Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
L519 2129542-1/77E
L519 2129544-1/53E
L519 2129545-1/55E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 11.12.2023MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. ZOPF als Einzelrichterin über die Beschwerden von XXXX , alle StA. Armenien, sämtliche vertreten durch RA Dr. PAYA, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 3.6.2016, Zlen. 1) 820768108-1504481, 2) 820768206-1504473 und 3) 103113520314956899 wegen 3, 8, 10 und 57 AsylG 2005 sowie 46, 52 und 55 FPG, nach Durchführung einer neuerlichen mündlichen Verhandlung am 11.12.2023 zu Recht erkannt:
A)
Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkte III und IV der angefochtenen Bescheide stattgegeben und festgestellt, dass gemäß § 9 BFA-VG Rückkehrentscheidungen auf Dauer unzulässig sind.
Gemäß § 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBI. I Nr. 100/2005 idgF wird XXXX und XXXX jeweils eine „Aufenthaltsberechtigung" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.
Gemäß § 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBI. I Nr. 100/2005 idgF wird XXXX eine „Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
BEGRÜNDUNG:
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.12.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
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