JudikaturBG Neusiedl

RW0000443 – BG Neusiedl Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2009

2. Die charakteristische Hauptleistung bei einem Franchisevertrag wird am Sitz des Franchisenehmers erbracht, dieser ist daher Erfüllungsort im Sinn des Art. 5 Z 1 lit. b) EuGVVO.

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