichen Angelegenheiten beteiligen, doch haben diese zusätzlichen Rollen einen erheblichen Druck auf sie ausgeübt. In der Region al-Hasaka, zu der auch Qamishli gehört und die sich durch kulturelle und ethnische Vielfalt auszeichnet, gab es vor und nach dem bewaffneten Konflikt nur geringfügige Unterschiede. Bereits vor dem Krieg waren Frauen in dieser Region in einer Vielzahl von beruflichen und sozialen Rollen tätig. Allerdings waren sie mit anhaltenden Stereotypen konfrontiert und oft auf Bereiche wie Bildung, Medizin und Pharmazie beschränkt. Vertriebene Frauen, getrieben von den sich verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen, der Notwendigkeit, ihre Familien zu unterstützen, und ihrem Wunsch, sich zu integrieren und einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, haben Arbeit in ihnen bisher unbekannten Bereichen aufgenommen. Sie engagieren sich in der Gemeindearbeit, insbesondere in öffentlichen Angelegenheiten und in der Politik, und haben sich in traditionell von Männern dominierte Berufe wie Elektronik- und Mobiltelefonreparatur, Fahrzeugführung sowie körperlich anstrengende Tätigkeiten wie Lastentragen gewagt. Im Bereich der Arbeitsrechte hat die Autonome Verwaltung die gleichberechtigte Verteilung von Rollen zwischen Frauen und Männern in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen. Sie schuf ein unterstützendes Arbeitsumfeld für Frauen, richtete Kindertagesstätten zur Unterstützung berufstätiger Mütter ein und sorgte für Regelungen zu Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub. Trotz dieser Bestimmungen war die Durchsetzung und Umsetzung dieser Gesetze in mehreren Aspekten unzureichend. Diese Unzulänglichkeit lässt sich auf die Besonderheiten der lokalen Gemeinschaften, ihre Beziehung zur DAANES, ihre Einstellung gegenüber Frauen und ihre unterschiedliche Akzeptanz gegenüber neuen Ideen zurückführen. Wenn Frauen arbeiten dürfen, werden sie möglicherweise gezwungen, ihr gesamtes Monatsgehalt an ihre Ehemänner abzugeben. Darüber hinaus schränken einige Familien die Mobilität und die Beschäftigungsmöglichkeiten ihrer Töchter ein und begründen dies mit Bedenken hinsichtlich eines Reputationsschadens, der mit dem Verlassen des Hauses durch Frauen verbunden ist. Trotz einiger positiver Maßnahmen, die von der DAANES im Arbeitsumfeld eingeführt wurden, wie bezahlter Mutterschaftsurlaub, Stillpausen und die Einrichtung des Frauenwirtschaftsausschusses, sind Frauen nach wie vor mit sozialer Stigmatisierung und Diskriminierung am Arbeitsplatz konfrontiert. Bestimmte Arten von Arbeit gelten aufgrund körperlicher Eigenschaften als für Frauen ungeeignet, was zu begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten und Hindernissen für den beruflichen Aufstieg führt. Negative Vorstellungen über die Produktivität von Frauen im Vergleich zu Männern tragen zu dieser Diskriminierung bei, und Frauen sind häufig von Entlassung bedroht. Im Arbeitsumfeld mangelt es generell an Unterstützung für Frauen, da Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, ein förderliches berufliches Umfeld zu schaffen, indem sie Kinderbetreuungseinrichtungen bereitstellen, gleiche Bezahlung gewährleisten und Gesetze zum Schutz von Frauen durchsetzen. Diese Maßnahmen werden in der Region jedoch noch immer unzureichend umgesetzt. Frauen sind bei der Arbeitssuche geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt oder werden allein aufgrund einer Schwangerschaft oder Mutterschaft entlassen (Impact 5.2023). Gesetzliche Frauenrechte werden von vielen Männern nicht akzeptiert. Sie begreifen es als Angriff auf ihre Ehre, wenn ihre Töchter, Schwestern oder Ehefrauen eigenständig werden (iz3w 9.10.2023). Es wurden mehrere Initiativen der DAANES ins Leben gerufen, die Frauen dabei helfen sollen, geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden. Es wurden spezialisierte Ausbildungszentren eingerichtet, um die Fähigkeiten von Frauen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Handwerk und Technik zu fördern. Diese Programme sind nicht nur bildungsorientiert, sondern bieten auch Möglichkeiten zur Gründung kleiner Unternehmen, die Frauen dabei unterstützen, finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. Darüber hinaus wurden Initiativen ins Leben gerufen, die darauf abzielen, den Status von Frauen im öffentlichen Sektor zu verbessern, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Medien (Sori 22.10.2025).
Am 4.4.2013 wurden die YPJ gegründet. 2014 wurden Interne Sicherheitskräfte für Frauen gegründet (ANHA 19.7.2024).
Das Vorhandensein von zwei unterschiedlichen Bildungssystemen, von denen eines von der DAANES und das andere von der syrischen Regierung verwaltet wird, führte dazu, dass Zeugnisse, die in dem einen System ausgestellt werden, vom anderen System nicht anerkannt werden. Diese mangelnde Anerkennung hat erhebliche Auswirkungen auf die Bereitschaft von Familien, ihre Kinder, insbesondere ihre Töchter, zur Schule zu schicken. Die Zurückhaltung der Eltern, ihre Töchter zur Schule zu schicken, schränkt jedoch deren Beschäftigungsaussichten und Unabhängigkeit erheblich ein. Dies wiederum erhöht ihre Anfälligkeit für verschiedene Formen von Gewalt, einschließlich des Risikos einer frühen Heirat. Obwohl viele Mädchen eine Ausbildung anstreben, verweigern ihre Eltern ihnen oft den Schulbesuch und drängen sie zu alternativen Wegen, wie beispielsweise der Vorbereitung auf standardisierte Tests ohne formale Ausbildung. Im Gegensatz zu anderen Gebieten betonten einige der befragten Frauen, dass al-Hasaka, insbesondere Qamishli, aufgrund seiner vielfältigen religiösen und ethnischen Zusammensetzung, darunter christliche, jesidische, islamische, kurdische, arabische und syrische Gemeinschaften, einen besonderen Kontext aufweist. Diese Vielfalt hat ein Gefühl der sozialen Offenheit gefördert, was sich positiv auf den Zugang von Mädchen zu Bildung ausgewirkt hat (Impact 5.2023). 10 % der bewerteten Gemeinden (auf nationaler oder Provinzebene), in denen Informationen gemeldet wurden, gaben an, dass frühe Heiraten ein Hindernis für die Bildung von Mädchen darstellen (ImpInit/REACH 4.2025).
Geschlechtsspezifische Gewalt
Trotz der politischen Veränderungen sind die konservativen Einstellungen gegenüber Frauen im Nordosten Syriens nicht verschwunden (IFA 4.3.2025). Kinder und Frauen gehören auch dort zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Zu den gravierendsten Problemen zählen die Lebensbedingungen von Kindern und Frauen in einigen Camps und in den Haftanstalten der Selbstverwaltung sowie die in einzelnen Fällen immer noch stattfindende Zwangsrekrutierung von Minderjährigen durch militärische Gruppierungen (AA 30.5.2025). Das Syrian Network for Human Rights dokumentierte zwischen März 2011 und 25.11.2024 287 durch die SDF außergerichtlich getötete Frauen, davon 107 Minderjährige. Im selben Zeitraum wurden 983 willkürlich verhaftete, inhaftierte oder gewaltsam verschwundengelassene Frauen dokumentiert, davon 448 minderjährige, sowie durch die SDF zwei Frauen zu Tode gefoltert. 19 Frauen wurden Opfer von sexualisierter Gewalt durch die SDF, davon zwei Minderjährige (SNHR 26.11.2024). Eine der größten Herausforderungen für Frauen in den Gebieten der DAANES sind Traditionen und Bräuche, die in einigen Bereichen die Freiheit oder Chancen von Frauen einschränken. Darüber hinaus gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, eine echte Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf Bezahlung und Chancen zu gewährleisten. Auch Sicherheitsprobleme beeinträchtigen die Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen, insbesondere in Grenzgebieten oder Gebieten, in denen militärische Operationen stattfinden (Sori 22.10.2025).
Laut den von Impact im Jahr 2023 befragten Frauen und den Fokusgruppendiskussionen leiden etwa 85 % der verheirateten Frauen in ihren Gemeinschaften unter sexueller Gewalt und Nötigung sowie unter Vernachlässigung ihrer reproduktiven Gesundheit. Sie werden zu wiederholten Schwangerschaften ohne angemessenem Abstand zwischen den Geburten gezwungen. Darüber hinaus legt die überwiegende Mehrheit der Männer in diesen Gemeinschaften Wert darauf, Söhne zu haben, ohne das Wohlbefinden der Mutter zu berücksichtigen oder sie während und nach der Schwangerschaft angemessen zu unterstützen. All diese Probleme stellen unbeachtete Gewalt dar, die aus der Natur der Stammesgesellschaft und der Scham resultiert, die mit dem Ansprechen dieser Probleme oder dem Äußern von Beschwerden verbunden ist. Geschlechtsverkehr wird oft als ein Recht der Männer angesehen, das ohne Ablehnung oder Widerstand erfüllt werden sollte (Impact 5.2023).
Gewalt gegen Frauen wird nicht nur von ihren Ehemännern ausgeübt. Gemäß den Stammesbräuchen und innerhalb der Grenzen des sozial Akzeptierten kann Gewalt sowohl von den Verwandten des Ehemanns als auch von denen der Ehefrau ausgeübt werden. Dies verweigert Frauen das Recht, sich zu wehren oder zu verteidigen, und unterstreicht die Überschneidung von häuslicher Gewalt mit Gewalt in der Gemeinschaft. Letzteres verstärkt die Einschränkungen für Frauen, setzt Vorstellungen von Scham und Verboten durch, schränkt ihre Freiheit in der Gesellschaft ein und setzt sie der Gewalt von Männern aus (Impact 5.2023). Bei bekannter Gewalt gegen Frauen schreiten die Frauenorganisationen der DAANES nach Möglichkeit ein. So sind sogenannte "Häuser der Frauen" (kurdisch: Mala Jin) entstanden. In jeder größeren Stadt gibt es eine solche Anlaufstelle. Bei Fällen von häuslicher Gewalt, Zwangsheirat und anderen geschlechtsspezifischen Konflikten sind die Mitarbeiterinnen ansprechbar und suchen Lösungen. Zudem kümmern sie sich um geschiedene Frauen, vermitteln bei Streitigkeiten in Familien und betreuen Konfliktparteien, um Gewalt zu verhindern. Zusätzlich gibt es Einrichtungen, in denen von Gewalt betroffene Frauen außerhalb der Familie bis zu drei Monate lang untergebracht werden können. Während dieser Zeit werden Gespräche und Verhandlungen mit den Familien der Frauen geführt, damit sie zurückkehren können. Meistens funktioniert das – und die Frauen werden anschließend weiter von den Mala Jin betreut. Frauen, die nicht zu ihren Familien zurückkehren können, werden in ein von Medico International unterstütztes Frauenhaus in Remilan gebracht. Dort können bis zu zehn Frauen für längere Zeit leben. Es ist derzeit das einzige in Nordostsyrien, obwohl der Bedarf höher ist (iz3w 9.10.2023). Die DAANES hat strenge Gesetze zur Bestrafung von Tätern, die Gewalt gegen Frauen ausüben, erlassen, und laut Aussagen einer Menschenrechtsaktivistin, die Mitglied in einem Frauenrat ist, werden diese kontinuierlich durchgesetzt. Die Frauenzentren sind nicht nur Zufluchtsorte, sondern auch Einrichtungen, in denen Frauen über ihre gesetzlichen Rechte und Möglichkeiten zum Selbstschutz aufgeklärt werden. Darüber hinaus gibt es Bemühungen, die gesellschaftliche Wahrnehmung, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigt, durch Aufklärungskampagnen in Schulen und lokalen Gemeinschaften zu verändern (Sori 22.10.2025).
Die Verbreitung von Gewalt und Unsicherheit in der Region hat die Bewegungsfreiheit von Frauen, insbesondere am Abend, stark beeinträchtigt. Frauen fürchten oft körperliche oder psychische Schäden sowie verbale und körperliche Belästigungen auf der Straße. Der Mangel an angemessenen Dienstleistungen, einschließlich Straßenbeleuchtung, in Verbindung mit der Zunahme von Vorfällen wie Entführungen hat ein Klima der Angst innerhalb der Gemeinschaft geschaffen, wobei Frauen besonders anfällig für Diebstahl und Vergewaltigung sind (Impact 5.2023). Teilweise sind Frauen in den Gouvernements al-Hasaka Belästigungen und unangenehmen Kommentaren durch die meist männlichen Wasserversorger ausgesetzt. In einer Befragung unter 50 Frauen gaben 26 % an, dass sie schon einmal von einem Wasserversorger belästigt wurden. 36 % mussten sich unangenehme Kommentare anhören. Ausbeutung wird im Zusammenhang mit der Wasserkrise in al-Hasaka und anderen Teilen Syriens meist im Zusammenhang mit Preisabsprachen diskutiert. Für viele Frauen nimmt die Ausbeutung eine andere Form an: sexuelle Ausbeutung und Forderungen nach Dienstleistungen im Austausch gegen Wasser, wie Quellen in al-Hasaka gegenüber Syria Direct angaben (SYD 12.9.2024).
Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fanden in al-Hasaka koordinierte Demonstrationen statt, um die eskalierende Gewalt gegen Frauen, insbesondere unter dem Vorwand von "Ehrenmorden", anzuprangern. Diese Demonstrationen wurden von der Frauenkommission organisiert (Impact 5.2023).
Kinderheirat stellt eine bedauerliche Form geschlechtsspezifischer Gewalt dar, die junge Mädchen erheblichen Risiken aussetzt. Verschiedene Faktoren tragen zur Verbreitung von Frühehen bei, darunter Armut, der Glaube, dass die Ehe Schutz bietet, der Wunsch, die Ehre der Familie zu wahren, und die gesellschaftliche Einhaltung sozialer und religiöser Normen, die solche Praktiken möglicherweise befürworten. Das Problem der Kinderheirat ist in ganz Syrien weit verbreitet, wobei im Nordosten des Landes besondere Besorgnis besteht. In dieser Region hat die Zahl der Ehen mit Minderjährigen aufgrund einer Kombination verschiedener Faktoren zugenommen, darunter schwierige Lebensbedingungen, Unsicherheit aufgrund bewaffneter Konflikte, Zwangsumsiedlungen der Bevölkerung und der Einfluss vorherrschender Bräuche, Traditionen und sozialer Normen (Impact 5.2023).
In den von den SDF nach der Einnahme der Gebiete im Nordosten Syriens, die vom IS kontrolliert wurden, 2019 errichteten Lagern befinden sich unter den internierten Frauen auch Frauen, die der berüchtigten Hisba-Sittenpolizei des IS angehörten, sowie Frauen, die vom IS entführt, zwangsverheiratet und sexuell versklavt wurden. Jesidische Frauen und Mädchen, die Völkermord und Verfolgung überlebt haben, werden somit zusammen mit ihren Peinigern unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Frauen und Mädchen, die von IS-Mitgliedern sexuell versklavt wurden, wie beispielsweise die Jesidinnen, sind auch nach ihrer Befreiung mit Diskriminierung auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene konfrontiert, beispielsweise mit Stigmatisierung in ihren Heimatgemeinden sowie der Unmöglichkeit, ihre Kinder anzumelden, von denen viele staatenlos bleiben. Witwen und Ehefrauen mutmaßlicher IS-Mitglieder haben ebenfalls Schwierigkeiten bei der Registrierung ihres Familienstands und der Identität ihrer Kinder. Dies gilt sowohl für Frauen, die mutmaßlich Ehefrauen von IS-Kämpfern sind und sich noch immer in Internierungslagern befinden, als auch für Frauen, die in ihre Heimatgemeinden zurückgekehrt sind (OHCHR - IICIoS 12.6.2023).
Quellen […]
Kinder
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Millionen von Kindern haben Vertreibung und Entwurzelung erlebt, und viele von ihnen wurden in Lagern geboren oder sind in provisorischen Zelten aufgewachsen (Syria TV 13.9.2025). Mehr als 75 % der 10,5 Mio. Kinder in Syrien wurden während des 14-jährigen Bürgerkriegs geboren (UNICEF 25.3.2025). UNICEF zufolge benötigen 7,4 Millionen Kinder humanitäre Hilfe (UNICEF 25.6.2025), 6,4 Millionen benötigen dringend Schutz, 3,7 Millionen Ernährungshilfe (UNICEF 17.12.2024). Mehr als 500.000 Kinder unter fünf Jahren leiden an lebensbedrohlicher Unterernährung, und weitere zwei Millionen sind von Unterernährung bedroht (UNICEF 25.3.2025). Demgegenüber sprechen NGOs von mehr als 416.000 Kindern, die von schwerer Unterernährung bedroht sind (STC 15.4.2025). Mehr als 650.000 Kinder zeigen Anzeichen von Wachstumsstörungen aufgrund schwerer Unterernährung (OHCHR 3.2.2025). Daten von humanitären Organisationen in Syrien zeigen, dass in fast der Hälfte der Bezirke des Landes mehr als 50 % der Kinder unter fünf Jahren mit schwerer akuter Unterernährung nicht die erforderliche Behandlung erhalten. Die Fälle von Unterernährung in Syrien nehmen seit Jahren zu, doch Kürzungen der Finanzmittel haben die ohnehin schon prekäre Lage weiter verschärft. Syrien war gezwungen, die lebenswichtige Versorgung von über 40.500 Kindern unter fünf Jahren einzustellen (STC 15.4.2025).
Kinder sind weiterhin Opfer von willkürlichen Morden, den Folgen des Krieges, Entführungen, Rachemorden und Zwangsumsiedlungen, zusätzlich zur anhaltenden Rekrutierung durch bewaffnete dschihadistische Milizen, die Minderjährige für ihre Zwecke ausnutzen (SOHR 5.11.2025). In Syrien wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.301 schwere Verstöße gegen 1.205 Kinder (863 Buben, 238 Mädchen und 104 Kinder unbekannten Geschlechts) bestätigt. Dies entspricht einem Rückgang der schweren Verstöße um 18 % gegenüber 2023, als 1.574 schwere Verstöße gegen 1.549 Kinder bestätigt wurden. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf das Ausbleiben groß angelegter Militäroperationen zwischen Jänner und Oktober 2024, die aktive Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den aufgeführten Konfliktparteien, namentlich den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) und den unter dem Dach der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) operierenden Gruppierungen sowie auf Zugangsbeschränkungen für die Dokumentation und Meldung aller schweren Kinderrechtsverletzungen zurückzuführen. Die Tötung, Verstümmelung, Rekrutierung und der Einsatz von Kindern blieben auch im Jahr 2024 die häufigsten Verstöße. Allerdings sind die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern im Vergleich zu 2023 deutlich zurückgegangen (um 51 %), während die Tötung und Verstümmelung von Kindern deutlich zugenommen haben (um 41 %) (UNICEF 7.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) dokumentierte seit Jahresbeginn 2025 die Tötung von 173 Kindern (SOHR 5.11.2025). Die Vereinten Nationen verifizierten im Zeitraum vom 1.10.2022 bis zum 31.12.2024 3.343 schwere Verstöße gegen 3.209 Kinder, die vor allem von Rekrutierung und Einsatz sowie Tötung und Verstümmelung betroffen waren. Die Verstöße wurden mindestens 32 Konfliktparteien zugeschrieben, wobei die Haupttäter die damaligen syrischen Regierungstruppen, regierungsfreundliche Kräfte und Milizen waren, gefolgt von Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS), der SNA und den SDF (UNSRCA 4.11.2025). Tausende, mitunter Zehntausende Kinder sind in Gebieten aufgewachsen, die von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) kontrolliert wurden. Sie waren am stärksten von ihrem Umfeld geprägt, was deutliche Auswirkungen auf ihre Denkweise hatte. Der IS unterrichtete Kinder in seinen Gebieten in extrem radikalen Schulen. Der Unterricht umfasste einen praktischen Teil, bei dem den Kindern insbesondere der Umgang mit Waffen beigebracht wurde. Diese Kinder wurden als "Löwen des Kalifats" bezeichnet und viele von ihnen wurden tatsächlich in Kämpfen eingesetzt (IndepAr 19.5.2025).
Mindestens fünf Millionen Kinder sind weiterhin durch etwa 300.000 über das ganze Land verstreute, nicht explodierte Kriegsrelikte gefährdet (UNICEF 25.3.2025). Kinder sind der Gefahr von Landminen und Blindgängern in besonderem Maße ausgesetzt. Oft werden Blindgänger mit Spielzeug verwechselt bzw. machen sie Kinder neugierig. Seit 2020 sind mehr als 1.260 Kinder durch Kampfmittelreste getötet worden (UNICEF 17.12.2024). In den letzten neun Jahren ereigneten sich 422.000 Zwischenfälle mit Blindgängern, bei der Hälfte davon waren Kinder involviert. 2024 wurden 116 Kinder durch nicht explodierte Kampfmittel getötet oder verletzt. Blindgänger sind die Hauptursache für Opfer unter Kindern (UN News 14.1.2025). Viele dieser Vorfälle passieren, wenn die Kinder spielen, Metallstücke sammeln, um sie zu verkaufen, oder wenn sie ihren Familien bei der Landwirtschaft und Viehzucht helfen. Kinder mit lebensverändernden Verletzungen und Behinderungen haben häufig größere Schwierigkeiten, Zugang zu Bildung, angemessener Gesundheitsversorgung und psychologischer Unterstützung zu erhalten, während viele von ihnen Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind (TNA 27.3.2025).
Gemäß UNOCHA benötigten 2025 6,79 Mio Kinder in Syrien Kinderschutzdienste [vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch, etc. Anm.]. Unsicherheit und wirtschaftliche Not verschärfen die Probleme im Bereich des Kinderschutzes weiter, unter anderem durch negative Mechanismen wie Kinderheirat, die von 71 % der von UNOCHA befragten Gemeinden als Hauptproblem genannt wurde (UNOCHA 24.7.2025). Einige Kinder sind Opfer von Gewalt geworden, andere haben Gewalt miterlebt. Es bestehen Risiken von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, Kinderarbeit und ihren schlimmsten Formen, Kinderheirat, Kinderhandel, Inhaftierung und/oder Freiheitsentzug von Kindern, Risiken für Kinder, die aus der Haft entlassen wurden, und der Gefahr der Trennung von der Familie. So haben die anhaltenden sporadischen Zusammenstöße zwischen den bewaffneten Kräften der neuen Regierung und anderen Gruppierungen zu einer anhaltenden Vertreibung von Menschen und Kindern geführt, wodurch weitere Familien getrennt wurden und Kinder ohne Begleitung zurückblieben (HumAct 28.1.2025). Anfang Mai 2025 berichtete die SOHR vom Verschwinden mehrere Personen, darunter Minderjährige, in Aleppo und dem östlichen Umland von Aleppo unter ungeklärten Umständen. Einige der Verschwundenen kehrten nach wenigen Tagen wieder zurück (SOHR 30.5.2025b). Es gibt einen Anstieg an Gewalt gegen Buben im Alter von 1 bis 14 Jahren in Form von gewalttätigen Disziplinarmaßnahmen zu Hause – von dem 90 % der Gemeinden an UNOCHA berichten. Darüber hinaus wurde bei Kindern und Betreuungspersonen aufgrund vielfältiger Stressfaktoren, darunter die Auswirkungen von Konflikten, Armut und die Nachwirkungen des Erdbebens von 2023, ein hohes Maß an psychosozialer Belastung festgestellt. Zusätzlich sind Kinder weiterhin unverhältnismäßig stark von der Notlage betroffen (UNOCHA 24.7.2025).
Infolge des Konflikts und der damit verbundenen Massenvertreibungen und wirtschaftlichen Notlage soll es in ganz Syrien zu einer Zunahme von Früh- und Zwangsehen gekommen sein. Solche Ehen werden häufig als Bewältigungsmechanismus eingesetzt, um die durch den Konflikt verschärfte finanzielle Not zu lindern, Töchter in den durch Zerstörung und Vertreibung verursachten prekären Wohnverhältnissen zu schützen und das Ansehen der Familie angesichts der erhöhten Gefahr sexueller Gewalt zu wahren (OHCHR - IICIoS 12.6.2023). Viele Familien sehen sich aufgrund ihrer verzweifelten Lage gezwungen, auf negative Bewältigungsmechanismen, wie Kinderarbeit und Kinderheirat zurückzugreifen (UNICEF 25.3.2025). Der eingeschränkte Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen beeinträchtigt weiterhin erheblich das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden von Kindern und Betreuungspersonen (HumAct 28.1.2025). Trotz der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention schon zu Zeiten des Assad-Regimes wurde auch von der neuen Regierung trotz Beteuerungen, internationales Recht einhalten zu wollen, bisher wenig für den konkreten Schutz von Kindern unternommen. So ist zum Beispiel aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage Kinderarbeit in Syrien weit verbreitet (AA 30.5.2025). Einem lokalen Bericht zufolge arbeiten Kinder in Städten als Lieferanten, um ihre Familie finanziell zu unterstützen (Syria TV 15.9.2025).
Die Rückkehr nach Hause nach einer langen Zeit der Abwesenheit kann für Kinder schwierig sein. Es gibt kostenlose Unterstützung, um Kindern und Familien bei der Bewältigung dieser Situation zu helfen. UNICEF und seine Partner bieten psychologische und psychosoziale Unterstützung in kinderfreundlichen Räumen, Gemeindezentren und durch mobile Teams an (SysHome o.D.a). Seit dem Krieg in Syrien werden soziale Dienste hauptsächlich von zivilgesellschaftlichen Organisationen unter dem Titel "Schutzdienste" erbracht. Das Fehlen staatlicher Dienste für unbegleitete/obdachlose Kinder, die nach dem Krieg einem hohen Risiko ausgesetzt sind, schafft trotz der in diesem Bereich tätigen NGOs Lücken (MültDer 11.3.2025).
Viele Familien wurden wieder vereint, als Grenzen und Frontlinien geöffnet und Gefangene freigelassen wurden. Allerdings führte das Chaos Ende 2024 auch zu neuen Trennungen (Kinder, die bei der Flucht verloren gingen, Familien, die auf der Flucht vor den Kämpfen auseinandergerissen wurden, von ihren Eltern getrennte Kinder in geschlossenen Einrichtungen) (GPC 3.4.2025). Die gewaltsame Trennung von Familien durch willkürliche Verfahren setzt Kinder in al-Hasaka, ar-Raqqa und Deir ez-Zour, wo über 22.000 Kinder ihrer Freiheit beraubt wurden, weiteren Risiken aus (UNOCHA 24.7.2025).
Vertriebene Kinder haben in Lagern in einer Umgebung gelebt, die von Unbeständigkeit und Ungewissheit geprägt war. Viele Kinder haben ganze Schuljahre verloren. Einige besuchten provisorische Schulen in Zelten, andere gingen überhaupt nicht zur Schule. Darüber hinaus bedeutete die Abhängigkeit von humanitärer Hilfe, dass die Kinder unter prekären Bedingungen lebten, ohne ausgewogene Ernährung, angemessene Kleidung oder ausreichende Gesundheitsversorgung. Feldstudien haben eine Kombination aus übermäßiger Aggression, Introversion und Isolation sowie Schlafstörungen und Schwierigkeiten in der Kommunikation mit anderen gezeigt, als Spuren von miterlebter Gewalt, wie Bombenangriffen, den Verlust von Angehörigen oder das Leben in ständiger Angst (Syria TV 13.9.2025).
Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nahmen die syrischen Sicherheitsdienste Hunderte von Kindern ihren Eltern weg und versteckten sie in einem Netzwerk von Waisenhäusern, um ihre Familien zur Zusammenarbeit mit dem Regime zu zwingen. Oft wurden nicht nur Oppositionelle und Überläufer inhaftiert, sondern auch ihre Kinder mitgenommen – die dann verschwanden. Viele waren noch Kleinkinder, als sie ihren Familien entrissen wurden, und einige sogar Neugeborene. Die Akten belegen eine systematische Koordination zwischen Geheimdiensten, Ministerien sowie syrischen und internationalen Waisenhäusern. Einige Kinder wurden fälschlicherweise als verlassene Waisen registriert, andere wurden unter neuen Namen geführt. Familien suchen immer noch nach mindestens 3.700 Kindern, die unter al-Assad verschwunden sind. Viele Kinder wurden im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit bewaffneten Oppositionsgruppen wieder mit ihren Familien vereint. Einige, die Kinder mutmaßlicher ausländischer Kämpfer, wurden nach Russland und in den Irak deportiert (LiHo 11.9.2025). Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist das Schicksal von Hunderten von Kindern, die nach der Verhaftung ihrer Eltern verhaftet oder in Waisenhäuser gebracht wurden, weiterhin unklar (Arabiya 12.1.2025b).
Seit Beginn der Krise in Syrien wurden fast eine halbe Million Geburten nicht registriert (YaNSy 26.6.2025). Humanitäre Organisationen bestätigen dies durch zahlreiche Umfragen, die in Vertriebenenlagern, speziellen Lagern für Witwen sowie unter zurückkehrenden Vertriebenen durchgeführt wurden (OHCHR - IICIoS 12.6.2023). Tausende Kinder ausländischer Kämpfer und syrischer Mütter sind weiterhin staatenlos. Nach syrischem Recht können Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an Kinder weitergeben, wenn der Vater Ausländer ist. Rechtlich gesehen existieren diese Kinder nicht. Sie haben keinen Zugang zu Ausweispapieren und damit zu Bildung und Gesundheitsversorgung (Qantara 26.8.2025), was eine erhebliche Belastung für Haushalte mit weiblichem Haushaltsvorstand darstellt, die für ihre Kinder sorgen müssen, während ihnen der uneingeschränkte Zugang zu ohnehin knappen Dienstleistungen und Hilfen verwehrt bleibt (OHCHR - IICIoS 12.6.2023). Es gibt keine offiziellen Statistiken darüber, wie viele Ehen zwischen syrischen Frauen und ausländischen Kämpfern geschlossen wurden, Schätzungen gehen von Tausenden aus. Im Mai 2025 kündigte ash-Shara' an, dass seine Regierung die Einbürgerung ausländischer Kämpfer in Betracht ziehen werde, die sich in lokale Gemeinschaften integriert, syrische Frauen geheiratet und Kinder gezeugt haben (Qantara 26.8.2025). Im Zentrum der Frage der Staatenlosigkeit steht die rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen hinsichtlich der Verleihung der Staatsangehörigkeit an ihre Kinder. Frauen, die Kinder aus nicht registrierten Ehen haben und später verwitwet sind, sind davon besonders betroffen. Staatenlosigkeit kann das Risiko von Ausbeutung, Missbrauch und Handel mit Kindern weiter erhöhen. Frauen, die Kinder außerhalb der Ehe zur Welt bringen, ohne dass eine rechtlich festgelegte Abstammung vom Vater besteht – unabhängig davon, ob das Kind aus einer außerehelichen Beziehung, sexueller Ausbeutung oder Vergewaltigung hervorgegangen ist, erleben erhebliche gesellschaftliche Stigmatisierung. Es gibt zahlreiche Berichte über Mütter, die sich dafür entscheiden, uneheliche Kinder auszusetzen (OHCHR - IICIoS 12.6.2023).
Bildung und Schulen
Vor dem Krieg galt das Bildungssystem Syriens als eines der am weitesten entwickelten in der arabischen Welt, gekennzeichnet durch erhebliche Investitionen und einen breiten Zugang (WENR 14.3.2025). Der Krieg hat das Bildungssystem geschwächt und vor viele Herausforderungen gestellt (Sotour 27.8.2025). Da ihnen das Recht auf Bildung, Entwicklung und Vorbereitung auf eine bessere Zukunft vorenthalten wird, laufen viele Kinder Gefahr, zu einer "verlorenen Generation" zu werden, wie Hilfsorganisationen befürchten (WENR 14.3.2025). Obwohl in bestimmten Regionen die Grund- und Hochschulbildung fortgesetzt wird, sind Bildungsdienstleistungen in weiten Teilen des Landes aufgrund verschiedener Entbehrungen und administrativer Probleme nicht zugänglich (MültDer 11.3.2025).
Unterschiedliche Quellen berichten von 18 % (SOHR 5.11.2025), 35 % (IHH 10.1.2025) oder 40 % schulpflichtiger Kinder, welche nicht zur Schule gehen (i24 22.4.2025). Das sind, je nach Quelle, zwischen zwei (UNESCWA 26.1.2025) und 2,4 Millionen Kinder. Mehr als eine Million Kinder sind von Schulabbruch bedroht (IHH 10.1.2025; vgl. UNICEF 25.3.2025). Es wird erwartet, dass die Zahl der Schulabbrecher aufgrund der derzeitigen schwierigen Umstände weiter steigen wird (SOHR 5.11.2025). Der Bildungssektor steht aufgrund der Zerstörung der Infrastruktur und des wirtschaftlichen Drucks vor erheblichen Hindernissen, was zu hohen Abbrecherquoten führt, insbesondere bei Mädchen. Viele Familien ziehen es vor, ihre Kinder arbeiten zu lassen, anstatt sie zur Schule zu schicken, um mit der wirtschaftlichen Not fertig zu werden (IHH 10.1.2025). Mehr als drei Millionen Kinder sind Analphabeten geworden (i24 22.4.2025). Die angespannte Sicherheitslage und die schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen beeinträchtigen weiterhin den Schulbesuch. So gibt es beispielsweise Tausende von Kindern in den Küstengebieten oder im Süden von Suweida, deren Eltern sich weigern, sie zur Schule zu schicken, aus Angst, dass ihr Leben in Gefahr ist, insbesondere angesichts der Kontrolle durch die Streitkräfte und der Verbreitung von Milizen, die Minderheiten ausbeuten (SOHR 5.11.2025). Diejenigen, die weiterhin zur Schule gehen, werden nach unterschiedlichen und widersprüchlichen Lehrplänen unterrichtet, welche die Realität der politischen und territorialen Spaltung widerspiegeln (i24 22.4.2025). Bei einer Umfrage von Impact Intitiatives in verschiedenen Gemeinden in ganz Syrien wurden hohe Preise und fehlende finanzielle Mittel als Haupthindernisse für den Zugang zu Bildung sowie zu Wohnraum genannt. 54 % gaben an, dass der Mangel an Geld für die Deckung der Schulkosten ein Haupthindernis für den Zugang zu Bildung darstellt, und 10 % gaben an, dass eine frühe Heirat ein Hindernis für die Bildung von Mädchen darstellt (ImpInit/REACH 4.2025). Der Zugang zu Bildung kann durch die hohen Kosten für den Transport aus entlegeneren Gebieten zu funktionierenden Einrichtungen erschwert werden (MVCR 8.2025).
Der bauliche Zustand der Schulen stellt ein erhebliches Hindernis für die Bildung dar (SARD 1.9.2025). In vielen Gebieten erhalten viele Kinder nicht nur aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, sondern auch aufgrund des anhaltenden Zusammenbruchs der Infrastruktur und der Schulen keine Bildung. Die syrische Regierung hat sich unter Verweis auf fehlende finanzielle Mittel nicht mit dem Wiederaufbau befasst (SOHR 5.11.2025). 28 % der Schulen erfüllen Sicherheitsstandards nicht (SARD 1.9.2025). Mehr als 40 % der rund 20.000 Schulen des Landes bleiben geschlossen (UNICEF 25.3.2025). Eine andere Quelle wiederum spricht von fast 50 % der Schulen des Landes, die durch den Krieg zerstört oder schwer beschädigt wurden (WENR 14.3.2025). Davon am stärksten betroffen sind die Gebiete Aleppo, Idlib und Dar'aa (WENR 14.3.2025). Der syrische Bildungsminister spricht ebenfalls von 40 % zerstörten Schulen. Die meisten davon finden sich in den ländlichen Gebieten in Idlib und Hama, wo während des fast 14-jährigen Bürgerkriegs heftige Kämpfe stattfanden. Allein in Idlib sind 350 Schulen außer Betrieb, und bisher wurden nur etwa 10 % davon wieder instandgesetzt (ABC News 31.10.2025). Selbst wenn die Schulen funktionieren, ist der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen eingeschränkt. Stromausfälle beeinträchtigen den Unterricht und erhöhen die Fehlzeiten. Überfüllte Klassenzimmer, beschädigte Möbel und begrenzte Lehrmittel erschweren das Lernen zusätzlich. Viele Schulen sind für Kinder mit Behinderungen nicht zugänglich, wodurch einige der am stärksten benachteiligten Kinder zurückbleiben (SARD 1.9.2025). Der Mangel an Sitzgelegenheiten und Schulmaterialien erschwert es den Lehrkräften, die Ordnung aufrechtzuerhalten (ABC News 31.10.2025). 45 % der Schulen haben keine geschlechtergetrennten Toiletten, 38 % erfüllen die Standards für sanitäre Anlagen, Wasserversorgung und Hygiene nicht (SARD 1.9.2025). Die Schulen leiden unter einem gravierenden Mangel an psychologischen Beratern (Sotour 27.8.2025).
Trotz der weitreichenden Zerstörungen nahmen Schulen und Universitäten kurz nach dem Zusammenbruch des Regimes ihren Betrieb wieder auf, was die Widerstandsfähigkeit des syrischen Bildungssektors unterstreicht. Die Regierung hat auch Studenten, die aus politischen Gründen ausgeschlossen worden waren, wieder zugelassen und damit ihr Engagement für Versöhnung signalisiert (WENR 14.3.2025).
Das Bildungsministerium hat einen nationalen Plan zur Sanierung von Schulen auf den Weg gebracht. Allerdings wurde dieser Prozess wegen mangelnder Transparenz kritisiert, da die Kriterien für die Auswahl der Schulen und die Ausschreibungsverfahren nur begrenzt klar sind, was zu Bedenken hinsichtlich Begünstigung und uneinheitlicher Umsetzung geführt hat (Etana 7.2025). Das syrische Bildungsministerium gab Ende Oktober 2025 bekannt, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes die Renovierung von 823 Schulen (32 in Homs, 52 in der Umgebung von Damaskus, 88 in Damaskus, 96 in Tartus, 56 in Hama, zwölf in Quneitra, 48 in Deir ez-Zour, 34 in Latakia, 46 in Aleppo, 39 in Dar'aa und 320 in Idlib) abgeschlossen wurde, während die Arbeiten an 838 Schulen in verschiedenen Gouvernements fortgesetzt werden (SANA 1.11.2025).
Die folgende Grafik von World Education Service zeigt den aktuellen Stand (März 2025) im syrischen Bildungssystem:

Uneinheitliche Lehrpläne und das Fehlen eines einheitlichen Akkreditierungsrahmens haben zu Verwirrung hinsichtlich der Benotung, der Anerkennung von Diplomen und des Zugangs zu höherer Bildung geführt (Etana 7.2025). Die Fragmentierung des Bildungssystems des Landes in vom Regime kontrollierte und von der Opposition gehaltene Gebiete verkomplizierte die Lage und führte zu einem unzusammenhängenden Sektor mit unterschiedlichem Zugang und unterschiedlicher Qualität. In den von der Opposition kontrollierten Gebieten waren Schulschließungen weit verbreitet. Lehrer, die sowohl von Regierungstruppen als auch von bewaffneten Oppositionsgruppen bedroht wurden, hatten Schwierigkeiten, zu unterrichten. In einigen Gebieten setzten Oppositionsgruppen, darunter der IS, ihre eigene Bildungspolitik durch und schränkten Lehrpläne ein oder veränderten sie, um sie ihrer Ideologie anzupassen. Dennoch entstanden in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten neue Universitäten. Diese hatten jedoch mit Schwierigkeiten zu kämpfen, darunter mangelnde Anerkennung, unzureichende Ressourcen und ein Mangel an qualifiziertem akademischem Personal. Dies hat das Bildungssystem in Syrien weiter fragmentiert, sodass ein großer Teil der Studierenden keinen Zugang zu einer anerkannten Ausbildung hat (WENR 14.3.2025). Beispielsweise verwenden viele Schulen in Idlib weiterhin Lehrpläne aus der HTS-Ära, insbesondere im Religionsunterricht, während einige Privatschulen in Deir ez-Zour immer noch auf veraltete Materialien aus der Zeit des Regimes zurückgreifen (Etana 7.2025). Dem hingegen berichtete UNICEF im Septemter 2025, dass zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt Kinder in ganz Syrien nach einem einheitlichen nationalen Kalender und Bildungsrahmen zur Schule zurückkehren – was neue Hoffnung auf ein kohärenteres Lernumfeld weckt. Dieser Meilenstein markiert einen neuen Abschnitt in Syriens Bemühungen, sein Bildungssystem wiederaufzubauen (UNICEF 21.9.2025).
Flüchtlingskinder sehen sich großen Hindernissen für den Schulbesuch gegenüber, darunter überfüllte Lager, unzureichende Ressourcen und begrenzter Zugang zu Schulmöglichkeiten (UNESCWA 26.1.2025). Die Mehrheit der Lager in Nordwestsyrien, in den Gouvernements Aleppo und Idlib haben keine Schule. In einigen Lagern gibt es möglicherweise alternative Bildungsprogramme oder die Kinder pendeln zur Schule in nahe gelegene Städte. Nur 40 % der Schulen verfügen über ausreichend Trinkwasser. Andererseits verfügen nur 35 % über ausreichend Toilettenwasser. Die Studie ergab eine vielfältige Bildungslandschaft in Lagerschulen, wobei die meisten den ersten und zweiten Zyklus der Grundbildung anbieten und nur sehr wenige bis zur Sekundarstufe reichen, was dazu führt, dass viele Schüler im Sekundarschulalter Schulen außerhalb der Lager besuchen (ACU 30.6.2024). Einer Schulleiterin in Dar'aa zufolge behindern die große Zahl von Schülern in Flüchtlingsschulen, Probleme mit der Belüftung und der Umweltverschmutzung sowie die rauen Wetterbedingungen im Sommer und Winter den Bildungsprozess (Sotour 27.8.2025).
Seit Ende 2024 verzeichnen die Schulen einen erheblichen Zustrom von Rückkehrern. Dies stellt eine große Herausforderung für den Bildungssektor dar (Sotour 27.8.2025). Kinder von Rückkehrern stehen vor komplexen Herausforderungen, da sie einen erheblichen Bildungsrückstand haben und hinter ihren Altersgenossen zurückbleiben. Das Problem wird durch die Unfähigkeit der Schulen, wirksame Förderprogramme anzubieten, noch verschärft. Hinzu kommt der Schock einer neuen Umgebung. Kinder, die das Lager verlassen, kommen in eine andere Gesellschaft mit neuen Sitten und strengeren Regeln. Sie können Mobbing oder Ausgrenzung ausgesetzt sein, was zu fragilen sozialen Beziehungen führen kann, insbesondere wenn man bedenkt, dass die meisten Freundschaften aus dem Lager durch den Umzug verloren gehen (Syria TV 13.9.2025). Viele Eltern haben Bedenken, aus nicht arabischsprachigen Ländern wie der Türkei und Europa nach Syrien zurückzukehren, da es Unterschiede im Lehrplan gibt. Der wichtigste Faktor, der die schulischen Leistungen beeinflusst, sind die Sprachkenntnisse, insbesondere in höheren Bildungsstufen, wo es zu Integrationsschwierigkeiten kommt (Sotour 27.8.2025). Die Bildungsbehörde von Aleppo hat als Reaktion auf diese Problematik Kurse zur Förderung von Arabischkenntnissen eingeführt. Aufgrund des großen Bedarfs an Arabischunterricht haben Organisationen die Initiative ergriffen und Kurse zur Stärkung der Arabischkenntnisse eingerichtet (Arabi21 5.11.2025). Kurse der Bildungsdirektion Aleppo bieten auch die notwendige psychologische und pädagogische Unterstützung für neu zurückgekehrte Kinder, erleichtern ihre Integration in das neue schulische Umfeld, stärken ihr Selbstvertrauen und gewährleisten die Kontinuität ihrer Ausbildung innerhalb des Bildungssystems (Arabi21 5.11.2025). Der Krieg führte zu einer massiven Vertreibung von Schülern und Lehrern, sowohl innerhalb Syriens als auch in Nachbarländer (WENR 14.3.2025). Etwa 800.000 syrische Kinder und Jugendliche waren an türkischen Schulen eingeschrieben (AnA 2.9.2020). In der Türkei und teilweise im Libanon ist Arabisch nicht die Unterrichtssprache. In diesen Ländern müssen die Studierenden vor der Immatrikulation Kenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen, was eine weitere Hürde für die Hochschulbildung darstellt (WENR 14.3.2025).
Der Braindrain, bei dem viele qualifizierte Akademiker das Land verlassen haben, hat das Bildungsumfeld weiter verschlechtert, sodass die Universitäten unterbesetzt und unterfinanziert sind. Die anhaltende politische Isolation Syriens, die durch westliche Sanktionen noch verschärft wird, hat die akademischen Beziehungen des Landes zu anderen Verbündeten wie Russland und Iran verlagert. In einigen Fachbereichen, wie Ingenieurwesen und Gesundheitswissenschaften, gibt es seit einem Jahrzehnt nur noch sehr wenige Lehrkräfte (WENR 14.3.2025). Die Arbeit von Lehrkräften wird unzureichend vergütet. Lehrkräfte bewältigen diese Situation häufig durch die Aufnahme einer Nebentätigkeit, die in der Regel toleriert wird, jedoch ihre Motivation und Verfügbarkeit beeinträchtigt (MVCR 8.2025).
Der Krieg führte auch zu einem Anstieg der Korruption im Bildungssektor. Berichte über gefälschte Zeugnisse, Bestechung zur Manipulation von Noten und Begünstigungen bei der Zulassung zu Universitäten waren weit verbreitet, insbesondere da die Regierung zunehmend die Loyalität gegenüber dem Regime als Voraussetzung für den Zugang zu Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten forderte. Dies vertiefte die sozialen Ungleichheiten, insbesondere für Studierende, die nicht über die finanziellen Mittel oder politischen Verbindungen verfügten, um sich einen Platz an einer Universität zu sichern. In den letzten Jahren erreichte die Zahl der eingeschriebenen Studierenden etwa 600.000, obwohl die Bildungsqualität stark gesunken war (WENR 14.3.2025).
Im Bildungssektor hat der derzeitige Minister zwar einen kurdischen Hintergrund, doch die Führungsspitze wird von Personen mit islamistischen Verbindungen dominiert. Dies hat zu einem wachsenden islamistischen Einfluss im Bildungsbereich geführt, nicht durch formale Lehrpläne, sondern durch außerschulische Aktivitäten und die zunehmende Rolle privater Einrichtungen. Ein Beispiel hierfür sind die Dar al-Wahi al-Sharif-Schulen, Koran-Einrichtungen, die 2017 in Idlib gegründet wurden, eine extremistische islamistische Ideologie vertreten und nun Berichten zufolge eine Expansion nach Damaskus und Aleppo planen (Etana 7.2025). Das Bildungsministerium unter der Leitung des neu ernannten Ministers al-Qadri kündigte am 1.1.2025 umfassende Reformen des nationalen Lehrplans an. Die vorgeschlagenen Reformen, die alle Bildungsstufen betreffen, beinhalten erhebliche Überarbeitungen, wie die Streichung von Inhalten, die mit dem gestürzten Assad-Regime in Verbindung stehen, die Umformulierung von Passagen über Götter in Geschichte- und Philosophiebüchern, die Umschreibung oder Streichung des Fachs Englisch, das Ersetzen des Fachs "Nationale Bildung" durch das Fach "Islamische oder Christliche Religionslehre" (TNA 2.1.2025b), was als zunehmender Einfluss islamistischer Themen interpretiert wird (WENR 14.3.2025). Die abgeänderten Lehrpläne sollen bestehen bleiben, bis Fachausschüsse gebildet werden, um die Lehrpläne zu überarbeiten (Sky News 2.1.2025). Im Gouvernement Suweida wurde zu Protesten aufgerufen (Tayyar 1.1.2025).
Quellen […]
Kinder in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Im Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and Eastsyria - DAANES) aus dem Jahr 2023 ist im Artikel 55 festgeschrieben, dass die Rechte von Kindern geschützt und dass die Gewaltanwendung gegen sowie die Beschäftigung, Ausbeutung und Rekrutierung von Kindern verboten sind. Des Weiteren legt Artikel 52 fest, dass Jugendliche das Recht haben, sich selbstständig zu organisieren und sich organisiert und freiwillig an allen Lebensbereichen zu beteiligen (RIC 14.12.2023). Das Kindergesetz der DAANES aus dem Jahr 2022 betrachtet sexuelle Ausbeutung und Missbrauch ausdrücklich als Handlungen, die Kinder gefährden, und sieht Strafen für die Täter vor. Diese Kriminalisierung wird durch das Strafgesetzbuch Nr. 2 von 2023 weiter verschärft. Kinderheirat ist sowohl für Buben als auch für Mädchen verboten (AGIL 29.4.2025).
Kinder und Frauen gehören in Nordostsyrien zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Zu den gravierendsten Problemen zählen die Lebensbedingungen von Kindern und Frauen in einigen Camps und in den Haftanstalten der DAANES sowie die in einzelnen Fällen immer noch stattfindende Zwangsrekrutierung von Minderjährigen durch militärische Gruppierungen (AA 30.5.2025). [Mehr Informationen zum Thema Rekrutierung Minderjähriger finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Kinder / Rekrutierung / DAANES.]
Das Syrian Network for Human Rights dokumentierte zwischen März 2011 und 20.11.2024 folgende Verstöße durch die SDF: außergerichtliche Tötung von 274 Kindern; willkürliche Verhaftung, Inhaftierung oder Verschwinden lassen von 859 Kindern; drei durch Folter getötete Kinder; 48 von den SDF angegriffene Schulen, Kindergärten oder Gesundheitseinrichtungen; und 701 Fälle von Rekrutierung Minderjähriger. Mit Stand 20.11.2024 befanden sich 494 Minderjährige im aktiven Dienst (SNHR 20.11.2024). [Weitere Informationen zur Rekrutierung Minderjähriger durch die SDF finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Kinder / Rekrutierung / DAANES]. Die Vereinten Nationen dokumentierten zwischen 1.1.2024 und 8.12.2024 die Tötung und Verstümmelung von 55 Kindern durch die SDF, davon 53 durch die Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) bzw. die Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jinê - YPJ) und zwei durch andere Verbände der SDF. Die SDF nutzten 13 Schulen und zwei Krankenhäuser für militärische Zwecke, für elf davon waren die YPG/YPJ verantwortlich, für zwei die internen Sicherheitskräfte (Asayesh). Die Entführung von neun Kindern durch die Revolutionäre Jugendbewegung und einem Kind durch die YPG/YPJ wurde bestätigt, häufig zum Zwecke der Rekrutierung. (UNSC 20.6.2025). Anfang Juli 2025 erschoss ein Mitglied der Asayesh einen 14 Jahre alten Burschen bei einem Checkpoint in ar-Raqqa (SOHR 2.7.2025). Menschenrechtsorganisationen bezeichneten die Tötung als außergerichtliche Hinrichtung (TNA 3.7.2025). Die willkürliche Inhaftierung von Kindern stellt insbesondere im Nordosten Syriens nach wie vor ein ernstes und unzureichend behandeltes Schutzproblem dar (GPC 3.4.2025). Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte dokumentierte im Oktober 2025 die willkürliche Verhaftung von 14 Kindern durch die SDF in den von ihr kontrollierten Gebieten (SNHR 2.11.2025).
Kinder in Lagern bzw. Inhaftierung von Kindern
Die Vereinten Nationen heben die willkürliche und unbefristete Inhaftierung von über 1.000 Kindern, darunter auch ausländische Kinder, hervor, die Berichten zufolge wegen angeblicher Verbindungen zu bewaffneten Gruppen, vor allem dem sogenannten Islamischen Staat (IS), inhaftiert wurden. Etwa 25.500 Kinder mit mutmaßlichen familiären Verbindungen zum IS wurden weiterhin in den Lagern al-Hol und ar-Roj im Nordosten Syriens ihrer Freiheit beraubt (UNICEF 7.2025). Nachdem die SDF im März 2019 den IS aus ihrem Gebiet im Nordosten Syriens vertrieben hatten, hielten sie ca. 64.000 Frauen und Kinder, denen Verbindungen zum IS vorgeworfen wurden, in Lagern, wie al-Hol und ar-Roj, und in Gefängnissen fest (NLI 6.2024). Etwa 22.000 der Lagerbewohner von al-Hol sind unter 18 Jahre alt und in Familien aufgewachsen, die einst dem IS treu waren und es vielleicht immer noch sind (NYT 7.2.2025). Das Rote Kreuz hat die Bedingungen in al-Hol als "apokalyptisch" beschrieben: Kinder sterben regelmäßig an Unterernährung und Unterkühlung, und es gibt kaum Möglichkeiten für Bildung, medizinische Versorgung oder Traumaberatung (Soufan 8.1.2025). Gruppen im Europäischen Parlament und internationale Akteure haben wiederholt auf die prekären Lebensbedingungen von Kindern in Lagern und Haftanstalten im Nordosten Syriens hingewiesen. Die Kinder haben dort keinen zuverlässigen Zugang zu Bildung. Den Bildungszentren in den Lagern fehlen die Mittel, um die Einrichtungen zu unterhalten und Lehrkräfte zu bezahlen. Die wirtschaftliche Not, Gewalt und fehlende Schutzmaßnahmen für Kinder sind ebenfalls Hindernisse für die Bildung. In den Haftanstalten haben Kinder keinen Zugang zu Lernmaterialien und nur begrenzt Zeit mit Lehrkräften. Dies hat zu einem Lernverlust geführt, von dem eine ganze Generation von Kindern betroffen ist (NLI 6.2024). Die Eltern oder Betreuer der Kinder in den Lagern in Nordostsyrien stehen vor anhaltenden Herausforderungen bei der Beschaffung von Medikamenten und dem Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, da sie unter chronischem Asthma, Unterernährung, Verbrennungen und psychischen Erkrankungen leiden. Zwar bieten mehrere humanitäre Organisationen medizinische, bildungsbezogene und andere Dienste in den Lagern an, doch diese sind nach wie vor unzureichend und werden durch Unsicherheit und Finanzierungsprobleme behindert. Die Kinder in den Lagern haben außerdem vor und nach ihrer Internierung sowie außerhalb und innerhalb der Lager schwere Traumata durch Gewalt erlitten. Viele internierte Kinder verfügen über keine zivilrechtlichen Dokumente, insbesondere keine Geburtsurkunden, entweder weil sie ihre Eltern verloren haben, ihre Dokumente verloren gegangen sind oder ihre Eltern sie nicht registrieren konnten. Nach Jahren der Internierung sahen sich die Kinder, die mit ihren Müttern nach der Entlassung aus dem Lager al-Hol in Gemeinden in ar-Raqqa, Deir ez-Zour und Aleppo zurückkehrten, einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Zu diesen Herausforderungen zählen Stigmatisierung, fehlende Geburtenregistrierung, unbehandelte körperliche und psychische Gesundheitsprobleme sowie unzureichender Zugang zu Lebensgrundlagen und Unterkünften. Kinder wurden aufgrund von Stigmatisierung oder fehlenden Ausweispapieren häufig vom Bildungssystem ausgeschlossen (OHCHR 20.3.2024).
Bis zu 1.000 syrische und ausländische Kinder verschiedener Nationalitäten, überwiegend Buben, werden in Militärgefängnissen, sogenannten Rehabilitationszentren und anderen Haftanstalten der SDF und der DAANES festgehalten. Darüber hinaus wird geschätzt, dass über 1.000 weitere Häftlinge, die vor März 2019 als Kinder auf dem Schlachtfeld festgenommen und zusammen mit erwachsenen männlichen Kämpfern inhaftiert wurden, inzwischen 18 Jahre alt sind. Diese Kinder werden in mindestens zehn Haftanstalten festgehalten. Darunter befinden sich zwei von den SDF betriebene Militärgefängnisse, nämlich das Militärgefängnis al-Sina’a in der Stadt al-Hasaka, in dem die meisten Kinder festgehalten werden, sowie das Militärgefängnis Alaya in Qamishli. Die Haftbedingungen in den beiden von der SDF betriebenen Militärgefängnissen werden seit Jahren als entsetzlich bezeichnet. In den ersten Jahren wurden Burschen zeitweise in denselben Zellen wie erwachsene Männer festgehalten (OHCHR 20.3.2024).
Bildung
Bis zum Sturz des Regimes im vergangenen Dezember war die Bildungslandschaft in den von der DAANES verwalteten Gebieten ein Flickenteppich. Im Jahr 2015 ersetzte die DAANES-Bildungsbehörde den Lehrplan des Assad-Regimes an allen öffentlichen Schulen durch ihren eigenen, mit Ausnahme derjenigen in den Sicherheitszonen in Qamishli und al-Hasaka, die unter der Kontrolle des Regimes blieben. Privatschulen, darunter christliche Schulen, die sich vor allem im Stadtteil al-Wusta in Qamishli befinden, unterrichteten weiterhin nach dem Lehrplan von Damaskus. Die Bewohner der Region hatten zwei Möglichkeiten: entweder ihre Kinder in DAANES-Schulen anzumelden, die ihren eigenen Lehrplan in drei Sprachen unterrichten, deren Diplome jedoch außerhalb Nordostsyriens nicht anerkannt werden, oder sie in öffentlichen oder privaten Schulen anzumelden, die den Lehrplan von Damaskus befolgen. Viele Eltern entschieden sich für Letzteres. Nach dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 veränderte sich die Bildungssituation. Die DAANES übernahm die Kontrolle über die Sicherheitszonen in al-Hasaka und Qamishli, einschließlich der dortigen öffentlichen Schulen. Für Eltern, die wollten, dass ihre Kinder den offiziellen Lehrplan der Regierung lernen, waren Privatschulen danach die einzige Option. Ende September 2025 schloss die DAANES Privatschulen, die den Lehrplan der Regierung in Damaskus statt ihren eigenen unterrichteten. Während eine Vereinbarung mit lokalen Kirchen vom 2.11.2025 dazu führte, dass private christliche Schulen im November 2025 wieder geöffnet wurden, bleiben andere private Einrichtungen weiterhin geschlossen (SYD 6.11.2025). Die Zeugnisse der Schulen der DAANES werden nicht anerkannt, und Kurdisch ist nach wie vor keine offizielle Sprache (AAA 7.5.2025).
Die DAANES versuchte, den Schulen in den von ihr kontrollierten Gebieten einen selbst entwickelten Lehrplan in arabischer oder kurdischer Sprache aufzuerlegen, wobei Kurdisch als eines der Hauptfächer im arabischen Lehrplan angesehen wurde. Dieser Lehrplan unterschied sich von dem des Assad-Regimes und dem in den Gebieten der syrischen Opposition. Er umfasste ein Fach namens "Frauenstudien" und ein Fach über den Gründer der türkischen Kurdischen Arbeiterpartei, Abdullah Öcalan. Er änderte nicht nur den Religionslehrplan, sondern beschrieb Religionen unter anderem als Philosophien, die die Propheten selbst entwickelt hatten. Das wurde von der Bevölkerung abgelehnt (SyDial 2.6.2025). In Deir ez-Zour kam es im Oktober 2025 zu Protesten, bei denen die Lehrbücher der DAANES verbrannt wurden. Eine Gruppe von Lehrerinnen in Gebieten des Gouvernements ar-Raqqa kündigte an, dass sie aus Protest gegen die Lehrpläne der DAANES in den Schulen streiken werde. In der Stadt Manbij im östlichen Umland von Aleppo kam es ebenfalls zu Streiks, bei denen Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schickten, um gegen die Lehrpläne der DAANES zu protestieren (Syria TV 15.10.2025b).
Trotz des offensichtlichen Konsenses zwischen der Zentralregierung und der DAANES nach dem Abkommen im März 2025, einen Dialog zu beginnen und Folgeausschüsse zu bilden, wurde keine Einigung über einen Mechanismus zur Überwachung des Bildungswesens, das Gleichgewicht zwischen lokaler und zentraler Regierungsgewalt, den genehmigten Lehrplan und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen erzielt. Infolgedessen verbot die DAANES den Lehrplan von Damaskus in ihren Gebieten. Dieser Schritt verstößt gegen das Abkommen vom März 2025, das die Integration aller zivilen und militärischen Institutionen im Nordosten Syriens in den Staat vorsieht (SYD 6.11.2025). Im April 2025 wurde eine Vereinbarung zwischen der Bidlungsbehörde der DAANES und dem syrischen Bildungsministerium über Prüfungsverfahren in Nord- und Ostsyrien getroffen, wie die Erleichertung der Anmeldeverfahren, die Möglichkeit für Schüler, die Prüfung in ihrer Region abzulegen, und die Bildung eines temporären gemeinsamen Ausschusses zur Verwaltung des Prüfungsprozesses für den Lehrplan von Damaskus und die Fortsetzung des Lehrplans der DAANES für das Schuljahr 2024-2025 (Rudaw 27.4.2025). Im Rahmen der Vereinbarung sollen vier Prüfungszentren in den Städten Qamishli, al-Hasaka, ar-Raqqa und in der Umgebung von Deir ez-Zour eröffnet werden, die gemeinsam von Beamten des staatlichen Bildungsministeriums und der Bildungsbehörde der DAANES überwacht werden. Die Vereinbarung umfasst mehr als 25.000 Schüler und Schülerinnen, die für die Grund- und Sekundarschulabschlussprüfungen angemeldet sind und aus dem Gouvernement al-Hasaka stammen. Hinzu kommen Tausende von Schülern im Gouvernement ar-Raqqa und im nördlichen und östlichen Umland von Deir ez-Zour. Sie besuchten staatliche Schulen und lernten bis zum Sturz des früheren Regimes Ende letzten Jahres in Sicherheitszonen nach offiziellen Lehrplänen. Die Verantwortlichen der DAANES fordern von der Regierung in Damaskus, Unterricht in Kurdisch und Syrisch [im Englischen: Syriac, ist eine mittelostaramäische Sprache und nicht gleichzusetzen mit der syrisch-arabischen Umgangssprache Anm.] für alle Schüler anzubieten, die diese Sprachen lernen möchten, sowie die Wahlfreiheit für Eltern und Schüler zu gewährleisten und die drei Universitäten der DAANES ("Rojava" in Qamishli, "Al-Sharq" in ar-Raqqa und "Kobane" in der Stadt 'Ain al-Arab im Osten von Aleppo) offiziell anzuerkennen, analog zu den übrigen privaten Universitäten in den Städten Idlib und Aleppo nach dem Sturz des Assad-Regimes (AAA 10.5.2025). Nachdem die Vereinbarungen zwischen der neuen Übergangsregierung in Damaskus und der DAANES im Nordosten Syriens über die Zulassung von Prüfungszentren und Lehrplänen gescheitert waren, waren viele Familien in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten gezwungen, ihre Kinder, die vor dem Sturz des früheren Regimes Ende letzten Jahres staatliche Schulen besucht und in Sicherheitszonen nach dem offiziellen Lehrplan unterrichtet worden waren, trotz der großen Entfernungen und der hohen Kosten in Schulen in anderen syrischen Gouvernements anzumelden (AAA 7.5.2025).
Im Nordosten Syriens sind 30 % der Schulen aus minderwertigen Materialien gebaut und verfügen weder über ausreichend Platz noch über eine kindgerechte Umgebung. 20 % der Schulen müssen aufgrund von Schäden durch frühere Luftangriffe, Beschuss und Erdbeben wieder aufgebaut oder umfassend repariert werden. 133 Schulen werden weiterhin als Notunterkünfte genutzt, was 71.800 Kinder betrifft. Weitere 62 Schulen, die inzwischen von Binnenvertriebenen geräumt wurden, müssen leicht renoviert werden, damit der Unterricht wieder aufgenommen werden kann (UNOCHA 2.6.2025). In den von den Kurden kontrollierten Gebieten haben über 50.000 Kinder immer noch keinen Zugang zu Bildung, da ihre Schulen als Notunterkünfte genutzt werden (UNOCHA 30.1.2025). Nach den Kürzungen der US-Finanzmittel im Jänner 2025 wurden etwa 20 % der Bildungsaktivitäten in den Aufnahmegemeinden – darunter Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa – sowie in Lagern wie al-Hol, ar-Roj, Mahmoudly und anderen eingestellt. NGOs bemühen sich intensiv darum, die Kontinuität der Bildungsaktivitäten an den oben genannten Orten sicherzustellen (UNOCHA 2.6.2025). Allein in Deir ez-Zour wurden laut lokalen Bildungsbehörden von den 707 Schulen, die vor 2011 in Betrieb waren, etwa 50 vollständig zerstört und 168 teilweise beschädigt. Die Zahl der Schüler, die einst mehr als 200.000 betrug, ist stark zurückgegangen, da Familien flohen und Bildungseinrichtungen zusammenbrachen (NPA 7.11.2025). Mit dem Sturz des Assad-Regimes schlossen die SDF einer lokalen Quelle zufolge alle staatlichen und privaten Schulen und forderten die Eltern auf, ihre Kinder in die Schulen der DAANES zu schicken. Dies lehnten die arabischen und kurdischen Bewohner ab, weil die Lehrpläne, Zeugnisse und Prüfungen dieser Schulen von keiner anderen Stelle anerkannt werden (Syria TV 1.2.2025). Einer lokalen NGO zufolge wurden 186 Schulen in ar-Raqqa, al-Hasaka und Tabqa geschlossen, um sie als vorübergehende Sammelunterkünfte für Binnenflüchtlinge, die aus Aleppo flohen, zu nutzen (NES 9.12.2024). Außerdem soll die Bildungsbehörde der DAANES die Aussetzung des Unterrichts in Dutzenden von offiziellen und provisorischen Schulen im Gouvernement al-Hasaka bekannt gegeben und Druck auf Lehrer und Schulleiter in den Städten Qamishli und al-Hasaka ausgeübt haben, sich ihr anzuschließen (Syria TV 14.1.2025). Laut lokalen Medienberichten haben die SDF im Jahr 2023 mehr als 40 Schulen in der Stadt Deir ez-Zour und ihrer Umgebung beschlagnahmt, um sie als Militärhauptquartiere zu nutzen, wodurch mehr als 50.000 Schüler keinen Zugang zu Bildung hatten (Shaam 10.12.2023). Das Human Rights Monitoring Network dokumentierte die Beschlagnahmung von 46 Schulen in der Umgebung von Deir ez-Zour durch die SDF seit Beginn der Auseinandersetzungen zwischen ihnen und arabischen Stammeskämpfern im August 2023 (Orient Net 8.11.2023).
Ende Juni 2025 berichtete die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte von sich verschlechternden Lebensbedingungen von Lehrkräften in der Stadt Manbij, die sich negativ auf das Bildungswesen auswirken (SOHR 28.6.2025).
Quellen […]
Rekrutierung Minderjähriger für den Militärdienst
Letzte Änderung 2026-02-27 10:59
In den Jahren des Konflikts und Bürgerkriegs in Syrien haben bewaffnete Gruppen Kinder rekrutiert. Die Zahl der Rekrutierungen Minderjähriger nahm dabei bis 2023 kontinuierlich zu. In einigen Fällen wurden Kinder zwangsrekrutiert, in anderen Fällen meldeten sich Minderjährige, weil sie oder ihre Familien das Gehalt benötigten. Einige schlossen sich aus ideologischen Gründen oder aufgrund von Familien- und Stammesloyalitäten an. In einigen Fällen wurden Kinder aus Syrien geschickt, um als Söldner in anderen Konflikten zu kämpfen (AP 28.6.2023). Unter den 25 Parteien, die Berichten zufolge an der Rekrutierung von Kindern beteiligt waren, finden sich die Kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), die Fraueneinheiten (Yekîneyên Parastina Jin - YPJ), die Freie Syrische Armee (Free Syrian Army - FSA), Ahrar ash-Sham und andere bewaffnete Gruppen unter der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA). Die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) stach durch ihr umfangreiches Engagement bei der Rekrutierung und Ausbildung von Kindern hervor (CCR/YASA 5.2024). Die SNA und die HTS rekrutierten Minderjährige (AP 28.6.2023). Insgesamt gingen die dokumentierten Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern von 1.073 im Jahr 2023 auf 527 im Jahr 2024 zurück, was einem Rückgang von 51 % entspricht. Die Fälle wurden hauptsächlich der SNA (151), der HTS (148), den SDF (143), ehemaligen syrischen Regierungstruppen und regierungsnahen Kräften (42) sowie der Revolutionären Jugendbewegung (Revolutionary Youth Movement - Tevgera Ciwanên Şoreşger) (40) im Nordosten Syriens zugeschrieben. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen auch, dass Syrien weiterhin an fünfter Stelle der Liste der Länder steht, in denen Kinder für bewaffnete Konflikte rekrutiert und eingesetzt werden (UNICEF 7.2025).
Die SNA, darunter Ahrar ash-Sham und die Armee des Islam [auch: Jaysh al-Islam Anm.], sowie die mit ihnen verbündeten Gruppierungen und Fraktionen unterzeichneten am 3.6.2024 einen Aktionsplan mit den Vereinten Nationen, um die Rekrutierung und den Einsatz sowie die Tötung und Verstümmelung von Kindern gemäß der Resolution 1539 (2004) des Sicherheitsrats und nachfolgender Resolutionen zu beenden und zu verhindern. Der Aktionsplan gilt auch für alle neuen Gruppierungen, die sich der oppositionellen SNA und den ihr angeschlossenen Gruppierungen nach seiner Unterzeichnung anschließen oder sie verlassen (UNSRCA 3.6.2024). Einige Gruppierungen haben trotz der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict) der Vereinten Nationen durch Syrien, die die Gruppierungen zum Verbot der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindern unter 18 Jahren verpflichten, das Mindestalter von 18 Jahren nicht eingehalten. Im Nordwesten Syriens stützen sich die Gruppierungen oft auf religiöse Interpretationen oder soziale Normen zur Pubertät, um das Alter von Kindern zu bestimmen (AGIL 29.4.2025).
Quellen […]
Rekrutierung Minderjähriger in den Gebieten der Demokratischen Autonomen Administration Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:24
2019 haben die von Kurden geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) ein Abkommen bzw. einen Aktionsplan mit den Vereinten Nationen unterzeichnet, in dem sie versprachen, die Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren zu beenden und in ihrem Gebiet eine Reihe von Kinderschutzbüros einzurichten (AP 28.6.2023). In der DAANES wurde die geltenden Rechtsrahmen hinsichtlich der Definition des Begriffs Kind und der Verhinderung der Rekrutierung von Kindern mehrfach geändert. Diese Rahmenwerke sind nicht so klar und direkt formuliert, wie es das syrische nationale Recht war. Sie fanden sich verstreut in einer Reihe von Militärverordnungen, Dekreten und Gesetzen, von denen viele aus der Zeit vor der Unterzeichnung des UN-Aktionsplans stammten, bis sie schließlich im Kindergesetz kodifiziert wurden. Dieses wurde 2022 von der DAANES verabschiedet. Artikel 9 Buchstabe d) dieses Gesetzes stellt jedoch die Rekrutierung von Kindern an sich nicht unter Strafe, sondern verweist auf die Verpflichtung der DAANES, Kinder vor Rekrutierung zu schützen und Rekrutierer zu bestrafen. Darüber hinaus sieht das Gesetz keine Strafen für Verstöße gegen Artikel 9 vor und verweist auch nicht auf das Strafgesetzbuch für anwendbare Sanktionen. Folglich beschränkt sich die Verhinderung der Rekrutierung von Kindern auf Disziplinarmaßnahmen, die hauptsächlich von den Militärbehörden verhängt werden (AGIL 29.4.2025).
Im Jahr 2020 entließen die SDF 150 Kinder aus ihren Reihen, was einen erheblichen Einsatz bei der Umsetzung des Aktionsplans von 2019 zeigt. Diese Zahl der Demobilisierungen stieg 2021 leicht auf 182 an, was auf weitere Fortschritte hindeutet. Im Jahr 2022 stieg allerdings die Zahl der SDF-Rekrutierungen von Kindern auf 637 bestätigte Fälle an. In diesem Jahr gingen die SDF-Demobilisierungen laut UN auch stark zurück, auf nur 33 Kinder, was einen besorgniserregenden Rückgang der Korrekturmaßnahmen widerspiegelt, während die Rekrutierung von Kindern stark anstieg (HRW 2.10.2024). Personen unter 18 Jahren werden dem Danish Immigraton Service (DIS) zufolge nicht zum Selbstverteidigungspflichtdienst einberufen, und die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht in Bezug auf das Einberufungsalter werden von den DAANES-Behörden generell eingehalten und konsequent durchgesetzt. Dennoch gab es Berichte über die Rekrutierung von Personen unter 18 Jahren in die SDF. Die genauen Zahlen und das Ausmaß, in dem diese Rekrutierung unter Anwendung physischer Gewalt (z. B. Entführungen) durchgeführt wurde, sind unklar (DIS 6.2024). Die SDF haben dem Syrian Human Rights Committee zufolge die Entführungen und Zwangsrekrutierungen von Kindern in ihren Gebieten im August 2024 wieder erhöht (SHRC 3.9.2024). Befürworter der SDF und der DAANES neigen dazu, dieses Problem herunterzuspielen, indem sie behaupten, dass diese Rekrutierungspraktiken nicht stattfinden oder dass sich die Situation verbessert hat. Umgekehrt neigen diejenigen, die der SDF und der DAANES kritisch gegenüberstehen, dazu, die Zahl dieser Fälle zu übertreiben (DIS 6.2024). Zuletzt berichtete UNICEF allerdings positiver von der Umsetzung des Aktionsplans mit den SDF. Demnach existiert der politische Wille, den Plan zu verwirklichen, ist die SDF in regelmäßigem Dialog mit UNICEF und wurden sogenannte "Child Protection Offices" eingerichtet. Über 800 Kinder wurden aus den Miliz-Gruppen entlassen (AA 30.5.2025).
Ein Problem stellt aber nach wie vor die Revolutionäre Jugendbewegung dar, die formell nicht zu den SDF gehört, aber doch in ihrem Einflussbereich tätig ist. Diese zwingt nach wie vor Kinder in ihre Reihen (AA 30.5.2025). Trotz der Zusagen der Behörden, diese Praxis zu beenden, scheint die Gruppe offen und ungestraft Kinder im Auftrag bewaffneter Gruppen ideologisch zu indoktrinieren. Die Jugendbewegung ist zwar selbst keine bewaffnete Gruppe, scheint aber tief in die politischen und militärischen Strukturen der kurdisch geführten DAANES und der kurdisch geführten SDF, ihrem militärischen Flügel, verstrickt zu sein. Untersuchungen unabhängiger syrischer Menschenrechtsgruppen zeigen (HRW 2.10.2024), dass die Revolutionäre Jugendbewegung Kinder an die beiden Hauptkomponenten der SDF, die Volksverteidigungseinheit (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und ihren Frauenverband (Yekîneyên Parastina Jin - YPJ) (HRW 2.10.2024 vgl. AA 30.5.2025), überstellt hat, beides bewaffnete Gruppen, die selbst direkt in die Rekrutierung von Kindersoldaten verwickelt waren (HRW 2.10.2024), sowie möglicherweise auch an die Asayesh (die internen Sicherheitskräfte)(AA 30.5.2025). Die Revolutionäre Jugendbewegung gilt als extremistischer Flügel innerhalb der SDF und steht in direkter Verbindung zur Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK). Ihr wird vorgeworfen, Kinder zu rekrutieren und Anschläge auf politische Ziele im Nordosten Syriens zu verüben (Enab 7.4.2025b). Berichte von Organisationen, die sich mit den Menschenrechten in Syrien befassen, weisen auf die Beteiligung der Revolutionären Jugendbewegung an der Entführung und Rekrutierung von Kindern in Gebieten im Nordosten Syriens sowie in Teilen der Stadt Aleppo und der Region Manbij hin, die unter der Kontrolle der kurdischen DAANES stehen (TNA 2.8.2023). Die Revolutionäre Jugendbewegung ist seit Jahren ein wichtiger Akteur bei der Rekrutierung von Kindersoldaten in Syrien. Die Bewegung selbst behauptet, dass vor der Aufnahme in ihre Ausbildungsprogramme die freiwillige Zustimmung jedes Kindes eingeholt wird. Allerdings haben mehrere internationale Organisationen die Revolutionäre Jugendbewegung wegen unaufgeforderter Rekrutierung von Kindern aus syrischen Regionen innerhalb und außerhalb der Kontrolle der DAANES unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, indem sie Bildungsangebote versprochen und Zwang ausgeübt haben, gemeldet (UAB 19.11.2024).
Obwohl ihre Zahl zurückgegangen ist, gibt es derzeit sechs funktionierende Kinderschutzbüros, die sich in at-Tabqa, 'Ain al-'Arab/ Kobane, Jazira, ar-Raqqa, Deir ez-Zour und Manbij befinden. Das Kinderschutzbüro ist für Fälle zuständig, welche die Rekrutierung von Minderjährigen durch die SDF betreffen. Die Rekrutierung von Minderjährigen durch andere Gruppen, einschließlich der Revolutionären Jugendbewegung, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Büros. Eltern von rekrutierten Minderjährigen können sich an das Kinderschutzbüro ihres Gebiets wenden, um eine Beschwerde über die Rekrutierung ihres Kindes einzureichen (DIS 6.2024).
Zwischen März 2011 und 20.11.2024 dokumentierte das Syrian Network for Human Rights 701 Fälle von Rekrutierung Minderjähriger durch die SDF, davon 494, die noch aktiv im Dienst waren (SNHR 20.11.2024). Die Vereinten Nationen dokumentierten 143 Fälle von Rekrutierung Minderjähriger durch die SDF von 1.1.2024 bis 8.12.2024 (UNSC 20.6.2025). Einige Kinder wurden sogar aus den Schulen verschleppt (Shaam 26.7.2025). In den Gebieten der DAANES werden weiterhin Verstöße gegen Rechte von Kindern durch die Revolutionäre Jugendbewegung begangen, die minderjährige Buben und Mädchen anwirbt (SOHR 19.8.2025) unter verschiedenen Vorwänden, wie der Förderung des kulturellen Bewusstseins und des Sporttrainings in Kultur- und Sportzentren (SOHR 14.10.2025), und einer Gehirnwäsche unterzieht (SOHR 19.8.2025), bevor sie in Kampfhandlungen im Nordosten Syriens eingesetzt werden (SOHR 14.10.2025). Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte hat mehrere Vorfälle in verschiedenen Gebieten, darunter auch im Stadtteil Sheikh Maqsoud in Aleppo, dokumentiert (SOHR 19.8.2025). Die SDF beauftragen die Kinder mit militärischen Aufgaben und Aktivitäten, die ihr Alter und ihre Fähigkeiten übersteigen und sie damit erheblichen physischen und psychischen Gefahren aussetzen (Shaam 26.7.2025).
Das Syrian Centre for Justice and Accountability (SJAC) dokumentierte, dass die Rekrutierung von Kindern auch nach dem Sturz Assads weiterging, wobei zwischen April 2024 und April 2025 49 neue Fälle registriert wurden. Mehr als ein Drittel dieser Fälle ereignete sich im März und April 2025, zeitgleich mit der Unterzeichnung des Integrationsabkommens zwischen den SDF und der Übergangsregierung. Dieser plötzliche Anstieg könnte auf ein umfassenderes Muster der Rekrutierung von Kindern hindeuten, das durch die Instabilität in Syrien begünstigt wird (SJAC 5.6.2025). Menschenrechtsorganisationen haben beobachtet, dass im Jahr 2025 weiterhin Kinder im Nordosten Syriens durch die Revolutionäre Jugendbewegung rekrutiert werden. Es wird befürchtet, dass diese Kinder während der militärischen Ausbildung oder bei der Teilnahme an Kampfhandlungen schweren Verstößen ausgesetzt sein werden. Im März 2025 wurden mehr als zehn Kinder rekrutiert. Einige Eltern sind verzweifelt und drohen, sich selbst zu verletzen, um gegen die Entführung ihrer Kinder und die Verweigerung ihrer Rückkehr zu ihren Familien zu protestieren. Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte bestätigte, dass sich etwa 413 Kinder weiterhin in Lagern der SDF in Zwangsrekrutierung befinden (Syria TV 31.3.2025b). Das Basma Observatory for Human Rights hat einen alarmierenden Anstieg der Fälle von Kinderrekrutierung in der Stadt Qamishli beobachtet. Die gesammelten Informationen bestätigten, dass einige Kinder im Alter zwischen 13 und 17 Jahren Tunnel graben, während andere Wachaufgaben übernehmen müssen, wodurch sie ernsthaften physischen und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind. Das Observatorium erklärte, dass einige dieser Kinder für einen Monatslohn von etwa 200 US-Dollar arbeiten, während andere zwangsrekrutiert wurden (Shaam 4.8.2025). Kinder werden an der Front oder für logistische und Kampfeinsätze eingesetzt und manchmal missbraucht oder sexuell ausgebeutet (Thawra 25.7.2025). Die Rekrutierung Minderjähriger trägt dazu bei, dass Kinder ihre Ausbildung abbrechen und ihr Bildungsniveau sinkt, was sich negativ auf ihre Zukunft auswirken kann (Shaam 26.7.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte stellte in einem Bericht Anfang November 2025 klar, dass Berichte der offiziellen Medien der Regierung in Damaskus, die behaupteten, dass die SDF Zwangsrekrutierungen und Entführungen von Kindern in der Stadt ar-Raqqa durchführe, falsch sind. Die Quellen bestätigten, dass die jüngste Kampagne von den internen Sicherheitskräften, den Asayesh, durchgeführt wurde, die gegen Drogenhändler im Stadtteil Ta'minat vorgingen, und zur Festnahme einer Reihe gesuchter Personen führte. Berichte über Zwangsrekrutierungen sind demnach unwahr (SOHR 2.10.2025b).
Ein Diagramm vom Syrian Centre for Justice and Accountability zeigt die monatlichen Fällen von Rekrutierungen Minderjähriger in Syrien zwischen Arpil 2024 und April 2025:

Quellen […]
Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind weiterhin strafbar (ILGA World 2025). Angehörige sexueller Minderheiten werden in Syrien weiterhin diskriminiert und sind unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt. Gesetzlich verankert ist, dass nach Artikel 520 des syrischen Strafgesetzbuches sogenannter "Geschlechtsverkehr wider die Natur" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt ist (AA 30.5.2025; vgl. OAI o.D.). Angehörige sexueller Minderheiten werden allerdings auch häufiger aufgrund anderer Tatvorwürfe verhaftet (z. B. "Verletzung gesellschaftlicher Werte") (AA 30.5.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge haben die Strafgerichte zwischen November 2024 und Mai 2025 weiterhin die alte Gesetzgebung angewendet. Andererseits ist nicht bekannt, ob nach der Machtübernahme durch Rebellengruppierungen Angehörige sexueller Minderheiten auf der Grundlage von Artikel 520 strafrechtlich verurteilt wurden (MBZ 31.5.2025).
Die neuen Machthaber des Landes haben fundamentalistische religiöse Wurzeln und waren in Gewalthandlungen gegen und Verfolgung von homosexuellen Menschen verwickelt (BBC 23.12.2024). Berichten aus dem Jahr 2018 zufolge hatte die Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) in Idlib Verhaftungen und Verstöße gegen Angehörige sexueller Minderheiten vorgenommen. Während ihrer Kontrolle über Gebiete in Idlib, setzte die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) strenge Gesetze auf der Grundlage konservativer religiöser Auslegungen durch und verhängte harte öffentliche Strafen gegen diejenigen, die der Verletzung dieser Gesetze beschuldigt wurden (AlHurra 10.1.2025a). Menschenrechtsorganisationen und Medien haben 2025 wiederholte Übergriffe auf Transgender-Personen dokumentiert, von denen einige von den Tätern selbst gefilmt wurden. Videos zeigen Muster geschlechtsspezifischer Gewalt in Ermangelung schützender Gesetze und aufgrund der Fortdauer alter Rechtsrahmen, die seit Beginn des Bürgerkriegs 2011 von dschihadistischen Gruppen noch brutaler durchgesetzt werden. Diese Gruppen versuchten, strenge Scharia-Gesetze durchzusetzen - etwa die HTS in Idlib, das während des größten Teils des Krieges außerhalb der Kontrolle al-Assads blieb (Daraj 8.9.2025).
Aktivisten zufolge gibt es eine Verhaltensänderung durch die HTS in Bezug auf homosexuelle Menschen (QNews 23.12.2024). Es gibt aber keine offizielle Stellungnahme der neuen Regierung zu sexuellen Minderheiten in Syrien (Stand: 10.1.2025) (AlHurra 10.1.2025a). Eine lokale NGO äußerte die Befürchtung, dass die neue Regierung harte und strenge Strafen verhängen könnte, ähnlich denen, die zwischen 2013 und 2015 in Idlib und im Norden Aleppos zu beobachten waren. Damals gehörten zu den Strafen auch öffentliche Hinrichtungen, die mit pseudoreligiösen Auslegungen gerechtfertigt wurden (AlHurra 6.2.2025).
Die Sorge um die Sicherheit sexueller Minderheiten wurde durch die gewaltsamen Verhaftungen von Transgender-Frauen durch die Behörden im Februar, die auf Video festgehalten wurden, noch verstärkt (Orient XXI 3.4.2025). In den sozialen Medien kursierten am 6.2.2025 Videos, die zeigen, wie Sicherheitskräfte in der Provinz Latakia mehrere Transgender-Frauen verhaften und verletzen. Die Videos wurden von der arabischsprachigen Zeitung AlHurra verifiziert (AlHurra 6.2.2025). Es wurden Videos in Umlauf gebracht, die die Verhaftung von Homosexuellen und Transgender-Personen in Damaskus, Aleppo und anderen Städten zeigen. Die Videos wurden von einer breit angelegten Hetzkampagne gegen Angehörige sexueller Minderheiten in den sozialen Medien begleitet. Die Videos zeigen verbale und physische Gewalt. Die genauen Gründe für die Razzien waren nicht bekannt. Es gab keine starke Reaktion von Menschenrechtsorganisationen oder von Aktivisten. Die Kampagne als Ganzes wurde weder von der syrischen Regierung aufgegriffen noch von den offiziellen Medien erwähnt (Almodon 6.2.2025). Auch nach anderen Angaben haben Sicherheitsdienste der neuen Regierung im Februar 2025 drei Transgender-Personen verhaftet. Diese Verhaftungen sind einer Quelle zufolge nicht Teil einer systematischen oder umfassenden Kampagne. Die Patrouillen sind bei ihren Fahrten auf viele Transgender-Personen gestoßen, aber die Verhaftungen haben sich auf einige wenige Fälle beschränkt, um anderen Transgender-Personen eine "Botschaft" zu senden, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und die Freiheit zu begrenzen, die sie vor dem Sturz des früheren Regimes genossen (BBC 6.2.2025).
Unmittelbar nach dem Fall von Damaskus tauchten Videos auf, in denen Kämpfer der HTS Angehörige sexueller Minderheiten belästigten und attackierten. Es gab kaum Gegenreaktionen aus der syrischen Gesellschaft (NCF 26.5.2025). Die Allgemeine Sicherheit [inneren Sicherheitskräfte Anm.] der neuen Regierung verhaftet mitunter Angehörige sexueller Minderheiten. Es gibt Berichte, dass einige von ihnen ermordet wurden, nachdem sie mehrere Tage lang verschwunden waren (Daraj 10.3.2025). Zwischen Jänner und Februar 2025 veröffentlichten Sicherheitskräfte auf Facebook Videos, in denen sie junge Transgender-Mädchen festnahmen und sie Demütigungen und Gewalt aussetzten. Dies war lediglich der Beginn einer Reihe von Repressionen, darunter Online-Fallen, Entführungen, Razzien, willkürliche Verhaftungen und Schläge. Vierzehn von zwanzig befragten Frauen berichteten, dass sie von den neuen Sicherheitskräften oder bewaffneten Männern, die der neuen Regierung loyal gegenüberstehen, schikaniert worden seien. Alle waren sich einig, dass die "Verfolgung" noch immer andauere (Al-Jumhuriya 5.9.2025). Seen for Sexual and Gender Justice betonte, dass die Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten, sei es durch bewaffnete Personen oder die derzeitige Regierung, seit dem Sturz des Regimes eskaliert ist und dass einige bewaffnete Oppositionsgruppen schon im Jahr 2013 beginnend Übergriffe gegen Angehörige sexueller Minderheiten begangen hatten. Die Übergriffe sind in mehreren Gouvernements weit verbreitet. Die Organisation hat mehrere Berichte über Fälle erhalten, in denen Personen an öffentlichen Plätzen Opfer von Übergriffen wurden. Sie warnte auch, dass die Zukunft von Transgender-Personen in Syrien angesichts des zunehmenden Konservatismus in der Gesellschaft, der diese Übergriffe über die sozialen Medien unterstützt, eindeutig bedroht ist (AlHurra 6.2.2025).
Einer weiteren Quelle zufolge gab es zwischen der Machtübernahme der Rebellengruppierungen und Anfang April 2025 etwa vierzehn bekannte Vorfälle mit Angehörigen sexueller Minderheiten. Manche hatten Probleme mit bewaffneten Gruppierungen (MBZ 31.5.2025). Seit dem Sturz des Assad-Regimes sollen laut dem Bericht einer NGO die Übergriffe gegen Angehörige sexueller Minderheiten zugenommen haben (AA 30.5.2025). Seit damals ist die Zahl an Anfragen von derartigen Personen in Syrien an die Equality Guard Movement (GEM) um 70 % gestiegen. Die Organisation hat in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsaktivisten eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen syrische Angehörige sexueller Minderheiten dokumentiert. Zu diesen Verstößen gehören Verführung durch Dating-Apps, Hausfriedensbruch, Entführung, willkürliche Inhaftierung, Folter, Demütigung, Androhung körperlicher Gewalt und Verstümmelung sowie andere gefährliche Praktiken. Diese Verstöße wurden von Gruppen begangen, die der aktuellen Regierung nahestehen, sowie von bewaffneten nicht-staatlichen Gruppierungen (GEM 19.4.2025). Mitte August 2025 verbreitete sich ein Video in den syrischen sozialen Medien, das Dutzende junger Männer zeigte, die sich um ein Gebäude in einem gehobenen Viertel im Westen von Damaskus versammelt hatten. Sie folgten, filmten und verspotteten eine Transfrau, während sie weinte (Al-Jumhuriya 5.9.2025; vgl. Daraj 8.9.2025). Viele Transfrauen in Syrien halten sich an die Empfehlung der Behörden, zu Hause zu bleiben (Al-Jumhuriya 5.9.2025).
Die Angst vor den Behörden schreckt Angehörige sexueller Minderheiten vor einer Mobilisierung ab. Die Grundsätze und Ausrichtung der neuen Regierung sind nicht klar. Das größere Problem ist einem interviewten Homosexuellen zufolge aber die Gesellschaft. Es bestehen Befürchtungen vor Vergeltungsmaßnahmen, die ebenso beängstigend sind wie Verurteilungen und Verhaftungen. Früher flohen Angehörige sexueller Minderheiten in andere Landesteile, um ihren gewalttätigen Familien zu entkommen, doch aufgrund der Öffnung der Grenzen zwischen den syrischen Regionen sind sie nun gezwungen, vor denselben Familien zu fliehen (Orient XXI 3.4.2025). Viele Angehörige sexueller Minderheiten leben unter der ständigen Gefahr, "entdeckt" zu werden, während einige getötet, verhaftet oder vor laufender Kamera gedemütigt und mit Messern bedroht werden (Daraj 10.3.2025). Die konservative Natur der syrischen Gesellschaft lehnt viele der Grundprinzipien der Menschenrechte ab oder betrachtet sie durch eine diskriminierende Brille. Die Gesellschaft selbst lehnt sexuelle Minderheiten ab und stützt sich dabei auf religiöse Texte, überlieferte Bräuche und Traditionen sowie die vorherrschende toxische Männlichkeit, die das Verhalten, die Geschlechterrollen und die Sexualität der Menschen bestimmt. Politisch gesehen ist es der syrischen Revolution nicht gelungen, einen positiven Diskurs über Themen sexueller Minderheiten zu führen – nicht nur seitens islamistischer Gruppierungen, sondern sogar innerhalb gemäßigterer politischer Gremien wie der Oppositionskoalition (Daraj 8.9.2025). Für Angehörige sexueller Minderheiten besteht die Gefahr, Opfer sogenannter "Ehrenmorde" zu werden. Auch wenn diese nach syrischem Recht nicht mehr straffrei sind, so besteht nach dem Strafgesetz in diesem Zusammenhang weiterhin die Möglichkeit, dass Richter sogenannte "mit der Verteidigung der Ehre" verbundene Motive als strafmildernd bewerten (AA 30.5.2025). [Weitere Informationen zu "Ehrenmorden" finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen]
Transgender-Personen sind weder offiziell anerkannt noch geschützt (BBC 6.2.2025). In der syrischen Gesellschaft sind Themen zu sexuellen Minderheiten ein großes Tabu. Laut verschiedenen Quellen des niederländischen Außenministeriums gibt es in Syrien keine Angehörigen sexueller Minderheiten, die offen zu ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Transgender-Hintergrund stehen. Einer Quelle zufolge gibt es keine Gesetze zu ihrem Schutz. Soweit bekannt, gibt es in Syrien keine zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich offen für die Rechte von Angehörige sexueller Minderheiten einsetzen (MBZ 31.5.2025). Obwohl Interessenverbände sexueller Minderheiten versucht haben, das Bewusstsein für die Belange dieser Gemeinschaft zu schärfen und sie zu unterstützen, haben der anhaltende Konflikt und die politische Instabilität die Gründung formeller, offen agierender Gruppen von Angehörigen sexueller Minderheiten innerhalb Syriens unmöglich gemacht. Die wenigen existierenden Organisationen agieren im Untergrund oder von außerhalb des Landes, sodass Angehörige sexueller Minderheiten in Syrien nur schwer Schutz oder Unterstützung finden können (OAI o.D.). Syriens erste Vereinigung von Angehörigen sexueller Minderheiten ist die 2021 gegründete Equality Guard Movement (GEM), die sich um die Rechte und den Schutz der Community bemüht. In jüngerer Vergangenheit konzentrierte sie sich auf humanitäre Hilfe und die Stärkung der Gemeinschaft (durch psychologische Unterstützung, Hilfe bei der Umsiedlung und andere soziale Dienste) (Orient XXI 3.4.2025). Wenn sich Transgenderfrauen an NGOs wenden, um Unterstützung zu erhalten, werden ihre Anfragen in der Regel mit einer ablehnenden Antwort beantwortet. Kürzungen der internationalen Hilfe führten zum Aussetzen von Aktivitäten, obwohl die Anfragen um 70 % gestiegen sind. Es ist auch unwahrscheinlich, dass Hilfe von ausländischen NGOs Transgender-Personen innerhalb Syriens erreicht (Al-Jumhuriya 5.9.2025).
Kurz vor dem Regime-Sturz hat die Assad-Regierung den Verweis "Geschlechtsidentitätsstörung" (Gender Identity Disorder) auf offiziellen Dokumenten von Transgenderpersonen anbringen lassen. Eine Betroffene berichtet, dass sie versucht habe, ihren Personalausweis zu erneuern, die neuen Polizisten sie aber abgewiesen haben und ihr nahgelegt haben, wiederzukommen, wenn sie wieder ein Mann sei (Al-Jumhuriya 5.9.2025).
Quellen […]
Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Artikel 13 der im März 2025 erlassenen Verfassungserklärung legt in Absatz 3 das Recht auf Bewegungsfreiheit fest. Ein Staatsbürger darf nicht aus seinem Heimatland ausgewiesen oder an der Rückkehr gehindert werden (ConNet 14.3.2025).
Seit dem Sturz al-Assads hat sich die Bewegungsfreiheit in Syrien generell verbessert (DIS 6.2025; vgl. GPC 21.8.2025). Alle syrischen Staatsbürger können sich ungehindert im gesamten Land frei bewegen (MVCR 8.2025). Zivilisten können nun ohne nennenswerte Einschränkungen zwischen den Gouvernements und innerhalb der Großstädte, wie Damaskus, Homs und Aleppo sowie in den Städten um Damaskus reisen. Feste Kontrollpunkte, die zuvor das Reisen behinderten, sind aus den städtischen Gebieten weitgehend verschwunden. Die verbleibenden Kontrollpunkte befinden sich hauptsächlich entlang von Autobahnen zwischen den Städten in deutlich geringerer Anzahl als vor dem Sturz des Assad-Regimes. Die Intensität der Kontrolle sowie das Risiko willkürlicher Festnahmen haben ebenfalls abgenommen (DIS 6.2025). Die Übergangsregierung installierte Checkpoints, an denen Autos durchsucht werden. Es wird überprüft, wer unterwegs ist, beispielsweise um Menschen zu verhaften, die für Verbrechen gegen das syrische Volk in der Zeit des Assad-Regimes verantwortlich sind (PBS 16.12.2024). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge dienen die Checkpoints hingegen vor allem dazu, den Verkehr zu überwachen, Fahrzeuge auf Waffen zu kontrollieren, Personen festzunehmen, die sich nicht bei den Registrierungsstellen gemeldet haben oder gesuchte Personen aufzuspüren (MBZ 31.5.2025). Im Gegensatz zu al-Assads Herrschaft kontrollieren die Allgemeinen Sicherheitskräfte [Kräfte der Inneren Sicherheit der neuen syrischen Regierung Anm.] nicht mehr routinemäßig Ausweispapiere und Fahrzeuge und führen auch keine Durchsuchungen mehr durch. Personalmangel sowie Führungslücken innerhalb der Regierungsstruktur können jedoch gelegentlich zu Zwischenfällen an Kontrollpunkten führen (DIS 9.12.2025b).
Die Zahl der Kontrollpunkte ist insgesamt zurückgegangen (MVCR 8.2025; vgl. DIS 9.12.2025b) und beschränkt sich nun in erster Linie auf wichtige Verkehrsknotenpunkte und die Umgebung wichtiger Regierungsgebäude. Diese Verringerung gilt jedoch nicht für bestimmte Gebiete oder Städte, in denen soziale Unruhen und ein erhöhtes Maß an Gewalt herrschen, insbesondere in Latakia und entlang der Straßen, die nach Latakia führen (von Homs nach Latakia und von Aleppo nach Latakia). In Gebieten mit einer komplexen Sicherheitslage, beispielsweise mit hohen Kriminalitätsraten und Gewalt, hat die Zahl der Kontrollpunkte sogar zugenommen. Beispiele hierfür sind der alawitische Stadtteil Mezzeh in Damaskus und die alawitischen und christlichen Stadtteile von Homs. Obwohl diese Kontrollpunkte offiziell mit der Verbesserung der Sicherheit und der Verringerung des Risikos von Angriffen durch externe Akteure begründet werden, berichten Bewohner dieser Stadtteile, dass sich ihr Sicherheitsgefühl nicht verbessert hat. Die Kontrollen an den Kontrollpunkten variieren je nach Standort in ihrer Häufigkeit und Konsequenz (MVCR 8.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gibt es relativ viele Checkpoints auf der Straße nach al-Bu Kamal (MBZ 31.5.2025). Logistic Cluster zufolge gibt es einen Checkpoint in at-Tabqa (Logcluster 20.5.2025). Entlang der Autobahn zwischen der libanesisch-syrischen Grenze und Damaskus gibt es außer einem Checkpoint bei der Einfahrt nach Damaskus keine Kontrollpunkte (MBZ 31.5.2025). Das Logistic Cluster bezeichnet die Route zudem als sicher (Logcluster 20.5.2025). Zwischen Damaskus und Homs gab es einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge im März 2025 keine Checkpoints. Zwischen Aleppo und der Grenze zur Türkei gab es damals nur einen Checkpoint in der Stadt A'zaz. Während Sicherheitsoperationen wurden temporäre Kontrollpunkte eingerichtet, um Gebiete abzusperren (MBZ 31.5.2025). In Idlib wurden viele Checkpoints abgebaut und Haftbefehle oder andere Arten von Kontrollen werden kaum noch vollstreckt (Etana 17.1.2025).
Erpressung an Checkpoints ist einem durch das DIS befragten Journalisten zufolge eher die Ausnahme, anders als zuvor, als Erpressung weit verbreitet war. Auf den Routen zwischen Damaskus und den von den kurdisch dominierten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebieten wurden Reisende auch zwei bis drei Monate nach dem Sturz al-Assads angehalten und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gezwungen, sowie zu ihrer konfessionellen Zugehörigkeit befragt. Unter anderem wurden Personen auch befragt, ob sie Alawiten sind. Zivilisten beschweren sich manchmal über Misshandlungen an Checkpoints, worauf die Behörden unterschiedlich reagieren (DIS 6.2025). Quellen des niederländischen Außenministeriums berichten, dass bei den meisten Kontrollpunkten nur eine Sichtkontrolle durchgeführt und manchmal ein kurzer Blick in die Fahrzeuge geworfen wird. Oft beschränken sich die Maßnahmen auf Identitätskontrollen mittels Personalausweis (MBZ 31.5.2025). Eine Quelle beschrieb, dass die Bewegungsfreiheit im Land durch informelle Beschränkungen und willkürliche Entscheidungen lokaler Sicherheitsakteure beeinträchtigt werde, präzisierte jedoch nicht, worin diese Beschränkungen oder Entscheidungen bestehen (DIS 9.12.2025b). Die syrischen Behörden betonen offiziell die Abschaffung von Kontrollpunkten und weisen darauf hin, dass etwaige Sicherheitsvorfälle an diesen Kontrollpunkten nicht repräsentativ für die offizielle Politik des Landes sind. Das an Kontrollpunkten stationierte Sicherheitspersonal gehört zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten. Je nach den lokalen Gegebenheiten werden einige Kontrollpunkte auch von lokalen Milizen oder bewaffneten Gruppen betrieben, die keinen zentralen Sicherheitskräften eindeutig zugeordnet sind. In einigen Fällen können Ausweispapiere kontrolliert werden, wobei die an den Kontrollpunkten tätigen Behörden nicht in der Lage sind, zu überprüfen, ob eine Person Mitglied der Ba'ath-Partei war oder nicht. Die Identifizierung basiert ausschließlich auf dem öffentlichen Profil der Person. Laut Quellen kommt es weiterhin zu vereinzelten und unvorhersehbaren Fällen, in denen Personen an Kontrollpunkten angehalten und zu ihrer religiösen Identität befragt werden, insbesondere in Gebieten mit anhaltenden sozialen Spannungen. Andere Exzesse, wie körperliche Übergriffe oder Befragungen zur Religion, können vorkommen, sind jedoch nicht systematischer Natur. Die Sicherheitskräfte sind verpflichtet, sich an einen Verhaltenskodex zu halten, der Mindeststandards für akzeptables Verhalten vorschreibt. Die Situation in Gebieten, die zuvor von der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) kontrolliert wurden – die zuvor für zahlreiche Übergriffe an Kontrollpunkten und unvorhersehbares Verhalten bekannt war – wurde als problematisch eingestuft. Dies trug zu Spannungen bei Kontrollen an Kontrollpunkten der SNA bei. Seit März/April 2025, als die zentralen Behörden, insbesondere die Ha'yat Tahrir ash-Sham (HTS), die Aufsicht über die Einheiten und Gebiete übernahmen, hat sich die Situation jedoch verbessert (MVCR 8.2025). Das Syrische Netzwerk für Menschenrechte dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2025 Fälle von willkürlichen Verhaftungen durch die Kräfte der Übergangsregierung. In Damaskus wurden Personen verhaftet, die über den offiziellen Grenzübergang in den Libanon reisen wollten. Nach einigen Stunden wurden sie wieder aus der Haft entlassen. Weiters wurden lokale Aktivisten aus Suweida, die in die Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) wollten, bei einem Checkpoint bei Homs verhaftet. Sie wurden nach einigen Stunden aus einem Haftzentrum in Idlib entlassen (SNHR 4.7.2025b).
Einem Bericht zufolge hat der sogenannte Oberste Rechtsausschuss (Supreme Legal Committee) in Suweida [Informationen dazu sind dem Kapitel Politische Lage zu entnehmen.] die Bewegungsfreiheit der Bürger eingeschränkt und verlangt eine vorherige Genehmigung für die Ausreise aus dem Gouvernement. Zahlreiche von Aktivisten verbreitete Dokumente tragen die Unterschrift zweier Untergebener von Hikmat al-Hijri, die Ausreisegenehmigungen ausschließlich aus medizinischen Gründen erteilen (SO 29.10.2025).
Wehrpflichtige im Regime al-Assads mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten stattdessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, sich frei im Land zu bewegen (BBC 29.12.2024). Deswegen wollten ehemalige Soldaten ihre Daten bei der neuen Übergangsregierung registrieren lassen, um neue Ausweise zu erhalten, mit denen sie in Syrien leben und sich frei bewegen können. Hunderte von ihnen wurden in den sogenannten "Versöhnungszentren" vorstellig (FR24 2.1.2025). [Informationen zu Versöhnungsprozessen und -zentren finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen, Sicherheitsbehörden und Wehr- und Reservedienst]
Die Rückkehr und Umsiedlung innerhalb der von der Regierung kontrollierten Gebiete ist möglich, wobei die Bewohner in der Regel ohne Einschränkungen reisen können. So ist beispielsweise die Umsiedlung in Gebiete unter dem Einfluss der SNA erlaubt, und die Bewegungsfreiheit ist im Allgemeinen uneingeschränkt. Allerdings wurden im Fall der DAANES Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Umsiedlung dokumentiert (MVCR 8.2025).
Im Nordosten ist das Reisen zwischen den von Kurden verwalteten Gebieten und den von der Regierung kontrollierten Gebieten möglich, und Zivilisten können in der Regel ohne größere Hindernisse die Kontrollpunkte zwischen den Gebieten passieren, außer wenn die Straßen aufgrund von Sicherheitsvorfällen gesperrt sind (DIS 9.12.2025b). Trotz des Rückzugs der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) aus Tall Abyad und Ra's al-'Ain im Jahr 2019 nach der Operation "Friedensquelle" (Peace Spring) kontrollierten sie weiterhin die Hauptstraßen, die von al-Hasaka und ar-Raqqa zu den beiden Städten führen, und verhängte eine Blockade, die den Verkehr von Zivilisten und Gütern behinderte und das Leid der Bewohner verschärfte. Ra's al-'Ain und Tall Abyad liegen nahe der türkischen Grenze und stehen unter der direkten Kontrolle der türkischen Armee und der SNA, die an die Frontlinien der Kämpfe mit den SDF grenzen. Die türkische Grenze ist ihr einziger Zugang zur Außenwelt. Nach dem Abkommen zwischen den SDF und Damaskus im März 2025 haben die SDF die Einschränkungen noch verstärkt. Einem Augenzeugen zufolge sollen die SDF Menschen verhaften, die versuchen über Schmugglerrouten in die anderen Gouvernements zu gelangen (Enab 14.4.2025).
Sicherheit
Die Lage in Syrien verändert sich ständig. Die Straßenverhältnisse von heute können morgen schon ganz anders sein (SysHome o.D.a). Laut einer Quelle des niederländischen Außenministeriums ist das Reisen in Syrien aufgrund von weitverbreiteter Kriminalität und der schlechten Sicherheitslage nicht gefahrlos möglich (MBZ 31.5.2025). Nach anderen Angaben sind wichtige Straßen, darunter die Autobahnen M5 und M6, die Damaskus mit Homs und der Küstenregion verbinden, befahrbar, und das Reisen auf diesen Strecken während des Tages wird von einer konsultierten internationalen Sicherheitsorganisation als sicher eingestuft. Mehrere nationale Reisebüros bieten nun Reisen von Damaskus in andere Teile des Landes, einschließlich der Küste, an. Rückkehrer, die in Damaskus ankommen, können in der Regel ohne Schwierigkeiten mit dem Privatwagen oder Bus in andere von der Regierung kontrollierte Gebiete reisen (DIS 9.12.2025b). In einem Interview mit dem DIS sagte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte, dass die neuen Behörden aktiv für einen ungehinderten Verkehrsfluss auf den Hauptstraßen sorgen würden, um negative Schlagzeilen zu verhindern (DIS 6.2025). Reisen in den meisten Gebieten und auf den meisten Straßen sind im Allgemeinen sicher. Die wichtigsten Straßenabschnitte werden von den Behörden kontrolliert. Allerdings gelten Nachtfahrten aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit von Sicherheitsvorfällen, insbesondere Entführungen und anderer Kriminalität, als riskanter, selbst wenn man zwischen größeren Städten unterwegs ist. Entführungen finden überwiegend nachts und insbesondere an informellen Checkpoints statt. Die für diese Entführungen verantwortlichen Gruppierungen nehmen in der Regel Personen ins Visier, die als loyal gegenüber dem ehemaligen Regime gelten. Solche Vorfälle wurden aus mehreren Gouvernements gemeldet, insbesondere aus ländlichen Gebieten von Homs und Latakia. Nachtfahrten auf dieser Strecke und in angrenzenden Wüstenregionen gelten als äußerst gefährlich. Eine andere Quelle merkte jedoch an, dass die Straße zwischen Damaskus und Deir ez-Zour relativ sicher ist und Vorfälle – insbesondere Diebstähle und Raubüberfälle – selten und unregelmäßig auftreten. Reisen zwischen den größeren Städten im Süden Syriens sind im Allgemeinen möglich und relativ sicher. Die meisten Straßen sind ohne ernste Sicherheitsvorfälle befahrbar. Die einzige Strecke im Süden Syriens, auf der häufig Sicherheitsvorfälle wie Entführungen, Schießereien und inoffizielle Checkpoints gemeldet werden, ist die Straße zwischen Damaskus und Suweida, die im Vergleich zu anderen Strecken im Gouvernement als risikoreicher gilt (MVCR 8.2025). Im Mai 2025 führte das Direktorat für öffentliche Sicherheit im Gouvernement Dar'aa mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit entlang der Autobahn zwischen Damaskus und Dar'aa ein. Aufgegebene Checkpoints wurden wieder besetzt, Tag- und Nachtpatrouillen eingeführt (SANA 11.5.2025). Die Autobahn von Idlib nach Aleppo ist befahrbar. Im östlichen Aleppo und der ländlichen Umgebung ist die Autobahn nicht befahrbar (Logcluster 20.5.2025). Entlang der Verbindungsstraßen zwischen Deir ez-Zour und Homs bestehen keine Sicherheitsrisiken gemäß einem Interviewpartner einer türkischen Zeitung (DS 6.4.2025). Die Bevölkerung ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit weiterhin vorsichtig, was ihre Bewegungsfreiheit anbelangt. In den meisten Gouvernements haben die Menschen tagsüber keine Angst vor Reisen, doch viele Zivilisten meiden aufgrund anhaltender Sicherheitsbedenken nächtliche Reisen. Beispielsweise traut sich Menschen in ehemals von der Opposition kontrollierten Gebieten im Nordwesten Syriens im ländlichen Raum nicht sich nachts fortzubewegen, während sie sich in den Städten Idlib und Aleppo nachts sicher fühlen. In Gebieten, die im Verdacht stehen, die Assad-Regierung zu unterstützen, zögern die Einwohner generell, ihre Ortschaften zu verlassen, selbst tagsüber, da sie an Kontrollpunkten Misshandlungen befürchten (DIS 6.2025). Außerhalb von Damaskus bleibt das Reisen bei Dunkelheit auch gefährlich (ICG 28.3.2025).
Auf kleineren Straßen bestehen weiterhin Sicherheitsrisiken aufgrund der Präsenz extremistischer Gruppierungen, die manchmal Reisende an Checkpoints schikanieren. Gemäß einem Interview, das DIS mit SOHR geführt hat, sind diese Gruppierungen zwar nicht befugt unabhängig zu handeln und sollten auf Anweisungen von höheren Behörden agieren. Trotzdem kommt es häufig zu Schikanen, derer sich die Behörden angeblich bewusst sind (DIS 6.2025).
Die Kontaminierung durch explosive Kampfmittel stellt nach wie vor eine große Bedrohung für Zivilisten, die sich zwischen ehemaligen Kontrollgebieten bewegen, dar (UNOCHA 23.12.2024). Seit dem 8.12.2024 wurden über 1.000 Opfer durch explosive Kampfmittel gemeldet, darunter 414 Tote und 592 Verletzte (UNOCHA 2.6.2025). [Weitere Informationen zur Kontaminierung mit Blindgängern finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]
Die Freiheit für Frauen, sich ohne angehalten oder belästigt zu werden von einer Stadt zur anderen zu reisen, variiert je nach Region und Checkpoint. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurde eine ad hoc durchgeführte Geschlechtertrennung beobachtet, die verhindert, dass nicht miteinander verwandte Männer und Frauen nebeneinander sitzen. Diese Praxis ist jedoch nicht formalisiert oder einheitlich, und es ist unklar, ob sie auf lokale Initiativen oder zentrale Vorgaben zurückzuführen ist (DIS 6.2025). [Weitere Informationen zur Bewegungsfreiheit von Frauen finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen.]
Infrastruktur
Im Hinblick auf die Verkehrsinfrastruktur und Leistbarkeit bestehen weiterhin Herausforderungen. Während die Busverbindungen zwischen Damaskus und anderen Gouvernements relativ gut funktionieren, ist das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen bestimmten Gouvernements nach wie vor begrenzt. Beispielsweise gibt es nur drei bis vier Busverbindungen pro Tag zwischen den ländlichen Gebieten in der Nähe von Hama und der Stadt Hama selbst. Darüber hinaus sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel im Verhältnis zur Kaufkraft der normalen syrischen Bevölkerung nach wie vor hoch, obwohl das syrische Pfund kürzlich aufgewertet wurde (DIS 6.2025). Dem syrischen Verkehrsminister zufolge sind 60 bis 70 % der Eisenbahnstrecken außer Betrieb und 30 bis 40 % der bestehenden Strecken müssen dringend gewartet werden (Rudaw 1.2.2025). Zwischen den meisten syrischen Gouvernements und größeren Städten, beispielsweise zwischen Damaskus und Aleppo, stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung (MVCR 8.2025). Einem Reisebericht von Enab Baladi zufolge wurden die Ticketpreise seit al-Assads Sturz verringert. Der Ticketpreis für einen einzelnen Passagier betrug 150.000 syrische Pfund (SYP) und ist auf 137.000 SYP gesunken (Stand: Februar 2025). Business-Class-Tickets, die früher 200.000 SYP kosteten, sind nun für 182.000 erhältlich (Enab 24.2.2025).
In Syrien gibt es fünf zivile Flughäfen, von denen nur Damaskus und Aleppo in Betrieb sind. Daneben gibt es noch den zivilen Flughafen Deir ez-Zour, der jedoch stark beschädigt ist und Wartungskosten erfordert (Rudaw 1.2.2025). Der Internationale Flughafen von Damaskus hat nach einer ca. einen Monat andauernden Schließung aufgrund von Plünderungen im Zuge des Sturzes der alten Regierung seinen vollen Betrieb am 8.1.2025 wieder aufgenommen (DS 7.1.2025). Der Flughafen Aleppo wird seit 6.5.2025 wieder international angeflogen (Enab 6.5.2025). Derzeit (Stand Oktober 2025) bieten 15 Fluggesellschaften Flüge nach Damaskus an, darunter Fluggesellschaften aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi Arabien, der Türkei, Katar, Jordanien, Kuwait und Rumänien (AN 16.10.2025). Am 1.7.2025 berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Syrian Arab News Agency (SANA), dass Flüge der Airline Air Mediterranean aus Österreich und Griechenland am Flughafen Damaskus gelandet sind. Air Mediterranean ist die zweite europäische Fluglinie, nach der rumänischen Dan Air, die Flüge nach Syrien wiederaufgenommen hat (SANA 1.7.2025). Der internationale Flughafen von Damaskus ist weiterhin voll funktionsfähig und wird von einer von der dänischen Einwanderungsbehörde konsultierten internationalen Sicherheitsorganisation als sicher eingestuft. Er dient derzeit als wichtiger Ein- und Ausreiseort für Personal der Vereinten Nationen und internationale Mitarbeiter (DIS 9.12.2025b).
Einreise
Am 9.3.2025 hob das syrische Innenministerium mit Beschluss Nr 20 alle Einreiseverbote gegen syrische Staatsbürger auf, die unter dem gestürzten Regime verhängt worden waren (SANA 9.3.2025; vgl. STJ 25.6.2025). Alle Beschränkungen, wie Verhaftungen, Überprüfungen, Benachrichtigungen, Wehrdienstverweigerung wurden aufgehoben. Betroffen sind mehr als fünf Millionen Bescheide (SANA 9.3.2025). Obwohl der Beschluss formal bedeutend erschien, blieb seine praktische Umsetzung begrenzt, insbesondere für politisch verfolgte Gruppen wie Aktivisten und Regimekritiker, gegen die diese Verbote ohne rechtliche oder gerichtliche Grundlage verhängt worden waren. Selbst Monate nach Erlass des Beschlusses sehen sich einige dieser Personen weiterhin mit Hindernissen bei Reisen oder der Beantragung von Reisepässen konfrontiert, da ihre Namen weiterhin auf sogenannten Reiseverbotslisten stehen. Gemäß Syrians for Truth and Justice liegt das nicht nur an der langsamen Umsetzung, sondern auch an einem mangelnden institutionellen Mechanismus, der sicherstellt, dass alle betroffenen Personen in den Beschluss einbezogen werden und Möglichkeiten zur Überprüfung oder Berufung bietet. Beispielsweise fehlt es an einem System, um betroffene Personen über ihren rechtlichen Status zu informieren. Der Beschluss wurde selektiv angewendet und vage ausgelegt. Im März 2025 erklärte der Direktor der Einwanderungs- und Passbehörde, dass die Aufhebung nicht für "gerichtliche, sicherheitsrelevante oder finanzielle Fälle, die noch geprüft werden" gelte, ohne jedoch die Art dieser Fälle oder die für ihre Bearbeitung zuständigen Behörden zu präzisieren. Ein Rechtsanwalt wies darauf hin, dass die Entscheidung nicht für Personen gilt, gegen die ein gerichtlicher Haftbefehl vorliegt oder die strafrechtlich verfolgt werden. Zudem deckt der Ministerialbeschluss Nr. 20 nicht alle Fälle von Reiseverboten ab. Er beschränkt sich auf diejenigen, die vom Kommando der Streitkräfte, den Sicherheitsbehörden und ihren Zweigstellen, dem Nationalen Sicherheitsbüro und dem Regionalkommando der Ba'ath-Partei verhängt wurden, während die von anderen Stellen verhängten unberücksichtigt bleiben. Nach wie vor herrscht Willkür, was sich durch die Abhängigkeit von vorübergehenden Lösungen, wie der Erteilung einmaliger Reisegenehmigungen zeigt. Diese Genehmigungen – manchmal handschriftlich – werden von inoffiziellen oder nicht eindeutig autorisierten Personen ausgestellt, darunter Staatsanwälte, Grenzbeamte oder sogar Personen mit unklarer Zuordnung. Sie werden in der Regel verwendet, wenn formelle Verwaltungsverfahren scheitern oder wenn keine zuständige Behörde eindeutig für die Entscheidung über die Aufhebung von Reiseverboten verantwortlich ist (STJ 25.6.2025). Nach neueren Informationen wurde die bisherigen Anforderung einer Klärung des Status vor der Rückkehr oder einer Sicherheitsüberprüfung Berichten zufolge abgeschafft. Syrer, deren Namen auf den Fahndungslisten der früheren Regierung standen, dürfen seit September 2025 ohne Hindernisse an der Grenze in das Land zurückkehren. Diese Personen bleiben Berichten zufolge in der zentralen Datenbank der Behörden als Personen mit offenen Fragen registriert. Grenzbeamte haben Zugriff auf diese Datenbank, in der diese Personen mit einem Vermerk versehen sind, der auf anhängige oder abgeschlossene Verfahren bei den Behörden hinweist. Bei ihrer Ankunft in Syrien werden die mit einem Vermerk versehenen Personen von den Grenzbeamten über ihren Status informiert und angewiesen, sich bei der zuständigen Behörde zu melden, um ihren Fall zu klären und den Vermerk entfernen zu lassen. Andernfalls können diese Personen keine offiziellen Dokumente wie Reisepässe oder Strafregisterauszüge erhalten oder das Land erneut verlassen. Nach Angaben der syrischen Botschaft in Beirut gibt es fünf Kategorien von Personen, deren Namen markiert sind: 1) Personen, die Syrien illegal verlassen haben; 2) ehemalige Wehrdienstverweigerer und Deserteure; 3) Personen, die aus Sicherheitsgründen markiert sind; 4) öffentliche Angestellte, die ihre Stelle ohne Vorankündigung verlassen haben; 5) Personen mit einer früheren oder anhängigen Vorstrafe. Personen, die unter eine oder mehrere dieser fünf Kategorien fallen, dürfen ohne Probleme nach Syrien einreisen. Eine internationale Organisation hat keine Fälle beobachtet, in denen einer Person aufgrund von an der Grenze gemeldeten Problemen die Einreise nach Syrien verweigert wurde. Die Regelung von Fällen nach der Einreise ist jedoch je nach Kategorie unterschiedlich. Fälle, die unter die ersten drei Kategorien fallen, gelten als im Voraus geregelt. Personen dieser Kategorien müssen sich dennoch bei den Behörden melden, um die Markierung neben ihrem Namen offiziell entfernen zu lassen. Im Gegensatz zur syrischen Botschaft in Beirut erklärte das Syrische Netzwerk für Menschenrechte, dass Personen, die Syrien vor dem Regierungswechsel illegal verlassen haben, bei ihrer Rückkehr in der Regel nicht einmal verpflichtet sind, sich bei den Behörden zu melden. An der Grenze werden sie lediglich aufgefordert, ihre syrische Identität nachzuweisen und Dokumente vorzulegen, die ihren Wohnsitz im Ausland bestätigen. Anschließend wird ihnen ein Transitdokument ausgestellt. Dieses Dokument wird versiegelt und kann bei Bedarf als offizielles Dokument innerhalb Syriens verwendet werden. Zwar kann es vereinzelte Fälle geben, in denen Personen angewiesen werden, sich bei bestimmten Regierungsstellen oder Sicherheitsbehörden zu melden, doch gibt es laut der Quelle keine allgemeine Richtlinie oder kein Gesetz der neuen syrischen Behörden, das solche Verfahren vorschreibt (DIS 9.12.2025b).
Grenzübergänge
Präsident ash-Shara' erließ im November 2025 Dekret Nr. 244, mit dem eine Behörde namens "Generalbehörde für Grenzübergänge und Zoll" gegründet wurde. Sie ist direkt der Präsidentschaft der Republik unterstellt und hat ihren Sitz in Damaskus (Enab 24.11.2025). Der Leiter dieser Generalbehörde, der mit demselben Dekret ernannt wurde, hat Ministerrang (SO 25.11.2025). Bisher unterlag die Verwaltung aller Land- und Seegrenzübergänge der Zuständigkeit der Direktion für Land- und Seegrenzen, welche ihre Arbeit mit den zuständigen Sicherheitskräften koordinierte. Die Übergangsregierung kontrolliert die Grenzübergänge zur Türkei - mit Ausnahme des Übergangs in der Nähe der Stadt Qamishli, die sich in dem von den kurdischen Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebiet DAANES befindet. Zudem kontrolliert die Übergangsregierung die Grenzübergänge zum Libanon, zu Jordanien (am Übergang al-Jaber/ Nassib) sowie den Übergang zum Irak (in der Stadt al-Bu-Kamal) (MVCR 8.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge übertrug die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) der Übergangsregierung die Kontrolle über die Grenzübergänge in den von ihr kontrollierten Gebieten (MBZ 31.5.2025).
Mit Stand 1.2.2025 gibt es elf aktive Grenzübergänge, die der Generalbehörde für Land- und Seegrenzen gehören (Rudaw 1.2.2025). Mit Stand 19.1.2026 sind gemäß Österreichischer Botschaft Damaskus neun Landgrenzübergänge geschlossen, sieben sind zur Gänze bzw. bedingt passierbar (ÖB Damaskus 19.1.2026).
Jeder Grenzübergang zwischen Syrien und den Nachbarstaaten, Libanon, Jordanien, Türkei und Irak, hat spezielle Richtlinien und Einreisebestimmungen, die durch die Behörden vor Ort festgelegt werden (SysHome o.D.b). Demgegenüber berichtet das tschechische Innenministerium, dass alle Grenzübertrittsverfahren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften standardisiert sind. Die Personen müssen die entsprechenden Dokumente vorlegen und ihre Einreise wird in einer Datenbank erfasst (MVCR 8.2025).
Es liegen keine dokumentierten Berichte über eine unterschiedliche Behandlung an den Grenzen aufgrund der ethnischen oder sozialen Identität oder über gewalttätige Vorfälle vor. Bei der Einreise oder Rückkehr gibt es von syrischer Seite keine rechtlichen Hindernisse für syrische Staatsbürger. Mögliche Einschränkungen können für syrische Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung in Nachbarstaaten, beispielsweise im Libanon oder in der Türkei, gelten (MVCR 8.2025). Eine humanitäre Organisation hatte keine Fälle beobachtet oder Berichte erhalten, in denen Personen aufgrund ihrer politischen, ethnischen oder religiösen Herkunft an der Grenze diskriminierend behandelt worden wären (DIS 9.12.2025b).
Irak
Der Irak hat eine 618 Kilometer lange Grenze zu Syrien. Nach dem Sturz al-Assads schlossen die irakischen Behörden wichtige Grenzübergänge zu Syrien (Rudaw 19.11.2025). Der Grenzübergang Semalka/ Faysh Khabour ist an drei bis vier Tagen die Woche geöffnet. Seitdem der Konflikt abgeklungen ist, wurden strenge Kontrollmaßnahmen eingeführt und die Preise für irreguläre Grenzübertritte sind gestiegen (DIS 8.2024). Die Bewegung von Syrern über den Grenzübergang Semalka/ Faysh Khabour zwischen Syrien und der Kurdistan Region Irak (KRI) setzt sich fort, wobei Berichten zufolge täglich etwa 300 bis 400 Menschen in den Irak einreisen. Aus Stichprobeninterviews geht hervor, dass die meisten Syrer, die über diesen Grenzübergang in den Irak einreisen, kurdischer Abstammung sind und entweder vorübergehend für Familienbesuche in die Kurdistan Region Irak kommen oder die Kurdistan Region Irak als Transitpunkt für Besuche an anderen Orten nutzen und planen, danach nach Syrien zurückzukehren (UNHCR 2.1.2025). Der Grenzübergang Semalka/ Faysh Khabour ist inoffiziell. Daher ist kein Reisepass erforderlich, es sei denn, die betreffende Person kommt aus einen Drittland, z. B. aus einem europäischen Staat, um die DAANES zu besuchen (DIS 8.2024). Die Kurdische Regional Regierung im Irak (KRG) hat eine Online-Plattform für die Genehmigung der Einreise in die KRI über den Grenzübergang Semalka/ Faysh Khabour eingerichtet. Personen, die in die KRI einreisen möchten, müssen über diese Plattform die Genehmigung der KRG einholen. Die Wahrscheinlichkeit, eine Reisegenehmigung von der KRG zu erhalten, ist höher, wenn der Antragsteller mehrere Dokumente vorlegt, die seine Identität und die Gründe für die Reise bestätigen. Das Gepäck der Reisenden wird an der Grenze registriert, die Dokumente der Personen werden gescannt und Fotos gemacht. Anschließend werden die Personen mit Bussen auf die andere Seite gebracht. Die Busfahrt kostet etwa 10 US-Dollar. Das Verfahren an der irakischen Grenze ist für alle syrischen Staatsbürger einheitlich, und die DAANES-Behörden unterscheiden nicht zwischen kurdischen Einwohnern der DAANES und anderen syrischen Staatsbürgern (DIS 8.2024). [Für weitere Informationen zur Bewegungsfreiheit in der DAANES siehe Kapitel Bewegungsfreiheit / Bewegungsfreiheit in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES).] Der Grenzübergang at-Tanf/ ar-Rutba an der irakisch-syrischen Grenze wird von internationalen Koalitionsstreitkräften in Zusammenarbeit mit der syrischen Armee verwaltet (963 30.3.2025).
Am 14.6.2025 wurde al-Qa'im/ al-Bu Kamal offiziell für den Personen- und Warenverkehr geöffnet (REU 14.6.2025; vgl. SANA 12.6.2025). Der Grenzübergang Rabi'a/ al-Yarubiya ist geschlossen (Stand Mai 2025) (Logcluster 20.5.2025).
Irakische Regierungsvertreter erklärten, dass die beiden Regierungen seit dem Amtsantritt von ash-Shara' im vergangenen Jahr ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzsicherheit und Handelserleichterungen intensiviert haben (REU 14.6.2025). Mitte Dezember erklärte ein irakischer Abgeordneter, dass die Sicherheit an der irakisch-syrischen Grenze verstärkt wurde. Grund dafür waren Angriffe der Terrorgruppierung Islamischer Staat (IS) ca. 50 km von der Grenze zum Irak entfernt auf syrischer Seite (BagTod 18.12.2024). Vor zwei Jahren begann die irakische Regierung mit dem Bau einer drei Meter hohen Betonmauer entlang der Grenze zu Syrien, einschließlich Betonbarrieren, tiefer Gräben und Wachtürme. Der Bau erfolgt von Rabi'a/ al-Yarubiya bis nach Semalka/ Faysh Khabour. Bislang wurde der Abschnitt von Rabi'a/ al-Yarubiya bis in die Nähe von al-Qaim/ al-Bu Kamal fertiggestellt (Rudaw 19.11.2025). Insgesamt wurden etwa 350 km Betonmauer errichtet. Mitte September berichtete das irakische Grenzschutzkommando, dass fast 99 % der Grenze durch Überwachungskameras überwacht werden und Drohnen täglich Patrouillen in befestigten Abschnitten durchführen (Rudaw 19.11.2025, TR-Today 24.11.2025).
Jordanien
Jordanien und Syrien teilen sich eine ca. 375 kilometerlange Grenze (Enab 13.6.2025). Der Grenzübergang al-Jaber/ Nassib zwischen Syrien und Jordanien ist einer von zwei offiziellen Landgrenzübergängen zwischen den beiden Ländern. Er ist der verkehrsreichste Grenzübergang an den Grenzen Syriens (Levant24 25.11.2025). Mit 9.1.2025 wurde der Grenzübergang al-Jaber/ Nassib nach seiner Schließung im Dezember wieder geöffnet und der Personenverkehr wieder aufgenommen. Syrische Staatsbürgern wurde die Einreise wieder gestattet, wenn diese über einen Visumtermin für ein Drittland in Amman verfügen und die die Hin- und Rückfahrt zwischen Syrien und Jordanien über ein Reisebüro organisiert ist (VB Amman 9.1.2025).Ende April 2025 gab das jordanische Innenministerium eine Reihe neuer Maßnahmen für die Ein- und Ausreise syrischer Staatsbürger bekannt. Syrische Lehrkräfte und Studierende an jordanischen Universitäten und Fachhochschulen sowie Syrer, die Pension von der Sozialversicherungsanstalt beziehen, dürfen ohne vorherige Genehmigung nach Jordanien einreisen. Syrische Staatsangehörige mit Gewerbeschein, unabhängig von der Höhe des eingetragenen Kapitals, Syrer, die Immobilien, sei es Grundstücke oder Gebäude mit einem Wert von mindestens 50.000 Jordanischen Dinar (JD) im Königreich besitzen, sowie ihre Familienangehörigen dürfen ohne vorherige Genehmigung nach Syrien ein- und ausreisen (Sky News 29.4.2025). Gemäß jordanischem Innenministerium wird syrischen Staatsbürgern, die in europäischen Ländern, Nord- und Südamerika, Australien, Kanada, Japan, Südkorea und den Staaten des Golfkooperationsrates leben, die Einreise nach Jordanien ohne vorherige Genehmigung gestattet, sofern sie über eine Aufenthaltsgenehmigung für mindestens vier Monate in dem Land verfügen, aus dem sie einreisen (MoIJor o.D.; vgl. VB Amman 30.1.2025). Der Grenzübergang Dar'aa/ Ramtha, der während des Bürgerkriegs unbrauchbar war, ist weiterhin geschlossen, trotz Bemühungen von jordanischen und syrischen Behörden, ihn wiederzueröffnen (Stand Juni 2025) (Enab 13.6.2025).
Der Grenzübergang al-Jaber/ Nassib wurde schwer beschädigt und 90 % seiner Infrastruktur zerstört (963 30.3.2025). Nach neueren Angaben hat die Generalbehörde für Land- und Seegrenzen an diesem Grenzübergang umfangreiche Sanierungs- und Ausbauarbeiten abgeschlossen. Durch vergößerte Einrichtungen und die Einführung moderner elektronischer Systeme, die die Ein- und Ausreiseverfahren beschleunigen, hat sich die tägliche Kapazität des Grenzübergangs von 10.000–13.000 Reisenden auf 40.000 erhöht (SANA 20.11.2025).
Libanon
Der Libanon und Syrien teilen sich eine 330 Kilometer lange Grenze, die vor allem im Nordosten des Landes weitgehend unbefestigt ist, was es Schmugglern, Jägern und Flüchtlingen leicht macht, hier einzudringen (Arabiya 10.2.2025b). Die libanesische Regierung hat 136 illegale Grenzübergänge identifiziert. Dem stehen sechs legale Grenzübergänge, die sich im Norden und Osten des Libanon befinden, gegenüber (AN 29.5.2025). Anfang Dezember 2024 öffnete der Grenzübergang al-Qaa'/ Jousieh, nachdem er seit 25.10.2024 nach einem israelischen Luftangriff gesperrt war (LOT 1.12.2024). Seit Mitte Mai 2025 ist er auch für Fahrzeuge geöffnet (Logcluster 20.5.2025). Der Grenzübergang al-'Arida/ Tartus ist gesperrt, ebenso wie die übrigen Grenzübergänge, abgesehen von al-Masn'aa/ Jdidet Yabus und al-Jusiya/ al-Qa’a (Logcluster 20.5.2025).
Mitte Februar 2025 fanden Kämpfe zwischen den syrischen Streitkräften, die der neuen Regierung in Damaskus angehören, und libanesischen Schmugglerbanden an der Grenze, insbesondere im westlichen Umland von Homs in Zentralsyrien, statt. Die syrischen Behörden gaben bekannt, dass sie damit begonnen haben, Landminen an illegalen Grenzübergängen und Straßen zum Libanon zu verlegen, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung der Gebiete zu Zusammenstößen geführt hatte. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Schmuggel nach Syrien einzudämmen und weitere grenzbezogene Spannungen zwischen den beiden Ländern zu verhindern, so die Behörden (TNA 11.2.2025). Die libanesische Armee hat Anfang Februar 2025 bekannt gegeben, dass sie entlang der Grenze zusätzlich Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, indem sie Beobachtungsposten aufstellte und Patrouillen durchführte, nachdem Spannungen in diesem Gebiet eskaliert waren (Arabiya 10.2.2025b). Im Februar 2025 verstärkte die libanesische Armee ihre Präsenz am Grenzübergang al-Qaa'/ Jousieh, nachdem Bewaffnete - vorgeblich HTS-Angehörige - dort das Feuer eröffnet hatten. Die Spannungen waren entlang der Grenze generell angestiegen (AlMayadeen 10.2.2025). Anfang März 2025 eskalierten Spannungen entlang der syrisch-libanesischen Grenze als die syrischen Behörden behaupteten, dass die Hizbollah drei syrische Soldaten entführt und getötet hätte. Die Gruppierung bestritt die Vorwürfe, dennoch kam es zu Zusammenstößen, bei denen sieben Libanesen getötet wurden. Daraufhin formalisierten das libanesische und das syrische Verteidigungsministerium Ende März 2025 ein Abkommen zur Bekämpfung der Bedrohungen an der gemeinsamen Grenze (Arabiya 28.3.2025). Im März 2025 wurde eine Waffenruhe entlang der Grenze vereinbart, gegen die vereinzelt verstoßen wurde (Araby 20.3.2025). Im April kam es erneut zu Kampfhandlungen entlang dieser Grenze. Syrische Regierungsvertreter beschuldigten die Hizbollah, die Eskalation ausgelöst zu haben. Bei den Kampfhandlungen kamen auch Flüchtlinge an einem Grenzübergang zwischen al-Qasr im Libanon und Hosh as-Sayyed 'Ali in Syrien zu Schaden (TiB 24.4.2025). Im Novemeber 2025 kam es zu Spannungen entlang des Grenzgebiets zwischen dem Libanon und Syrien, das sich von Fleita in Syrien bis zu den Hügeln von Arsal erstreckt. Die libanesische Armee hat ihre Truppen verstärkt und Militärposten in vorgerückten Positionen eingerichtet - als Teil eines Plans u.a. zur Schließung illegaler Grenzübergänge. Es kam zu Protesten durch die lokale syrische Bevölkerung (Markazia 18.11.2025).
Die libanesische Generaldirektion für öffentliche Sicherheit kündigte Erleichterungen für syrische Staatsangehörige und palästinensische Flüchtlinge in Syrien an, welche über die Landesgrenze ausreisen möchten. Unabhängig davon, ob sie legal oder illegal in den Libanon gereist waren und wie lange sie sich bereits im Land aufgehalten haben, konnten sie ohne die Zahlung von Gebühren, ohne Strafzahlungen und ohne Einreiseverbot zwischen 01.07.2025 und 30.09.2025 ausreisen. Nach Ablauf dieser Frist werden die geltenden Gesetze und Vorschriften für alle nicht legal im Libanon aufhältige Personen angewendet (GSLbn 4.7.2025). Der Leiter der General Security am Flughafen Rafiq Hariri im Libanon hat ein Rundschreiben herausgegeben, wonach syrische Staatsbürger, die über den Flughafen Beirut nach Syrien reisen, nur dann in den Libanon einreisen dürfen, wenn sie über einen gültigen Wohnsitz im Ausland von mehr als sechs Monaten verfügen (Enab 20.5.2025).
Türkei
Die fast 1.000 Kilometer lange Grenze zwischen Syrien und der Türkei verfügt über zahlreiche Grenzübergänge. Dennoch bleiben mehrere wichtige Übergänge zwischen der Türkei und Nordostsyrien geschlossen, einige davon bereits seit Jahren, was erhebliche wirtschaftliche, soziale und humanitäre Folgen hat. Die Schließungen sind auf politische, militärische und sicherheitspolitische Komplexitäten zurückzuführen (963 7.9.2025). Der türkische Innenminister (UNHCR 2.1.2025) und die syrische Generaldirektion für Land- und Seegrenzen (Welat 13.7.2025) gaben bekannt, dass sechs aktive Grenzübergänge rund um die Uhr in Betrieb sind, um einen reibungslosen und effizienten Prozess zu gewährleisten. Die tägliche Bearbeitungskapazität beträgt insgesamt 19.000 Personen, was einer deutlichen Steigerung gegenüber der vorherigen Kapazität von 3.020 Personen entspricht (UNHCR 2.1.2025). Der Direktor für lokale und internationale Beziehungen bei der Generaldirektion für Land- und Seegrenzen sagte gegenüber dem staatlichen Medium SANA, dass Rückkehrer über die Grenzübergänge Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Bab as-Salama/ Öncüpınar, Kassab/ Yayladağı und Jarabulus/ Karkamış nach Syrien reisen. Die syrische Verwaltung sorgt dafür, dass ihnen alle Dienstleistungen und Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stehen und sie von jeglichen Gebühren für ihr Gepäck und ihre Möbel, die sie während ihrer Rückkehr mitführen, befreit sind (AAA 11.2.2025). Die Abwicklung freiwilliger Rückkehrer wird von UNHCR an sieben Grenzübergängen fortgesetzt: Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Kassab/ Yayladağı, Bab as-Salama/ Öncüpınar, Karkamış/ Jarablus und Akçakale/ Tall Abyad sowie Zeytindalı/ Jinderes und Çobanbey/Al Rai, die für dafür wieder geöffnet wurden (UNHCR 24.11.2025). Am 12.7.2025 gab die Generaldirektion für Land- und Seegrenzen bekannt, dass für die Einreise über den Grenzübergang Bab al-Hawa/ Reyhanlı eine vorherige Genehmigung der türkischen Seite erforderlich ist (Welat 13.7.2025).
Zu den elf wichtigsten Grenzübergängen entlang der türkisch-syrischen Grenze gehören diejenigen im Nordosten Syriens, die unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) stehen, darunter Mürşit Pinar/ 'Ain al-Arab im Osten von Aleppo, Şenyurt/ ad-Darbasiya im Norden von al-Hasaka und Qamishli/ Nusaybin. Hinzu kommen Çobanbey/Al Ra'i gegenüber von Ra's al-'Ain und Akçakale/ Tall Abyad im Norden von ar-Raqqa. Die beiden letztgenannten Grenzübergänge, die von Gruppierungen der von der Türkei unterstützten SNA kontrolliert werden, wurden 2019 wiedereröffnet. Bezüglich der Wiedereröffnung der Grenzübergänge in der von den SDF kontrollierten Gebieten zur Türkei konnte noch keine Einigung mit der Zentralregierung erzielt werden (Stand: September 2025) (963 7.9.2025). Ein syrischer Grenzbeamter erklärte, dass weder der Irak noch die Türkei die Öffnung von Grenzübergängen zu Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) planen (Rudaw 23.11.2025).
Die Generaldirektion für Land- und Seegrenzen gab am 18.8.2025 bekannt, dass sie eine Vereinbarung mit der Türkei erzielt habe, wonach syrische Auswanderer ohne vorherige Genehmigung über Grenzübergänge zur Türkei nach Syrien einreisen können (TNA 19.8.2025). Die neuen Regeln gelten an Grenzübergängen wie Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Bab as-Salama/ Öncüpınar, Kassab/ Yayladağı und Jarabulus/ Karkamış. Gemäß der Erklärung dürfen Syrer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in allen Ländern, mit Ausnahme der Türkei, oder Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ohne vorherige Genehmigung mit ihren Fahrzeugen nach Syrien einreisen und über denselben Grenzübergang zurückkehren. Syrer über 18 Jahren, die auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen die Grenze überqueren, sofern sie sowohl ihren ausländischen Pass als auch einen syrischen Pass mit sich führen, auch wenn dieser abgelaufen ist. Kinder von Auswanderern unter 18 Jahren, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber keinen syrischen Pass haben, dürfen mit ihrem ausländischen Pass einreisen (Enab 19.8.2025). Am 20.8.2025 begann die Türkei offiziell mit der Passkontrolle an den Grenzübergängen zu Syrien. Damit können türkische Staatsbürger und Syrer mit Mehrfachstaatsbürgerschaft die meisten Landgrenzübergänge passieren (DS 20.8.2025). Das Überqueren der syrischen Grenze von der Türkei aus, beispielsweise über den Grenzübergang Bab al-Hawa/ Reyhanlı, ist für Staatsangehörige anderer Länder als Syrien verboten, es sei denn, sie sind Mitglieder humanitärer Missionen oder andere offizielle Vertreter. Die Rückkehr in Gebiete nahe der türkischen Grenze, die unter dem Einfluss der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) stehen, ist möglich und im Allgemeinen relativ unproblematisch. In der Vergangenheit war das Verhalten der lokalen Sicherheitskräfte manchmal unvorhersehbar, und es gab Berichte über willkürliche Entscheidungen und Schikanen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind diese Einheiten jedoch verpflichtet, einen bestimmten "Verhaltenskodex" zu befolgen, der von den zentralen Behörden festgelegt und von diesen überwacht wird (MVCR 8.2025).
Quellen […]
Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2026-02-23 09:08
In den 13 Jahren des syrischen Konflikts wurden 4,82 Millionen Menschen - mehr als ein Fünftel der Bevölkerung des Landes - vertrieben (DW 10.12.2024). Die folgende Grafik von Arab News zeigt, wohin syrische Flüchtlinge während des Bürgerkriegs geflohen sind:

In Syrien gibt es schätzungsweise sieben Millionen Binnenvertriebene (Stand: Oktober 2025), die sowohl in Gemeinden als auch in Lagern leben (UNHCR 3.11.2025), davon sind 54 % Kinder (IOM 7.2025). Am 21.8.2025 lebten schätzungsweise 4,8 Millionen außerhalb von Lagern, während 1,4 Millionen in 1.782 Lagern und Camps für Binnenvertriebene im Nordwesten und Nordosten Syriens untergebracht waren. Die Ereignisse ab 27.11.2024 [Dieses Datum markiert den Beginn der Operation, die am 8.12.2024 in den Sturz des Assad-Regimes mündete Anm.] und die Vorfälle in Suweida im Juli 2025 haben zu weiteren Vertreibungen geführt, wobei bis zum 30.10.2025 über 894.000 neue Binnenvertriebene gemeldet wurden (UNHCR 3.11.2025). Parallel zu den Maßnahmen zur Bewältigung der Vertreibung werden Anstrengungen unternommen, um die Rückkehr von Syrern zu unterstützen, die innerhalb und außerhalb des Landes vertrieben wurden und nun freiwillig zurückkehren. Gleichzeitig kehren weiterhin Binnenvertriebene zurück (UNHCR 3.11.2025). Nach den neuesten Schätzungen sind bisher etwa 1,23 Millionen Binnenvertriebene zurückgekehrt. Während einige in ihre Gemeinden zurückgekehrt sind, sieht sich die Mehrheit der Vertriebenen weiterhin erheblichen Hindernissen gegenüber, darunter unzureichende Unterkünfte und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Die minimalen Bewegungen aus den Lagern heraus verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen, mit denen diese Bevölkerungsgruppen konfrontiert sind (IHH 10.1.2025).
In Gebieten in Nordwestsyrien befindet sich mit 3,4 Millionen Binnenvertriebene (Stand Jänner 2025) etwa die Hälfte aller Binnenvertriebenen in Syrien. Davon leben 1,95 Millionen in ca. 1.500 Lagern im Gouvernement Idlib sowie im Norden des Gouvernements Aleppo. In Idlib stellen IDPs laut UNHCR 29 % der Bevölkerung und in Aleppo gut 22 % der Bevölkerung. Zurückkehrende IDPs zieht es ebenfalls stark in Gebiete in Nordwestsyrien: 46 % ins Gouvernement Aleppo (gut 425.000 Personen), 21 % ins Gouvernement Hama (ca. 155.000) und 11 % ins Gouvernement Idlib (etwa 116.000) (AA 30.5.2025). Der größte Teil der Binnenvertriebenen lebt in Idlib (47 %), gefolgt vom Umland von Damaskus (38 %) und Damaskus (31 %) (IOM 7.2025). Idlib war und ist für viele ein Ort der Zuflucht. Millionen Syrer, die aus anderen Regionen vertrieben wurden, leben auf engstem Raum in dieser Provinz, wo anstelle ehemaliger Lager de facto Städte entstanden sind, in denen Zehntausende leben. Jene die sich keine feste Unterkunft leisten können, leben weiterhin in Zelten und sind dort den Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Die Menschen in den Vertriebenenlagern klagen über immer weniger Hilfe. Es leben noch etwa vier Millionen Menschen in Idlib, davon 1,8 Millionen in Lagern (Majalla 18.3.2025). In den Lagern im Nordwesten Syriens machen Frauen 35 % der mehr als zwei Millionen Vertriebenen aus (DW 8.3.2025).
Die Vertreibungskrise ist nach wie vor schwerwiegend (IHH 10.1.2025). Der holprige Übergang zu einer neuen Führung hat zu neuen Vertreibungswellen geführt, die durch Racheakte, konfessionelle Gewalt, jahrzehntelange Eigentumsstreitigkeiten und die israelische Besetzung von Land im Süden Syriens ausgelöst wurden. Keine der vielfältigen religiösen und ethnischen Gemeinschaften des Landes blieb von den Unruhen verschont, die sich über mehrere Regionen erstreckten (NYT 30.10.2025).
Regionale Konflikte haben Syrien zunehmend in Mitleidenschaft gezogen. Die Feindseligkeiten im Libanon seit September 2024 haben etwa 562.000 Menschen nach Syrien vertrieben (63 % Syrer und 37 % Libanesen oder andere Staatsangehörige), wobei fast 3.000 libanesische Flüchtlinge unmittelbar nach dem Waffenstillstand im Libanon wieder in den Libanon zurückgekehrt sind (UNOCHA 27.3.2025). In Reaktion auf die Gewaltausbrüche in den syrischen Gouvernements Tartus, Latakia, Homs und Hama Anfang März 2025 sind mit Stand 2.4.2025 fast 30.000 Personen (darunter mehr als 6.000 syrische Familien und über 360 libanesische Familien) nach Nord-Libanon geflohen. Alawiten stellten einen Großteil der geflüchteten Personen dar (AA 30.5.2025). Im Juli 2025 kam es zu einem Anstieg an Binnenvertriebenen, was auf die Eskalation der Feindseligkeiten in Suweida zurückzuführen ist. Suweida verzeichnete den größten Anteil (93 %) an neuen Binnenvertriebenen sowie einen erheblichen Zustrom (77 %), was auf eine hohe Binnenvertreibung innerhalb des Gouvernements hindeutet und die Unsicherheit aufgrund der schwankenden Sicherheitslage widerspiegelt. Das Gouvernement Dar'aa verzeichnete den zweitgrößten Anteil an neuen Binnenvertriebenen (13 %), die in das Gouvernement kamen, und nahm vor allem Binnenvertriebene aus dem benachbarten Gouvernement Suweida auf (IOM 7.2025). Am 20.7.2025 meldete die von UNHCR und UNOCHA gemeinsam geleitete Taskforce für Binnenvertriebene 51.300 Vertriebene innerhalb des Gouvernements Suweida, 40.350 Vertriebene aus Suweida in das Gouvernement Dar'aa und 950 Vertriebene in die ländliche Region Damaskus, wodurch sich die geschätzte Gesamtzahl der Vertriebenen auf etwa 92.600 belief (UNHCR 21.7.2025). Die Mehrheit der Vertriebenen sind Frauen, Kinder und ältere Menschen (UNHCR 17.7.2025). Ende August flohen Hunderte von Alawiten aus dem Damaszener Vorort as-Sumariya, nachdem ihnen von Sicherheitskräften mitgeteilt worden war, dass jemand aus dem Büro des Gouverneurs kommen würde, um Eigentumsurkunden zu überprüfen, woraufhin eine Razzia folgte (NYT 30.10.2025). Ehemalige Bewohner von 'Afrin wurden in Lager für Binnenvertriebene in Gebieten unter der Kontrolle der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) umgesiedelt. Die Verbliebenen, vor allem Kurden, stehen unter der Herrschaft des türkischen Militärs und der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) (DIS 8.2024).
Die folgende Grafik von IOM zeigt, wie viele Binnenvertriebene es in der ersten Jahreshälfte 2025 pro Monat gegeben hat:

70 % der Binnenvertriebenen leben in extremer Armut und sind dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen, um zu überleben (DW 8.3.2025).
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz schätzt, dass etwa 28 % der vertriebenen Syrer keine Ausweispapiere für ihre Kinder besitzen, während ein Bericht von UNHCR aus dem Jahr 2022 schätzt, dass mindestens 45.000 syrische Kinder im Nordosten des Landes keine offiziellen Geburtsurkunden haben (AJ 28.5.2025).
Obwohl die Abgrenzung von Minderheiten vom gesamten politischen Gefüge Syriens zu Recht umstritten ist, werden Rückkehr- und Auswanderungsabsichten zunehmend konfessionell geprägt. Minderheiten haben weniger Vertrauen in die Übergangsbehörden und fühlen sich im Allgemeinen weniger sicher als zuvor. Ein hoher Prozentsatz der Teilnehmer einer Umfrage – insbesondere unter den Alawiten – gab an, dass sie eine Ausreise aus Syrien in Betracht ziehen würden, wenn sich die Lage nicht verbessert. Das sinkende Sicherheitsgefühl, das Bewusstsein für eine konfessionell orientierte Regierungsführung und das schwindende Vertrauen in die Behörden veranlassen Syrer dazu, das Land zu verlassen – darunter auch diejenigen, die seit 2011 nicht aus ihrer Heimat geflohen sind. Wie die folgende Grafik verdeutlicht lagen die Abwanderungsabsichten für alle Minderheitengemeinschaften bei etwa drei Vierteln (mit Ausnahme eines schiitischen Teilnehmers, der keine Absicht äußerte, seinen derzeitigen Wohnort, seine Herkunftsprovinz oder Syrien zu verlassen). Im Vergleich dazu äußerte nur ein Drittel der sunnitischen Teilnehmer einen ähnlichen Wunsch (Etana/KAS 1.6.2025):

Die groß angelegte Bevölkerungsbewegung hat auch die Schwere der Bedrohung durch explosive Kriegsrelikte deutlich gemacht. (UNOCHA 27.3.2025). [Ausführliche Informationen zu Kampfmittelrückständen finden sich im Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Durch die Aussetzung der Finanzierung durch USAID für 90 Tage durch den US-Präsidenten Trump wurden alle Sicherheits- und Verwaltungsmaßnahmen rund um al-Hol und ar-Roj für mehrere Tage eingestellt (Guardian 28.1.2025). Die kurdischen Behörden können die Dienstleistungen und Bedürfnisse nicht alleine decken. Es wurde ein Sicherheitsvakuum sowie Chaos befürchtet (FAZ 28.1.2025). Die plötzlichen und unvorbereiteten Mittelkürzungen der Trump-Regierung haben zu einer chaotischen Situation geführt, die durch eine Verschlechterung der Grundversorgung in den Lagern gekennzeichnet war (AI 20.5.2025). Die Hilfe, die die Bewohner des Lagers erhielten, reichte nicht mehr aus, um ihre grundlegendsten Bedürfnisse zu decken. Von Anfang 2025 bis März 2025 haben 475 Hilfsgüter-Lkw von sechs UN-Organisationen die Grenze von der Türkei nach Syrien überquert, das waren fünfmal mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Laut dem UNHCR reichte dies jedoch nicht aus. Es bestand ein erheblicher Finanzierungsengpass: Bis März waren nur 10 % der 1,2 Milliarden Dollar gesichert, die damals zur Deckung des Bedarfs der syrischen Lager benötigt wurden (DW 8.3.2025). In Idlib und im Norden Aleppos waren die Auswirkungen der Kürzungen für mehr als zwei Millionen vertriebene Syrer katastrophal. Betroffene äußerten sich frustriert über die plötzliche Einstellung der Hilfsleistungen und berichteten, dass die Kürzungen jeden Aspekt ihres täglichen Lebens beeinträchtigten. Krankenhäuser wurden geschlossen. Heizung und Brennstoff waren knapp. Wintervorbereitungsprogramme sowie Lebensmittellieferungen und Wassertransporte wurden eingestellt. Die Bewohner der Lager legten ihr Geld zusammen, um Wasser zu kaufen. Nach Angaben von Hilfsorganisationen mussten mindestens 13 internationale und lokale Hilfsorganisationen ihre Arbeit einstellen. Organisationen, denen Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, konnten ihre Programme aufgrund von Finanzierungsengpässen, die durch die gleichzeitige Aussetzung der Zahlungen verursacht wurden, nicht wieder aufnehmen. Eine NGO berichtete, dass das Einfrieren der Zahlungen zu einem Mangel an Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen für 1,2 Millionen Menschen geführt habe. Mehr als 20 internationale NGO und mindestens zehn lokale syrische Partner verloren zwischen 5 % und 95 % ihrer Finanzmittel (117 Millionen US-Dollar). Eingestellte Projekte umfassten lebensrettende Hilfe, von der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser bis hin zu Schutzdiensten für Frauen und Mädchen. Hilfsorganisationen berichteten außerdem, dass die Kürzungen die Hilfsorganisationen daran hinderten, die Folgen einzuschätzen, die sich verschlechternden Bedingungen zu überwachen oder die wenigen verbleibenden Hilfsmaßnahmen zu koordinieren (RefInt 1.5.2025).
Im Juni 2025 wurde UNOCHA zufolge die Schließung des Lagers Rukban beobachtet (UN Missions 17.6.2025).
Lager
Die Lager al-Hol und ar-Roj in der Umgebung von al-Hasaka gehören zu den größten Lagern für Vertriebene und Flüchtlinge im Nordosten Syriens. Sie beherbergen Zehntausende Menschen, die vor Gewalt und Militäroperationen geflohen sind, darunter auch viele Familienangehörige von Kämpfern des Islamischen Staats (IS), die nach der Niederlage der Terrororganisation inhaftiert wurden. In beiden Lagern herrschen aufgrund der Anwesenheit von IS-nahen Elementen sowie der Inhaftierung Tausender lokaler Bewohner, die vor den Bombardierungen dorthin geflohen sind, anhaltende Spannungen, die durch wiederholte Verstöße und Vernachlässigung seitens der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) noch verschärft werden (Syria TV 5.4.2025). Der Islamische Staat priorisiert die Befreiung seiner Aktivisten und Anhänger aus den von den SDF kontrollierten Gefängnissen und Internierungslagern, weil er dies als notwendigen Schritt für das Wiederaufleben der Gruppe betrachtet. Zu diesem Zweck haben sie Angriffe auf Gefängnisse und Haftanstalten gestartet, von denen der Ausbruch aus dem Sinaa-Gefängnis in al-Hasaka im Jahr 2022 der bemerkenswerteste war. Die SDF konnten den Angriff nur mit Hilfe der USA nach sechs Tagen abwehren. Die Gefahr weiterer Ausbrüche besteht weiterhin (Soufan 8.1.2025). Die Kurden in der Region sind zunehmend besorgt wegen Schläferzellen des IS, zumal bei Razzien in den Zeltstädten mehrfach hochrangige Kämpfer der Organisation sowie Sprengstoff und Waffen gefunden wurden und sich unter den Festgenommenen auch einige Frauen befanden, die mit dem IS sympathisieren (AJ 25.2.2025). Demgegenüber schreiben die Vereinten Nationen, dass viele Frauen und Männer in al-Hol keinerlei Verbindungen zum IS haben, auch nicht über familiäre Beziehungen. In einigen Fällen wurden Frauen inhaftiert, weil sie ihre Familien im Lager besuchen wollten oder aufgrund von bürokratischen Fehlern und Fehlinformationen (UN Women 31.10.2025). Die schlechte Verwaltung des Lagers in Verbindung mit zunehmender Gewalt hat ein Umfeld geschaffen, das für das Wiederaufleben des IS und anderen dschihadistischen Gruppierungen prädestiniert ist und eine direkte Bedrohung für den Irak darstellt (Shafaq 11.3.2025). Der Zugang der Internierten zu angemessener Gesundheitsversorgung ist eingeschränkt, wovon insbesondere Frauen und Kinder mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind, darunter auch Personen mit unbehandelten Verletzungen aus dem Jahr 2019 (OHCHR - IICIoS 12.6.2023).
Die Herkunftsstaaten sind verpflichtet, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, diejenigen, die Verbrechen begangen haben, strafrechtlich zu verfolgen und die Wiedereingliederung zu unterstützen (NLM 8.4.2025). Bislang haben nur 36 Nationen Inhaftierte zurückgenommen. Der Irak hat über 10.000 Staatsangehörige repatriiert. Der Rest der Welt hat insgesamt nur etwa 3.365 Personen aufgenommen, darunter 2.200 Kinder. Viele europäische Länder zögern oder weigern sich sogar, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, während andere mutmaßlichen IS-Mitgliedern die Staatsbürgerschaft entziehen und sie damit staatenlos machen (HRW 7.2.2025). Bis Ende 2023 wurden Berichten zufolge schätzungsweise 10.500 syrische Staatsangehörige, darunter überwiegend Kinder und Frauen, aus al-Hol entlassen. Wer das Lager auf offiziellem Wege verlassen wollte, musste ein langwieriges und undurchsichtiges Verfahren durchlaufen, bei dem ein geprüfter männlicher Bürge, der oft Verbindungen zu Stämmen hatte, gegenüber der Lagerverwaltung benannt werden musste (OHCHR 20.3.2024). In Anerkennung der veränderten Lage in Syrien nach dem Sturz al-Assads und der damit einhergehenden verbesserten diplomatischen Beziehungen zwischen der Regierung in Damaskus und Staaten, die Staatsbürger in den Lagern haben, haben die DAANES in Abstimmung mit den Vereinten Nationen mit der Ausarbeitung eines Plans begonnen, um die Lager für Iraker und Syrer bis 2025 zu räumen. Diese Gruppen machen etwa 80 % der 36.000 Menschen in al-Hol aus, die übrigen stammen aus schätzungsweise 60 anderen Ländern. Im Jänner 2025 kündigte die DAANES an, dass sie die freiwillige Rückkehr der in al-Hol inhaftierten Syrer in ihre Heimatstädte erleichtern würde. Die meisten der verbleibenden 16.000 Syrer im Lager stammen aus Gebieten, die zuvor unter der Kontrolle der Assad-Regierung oder bewaffneter Oppositionsgruppen standen. Im letzten Jahr hat die irakische Regierung das Tempo der Rückführungen deutlich erhöht und bis März 2025 über 5.600 Personen aus dem Lager al-Hol zurückgeführt – fast die Hälfte der Menschen, die der Irak seit 2021 aus al-Hol zurückgeführt hat (AI 20.5.2025). Einige Einwohner äußerten sich besorgt über die derzeitigen Entlassungen aus dem Lager al-Hol, weil es kein ordnungsgemäßes Verfahren zur Prüfung der Entlassungsvoraussetzungen gibt. Zwar wächst der Konsens, dass diese Situation in den Lagern nicht tragbar ist und die Lager al-Hol und ar-Roj geschlossen werden müssen, doch wie dies erreicht werden soll, ist noch unklar (SJAC 9.2024). Einer der wichtigsten Mechanismen für die Rückkehr von Frauen und Kindern aus den Internierungslagern ist die Stammespatenschaft, bei der lokale Bürgen die Rückkehrer in Abstimmung zwischen der DAANES und Stammesführern unterstützen. Bislang erfolgt die Stammespatenschaft jedoch in der Regel auf Ad-hoc-Basis (SJAC 9.2024). Die in den Lagern verbliebenen Binnenvertriebenen bemängeln Verzögerungen und unzureichende Unterstützung bei der Rückkehr. Als Haupthindernisse für die Rückkehr werden Unsicherheit, zerstörte Infrastruktur und wirtschaftliche Not genannt (ANF 17.6.2025). Im April 2024 erließ die DAANES eine Amnestie für innerstaatliche Straftaten, wie geringfügigen Diebstahl und Körperverletzung und ebnete damit den Weg für die Freilassung von 1.500 Häftlingen aus al-Hol und von Häftlingen aus Gefängnissen der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) in den folgenden Monaten. Die Freilassungen führten zu einem kleinen, aber bedeutenden Rückgang der Gesamtzahl der Häftlinge (JS 7.11.2024).
Am 4.10.2020 kündigte der Vorsitzende des Exekutivkomitees des Syrischen Demokratischen Rates (SDC), eine Resolution an, um Syrer, die in Haftanstalten in der DAANES festgehalten werden, darunter insbesondere im berüchtigten Lager al-Hol, in ihre Heimat zurückzuschicken. Sechs Tage später verabschiedete die DAANES den Beschluss Nr. 146, mit dem die Initiative offiziell ratifiziert wurde und vor allem „willigen“ Syrern (Männern, Frauen und Kindern) im Lager die Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht wurde, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt waren. Die Entscheidung, zu gehen oder zu bleiben, blieb dem Einzelnen überlassen (KCS 12.6.2025). Viele Familien aus von der Regierung kontrollierten Gebieten lehnten dies aus Angst vor der früheren Regierung ab. Die Selbstverwaltung erklärte, es gebe keinen Grund mehr, im Lager zu bleiben, und versprach, denjenigen, die das Lager verlassen wollten, Transportmittel und die notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen (OHCHR 14.3.2025). Am 23.1.2025 gab die Selbstverwaltung im Nordosten bekannt, dass sie syrischen Bewohnern des Lagers al-Hol in al-Hasaka die freiwillige Rückkehr in ihre ursprünglichen Wohnorte in Syrien gestatten werde (OHCHR 14.3.2025).
al-Hol
[Informationen zur Menschenrechtslage in den Lagern finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage / Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) / IDP's und Flüchtlinge.] Das Lager al-Hol wurde in den 1990er Jahren vom UNHCR in Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung am Rande der Stadt al-Hol in Syrien errichtet (BagTod 11.1.2025). Es liegt nahe der Ostgrenze Syriens zum Irak und ist das größte Lager. Ursprünglich wurde es für irakische Flüchtlinge während des Golfkriegs errichtet und nach der Invasion des Irak im Jahr 2003 wiedereröffnet (REACH 15.7.2024). Das Lager wurde 2013 vorübergehend geschlossen, aber 2016 wiedereröffnet und anschließend in den Jahren 2018-2019 aufgrund des anhaltenden Konflikts erweitert. Das Lager beherbergt Vertriebene aus Syrien und dem Irak sowie Drittstaatsangehörige. In dem als Annex bekannten Teil des Lagers leben hauptsächlich Frauen und Kinder. Derzeit wird das Lager von einer NGO verwaltet (REACH 15.7.2024). Es ist so groß, dass es über einen eigenen Bazar und eine Klinik mit Entbindungsstation verfügt (BBC 30.1.2025b). Das Lager ist in sechs Sektionen unterteilt. In den Sektionen 1 bis 5 leben etwa 33.000 Syrer und Iraker. In Sektion 6, die der Lagerleiter als die gefährlichste bezeichnet, sind die Familien ausländischer Kämpfer aus über 42 Ländern untergebracht (NLM 8.4.2025).
Etwa 22.000 der Lagerbewohner sind unter 18 Jahre alt und in Familien aufgewachsen, die einst dem Islamischen Staat (IS) treu waren und es vielleicht immer noch sind (NYT 7.2.2025). Zwar waren nicht alle erwachsenen Lagerinsassen IS-Sympathisanten (einige sind tatsächlich Opfer des Terrorismus, die in denselben Lagern wie ihre Täter festgehalten werden), doch gelten diese Lager als Brutstätten für eine neue Generation von IS-Anhängern (ICCT 28.6.2024), sowie als Sicherheitsproblem für die Länder der Region, insbesondere für den benachbarten Irak, wo der IS einst etwa ein Drittel des Landes kontrollierte. Nach Angaben der Lagerbehörden befinden sich derzeit etwa 16.000 Syrer im Lager (AAA 13.2.2025). Schätzungsweise 59 % der syrischen und irakischen Bevölkerung sind Kinder unter 18 Jahren, 29 % sind erwachsene Frauen im Alter von 18 bis 59 Jahren und 11 % sind erwachsene Männer. Drei Viertel (73 %) der Haushalte im Lager werden von Frauen geführt. Die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt 4,2 Personen, wobei Haushalte mit männlichem Haushaltsvorstand (4,8) im Durchschnitt größer waren als Haushalte mit weiblichem Haushaltsvorstand (3,9). Die Mehrheit (60 %) der im August 2024 in al-Hol inhaftierten Syrer gab an, aus dem Gouvernement Aleppo zu stammen, weitere 23 % sagten, sie kämen aus Deir ez-Zour. Die Mehrheit (83 %) der Inhaftierten kam 2019 nach al-Hol, wobei die meisten von ihnen aus der Stadt Baghouz stammten. Die restlichen 17 % kamen 2017 oder 2018 nach al-Hol, wobei viele offensichtlich vor der Gewalt durch den IS flohen. In Familien, die vor dem Fall von Baghouz ankamen, waren häufiger durch Väter und Ehemänner vertreten (UN Women 31.10.2025).
Ein Beamter der Demokratischen Autonomen Administration Nord- und Ostsyriens (Democratic Autonomous Administration of Noth and East Syria - DAANES) erklärte, dass die irakische Regierung seit 2021 12.000 ihrer Staatsangehörigen aus dem Lager al-Hol zurückgeführt hat, aber noch etwa 16.000 Iraker in al-Hol leben (Arabiya 13.2.2025). Nach anderen Angaben wurden bis Anfang 2025 über 7.556 Personen, darunter 1.924 Familien, aus dem Lager al-Hol in den Irak zurückgeführt. Diese Zahl schließt 706 Personen aus 181 Familien ein, die im Oktober 2024 zurückkehrten. Der Rückführungsprozess ist Teil der laufenden Bemühungen des irakischen Ministeriums für Migration und Vertriebene in Zusammenarbeit mit den SDF, die Rückkehr vertriebener irakischer Familien aus Syrien zu erleichtern (Bas 26.1.2025). Der Irak ist bestrebt, das Lager al-Hol in Syrien aufzulösen und seine Akte so schnell wie möglich zu schließen. Als Grund dafür nennen die irakischen Behörden die Tatsache, dass das Lager eine gefährliche Brutstätte des Extremismus ist, da es Tausende irakischer Terroristen beherbergt (BagTod 11.1.2025). Irakische Beamte sagen, ihr Land habe mehr als 10.000 Menschen repatriiert, aber nur wenige westliche Länder haben Interesse gezeigt, diesem Beispiel zu folgen (AAA 13.2.2025).
Die Wirtschaft innerhalb des Lagers al-Hol unterliegt einer strengen Kontrolle, ist häufig von Ausbeutung geprägt und wird von externen Akteuren dominiert, was dazu führt, dass die dort Inhaftierten in tiefer Armut leben und stark von humanitären Organisationen abhängig sind. Fast drei Viertel der von Frauen geführten Haushalte waren fast vollständig auf Hilfe angewiesen (UN Women 31.10.2025). Einem Bericht von BBC zufolge sind die Frauen im Lager sehr gut organisiert. Sie haben ihre eigene Geheimpolizei und geheime Gerichte. Verstöße gegen die Regeln des IS werden bestraft. Jungen über 13 Jahren werden von ihren Familien getrennt und in Deradikalisierungsprogramme gebracht (BBC 30.1.2025b).
Die Einfrierung der Finanzmittel durch US-Präsident Trump hat die Zukunft des Lagers in Ungewissheit gestürzt. Obwohl einige für die Sicherheit des Lagers wichtige Programme vorübergehend verlängert wurden, erklärte eine andere für die Verwaltung des Lagers wichtige Organisation, dass sie ihre Arbeit dort möglicherweise einstellen müsse. Die Organisation beschäftigt Hunderte syrische Mitarbeiter, die in den Lagern Lebensmittel, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Treibstoff und Zelte bereitstellen, sowie Sicherheitskräfte, die die Lagerhäuser bewachen. Die Schulen im Lager seien bereits geschlossen und auch einige Dienste für Frauen sind gefährdet (NYT 7.2.2025). Das Lager al-Hol ist von den Kürzungen der Finanzmittel besonders stark betroffen. Während der Hauptauftragnehmer weiterhin tätig ist, wurden vielen Organisationen, die im Lager arbeiten, die Mittel abrupt gekürzt, was zur Einstellung wichtiger Dienstleistungen führte. Die Koordination im Lager wird zwar fortgesetzt, aber wichtige Programme – darunter medizinische Versorgung, Bildung und Schutzdienste – sind weggefallen, sodass Zehntausende Lagerbewohner, darunter Frauen und Kinder, noch weniger Lebensgrundlagen haben (RefInt 1.5.2025). Tatsächlich gibt es fast keine humanitäre Hilfe mehr, es mangelt an Brot und medizinischer Versorgung, Bildungsprogramme wurden eingestellt und die soziale, medizinische und psychologische Unterstützung für die Bewohner wurde reduziert (AJ 25.2.2025). Die Arbeitsstopps führten zu chaotischen Zuständen in al-Hol. Am 25.1.2025 stellte ein Vertreter der DAANES und Leiter des Lagers fest, dass keiner der rund 300 von den USA finanzierten Blumont-Mitarbeiter zur Arbeit erschienen war, darunter auch das Sicherheitspersonal, das die Büros und Lagerhäuser bewachte. Lagerhäuser, in denen unter anderem Gas zum Kochen und Brot gelagert waren, wurden Berichten zufolge geplündert. Einige Tage nach dem Einfrieren der Mittel gewährte die US-Regierung Blumont eine Ausnahmegenehmigung, wodurch ein Teil der Mittel wieder freigegeben wurde. Im April jedoch strichen die USA auch die Mittel für eine NGO, die Lebensmittel in das Lager lieferte, für 24 Stunden, was die Trump-Regierung später als Fehler bezeichnete. Mit Anfang März 2025 hatte die US-Regierung mindestens 117 Millionen US-Dollar an humanitärer Hilfe für Projekte im Nordosten Syriens gekürzt, wobei ein Teil der Mittel bis Mai 2025 wieder bereitgestellt wurde (AI 20.5.2025). Trotz der Einstellung der Arbeit internationaler Organisationen in den Lagern al-Hol und ar-Roj erbringen lokale Organisationen in Zusammenarbeit mit der DAANES Dienstleistungen für beide Lager und stellen die Grundversorgung der Lagerbewohner sowie die Sicherheit in den Lagern sicher (Arabiya 13.2.2025).
Die meisten Inhaftierten möchten al-Hol so schnell wie möglich verlassen: 73 % schätzen die Wahrscheinlichkeit ihrer Rückkehr in ihre Heimatgebiete als hoch ein. Insbesondere Syrer geben jedoch die fehlende Genehmigung der Lagerleitung (59 %) und die Angst vor Gewalt oder Inhaftierung in ihren Heimatgebieten als Gründe dafür an, dass sie nicht abreisen können. Einige greifen auf Schleuserkontakte zurück oder sehen die Heirat als Fluchtmöglichkeit. Das wahrgenommene Risiko, von der Familie oder der Gemeinschaft abgelehnt zu werden, war relativ gering (UN Women 31.10.2025). Die DAANES haben am 23.1.2025 eine Entscheidung getroffen, die es denjenigen, die das Lager verlassen möchten, erlaubt, an ihren Wohnort zurückzukehren, sei es innerhalb Syriens oder im Irak. Kranke Personen haben dabei Vorrang (Arabiya 13.2.2025). Im Mai 2025 erzielte die DAANES eine Vereinbarung mit der syrischen Regierung in Damaskus über einen gemeinsamen Mechanismus zur Evakuierung syrischer Familien aus dem Lager al-Hol zurück in ihre Regionen (ANF 27.5.2025).
ar-Roj
Das Lager ar-Roj liegt in der Gemeinde al-Malikiya (Derek) im Gouvernement al-Hasaka (AAA 6.6.2023), nahe der syrisch-irakischen Grenze (Syria TV 5.4.2025) nordöstlich von al-Hasaka und Qamishli (NLM 8.4.2025). Im Jahr 2023 etwa lebten dort etwa 600 Familien mit insgesamt rund 2.500 Menschen, darunter irakische Flüchtlinge und syrische Vertriebene sowie ausländische Familien von Kämpfern westlicher und arabischer Herkunft, die früher zum IS gehörten (AAA 6.6.2023). Das Internierungslager ar-Roj im Nordosten Syriens, wird von der DAANES verwaltet (CEP 9.5.2025). Das Lager ist in zwei Bereiche unterteilt: einen für irakische Familien (72 Familien, 319 Personen, darunter Männer) und einen für andere ausländische Ehefrauen und Kinder von IS-Mitgliedern. Im Januar 2025 waren dort 774 Familien mit insgesamt 2.270 Personen untergebracht (CEP 9.5.2025). Es ist kleiner als das Lager al-Hol, jedoch herrschen dort ähnliche humanitäre und sicherheitspolitische Herausforderungen [Informationen über die Menschenrechtslage im Lager ar-Roj finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage / Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) / Menschenrechtslage in den Flüchtlingslagern] (Syria TV 5.4.2025). Einige Frauen berichten, dass sie vom Islamischen Staat verschleppt oder ausgebeutet wurden. Obwohl das Lager ar-Roj kleiner und besser ausgestattet ist als al-Hol, bleibt es ein Freiluftgefängnis (NLM 8.4.2025).
Fünf Projekte in ar-Roj wurden Anfang März aufgrund von Mittelkürzungen der US-Regierung eingestellt (AI 20.5.2025). Die vorübergehende Aussetzung aller US-Gelder für internationale Zusammenarbeit hatte verheerende Folgen, nicht nur in al-Hol, sondern in allen Lagern im Nordosten Syriens, darunter auch ar-Roj. Die USA waren stets der größte Geldgeber für diese Lager, sodass diese Gelder für das Überleben der dort lebenden Menschen unverzichtbar sind (NLM 8.4.2025). Die Lage ist für die Kurden und die von den USA geführte Koalition strategisch günstig, da es die Rückführung der Inhaftierten in ihre Heimatländer erleichtert. Dennoch zögern westliche Regierungen, als gefährlich eingestufte Personen zurückzunehmen, sodass die Rückführungen nur in begrenztem Umfang stattfinden (NLM 8.4.2025). Trotz der Bemühungen humanitärer Organisationen, Hilfe zu leisten, behindern Finanzierungsmangel und die sich verschlechternde Sicherheitslage eine wirksame Unterstützung (Syria TV 5.4.2025). Das Lager ar-Roj ist von den Ausfällen von US-Zahlungen nicht ganz so stark betroffen, wie al-Hol (ZDF 28.2.2025). Die sich verschlechternde humanitäre Lage, verursacht durch die Kürzung und Aussetzung der Hilfe durch USAID Anfang 2025, hat zu Einschränkungen bei der Grundversorgung mit Brot und Brennstoff geführt, wodurch das Leben der Inhaftierten unmittelbar gefährdet ist. Darüber hinaus trugen fehlende Mittel und die Reduzierung der Sicherheitskräfte, die das Lager bewachen, zu einer Zunahme der Fluchtversuche bei. So versuchten im Januar 2025 27 Personen zu fliehen, wurden jedoch festgenommen. Wie die Lagerleitung weiter mitteilte, sind Fluchtversuche keine Seltenheit. Die Fluchten werden organisiert: Frauen beobachten den Wachwechsel, suchen nach Schwachstellen im Zaun und kooperieren mit Schleusern rund um das Lager. Einige Frauen stehen möglicherweise in Kontakt zu ihren Ehemännern, die nun Teil der die Mehrheit der Regierung bildenden Ha'yat Tahrir ash-Sham (HTS) sind (CEP 9.5.2025).
Dank der geringeren Zahl von Inhaftierten hat die Lagerverwaltung von ar-Roj einen persönlicheren Überblick über die Inhaftierten als im viel größeren Lager al-Hol, das etwa 136 Kilometer vom Lager ar-Roj entfernt liegt. Dennoch ist die Identifizierung der dort inhaftierten Frauen aus mehreren Gründen schwierig. Das größte Hindernis ist das Fehlen überprüfbarer Identitätsdaten. Bei regelmäßigen Kontrollen stellt die Lagerverwaltung fest, dass inhaftierte Frauen im zweiten Sektor systematisch falsche Namen und Nationalitäten angeben. Dieses Problem verschärft sich in Fällen, in denen Frauen Kinder von mehreren Vätern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit haben. Darüber hinaus wechseln die Familien regelmäßig die nummerierten Zelte, in denen sie untergebracht sind, sodass die Verwaltung den Überblick über ihren Aufenthaltsort verliert. Viele inhaftierte Frauen vertrauen ihre Absichten bezüglich einer Rückführung oft nur offiziellen (Regierungs-)Delegationen an, nicht der Lagerverwaltung. Die Lagerverwaltung hat daher keine Ahnung, was einzelne Personen für die Zukunft planen (CEP 9.5.2025). Einer Lagerbewohnerin zufolge ist der wichtigste Grund, warum viele Frauen nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, die unterschiedliche Staatsangehörigkeit ihrer in Syrien gebeorenen Kinder (AAA 6.6.2023).
Das Verhalten der Frauen im Lager ändert sich je nach Sicherheitslage. Während des Regimewechsels und angesichts regelmäßiger türkischer Angriffe auf kurdisch verwaltete Gebiete neigten die Frauen dazu, sich zu organisieren, den Niqab zu tragen und die neuesten Nachrichten auf ihren eingeschmuggelten Fernsehern und Handys zu verfolgen. In ruhigeren Zeiten wirken die Frauen jedoch moderater (CEP 9.5.2025). Beamte erklären, dass nur farbige Niqabs [Niqab ist der Gesichtsschleier, der nur eine Partie für die Augen freilässt, Anm.] erlaubt sind, damit die Inhaftierten identifiziert werden können (NLM 8.4.2025).
Quellen […]
Palästinensische Flüchtlinge
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Nach dem Krieg im Jahr 1948 flüchteten Palästinenser nach Syrien (Disor 19.1.2025). Weitere Fluchtwellen folgten nach der Niederlage im Juni 1967, den Kämpfen im "Schwarzen September" 1970 in Jordanien und schließlich 2001 aus dem Irak nach der US-amerikanisch-britischen Invasion (BBC 14.5.2025).
Im Jahr 1949 registrierte das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East - UNRWA) etwa 80.000 Palästinenser, die nach Syrien geflohen waren. Im Jahr 2020 lag die Zahl der Palästinenser dort bei ca. 600.000. Dank der Gesetze konnten die Palästinenser am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben in Syrien teilnehmen und wurden so im Gegensatz zu den im Libanon lebenden Palästinenser ein Teil der Gesellschaft (Disor 19.1.2025). Vor dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs lebten in Syrien über 526.000 Palästinenser (MRG 1.2025). Laut der Menschenrechtsorganisation Action Group for Palestinians of Syria wurden in den 13 Jahren der syrischen Krise mehr als 4.000 Palästinenser getötet und mehr als 3.000 in den Foltergefängnissen des Regimes inhaftiert. Ihre Häuser sind ganz oder teilweise zerstört (Disor 19.1.2025). Anfang 2025 lebten nach Schätzungen von UNRWA 438.000 Palästinenser in Syrien, von denen 60 % mindestens einmal vertrieben worden waren und ca. 40 % weiterhin vertrieben blieben (MRG 1.2025; vgl. UNRWA 7.2025). Viele weitere Palästinenser leben in Syrien, sind jedoch nicht bei der UNRWA registriert oder registrierungsberechtigt. Daher ist die genaue Anzahl der in Syrien lebenden Palästinenser nicht bekannt (SyNat o.D.a).
Zehntausende Palästinenser wurden erneut vertrieben. Allein seit 2011 verließen etwa 150.000 palästinensische Flüchtlinge aufgrund der Sicherheits- und Wirtschaftslage Syrien (Disor 19.1.2025). Nach anderen Angaben haben 200.000 palästinensische Flüchtlinge Syrien verlassen, die meisten von ihnen aus Yarmouk. Sie verteilen sich auf den Libanon (23.000), Jordanien (21.000), die Türkei (14.000), Ägypten (3.500) und den Gazastreifen (350) (Syria TV 17.3.2025). Weitere Tausende sind in europäischen und anderen westlichen Ländern verteilt (AJ 30.12.2024). 90 % der Bewohner des Lagers Yarmouk wurden während der Belagerung vertrieben (Syria TV 17.3.2025).
Die Zahl der palästinensischen Flüchtlinge, die in der ersten Hälfte des Jahres 2025 nach Syrien zurückkehrten, belief sich auf über 29.000 und war damit mehr als doppelt so hoch wie die rund 14.000 Rückkehrer, die in den vorangegangenen fünf Jahren insgesamt registriert wurden. Die Unfähigkeit, die Miete am Fluchtort zu bezahlen, und der Wunsch nach Familienzusammenführung waren die Hauptgründe für die Rückkehr, selbst in Gebiete, in denen die Häuser teilweise zerstört und die öffentliche Infrastruktur stark beschädigt waren (UNRWA 7.2025).
Syrien hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) im Jahr 1969 unterzeichnet. Diese Verträge verpflichten den Staat zur Wahrung grundlegender Rechte, darunter Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, rechtlicher Anerkennung und Schutz vor willkürlicher Inhaftierung ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Rechtsstatus (CCR 18.7.2025). Im Jahr 1956 wurde das Gesetz Nr. 260 erlassen, das die Grundlage für die Behandlung von Flüchtlingen in Syrien bildet. Artikel 1 dieses Gesetzes besagt, dass Palästinenser, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Gesetzes in Syrien wohnten, in allen Belangen, wie Arbeit, Handel und Wehrpflicht als Syrer gelten, jedoch ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten (Zaytouna 4.2025). Für Palästinenser in Syrien, die oft keine volle Staatsbürgerschaft besitzen, aber gemäß Gesetz Nr. 260 einen langjährigen Wohnsitz haben, bekräftigen die oben erwähnten Verträge (Pakte) ihr Recht auf Teilhabe am zivilen und sozialen Leben (CCR 18.7.2025). Das Gesetz Nr. 260 gilt jedoch nicht für diejenigen, die während des Krieges von 1967 und des Konflikts in Jordanien 1970 in das Land geflohen waren. Dadurch können sie keine Arbeitserlaubnis erhalten und haben keinen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung. Außerdem müssen sie ihre Visa jedes Jahr erneuern (TNA 29.9.2025).
Die Palästinenser in Syrien genießen zwar weitgehende Rechte, dürfen allerdings weder wählen noch öffentliche Ämter bekleiden. Sie verfügen über eine zehn Jahre gültige, verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung und müssen für eine offizielle Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis beantragen (AA 30.5.2025). Im Allgemeinen haben Palästinenser in Syrien Zugang zu vielen Rechten, beispielsweise auf Bildung und Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, eigene Unternehmen und Bewegungsfreiheit innerhalb Syriens. Beschränkungen gibt es hinsichtlich der Menge an Eigentum und Ackerland, die sie erwerben dürfen (SyNat o.D.a). Palästinenser können nur Wohnraum erwerben, jedoch keine landwirtschaftlichen, industriellen oder gewerblichen Immobilien. Sie müssen eine Vereinbarung mit einem vertrauenswürdigen Syrer treffen und alles auf den Namen dieser Person eintragen lassen (DIS 9.12.2025a). Die Regierung hat diesbezüglich bisher keine Änderungen verkündet (AA 30.5.2025). Palästinensische Flüchtlinge sind gemäß dem Casablanca-Protokoll von der Einbürgerung als syrische Staatsangehörige ausgeschlossen (trotz ihres langjährigen Aufenthalts im Land), um ihr Recht auf Rückkehr nach Palästina zu schützen (SyNat o.D.a).
Die Angelegenheiten der palästinensischen Flüchtlinge in Syrien werden von zwei Behörden geregelt. Einerseits wurde für die Belange der palästinensischen Geflüchteten 1949 eine eigene Institution in Syrien geschaffen, die Allgemeine Behörde für palästinensisch-arabische Flüchtlinge (General Authority for Palestine Arabian Refugees - GAPAR) (Disor 19.1.2025; vgl. PalFor 29.3.2025). Diese Behörde ist seit 1958 dem syrischen Ministerium für Soziales und Arbeit unterstellt (PalFor 29.3.2025; vgl. Zaytouna 4.2025) und fungiert als Regulierungs- und Verwaltungsbehörde (PalFor 29.3.2025). GAPAR galt als strategisches Bindeglied zwischen der syrischen Regierung und der zweiten relevanten Behörde - UNRWA (Disor 19.1.2025). UNRWA ist für palästinensische Geflüchtete in Syrien sowie im Libanon, in Jordanien und im Gazastreifen zuständig und hat in Syrien den Auftrag, den palästinensischen Vertriebenen Gesundheits-, Bildungs-, Hilfs- und Sozialdienste zur Verfügung zu stellen (Disor 19.1.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge hat UNRWA palästinensische Flüchtlinge auf verschiedene Weise unterstützt. Aufgrund erheblicher Finanzierungsdefizite ist die Hilfe jedoch nicht in allen Bereichen gleichermaßen gegeben. Die Ernährungsunsicherheit unter palästinensischen Flüchtlingen hat sich weiter verschärft (MBZ 31.5.2025). UNRWA betreibt in Syrien 102 Schulen, 27 Zentren für medizinische Grundversorgung und 12 Gemeindezentren (Waad 6.2.2025). Aktivisten wiesen darauf hin, dass UNRWA seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bis einschließlich März 2025 keine finanzielle oder Nahrungsmittelhilfe geleistet hat, während viele Flüchtlinge schon im vergangenen Jahr keine Unterstützung erhalten haben. Auch im Gesundheitswesen ist es zu einer erheblichen Einschränkung von Operationen und Behandlungen gekommen, und die Mitarbeiter der Bildungsabteilung seien nicht fest angestellt (PRP 20.3.2025). Die palästinensischen Flüchtlinge in Syrien sind auf UNRWA angewiesen, um Bildung, Gesundheitsversorgung und Nahrungsmittelhilfe zu erhalten, da sie unter Ressourcenmangel, hoher Armut und Vertreibung aufgrund des anhaltenden Konflikts leiden (Syria TV 17.3.2025). Obwohl die neue Regierung keine ausdrücklichen Beschränkungen für UNRWA verhängt hat, hat sie der Organisation weder Hilfe angeboten noch Sonderregelungen gewährt (Waght 29.4.2025).
Die GAPAR in Damaskus hat ihre Arbeit eingestellt, nachdem ihr Büro in der Nacht des Sturzes des syrischen Regimes am 8.12.2024 ausgeraubt worden war (PRP 28.1.2025). Dies führte zu einer schweren Krise für die mit dieser Einrichtung verbundenen Pensionisten, die ihre Pensionen von der staatlichen Sozialversicherung beziehen (Waght 29.4.2025). Palästinensische Flüchtlinge berichteten, dass sie aufgrund dieser Unterbrechung wichtige Formalitäten wie die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Abmeldeformalitäten nicht erledigen können (PRP 28.1.2025).
Die Übergangsregierung lässt öffentliche Kundgebungen zur Unterstützung für Gaza zu (Arab 24.3.2025). Die neue Führung berief Palästinenser trotz fehlender Staatsbürgerschaft in Schlüsselpositionen, wie etwa im Energieministerium (Disor 19.1.2025). Eine humanitäre Organisation, die im September 2025 von der dänischen Einwanderungsbehörde befragt wurde, hatte seit dem Sturz der Assad-Regierung keine Veränderung in der Haltung der syrischen Behörden gegenüber Palästinensern festgestellt. Die vorherige Regierung hatte Palästinenser unterstützt, und diese Haltung wird von der aktuellen Regierung beibehalten (DIS 9.12.2025a).
Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gibt es keine Hinweise darauf, dass palästinensische Flüchtlinge in Syrien im Alltag generell schwerwiegender Diskriminierung ausgesetzt sind (MBZ 31.5.2025). Laut einer von der dänischen Einwanderungsbehörde befragten humanitären Organisation können sich palästinensische Flüchtlinge frei bewegen und überall in Syrien aufhalten, und bislang wurden keine Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Status beobachtet. Ebenso gibt es keine Berichte darüber, dass palästinensische Flüchtlinge an Checkpoints anders behandelt werden als Syrer. Sie müssen – wie Syrer – keine Dokumente vorzeigen, um Zugang zu UNRWA-Lagern zu erhalten. In einigen Lagern gibt es Kontrollpunkte der Regierung, aber auch dort wurden keine Probleme gemeldet (DIS 9.12.2025a).
Palästinenser verfügen über eigene Dokumente, wie beispielsweise einen speziellen Ausweis für palästinensische Flüchtlinge und das palästinensische Reisedokument. Dieses gilt wie ein Reisepass und wird Palästinensern ausgestellt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Syrien haben (SyNat o.D.a). Im Zuge einer Verwaltungsreform dürfte es zu einer Änderung der rechtlichen Einstufung von palästinensischen Flüchtlingen gekommen sein. In offiziellen Dokumenten wird anstelle von wie bisher "syrischer Palästinenser" nun der Status "palästinensischer Einwohner" vermerkt. In den vergangenen Jahren wurde palästinensischen Flüchtlingen der Status "syrischer Palästinenser" gewährt, um ihre rechtliche Situation zu regeln und ihre Bürgerrechte zu gewährleisten (SOHR 13.7.2025b). Laut Menschenrechtsquellen hat ein neues Programm zu grundlegenden Änderungen in einigen Datensätzen geführt, darunter die Streichung der Spalte "Datum der Asylgewährung". Beobachter sind der Ansicht, dass die Aufhebung des "Flüchtlingsdatums" rechtliche Auswirkungen auf den Status palästinensischer Flüchtlinge in Syrien haben könnte, insbesondere da dieses Datum mit der Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 260 von 1956 verbunden ist (ActionPal 11.7.2020). Anstelle des Namens des syrischen Gouvernements wird "Ausländer" eingetragen, wodurch die geografische Zugehörigkeit vollständig aus den Geburtsregistern gestrichen wurde. Die Staatsangehörigkeit wird anstatt mit "palästinensisch-syrisch" mit "palästinensisch mit Wohnsitz in Syrien" angegeben (ZAW 10.7.2025). Die Action Group for Palestinians in Syria spricht von einem technischen Fehler. Die Regierung hat bestätigt, dass die zuständigen Behörden damit begonnen haben, die Personenstandsdaten der betroffenen Bürger zu korrigieren. Die falsche Einstufung sei auf einen technischen Fehler in einem neuen Verwaltungsprogramm zurückzuführen, das flächendeckend zur Aktualisierung von Daten eingeführt wurde (ActionPal 11.7.2020).
Palästinenser können wie unter dem vorherigen Regime normal nach Syrien einreisen, ohne Genehmigungen oder Bestechungsgelder (Noon Post 30.1.2025). Palästinensische Flüchtlinge aus Syrien dürfen in der Regel wieder nach Syrien einreisen, und es gibt keine Berichte darüber, dass ihnen die Einreise verweigert wurde. Palästinensische Flüchtlinge dürfen sogar mit einem abgelaufenen Reisedokument für palästinensische Flüchtlinge nach Syrien einreisen. Sowohl bei GAPAR registrierte Personen als auch nicht registrierte palästinensische Flüchtlinge (die in Syrien geboren sind und vor ihrer Ausreise de facto ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Syrien hatten) dürfen einreisen. Selbst diejenigen, die nicht über die erforderlichen offiziellen Dokumente verfügen, können einreisen, sofern sie nachweisen können, dass sie in Syrien geboren sind und zuvor dort gelebt haben. Offiziell müssen bei der GAPAR registrierte palästinensische Flüchtlinge aus Syrien ein Dokument vorlegen, das ihren Wohnsitz in Syrien belegt, um einreisen zu dürfen. Nicht registrierte Personen sind auf die palästinensische Botschaft angewiesen, um Dokumente auszustellen, die ihren Status als palästinensische Flüchtlinge bestätigen, aber solche Dokumente werden von der neuen syrischen Regierung nicht vollständig anerkannt, und verschiedene staatliche Stellen wenden unterschiedliche Ansätze für Dokumente an, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden. In der Praxis wenden die Behörden diese Einreisebestimmungen jedoch großzügig an und gestatten beiden Kategorien auf die eine oder andere Weise die Einreise nach Syrien. Eine von der dänischen Einwanderungsbehörde befragte humanitäre Organisation stellte fest, dass es keine formellen gesetzlichen Bestimmungen oder offiziellen Vorschriften zu dieser Angelegenheit gib (DIS 9.12.2025a).
Am 28.9.2025 forderte die syrische Regierung alle Palästinenser in Syrien auf, sich bei den Behörden registrieren zu lassen, um die jahrzehntelange Staatenlosigkeit von Zehntausenden palästinensischer Flüchtlinge zu beenden. In einem Rundschreiben erklärte die GAPAR, dass sie nicht registrierten Palästinensern erstmals die Möglichkeit gebe, offizielle syrisch-palästinensische Dokumente zu erhalten. Registrierungsanträge müssen zusammen mit den erforderlichen Dokumenten und Unterlagen entweder bei der Behörde oder bei ihren Provinzstellen eingereicht werden. Zu den Registrierungsbedingungen gehört die Verpflichtung, eine gültige Aufenthaltskarte des Innenministeriums zu besitzen, was einem Anwalt zufolge die meisten Menschen ausschließen würde (TNA 29.9.2025). Von besonderer Bedeutung sind die Palästinenser ohne Ausweis. Der Begriff "Palästinenser ohne Ausweis" wird üblicherweise für Palästinenser verwendet, die weder bei der UNRWA, noch beim UNHCR oder den Behörden des Landes, in dem sie leben, registriert sind (SyNat o.D.a).
Viele palästinensische Flüchtlinge, deren Kinder in der Türkei, im Libanon und anderen Ländern geboren wurden, haben aufgrund fehlender Aufenthaltsgenehmigungen oder amtlicher Dokumente erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Geburtsurkunden oder der Registrierung ihrer Kinder beim Standesamt (ActionPal 12.9.2020).
Mehr als 80 % der palästinensischen Flüchtlinge in Syrien leben unterhalb der Armutsgrenze und sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (TNA 29.9.2025). Eine humanitäre Organisation schätzte, dass die Zahl der unterhalb der Armutsgrenze lebenden palästinensischen Flüchtlinge bei über 91 % liegt. Ähnlich ist die Situation jedoch bei Syrern, von denen etwa 90 % unterhalb der Armutsgrenze leben (DIS 9.12.2025a). Die Unsicherheit bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln nahm stark zu und stieg von 56 % im Jahr 2023 auf 63 % im Jahr 2024 und erreichte 92 % im Jahr 2025 (UNRWA 7.2025).
Palästinensische Flüchtlingslager
Die palästinensischen Flüchtlinge sind auf 15 Lager verteilt, darunter die bekanntesten Lager Yarmouk, Khan ash-Sheih, Jaramana, as-Sabina, al-Husseinia, an-Nayrab, Dar'aa und Handarat, sowie palästinensische Siedlungen in syrischen Städten wie al-Amin in Damaskus und Muzayrib in Dar'aa (Syria TV 17.3.2025). Es gibt neun offizielle Flüchtlingscamps in Dar'aa, Homs, Hama, an-Nayrab, Sayyida Zaynab, Jaramana, Khan ash-Sheih, Khan Dannoun und as-Sabina gibt, sowie drei inoffizielle Flüchtlingscamps in ar-Raml in Latakia, 'Ayn at-Tall nordöstlich von Aleppo und Yarmouk in Damaskus (Disor 19.1.2025; vgl.AJ 30.12.2024). In Syrien gibt es zwölf von UNRWA betreute Lager für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA 7.2025). Die Dienstleistungen von UNRWA werden in den Lagern erbracht, während UNRWA in informellen Siedlungen nur eine begrenzte Auswahl an Dienstleistungen anbietet, die auf die jeweilige Siedlung zugeschnitten sind. Daher müssen palästinensische Flüchtlinge, die außerhalb der Lager oder in informellen Siedlungen leben, in denen UNRWA nicht ihr gesamtes Dienstleistungsangebot bereitstellt, entweder zu den Lagern reisen, um diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, oder sich auf die öffentlichen Dienstleistungen der syrischen Behörden verlassen (DIS 9.12.2025a).
Die palästinensischen Lager leiden unter dem Fehlen einer klaren Führung und unter unerträglichen Lebensbedingungen. Zuvor hatten der Islamische Dschihad und die Hamas (über die palästinensische Entwicklungsbehörde) eine zentrale Rolle bei der Versorgung der palästinensischen Lager in Syrien gespielt. Mit der Schließung der Büros der Fraktionen, insbesondere der Zentren, die Gesundheits- und Bildungsdienste anbieten, wurde der Bevölkerung ein schwerer Schlag versetzt. Das Verbot der Aktivitäten des Islamischen Dschihad führte zur Einstellung der Transporte für die Flüchtlinge aus dem Lager Yarmouk sowie der Suppenküchen, die die hungernden Menschen versorgten (Waght 29.4.2025). Die Lager Yarmouk, Khan ash-Sheih, Dar'aa und Handarat gehören zu den am stärksten zerstörten Lagern. Sie wurden direkt angegriffen (PalInfo 31.12.2024). Das Ausmaß der Zerstörung in den Lagern beträgt 80 % in Handarat und Dar'aa, 40 % in Yarmouk, 30 % in Khan ash-Sheih (Syria TV 17.3.2025). Die Lebensbedingungen in diesen Lagern sind hart. Viele Familien leben in Unterkünften ohne Türen oder Fenster, die nur durch Plastikplanen einen minimalen Schutz vor den Elementen bieten. Sanitäranlagen haben oft keine Türen, sodass jegliche Privatsphäre fehlt. Diese Zustände bestehen fort, weil sich die betroffenen Familien keine Mietunterkünfte an anderen Orten leisten können (DIS 9.12.2025a). Nach dem Sturz der Assad-Regierung hat sich - wie in anderen Regionen Syriens auch - die Versorgungslage in den Lagern verschlechtert. Die Stromversorgung wurde auf zwei bis drei Stunden pro Tag reduziert. Die Probleme mit der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung blieben ohne grundlegende Lösungen, und es kam zu einem neuen Problem in Form von Müllansammlungen aufgrund des Mangels an Reinigungskräften (PalFor 29.3.2025). Palästinensische Flüchtlinge kehren allmählich in die Lager zurück, die nach wie vor durch nicht explodierte Kampfmittel verseucht und von Trümmern und weitreichender Zerstörung von Wohnhäusern betroffen sind. Diese Rückkehr erfolgt eher aus Notwendigkeit als aus freier Entscheidung, da sich viele von ihnen ein Leben außerhalb der Lager nicht mehr leisten können (DIS 9.12.2025a).
Die syrischen Behörden sind für die Sicherheit innerhalb der Lager zuständig, da dies nie Teil des Mandats von UNRWA war. In einigen Lagern, wie an-Nayrab und Yarmouk, gibt es Polizeistationen und Sicherheitskräfte. Allerdings entsprechen die Polizeidienste und der Schutz in den Lagern nicht dem Niveau in wohlhabenden Gebieten wie Mezzeh in Damaskus. Grundsätzlich können palästinensische Flüchtlinge in den Lagern Straftaten bei der Polizei melden und um Schutz bitten, jedoch sind die Kapazitäten dieser Dienste nach wie vor begrenzt. Diese Situation hängt nicht damit zusammen, ob eine Person Palästinenser ist oder dass es sich um ein palästinensisches Lager handelt. Die Polizeidienste in ärmeren Gebieten sind im ganzen Land im Allgemeinen gleich (DIS 9.12.2025a). Nach dem Sturz der Assad-Regierung ging die Polizeipräsenz in den palästinensischen Lagern zurück (PalFor 29.3.2025).
Das Lager Yarmouk ist das flächenmäßig größte Lager (BBC 14.5.2025). Es wurde 1957 auf einer Fläche von 2,1 Quadratkilometern gegründet und gilt als größtes palästinensisches Lager in den fünf von UNRWA betreuten Gebieten (Westjordanland einschließlich Ostjerusalem, Gazastreifen, Jordanien, Libanon und Syrien) (AJ 30.12.2024). Im Jahr 2013 wurde Yarmouk zum Schauplatz heftiger Kämpfe zwischen syrischen Rebellen und der Armee des damaligen Präsidenten Bashar al-Assad, die beide an der Seite verbündeter palästinensischer Gruppierungen kämpften. Nachdem das Lager in die Hände der Opposition gefallen war, wurde es belagert und zu einem bevorzugten Ziel der Luftwaffe al-Assads und der ihn unterstützenden russischen Jets. Im Jahr 2015 überrannte die Terrorganisation Islamischer Staat (IS) das Lager (MEE 18.12.2024). Das Lager Yarmouk, zu dem während des Konflikts nur eingeschränkter Zugang bestand, ist nun wieder zugänglich. Die palästinensischen Flüchtlinge haben begonnen, in das Lager zurückzukehren, in dem Schulen, Gesundheitseinrichtungen und andere wichtige Infrastrukturen zuvor zerstört worden waren. Trotz der umfangreichen Schäden in der Region planen viele Familien die Rückkehr in ihre Häuser, vor allem aufgrund der hohen Mietkosten in der Hauptstadt, wo sie während des Konflikts Zuflucht gesucht hatten. Derzeit leben etwa 9.000 Menschen im Lager (DIS 9.12.2025a).
Das Lager Khan ash-Sheih befindet sich ca. 27 km südwestlich von Damaskus. Das Khan, das ursprünglich als Karawanserei gebaut wurde, wurde im Jahr 1949 zu einem Zufluchtsort für die erste Welle von palästinensischen Flüchtlingen, die vor dem Konflikt flohen. Vor dem Bürgerkrieg in Syrien lebten ca. 20.000 palästinensische Flüchtlinge im Lager. Bis 2016 sank die Zahl auf 2.000 Flüchtlinge, und stieg danach wieder an. Im Jahr 2022 lebten 16.000 Personen in dem Camp (UNRWA o.D.).
UNRWA hat das Hilfsgüterverteilungszentrum und die Krankenstation im Lager Sayyida Zaynab südlich der Hauptstadt Damaskus geschlossen (Waad 23.1.2025).
Der Mangel an Finanzmitteln stellt derzeit eine erhebliche Herausforderung für die Leistungsfähigkeit von UNRWA dar. Das Notfallprogramm ist davon besonders betroffen, was dazu führt, dass Notfallmaßnahmen – wie Bargeldhilfen, Lebensmittel oder Non-Food-Artikel – nur teilweise oder in einigen Fällen gar nicht durchgeführt werden können. Der Finanzierungsengpass hat weitreichende Auswirkungen auf die Dienstleistungen von UNRWA. Im Allgemeinen hat die Kürzung der Finanzmittel zu Einschränkungen der Unterstützung im medizinischen Bereich, bei der Bildung und Rechtshilfe geführt. Zusätzlich zu den Auswirkungen auf die Erbringung von Dienstleistungen betrifft der Finanzierungsengpass auch etwa 2.500 lokale UNRWA-Mitarbeiter, von denen viele unter Stress und Unsicherheit hinsichtlich ihrer zukünftigen Beschäftigung und finanziellen Sicherheit leiden. Von diesen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie weiterhin an vorderster Front stehen, sich in den Gemeinden engagieren und Dienstleistungen erbringen, doch sie wissen nicht, ob sie ihre Gehälter erhalten oder ob ihre Verträge verlängert werden (DIS 9.12.2025a).
Die von UNRWA in den Lagern angebotenen Dienstleistungen umfassen ein landesweites Programm zur medizinischen Grundversorgung, ein Grundbildungsprogramm für die Klassen 1 bis 9, ein Programm zur Verbesserung der Lagerbedingungen (Sanitärversorgung, Hygiene und Abfallentsorgung) sowie ein Schutzprogramm, das sich mit verschiedenen Bereichen befasst, darunter geschlechtsspezifische Gewalt, Kinderschutz, internationaler Schutz und Risiken im Zusammenhang mit explosiven Kriegsresten, die nach wie vor eine große Herausforderung im Land darstellen. Es liegt in der Verantwortung der syrischen Regierung, Infrastruktur, Strom, Abwasserentsorgung und andere öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen. Diese grundlegenden Dienstleistungen sind im Allgemeinen unzureichend, nicht nur in den Lagern, sondern in ganz Syrien (DIS 9.12.2025a).
Palästinensische Gruppierungen
Die Palästinensische Befreiungsarmee wurde 1965 gegründet. Der Dienst in der Armee ist für alle palästinensischen Flüchtlinge über 19 Jahre obligatorisch und dauerte ursprünglich zweieinhalb Jahre, wurde dann auf zwei Jahre und schließlich auf eineinhalb Jahre verkürzt. Was für die syrische Armee gilt, gilt auch für die Mitglieder der Palästinensischen Befreiungsarmee in Bezug auf Dienst und Verpflichtungen. Zusätzlich zu ihrem Dienst in dieser Armee schlossen sich große Gruppen palästinensischer Flüchtlinge den mit dem Regime verbundenen palästinensischen Fraktionen an, die ihren Sitz in Syrien hatten, und beteiligten sich in einer Phase an den vom Regime in Syrien geführten Militäroperationen (AJ 30.12.2024). Die Palästinensische Befreiungsarmee war dem syrischen Generalstab unterstellt (Araby 16.12.2024b).
Die palästinensischen Gruppierungen haben eine lange Geschichte in Syrien, doch ihre politische und militärische Präsenz war stets von ihren Beziehungen zur herrschenden Macht abhängig. So wurde beispielsweise die Bewegung Fatah al-Intifada 1983 mit Unterstützung von Hafez al-Assad nach dessen Zerwürfnis mit Yassir Arafat gegründet. Im Gegensatz dazu verließ die Hamas Syrien 2011, nachdem sie jahrzehntelang politische und militärische Unterstützung vom Regime erhalten hatte. Vor dem Sturz des früheren Regimes gehörten zu den prominentesten palästinensischen Gruppierungen in Syrien: Volksfront zur Befreiung Palästinas – Generalkommando, Islamischer Dschihad, Fatah al-Intifada (spaltete sich 1983 von Fatah ab), Volksfront zur Befreiung Palästinas, Demokratische Front zur Befreiung Palästinas (BBC 14.5.2025). Historisch gesehen hatten die palästinensischen Fraktionen in Syrien großes militärisches und politisches Gewicht und beeinflussten über Jahrzehnte hinweg die gesamte palästinensische Politik. Im Laufe der Jahre bauten die palästinensischen Gruppierungen in Syrien parallele Organisationen auf, die ihren Gemeinschaften Dienstleistungen wie Bildung, öffentliche Bibliotheken, Gesundheitsversorgung und Kindergärten anboten. Diese Dienstleistungen dienten auch als Rekrutierungsinstrument, um weitere Mitglieder, Anhänger und Kämpfer zu gewinnen, was zu einem Wettbewerb zwischen den Fraktionen um die Bereitstellung von Dienstleistungen führte (Arab 24.3.2025). 5 % des Gehalts palästinensischer Beamter wurden an die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) [eine palästinenische Organisation Anm.] abgeführt. Viele Jahre lang - bis zu dem Sturz des Regimes - floß dieses Geld in die Taschen des Assad-Regimes (Vater und Sohn) (Araby 16.12.2024b). Nach dem Ausbruch der Revolution im Jahr 2011 spalteten sich die palästinensischen Flüchtlinge in Syrien in Anhänger und Gegner des Assad-Regimes. Einige beteiligten sich an der friedlichen Bewegung gegen die Herrschaft des Assad-Regimes an der Seite des syrischen Volkes, während andere sich der bewaffneten Bewegung der Freien Syrischen Armee anschlossen, um sich der Militärmaschinerie des Regimes entgegenzustellen (Noon Post 16.2.2025).
Eine der wesentlichen Bedingungen der USA für die Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien, der die neue Regierung zugestimmt hat, ist die Bekämpfung der palästinensischen Fraktionen auf syrischem Gebiet (Waght 29.4.2025). Die neuen Behörden haben die traditionelle palästinensische politische Struktur, die sich über Jahrzehnte unter dem Assad-Regime entwickelt hatte, zerschlagen, um die Präsenz dieser Gruppen in Syrien einzuschränken und sie in zivilgesellschaftliche Organisationen umzuwandeln (Arab 24.3.2025). Nach dem Sturz des Assad-Regimes verpflichtete die neue Regierung alle palästinensischen Gruppierungen mit Verbindungen zu al-Assad, sich aufzulösen und ihre Waffen, insbesondere schwere Waffen, abzugeben (Noon Post 30.1.2025). Sie schloss Büros, beschlagnahmte Waffen und Lager der Volksfront zur Befreiung Palästinas – Generalkommando und der Fatah al-Intifada. Die neue Regierung gestattete den Büros der Gruppierungen Islamischer Dschihad, Volksfront zur Befreiung Palästinas, Demokratische Front zur Befreiung Palästinas, Fatah und Hamas geöffnet zu bleiben (Arab 24.3.2025). Einer arabischsprachigen Zeitung zufolge hat sich die neue Regierung nicht in die Arbeit palästinensischer zivilgesellschaftlicher Organisationen eingemischt und palästinensische Wohltätigkeits- und Hilfsorganisationen haben ihre Arbeit in palästinensischen Lagern und Gemeinden in Syrien fortgesetzt (Noon Post 30.1.2025).
Der Sturz des Assad-Regimes bedeutete nicht das Ende der prekären Lage der Palästinenser in Syrien. Zwar stehen sie zum ersten Mal seit Menschengedenken nicht mehr unter der direkten Überwachung der Palästinensischen Abteilung oder von Damaskus kontrollierten Fraktionen, doch sind die Palästinenser in Syrien angesichts des Übergangsprozesses in ihrem Land weiterhin von großer Unsicherheit geprägt (CCR 18.7.2025).
Am 26.9.2025 wurde gemäß der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte ein Bewohner des Lagers an-Nayrab aus unbekannten Gründen von Sicherheitskräften erschossen. Während der Beerdigung des jungen Mannes kam es im Lager zu Demonstrationen. Unbekannte Personen entführten daraufhin zwei Mitglieder der Allgemeinen Sicherheit [Innere Sicherheit Anm.] und bedrohten sie mit Messern. Nach dem Vorfall drangen ein gepanzertes Fahrzeug und eine Reihe von Armee- und Sicherheitskräften in das Lager ein und begannen, sich in der Umgebung zu positionieren, während Patrouillen der Allgemeinen Sicherheitskräfte und des Verteidigungsministeriums in das Gebiet vorrückten (SOHR 29.9.2025).
Quellen […]
Staatenlose
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Schätzungen zufolge sind es bis zu 3 % der syrischen Bevölkerung, die staatenlos sind (EWS 22.5.2025). Staatenlosigkeit ist in Syrien kein neues Phänomen. Bereits vor der aktuellen Krise gab es in Syrien staatenlose Personen aufgrund von Lücken in der Anwendung des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder aufgrund des Verlusts oder Entzugs der Staatsangehörigkeit. Ende 2015 schätzte UNHCR die Zahl der staatenlosen Personen in Syrien auf 160.000. In dieser Zahl sind jedoch die Palästinenser im Land (von denen es etwa eine halbe Million gibt) nicht enthalten (SyNat o.D.a). Einem Bürgerrechtler zufolge hat sich die Krise nach dem Krieg verschärft, insbesondere durch nicht registrierte Geburten von syrischen Müttern aus nicht registrierten Ehen oder aufgrund des Verlusts des Vaters durch Kämpfe, Verhaftung oder Vertreibung (AJ 28.5.2025).
Mit der Besetzung eines palästinensischen Flüchtlings als Ölminister wurde zum ersten Mal eine staatenlose Person in ein Ministeramt erhoben (EWS 22.5.2025).
Staatenlose Kurden (Ajanib und Maktoumin)
Die Präsenz einer staatenlosen kurdischen Bevölkerung in Syrien geht auf die Volkszählung in al-Hasaka im Jahr 1962 zurück. Bei dieser Volkszählung der Regierung mussten sich diejenigen, die im nördlichen Gebiet von al-Haska lebten, registrieren lassen und durch Dokumente nachweisen, dass sie seit den 1920er-Jahren in diesem Gebiet lebten. Als Ergebnis dieser Volkszählung wurden die in diesem Gebiet lebenden Kurden in drei Gruppen unterteilt: Diejenigen, welche die Registrierungsanforderungen erfüllten und ihre Staatsbürgerschaft behielten. Diejenigen, die sich registrieren wollten, aber die Registrierungsanforderungen nicht erfüllten und daher ihre Staatsbürgerschaft verloren. Diese wurden als Ajanib-Kurden bezeichnet und erhielten eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer (SyNat o.D.a). Sie erhielten einen roten Ausweis, der sie als "Ausländer" kennzeichnete (SAV 5.10.2025). Die dritte Gruppe bildeten diejenigen, die nie versucht hatten, sich zu registrieren, und aus dem syrischen Registrierungssystem gestrichen wurden (SyNat o.D.a).
Nach Angaben einer Quelle beschreibt der Rechtsbegriff "Maktoumin" Menschen, die in Syrien geboren wurden, aber nicht im Melderegister eingetragen sind und daher keine offiziellen Dokumente besitzen, die ihre rechtliche Existenz als Individuen belegen (AJ 28.5.2025). Nach anderen Angaben ist der Status der Maktoumin al-Qaid (Nicht-registrierte) (SAV 5.10.2025) bzw. Maktoumin-Kurden erblich, sodass die Nachkommen der Ajanib- und Maktoumin-Kurden ihre Staatenlosigkeit erbten (SyNat o.D.a). Der Umgang mit Ergebnissen der Volkszählung in al-Hasaka im Oktober 1962 bleibt bisher ungelöst (AA 30.5.2025).
Im Gouvernement al-Hasaka gab es bereits vor der Revolution viele Maktoumin unter den Kurden (AJ 28.5.2025). Es gibt keine genauen Daten darüber, wie viele staatenlose Kurden vor dem Konflikt in Syrien lebten, aber die Zahl wurde auf 160.000 bis 300.000 geschätzt. Allerdings stellen staatenlose Kurden nur eine Minderheit der kurdischen Bevölkerung in Syrien dar (SyNat o.D.a). Es ist wahrscheinlich, dass diese Bevölkerungsgruppe im Laufe des Konflikts gewachsen ist (NRC 2.7.2025).
Die Verabschiedung des Dekrets Nr. 49 im Jahr 2011 durch al-Assad gab Tausenden von staatenlosen Kurden die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit zu erwerben (SyNat o.D.a). Dennoch blieben große Lücken bestehen, und Zehntausende von Menschen litten weiterhin - insbesondere Maktoumin (SAV 5.10.2025). Die derzeitigen Behörden haben die syrische Staatsbürgerschaft der Ajanib, die 2011 von der früheren Regierung eingebürgert wurden, nicht widerrufen. Die Situation der Maktoumin bleibt jedoch weiterhin ungelöst (DIS 9.12.2025a).
Maktoumin können nach Syrien einreisen, wenn sie Dokumente vorlegen können, die belegen, dass sie aus Syrien stammen. Dies kann beispielsweise durch Vorlage einer Erklärung des Mukhtar (lokaler Bürgermeister) ihres Herkunftsortes erfolgen, in der bestätigt wird, dass die betreffende Person vor ihrer Ausreise aus Syrien dort gewohnt hat. Diese Anforderung gilt für alle Botschaften (DIS 9.12.2025b).
Aufgrund der anhaltenden Diskriminierung sind staatenlose Kurden wahrscheinlich ärmer als der durchschnittliche Syrer. Der Zugang zu Bildung ist für diese Gemeinschaft, insbesondere für die Maktoumin-Kurden, laut zahlreichen Berichten problematisch, was wahrscheinlich zu einem deutlich niedrigeren Bildungsniveau geführt hat (SyNat o.D.a). Laut einem kurdischen Aktivisten werden den Angehörigen dieser Gruppe weiterhin Grundrechte verweigert, darunter die Möglichkeit, eine Sekundarschulausbildung abzuschließen (DIS 9.12.2025a).
Am 4.10.2025 wurde in der Stadt al-Hasaka eine unabhängige Menschenrechtsinitiative namens "Stateless Victims Network" ins Leben gerufen, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Recht auf Staatsbürgerschaft zu fordern. Zu den Aktivitäten des Netzwerks gehören Rechtsschutz, Dokumentation, Erinnerungskultur, Interessenvertretung, Gesetzesreformen, Einbeziehung des Themas in Übergangsjustizmechanismen, Kapazitätsaufbau, Entwicklung von Partnerschaften und frühzeitige Überwachung von Fällen, um Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (NPA 4.10.2025).
Obwohl die Demokratische Autonome Administration Nord- und Ostsyriens (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) von der syrischen Regierung ausgestellte Dokumente anerkennt, hat sie bestimmte alternative Formen von Ersatzdokumenten entwickelt, um den Lücken für diejenigen zu begegnen, die über keine solchen Dokumente verfügen (d. h. Personen, die keinen Zugang zu neuen Dokumenten haben und/oder verlorene Dokumente nicht ersetzen können). Gleichzeitig hat die DAANES nie versucht, das Monopol der syrischen Regierung auf die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsdokumenten in Frage zu stellen, mit ihr zu konkurrieren oder sie zu beeinflussen, und scheint zu akzeptieren, dass nur der Zentralstaat für die Ausstellung von Staatsangehörigkeits- und Staatsbürgerschaftsdokumenten zuständig sein kann (CCST 3.10.2023). In einigen Fällen haben DAANES-Dokumente staatenlosen Personen oder Personen, die aus anderen Gründen keine Dokumente der ehemaligen syrischen Regierung erhalten konnten, dabei geholfen, ihre Identität und ihren Wohnsitz in Nordostsyrien nachzuweisen. Staatenlose Kurden, palästinensische Flüchtlinge aus Syrien und alle Personen, deren Vater kein registrierter Syrer ist, konnten Berichten zufolge einige, jedoch nicht alle DAANES-Dokumente erhalten. Zu den Dokumenten, die sie Berichten zufolge erhalten konnten, gehören Personalausweise, befristete Familienausweise und Wohnsitznachweise (NRC 2.7.2025). Die DAANES hat in ihren Gründungsdokumenten und den darauf folgenden Gesetzen definiert, wer als Untertan ihres Regierungsprojekts gilt. Dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung der staatenlosen Kurden, die historisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen waren (CCST 3.10.2023).
Andere Staatenlose
Über die Kurden hinaus erstreckt sich das Risiko der Staatenlosigkeit auch auf andere Gruppen, wie Kinder syrischer Mütter, deren Vaterschaft unbekannt ist oder nicht nachgewiesen werden kann, Kinder, die im Ausland oder in Gebieten außerhalb der Kontrolle der Regierung geboren wurden, nicht registrierte Ehen, bestimmte nomadische Gemeinschaften mit saisonaler Mobilität, Familien von Vermissten und Opfer sexueller Gewalt. All diesen Fällen ist gemeinsam, dass unvollständige gesetzliche Bestimmungen, eine überlastete Bürokratie und ein Erbe der Stigmatisierung zusammenkommen – Faktoren, die letztlich auf das Kind zurückfallen (SAV 5.10.2025).
Nach syrischem Recht können Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an Kinder weitergeben, wenn der Vater Ausländer ist. Die neue Regierung hat das Gesetz bisher nicht geändert. Selbst in Idlib, wo die jetzt die Zentralregierung stellende Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) zwischen 2017 und 2024 regierte, wurde diese Ungleichheit nicht beseitigt (Qantara 26.8.2025). Die Anzahl von vereinzelten Staatenlosen dürfte realtiv gering sein (SyNat o.D.a). Zu den Fällen von Staatenlosigkeit gehören Kinder ausländischer, unbekannter oder staatenloser Väter (SyNat o.D.a). Es gibt keine offiziellen Statistiken darüber, wie viele Ehen zwischen syrischen Frauen und ausländischen Kämpfern geschlossen wurden, Schätzungen gehen von Tausenden aus. Im Jahr 2018 dokumentierte die syrische Nachrichtenseite Enab Baladi etwa 1.750 solcher Ehen. Insgesamt wurden 1.826 Kinder in diesen Ehen geboren (Qantara 26.8.2025). Der anhaltende Konflikt hat diese Probleme noch verschärft, da Dokumente verloren gegangen sind oder zerstört wurden und viele Kinder außerhalb der offiziellen Registrierungssysteme geboren wurden (EWS 22.5.2025).
Staatenlosigkeit ist nicht nur eine Frage fehlender Dokumente, sondern betrifft Kinder, die keinen Schulplatz oder kein Abschlusszeugnis bekommen, weil sie nicht registriert sind, Mütter, die ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weitergeben können, Menschen, die in die Schattenwirtschaft gedrängt werden, weil für eine reguläre Beschäftigung offizielle Papiere erforderlich sind, und Familien, die in einem "papierlosen" (rechtlich nicht registrierten) Haus leben und ständig Angst haben, es bei einem Streit zu verlieren. Die Folgen der Staatenlosigkeit erstrecken sich auf alle Bereiche des Lebens (SAV 5.10.2025). Kinder, die keine Papiere haben, haben keinen Zugang zu Bildung, keine Gesundheitsversorgung und kein Recht auf Freizügigkeit. Rechtlich gesehen existieren sie nicht (Qantara 26.8.2025). Die fehlende rechtliche Anerkennung verhindert den Zugang zu regulärer Beschäftigung und Sozialversicherung, verhindert den Erwerb oder die Validierung von Eigentum, erschwert die Beschaffung von Pässen und grenzüberschreitenden Dokumenten und führt zum vollständigen Ausschluss von politischer Teilhabe und öffentlicher Vertretung (SAV 5.10.2025). Das Fehlen einer "Rechtspersönlichkeit" behindert den Zugang zur Justiz und macht grundlegende Verfahren, wie die Registrierung von Geburten oder Todesfällen und die Dokumentation von Eheschließungen oder Scheidungen, zu schwierigen Prozessen, die mit Hindernissen und langen Wartezeiten verbunden sind (SAV 5.10.2025).
Weiters gehören die Dom - eine traditionell nomadische Gemeinschaft, die in weiten Teilen des Nahen Ostens und Nordafrikas anzutreffen ist und deren Wurzeln vermutlich mit denen der Roma in Europa zusammenhängen - zu den vereinzelt Staatenlosen (SyNat o.D.a).
Quellen […]
Bewegungsfreiheit in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-22 20:35
Gemäß Artikel 63 des Gesellschaftsvertrags von 2023 hat jeder Bürger das Recht auf Arbeit, Unterkunft und sich frei zu bewegen (RIC 14.12.2023).
Die Ein- und Ausreise in die Gebiete der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) wird von den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) strenger kontrolliert. Umgekehrt gehen die Sicherheitskräfte der Zentralregierung bei den Kontrollen an den Ein- und Ausreisestellen zu/von den DAANES-Gebieten sehr lax vor. An den Kontrollpunkten an der Grenze zum DAANES-Gebiet sind die SDF-Mitarbeiter im Allgemeinen misstrauischer und wachsamer, beispielsweise kontrollieren sie Personen häufiger, überprüfen Telefone und erkundigen sich nach dem Grund für die Reise in das DAANES-Gebiet aus anderen Teilen Syriens. Laut Quellen konzentrieren sich die SDF in erster Linie auf mögliche Verbindungen zu oppositionellen Einheiten, die gegen die SDF kämpften, insbesondere zur Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), und zu den von diesen kontrollierten Gebieten, z. B. Manbij. Im Allgemeinen wurde ethnischen Kurden, die das SDF-Personal bei Kontrollen anhand ihrer Namen identifizieren konnte, die Einreise in die DAANES-Gebiete gestattet. In den meisten Fällen können auch ethnische Araber in die DAANES-Gebiete einreisen, wenn sie eine Verbindung zu dem Gebiet haben, z. B. einen Wohnsitznachweis, Eigentumsrechte, einen syrischen Personalausweis usw. Alternativ muss ein Grund für die Reise in die Gebiete der DAANES angegeben werden, beispielsweise für Personen, die ursprünglich aus Damaskus stammen und keine nachweisbare Verbindung zur DAANES haben. Zurückkehrende Personen müssen keine besonderen Dokumente vorlegen. Insbesondere im Gebiet von Aleppo werden laut einer Quelle aufgrund einer Vereinbarung zwischen den zentralen Behörden und den SDF alle Kontrollpunkte entfernt, sodass ein freier Verkehr zwischen den Regionen möglich ist (MVCR 8.2025). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge gibt es relativ viele Checkpoints in der DAANES (MBZ 31.5.2025). Mit Dokumenten der ehemaligen syrischen Regierung, die international und national anerkannt sind, können Syrer ihre Bewegungsfreiheit ausüben, und beispielsweise in Gebiete außerhalb der DAANES-Gebiete reisen, um Familienangehörige zu besuchen, Dokumente zu erneuern und Dienstleistungen in anderen Teilen Syriens in Anspruch zu nehmen. Obwohl DAANES-Dokumente außerhalb der Region nicht anerkannt werden, ermöglichen sie den Bewohnern, ihre Identität nachzuweisen, sich mit weniger Einschränkungen zu bewegen und Dienstleistungen innerhalb der DAANES-Gebiete in Anspruch zu nehmen (NRC 2.7.2025).
Bewohner Nord- und Ostsyriens müssen bei den Behörden der DAANES eine Ausreisegenehmigung beantragen, die bei der Einwanderungsbehörde in Qamishli eingereicht wird. Die Erlangung der Genehmigung zur Ausreise aus dem DAANES-Gebiet ist für Familien in der Regel einfacher als für junge Männer. Obwohl die Zahl der Anträge auf Ausreisegenehmigungen gestiegen ist, ist die Zahl der tatsächlichen Ausreisen aufgrund der Aussetzung der Visaerteilung für Syrer unverändert geblieben, und auch die DAANES-Behörden sind zurückhaltend bei der Erteilung von Ausreisegenehmigungen. Die gleichen Dokumente müssen bei der Ausreise aus Nord- und Ostsyrien und der Rückkehr aus der Kurdischen Region Irak (KRI) vorgelegt werden. Syrische Staatsangehörige, die entweder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen oder im Besitz einer ausländischen Aufenthaltsgenehmigung sind und über die Grenze bei Semalka/ Faysh Khabour in das DAANES-Gebiet einreisen möchten, müssen am Grenzkontrollpunkt Dokumente vorlegen, die familiäre Bindungen oder andere Verbindungen zur DAANES nachweisen. Junge alleinstehende Männer haben nur sehr geringe Chancen, eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Ausnahmen bilden medizinische Notfälle oder dringende Familienzusammenführungen. Anträge müssen persönlich bei der DAANES-Einwanderungsbehörde in Qamishli gestellt werden. Reisende müssen außerdem einen Bürgen innerhalb des DAANES haben, der finanziell haftet, wenn sie nicht zurückkehren. Personen, die nicht in die DAANES zurückkehren, oder ihre Bürgen können von den DAANES-Behörden mit einer Geldstrafe von etwa 2.000 US-Dollar belegt werden. Darüber hinaus können diese Personen von den Behörden der Kurdischen Regierung im Irak (KRG) für jeden Tag, den sie über die zulässige Aufenthaltsdauer hinaus in der KRI bleiben, mit einer Geldstrafe von etwa 15 US-Dollar pro Tag belegt werden. Bei der Einreise in die KRI müssen sich Reisende einer Sicherheitskontrolle unterziehen und werden über die maximal zulässige Aufenthaltsdauer von einem Monat informiert, die gegen Zahlung einer Gebühr auf zwei Monate verlängert werden kann. Wer länger bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (DIS 8.2024). Obwohl für die Einreise in die von der SDF kontrollierten Gebiete keine besonderen Genehmigungen oder Dokumente erforderlich sind, ist die Rückkehr in diese Gebiete aus Sicherheitsgründen schwierig. Nach Informationen ist die Rückkehr in diese Gebiete insbesondere für Personen, die nicht kurdischer Abstammung sind, eine Herausforderung. Eine vom tschechischen Innenministerium kontaktierte Organisation hat Fälle dokumentiert, in denen die SDF Rückkehrer daran hinderte, am Grenzübergang in Qamishli nach Syrien einzureisen. Wie in den von der SNA kontrollierten Gebieten bestehen auch im Nordosten Syriens aufgrund der Kämpfe zwischen der SNA und der SDF sowie zwischen der SDF und anderen Akteuren (z. B. IS) weiterhin Risiken (MVCR 8.2025).
Der Flughafen in Qamishli wurde drei Tage nach der Befreiung Syriens vom Assad-Regime von den SDF übernommen (Rudaw 1.2.2025; vgl. TNA 23.6.2025). Sie unterbrachen die Kommunikation mit Damaskus. Der Verkehrsminister kündigte an, dass der Flughafen Qamishli nach der Befreiung von den SDF wieder aktiviert würde (Rudaw 1.2.2025). Gemäß der syrischen Generalbehörde für zivile Luftfahrt ist der Flughafen von Qamishli aus operativen Gründen für jeglichen Flugverkehr gesperrt. Die einzige Behörde, die diesen Status ändern kann, ist die Generalbehörde für zivile Luftfahrt. Diese Sperre gilt für alle Fluglinien, sowohl lokal als auch international (SANA 21.6.2025). Diese Aussage kam als Reaktion auf ein Dekret, das durch die DAANES im Juni 2025 erlassen wurde, in dem die finanzielle und administrative Verwaltung durch die DAANES angekündigt wurde. Der Flughafen steht unter der Kontrolle der DAANES (Rudaw 21.6.2025). Es ist unwahrscheinlich, dass der Flughafen ohne Zustimmung aus Damaskus betrieben wird, und die kurdische Ankündigung wird als politisch angesehen. Bereits im Mai 2025 hat die DAANES Instandhaltungsarbeiten am Flughafen vorgenommen (AW 23.6.2025). Die DAANES erlaubte Russland weiterhin den Flughafen als Basis zu nutzen (TNA 23.6.2025). Der Flughafen in Qamishli wird als Militärstützpunkt Russlands genutzt (Stand Juli 2025) (MEI 2.7.2025).
Die SDF erhalten dem Erfahrungsbericht eines Journalisten zufolge Checkpoints in Deir ez-Zour (NLM 1.4.2025). In den DAANES-Gebieten in Deir ez-Zour kommt es vermehrt zu Verhaftungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Die Verhaftung gesuchter Personen wird den SDF übertragen, die auf Beschluss der Selbstverwaltung von den Inneren Sicherheitskräften, genannt Asayesh, unterstützt werden. Dadurch kam es zu einer Zunahme an Verhaftungen. Einer anonymen Quelle zufolge werden monatlich 50 bis 70 Personen aus allen Gebieten von Deir ez-Zour festgenommen. Die Beteiligung der Asayesh, die zahlreiche Kontrollpunkte im gesamten westlichen und östlichen Umland etabliert hat, trägt wesentlich zu diesen Operationen bei. Während die Checkpoints der Selbstverteidigungskräfte nur begrenzt in Gebieten wie den Industrieanlagen nördlich von Deir ez-Zour, den Städten as-Sabha, as-Shahil, al-Basra und Abu Hardub bis hin zur Stadt Hajin im Osten des Gouvernements verteilt sind, sind die Asayesh-Checkpoints in allen von der SDF kontrollierten Gebieten in Deir ez-Zour weit verbreitet. Diese weitreichende Präsenz erschwert den gesuchten Personen die Fortbewegung, sei es zur Arbeit oder zur Deckung des täglichen Bedarfs, und zwingt sie, unwegsame und unsichere Wege zu nehmen. Diejenigen, die vor der Verhaftung fliehen, sind der Gefahr von Übergriffen ausgesetzt, wenn sie die Landstraßen verlassen haben oder ihr Transportmittel ausfällt. Hinzu kommen die schlechten Straßenverhältnisse. Andere ziehen es vor, in ihren Häusern zu bleiben, aus Angst vor einer Verhaftung, die letztendlich zur Zahlung von Geld oder zur Zwangsrekrutierung führt (AJ 2.10.2024). Obwohl beispielsweise viele Zollkontrollpunkte offiziell aufgehoben wurden, sind Personen, die aus dem Süden von Deir ez-Zour reisen, weiterhin der Gefahr einer Verhaftung ausgesetzt, da sie als mit dem IS verbunden angesehen werden (IntOrgSYR3 1.10.2025). Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und 'Ain al-'Arab/ Kobane geschlossen wurde, ist der Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember 2024 behindert. Der andauernde Beschuss und gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa (UNOCHA 30.1.2025).
Die Angst zu reisen wurde durch das Ende der türkischen Bombardements östlich des Euphrats in Nordostsyrien etwas gemildert. Insbesondere zwischen den Städten, wie al-Hasaka, und den umliegenden Gebieten, einschließlich der Städte an der türkisch-syrischen Grenze, wie al-Malikiya, und zwischen al-Hasaka und Deir ez-Zour. Dennoch hat sich an der Bewegungsfreiheit weitgehend nichts verändert (DIS 6.2025). Demgegenüber berichtet Enab Baladi, dass es seit dem Sturz al-Assads zwischen Damaskus und al-Hasaka zu signifikanten Veränderungen kam, wo es früher zahlreiche Checkpoints gab. Der einzige Checkpoint an dem Geld verlangt wird, ist jener, der von den SDF in at-Tabqa betrieben wird. Dort werden 2.000 Syrische Pfund (SYP) für jeden Passagier eingehoben, die als "Ausreisegebühren" geführt werden. Ein Checkpoint zur Einfahrt von Homs wird von der Übergangsregierung betrieben. Dort werden Reisende gefragt, ob sie Probleme während ihrer Fahrt hatten und ob die vom Reiseunternehmen erhobenen Gebühren höher waren, als vereinbart (Enab 24.2.2025).
Der Grenzübergang ar-Raqqa/ Athriya ist der einzige offizielle Grenzübergang, der die Gebiete unter der DAANES mit denen unter der Kontrolle der syrischen Regierung in der Badia verbindet, und von Zivilisten, Patienten und Studenten genutzt wird, insbesondere angesichts der anhaltenden Beschränkungen an anderen Grenzübergängen (SOHR 21.10.2025). Der Grenzübergang ar-Raqqa/ Athriya wurde vollständig geschlossen. Reisende, Studenten und Patienten können ohne Einschränkungen passieren, wenn sie Geld an das Personal der öffentlichen Sicherheit am Checkpoint zahlen (SOHR 26.10.2025). Mit der syrischen Regierung verbündete Kräfte haben die Straße zwischen ar-Raqqa und Athriya gesperrt, nachdem sie zahlreiche Fahrzeuge (Panzer und gepanzerte Fahrzeuge) sowie Gruppen von Kämpfern und bewaffneten Männern in das Gebiet von Athriya gebracht hatten, wo sich ein Kontrollpunkt der Regierungstruppen befindet. Informationen zufolge wurde das Gebiet in eine Militärzone der Sicherheitskräfte der syrischen Regierung umgewandelt, während der Verkehr auf eine alternative Route über Deir ez-Zour-Palmyra-Damaskus umgeleitet wurde. Dies erhöht die Belastungen für Reisende zwischen den Gebieten der DAANES und den Gebieten unter der Kontrolle der Zentralregierung (SOHR 16.11.2025). Aufgrund wiederholter Schließungen und Umleitungen benutzen Reisende, insbesondere diejenigen, die zu Reisen gezwungen sind, wie Studenten und Patienten, unbefestigte Straßen oder unsichere Routen, um die Grenzübergänge und Kontrollpunkte zu umgehen und sich von den Gebieten der DAANES in die Gebiete der Übergangsregierung zu begeben. Durch die Umwege setzen sie sich dem Risiko aus, von den derzeit in diesen Gebieten operierenden Banden sowie vom Islamischen Staat (IS) getötet, ausgeraubt oder entführt zu werden (SOHR 26.10.2025). Mit 20.11.2025 wurde die Straße zwischen Maadan und ar-Raqqa für Reisende gesperrt, ohne dass Angaben zur Dauer der Sperre gemacht wurden. Damit sind die Straßen zwischen den Gebieten unter der DAANES und denen der Zentralregierung vollständig gesperrt. Ausnahmeregelungen gelten für medizinische Notfälle und Gemüselastwagen (SOHR 20.11.2025). Ende November 2025 waren die Straßen zwischen ar-Raqqa, Deir Hafer und Aleppo, sowie zwischen ar-Raqqa, Athariya und Salamiye weiterhin gesperrt (NPA 26.11.2025). Des Weiteren berichtete ein Transportunternehmer, dass im November 2025 20 junge Männer festgenommen wurden, die in Bussen von al-Hasaka und Qamishli nach Damaskus und Aleppo unterwegs waren. Die Festnahmen passierten auf der Route Raqqa-Maadan-Deir ez-Zour (NPA 17.11.2025). Quellen teilten der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte mit, dass an Checkpoints der Gruppierungen al-Hamzat und al-Amshat der SNA, die auf der Straße zwischen Athriya und Khanaser im Osten von Aleppo stationiert sind, Abgaben von Fahrzeugen eingehoben werden, welche die Straße passieren. Fahrer von Privatwagen, Bussen und Lastkraftwagen werden gezwungen, bis zu 100 US-Dollar pro Fahrzeug zu zahlen, um weiterfahren zu dürfen. Die Straße nach Deir Hafer ist vollständig gesperrt. Die Autobahn zwischen Aleppo und ar-Raqqa sowie die Nebenstraßen, die zur Stadt Deir Hafer führen, wurden zeitgleich mit dem Eintreffen türkischer Lastwagen und Konvois am Militärflughafen Kuweires gesperrt (SOHR 28.9.2025).
Am 6.10.2025 sperrten die Streitkräfte der Übergangsregierung in Syrien alle Straßen, die zu den Stadtteilen Sheikh Maqsoud und Ashrafieh in Aleppo führen (Roj 6.10.2025; vgl. SOHR 6.10.2025). Damit verstießen sie gegen das Abkommen vom 1.4.2025, das den Bewohnern Bewegungsfreiheit in und aus den Stadtteilen garantiert (Roj 6.10.2025). Die Sperrung der Straßen, die zu den Stadtvierteln Sheikh Maqsoud und Ashrafieh führen, erfolgte, nachdem es am Vorabend zu Zusammenstößen zwischen den internen Sicherheitskräften und den SDF gekommen war, die die beiden Stadtviertel kontrollieren (Syria TV 9.10.2025). Den Einwohnern wurde das Verlassen der Stadtteile gestattet, aber die Einfahrt verwehrt. Das führte zu einem Verkehrsstau (Syria TV 6.10.2025). Der Zugang zu Fuß blieb weiterhin möglich. Geöffnet waren der Kontrollpunkt Shihan für Fußgänger, der Kontrollpunkt Suryan-Ashrafieh für Fußgänger und ausschließlich für Bewohner des Stadtteils Suryan auch mit Fahrzeugen und der Kontrollpunkt al-Award war für die Ausreise für Fußgänger geöffnet, nicht aber für die Einreise. Der al-Jazira-Kontrollpunkt war vollständig geschlossen. Teilweise durften einige Zivilisten aus den Stadtteilen Ashrafieh und Sheikh Maqsoud den a-Awrad-Kontrollpunkt passieren, jedoch nicht zurückkehren. Vorausgegangen war eine Protestaktion gegen die Sperre der Straßen und Übergänge, die zu den beiden Stadtteilen führen (Syria TV 9.10.2025). Die SDF in den Stadtteilen Sheikh Maqsoud und Ashrafieh in Aleppo haben die Entfernung einer Reihe von Sicherheitskontrollpunkten an den Ein- und Ausgängen der Stadtteile abgeschlossen, was eine Bedingung in der Vereinbarung zwischen den beiden Parteien war. Die Entfernung von Barrieren hat die Bewegungsfreiheit in und aus diesen Stadtvierteln erleichtert (Syria TV 17.11.2025).
Quellen […]
Rückkehr
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Mit dem Sturz al-Assads kehrten Tausende Syrer aus dem Libanon und der Türkei nach Syrien zurück. Für viele war das Assad-Regime das Haupthindernis für die Rückkehr in ihre Heimat (CSIS 11.12.2024). Mit Stand 17.6.2025 waren 600.000 Syrer in den vergangenen sechs Monaten zurückgekehrt, die meisten aus den Nachbarländern (UNSC 17.6.2025). Im selben Zeitraum kehrten schätzungsweise 1,16 Millionen Binnenvertriebene in ihre Herkunftsgebiete zurück (UN Missions 17.6.2025). Zusammen sind das weniger als 10 % der Vertriebenen. Viele dieser Rückkehrer unternehmen "go-and-see"-Besuche (MEI 16.6.2025). Von März bis Mai 2025 hat Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die freiwillige Rückkehr von mehr als 1.000 syrischen Staatsangehörigen aus 14 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten in ihr Heimatland unterstützt. Davon waren mehr als die Hälfte freiwillige Rückkehrer (Frontex 28.5.2025). Nach Angaben einer Quelle vom August 2025 kehrten weniger als 65.000 Syrer aus EU+-Ländern (von insgesamt etwa 1,3 Millionen) zurück. Zwischen 30 und 50 % dieser Rückkehrer sind Berichten zufolge nur kurzfristig zurückgekehrt, während nur etwa 10 bis 20 % langfristig zurückgekehrt sind. Es ist jedoch schwierig, mit Sicherheit zu sagen, ob diese Schätzungen zutreffend sind, da keine offiziellen Zahlen vorliegen (MVCR 8.2025). Auch eine andere Quelle erklärt, dass die zuständigen Behörden und Forschungszentren nicht in der Lage sind, festzustellen, ob diese Menschen lediglich zurückgekehrt sind, um ihre Familien zu besuchen und zu treffen, oder ob sie freiwillig und dauerhaft zurückgekehrt sind (Almodon 13.2.2025).
Ob Rückkehrer in Syrien bleiben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit von Wohnraum und öffentlichen Dienstleistungen und der Wiederbelebung der Wirtschaft (UNSC 17.6.2025; UN Missions 17.6.2025). Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Rückkehrzahlen zwischen 2023 und 2024/2025 ist zu beachten, dass bei den Zahlen für den Zeitraum seit 2024 von syrischen Individuen gesprochen wird, ohne deren rechtlichen Status (z. B. Flüchtling) im Ausland weiter zu definieren. IOM beispielsweise spricht in diesem Zusammenhang von "arrivals from abroad", unter denen sich nicht nur Flüchtlinge befinden dürften. Zu beachten ist außerdem, dass die Zahl der über 700.000 Rückkehrer nach Syrien seit Anfang 2024 das Phänomen des sogenannten "Return under Duress" [zu deutsch: Rückkehr unter Zwang] beinhaltet. Dies betrifft ca. 350.000 syrische Staatsangehörige aus dem Libanon, die aufgrund der militärischen Eskalation im Herbst (23. September 2024 - 27. November 2024) in ihr Heimatland zurückgeflohen sind. Insbesondere mit Bezug auf Grenzübertritte von Syrerinnen und Syrern aus dem Ausland ist fraglich, ob es sich hierbei um langfristige Rückkehrbewegungen handelt. Während VN-Einrichtungen in Syrien von mehrheitlich dauerhaften Rückkehrbewegungen berichten, schätzt das UNHCR-Büro im Libanon die Rückkehrbewegungen mehrheitlich als zeitlich begrenzt ein und spricht von sogenannten Pendelbewegungen (AA 30.5.2025). Die Zahl der Rückkehrer stieg nach dem 8.12.2024 deutlich an, ist seitdem jedoch zurückgegangen und hat sich stabilisiert. Eine internationale Organisation stellte fest, dass die Rückkehrraten im Laufe des Jahres 2025 insgesamt einen Aufwärtstrend verzeichneten, allerdings schwanken die Rückkehrraten von Woche zu Woche und scheinen auf bestimmte Auslöser zu reagieren, wie z. B. Sicherheitsereignisse im Land, den Schulkalender, Wetterbedingungen, Bedingungen in den Aufnahmeländern und die Beseitigung administrativer Hindernisse wie Gebühren oder Strafen für Überschreitung der Aufenthaltsdauer in den Wohnsitzländern. Die Zahlen sind gegen Ende des Jahres 2025 zurückgegangen, obwohl immer noch Menschen zurückkehren (DIS 9.12.2025b). UNHCR fördert keine Rückkehr nach Syrien (UNHCR 30.9.2025).
Die Gouvernements Aleppo (638.965), Damaskus-Land (449.603) und Idlib (421.914) beherbergen den größten Anteil an Rückkehrern (IOM 6.2025). Die meisten Rückkehrer zieht es in städtische Gebiete, insbesondere nach Aleppo, Homs und Damaskus, wo es seit September 2025 relativ wenige Sicherheitsvorfälle gibt und mehr Dienstleistungen und Erwerbsmöglichkeiten angeboten werden (DIS 9.12.2025b). Danach befragte, zurückgekehrte Flüchtlinge gaben als Motive für die Rückkehr unter anderem ein Gefühl der nationalen Identität und Zugehörigkeit sowie den Wunsch an, ihr Leben in ihrer Heimat neu aufzubauen, wo sie sich bessere Bedingungen für einen Neuanfang erhofften. Zu den wichtigsten Faktoren, die zur Rückkehr führten, gehörten Push-Faktoren, wie der wirtschaftliche Druck in den Aufnahmeländern (z. B. hohe Kosten für Mieten und Grundversorgung). Dennoch kollidierten die Erwartungen der zurückkehrenden Flüchtlinge bei ihrer Ankunft oft mit der harten Realität (ACHRi 22.7.2025). Nach Angaben des Syrian Network for Human Rights (SNHR) handelt es sich bei den Rückkehrern in der Regel um Personen mit finanziellen Mitteln, die hauptsächlich aus Ländern mit begrenzten Dienstleistungsangeboten wie dem Libanon kommen. Im Gegensatz dazu gibt es relativ wenige Rückkehrer aus Europa, wo Flüchtlinge in der Regel Zugang zu besseren Unterstützungssystemen haben und weniger geneigt sind, diese aufzugeben (DIS 9.12.2025b). Laut einer kontaktierten Quelle kehren über 50 % der Rückkehrer in ganz Syrien in ihre ursprüngliche Heimat zurück, während sich 30 % in einer der großen Städte, vor allem in Damaskus, niederlassen. Personen, die ursprünglich aus den südlichen Gouvernements Dar'aa und Suweida stammen, kehren in der Regel aufgrund sozialer und stammesbezogener Bindungen und der Existenz lokaler Unterstützungsnetzwerke an ihren Herkunftsort zurück. Nur 25 % der Rückkehrer aus den südlichen Regionen wechseln nach ihrer Rückkehr ihren Wohnort und ziehen meist in eine der großen Städte (MVCR 8.2025). Laut IOM ist die Lage in Damaskus, Damaskus Land und Quneitra insgesamt am günstigsten für die Rückkehr, am niedrigsten ist sie in ar-Raqqa und al-Hasaka (ÖB Damaskus 19.1.2026). Die folgende Karte von International Organisation for Migration (IOM) zeigt die Gebiete, in welche Syrer aus dem Ausland zurückgekehrt sind auf Bezirksebene:

Die folgenden Grafiken von IOM zeigen die Anzahl der zurückgekehrten Binnenvertriebenen nach Monat, von Jänner 2025 bis Juli 2025 sowie die Ankünfte aus dem Ausland nach Monat zwischen Dezember 2024 und Juli 2025:


Die Rückkehrquote von Binnenvertriebenen in ihre Herkunftsgebiete ist im Juli 2025 zurückgegangen. Es wurden 133.998 Rückkehrer registriert. Gleichzeitig wurde ein erheblicher Anstieg der Zahl neuer Binnenvertriebener verzeichnet, von 9.544 im Juni auf 167.819 im Juli 2025. Dieser Anstieg ist auf die gewaltsamen Zusammenstöße im Gouvernement Suweida zurückzuführen, die am 13.7.2025 begannen (IOM 7.2025). Obwohl technisch gesehen alle Syrer zurückkehren können, handelt es sich bei den meisten Rückkehrern gegenwärtig um sunnitische Araber (DIS 9.12.2025b).
Gemäß einem Verantwortlichen von UNHCR hat Syrien seine maximale Aufnahmekapazität erreicht, was darauf hindeutet, dass das Land keine weiteren Rückkehrer mehr aufnehmen kann (SO 20.10.2025).
Anders als Ende 2024, als mehrheitlich Frauen und Kinder zurückkehrten, tun dies die meisten Menschen mittlerweile im Familienverband (Etana/KAS 1.6.2025). Eine NGO wiederum gibt an, dass manche syrische Männer in den Nachbarländern bleiben, um zu arbeiten, weil sie Kapital für den Wiederaufbau benötigen und es in Syrien nur wenige Arbeitsmöglichkeiten gibt, während ihre Frauen nach Hause zurückkehren. Außenstehende Beobachter sagen jedoch, dass sie diesen Trend in größerem Umfang nicht erkennen. Berichte aus der Türkei und dem Libanon deuten darauf hin, dass in den meisten Fällen Männer allein zurückkehren, um die Sicherheitslage, Arbeitsmöglichkeiten und Wohnverhältnisse zu prüfen, bevor sie eine Entscheidung für ihre Familien treffen (openDemocracy 8.5.2025).
Es ist unwahrscheinlich, dass die überwiegende Mehrheit der derzeit in den Nachbarländern untergebrachten Flüchtlinge in naher Zukunft zurückkehren wird. Viele geben an, dass sie weiterhin Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, des Mangels an Dienstleistungen und der begrenzten wirtschaftlichen Möglichkeiten in Syrien haben. 25 % der befragten Flüchtlinge äußerten die Absicht, nach Syrien zurückzukehren. 46 % sind sich noch unsicher, was die wachsenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Wiedereingliederung widerspiegelt. 30 % der Befragten gaben an, dass sie nicht zurückkehren möchten, und führten dafür die anhaltende Gewalt und die Angst vor Diskriminierung an (IRC 23.7.2025).
Rückkehrvoraussetzungen
Syrer, die in ihr Land zurückkehren möchten, müssen ihre syrische Staatsangehörigkeit nachweisen können (Etana/KAS 1.6.2025; vgl. MVCR 8.2025). Sie brauchen gültige Ausweispapiere, wie einen syrischen Reisepass oder Personalausweis. Personen, die zwar über keinen gültigen Ausweis verfügen, aber in den syrischen Zivilregistern erfasst sind, können dennoch einreisen. Die Grenzbeamten haben Zugriff auf die Personenstandsregister und können an den Grenzen eine Identitätsüberprüfung vornehmen. Die betroffenen Personen erhalten einen Personenstandsregisterauszug an der Grenze, der für die Einreise verwendet werden kann. Syrische diplomatische Vertretungen im Ausland sind befugt syrischen Staatsangehörigen ohne Ausweispapiere, die zurückkehren möchten, vorläufige Reisedokumente auszustellen. Kinder benötigen bei der Einreise nach Syrien eine Geburtsurkunde. Kinder, die nicht in den syrischen Personenstandsregistern erfasst sind und außerhalb Syriens geboren wurden, können die Geburtsurkunde des Geburtslandes vorlegen. Geburtsurkunden aus medizinischen Einrichtungen werden ausnahmsweise für nicht registrierte Kinder akzeptiert. Unter 18 Jahren ist die Einreise nach Syrien nur mit einem erwachsenen Elternteil, Verwandten oder Erziehungsberechtigten möglich. Alternativ kann eine Reisegenehmigung durch die im Ausland lebenden Eltern vorgewiesen werden (SysHome o.D.b). Quellen des tschechischen Innenministeriums berichten, dass die Staatsbürgerschaft derzeit auf verschiedene Weise überprüft werden kann und die Behörden jedes syrische Dokument akzeptieren. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Rückkehrer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen – ein abgelaufenes Reisedokument kann als Nachweis der Staatsbürgerschaft ausreichen. Auch von der früheren Regierung ausgestellte Dokumente werden von den staatlichen Behörden anerkannt. Verfügt ein Rückkehrer über keines der oben genannten Dokumente, kann die Staatsangehörigkeit auch durch eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein sogenanntes Familienbuch oder einfach durch eine Abfrage im Melderegister, auf das die Sicherheitskräfte an den Grenzübergängen Zugriff haben, nachgewiesen werden (MVCR 8.2025). [Informationen zur Erlangungen von Dokumenten und zu Dokumenten im Allgemeinen finden sich im Kapitel Dokumente].
Nach ihren offiziellen Angaben wenden die syrischen Behörden vereinfachte Verwaltungs- und Sicherheitskontrollen für Rückkehrer an und bieten an den Grenzübergängen kostenlose Dienstleistungen an, wie z. B. Unterstützung beim Transfer zu den Kontrollpunkten oder Hilfe mit dem Gepäck. Zurückkehrende syrische Staatsbürger sind außerdem von bestimmten Zollgebühren befreit, beispielsweise für Möbel (MVCR 8.2025).
Palästinensische Flüchtlinge, Maktoumin- und Ajanib-Kurden sowie andere staatenlose Bevölkerungsgruppen in Syrien müssen ihren früheren gewöhnlichen Aufenthalt im Land nachweisen (Etana/KAS 1.6.2025). Jedoch gibt es keine klaren Rahmenbedingungen für die Rechte staatenloser Personen in Syrien (SysHome o.D.b). [Informationen über staatenlose Personen, Maktoumin- und Ajanib-Kurden finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge / Staatenlose]
Situation bei der Einreise
Eine Quelle wies darauf hin, dass ein Beschwerdemechanismus eingerichtet worden ist, um Korruption zu bekämpfen. Darüber hinaus gab es seit dem Regierungswechsel keine Berichte über Inhaftierungen, Verhöre oder Schikanierungen von Rückkehrern, obwohl die Quelle die Möglichkeit vereinzelter Fälle nicht ausschloss (DIS 9.12.2025b). Abgesehen von Einzelfällen gab es keine Berichte über systematische Ablehnungen an den Grenzübergängen. Forschungsteams berichteten von keinerlei Sicherheitskontrollen an Grenzübergängen oder Sicherheitsüberprüfungen für Rückkehrer im Zusammenhang mit ihrer Herkunftsgemeinschaft, Kriegsaktivitäten oder unterstellten bzw. tatsächlichen politischen Zugehörigkeiten – mit Ausnahme einiger regimenaher Personen, denen Beteiligung an früheren Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurde. Personen, die ihren Status klären müssen (z. B. als ehemalige Angehörige der Armee, Polizei oder des Sicherheitsdienstes), werden gebeten, sich bei der örtlichen Kriminalpolizei in ihrem Rückkehrgebiet zu melden. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus Minderheiten (einschließlich Schiiten und Alawiten) aufgrund von Angst vor konfessionell motivierten Sicherheitsüberprüfungen durch die Übergangsregierungen, die mit ihnen verbundenen Sicherheitskräfte und verbündete bewaffnete Gruppierungen vorerst nicht zurückkehren. Gebühren wurden an den offiziellen Grenzübergängen von Rückkehrern ebenso wenig erhoben, wie Bestechungsgelder. Teilweise gibt es hohe Gebühren in Aufnahmeländern, wie in der Türkei, wo Syrer, die zurückkehren möchten, alle ausständigen Rechnungen mit Regierungsbehörden begleichen müssen. Die Kosten für die Rückkehr zumindest auf syrischer Seite sind geringer als noch vor dem Sturz des Regimes (Etana/KAS 1.6.2025).
Unter dem ehemaligen Regime dienten Fahndungslisten, Versöhnungs- und Aufenthaltsformulare sowie Verhöre und/oder willkürliche Verhaftungen nach der Rückkehr der Informationsbeschaffung und Bestrafung vermeintlich Oppositioneller. Viele dieser missbräuchlichen und ausbeuterischen Praktiken, die unter dem Regime gang und gäbe waren – neben der Bestechung von Grenzbeamten und regimenahen Kontrollpunkten nach dem Grenzübertritt – wurden eingestellt. Nicht sicherheitsrelevante Gesetze, die früher zur Verfolgung zurückgekehrter Flüchtlinge herangezogen wurden, wie etwa das Gesetz 18/2014 (geändert durch das Rundschreiben 342/2019 des Innenministeriums) über die "illegale Ausreise", werden nicht mehr angewendet (Etana/KAS 1.6.2025). Rechtliche Herausforderungen für Rückkehrer treten während der Rückreise an den Grenzübergängen auf und setzen sich bis nach Syrien fort. Den Grenzbehörden auf türkischer und syrischer Seite mangelt es an Flexibilität bei der Anerkennung von Dokumenten, insbesondere für Familien mit im Ausland geborenen Kindern (ACHRi 22.7.2025). Im Widerspruch dazu berichten Mitarbeiter einer internationalen Organisation, dass in manchen Fällen Rückkehrern die Einreise allein auf der Grundlage eines Fotos ihrer Dokumente auf einem Mobilgerät, insbesondere über WhatsApp, gestattet wurde. Insgesamt wird die Einreise in das von der Übergangsregierung kontrollierte syrische Gebiet auf der Grundlage relativ großzügiger Anforderungen gewährt (MVCR 8.2025). Kinder unter 18 Jahren, die nach Syrien zurückkehren, müssen von einem erwachsenen Elternteil, Verwandten oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Alternativ muss eine von den Eltern im Ausland ausgestellte Reisegenehmigung vorgelegt werden (SysHome o.D.a). Aus den Quellen des tschechischen Innenministeriums geht nicht hervor, dass Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt sind, beispielsweise durch die derzeitigen Behörden oder mit ihnen verbundene Akteure. Im Falle von Bedrohungen ist es möglich, sich an die lokale Behörde der Allgemeinen Sicherheit [Interne Sicherheitskräfte Anm.] zu wenden, die landesweit tätig ist, jedoch nur über begrenzte Kapazitäten verfügt. Es wurden Fälle von Gewalt, einschließlich Tötungsdelikten, gegen Personen dokumentiert, die zurückgekehrt sind. Diese Vorfälle waren nicht ethnisch oder religiös motiviert, vielmehr handelte es sich bei den Opfern um Täter früherer Verbrechen oder Gewalttaten. So wurden beispielsweise im ländlichen Hama mehrere Rückkehrer von ihren Verwandten getötet, wobei das Motiv in Rache aufgrund früherer Familienstreitigkeiten gesehen wurde. Im Süden Syriens wurden hingegen keine ähnlichen Fälle gemeldet (MVCR 8.2025).
Laut Quellen gibt es auf syrischer Seite keine rechtlichen Hindernisse für die Rückkehr in eine bestimmte Gemeinde, außer in Gebieten, die von kurdischen Behörden kontrolliert werden (siehe oben), wo möglicherweise zusätzliche Dokumente oder Begründungen erforderlich sind. Im Allgemeinen haben Rückkehrer bei ihrer Rückkehr nur minimale Schwierigkeiten (MVCR 8.2025). Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gab es rechtlich keine Hindernisse für zurückkehrende Syrer, sich in einem Gebiet niederzulassen, aus dem sie nicht stammten. Allerdings erlebten syrische Rückkehrer, die sich außerhalb ihres ursprünglichen Wohngebiets niederließen, einer Quelle zufolge Spannungen mit der dort verbliebenen Bevölkerung und wurden in den lokalen Gemeinschaften nicht akzeptiert (MBZ 31.5.2025).
Die neue Regierung hat die Zollgebühren vereinheitlicht. Diese Maßnahme soll zum einen so schnell wie möglich den Weg für die Rückkehr Hunderter syrischer Firmen und Unternehmen aus den Nachbarländern ebnen, damit diese wieder auf syrischem Territorium arbeiten können. Zum anderen möchte man syrische Auswanderer und ausländische Investoren einladen, Fabriken und Unternehmen in Syrien zu gründen, mit dem Ziel, das Rad der Wirtschaft in Bewegung zu setzen, Tausende von Arbeitsplätzen für Syrer zu schaffen und so eine integrierte Volkswirtschaft aufzubauen. Dadurch werden syrische Produkte nun mit Zollgebühren nach Syrien eingeführt, um es für syrische Händler und Unternehmen im Ausland attraktiver zu machen, wieder nach Syrien kommen. Die neue Regierung hat viele Vorteile angeboten, um Investitionen nach Syrien zu locken (AJ 10.2.2025b). Gemäß dem syrischen Gesetz Nr. 38/2006 sind persönliche Gegenstände, Werkzeuge und Haushaltsmöbel, die zum Zweck des dauerhaften Aufenthalts nach Syrien zurückgebracht werden, von Zollgebühren befreit. UNHCR wurde kürzlich darüber informiert, dass die Übergangsbehörden in Syrien möglicherweise bestimmte Zölle und Gebühren für einige Gegenstände einführen werden. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt [Stand 2.7.2025] (SysHome o.D.b).
Situation nach der Rückkehr
Während eine merkliche Erhöhung der Grenzübertritte nach Syrien zu beobachten ist, bleibt die Nachhaltigkeit der Rückkehrdynamik abzuwarten (AA 30.5.2025). Das Land, in das die Menschen zurückkehren, unterscheidet sich grundlegend von jenem, das sie verlassen haben, bedingt durch die Zerstörung von Häusern und wichtiger Infrastruktur, vermisste Angehörige, weitverbreitete Armut, das Risiko wieder aufflammender Gewalt und die Unsicherheit über die unerfahrenen neuen Staats- und Regierungschefs des Landes – zusätzlich zu der anhaltenden humanitären Krise des letzten Jahrzehnts (FA 11.2.2025; vgl. NH 10.4.2025). Der Rückkehrtrend bringt Herausforderungen mit sich, darunter eine erhöhte Belastung der ohnehin schon fragilen Infrastruktur, ungelöste Fragen im Zusammenhang mit Wohn-, Land- und Eigentumsrechten sowie aufkommende soziale Spannungen zwischen Rückkehrern und denjenigen, die sich während des Konflikts in diesen Gebieten niedergelassen haben (Etana 7.2025). Refugees International hat Syrer interviewt, die aus Nachbarländern zurückgekehrt sind und ihre Städte unbewohnbar vorgefunden haben. Einige sind in Flüchtlingslagern in Idlib gelandet und suchen weiterhin nach einer Unterkunft. Viele Gebiete entlang der Westachse Syriens – Damaskus, Homs, Hama, Aleppo und Idlib – sind nach wie vor größtenteils unbewohnbar. Ganze Städte und Stadtteile wurden in verschiedenen Phasen des Krieges zerstört. Es gibt kaum oder gar keine Versorgungsdienste, und weite Gebiete sind mit Minen und Blindgängern verseucht. Der Wiederaufbau wird eine Generation dauern – und wurde durch die Fortsetzung der Sanktionen bereits verzögert (RefInt 1.5.2025). Sowohl in dokumentierten Fällen freiwilliger Rückkehr als auch in Fällen zwangsweiser Abschiebung wurden die Lebensbedingungen in Syrien als schwierig beschrieben. Alle Befragten schilderten die wirtschaftliche Lage als katastrophal, mit überteuerten Dienstleistungen, sehr begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche aufgrund der weitreichenden Zerstörungen durch den Krieg und der hohen Mietkosten (ACHRi 22.7.2025). Die relativ umfangreiche Rückkehr führte einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge zu einer Überlastung des lokal verfügbaren Wohnraums und der bereits überstrapazierten Grundversorgung und Infrastruktur (MBZ 31.5.2025). Viele Zurückkehrende reisen nach einer Weile wieder zurück in ihre ursprünglichen Fluchtländer. Hierbei sind mangelnder Zugang zu Wohnraum, zu Infrastruktur und zu essenziellen Dienstleistungen sowie die fragile Sicherheitslage entscheidende Faktoren. Gleichzeitig werden innerhalb Syriens neue Binnenvertreibungen und Fluchtbewegungen in Richtung Libanon beobachtet (AA 30.5.2025).
Laut einer Quelle ist Syrien für Flüchtlinge, die vor Assads Brutalität geflohen sind, nicht sicher. Viele fürchten die Gewalt von Extremisten, die weiterhin aktiv sind, während die neue Übergangsregierung des Landes versucht, sie unter Kontrolle zu bringen (NLM 6.5.2025). Von allen durch Etana Syria befragten Flüchtlingen gaben 76 % an, dass sie eine Rückkehr nach Syrien unter den derzeitigen Umständen nicht für sicher halten. Als Gründe nannten sie vor allem die unsichere Sicherheitslage (wobei insbesondere die Instabilität, die Verbreitung von Waffen, schwache staatliche Institutionen und wiederholte Repressalien genannt wurden), gefolgt von den wirtschaftlichen Bedingungen (einschließlich des Mangels an grundlegenden Dienstleistungen in den Herkunftsgemeinden, schlechter Bildung und harter Lebensbedingungen). 24 % der befragten Flüchtlinge haben hingegen angegeben, dass sie eine Rückkehr nach Syrien für sicher halten. Diese Teilnehmer führten vor allem an, dass das Land ohne die Verstöße des Assad-Regimes sicher sei, weil es keine Luftangriffe, willkürlichen Verhaftungen, Kontrollpunkte oder Wehrpflicht mehr gebe (Etana/KAS 1.6.2025). Die anhaltende Unsicherheit – einschließlich bewaffneter Zusammenstöße, zunehmender krimineller Aktivitäten und nicht explodierter Kampfmittel – stellt die Zivilbevölkerung weiterhin vor Herausforderungen und wird wahrscheinlich die potenzielle Entscheidung der außerhalb des Landes lebenden Syrer, nach Hause zurückzukehren, beeinflussen (UNHCR 2.1.2025). Nicht explodierte Kampfmittel und Landminen stellen weiterhin eine tödliche Gefahr dar. Dutzende Rückkehrer wurden getötet, als sie versuchten, in ihre Häuser zurückzukehren oder ihre landwirtschaftliche Tätigkeit wieder aufzunehmen. In einigen Regionen herrscht weiterhin Gesetzlosigkeit, mit steigenden Kriminalitätsraten sowie sporadischen Angriffen von Resten des Regimes und lokalen Machtkämpfen, die zu Gewaltausbrüchen führen (GPC 3.4.2025). Seit November 2024 wurden in Idlib, Aleppo, Hama, Deir ez-Zour und Latakia insgesamt 136 Landminenfelder und Minenpräsenzpunkte neu identifiziert (UNOCHA 30.1.2025). Zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 wurden über 600 Zivilisten durch Landminen und Blindgänger getötet, darunter viele Rückkehrer (RefInt 1.5.2025) [Weitere Informationen zu Kampfmittelrückständen finden sich im Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)]. Menschen, die in ihre vom Krieg zerstörten Häuser und Dörfer in Deir ez-Zor im Osten Syriens zurückkehren, werden durch nicht explodierte Sprengkörper verletzt oder sogar getötet (MSF 5.6.2025). Tausende Binnenvertriebene, die versuchen, nach ar-Raqqa, Deir ez-Zour und al-Hasaka zurückzukehren, sehen sich ebenfalls mit Bewegungsbeschränkungen, weitreichenden Kampfmittelrückständen, ungelösten HLP-Streitigkeiten und Herausforderungen bei der sozialen Wiedereingliederung konfrontiert (GPC 3.4.2025).
Neben den Sicherheitsbedenken beeinflussen auch die Zerstörung von Eigentum und eine unzureichende Infrastruktur die Rückkehrentscheidungen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen (UNOCHA 30.1.2025). Knapp die Hälfte (48 %) der Teilnehmer an der Umfrage von Etana Syria gaben an, dass ihr Eigentum unbeschädigt geblieben ist. 45 % gaben an, dass ihr Eigentum zerstört wurde, und weitere 7 % beschrieben ihr Eigentum als reparaturbedürftig (Etana/KAS 1.6.2025). Eine der größten Schwierigkeiten für diejenigen, die nach Syrien zurückgekehrt sind, ist die Sicherung von Wohnraum aufgrund der weitreichenden Zerstörungen durch den Krieg, der hohen Mietkosten und der Schwierigkeit, rechtliche Dokumente einzureichen, um ihre Eigentums- und Landrechte zu erhalten. Viele berichteten, dass ihre Häuser geplündert, niedergebrannt oder teilweise zerstört worden waren. Einige verloren ihre Eigentumsrechte und erhielten keine Alternative oder Entschädigung. Dies war die Folge der Umsetzung des Gesetzes Nr. 10 von 2018 in Syrien, einem höchst umstrittenen Gesetz zur Regulierung des Eigentumsrechts in Gebieten, die als zerstört oder sanierungsbedürftig gelten. Dieses Gesetz verpflichtete Eigentümer, ihr Eigentumsrecht innerhalb kurzer Zeit nachzuweisen, ohne zu berücksichtigen, dass viele zu diesem Zeitpunkt nicht nach Syrien zurückkehren konnten (ACHRi 22.7.2025). Viele Flüchtlinge haben kein Zuhause, in das sie zurückkehren können. Einige Häuser wurden während des Krieges zerstört, in anderen leben neue Bewohner und viele Flüchtlinge haben keine Dokumente, die ihre Besitzansprüche belegen (CSIS 11.12.2024). Viele Flüchtlinge und Vertriebene sind nach dem Sturz des Regimes bei der Rückkehr in ihre Gebiete, Städte und Dörfer schockiert, wenn sie feststellen, dass andere in ihren Häusern wohnen. In einigen Fällen besitzen diese derzeitigen Bewohner Dokumente, die belegen, dass sie die Immobilien gekauft haben, aber Untersuchungen zeigen, dass es sich oft um Fälschungen handelt, einschließlich gefälschter Eigentumsnachweise und Gerichtsurteile, die äußerst schwer aufzuspüren sind (HLP Syria 20.1.2025). [Weitere Informationen zu Problemen im Zusammenhang mit Besitz- bzw. Wohnverhältnissen finden sich auch in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen und Grundversorgung und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur]. Gemäß zweier Quellen des niederländischen Außenministeriums ist eine unbekannte Anzahl an Syrern, die nach dem Sturz al-Assads, aus dem Libanon zurückgekehrt waren, nach kurzer Zeit wieder (illegal) in den Libanon zurückgereist. Bei ihrer Ankunft in Syrien stellten sie beispielsweise fest, dass ihre Häuser zerstört oder besetzt waren, dass die öffentlichen Einrichtungen kaum funktionierten und dass es keine Arbeit oder Lebensgrundlagen gab (MBZ 31.5.2025). Insbesondere in den Gebieten Homs, Latakia und Tartous werden die rechtlich schwierigen Eigentumsverhältnisse nach den Massakern vom März 2025 als Problem gesehen. Daneben wird die Wiedererlangung von Eigentum in Gebieten, in denen regimetreue Milizen oder bewaffnete Gruppierungen die Kontrolle über das Land übernommen haben, als besondere Herausforderung angesehen. Die lokalen Räte sind unterbesetzt, überlastet und verfügen nicht über die rechtlichen Instrumente und institutionellen Kapazitäten, um Ansprüche fair und einheitlich zu klären. Die Personenstandsregister sind nach wie vor papierbasiert (RefInt 1.5.2025). Der Zugang zu Wohnraum hängt in der Regel in erster Linie von der finanziellen Situation des Rückkehrers ab und davon, ob er in Syrien über bewohnbaren Grundbesitz verfügt und dessen Eigentumsrechte nachweisen kann, insbesondere aufgrund der früheren Beschlagnahmung von Eigentum unter dem früheren Regime. Um eine Immobilie zu mieten, reicht es aus, einen Personalausweis vorzulegen. Beim Kauf einer Immobilie müssen hingegen zusätzlich zum Personalausweis auch der Nachweis des Eigentumsrechts, ein Strafregisterauszug und die gerichtliche Genehmigung vorgelegt werden. Die Anforderungen können je nach Immobilie variieren (MVCR 8.2025). Die Rückkehr im Winter ist besonders schwierig, da die Flüchtlinge nicht wissen, ob ihre Häuser Schutz vor der Kälte bieten oder nicht. Es ist unklar, an wen sich Flüchtlinge wenden können, wenn sie nach ihrer Rückkehr Probleme mit Wohnraum oder Eigentumsrechten haben, und ob die Übergangsregierung in der Lage sein wird, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen (CSIS 11.12.2024). Partnerorganisationen von UNOCHA betonen auch, dass der Zugang zu zivilen Dokumenten und Rechtsdienstleistungen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Fragen zu Wohnraum, Land und Eigentum, entscheidende Hindernisse für die Rückkehr darstellt. Gegenwärtig sind nicht alle Standesämter und Gerichte im ganzen Land funktionsfähig oder nur teilweise funktionsfähig, was den Zugang erschwert (UNOCHA 30.1.2025). In 20 % der von IOM bewerteten Gemeinden berichteten Befragte, dass es keinen Zugang zur Ausstellung oder für den Ersatz ziviler Dokumente gab. Die am häufigsten genannten Hindernisse für den Zugang zu Dokumenten waren ein Mangel an verfügbaren Dienstleistungen in der Region (67 %), gefolgt von langen Entfernungen zu Behörden (50 %) und den hohen Kosten für die Beschaffung von Dokumenten (34 %) (IOM 6.2025). Das Fehlen ziviler Dokumente (einschließlich Geburtsurkunde, Familienstand, Ausweise) stellt eine erhebliche Herausforderung dar, wenn es darum geht, Bedürfnisse richtig einzuschätzen, den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu überwachen und eine effiziente Reaktion zu gewährleisten. Einer von zwei Haushalten, der innerhalb eines Jahres nach Syrien zurückkehren möchte, verfügt über keine zivilen Dokumente (GPC 3.4.2025).
Einem Wirtschaftswissenschaftler zufolge ist das größte Hindernis für die Rückkehrer das Fehlen staatlicher Institutionen, die in der Lage sind, grundlegende Dienstleistungen wie Strom und Wasser bereitzustellen, was das tägliche Leben kostspielig und schwierig macht. Das Fehlen von organisierten Märkten, die grundlegende Waren anbieten, und das Fehlen einer Angebotskontrolle haben zu einem wirtschaftlichen Chaos geführt, wodurch sich die Rückkehrer in einem finanziell instabilen Umfeld wiederfinden. Der dramatische Anstieg der Preise, sowohl bei den Mieten als auch bei den Grundversorgungsleistungen, stellt eine zusätzliche Belastung für die Rückkehrer dar, da sie bei begrenztem Einkommen hohe Lebenshaltungskosten zu tragen haben. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen erleben viele Rückkehrer aufgrund der großen Kluft zwischen ihren Hoffnungen und der Realität, die sie vorgefunden haben, eine psychische Krise (AlHurra 11.2.2025). Viele wollen wegen des Mangels an Arbeitsplätzen und grundlegenden Dienstleistungen nicht zurückkehren (CSIS 11.12.2024). Bislang ist das Bild der Beschäftigungssituation nach der Rückkehr unklar. Von den 34 männlichen von Etana Syria befragten Rückkehrern hatte nur die Hälfte eine Beschäftigung in Syrien gefunden. Von den 31 weiblichen Befragten gaben nur 13 an, vor ihrer Rückkehr nach Syrien einer externen Beschäftigung/einem Beruf nachgegangen zu sein (d. h. nicht Hausfrau oder arbeitslos gewesen zu sein). Nach ihrer Rückkehr nach Syrien hatte keine von ihnen eine Beschäftigung gefunden, obwohl viele aktiv nach Möglichkeiten suchten (Etana/KAS 1.6.2025). Eines der größten Hindernisse für Rückkehrer sind die Schulen, die durch Bombenangriffe in Trümmer gelegt wurden und die Schüler nicht wieder aufnehmen können, wenn sie zurückkehren (DW 19.5.2025).
In wirtschaftlicher Hinsicht sehen sich zurückkehrende Syrer mit düsteren Aussichten konfrontiert, da Unternehmen, Märkte und Industrien weiterhin zerstört und finanzielle Ressourcen erschöpft sind und Liquiditätsengpässe sowie Umweltzerstörung eine effektive Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten, einschließlich der landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen, verhindern. Zerstörte Wohnungen und der Mangel an Alternativen können Familien dazu zwingen, in überfüllten oder provisorischen Unterkünften und Sammelunterkünften zu leben, was das Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt erhöht, während der Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten die Gefährdung durch Missbrauch und Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, verschärft. Humanitäre Organisationen bemühen sich, grundlegende Hilfe zu leisten, doch der Bedarf übersteigt bei Weitem die verfügbaren Ressourcen, was durch die knappen humanitären Mittel noch verschärft wird (GPC 3.4.2025). Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage im Nachkriegs-Syrien sind Überweisungen von Verwandten aus dem Ausland für viele Haushalte unverzichtbar geworden. Für einige Rückkehrer können diese Überweisungen die Grundlage für ihre Wiedereingliederung bilden, indem sie ihnen ermöglichen, beschädigte Häuser zu reparieren, Unternehmen zu gründen oder einfach nur den täglichen Bedarf zu decken. In anderen Fällen können jedoch die Rückkehrer selbst zu Versorgern werden und ihre im Ausland erworbenen Ersparnisse oder Ressourcen nutzen, um Verwandte zu unterstützen, die in Syrien geblieben sind. Digitale Technologien haben eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung dieser Verbindungen gespielt. Plattformen wie WhatsApp oder Facebook Messenger ermöglichen einen kostengünstigen und regelmäßigen Kontakt, sodass Familien Informationen austauschen und emotionale Nähe aufrechterhalten können. Der Zugang zu Kommunikationsmitteln ist jedoch nicht einheitlich. Ältere Generationen haben oft Schwierigkeiten mit neuen Technologien. Probleme wie eine schlechte Internetinfrastruktur schränken die Konnektivität im Nachkriegs-Syrien ein (STDOK/Möller 21.10.2025).
UNDP schätzt, dass für ein Unterstützungspaket für Rückkehrer pro Familie 10.000 bis 20.000 US-Dollar notwendig wären. Dies umfasst vorübergehende Unterbringung, Reparaturen an Wohngebäuden, Einkommensbeihilfen und Kosten für die Aufnahme oder Wiederaufnahme landwirtschaftlicher Tätigkeiten (UNDP 20.2.2025). Bislang haben weder die Regierung noch internationale Organisationen einen umfassenden Plan für die Wiederansiedlung der Flüchtlinge vorgelegt. Doch das Ende der drastischen Sanktionen, die ursprünglich von den USA unter dem Assad-Regime gegen Syrien verhängt worden waren, bedeutet, dass das Land wieder Teil des internationalen Bankensystems werden kann – und die Wirtschaft wieder in Schwung kommen kann. Vorerst müssen die Rückkehrer jedoch weiterhin für sich selbst sorgen (BBC 15.5.2025).
Auf zentraler Ebene gibt es keine staatliche Institution, welche die Agenda für Rückkehrer oder Unterstützungsmaßnahmen vor Ort koordinieren würde. Die nationale Politik in Bezug auf Rückkehrer und Rückwanderung ist nach wie vor unbeständig, und die Behörden müssen noch die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen. Auf lokaler Ebene mangelt es sowohl an einem einheitlichen Ansatz als auch an Ressourcen. Seit Juni 2025 ist das Ministerium für Notfälle und Katastrophenmanagement in gewisser Weise für die Agenda in Bezug auf Binnenvertriebene und Rückkehrer aus dem Ausland zuständig. Diese Rolle ergibt sich aus dem operativen Charakter der Institution, jedoch verfügt sie über kein klar definiertes Mandat in diesem Bereich. Eine weitere Institution, die laut der Quelle teilweise für diese Agenda verantwortlich sein könnte, ist das Außenministerium. Laut Quellen gibt es keine offizielle staatliche Unterstützung für Rückkehrer durch die syrischen Behörden, einschließlich finanzieller Unterstützung, materieller Hilfe oder Unterkunft. Seit Mitte 2025 sind keine Reintegrationsprogramme für Rückkehrer bekannt. Eine Koordinierung zwischen staatlichen und nicht staatlichen Institutionen auf lokaler Ebene findet statt, wenn die Ankunft oder Bewegung von Personen in oder innerhalb eines bestimmten Gebiets bekannt ist (MVCR 8.2025). Die Übergangsregierung erarbeitet lokale Hilfspläne und koordiniert gemeinsam mit Hilfsorganisationen die Schließung kritischer Versorgungslücken, insbesondere in den stark belasteten städtischen Gebieten. Dennoch gehen lokale Beamte davon aus, dass die Rückkehrerzahlen ihre Kapazitäten übersteigen werden (RefInt 1.5.2025). Der Zivilschutz hat in der Region Darayya in der Umgebung von Damaskus begonnen, Syrern ihre Rückkehr zu erleichtern, indem er beispielsweise geschlossene Straßen wieder öffnete und Trinkwasser zur Verfügung stellte. Gemeinsam mit lokalen Räten arbeiten sie an Projekten, wie der Beseitigung von Trümmern und der Instandsetzung von kaputter Infrastruktur (SANA 29.6.2025). Lokal haben sich Volksinitiativen gebildet, die Lücken im Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und der mangelnden Dienstleistungen füllen. Beispielsweise gibt es die Initiative حمص بلدنا (Homs ist unsere Stadt), حماة تنبض من جديد (Hama pulsiert wieder), die sich um öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur kümmern. Im Norden gibt es الوفاء لحلب (Loyalität gegenüber Aleppo), die bei einer Geberkonferenz zwei Millionen US-Dollar sammeln konnte und unter Beteiligung von Hunderten von Freiwilligen Dienstleistungsprojekte umgesetzt hat. دير الزور تستاهل (Deir ez-Zour verdient es) startete am 8.5.2025 und bemüht sich um Wiederaufnahme von grundlegenden Dienstleistungen (Noon Post 29.5.2025).
Für Syrer, die aus dem Ausland zurückkehren, bleibt die Familie die wichtigste Quelle der Unterstützung, aber nicht alle Rückkehrer haben Verwandte, auf die sie sich verlassen können, sodass religiöse Wohltätigkeitsorganisationen, NGOs und humanitäre Organisationen diese Lücke füllen müssen. Religiöse Wohltätigkeitsorganisationen können vorübergehend Unterkunft, Nahrung oder emotionale Unterstützung bieten, allerdings ist ihre Hilfe im Vergleich zu familiären Bindungen in Umfang und Dauer begrenzt. Internationale Akteure wie UNHCR bieten strukturierte Hilfe an, darunter einmalige Geldzuwendungen, Hilfsgüter, Nahrungsmittelhilfe, Rechts- und Dokumentationsdienste, Transport von Grenzübergängen sowie Zugang zu Gemeindezentren, die psychosoziale Unterstützung, Berufsausbildung und Vermittlung an öffentliche Dienste anbieten. Dieses Rahmenwerk unterliegt jedoch weiterhin Einschränkungen durch Zulassungskriterien, uneinheitliche geografische Abdeckung und begrenzte Ressourcen, was bedeutet, dass formelle Hilfe die Tiefe, Gegenseitigkeit und Widerstandsfähigkeit, die traditionell von Familie und sozialen Netzwerken geboten werden, nicht vollständig ersetzen kann (STDOK/Möller 21.10.2025). Die Unterstützung für Rückkehrer, auch in den von der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) verwalteten Gebieten, wird in erster Linie von gemeinnützigen und internationalen Organisationen geleistet. So bietet beispielsweise der Norwegian Refugee Council (NRC) Hilfe bei der Beschaffung von Dokumenten an, insbesondere in Fällen, in denen Eigentumsrechte umstritten sind. Innerhalb des gemeinnützigen Sektors koordinieren sich die Organisationen untereinander und führen allgemeine Bedarfsanalysen durch. Der Zugang zu Hilfe aus dem gemeinnützigen Sektor ist in der Regel flexibel, und alle Dokumente, welche die Identität belegen, werden akzeptiert. Gemeinnützige Organisationen leisten nicht nur direkt in Syrien Unterstützung, sondern helfen Rückkehrern auch in ihren Ländern der vorübergehenden Zuflucht oder ihres vorübergehenden Aufenthalts, insbesondere in Nachbarländern wie Jordanien, unter anderem bei der Beschaffung von Dokumenten. Der Syrische Arabische Rote Halbmond (Syrian Arab Red Crescent - SARC) arbeitet an der Grenze direkt mit dem UNHCR zusammen. Diese Organisationen betreiben an Grenzübergängen spezielle Zentren, die Rückkehrern Unterstützung bieten, darunter Rechtsbeistand, Transport und damit verbundene Dienstleistungen. Der UNHCR ist an Landgrenzen und wichtigen Grenzübergängen präsent, von wo aus der Transport von der Grenze zu den lokalen Gemeinden organisiert wird. Derzeit liegt sein Hauptaugenmerk auf der Unterstützung der am stärksten gefährdeten Personen bei der Beschaffung von Dokumenten, Unterkünften und materieller Hilfe. Der UNHCR betreibt im Land auch Gemeindezentren, auch in den von der DAANES verwalteten Gebieten (MVCR 8.2025). Am 13.4.2025 hat UNHCR die digitale Plattform "Syria is Home" gestartet, deren Ziel es ist, syrischen Flüchtlingen, die eine Rückkehr in Erwägung ziehen, verlässliche Informationen zu bieten. Die Plattform liefert Daten zu Sicherheitslage, rechtlichen Rahmenbedingungen, Zugang zu Dienstleistungen und Unterstützungsangeboten in verschiedenen Regionen Syriens. Die Plattform ist auf englischer und arabischer Sprache zugänglich (VB Amman 14.4.2025). UNHCR stellt gemeinsam mit Partnern verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, wie rechtliche Unterstützung (für zivile Dokumente), je nach Bedarf und Verfügbarkeit einige medizinische Hilfsmittel, Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV) und Kinderschutz, Sensibilisierung für den Schutz vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch, psychologische und psychosoziale Unterstützung, (basierend auf der Bedarfsermittlung) Unterstützung beim Lebensunterhalt, Unterstützung bei der Unterbringung, inklusive Betreuung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Orientierung/Weitervermittlung an andere Dienstleister, Unterstützungsprogramme usw. Das Welternährungsprogramm (World Food Programme - WFP) leistet in enger Zusammenarbeit mit UNHCR Nahrungsmittelhilfe für Rückkehrer, die sich an Grenzübergängen aufhalten. WFP bietet den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen bei ihrer Ankunft an ihrem endgültigen Zielort in Syrien zusätzliche Unterstützung, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Diese Hilfe umfasst gezielte Nahrungsmittelhilfe für die am stärksten gefährdeten Gruppen, Ernährungsprogramme, Schulmahlzeiten und Unterstützung für schwangere und stillende Frauen und Mädchen. Es wird Transportunterstützung für Rückkehrer angeboten, die über die Grenzübergänge Bab al-Hawa und as-Salama an der türkisch-syrischen Grenze sowie über den Grenzübergang al-Qaa'/ Jousieh zum Libanon einreisen. Diese Unterstützung ist kostenlos und wird von UNHCR-Partnern in Syrien organisiert. Um Rückkehrer zu unterstützen, bieten UNHCR und seine Partner im Rahmen langfristiger Unterkunftslösungen über von UNHCR unterstützte Gemeindezentren Hilfe bei der Wohnungssuche an. UNHCR unterstützt auch die Instandsetzung der kommunalen Basisinfrastruktur, um die Lebensgrundlagen und die Grundversorgung der Gemeinden in Gebieten mit hoher Rückkehrerquote zu verbessern. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Rückkehrer an das nächstgelegene Gemeindezentrum wenden, wo Partner von UNHCR den Fall der Rückkehrerfamilie prüfen, um die Anspruchsberechtigung anhand festgelegter Kriterien zu bestätigen. (SysHome o.D.a). UNHCR Syrien hat mit der Verteilung von finanzieller Unterstützung für die Rückkehr und Wiedereingliederung syrischer Flüchtlinge aus dem Libanon, Jordanien, Irak und Ägypten begonnen, basierend auf ihrer Berechtigung für Bargeldhilfe im Aufnahmeland. Schutzbedürftige syrische Flüchtlingsfamilien, die im Aufnahmeland Anspruch auf monatliche Bargeldhilfe hatten und dann dauerhaft (nicht zu Besuch) nach Syrien zurückgekehrt sind, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Rückkehr und Wiedereingliederung in Höhe von 600 US-Dollar. Die Verteilung der Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe für berechtigte syrische Flüchtlinge, die aus der Türkei und anderen Ländern zurückkehren, hat noch nicht begonnen (Stand 28.10.2025). Diese Unterstützung wird nur einmal pro Familie bei der Rückkehr nach Syrien gewährt. Personen aus Jordanien, Ägypten, dem Libanon und dem Irak, die Anspruch auf monatliche Bargeldhilfe hatten, über gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder gültiger Reisepass) verfügen, deren Daten bei UNHCR registriert sind und die eine aktive WhatsApp-Nummer bei UNHCR im Aufnahmeland registriert haben, werden derzeit über die Bargeldauszahlung informiert (SysHome o.D.a). Die Hilfe konzentriert sich weitgehend auf die Städte. Viele ländliche Gemeinden haben keinen Zugang zu diesen Hilfsangeboten und sind gezwungen, für medizinische Versorgung in näher gelegene Städte mit besser funktionierender Wirtschaft zu reisen und dort Grundversorgungsgüter wie Lebensmittel, Wasser und Brennstoff zu kaufen (RefInt 1.5.2025). Im Rahmen eines Programms des österreichischen Innenministeriums und des Europäischen Technologie- und Ausbildungszentrums (ETTC) bietet Ihsas, eine lokale Organisation in Syrien, Reintegrationshilfe mit einer breiten Palette von Dienstleistungen an: Überweisungen, Beratung, soziale, rechtliche und medizinische Unterstützung, längerfristige Wohnraumunterstützung, Schulbildung und Sprachunterricht, Hilfe bei der Arbeitsvermittlung, Unterstützung bei der Unternehmensgründung und Hilfe für schutzbedürftige Gruppen (BMI o.D.).
Sozialer Zusammenhalt ist für die Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung von entscheidender Bedeutung, da er die Akzeptanz in der Gemeinschaft fördert, Spannungen zwischen Rückkehrern und Einwohnern abbaut und die kollektive Fähigkeit zur Erholung und zum Wiederaufbau stärkt (IOM 6.2025). Viele Rückkehrer erleben einen umgekehrten Kulturschock, da sie feststellen, dass sich Syrien während ihrer Abwesenheit tiefgreifend verändert hat. In solchen Fällen bietet die Familie Kontinuität durch gemeinsame Traditionen, Sprache und Rituale und hilft so, Identität und Zugehörigkeit wiederherzustellen. Das Fehlen familiärer Bindungen verstärkt das Gefühl der Isolation und erschwert die Herausforderungen der Rückkehr in ein Land, das sich sowohl vertraut als auch fremd anfühlen kann (STDOK/Möller 21.10.2025). Die syrische Bevölkerung war je nach Gebiet und Person unterschiedlich vom Krieg betroffen, was zu unterschiedlichen Auffassungen über die eigene Rolle bzw. die der anderen führt. Personen, die in von der syrischen Zentralregierung kontrollierten Gebieten geblieben sind, betonen, dass sie unter der staatlichen Unterdrückung und den schwierigen Lebensbedingungen aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gelitten haben und nicht unbedingt in der Lage waren, das Land zu verlassen. Sie sehen Flüchtlinge als privilegiert an, da diese mehr Möglichkeiten hatten und reicher nach Syrien zurückgekehrt sind (CEIP 23.4.2025). Auf Gemeindeebene wurden Spannungen zwischen denjenigen, die geblieben sind, und denjenigen, die weggegangen oder zurückgekehrt waren, dokumentiert. Ähnliche Spannungen können aus verschiedenen Gründen entstehen - häufig genannt wurde die Wahrnehmung der Gebliebenen als regierungsfreundlich/Assad-freundlich und der Rückkehrer als Teil der Opposition. Damit verbunden ist die Angst vor Repressalien, denen sowohl vermeintliche als auch tatsächliche Anhänger des früheren Regimes ausgesetzt sein können (MVCR 8.2025). Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge kam es in vielen Gemeinden, in welche Syrer zurückkehrten, zu Spannungen - meist aufgrund der Wahrnehmung von politischen Loyalitäten. In den ersten Monaten nach dem Sturz al-Assads war es bereits zu Konflikten gekommen, an denen bewaffnete Rückkehrer beteiligt waren, insbesondere aufgrund von Streitigkeiten über Wohnraum und Eigentum (MBZ 31.5.2025). In Bezug auf die Aufnahme und Akzeptanz von Rückkehrern in der breiteren Gemeinschaft gab die Mehrheit der von IOM Befragten (92 %) an, dass Rückkehrer in ihren Gemeinschaften vollständig akzeptiert werden. Weniger als ein Zehntel (8 %) gaben an, dass Rückkehrer zwar akzeptiert werden, jedoch mit Vorbehalten, was vor allem in den Gouvernements ar-Raqqa (52 % der Gemeinden, in denen derzeit insgesamt 30.623 Rückkehrer leben) und al-Hasaka (44 % der Gemeinden, in denen derzeit insgesamt 31.109 Rückkehrer leben) der Fall ist. Diese Vorbehalte stehen wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Häufigkeit von Streitigkeiten um Wohnraum, Land und Eigentum (HLP), die in ar-Raqqa und al-Hasaka gemeldet wurden, vor allem zwischen Rückkehrern und der Gastbevölkerung. Quellen berichteten von gelegentlichen oder häufigen Streitigkeiten in 74 bzw. 49 % der Gemeinden. In beiden Provinzen gab es auch Vorfälle wie Angriffe mit Schusswaffen und anderen Waffen (IOM 6.2025). Es sind gemeindebasierte Initiativen erforderlich, um Spannungen abzubauen, insbesondere in Gebieten mit hoher Rückkehrerquote wie Aleppo und ar-Raqqa (UNOCHA 2.6.2025). Die Erwartung, dass Familienangehörige in Zeiten der Not Unterstützung leisten, fördert die Widerstandsfähigkeit in Krisenzeiten, setzt Haushalte jedoch auch unter Druck, wenn die Ressourcen knapp sind. Dies ist seit dem Ausbruch des Syrienkonflikts und der Massenflucht von Millionen Menschen innerhalb des Landes und ins Ausland deutlich geworden. Familien, die Rückkehrer aufnehmen, sehen sich unweigerlich mit eigenen Einschränkungen konfrontiert. Viele syrische Haushalte leben bereits unter extrem prekären Bedingungen, die durch steigende Kosten für Lebensmittel, Miete und Brennstoffe gekennzeichnet sind, sodass die Ankunft zusätzlicher Mitglieder die knappen Ressourcen weiter strapaziert. Auch wenn Verwandte Rückkehrer aus moralischer Verpflichtung aufnehmen, führt diese Integration oft zu Spannungen innerhalb des Haushalts. Rückkehrer werden manchmal als wirtschaftliche Belastung wahrgenommen, wenn sie ohne Ersparnisse oder Aussicht auf Arbeit ankommen, während politische und ideologische Differenzen, die sich während des Exils angesammelt haben, Konflikte verschärfen können. In diesem Sinne kann die Aufnahme von Rückkehrern nicht als stabiler oder harmonischer Prozess angesehen werden, sondern spiegelt vielmehr das Zusammenspiel von materieller Knappheit, moralischen Ökonomien der Verwandtschaft und umfassenderen sozialen Dynamiken wider (STDOK/Möller 21.10.2025).
Familiäre Netzwerke sind nach wie vor entscheidend für den Erfolg der Reintegration. Rückkehrer sind häufig unmittelbar auf Verwandte angewiesen, um eine Unterkunft zu finden, sich zu orientieren und lokale Kontakte zu knüpfen. Familienmitglieder spielen auch eine wichtige Rolle bei der Wiederbeschaffung von Ausweispapieren oder der Rückgewinnung von Eigentum. Die wirtschaftliche Wiedereingliederung hängt in besonderem Maße von familiären Netzwerken ab. In der informellen Wirtschaft Syriens werden Arbeitsplätze oft nicht über Bewerbungen, sondern über persönliche Beziehungen gefunden. Die Vermittlung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und die Verteilung materieller Ressourcen über Verwandtschaftsbeziehungen unterstreichen, inwieweit die Wiedereingliederung von relationalen Infrastrukturen abhängt. Für Rückkehrer kann die Anwesenheit oder Abwesenheit von Familie und Verwandten darüber entscheiden, ob die Wiedereingliederung zu neuen Lebensgrundlagen oder zu anhaltender Arbeitslosigkeit führt. Für viele Syrer wird die Kommunikation mit Familienangehörigen im Ausland oder in anderen Teilen Syriens durch digitale Technologien wie Mobiltelefone und Social-Media-Anwendungen aufrechterhalten. Die Flucht führte jedoch häufig zum Verlust von Geräten, Dokumenten oder Kontaktlisten, wodurch die direkten Kommunikationswege, die familiäre und soziale Netzwerke aufrechterhalten, unterbrochen wurden. Im Unterschied zu früher ermöglichen heutzutage die diversen Cloud-Dienste und sozialen Netzwerke in der Regel die Wiederherstellung der Kontaktdaten. Darüber hinaus hat die Verbreitung von sozialen Netzwerken den Begriff "Kontakt" neu definiert, da die Kommunikation häufig über diese digitalen Netzwerke und nicht über direkte Telefonnummern erfolgt. So können Personen auch ohne Gerät über Anwendungen und Webschnittstellen problemlos wieder mit Verwandten und Freunden in Verbindung treten, was die geringere Abhängigkeit von der physischen Speicherkapazität eines einzelnen Telefons unterstreicht. Darüber hinaus bieten humanitäre Initiativen wie die Familienfindungsdienste des IKRK und des SARC wichtige Unterstützung, um Menschen dabei zu helfen, den Kontakt zu ihren Angehörigen wiederherzustellen, wenn digitale Mittel nicht ausreichen (STDOK/Möller 21.10.2025).
Mitunter waren Rückkehrer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Verschleppung und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt (ACHRi 8.2025). Berichten zufolge kamen Rückkehrer kurz nach Ankunft in Syrien ums Leben oder verschwanden, darunter zwei Rückkehrer aus Deutschland (SO 20.10.2025). Beide wurden festgenommen und gefoltert (FR 23.10.2025), wobei die Folter von offizieller Seite beim ersten Opfer abgestritten wird (NPA 31.7.2025; vgl. TNA 31.7.2025). Ein Dritter aus Deutschland zurückgekehrter Syrer wurde im Juli in Dar'aa von einer bewaffneten Gruppierung entführt und an die syrische Allgemeine Sicherheit (General Security) übergeben. Seither fehlt von ihm jede Spur (ACHRi 8.2025). Von einem aus Österreich abgeschobenen Syrer fehlt nach Angaben seiner Rechtsvertreter jede Spur. Die Behörde, die den syrischen Straftäter zuletzt in Österreich betreut hatte, vermutet, dass der 32-Jährige nicht untergetaucht, sondern in Gewahrsam genommen wurde. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage, dass der Mann den syrischen Behörden übergeben worden sei. Der Syrer war im November 2018 wegen Beteiligung an der Terrormiliz IS zu sieben Jahren Haft verurteilt worden (ORF 12.7.2025; vgl. Presse 8.8.2025). Ein Rückkehrer aus Frankreich wurde im März 2025 erschossen. Die Täter und Motive sind unbekannt. Obwohl die Fälle schwerwiegend und besorgniserregend sind, handelt es sich dabei noch nicht um weit verbreitete, staatlich geförderte Verstöße. Vielmehr unterstreichen sie ein fragmentiertes Sicherheitsumfeld, das durch eine schwache staatliche Kontrolle, die Untergrabung des Gewaltmonopols gekennzeichnet ist, sowie dadruch, dass verschiedene Akteure, Verstöße straffrei begehen können (ACHRi 8.2025). Laut der Österreichischen Botschaft in Damaskus gibt es keine Hinweise dafür, dass Rückkehrer inhaftiert, gefoltert, getötet oder diskriminiert werden (ÖB Damaskus 26.11.2025). Ein von der Staatendokumenation im November 2025 befragter Experte gab ebenfalls an, dass es keine Informationen gibt, wonach Rückkehrer getötet oder gefoltert wurden, anders als unter dem Assad-Regime. Es gibt Fälle von Journalisten, die gefangen genommen und geschlagen wurden, sowie auch von Aktivisten, die für kurze Zeit inhaftiert und wieder freigelassen wurden. Es gibt keine Kampagne gegen Personen, die sich zur Rückkehr entschlossen haben (SyrExp01 18.11.2025).
Gemäß einem Index von IOM, bei dem alle möglichen Antwortoptionen von der am wenigsten förderlichen bis zur am meisten förderlichen Option gereiht und mit einem Wert von 0 bis 5 bewertet wurden, wobei 0 die am wenigsten förderliche Bedingung und 5 die am meisten förderliche Bedingung darstellte, bietet der Südwesten Syriens die günstigsten Bedingungen für eine Rückkehr. Auf Provinzebene wiesen Quneitra (3,5), Damaskus (3,4) und Dar'a (3,4) zum Zeitpunkt der Bewertung die insgesamt günstigsten Bedingungen für die Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung von Rückkehrern auf. Im Gegensatz dazu wiesen die Provinzen ar-Raqqa (2,5) und al-Hasaka (2,6) die ungünstigsten Bedingungen für eine Rückkehr auf. Die Provinz ar-Raqqa schnitt bei allen bewerteten Indikatoren schlecht ab, mit eingeschränktem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, geringer Akzeptanz von Rückkehrern und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Dies ist in erster Linie auf die sich verschlechternde Sicherheitslage zurückzuführen, insbesondere in der Stadt ar-Raqqa und in den Gebieten, die unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces / SDF) stehen (IOM 6.2025).
Die folgende Karte von IOM zeigt die Umfrageergebnisse nach Unterbezirken von nicht förderlich bis vollständig förderlich für die Rückkehr. Die Daten wurden im Juni 2025 an 3.683 Orten in allen 14 Gouvernements in Syrien gesammelt. Die Datenerhebung erfolgte durch strukturierte Interviews mit diesen KI, in denen ihre Einschätzungen zu Risiken, Bedürfnissen und Lebensbedingungen innerhalb ihrer Gemeinschaften erfasst wurden (IOM 6.2025):

Rückkehrer nach Aufnahmeland
[Informationen zu Grenzübergängen bzw. weitere Informationen zu Ein-und Ausreise und zu Rückkehrern finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Jordanien und der Libanon sind keine Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention von 1951, und die Türkei wendet die Konvention nur auf Flüchtlinge aus Europa an. Das bedeutet, dass syrische Flüchtlinge in diesen drei Ländern als Gäste gelten und viele von ihnen mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Dienstleistungen und einem sichereren Rechtsstatus konfrontiert sind (openDemocracy 8.5.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 starteten die Nachbarländer, die Flüchtlinge aufgenommen hatten, Kampagnen, um die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückzuführen. Einige dieser Rückführungen erfolgten freiwillig, andere unter Zwang. Die von Irak, Jordanien, Libanon und der Türkei verabschiedeten Richtlinien zeigen ein ähnliches Muster im Umgang mit syrischen Flüchtlingen: eine Verschärfung der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Beschränkungen sowie direkte oder indirekte Praktiken, die zu einer erzwungenen Rückkehr führen. Am auffälligsten ist dabei der indirekte Druck, der sich in einer Verschlechterung der Lebensbedingungen, fehlendem Rechtsschutz, reduzierter humanitärer Hilfe und zunehmend komplexen Aufenthaltsverfahren äußert. Diese Faktoren zwingen viele Flüchtlinge dazu, unter Druck eine sogenannte "freiwillige Rückkehr" zu akzeptieren, die in Wirklichkeit eine verschleierte Zwangsrückführung darstellt. Es gibt auch eine Tendenz zur direkten Abschiebung, insbesondere im Libanon und in der Türkei, wo dokumentierte Fälle zeigen, dass Flüchtlinge oft ohne rechtliche Verfahren oder Schutzgarantien festgenommen und direkt nach Syrien abgeschoben werden (ACHRi 22.7.2025). Die Türkei und der Libanon erlauben "go-and-see"-Besuche, sodass einzelne Syrer kurze Reisen unternehmen können, um die Lage zu beurteilen, ohne ihren rechtlichen Status zu gefährden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für ganze Familien. Das bedeutet, dass Frauen und Kinder, die in den letzten Monaten aus diesen Ländern nach Syrien gereist sind, nicht legal zurückkehren können (openDemocracy 8.5.2025).
Irak
Anfang 2025 beherbergte der Irak etwa 295.000 syrische Flüchtlinge, von denen die meisten syrische Kurden sind. Mehr als 90 % davon leben in der Region Kurdistan im Irak (KRI), insbesondere in den Provinzen Erbil, Duhok und Sulaymaniyah (ACHRi 22.7.2025). Nach Angaben der Regionalregierung Kurdistan (Kurdistan Regional Government - KRG) leben etwa 260.000 syrische Flüchtlinge in der Region Kurdistan, sowohl in als auch außerhalb von Lagern (Bas 25.1.2025). Aus dem Irak kehrten bereits Syrer zurück (Rudaw 15.12.2024). Ihre Anzahl ist unbekannt (VB Bagdad 20.12.2024; vgl. Bas 25.1.2025). Die Behörden im Irak, in Bagdad und Erbil, haben Syrer mitunter willkürlich inhaftiert und nach Damaskus und in Teile Nordost-Syriens, die unter der Kontrolle kurdisch geführter Streitkräfte stehen, deportiert (HRW 16.1.2025). Nach anderen Angaben liegt die Entscheidung zur Rückkehr ausschließlich bei den Flüchtlingen selbst. Das irakische Ministerium für Migration und Flüchtlinge hat erklärt, diese freiwillig nach Syrien zurückkehren können und nicht unter Druck gesetzt werden, den Irak Land zu verlassen (Bas 25.1.2025). Während die KRI im Allgemeinen ein stabileres und einladenderes Umfeld bewahrt hat, geben die Abschiebungspraktiken in anderen Gebieten des Irak seit kurzem Anlass zur Sorge. Im März 2024 starteten die irakischen Behörden eine Kampagne gegen Ausländer, die angeblich gegen die Aufenthaltsgesetze verstoßen hatten. Im Rahmen dieser Kampagne wurden zahlreiche Syrer festgenommen und später abgeschoben, oft ohne klare rechtliche Verfahren (ACHRi 22.7.2025).
Jordanien
Schätzungen zufolge lebten im Mai 2025 mehr als 1,3 Millionen Syrer in Jordanien, von denen etwa 670.000 offiziell bei UNHCR als Flüchtlinge registriert sind (ACHRi 22.7.2025). Jordanien bietet kein "go-and-see"-Programm an (openDemocracy 8.5.2025). Die Rückkehr aus Jordanien erfolgt Angaben des jordanischen Innenministers al-Faraya zufolge freiwillig und ohne Zwang. Für diejenigen, die zurückkehren möchten, werden die notwendigen Erleichterungen zur Verfügung gestellt, einschließlich des Gepäcktransports. Es gibt keine Hindernisse für syrische Flüchtlinge beim Verlassen Jordaniens. Selbst diejenigen, die aufgrund von Arbeitserlaubnissen mit Geldstrafen belegt sind (Overstay), können gehen. Die Rückkehrverfahren wurden vereinfacht und einige zuvor erforderliche Sicherheitsüberprüfungen vor der Ausreise wurden abgeschafft. Syrer aus dem Ausland können nach Jordanien einreisen, Syrien besuchen und an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren (VB Amman 6.2.2025). Ohne eine vom Innenministerium ausgestellte Dienstkarte riskieren syrische Flüchtlinge Festnahme, Geldstrafen und zwangsweise Abschiebung. In den letzten Jahren wurde die Durchsetzung der Vorschriften verschärft, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen viele Syrer leben. Zahlreiche Personen wurden aufgrund abgelaufener Dokumente oder wegen Arbeitens ohne Genehmigung inhaftiert, und einige wurden ohne Zugang zu Rechtsbeistand oder formellen Anhörungen abgeschoben. Vage Klassifizierungen wie "Sicherheitsbedrohungen" reichen oft aus, um eine Abschiebung zu rechtfertigen (ACHRi 22.7.2025). Syrer, die aus Jordanien zurückkehren, müssen eine Gebühr von 50 US-Dollar entrichten und eine Vereinbarung unterzeichnen, in der sie sich damit einverstanden erklären, für fünf Jahre mit einem Einreiseverbot für Jordanien belegt zu werden (Conversation 24.3.2025).
Libanon
Im Mai 2025 beherbergte der Libanon schätzungsweise 1,5 Millionen Syrer und war damit das Land mit der höchsten Zahl syrischer Flüchtlinge im Verhältnis zu seiner Bevölkerung. Etwa 785.000 von ihnen sind offiziell bei UNHCR registriert, obwohl UNHCR 2015 auf Druck der libanesischen Regierung die Registrierung von Flüchtlingen eingestellt hat (ACHRi 22.7.2025). Syrische Flüchtlinge, die versuchen, vom Libanon aus nach Europa zu gelangen, wurden von den libanesischen und zyprischen Behörden abgefangen und zurückgeschickt, wobei viele von der libanesischen Armee gewaltsam nach Syrien zurückgebracht wurden (HRW 16.1.2025). Am 19.2.2025 berichtete The New Arab, dass die libanesischen Behörden eine neue Richtlinie erlassen haben, die es Syrern, die aus Europa abgeschoben werden, erlaubt, auf dem Rückweg nach Syrien den Flughafen Beirut zu passieren. Das Rundschreiben, das am 17.2.2025 vom Leiter der Flughafensicherheit unterzeichnet wurde, wies die Fluggesellschaften an, den Transport von Syrern zu erleichtern, die auf irregulären Wegen nach Europa eingereist waren und vor der Weiterreise nach Syrien durch den Libanon reisen wollten (TNA 19.2.2025). Die Abschiebungen von Syrern aus dem Libanon haben in den letzten Jahren zugenommen und werden oft ohne rechtliche Verfahren durchgeführt. Seit 2019 haben die libanesischen Behörden Syrer, die illegal in das Land eingereist sind oder sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung dort aufgehalten haben, abgeschoben. Viele wurden bei Razzien, an Kontrollpunkten oder bei Routinekontrollen festgenommen und ohne Rechtsbeistand oder gerichtliche Überprüfung zwangsweise nach Syrien zurückgeführt (ACHRi 22.7.2025). Von 8.12.2024 bis November 2025 sind nach Schätzungen des UNHCR etwa 383.326 Syrer aus dem Libanon oder über den Libanon zurückgekehrt. Die Rückkehr erfolgt über offizielle und inoffizielle Grenzübergänge, was die Nachverfolgung erschwert (UNHCR 24.11.2025).
Personen, die über den Grenzübergang al-Qaa'/ Jousieh aus dem Libanon nach Syrien einreisen, können Transportunterstützung durch Partnerorganisationen von UNHCR erhalten. Nach Abschluss der Einreiseformalitäten sollten Rückkehrer, die einen Transport benötigen, um ihre Reise fortzusetzen, sich an die NGO Child Care Society (CCS) wenden, um diese Unterstützung anzufordern. CCS ist täglich von 9 bis 17 Uhr an der Grenze anwesend. Nach einer kurzen Prüfung wird Transportunterstützung mit an der Grenze bereitstehenden Lastwagen zu Zielen in den Gouvernements Homs, Hama, Idlib und Aleppo gewährt. Der Transport in andere Gebiete Syriens kann je nach Fall gewährt werden (SysHome o.D.b).
Türkei
Im Mai 2025 beherbergte die Türkei etwa 3,2 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge und war damit das Land mit der weltweit größten syrischen Flüchtlingsbevölkerung (ACHRi 22.7.2025). Vor dem Hintergrund der flüchtlingsfeindlichen Stimmung schob die Türkei im Jahr 2024 Tausende ab oder übte anderweitig Druck auf sie aus, das Land in Richtung Nordsyrien zu verlassen, darunter auch nach Tall Abyad, einem abgelegenen, von der Türkei besetzten Bezirk, in dem Gesetzlosigkeit herrscht und die humanitäre Lage katastrophal ist (HRW 16.1.2025). Obwohl sich die Zahl der Rückkehrer unmittelbar nach dem Sturz al-Assads verdoppelt hatte (VB Istanbul 11.12.2024), gab es insgesamt nur einen geringen Anstieg der Anzahl an tatsächlichen Rückkehrern. Geändert hat sich vor allem das Profil der Rückkehrer, nämlich alleinreisende Männer. Die meisten stammen aus der Region rund um Idlib und Aleppo. Meist wird ein Mitglied von Familienverbänden vorausgeschickt, um die Lage vor Ort (Sicherheit, Lebensbedingungen etc.) zu beurteilen, bevor der Rest der Familie ggf. nachzieht (VB Istanbul 13.12.2024). Die Mehrheit der zwischen 8.12.2024 und 9.1.2025 Zurückgereisten, reisten als Familien zurück. Die Restlichen waren Einzelreisende (T24 9.1.2025; vgl. CNN Türk 9.1.2025). UNHCR wiederum verzeichnet v. a. Einzelpersonen, die allein zurückkehren, oft weil keine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder in der Türkei leben oder weil sie die Bedingungen in Syrien prüfen wollen, bevor sie sich mit ihren Familien wiedervereinigen. Zu den Hauptgründen für die Rückkehr gehören verbesserte Sicherheit, politische Veränderungen und Familienzusammenführung, wobei einige auch Heimweh oder wirtschaftliche Erwägungen anführen. Die meisten Rückkehrer möchten in ihre Herkunftsprovinzen zurückkehren, wobei Aleppo, Idlib, Damaskus und Hama die häufigsten Ziele sind (UNHCR 23.1.2025). Mittlerweile berichtet der Flüchtlingsverband in der Türkei von einigen Fällen, in denen die Rückkehrer ihre Entscheidungen bereuten. Es werden v. a. Beschwerden, wie der Mangel an Bildungs- und Gesundheitsdiensten angeführt (REU 5.2.2025b). Die zerstörte Infrastruktur, die erdrückenden wirtschaftlichen Bedingungen und die Unsicherheit brachten enorme Herausforderungen mit sich, die es für einen großen Teil der Rückkehrer fast unmöglich machten, sich zurechtzufinden. Während einige das Recht verloren haben, in die Türkei zurückzukehren, haben andere, insbesondere diejenigen mit türkischem Wohnsitz und türkischer Staatsbürgerschaft, begonnen, ihre Entscheidung zu überdenken und ernsthaft in Betracht zu ziehen, wieder in die Türkei zurückzukehren (AlHurra 11.2.2025). Vom 1.1. bis zum 1.7.2025 wurden den syrischen Flüchtlingen in der Türkei, genauer den Haushaltsvorständen, vorübergehende Besuche ("go-and-see"-Visits) in Syrien erlaubt. Dementsprechend konnte dasselbe Familienmitglied innerhalb von sechs Monaten maximal dreimal nach Syrien reisen, und die Abreise wurde über zwei Grenzübergänge organisiert. Syrer, die die Möglichkeit eines vorübergehenden Besuchs nutzten, behielten ihren vorübergehenden Schutzstatus (UNHCR 27.12.2024). Syrians for Truth and Justice zufolge hat die Türkei Abschiebungen nach Nordsyrien seit 2018 intensiviert. Syrer wurden über die Grenzübergänge Bab al-Salama, Tall Abyad, Bab al-Hawa und Jarabulus deportiert. Die Quelle hat im Jahr 2024 Daten zu 85.202 von der Türkei deportierten Syrern gesammelt (STJ 4.2025). Personen, die Begünstigte des sozialen Sicherheitsnetzes – SSN (ESSN – C-SSN) waren, oder Familien mit einem Mitglied mit besonderen Bedürfnissen, die in der Türkei Bargeldhilfe für die Rückkehr erhalten haben, haben Anspruch auf die gleiche Unterstützung, wenn sie nach Syrien zurückkehren (SysHome o.D.a). Die zunehmende Feindseligkeit gegenüber Flüchtlingen hat zu wachsenden Spannungen geführt, insbesondere im Juli 2024, als es in mehreren Gebieten, darunter Kayseri, zu gewalttätigen Ausschreitungen kam, bei denen syrische Häuser und Grundstücke angegriffen wurden. Solche Vorfälle sowie die anhaltende Wirtschaftskrise in der Türkei haben die Ängste vieler syrischer Flüchtlinge verstärkt und den Druck auf sie erhöht, nach Syrien zurückzukehren. Trotz der früheren Zusicherungen von Präsident Erdoğan, dass die Türkei jenen Syrern helfen werde, die freiwillig zurückkehren wollten, und niemanden zur Ausreise zwingen werde, besteht eine deutliche Kluft zwischen der offiziellen Rhetorik und der Praxis vor Ort. Berichte von Menschenrechtsorganisationen und lokalen Beobachtern deuten darauf hin, dass Flüchtlinge sowohl direktem als auch indirektem Druck ausgesetzt sind. Zwischen Jänner und August 2023 wurden fast 30.000 syrische Flüchtlinge aus der Türkei abgeschoben. Viele der Abgeschobenen berichteten, dass sie gewaltsam in Zentren festgehalten und gezwungen wurden, Dokumente zu unterzeichnen, die als "freiwillige Rückkehrpapiere" bezeichnet wurden. Einige Flüchtlinge gaben an, dass ihnen keine Wahl gelassen wurde und sie mit Drohungen oder körperlicher Gewalt konfrontiert wurden, als sie versuchten, sich der obligatorischen Unterschrift zu widersetzen. Andere berichteten, dass ihre persönlichen Gegenstände während der Inhaftierung beschlagnahmt wurden. Allein im Juni 2024 wurden weitere 16.500 Syrer zwangsweise abgeschoben, viele davon über Grenzübergänge wie Bab al-Hawa und Bab as-Salama. Unter den Abgeschobenen befanden sich Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen (ACHRi 22.7.2025).
Die freiwilligen Rückführungen werden von der türkischen Migrationsbehörde und den zuständigen Institutionen koordiniert, wobei jeder Schritt, von der Registrierung bis zur Transportplanung, von den Behörden abgewickelt wird. Syrer, die zurückkehren möchten, können über die Website randevu.goc.gov.tr einen Termin bei der Provinzbehörde für Migrationsmanagement in ihrer Wohnstadt vereinbaren. Die Antragsteller erhalten ein Formular für die freiwillige Rückkehr, eine Reisegenehmigung für die Abreisestadt und, falls erforderlich, eine Einverständniserklärung. Sobald die Dokumente vollständig sind, begeben sich die Rückkehrer zu den Koordinierungszentren für freiwillige Rückkehr und steigen in Busse, die sie zu den Landgrenzübergängen in den Bezirken Cilvegözü, Yayladağı, Zeytindalı in Hatay, Öncüpınar, Çobanbey in Kilis, Karkamış in Gaziantep und Akçakale in Şanlıurfa bringen (DS 20.8.2025).
Das folgende Diagramm zeigt die wöchentliche Anzahl freiwilliger Ausreisen von Syrern unter temporärem Schutz aus der Türkei nach Syrien. Nicht enthalten sind die Ausreisen illegal in der Türkei aufhältiger Syrer nach Syrien (Stand 19.1.2026):

Quellen […]
Rückkehr in die Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 18:25
Einer Quelle des niederländischen Außenministeriums zufolge gibt es keine spezifischen Verfahren für den Zugang oder die Niederlassung im Gebiet unter Kontrolle der Übergangsregierung. Für die Einreise in das Gebiet der Demokratischen Autonomen Administration Nord- und Ostsyriens (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) ist an der Grenze oder am Kontrollpunkt at-Tabqa eine Sicherheitserklärung der Sicherheitskräfte erforderlich. Darüber hinaus müssen Syrer, die sich im DAANES-Gebiet niederlassen wollten, mehreren Quellen zufolge einen lokalen Sponsor haben (MBZ 31.5.2025).
Am 11.5.2025 dokumentierte das Syrische Netzwerk für Menschenrechte die Festnahme von einem jungen Mann aus Qamishli im Gouvernement al-Hasaka, der vor Kurzem aus Deutschland zurückgekehrt war, durch Sicherheitskräfte der Autonomen Verwaltung. Er wurde an einen unbekannten Ort gebracht, sein Schicksal ist unbekannt (Rasd 11.5.2025).
Eine Dialogkonferenz im Mai 2025 in Qamishli zielte darauf ab, Forderungen der Vertriebenen und Opfer aus 'Afrin, Sere Kaniye und Tall Abyad an die zuständigen Institutionen der DAANES und die Komitees, die im Dialog mit Damaskus stehen, weiterzuleiten. Die Menschen aus diesen drei Regionen waren nach Militäroperationen der türkischen Streitkräfte und der mit ihnen verbündeten bewaffneten Gruppen, auch bekannt als Syrische Nationale Armee (Syrian National Army -SNA), gezwungen, aus ihren Häusern zu fliehen. Viele möchten zwar zurückkehren, sind aber angesichts wiederholter Verstöße, wie willkürlichen Verhaftungen und Erpressungen, besorgt (NPA 28.5.2025). Viele der aus 'Afrin im Rahmen der Operation "Olivenzweig" im Jahr 2018 gewaltsam Vertriebenen versuchten, in ihre Häuser und auf ihr Land zurückzukehren. Jedoch waren sie zahlreichen Verstößen ausgesetzt, darunter die illegale Besetzung ihrer Häuser, Erpressung, diese zu verlassen, und Diebstahl von Habseligkeiten durch die Besetzer (STJ 22.7.2025).
In den Stadtteilen Ashrafieh und Sheikh Maqsoud in Aleppo-Stadt kommt es immer wieder zu Granatbeschuss, Spannungen und Zusammenstößen. Das hälte viele Personen von einer Rückkehr in diese Viertel ab (Syria TV 12.10.2025a). Die SDF haben einigen Familien, die 2012 aus dem Gebiet vertrieben worden waren, durch Vermittlung von Stammesältesten die Rückkehr gestattet (Syria TV 17.11.2025).
Quellen […]
Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
Letzte Änderung 2025-01-09 14:36
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Seite der BBU verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen.
Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:
Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung auf finanzielle Unterstützung durch die BBU
Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung
Übernahme der Heimreisekosten
Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900
Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunterstützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.at verfügbar.
Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Übernahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.
Finanzielle Starthilfe
Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:
Während des laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens bis ein Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 900,00 pro Person; ab einem Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 250,00 pro Person
Kernfamilien: Maximalbetrag von € 3.000 pro Familie
Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden.
Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnahmen im Einzelfall möglich):
Freiwillige Ausreise
Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit
Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung
Nachhaltigkeit der Ausreise
Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr
Keine schwere Straffälligkeit
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Österreich (z. B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens "Rückkehr mit Perspektiven" Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
Frontex (EU Reintegrationsprogramm EURP)
IOM Österreich (Reintegrationsprogramm RESTART IV)
Caritas Österreich (Reintegratonsprogramm IRMA plus III)
OFII (französische Migrationsbehörde „French Office for Immigration and Integration“)
ETTC (im Irak tätige NGO „European Technology and Training Centre“)
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024).
Quelle
BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunterstützung – Übersicht der Leistungen
Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates für syrische Rückkehrer
Letzte Änderung 2026-02-21 12:08
Für syrische Rückkehrer bietet Österreich Rückkehrunterstützung an, die sich von der Unterstützung für Rückkehrer aus anderen Staaten unterscheidet. Weitere Informationen zu Rückkehrunterstützung finden sich im Kapitel Rückkehr / Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates.
Eine freiwillige Rückkehr nach Syrien wird seitens des BMI unterstützt. Die Unterstützung kann folgende Leistungen umfassen:
Organisatorische Unterstützung (Rückkehrberatung, Unterstützung bei der Erlangung eines Ersatzreisedokuments, Organisation der Reise)
Übernahme der Heimreisekosten
Finanzielle Starthilfe (seit 11.12.2024 bis max. 1.000 EUR)
Seit 2.6.2025: EU Reintegrationsprogramm (EURP) via Frontex, Voraussetzung zur Teilnahme: Rückkehrentscheidung
Das BMI arbeitet laufend an der Weiterentwicklung der Rückkehrhilfe und der Reintegrationsangebote, um möglichst bedarfsorientiert und zielgenau auf die Bedürfnisse rückkehrinteressierter Personen einzugehen, und verfolgt diesen Ansatz auch im Hinblick auf Syrien konsequent weiter (BMI 19.1.2026).
Zusätzliche Unterstützungsleistungen für Syrien im Bereich Reintegration sind im Rahmen der neuen AMIF-Förderperiode absehbar (BMI 19.1.2026).
Quelle[…]
Dokumente
Letzte Änderung 2026-02-28 18:26
Zivilrechtliche Dokumente
Syrische Institutionen sind nach dem Sturz des Regimes mit großen Problemen konfrontiert. Es fehlt an Flexibilität, es werden "starre Regeln" angewandt, und die Bürger sind mit Absurditäten in den Prozessen konfrontiert. Einem Experten zufolge mangelt es an kompetenten Personen in staatlichen Institutionen. Dies hat mehrere Gründe, allen voran stehen die vermachte Korruption in der Verwaltung und niedrige Gehälter, die nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Beschäftigten zu sichern, was zum Verlust von Fachwissen oder mangelnder Bereitschaft kompetenter Personen im öffentlichen Sektor zu arbeiten, geführt hat. Einige Beschäftigte behindern Verfahren absichtlich. Einige Mitarbeiter nutzen Schlupflöcher aus, um illegale Gewinne zu erzielen (Syria TV 4.9.2025).
Wenige Stunden nach dem Sturz des Regimes flogen die israelischen Luftstreitkräfte Angriffe auf strategische und militärische Ziele, darunter die Abteilung für Pässe und Auswanderung in Damaskus (SRIL Guardian 9.12.2024), welche in Flammen aufging (Independent 9.12.2024). Hingegen berichtet Syrians for Truth and Justice, dass das Generalkommando der Direktion für Militäroperationen am Morgen des 8.12.2024 bekannt gab, dass es im Gebäude der Einwanderungs- und Passbehörde im Stadtteil Zablatani in Damaskus zu einem schweren Diebstahl und anschließend zu einem Brand gekommen ist (STJ 19.3.2025). Aufgrund von Schäden am Gebäude hatte die Einwanderungs- und Passbehörde ihre Arbeit eingestellt (Jarida 14.12.2024). Einige Botschaften ermöglichten es Syrern daraufhin, abgelaufene Pässe kostenlos für sechs Monate zu verlängern (Jarida 14.12.2024; vgl. Khaleej 11.12.2024; MasrYoum 12.11.2024; KhalT 10.12.2024; Seyassah 8.12.2024). Andere Dienstleistungen, wie die Legalisierung von Bildungsdokumenten und Pässen oder die Ausstellung von Vollmachten konnten weiterhin durchgeführt werden (Turkpress 14.12.2024). Die syrischen Personenstandsdatenbanken, mit denen Personenstandsdokumente (Zivilregisterauszug, Familienregister, Heiratsregister etc.) anhand des QR-Codes auch vom Ausland her verifiziert werden konnten, waren offline (Auskunft 18.12.2024) (VB Amman 18.12.2024). Es konnten keine Personenstandsurkunden ausgestellt werden (Turkpress 14.12.2024). Ein Anwalt stellte fest, dass zivile Dokumente, einschließlich des Grundbuchs, elektronisch gespeichert sind und nicht beschädigt wurden, lediglich einige Polizeistationen und Sicherheitsdienste wurden beschädigt. Dokumente werden über ein "Single-Window"-System ausgestellt, das sicherstellt, dass es Sicherungskopien gibt, die die Rechte der Bürger schützen. Das Personenstandsgesetz und das Strafgesetzbuch bieten rechtliche Garantien, um Aufzeichnungen zu schützen und ihre Fälschung oder Verletzung zu verhindern (Enab 22.3.2025).
Das Standesamt in Syrien hat nach einer mehr als siebenmonatigen Pause seit dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad am 8.12.2024 die Registrierung von Ereignissen wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Todesfällen und anderen (Quds 14.7.2025) am 30.6.2025 wieder aufgenommen (SysHome o.D.a). Die Registrierung wurde in allen Standesämtern wieder aufgenommen und Geburten können in jedem Gebiet registriert werden, auch wenn es nicht im Heimatgebiet ist, weil das derzeit verwendete Programm für alle Standesämter standardisiert ist (Quds 14.7.2025). Im Widerspruch dazu schreibt eine Medienorganisation, dass mit Stand September 2025 noch immer keine Transaktionen im Standesamt vorgenommen werden können. Die Dienstleistungen beschränken sich auf die Ausstellung ausgewählter Dokumente, die für formelle Transaktionen mit staatlichen Institutionen erforderlich sind. Die Aussetzung, die durch Schäden an Datennetzwerken und elektronischen Registrierungssystemen ausgelöst wurde, hat den Betrieb lahmgelegt und die Ausstellung wichtiger zivilrechtlicher Dokumente wie Personalausweise zum Erliegen gebracht. Trotz wiederholter offizieller Zusicherungen einer "schrittweisen Wiederaufnahme" des Dienstes bleibt die Realität vor Ort unverändert. Die meisten Bürger können nur grundlegende Registrierungsbescheinigungen erhalten, während wichtigere Transaktion auf unbestimmte Zeit blockiert bleiben. Zwischen 9.12.2024 und 20.5.2025 gab es laut Schätzungen 269.000 Geburten und 55.400 Todesfälle. Diese Zahlen, die auf fundierten demografischen Modellen basieren, zeigen, dass in diesem Zeitraum in Syrien Hunderttausende von Standesereignissen ohne formelle Dokumentation stattfanden (SO 15.9.2025). Ähnliches berichten Quellen des tschechischen Innenministeriums, denen zufolge seit dem 8.12.2024 die Ausstellung von Dokumenten durch syrische Behörden landesweit ausgesetzt ist. Infolgedessen können Änderungen an personenbezogenen Daten, die Registrierung neuer Lebensereignisse und die Ausstellung entsprechender Dokumente (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw.) nicht bearbeitet werden. Dokumente, die vom früheren Regime ausgestellt wurden, bleiben jedoch gültig. Die Unterbrechung der Ausstellung/Registrierung von Dokumenten wurde nicht öffentlich erklärt, abgesehen von allgemeinen Aussagen, dass die staatliche Verwaltung auf ein neues System umstellt, das sogenannte "Idlib-Modell", oder dass eine Digitalisierung des Prozesses erwartet wird. Die Behörden versuchen, die verschiedenen bestehenden Systeme der lokalen Akteure zu vereinheitlichen, und sie müssen eine Vielzahl von Umständen berücksichtigen (MVCR 8.2025). Der Direktor der Direktion für Zivilangelegenheiten in Damaskus hat im Mai 2025 angegeben, dass technische Gründe das Haupthindernis für die vollständige Wiederaufnahme des Standesamtswesens darstellen (AJ 28.5.2025). Lokale Quellen und Menschenrechtsorganisationen bestätigen, dass die Registrierung von Eheschließungen, Scheidungen, Geburten und anderen Ereignissen in den meisten syrischen Gouvernements ausgesetzt wurde, weil die Standesämter geschlossen sind. Deswegen verschieben die Bürger entweder die Registrierung von Ereignissen oder begnügen sich damit, sich bei Gerichten registrieren zu lassen oder Eheverträge nach dem sogenannten "Buch des Scheichs" abzuschließen (UltraSyr 5.5.2025). Nach anderen, dem widersprechenden Angaben erfolgt eine Ausstellung nach dem alten System und den vor dem 8.12.2024 gültigen Datenbanken, sofern diese nicht zerstört wurden. In einigen Regionen und Gemeinden stellen die Behörden bereits grundlegende Dokumente aus oder registrieren Lebensereignisse, aber die Wiederaufnahme der Ausstellung von Dokumenten und der Registrierung/Aktualisierung von personenbezogenen Daten hängt oft von lokalen Besonderheiten ab und hat keine landesweite Gültigkeit. Derzeit gibt es keinen einheitlichen Ansatz und keine Koordinierung, was zu langen Wartezeiten bei der Beschaffung von Dokumenten führt. Die landesweite Wiederaufnahme der Ausstellung neuer Dokumente und der Registrierung von Lebensereignissen ab Juni 2025 betrifft bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, die außerhalb Syriens geboren wurden, oder Kinder, die in Syrien geboren wurden und deren Elternteil außerhalb Syriens lebt (MVCR 8.2025). Seit Beginn der Krise in Syrien wurde fast eine halbe Million Geburten nicht registriert, gemäß einer Quelle. Obwohl Geburten außerhalb des syrischen Staatsgebiets weiterhin registriert werden, bestätigten Quellen eine spürbare Verlangsamung der Dateneingabe, wobei die Registrierungsverfahren mehr als einen Monat dauern. Ausnahmen werden für bestimmte Notfälle gemacht, die die Ausstellung von Reisedokumenten oder einen Nachweis der Abstammung erfordern, um das Neugeborene ins Ausland mitzunehmen (YaNSy 26.6.2025).
Auf Anweisung des Innenministers wurde am 21.5.2025 mit der Ausstellung des Strafregisterauszugs durch die Kriminalpolizei begonnen, und in nur fünf Tagen wurden 7.022 Dokumente ausgestellt. Es werden vorerst die Zweigstellen in Homs, Deir ez-Zour und im ländlichen Damaskus (Harasta) reaktiviert und der Dienst später auf die übrigen Gouvernements ausgeweitet. Die Verzögerung wurde durch die vom früheren Regime verursachten Schäden an der Infrastruktur und den Kommunikationsmitteln verursacht (Daraa24 1.6.2025). Im Gouvernement Dar'aa war es monatelang nicht möglich, einen Strafregisterauszug zu erhalten. Für ein solches Dokument musste man nach Damaskus reisen (Daraa24 1.6.2025; vgl. Syria TV 12.10.2025b). Am 1.6.2025 hat die zentrale Directorate of Criminal Security des Innenministeriums in Damaskus, die alle Anträge für das gesamte Land bearbeitet, die Ausstellung von Strafregisterauszügen wieder aufgenommen. Die Ausstellung wird durch die Überlastung der zentralen Behörde und den Verlust von Dokumenten in einigen Teilen des Landes während des Bürgerkriegs erschwert (MVCR 8.2025). Am 10.9.2025 wurde in Dar'aa bei der Kriminalpolizei ein Schalter für die Ausstellung von Strafregisterauszügen eröffnet (Syria TV 12.10.2025b).
Die Anzahl der Standesämter im Gouvernement Aleppo ist im Vergleich zur Bevölkerungsdichte nach wie vor begrenzt. Grund dafür ist die starke Beschädigung einiger Standesämter, wodurch 75 % immer noch nicht betriebsbereit sind. Die begrenzte Anzahl von Zentren zwingt die Syrer dazu, Stunden zu warten, um ihre Angelegenheiten zu erledigen, wobei einige dafür zwei oder drei Tage benötigen (Syria TV 1.10.2025). In weniger als einem Drittel (28 %) der von IOM im Juni 2025 untersuchten Gemeinden hatten die Einwohner einfachen Zugang zu Dokumenten. Die Befragten berichteten, dass sie zwar Zugang zu Dokumenten hatten, der Prozess jedoch schwierig war (45 % der Gemeinden). In einem Fünftel (20 %) der Gemeinden hatten die Einwohner überhaupt keinen Zugang zu Dokumenten. In den Gouvernements Tartus (100 %) und al-Hasaka (99 %) hatte zum Zeitpunkt der Bewertung fast niemand Zugang zu Dokumenten, was auf einen Mangel an verfügbaren Dienstleistungen sowie auf die hohen Kosten für die Beschaffung von Dokumenten zurückzuführen war. Im Gegensatz dazu berichteten die Interviewten in den Gouvernements Quneitra (70 %) und Idlib (60 %) über bessere Zugänglichkeit von Dokumenten. Auf die Frage, welche Dokumente am schwierigsten zu beschaffen sind, nannten die interviewten Personen Personalausweise (76 % der Gemeinden), Eigentumsdokumente (59 %), Geburts- (46 %), Heirats- (45 %) und Sterbeurkunden (39 %) (IOM 6.2025). Die folgende Karte von IOM zeigt die Auswertung der Befragung im Juni 2025 bezüglich Zugang zu Dokumenten auf Unterbezirksebene:

Syrien hat bereits seit 2011 mit Lücken im Personenstandsregister zu kämpfen. Letztendlich offenbart die anhaltende Krise im Personenstandsregister die Fragilität der bürokratischen Infrastruktur Syriens und ihre tiefgreifenden Auswirkungen auf die gesetzlichen Rechte und das tägliche Leben der Bürger (SO 15.9.2025). Durch Hindernisse bei der Erlangung einer rechtlichen Identität und von zivilrechtlichen Dokumenten, darunter Geburtsurkunden für Kinder, ist der Zugang zu Dienstleistungen, Bewegungsfreiheit und Rechtsansprüchen von Millionen Menschen bedroht, da lückenhafte Register, nicht funktionsfähige Zivilbehörden und nicht anerkannte Dokumente die Rechtspflege, Regierungsführung und soziale Inklusion behindern (GPC 3.4.2025). Mit dem Wandel in der staatlichen Verwaltung nach dem Sturz des Assad-Regimes traten komplexe rechtliche Probleme auf, insbesondere im Zusammenhang mit ungenau aufgezeichneten Todesfällen und den daraus resultierenden Streitigkeiten über Erbschaften und Eigentumsverhältnisse. Im ländlichen Raum um Damaskus, wo mehrere Städte jahrelang belagert waren, hatten die Einwohner große Schwierigkeiten, zivile Ereignisse wie Geburten und Todesfälle zu registrieren. Da die Behörden geschlossen waren und die Kommunikation mit den offiziellen Institutionen unterbrochen war, konnten viele Menschen ihre Daten erst nach Ende der Belagerung oder über Mittelsmänner registrieren lassen. Dies führte zu Verwirrung hinsichtlich der Todesdaten – manchmal aus Versehen, manchmal aber auch, um dringende rechtliche Verfahren abzuschließen (963 19.10.2025). Das Fehlen von Personenstandsurkunden im Nordwesten Syriens hat tiefgreifende und weitreichende Folgen, die nahezu jeden Aspekt des Lebens der Menschen betreffen. Das Fehlen dieser Dokumente verhindert oder erschwert den Zugang zu humanitärer Hilfe und grundlegenden Dienstleistungen, schränkt die Bewegungsfreiheit ein, behindert die Möglichkeit, eine rechtliche Identität zu begründen oder Familien- und Eherechte geltend zu machen, und schränkt die Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben ein. Das Fehlen von Dokumenten erhöht auch das Risiko für Einzelpersonen, Opfer von Menschenhandel, Schmuggel, Rekrutierung durch bewaffnete Akteure oder Zwangsarbeit zu werden (GPC 21.5.2025). Dem hingegen berichten Quellen des tschechischen Innenministeriums, dass das mögliche Fehlen von Dokumenten kein Hindernis für den Zugang zu Dienstleistungen wie beispielsweise im Bereich Bildung und Gesundheitsversorgung darstellt (MVCR 8.2025). Die verspätete Registrierung von Geburten unterliegt weiterhin altersspezifischen Anforderungen. Für Kinder unter zwei Jahren kann die Registrierung sofort beim Standesamt erfolgen. Ist das Kind älter als zwei Jahre, muss die Angelegenheit zunächst an ein Gericht verwiesen werden, das ein Urteil zur Bestätigung der Abstammung des Kindes erlässt. Erst nach Erlass dieses Urteils kann das Standesamt die Registrierung von Kindern über zwei Jahren vornehmen. Auch der Familienstand der Eltern hat Einfluss auf das Registrierungsverfahren. Wenn die Eltern in Syrien noch nicht als verheiratet registriert sind oder wenn ihre Ehe im Ausland in einer Form geschlossen wurde, die nach syrischem Recht nicht anerkannt wird, muss die Ehe zunächst in Syrien registriert oder beglaubigt werden. Wenn die Ehe nicht offiziell registriert ist, tragen die Behörden die Abstammung des Kindes nicht in die amtlichen Register ein (DIS 9.12.2025b). Ohne nationale Identifikationsnummer kann kein Reisepass ausgestellt werden (SyrConsTur o.D.a). Digitale Dienste sind nach wie vor begrenzt. Es gibt kein umfassendes Online-System, das es den Bürgern ermöglicht, amtliche Personenstandsurkunden vollständig elektronisch zu beantragen oder zu erhalten. Dennoch können gescannte oder gedruckte Kopien bestimmter Personenstandsurkunden in der Regel innerhalb von etwa 24 Stunden angefordert werden, auch von Personen mit Wohnsitz im Ausland, in der Regel gegen eine geringe Gebühr (DIS 9.12.2025b).
Das Design der Personenstandsurkunden wurde geändert. Das Dokument hat nun ein langes, rechteckiges Format, im Gegensatz zur früheren kompakten Version (DIS 9.12.2025b). Im Juli 2025 stellte die neue syrische Regierung ein neues Staatswappen vor. Das neue Emblem zeigt den syrischen Goldenen Adler, ein Begriff, der historisch mit der islamischen Eroberung Großsyriens verbunden ist. Der Adler wurde seit 1945 als Darstellung der Syrischen Republik verwendet (Enab 4.7.2025). Der kämpferische Schild, den der Adler in früheren Versionen umklammerte, wurde entfernt. Über dem Adler befinden sich drei Sterne, die symbolisch das Volk über den Staat stellen (AN 4.7.2025). Der Schwanz des Adlers hat fünf Federn, von denen jede eine der wichtigsten geografischen Regionen Syriens repräsentiert: Norden, Osten, Westen, Süden und Zentrum. Jeder Flügel besteht aus sieben Federn, insgesamt 14, die alle syrischen Provinzen repräsentieren (Enab 4.7.2025).
Eine Anwältin bestätigt, dass es "Büros" gibt, die innerhalb kurzer Zeit gegen Geld Dokumente ausstellen können und völlig straffrei arbeiten. Diese "Büros" können innerhalb einer halben Stunde einen Strafregisterauszug ausstellen. Während die legale Beschaffung eines solchen Dokuments einen oder zwei ganze Tage dauern kann, kann eine "Prioritätserklärung", ein für jedes Strafverfahren erforderliches Dokument, über diese Büros auf illegale Weise zu einem Preis zwischen 750.000 und 1 Million Syrische Pfund erworben werden (Syria TV 26.8.2025). Da die Registrierungsdienste nicht funktionieren und es an Kontrollmechanismen mangelt, wenden sich einige Syrer an inoffizielle Vermittler, die behaupten, zivile Transaktionen zu beschleunigen. Viele sind jedoch Opfer von Betrug geworden, was ihre Notlage inmitten eines bereits dysfunktionalen Systems und mangels tragfähiger Alternativen noch verschlimmert (SO 15.9.2025). Seitdem das Hauptquartier der Generaldirektion für Pässe niedergebrannt wurde, haben die Behörden die administrativen und technischen Kontrollen bei der Ausstellung amtlicher Dokumente verschärft. Zu den Maßnahmen gehören die Einführung elektronischer Registrierungssysteme, Verifizierungsdatenbanken und eine strengere Aufsicht innerhalb der Standesämter und Passbehörden. Die neuen elektronischen Systeme haben es für Einzelpersonen schwieriger gemacht, Dokumente wie Pässe, Geburtsurkunden oder Gerichtsdokumente zu fälschen, und die Möglichkeiten informeller Vermittler oder Makler eingeschränkt, Verfahren zu manipulieren oder illegal Dokumente für andere zu beschaffen. Gefälschte Gerichtsurteile kommen zwar vor, können aber identifiziert werden, da das ausstellende Gericht über eine Aufzeichnung des Urteils verfügt. Um die Echtheit einer Gerichtsentscheidung zu überprüfen, konsultieren Anwälte das Register des Gerichts, indem sie die Fallnummer, das Datum und die entsprechende Akte überprüfen (DIS 9.12.2025b).
Personen, die im Ausland leben
Nach Angaben des syrischen Außenministeriums bieten Botschaften und Konsulate im Ausland weiterhin das gleiche Leistungsspektrum wie vor dem Sturz der früheren Regierung an. Syrer, die im Ausland leben, sehen sich jedoch mit mehreren Hindernissen konfrontiert, wenn sie versuchen, amtliche Dokumente zu erhalten, darunter die begrenzte Anzahl von Botschaften und Konsulaten, die ihren Dienst ausüben, und die Tatsache, dass die Dienstleistungen oft eingeschränkt sind und sich von Vertretung zu Vertretung unterscheiden. Syrische Rückkehrer, die im Ausland ausgestellte Dokumente vorlegen, die nicht von der syrischen Botschaft in ihrem früheren Wohnsitzland beglaubigt wurden, müssen nun bei ihrer Rückkehr nach Syrien eine Konsulargebühr von 50 US-Dollar pro Dokument entrichten. Beispielsweise müsste eine Person, die im Libanon geheiratet und dort vier Kinder bekommen hat, 50 US-Dollar für die Heiratsurkunde und zusätzlich 50 US-Dollar für die Registrierung jedes Kindes zahlen. Diese Gebühr stellt ein erhebliches Hindernis für den Zugang zu wichtigen Personenstandsurkunden dar. Um zurückkehrenden Studenten die Fortsetzung ihres Studiums in Syrien zu ermöglichen, verlangen die Behörden die Beglaubigung der akademischen Dokumente des Studenten durch die Universität im Gastland, an der er zuvor studiert hat (DIS 9.12.2025b). Das syrische Außenministerium schreibt, dass Geburten von Kindern syrischer Staatsbürger oder ihnen Gleichgestellten, die außerhalb Syriens geboren wurden, bei einer syrischen diplomatischen Vertretung gemeldet und anschließend bei den Personenstandsämtern in Syrien registriert werden können. Dafür erforderlich ist die Geburtsurkunde, die von den Behörden im Geburtsland ausgestellt und durch das Außenministerium des jeweiligen Landes beglaubigt wurde, ein Dokument, das belegt, dass die Ehe der Eltern im Personenstandsregister eingetragen wurde, wie ein Familienregisterauszug oder eine Familienkarte, Fotokopien der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern oder aktuelle Registrierungsdokumente, die nicht älter als drei Monate sind. Bei der Registrierung muss ein Elternteil anwesend sein (MoFAExSYR 5.8.2025a). Ebenso können Eheschließungen, die in Gastländern erfolgten, bei syrischen Vertretungen im Ausland registriert werden. Dafür erforderlich ist ein Ehevertrag, der ordnungsgemäß vor den zuständigen und anerkannten Justizbehörden des Wohnsitzlandes geschlossen und vom Außenministerium des jeweiligen Landes beglaubigt wurde, eine aktuelle, ordnungsgemäß beglaubigte Personenstandsbescheinigung (nicht älter als drei Monate) für beide Parteien, aus der ihr Familienstand hervorgeht, Fotokopien der Reisepässe beider Ehepartner. Einer der Ehepartner muss bei der Einreichung des Antrags anwesend sein (MoFAExSYR 5.8.2025b). Dieselben Voraussetzungen gelten für die Registrierung einer Scheidung im Ausland (MoFAExSYR 5.8.2025c). Die Anerkennung ausländischer Ehen hängt vom Land, in dem die Ehe geschlossen wurde, und von der Art der Ehe ab. Ehen, die in mehrheitlich muslimischen Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Katar geschlossen und beglaubigt wurden, werden in der Regel anerkannt, sobald sie ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt wurden. Zivilrechtliche Ehen, die in nicht mehrheitlich muslimischen Ländern wie Deutschland, Dänemark und den USA geschlossen wurden, werden nach syrischem Recht nicht automatisch anerkannt, da sie als zivilrechtlich und nicht als religiös angesehen werden. In solchen Fällen müssen Paare ihre Ehe in Syrien vor einem Scharia-Gericht formalisieren, bevor sie im Standesamt eingetragen werden kann. Während das Verfahren für Ehen zwischen syrischen Staatsbürgern und ausländischen Staatsangehörigen unter der früheren Regierung von der politischen oder staatlichen Sicherheit verwaltet wurde, wird es nun von der Direktion für öffentliche Sicherheit innerhalb des Innenministeriums überwacht, von der eine Genehmigung eingeholt werden muss. Die Beamten prüfen den Hintergrund und die Umstände beider Personen, bevor sie die Genehmigung erteilen. Das Innenministerium behält zwar theoretisch die Befugnis, eine Eheschließung abzulehnen, in der Praxis kommt es jedoch selten zu Ablehnungen (DIS 9.12.2025b).
Wenn Kinder außerhalb Syriens geboren wurden und nicht über diplomatische Vertretungen im Ausland oder über Zivilbehörden in Syrien in syrischen Registern eingetragen wurden, wird eine Geburtsurkunde, die vom Geburtsland ausgestellt wurde, für die Registrierung benötigt. Geburtsanzeigen von medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern können ausnahmsweise für nicht-registrierte Kinder bei der Einreise nach Syrien akzeptiert werden (SysHome o.D.a). Eine nicht registrierte Person ist jede Person über 18 Jahren, deren Geburt nicht registriert wurde und deren Eltern im Personenstandsregister eingetragen sind. Das syrische Außenministerium ermöglicht es Personen, die nicht registriert sind, den Registrierungsprozess bei einer syrischen Vertretung im Ausland zu beginnen und später in Syrien abzuschließen. Nach Fertigstellung der Akte der nicht-registrierten Person bei der diplomatischen Vertretung sendet diese die Akte an die Personenstandsbehörde. Die betroffene Person oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen das Zivilregister in Syrien konsultieren, um die Verfahren abzuschließen. Für die Registrierung sind eine Geburtsurkunde im Original, ausgestellt durch die offiziellen Behörden des Geburtslandes und beglaubigt vom Außenministerium des Geburtslandes, sowie zwei Passfotos, die Heiratsurkunde der Eltern, beglaubigt durch das Außenministerium des Wohnsitzlandes oder eine Heiratsurkunde, ausgestellt vom syrischen Standesamt und ordnungsgemäß beglaubigt durch das syrische Außenministerium, Personalausweise oder Reisepässe der Eltern erforderlich. Des Weiteren müssen ein Geburtsformular, ein Formular für die Überprüfung der Vaterschaft ausgefüllt werden und zwei Personen, die die Vaterschaft bezeugen können, müssen anwesend sein und ein Identitätsdokument vorweisen (MoFAExSYR 5.8.2025d). Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden, die nach Syrien gesendet oder aus Syrien empfangen werden, kostet laut syrischem Konsulat in der Türkei 50 US-Dollar. Personenstandsurkunden, die vom Konsulat ausgestellt werden, kosten 100 US-Dollar. Für die Registrierung im Personenstandsregister muss man persönlich erscheinen oder einen Verwandten zweiten Grades bevollmächtigen (SyrConsTur o.D.b). Über die Vertretungen können auch Personenstandsurkunden, wie Einzelregisterbescheinigungen, Familienbeurkundungen, Heirats-, Scheidungs-, Sterbe- und Geburtsurkunden für die Verwendung im Ausland ausgestellt werden (MoFAExSYR 7.8.2025a). Das Verfahren zur Ausstellung von Geburtsurkunden wurde seit dem Regierungswechsel überarbeitet, wobei einige Zwischenschritte entfallen sind. Übersetzte ausländische Geburtsurkunden können direkt beim Standesamt eingereicht werden, das die Geburt ohne Beteiligung des Mukhtars oder der Polizei registriert. Eine Quelle des Danish Immigration Service wies jedoch darauf hin, dass die Registrierung von außerhalb Syriens geborenen syrischen Kindern in der Praxis nach wie vor eine Herausforderung darstellt (DIS 9.12.2025b).
Im Ausland ausgestellte Vollmachten müssen weiterhin beglaubigt werden. In der Regel bedeutet dies, dass die Vollmachten bei einem syrischen Konsulat unterzeichnet und anschließend vom syrischen Außenministerium beglaubigt werden müssen. Wenn die Vollmacht Immobilientransaktionen betrifft, ist häufig auch eine separate Sicherheitsüberprüfung der bevollmächtigten Person erforderlich. Vollmachten, die sich nur auf Personenstandsangelegenheiten wie die Registrierung einer Eheschließung beziehen, erfordern diese zusätzliche Überprüfung nicht. Vollmachten sind ein Jahr lang gültig. In der Vergangenheit konnten nahe Verwandte – wie Eltern, Geschwister, Onkel oder Cousins – manchmal ohne formelle Vollmacht Verfahren im Namen anderer durchführen, wobei Makler (vor Ort als samasira bekannt) häufig als Vermittler fungierten. Die Übergangsbehörden betonen nun, dass alle derartigen Tätigkeiten streng nach dem Gesetz durchgeführt werden müssen und eine offizielle Vollmacht erfordern. In einigen Fällen sind Makler jedoch nach wie vor aktiv, auch wenn ihre Rolle angeblich an Bedeutung verloren hat (DIS 9.12.2025b).
Staatsangehörigkeit
Das syrische Staatsangehörigkeitsgesetz wurde 1969 durch das Gesetzesdekret Nr. 276 erlassen. Das Gesetz basiert überwiegend auf dem väterlichen Abstammungsrecht (jus sanguinis): Das bedeutet, dass eine Person, unabhängig von ihrem Geburtsort, die syrische Staatsangehörigkeit erhält, wenn sie einen syrischen Vater hat. Die Geburt durch eine syrische Mutter verleiht nicht automatisch die Staatsangehörigkeit, jedoch erlaubt das Gesetz die Übertragung der Staatsangehörigkeit durch die Mutter, wenn das Kind in Syrien geboren ist und der Vater unbekannt ist. Diese Bestimmung wird in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt. Bei einer Geburt im Ausland ist eine Person nur dann syrischer Staatsangehöriger, wenn ihr Vater Syrer ist. In allen Ländern, in denen eine Flüchtlingsmutter nicht nachweisen kann, dass der Vater ihres Kindes Syrer ist, setzt die Diskriminierung durch das syrische Staatsangehörigkeitsrecht ihr Kind der Gefahr der Staatenlosigkeit aus. Das Gesetz legt sieben Kriterien fest, unter denen einer Person die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann. Dazu gehören beispielsweise der Eintritt in den Militärdienst eines anderen Staates oder der Aufenthalt in einem Staat, der sich im Krieg mit Syrien befindet. Somit verfügt der syrische Staat über erhebliche Ermessensbefugnisse bei der Ausbürgerung von Staatsangehörigen, und diese Befugnisse können auch dann ausgeübt werden, wenn die betreffende Person dadurch staatenlos wird. (SyNat o.D.c).
Personalausweis
Seit dem Regierungswechsel wurden keine neuen Personalausweise ausgestellt, da die Behörden ein neues Format entwickeln. Bis dies abgeschlossen ist, werden keine Ersatzausweise ausgestellt, und die Menschen verwenden weiterhin ihre alten Ausweise (DIS 9.12.2025b). Syrer, die keinen Personalausweis besitzen, können sich an das Standesamt wenden und eine individuelle Registrierungsbescheinigung mit einem persönlichen Foto erhalten, die vom Bürgermeister der Gemeinde und dem Gemeinderat beglaubigt und daher als Dokument für die Beantragung eines Reisepasses akzeptiert wird (Enab 9.9.2025).
Reisedokumente
Die neuen syrischen Behörden legten die Grundlagen für öffentliche Institutionen neu fest, die zuvor vom Assad-Regime verwaltet worden waren. In einigen Fällen reaktivieren sie alte Institutionen, in anderen definieren sie deren Aufgaben neu (Harmoon 29.3.2025). Die Einwanderungs- und Passbehörde hat eine große Anzahl von Angestellten entlassen, die nachweislich während des vorherigen Regimes in Korruption verwickelt waren, sowie andere, die als "kriminell" gegenüber den Bürgern bezeichnet wurden (Enab 9.9.2025). Die Einwanderungs- und Passbehörde war eine der korruptesten Institutionen des früheren Regimes und hatte den Ruf, Bestechung, Profitgier und absichtliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen zu betreiben, was die Bürger dazu zwang, zusätzliche Gebühren zu zahlen, um den Prozess der Passerteilung zu beschleunigen. Nach dem Sturz des Regimes erbte die derzeitige Regierung dieses problematische Erbe, wobei Überlastung, Chaos und hohe Gebühren nach wie vor ein große Hürden darstellen (Syria TV 4.9.2025). Das Innenministerium hat zwei Ausschüsse gebildet. Ein Ausschuss wurde mit der Gestaltung eines neuen Reisepasses in Übereinstimmung mit dem neuen Personalausweis beauftragt und der zweite befasst sich mit der Datenbank der Einwanderungsbehörde, weil es zu Softwareproblemen und Verzögerungen im Betriebssystem gekommen ist (Enab 9.9.2025).
Am 13.1.2025 gab die Abteilung für Einwanderung und Pässe des Innenministeriums die Wiederaufnahme der Ausstellung von Pässen bekannt, die seit dem Sturz des abgesetzten Regimes am 8.12.2024 ausgesetzt worden war (Enab 28.1.2025). Am 27.1.2025 bestätigte der Direktor der Abteilung, dass diese damit begonnen hat, neue Pässe auszustellen. Er wies darauf hin, dass die Registrierung vorerst nur für den Expresspass erfolgt und in Kürze auch die Registrierung für beschleunigt ausgestellte sowie für reguläre Pässe geöffnet wird. Antragsteller für Expresspässe haben Vorrang. Die voraussichtliche Dauer für die Ausstellung eines Expresspasses beträgt 48 Stunden, die Ausstellung für einen beschleunigt augestellten Reisepass 10 Tage und die Ausstellung eines regulären Reisepasses 45 Tage. Der Direktor wies darauf hin, dass es keine Änderungen am Reisepass gibt, dass aber die Gültigkeitsdauer der Pässe auf sechs Jahre für alle ohne Ausnahme geändert wurde und weitere Änderungen geprüft werden (SANA 27.1.2025). Zuvor ausgestellte Reisepässe bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (C8 2.2.2025; vgl. SANA 2.2.2025). Die Registrierung erfolgt durch die Anmeldung auf der Registrierungsplattform, die Eingabe persönlicher Daten und eines Fotos des Personalausweises sowie die elektronische Zahlung der Registrierungsgebühren über ein Bankkonto (SANA 2.2.2025). Personen, die außerhalb des Landes leben, haben das Recht, sich in den syrischen Gouvernements über ihre Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter für den Pass registrieren zu lassen (SANA 2.2.2025; vgl. C8 2.2.2025, SysHome o.D.a), wobei darauf hingewiesen wird, dass von der Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) ausgestellte Ausweise bei der Registrierung akzeptiert werden [weitere Informationen dazu s. unten Anm.]. Anfang Februar hatte die Abteilung für Einwanderung und Pässe ihre Niederlassungen in den Gouvernements wieder geöffnet, mit Ausnahme von Suweida, Quneitra, al-Hasaka und ar-Raqqa, weil dort die Infrastruktur der Gebäude beschädigt und die notwendige Ausrüstung gestohlen wurde (SANA 2.2.2025). Es wurden keine Änderungen an den offiziell ausgestellten Reisepässen oder Personalausweisen vorgenommen (SysHome o.D.a). Unter der Übergangsregierung besteht die wichtigste Änderung bei syrischen Reisepässen in ihrer Gültigkeitsdauer. Reisepässe werden nun für alle Antragsteller mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Zuvor erhielten Männer, die ihren Wehrdienst nicht abgeleistet hatten, in der Regel Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von nur zwei Jahren. Mit der offiziellen Abschaffung der Wehrpflicht wurde diese Beschränkung aufgehoben, und alle Antragsteller erhalten nun Reisepässe mit einheitlicher Gültigkeitsdauer, unabhängig von ihrem früheren Wehrdienststatus (DIS 9.12.2025b).
Am 26.6.2025 erließ das Innenministerium einen Beschluss zur Senkung der Passgebühren für Syrer, die innerhalb und außerhalb Syriens leben. Die Konsulargebühren für die Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses für syrische Staatsbürger und ihnen Gleichgestellte, die im Ausland leben, egal ob sie den Antrag selbst stellen oder dieser in Syrien durch einen Verwandten bis zum vierten Grad oder durch ihren gesetzlichen Vertreter (z. B. Anwalt) eingereicht wird (Enab 9.9.2025), wurden gesenkt auf 400 US-Dollar statt 800 US-Dollar für einen Express-Reisepass und 200 US-Dollar statt 300 US-Dollar für einen Reisepass, der über das normale Warteschlangensystem ausgestellt wird. Der Beschluss besagt, dass die Gebühr für die Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses oder Reisedokuments für Syrer und Personen mit ähnlichem Status innerhalb Syriens von 2.000.000 syrischen Pfund auf 1.600.000 syrische Pfund gesenkt wurde (Enab 9.9.2025; vgl. Lister 1.7.2025). Das entspricht in etwa 160 US-Dollar (AJ 2.7.2025). Die Versand- und elektronischen Servicegebühren stellen weiterhin eine Belastung für viele Bürger dar. Insbesondere in ländlichen Gebieten verfügen die Menschen nicht über die technischen Fähigkeiten, um die Plattform zu nutzen, sodass sie gezwungen sind, zusätzliche Gebühren an Vermittler zu zahlen (AJ 2.7.2025).
Am 9.9.2025 eröffnete das syrische Innenministerium ein neues Einwanderungs- und Passzentrum in Damaskus mit dem Ziel, die Belastung der Einwanderungs- und Passämter zu verringern und die tägliche Anzahl ausgestellter Pässe in Damaskus von 1.500 auf 3.500 zu erhöhen. Die Ausstellung eines Reisepasses im neuen Zentrum in Damaskus dauert zwei Tage: einen Tag für die Registrierung und die Eingabe der Daten, was nicht länger als zehn Minuten dauert, und einen Tag für die Abholung des Reisepasses (Enab 9.9.2025).
Auch in Zukunft wird der Mechanismus der elektronischen Plattform zur Ausstellung von Reisepässen beibehalten werden (Quds 7.1.2025). Zur Beantragung eines Reisepasses erfolgt eine Buchung auf der elektronischen Plattform. Anschließend begibt sich der Bürger mit seinem Personalausweis, zwei Passfotos und seinem alten Reisepass, falls vorhanden, zu dem Zentrum, bei dem er die Buchung vorgenommen hat (Enab 9.9.2025; vgl. AJ 2.7.2025). Diese Entwicklung erfolgt im Rahmen der Digitalisierung der staatlichen Dienstleistungen, um die Verfahren zu vereinfachen, die Transaktionen zu beschleunigen und die Belastung der Bürger zu verringern. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite ecsc.gov.sy. [Diese Seite ist mit Stand 28.10.2025 nicht aufrufbar Anm.] (NPAEgy 16.2.2025). Gemäß einer offiziellen Erklärung müssen syrische Staatsbürger im Ausland über ein Bankkonto verfügen, ihre persönlichen Daten über die elektronische Plattform eingeben und Zahlungen elektronisch vornehmen (C8 2.2.2025). Für Kinderpässe muss ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter anwesend sein. Syrer im Ausland müssen eine Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung und zusätzliche Nachweise, wie beispielsweise ein Video vor einem anerkannten Wahrzeichen, einreichen (AJ 2.7.2025).
Einem Medienbericht zufolge stehen Syrer, die vor dem Sturz al-Assads in Gebieten lebten, die von der von der Türkei unterstützten syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) kontrolliert wurden, vor Herausforderungen hinsichtlich der Anerkennung ihrer offiziellen Dokumente durch die neuen Behörden. Die neuen Machthaber Syriens, die größtenteils mit der von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) unterstützten Regierung in Idlib verbunden sind, erkannten zunächst die von den Verwaltungen anderer Gebiete ausgestellten Dokumente nicht an. Die neuen Behörden entschieden sich dafür, offizielle Dokumente – wie Personalausweise – anzuerkennen, die von der SSG oder dem ehemaligen Regime ausgestellt worden waren, nicht jedoch solche, die von der SIG im Norden Aleppos ausgestellt worden waren. Mittlerweile gibt es eine Übergangslösung für Personen, die nur über von den SIG-Gemeinderäten ausgestellte Ausweise verfügen. Sie können eine Personenstandsbescheinigung von den neuen Regierungsbehörden beantragen, um notwendige Angelegenheiten zu erledigen. Diese Option steht jedoch nur denjenigen zur Verfügung, die bereits im Personenstandsregister erfasst sind. Syrer, deren Geburt nur bei oppositionellen Institutionen registriert wurde, können diese Übergangslösung nicht in Anspruch nehmen, bevor ihre bestehenden Dokumente anerkannt werden (SYD 9.4.2025). Das syrische Außenministerium hat gegenüber der dänischen Einwanderungsbehörde hingegen angegeben, dass von der SSG in Idlib ausgestellte Dokumente, einschließlich Personalausweise, für die Beantragung eines syrischen Reisepasses nicht akzeptiert werden. Personen, die im Besitz solcher Dokumente sind, müssen stattdessen eine formelle Erklärung beim Standesamt einreichen, die auf dem in Idlib ausgestellten vorläufigen Dokument basiert. Die Übergangsbehörden bemühen sich, das System von Idlib in das Standesamt zu integrieren, indem sie die von der SSG ausgestellten Dokumente übernehmen und sie offiziell im syrischen Standesamt registrieren (DIS 9.12.2025b). Eine Umfrage zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 von 371 Haushalten in ehemals von der SSG kontrollierten Gebieten und 84 Haushalten in von der SIG kontrollierten Gebieten im Nordwesten Syriens hat ergeben, dass 71,5 % der Befragten mindestens ein wichtiges Dokument fehlt, wobei Familienbücher am häufigsten fehlen, gefolgt von Personalausweisen, Geburts- und Heiratsurkunden. Zwischen 61 % und 84 % der Befragten haben noch nie fehlende Dokumente beantragt oder erhalten. Dies ist vor allem auf finanzielle Engpässe, mangelndes Bewusstsein und die Wahrnehmung bürokratischer Komplexität zurückzuführen. Daher werden Anträge oft so lange hinausgezögert, bis die Dokumente dringend benötigt werden (GPC 21.5.2025).
Personen, die im Ausland leben
Auf der offiziellen Website des syrischen Außenministeriums wurde am 17.12.2024 eine Erklärung veröffentlicht, wonach sich das Ministerium und seine diplomatischen Vertretungen im Ausland weiterhin um die Angelegenheiten syrischer Bürger im Ausland kümmern wird (MoFAExSYR 17.12.2024). Die syrische Übergangsregierung hat im Februar 2025 Richtlinien und Verfahren für die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen im In- und Ausland herausgegeben. Diese Richtlinien wurden an alle syrischen Gouvernements versandt, mit Ausnahme von ar-Raqqa und al-Hasaka, die von der Demokratischen Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) verwaltet werden (C8 2.2.2025). Syrische Staatsbürger und ihnen Gleichgestellte können über das Reisepassausstellungssystem der diplomatischen Vertretungen erstmals einen Reisepass beantragen (MoFAExSYR 7.8.2025b) oder erneuern, wenn der Reisepass abgelaufen (MoFAExSYR 7.8.2025c) oder verloren worden ist (MoFAExSYR 7.8.2025d). Gemäß dem syrischen Konsulat in der Türkei können in der diplomatischen Vertretung Reisepässe regulär und beschleunigt ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für einen regulären Reisepass beträgt 30 Tage, für einen beschleunigt augestellten Pass drei Tage. Antragssteller im Alter von über zwölf Jahren müssen persönlich im Konsulat erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Reisepasses ist eine Gebühr von 100 US-Dollar zu entrichten (SyrConsTur o.D.a).
In Kooperation mit den Zivilbehörden wird versucht, für Bürger, die außerhalb Syriens leben und keine Reisedokumente besitzen, Ausweispapiere auszufertigen. Dabei wird die Abstammung von Mutter, Vater und Großvater herangezogen, vorausgesetzt, dass der Betroffene über eine Geburtsurkunde in seinem Wohnsitzland verfügt (Enab 9.9.2025). Nach anderen Angaben sind syrische diplomatische Vertretungen im Ausland befugt, Staatsangehörigen ohne Ausweispapiere, die nach Syrien zurückkehren möchten, vorläufige Reisedokumente auszustellen (SysHome o.D.a). Das Konsulat in Wien erklärte in einer E-mail-Auskunft an das Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (ACCORD) Mitte März 2025, dass eine Verlängerung der Gültigkeit abgelaufener Reisepässe möglich ist, neue Pässe aber nicht ausgestellt werden können. Ein syrischer Staatsbürger in Wien berichtete Anfang März 2025 gegenüber ACCORD, dass ihm sein seit zwei Jahren abgelaufener syrischer Reisepass auf der syrischen Botschaft in Wien um neun Monate verlängert wurde, weil die Webseite des Onlinekonsulats noch nicht funktionierte. Die Verlängerung erfolgte ohne Gebühr und mittels eines Aufklebers im nicht mehr gültigen Reisepass. Alle in Europa lebenden syrischen Staatsbürger, somit auch in Österreich lebende, können sich laut Auskunft des syrischen Konsulats in Brüssel über die Plattform des elektronischen Konsularzentrums einen Termin vereinbaren und sich über die Botschaft in Brüssel einen Reisepass ausstellen lassen. Laut YouTube-Videos, die von ACCORD aufgerufen wurden, können über ein Onlineportal Termine in ausgewählten Botschaften in Europa, nämlich Athen, Brüssel oder Stockholm, vereinbart werden, um dort persönlich einen Pass zu beantragen (ACCORD 19.3.2025). Die Zahl der ausländischen Vertretungen, die zur Ausstellung von Reisepässen befugt sind, hat im Laufe des Jahres 2025 zugenommen. In Europa werden neue Konsulate eingerichtet und zusätzliches Personal eingesetzt, um der wachsenden Nachfrage nach konsularischen Dienstleistungen gerecht zu werden. Für Syrer, die außerhalb des Landes leben, müssen Passanträge (einschließlich Verlängerungen) in der Regel persönlich bei einer syrischen Botschaft oder einem Konsulat eingereicht werden. Die Botschaft sammelt die erforderlichen Dokumente und leitet sie nach Damaskus weiter. Der neue Reisepass wird dann in Syrien gedruckt und zur Abholung an die Botschaft geschickt. Ist dies nicht möglich, kann die Person einem Vertreter in Syrien, beispielsweise einem Verwandten (z. B. Elternteil, Onkel) oder einem Anwalt, eine Vollmacht zur Bearbeitung des Antrags erteilen (DIS 9.12.2025b).
Das syrische Außenministeirum ermöglicht es syrischen Staatsangehörigen oder ihnen Gleichgestellten mit einem Transit-Ticket einmalig ohne Reisepass nach Syrien zu reisen. Dies gilt für Persoen, die ihren Reisepass während eines Tourismus- oder Arbeitsaufenthalts im Ausland verloren haben, Personen, die kein Reisedokument bei sich haben und von ausländischen Behörden ausgewiesen werden auf Antrag der ausländischen Behörden sowie auf Antrag eines Bürgers in bestimmten Fällen (MoFAExSYR 5.8.2025e). Das Transit-Ticket gilt für 30 Tage und ist gebührenfrei (SyrConsTur o.D.c).
Quellen […]
Dokumente in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2026-02-28 12:38
In den Gebieten der DAANES haben sowohl die DAANES als auch die ehemalige syrische Regierung Personenstandsdokumente ausgestellt, was die ohnehin schon gravierende Dokumentationskrise weiter verschärft hat (NRC 2.7.2025). Die DAANES übernimmt in den von ihr kontrollierten Gebieten quasi-staatliche Aufgaben wie Verwaltung und Personenstandswesen (AA 30.5.2025). In dieser Funktion hat die DAANES bis Dezember 2024 in einigen Gebieten unter ihrer Kontrolle eine Vielzahl von administrativen und juristischen Dokumenten ausgestellt, wenn auch nicht konsequent, während sie in anderen Gebieten überhaupt keine Dokumente ausgestellt hat. Die Arten von DAANES-Dokumenten, über welche die Bewohner verfügen konnten, variierten ebenfalls erheblich, da die DAANES an verschiedenen Orten, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Verfahren und Regeln verschiedene Arten von Dokumenten ausgestellt hat. Die Arten von Dokumenten, die die DAANES ausgestellt hat, sowie die damit verbundenen Verfahren und Vorschriften haben sich in den verschiedenen Regionen des DAANES-Gebiet und im Laufe der Zeit erheblich verändert, was zu Verwirrung darüber geführt hat, welche Dokumente Einzelpersonen besitzen können oder sollten und wie sie diese erhalten können. So stellte die DAANES beispielsweise Mitte 2024 die Ausstellung der individuellen Registrierungsbescheinigung ein, einem Ausweisdokument ähnlich einer Familienbescheinigung, das in erster Linie vom Standesamt der DAANES in der Region Tabqa ausgestellt wurde. Es wurde keine Erklärung abgegeben, und die Behörden der DAANES haben sich nicht dazu geäußert, ob zuvor ausgestellte individuelle Registrierungsbescheinigungen weiterhin gültig sind (NRC 2.7.2025).
Auch in den Lagern unterscheiden sich die Dokumentationsprozesse und -richtlinien erheblich voneinander. Die Unterschiede zwischen den Lagern sind besonders ausgeprägt, da in einigen Lagern strengere Maßnahmen gelten als in anderen. Die DAANES-Lagerbehörden in den geschlossenen Lagern al-Hol und ar-Roj, welche nicht frei verlassen oder betreten werden können, haben die Dokumente der Lagerbewohner bei ihrer Ankunft beschlagnahmt und ihnen das Verlassen des Lagers untersagt, wodurch sie daran gehindert wurden, Dokumente außerhalb des Lagers zu beschaffen. Im Gegensatz dazu haben die Behörden in den Lagern Mahmoudli und Areesha den Lagerbewohnern in der Regel gestattet, ihre Dokumente zu behalten und das Lager zu verlassen - auch, um Dokumente zu beschaffen (NRC 2.7.2025).
Aufgrund der fehlenden Anerkennung von DAANES-Dokumenten in der internationalen konsularischen Praxis sind Syrer auch in diesem Gebiet auf Dokumente von Institutionen der syrischen Regierung angewiesen. Dabei ist die Beschaffung von offiziellen syrischen Dokumenten im Nordosten des Landes grundsätzlich möglich. So unterhält die syrische Regierung in Qamishli in Abstimmung mit der DAANES ein Sicherheits- und Verwaltungszentrum, in dem entsprechende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können (AA 30.5.2025). Demgegenüber berichten Quellen des tschechischen Innenministeriums, dass es in den von der DAANES kontrollierten Gebieten keine offiziellen syrischen Institutionen gibt, die Dokumente ausstellen. Um die erforderlichen Dokumente zu erhalten, müssen die Einwohner in das von der Zentralregierung in Damaskus kontrollierte Gebiet reisen. In jenen Teilen des Gouvernements Deir ez-Zour, die von der Zentralregierung kontrolliert werden, können Einwohner Dokumente oder Reisedokumente direkt beantragen (MVCR 8.2025). Im Laufe des Jahres 2025 hat sich der Zugang zu wichtigen Personenstandsurkunden in Nordostsyrien von einer routinemäßigen Verwaltungsdienstleistung zu einem aufwendigen Prozess gewandelt, der eine zunehmende finanzielle und Sicherheitsbelastung darstellt und in vielen Fällen zu einem faktischen Rechtsvakuum führt (STJ 13.1.2026).
Die Behörden der DAANES stellen eine Vielzahl von Dokumenten aus, darunter gerichtliche Dokumente im Zusammenhang mit Eheschließung und Scheidung, Führerscheine, Bildungsnachweise von der Grundschule bis zur Universität, Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Mietverträge für Immobilien. Besucherkarten werden von der Asayesh, der kurdischen Sicherheits- und Polizeibehörde, an Personen aus anderen Gebieten Syriens ausgestellt, die in die DAANES einreisen und sich dort aufhalten möchten. Führerscheine werden von den Behörden der DAANES im gesamten von ihr kontrollierten Gebiet ausgestellt. In jeder Stadt innerhalb der Autonomen Verwaltung gibt es ein Büro, in dem Personen die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen und einen Führerschein erwerben können. Die DAANES stellt auch Familienregistrierungsdokumente aus, die in den von der DAANES kontrollierten Gebieten und für die Einreise in die Kurdische Region im Nordirak gültig sind (DIS 8.2024). Zu den von der DAANES ausgestellten Dokumenten gehören Familienerklärungen/Familienbücher, "Auswandererkarten" sowie Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden. Die DAANES hat diese Dokumente in erster Linie in der Region ar-Raqqa bzw. Tabqa ausgestellt (NRC 2.7.2025). Tatsächlich hat die Selbstverwaltung ein System für die Registrierung von Ehen eingerichtet, das ihren einzigartigen Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter widerspiegelt und bestimmte gängige Praktiken, die als diesem Grundsatz zuwiderlaufend angesehen werden, verbietet. Wie ein kurdischer Journalist feststellte, ist der Vertrag über das gemeinschaftliche Leben insofern bemerkenswert, als er nur Platz für eine Ehefrau vorsieht und nicht für bis zu vier, wie es im von der ehemaligen Regierung ausgestellten Familienbuch der Fall ist, und dass er für alle Einwohner verfügbar ist, einschließlich der staatenlosen kurdischen Maktoumin al-Qaid, sog. Nicht-registrierte [Informationen zu den hier erwähnten sogenannten Maktoumin-Kurden finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge / Staatenlose] (CCST 3.10.2023).
Zur persönlichen Identifizierung werden Dokumente von den Gemeinden (komîn), den Dorf- oder Nachbarschaftsräten, ausgestellt. Sie stellen den Einwohnern "Wohnsitzbescheinigungen" aus, die denen ähneln, die zuvor vom lokalen Mukhtar unter dem ehemaligen syrischen Regierungssystem ausgestellt worden sind. Dies ist häufig der Ausgangspunkt für die Einleitung anderer Verfahren und für den Erwerb anderer Formen von amtlichen Ausweisdokumenten. Dies ist beispielsweise erforderlich, um eine Ehe anzumelden oder den "Kommunalvertrag und das Familienbuch" (auf Kurdisch bekannt als Hevpeymana Jiyana Hevbeş û Lênûska Malbatê und auf Arabisch als 'aqd al-hayat al-mushtaraka w daftr al-'aile) über die Volksgemeinde (baladiyat al-sha’b) in den Selbstverwaltungsgebieten zu beantragen. Dieses 2015 eingeführte Dokument entspricht dem von der gestürzten syrischen Regierung ausgestellten Familienbuch (daftr al-'aile), ermöglicht es Einzelpersonen jedoch, auf der Grundlage einer zivilen oder religiösen Ehe einer sozialen oder Wohneinheit anzugehören (CCST 3.10.2023). Identitätsnachweise (Arabisch: Shahadat at-Ta'rif - شهادة التعرف; Kurdisch: Nesnameh) sind für Verwaltungsaufgaben, wie die Beantragung von Führerscheinen, beruflichen Anstellungen, Aufenthaltsgenehmigungen für die Gebiete der DAANES und Mietverträgen in den von der DAANES kontrollierten Gebieten unerlässlich. Obwohl es sich nicht um ein offizielles Ausweisdokument handelt, bestätigt dieses Zertifikat die Identität und den Wohnsitz einer Person und macht Angaben zu den Eltern und zum Grund für die Ausstellung, wie z. B. eine Anstellung oder die Rekrutierung in die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF). Allerdings wird diese Bescheinigung nicht nach einem standardisierten Muster ausgestellt. Der Hauptgrund für die Ausstellung dieses Dokuments ist die vorherrschende Sicherheitslage in Nordost-Syrien, die es erforderlich macht, die Identität einer Person durch den örtlichen komîn [= Verwaltungseinheit s. Kapitel Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Anm.] bestätigen zu lassen (DIS 8.2024).
Eines der wichtigsten Dokumente, das die DAANES ausgestellt hat, ist die Auswandererkarte (expatriate card), ein Dokument, das bis Dezember 2024 von der DAANES von Syrern außerhalb ihrer Gebiete verlangt wurde, wenn sie beabsichtigten, in den DAANES-Gebieten zu leben oder sie zu besuchen. Die Verpflichtung zum Erwerb eines Auswandererausweises galt sowohl für Syrer, die ursprünglich von außerhalb der DAANES-Gebiete kamen, als auch für Syrer, die zwischen verschiedenen Gebieten innerhalb der DAANES-Gebiete umzogen. Binnenvertriebene, die in Lagern lebten, konnten jedoch keine Auswandererkarte erhalten. Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2024 hat die DAANES die Ausstellung von Auswandererkarten (zumindest in ar-Raqqa) ausgesetzt. Seit Mai 2025 können alle Personen von außerhalb der DAANES-Gebiete die Kontrollpunkte passieren, ohne eine Auswandererkarte vorlegen zu müssen. Nach der Vereinbarung zwischen den SDF und der Übergangsregierung vom März 2025 ist unklar, ob die DAANES beabsichtigt, die Ausstellung von Ausländerausweisen wieder aufzunehmen. Der Prozess zur Erlangung eines Ausländerausweises war aufwendig und schwierig zu durchlaufen (NRC 2.7.2025).
Einige Bewohner von DAANES-Gebieten, insbesondere Binnenvertriebene, hatten Schwierigkeiten, die verfahrensrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um die DAANES-Dokumente zu erhalten, auf die sie Anspruch haben. Um ein DAANES-Dokument außerhalb eines Lagers zu erhalten, muss eine Person in der Regel das erforderliche Formular oder die erforderliche Vorlage in einem Geschäft erwerben, es ausfüllen, unterschreiben und von einer Gemeinde und vom Haus des Volkes abstempeln lassen. Je nach Art des Dokuments gibt es oft zusätzliche Anforderungen. Um beispielsweise eine Familienbescheinigung (die Angaben zu Geburten und Eheschließungen von Familienmitgliedern enthält) zu erhalten, muss eine Person zunächst eine Wohnsitzbescheinigung (zum Nachweis, dass sie in diesem Gebiet lebt) von einer Gemeinde einholen und dann mit zwei Zeugen (die ebenfalls ihren Wohnsitz in diesem Gebiet nachweisen können) zum örtlichen DAANES-Standesamt gehen. Um eine Heiratsurkunde (eine Aufzeichnung einer Eheschließung) zu erhalten, muss eine Person möglicherweise Dokumente wie Fingerabdrücke und persönliche Fotos mitbringen. Um einen Führerschein zu erhalten, muss eine Person nach dem Besuch einer Fahrschule einen Bürgen aus dem Gebiet, in dem der Führerschein ausgestellt wird, finden, vor der Beantragung des Führerscheins physisch in diesem Gebiet anwesend sein und einen Mietvertrag vorlegen, um den Wohnsitz in diesem Gebiet nachzuweisen. Formelle Lager haben eigene Gemeinden und Räte, die in einigen Fällen lagerspezifische oder allgemeine Ausweisdokumente ausstellen. Zu den finanziellen Hindernissen für den Erhalt von DAANES-Dokumenten gehören die Kosten für die Erfüllung dieser Verfahrensvorschriften sowie die DAANES-Gebühren, die im Laufe der Zeit variiert haben und nicht immer klar kommuniziert wurden. In einigen Fällen haben sich Bewohner, die nicht in der Lage waren, zu den DAANES-Standesämtern zu reisen, oder die Schwierigkeiten hatten, die Verfahrensvorschriften (wie einen Sponsor, Zeugen und einen Mietvertrag) zu erfüllen, an Makler oder Anwälte gewandt, um Hilfe zu erhalten. Allerdings können sich nur wenige die Kosten für professionelle Unterstützung leisten. Aus Angst vor der Wehrpflicht haben Männer ohne erforderliche Ausnahmegenehmigungen Berichten zufolge ihre Reisen innerhalb des DAANES-Gebietes eingeschränkt und die Hilfe von Familienangehörigen in Anspruch genommen, um DAANES-Dokumente zu erhalten (NRC 2.7.2025).
In Syrien gelten Dokumente, die nicht von staatlichen Institutionen in Damaskus ausgestellt wurden, als ungültig oder nicht durchsetzbar (AJ 28.5.2025). Dokumente der DAANES werden nur innerhalb der DAANES-Gebiete anerkannt. Sie wurden von der ehemaligen syrischen Regierung nicht anerkannt und werden ebenso wenig von anderen Ländern anerkannt. Im Gegensatz dazu erkennt die DAANES Dokumente der ehemaligen syrischen Regierung an. Viele Bewohner, die in DAANES-Gebieten leben, besitzen Dokumente der ehemaligen syrischen Regierung – insbesondere syrische Personalausweise – und haben sich auch bei DAANES-Verfahren darauf verlassen. Da Dokumente der ehemaligen syrischen Regierung international und in ganz Syrien anerkannt sind, haben viele Syrer ein starkes Interesse daran, diese zu erhalten, und waren in einigen Fällen bereit, dafür erhebliche Risiken einzugehen. Bewohner von Nordostsyrien, die über irgendeine Form von Dokumenten der ehemaligen syrischen Regierung verfügen, besitzen entweder abgelaufene Dokumente, die sie vor dem Konflikt erhalten haben, oder Dokumente der ehemaligen syrischen Regierung, die sie während des Konflikts erhalten oder erneuert haben, indem sie in Gebiete der ehemaligen Regierung gereist sind (oder mit Hilfe von Vermittlern, Anwälten oder Verwandten, die in diesen Gebieten leben) (NRC 2.7.2025). Obwohl DAANES-Dokumente außerhalb der DAANES-Gebiete nicht anerkannt werden, ermöglichen sie es den Bewohnern, ihre Identität nachzuweisen, sich mit weniger Einschränkungen zu bewegen und Dienstleistungen innerhalb der DAANES-Gebiete in Anspruch zu nehmen. Berichten zufolge haben DAANES-Dokumente den Bewohnern den Zugang zu DAANES-subventionierten Dienstleistungen wie Brot, Gas und Heizung ermöglicht. Der Besitz von DAANES-Dokumenten, die den Wohnsitz in Nordostsyrien nachweisen, hat es einigen Einwohnern erleichtert, sich innerhalb von DAANES-Gebiete frei zu bewegen und nach Auswärtsreisen wieder zurückzukehren. In einigen Fällen haben DAANES-Dokumente staatenlosen Personen oder Personen, die aus anderen Gründen keine Dokumente der ehemaligen syrischen Regierung erhalten konnten, dabei geholfen, ihre Identität und ihren Wohnsitz in Nordostsyrien nachzuweisen (NRC 2.7.2025). Die Dokumente der Autonomen Verwaltung werden in erster Linie aus pragmatischen Gründen benötigt oder um die Transaktionen und Aktivitäten des täglichen Lebens in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten zu erleichtern. Dazu gehören etwa die Ausstellung von Führerscheinen für die Bewegungsfreiheit innerhalb der von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebiete, oder Tankkarten. Die Dokumente werden z.B. für den Bezug lebenswichtiger Dienstleistungen und Güter verwendet. Ein anderes Dokument ist die Wehrpflichtkarte für diejenigen, die zum Dienst in den Selbstverteidigungskräften verpflichtet sind (CCST 3.10.2023).
Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dokumentation sind in Gebieten der DAANES besonders groß, wo anhaltende Feindseligkeiten die kritische Infrastruktur zerstört und die Gemeinden wiederholt Vertreibungen erlebt haben. Die Bewältigung der Dokumentationskrise in Nordostsyrien ist seit vielen Jahren ein dringendes Anliegen, das jedoch seit Dezember 2024 noch dringlicher geworden ist (NRC 2.7.2025). Es fehlen dort staatliche Institutionen bzw. wurden diese geschlossen. Das Grundbuchamt hat seine Arbeit eingestellt, was dazu geführt hat, dass Verkäufe und Käufe von Grundstücken, Häusern und Immobilien im gesamten Norden und Osten Syriens nicht dokumentiert werden. Darüber hinaus hat das Standesamt in den DAANES-Gebieten seine Arbeit vollständig eingestellt, sodass seit dem Sturz des Assad-Regimes keine Geburten oder Todesfälle mehr registriert wurden, ganz zu schweigen von Eheschließungen und der Ausstellung von Standesurkunden, was viele Einwohner dazu gezwungen hat, sich an die von der syrischen Regierung kontrollierten Gebiete in Damaskus, Aleppo und anderswo zu wenden (IndepAr 8.6.2025). Hunderte von Bürgern aus den Gouvernements ar-Raqqa, Deir ez-Zour und al-Hasaka sind gezwungen, nach Damaskus zu reisen, um ihre Angelegenheiten zu erledigen, wie z. B. die Beantragung einer Registrierung, von Personalausweisen, Führungszeugnissen und Reisepässen, was sie neben den Strapazen und Schwierigkeiten der Reise auch viel Geld kostet (SOHR 13.9.2025). Der Direktor der Direktion für Zivilangelegenheiten in Damaskus gibt an, dass technische Gründe das Haupthindernis für die vollständige Wiederaufnahme des Standesamtswesens sind. Es gibt mehrere Netzwerke, die in Aleppo und Umgebung, in Idlib und dem Sekretariat in Damaskus getrennt voneinander arbeiten. Es wird daran gearbeitet, diese zu einem einzigen Netzwerk zusammenzufassen (AJ 28.5.2025). Nach dem Sturz des ehemaligen syrischen Regimes im Dezember 2024 haben alle staatlichen Institutionen in den Regionen al-Hasaka und Qamishli ihre Arbeit eingestellt (UltraSyr 25.3.2025; vgl. STJ 13.1.2026). Trotz der nahezu vollständigen Kontrolle der SDF über die Region hatte die gestürzte syrische Regierung mit russischer Unterstützung eine begrenzte Präsenz in den sogenannten "Sicherheitsquadraten" innerhalb der Städte al-Hasaka und Qamishli beibehalten. In diesen Zonen befanden sich staatliche Dienststellen wie Standes- und Passämter sowie Sicherheitsbehörden und -agenturen. Sie dienten als offizielle Verbindung zwischen der Bevölkerung und der Zentralregierung in Damaskus. Seit dem Sturz des Assad-Regimes haben diese staatlichen Institutionen in al-Hasaka und Qamishli ihre Arbeit eingestellt. Die DAANES versucht, diese Lücke zu füllen und kündigte die Verteilung von mehr als 4.000 Pässen an, die kurz vor dem Sturz des Regimes ausgestellt worden waren. Sie hat auch Personalausweise verteilt, die vom Regime aufbewahrt worden waren, darunter Ausweise für Angestellte und ehemalige Armee-Deserteure, die jahrelang zurückgehalten worden waren (UltraSyr 25.3.2025). In Nordostsyrien blieben die Standesämter seit dem Tag des Zusammenbruchs des Regimes vollständig geschlossen und wurden nicht wieder in Betrieb genommen (Stand: Jänner 2026). Die Standesämter im Gouvernement al-Hasaka arbeiteten unter dem früheren Regime innerhalb des sogenannten Sicherheitsquadrats und wurden effektiv von zentralen staatlichen Institutionen verwaltet, die direkten Zugang zur zentralen Datenbank des staatlichen Personenstandsregisters hatten. Nach dem Sturz des Regimes kehrten die Mitarbeiter des Personenstandsregisters an ihre Arbeitsplätze zurück. Die Behörden, die zu diesem Zeitpunkt die faktische Kontrolle ausübten – nämlich die Sicherheitskräfte der DAANES (Asayesh) – wiesen sie jedoch Berichten zufolge an, den Betrieb einzustellen und die Ämter vorübergehend zu schließen, bis sich die allgemeine Lage im Land geklärt hat. Diese vorübergehende Einstellung entwickelte sich in der Folge zu einer längeren Schließung, da zwischen der DAANES und der Übergangsregierung in Damaskus keine Einigung erzielt werden konnte. In diesem Zusammenhang und laut Zeugenaussagen unterbrach die Regierung später die Postverbindung zu allen Gebieten unter der DAANES, eine wichtige Verbindung zwischen dem Gouvernement al-Hasaka und der zentralen Datenbank des Staates, über welche die Mitarbeiter des Standesamtes auf die zentralen Register zugreifen und diese aktualisieren konnten. Diese technische Unterbrechung führte zu einer vollständigen Lähmung der Standesamtsfunktionen, selbst dort, wo noch Personal zur Verfügung stand, da diese Ämter für die Bearbeitung aller amtlichen Vorgänge strukturell auf die zentrale Anbindung angewiesen sind. Eine der Folgen der Schließung des Standesamtes in der Region ist, dass Tausende von Geburten nicht registriert worden sind. Kinder, die das Alter von 15 Jahren erreicht haben, können keine Ausweise erhalten. Darüber hinaus wurden Hunderte von Eheverträgen nicht vor Gericht bestätigt, und viele Todesfälle und Scheidungen nicht registriert (STJ 13.1.2026).
Quellen […]
2. Beweiswürdigung:
a) persönliche Verhältnisse:
Die Staatsangehörigkeiten und Identitäten von P1 bis P8 konnten nach Vorlage ihrer syrischen Reisepässe bereits vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl festgestellt werden. Die Feststellungen zur Volksgruppe, zum Religionsbekenntnis, zum Heimatort und den dort lebenden Verwandten beruhen auf den diesbezüglich gleichbleibenden Angaben von P1 bis P3 im Lauf der Verfahren.
b) Verfahrensverläufe:
Die Feststellungen zu den Verfahrensverläufen ergeben sich aus den Akten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und den Beschwerdeakten des Bundesverwaltungsgerichts; für eine ausführlichere Darstellung siehe I. Verfahrensgang.
c) Fluchtgründe:
Aus den Länderinformationen und einer Einsichtnahme in https://www.cartercenter.org ergibt sich wer, wann im Heimatort von P1 bis P8 an der Macht war sowie, seit wann sich der Heimatort unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung befindet.
Dass P1 und P2 ihren minderjährigen Sohn bereits XXXX oder XXXX nach Österreich schickten, danach jahrelang, völlig problemlos mit P3 bis P8 im Herkunftsstaat leben konnten, bis sie am XXXX legal mit ihren syrischen Reisepässen aus der Arabischen Republik Syrien ausgereisten, würde, zumindest auf den ersten Blick, nicht automatisch für eine Verfolgung im Herkunftsstaat sprechen:
„…R: Gibt es neue Gründe für eine Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien, von denen Sie noch nicht in Ihrer Erstbefragung oder einer Ihrer beiden niederschriftlichen Befragungen am XXXX und 19.11.2025 im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Behördenvertretern erzählt haben?
P1: Ja, ich bin nach einer Familienzusammenführung nach Österreich gekommen. Ich habe einen Minderjährigen Sohn nach Österreich geschickt und nachdem er Asyl bekommen hat, bin ich mit meiner Ehegattin und meine sechs Kindern legal nach Österreich nachgekommen. Aufgrund des Wehrdienstes ist mein Sohn glaube ich XXXX oder XXXX nach Österreich gekommen und ihm wurde Asyl gewährt, weil ihn diesen nicht ableisten wollte. Er war in dem Alter und kurz davor ist er ausgereist, damit er nicht zum syrischen Militär muss.
R: Verstehen Sie den D gut?
P: Ja.
R: …“ (Verhandlungsschrift Seite 09)
Vor dem Hintergrund der Lageänderung in der Arabischen Republik Syrien und durch den Sturz des Regimes von Bashar Al Assad Anfang Dezember 2024 besteht keine Gefahr einer Verfolgung durch das ehemaligen Assad-Regime.
Aus den EUAA-Leitlinien von Dezember 2025 geht unter anderem hervor, dass nunmehr in Syrien keine allgemeine Wehrpflicht besteht, aktuell werden nur Freiwillige aufgenommen. Unmittelbar nach dem Regimewechsel erklärte die Übergangsregierung eine Amnestie für Personen die dem Wehrdienst entkommen, oder während des Wehrdienstes unter der Assad-Regierung desertiert, sind. Es gibt keine Hinweise darauf, dass dies Amnestie nicht wie angekündigt umgesetzt wird.
Der Heimatort von P1 bis P8 und die umliegende Region steht aktuell unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung.
P1 gab in der ersten niederschriftlichen Befragung im Bundesamt an, dass von Sicherheitsbehörden nach ihm gefahndet und P1 inhaftiert würde, weil in Syrien Chaos herrsche. P1 wisse nicht wer, aber jemand habe P1 unrechtmäßig etwas bei den Behörden vorgeworfen. Im XXXX habe P1 von einem Freund erfahren, dass er auf einer Fahndungsliste stehe, weil P1 terroristische Aktivitäten vorgeworfen worden seien, weshalb im XXXX eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe. Damals sei P1 nicht zu Hause gewesen und danach habe es keine weiteren Probleme gegeben. Nach Rückübersetzung seiner Angaben, gab P1 an, dass er seit XXXX keine Checkpoints gesehen habe, weil er sein Dorf nicht mehr verlassen habe, er habe sich immer innerhalb seines Dorfes aufgehalten und die Checkpoints seien außerhalb seines Dorfes gewesen. P1 bis P8 seien zwar bei Ihrer Ausreise zu seinem Checkpoint gekommen, es habe aber keine Probleme gegeben. Nachgefragt, wie es möglich war, dass P1 bei seiner Arbeit als XXXX sein Dorf nicht verlassen habe, gab P1 an, dass er nicht durchgehend imXXXX gearbeitet habe, sondern auch als Hilfsarbeiter.
In einer weiteren Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab P1 an, dass sein Bruder in Syrien Probleme mit einer Privatperson habe. Nachdem P1 angeschossen worden sei und sich deshalb bei der Behörde beschwert habe, hätte der Schütze dafür gesorgt, dass P1 Probleme bei Checkpoints bekomme, weshalb P1 Syrien verlassen habe.
In der Beschwerdeverhandlung gab P1 jedoch an, dass dieser Mann nicht P1 angeschossen habe, sondern im XXXX zwei Reifen XXXX zerschossen und sich danach mit P1 geprügelt habe, weil er P1 mit dessen Bruder verwechselt hätte. Daraufhin habe P1 diesen Mann angezeigt und es habe nicht nur eine Hausdurchsuchung gegeben, sondern zwei.
Auf konkrete Nachfrage, bezüglich der behaupteten Verfolgung durch diesen Mann verstrickte sich P1 in Widersprüche, die zeigen, dass P1 ein frei erfundenes Vorbringen präsentierte:
„…Wir haben uns geprügelt. Nachbarn haben sich dann versammelt und uns getrennt. Das war nachts, am nächsten Tag in der Früh habe ich eine Anzeige erstattet.
[…]
Im Jahr XXXX oder XXXX ist er nach XXXX gegangen.
[…]
R: Hat der Mann Ihnen bei der Auseinandersetzung gesagt, warum er so sauer auf Ihren Bruder ist?
P1: Nein, gar nicht.
[…]
Ich möchte noch ergänzen, dass XXXX dieser Herr in XXXX war.
R: Woher wissen Sie, dass er damals in XXXX war?
P1: Jeder hat darüber geredet.
R: Warum hat jeder darüber geredet? Was war so interessant daran, dass jeder darüber geredet hat?
P1: Wir leben in einem Dorf, das ist normal bei uns.
R: Aber er hat doch gar nicht in Ihrem Dorf gelebt, warum war das für Ihr Dorf so spannend?
P1: Er kommt aus demselben Dorf, nein er kommt aus demselben Land.
R: Aber er hat doch gar nicht in Ihrem Dorf gelebt, warum war das für Ihr Dorf so spannend?
P1: Weil er sehr viele Personen inhaftiert hat.
R: Aber er ist nie in Ihr Dorf gekommen, um Sie zu inhaftieren?
P1: Ja, er war bei uns im Dorf.
R: Wann war er in Ihrem Dorf?
P1: Er ist mit den Sicherheitsbehörden in mein Haus gekommen.
R: Wann ist er mit den Sicherheitsbehörden in Ihr Haus gekommen?
P1: Zweimal ist er gekommen.
R: Verstehen Sie den D gut?
P1: Ja, ja.
R: Wann ist er mit den Sicherheitsbehörden in Ihr Haus gekommen?
P1: Ende XXXX und XXXX . Er war zweimal bei uns.
[…]
R: Und da hat er bis Ende XXXX gebraucht, bis er zum ersten Mal zu Ihrem Haus gekommen ist, obwohl Sie bereits im XXXX die Anzeige erstattet haben?
P1: Ja, das sind nur circa-Angaben. Er hat nur auf eine Chance gewartet. Nachgefragt: Dass er mich mitnimmt. Dass die Sicherheitsbehörden mich mitnehmen, weil ich ihn angezeigt habe.
R: Was befürchten Sie aktuell von oder wegen dieses Mannes?
P1: Er arbeitet jetzt für die neue Regierung. Jeder der in XXXX war, arbeitet jetzt für die neue Regierung.
[…]
R: Wo wohnt dieser Mann jetzt?
P1: Das weiß ich nicht. Nachdem ich XXXX zurückgekehrt bin, war er nicht mehrt dort.
R: Haben Sie danach noch etwas von diesem Mann gehört?
P1: Nein, ich habe nie wieder von diesem Mann gehört. Es interessiert mich auch nicht.
R: Ich fasse zusammen. Der Mann verwechselt Sie mit Ihrem Bruder, schießt zwei Reifen kaputt und schlägt Sie, obwohl Sie völlig unschuldig sind, sondern einfach deshalb, weil er Sie verwechselt hat. Das war circa XXXX . Ende XXXX kommt er zu Ihnen nach Hause und ein zweites Mal im Jahr XXXX , weil er böse auf Sie ist, weil Sie diesen Vorfall, bei der Polizei angezeigt haben. Es gab auch Zeugen für die Schlägerei, im XXXX , weil diese Sie von einander trennen mussten. Nachdem der Mann XXXX zum zweiten Mal bei Ihnen zu Hause war, haben Sie ihn nie wieder gesehen und wissen auch nicht, wo er sich in den letzten Jahren nach Ihrer Ausreise im Jahr XXXX oder aktuell aufhält. Habe ich das korrekt zusammengefasst?
P1: Ja, das stimmt.
R: Können Sie mir bitte erklären, welches Interesse dieser Mann haben sollte, Sie im März 2026 zu verfolgen, zumal er gar nichts gegen Ihre Person hatte, sondern Sie mit Ihrem Bruder verwechselt hat?
P1: Also 10 Tage nach dem Vorfall ist sein Vater zu mir gekommen und wollte, dass wir uns alle versöhnen. Das wollte ich aber nicht akzeptieren, weil das gegen unsere Sitten spricht.
R: Sie sind also schuld, dass es keine Versöhnung gegeben hat?
P1: Ja, bin ich. So haben Sie mich wirklich verstanden.
R: Warum wollen Sie keine Versöhnung?
P1: Es geht mir ums Prinzip, nicht weil er nur die Reifen getroffen hat, sondern er hätte mich ja auch erschießen können. Deswegen wollte ich das nicht akzeptieren.
R: Was hat Ihr Bruder diesem Mann angetan, sodass er auf ihn schießen wollte, aber versehentlich Sie erwischt hat?
P1: Sie haben miteinander früher Alkohol getrunken und miteinander gestritten. Die beide haben Alkoholprobleme.
[…]
R: Warum konkret sollten Sie von diesem Mann immer noch verfolgt werden, wenn dessen Vater und somit sein Clan großes Interesse an eine Versöhnung hat?
P1: Weil ich es abgelehnt habe, mich zu versöhnen. Im Jahr XXXX wurde unser Haus auch komplett abgefackelt. Das haben er und die Sicherheitsbehörde gemacht.
R: Das ist ein völlig neues Vorbringen. Wenn jemand bewusst mein Haus anzündet, würde ich das, wenn nicht schon im erstinstanzlichen Verfahren in einer der drei Befragungen, oder spätestens in der Beschwerde angeben. Zudem erhebt sich für mich die Frage, warum Sie das nicht in der schriftlichen Stellungnahme vom 10.03.2026 vorgebracht haben?
P1: Ich habe da nicht dran gedacht, mir war es wichtiger, vom Assad Regime wegzukommen. Für mich ist das eine Geschichte und es hat sich erledigt.
R: Wenn sich alles erledigt hat, warum bringen Sie das heute als neuen Verfolgungsgrund vor?
P1: Weil er jetzt für die neue Regierung arbeitet.
R: Das wissen Sie doch gar nicht, Sie haben doch vorhin angegeben, dass Sie das nur vermuten.
P1: Nein, ich weiß es sicher.
R: Woher wissen Sie das?
P1: Ich höre es von anderen.
R: Sie haben zuvor angegeben, dass Sie seit Jahren nichts mehr von ihm gehört haben und nicht wissen wo er lebt.
P1: Ja stimmt. XXXX , als ich zurückgekehrt bin, haben viele gesagt, dass er gestorben oder ausgereist wäre. Viele haben alles mögliche darüber geredet
[…]
R: Warum kann Ihr Bruder in Syrien leben, ohne dass er von diesem Mann mit dem es XXXX einen Vorfall gab, weil er Sie verwechselt hat, verfolgt wird?
P1: Die waren befreundet und haben sich nur wegen Alkohol zerstritten. Wer mit dem anderen trinkt, streitet sich nicht lange. Nachgefragt: Ja, ich spreche von dem Bruder der immer noch in Syrien lebt und meine Töchter verheiraten will. Er war der Freund dieses Mannes und diese beiden haben gestritten…“ (Verhandlungsschrift Seiten 11 bis 17 und 23 )
Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass P1 den dramatischen uns somit extrem einprägsamen Umstand, dass das eigene Haus bewusst angezündet wurde, nicht erstmals in der Beschwerdeverhandlung angeben hätte, wenn es den Tatsachen entsprechen würde.
Dass P1 in der Beschwerdeverhandlung nicht nachvollziehbar erklären konnte, wie der Freund seines Bruders mit seinem Taxi XXXX einem Pkw (Verhandlungsschrift Seite 12f), P1 so heftig blendete, dass er nichts mehr sehen konnte, sei nur der Vollständigkeit halber angemerkt.
Das Vorbringen bezüglich des Mannes ist nicht glaubhaft, P1 war nie politisch interessiert und hat keine Verfolgung durch die syrische Übergangsregierung glaubhaft machen können.
Die eben gemachten Ausführungen zeigen auf, dass P1 nichts dabei fand im Beschwerdeverfahren bewusst unwahre Angaben zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für das - erst nach Zustellung der Ladungen für die Beschwerdeverhandlung am 24.02.2026 – in einer Stellungnahme vom 10.03.2026 neu behauptete Vorbringen, wonach der Bruder von P1 eine Zwangsehe von P3 und P4 mit deren Cousins in Syrien verlange:
„…R: Gibt es ein Vorbringen, das Sie in keiner der drei erstinstanzlichen Befragungen angegeben haben, gemeint: Dass Sie heute zum ersten Mal persönlich erzählen wollen?
P1: Das was neu ist, mit meinem Bruder. Er will meine Töchter. Das hat eigentlich in Syrien begonnen. Bevor wir ausgereist sind, hat mein Bruder gesagt, ich will, dass meine Söhne deine Töchter heiraten. Das Thema war dann abgeschlossen. Vor kurzem hat er wieder mit mir darüber geredet. Nachgefragt: Telefonisch hat er wieder nachgefragt. Er ist in Syrien in einem XXXX . Er sagte am Telefon, dass er meine Tochter für seinen Sohn haben möchte und die zweite Tochter von mir für den Sohn meines anderen Bruders, der bereits verstorben ist. Ich sagte immer „Jajaja, das mache ich“, er sagte mir auch, wenn sie dann in Syrien sind, werde ich sie mir nehmen. Ich sagte ihm „ja passt“, wenn wir in Syrien wieder sind, kannst du das machen.
R: Was will er mit Ihren Töchtern, wenn er sich Ihre Töchter nehmen will?
P1: Er will sie Zwangsheiraten, aber sie wollen selber nicht.
R: Warum lügen Sie Ihren Bruder an, wenn Sie die Ehen gar nicht wollen?
P1: Ich mache das nur, damit er Ruhe gibt. Ich habe bereits zwei Brüder verloren und möchte nicht, dass er böse wird.
R: Warum wollen Sie Ihre Töchter nicht verheiraten?
P1: Sie wollen meine Neffen nicht heiraten. Ich wollte meinem Bruder mit meinen falschen Zusagen nur ruhigstellen. Er ist mein Bruder, ich möchte nicht mit ihm streiten.
R: Wenn Sie in Syrien wären, würden Sie Ihre Töchter zwangsverheiraten nur damit Sie nicht mit Ihrem Bruder streiten müssen?
P1: Nein, dann würde ich mit meinem Bruder lieber streiten.
R: In Ihrer, vergangene Woche eingebrachten, Stellungnahme wird neu vorgebracht, dass einer Ihrer Brüder will, dass zwei Ihrer Töchter seine Söhne heiraten. So etwas ist in Österreich verboten, weil zwischen Cousins und Cousinen Blutverwandtschaft besteht. Heute haben Sie jedoch behauptet, dass eine Tochter mit einem Sohn und die andere mit dem Sohn eines anderen Bruders verheiratet werden soll.
PV: In meiner Stellungnahme von letzter Woche steht aber nur Cousins.
R: Warum haben Sie in der Stellungnahme keine konkreten Angaben gemacht, sondern nur dermaßen vage Behauptungen aufgestellt?
P1: Die BBU hat von mir immer Beweise verlangt. Ich habe aber keiner Beweise. Wir haben immer telefoniert am Anfang und danach habe ich geschaut, dass er mit Sprachnachrichten schickt, damit ich Beweise habe.
R: Aber das mindeste wäre doch, dass ich meinem Bruder helfe, wenn er Drohungen von mir auf einem Telefon braucht, damit er Asyl bekommt. Zumal Ihr Bruder kein Zeuge bei Gericht ist und falsche Angaben für ihn keine Konsequenzen haben.
Anmerkung: P1 muss herzhaft lachen
P1: Aber es gibt einen Gott.
[…]
R: Von wem konkret werden Sie derzeit in der Arabischen Republik Syrien verfolgt?
P1: Diese Person und mein Bruder. Mein Bruder will meine Töchter mit zwang an seinem Sohn verheiraten. Dort werden Menschen entführt, es herrscht Chaos und es gibt keine Sicherheit.
[…]
R: Weshalb konkret werden Sie in der Arabischen Republik Syrien von Ihrem Bruder verfolgt?
P1: Weil er meine Töchter haben wollte.
R: Seit wann werden Sie in der Arabischen Republik Syrien von Ihrem Bruder verfolgt?
P1: Seit sieben oder acht Monaten redet er mit mir über das Thema. Er redet aber nur, es gibt aber nichts. Nachgefragt: Es gibt kein Druckmittel, er sagt, dass er meine Töchter verheiraten will. Ich habe die Töchter gefragt, aber sie wollen nicht, damit auch keine kranken Kinder kommen, weil wir ja Verwandt sind. Die sind auch noch zu jung zum Heiraten. Das Wichtigste ist, dass sie keine kranken Kinder bekommen.
R: Wenn Ihre Töchter in Syrien nicht heiraten würden, was würde dann passieren?
P1: Es würde Probleme geben. Vielleicht wird er sie entführen, ich weiß nicht was passieren würde, ich weiß nur, dass etwas passieren würde. Wenn es mit Zwang passiert, muss ich stehen und nein sagen…“ (Verhandlungsschrift Seiten 17 bis 19)
Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass P1 kurz vor der Beschwerdeverhandlung angebliche Zwangsehen von P3 und P4 erfunden hat. Bei den Sprachnachrichten des Bruders, die einen und zwei Tage vor der Beschwerdeverhandlung erstellt wurden, handelt es sich um eine bloße Gefälligkeit für P1, in der Hoffnung die neuen Behauptungen kurz vor dem Verhandlungstermin, doch noch glaubhaft zu machen. P1 hat bis zuletzt in der Beschwerdeverhandlung bewusst unwahre Angaben gemacht und nicht glaubhaft machen können, dass er sich als Vater, wegen von ihm unerwünschter Eheschließungen von P3 und P4 mit deren Cousins, nicht gegen seinen Bruder durchsetzen könnte.
Asylantragstellungen in Österreich unterliegen dem Datenschutz, weshalb diese Vertretern von Herkunftsstaaten nicht zur Kenntnis gelangen.
Insgesamt können P1 bis P3 für sich oder P4 bis P8 keine aktuelle, begründete Furcht vor Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien glaubhaft machen, die in kausalem Zusammenhang mit einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Konventionsgründe steht.
d) aktuelle Lage im Herkunftsstaat:
Die Feststellungen zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat beruhen auf den in der Beschwerdeverhandlung am 16.03.2026 dargetanen Informationsquellen und stammen von der Länderinformation der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen. Aktuell wird das COI-CMS Syrien, Version 13, vom 28.02.2026 herangezogen. Die Parteien des Beschwerdeverfahrens haben keinen Einwand gegen die Heranziehung dieser Informationsquellen erhoben. Die herangezogenen Berichte und Informationsquellen stammen hauptsächlich von staatlichen Institutionen oder diesen nahestehenden Einrichtungen und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, Zweifel an deren Objektivität und Unparteilichkeit aufkommen zu lassen.
Da P1 bis P8 bereits als subsidiär Schutzberechtigte in Österreich leben, sind diesbezügliche Themen (z.B. medizinische Versorgung, Grundversorgung, …) nicht Gegenstand dieser Verfahren.
3. Rechtliche Beurteilung:
Zu A) Abweisung der Beschwerden:
Gemäß § 3 Abs. 1 AsylG ist einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß §§ 4, 4a oder 5 AsylG zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht.
Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert, dass als Flüchtling im Sinne dieses Abkommens anzusehen ist, wer sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obiger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.
Kann Asylwerbern in einem Teil ihres Herkunftsstaates vom Staat oder sonstigen Akteuren, die den Herkunftsstaat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebietes beherrschen, Schutz gewährleistet werden, und kann ihnen der Aufenthalt in diesem Teil des Staatsgebietes zugemutet werden, so ist der Antrag auf internationalen Schutz abzuweisen (innerstaatliche Fluchtalternative). Schutz ist gewährleistet, wenn in Bezug auf diesen Teil des Herkunftsstaates keine wohlbegründete Furcht nach Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen kann und die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (§ 8 Abs. 1) in Bezug auf diesen Teil des Herkunftsstaates nicht gegeben sind (§ 11 Abs. 1 AsylG).
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Asylgewährung auf die Flüchtlingseigenschaft im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention zum Zeitpunkt der Entscheidung an. Es ist demnach für die Zuerkennung des Asylstatus zum einen nicht zwingend erforderlich, dass bereits in der Vergangenheit Verfolgung stattgefunden hat, zum anderen ist eine solche „Vorverfolgung“ für sich genommen auch nicht hinreichend. Entscheidend ist, ob die betroffene Person vor dem Hintergrund der zu treffenden aktuellen Länderfeststellungen im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei Rückkehr in ihren Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgungshandlungen rechnen müsste (VwGH 26.11.2020, Ra 2020/18/0384).
Wie weiter oben festgestellt und beweiswürdigend ausgeführt, haben die in Österreich subsidiär Schutzberechtigen P1 bis P3 im Falle ihrer (bloß hypothetischen) Rückkehr keine aktuelle, begründete Furcht vor Verfolgung von P1 bis P8 in der Arabischen Republik Syrien glaubhaft machen können, weshalb die Beschwerden abzuweisen sind.
Zu B) Unzulässigkeit der Revisionen :
Die Revisionen sind gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidungen nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängen, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weichen die gegenständlichen Entscheidungen von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor.
Diese Erkenntnisse beschäftigen sich vor allem mit der Erforschung und Feststellung von Tatsachen und in der Beweiswürdigung wird ausgeführt, dass die in Österreich subsidiär Schutzberechtigten volljährigen P1 bis P3 keine Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien für sich, oder die minderjährigen P4 bis P8, glaubhaft machen können.
Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden