JudikaturBG Neusiedl

RW0000754 – BG Neusiedl Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2013

Wurde im Mahnverfahren der Zahlungsbefehl bereits erlassen, ist eine Ausdehnung der Klage – auch zu einem Zeitpunkt noch vor Zustellung des Zahlungsbefehles und sohin vor Streitanhängigkeit – nicht zulässig.

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