JudikaturBG Neusiedl

RW0000442 – BG Neusiedl Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2009

1. Um im bezirksgerichtlichen Verfahren eine rügelose Einlassung im Sinn des Art. 24 EuGVVO zu verhindern, reicht es, wenn die Einrede der Unzuständigkeit in der ersten Verhandlung erstattet wird, die fehlende Erhebung der Unzuständigkeitseinrede in einem Vorbereitenden Schriftsatz begründet noch keine rügelose Einlassung.

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