Niemand kann dazu gezwungen werden, seine sexuelle Orientierung zu verbergen, um einer Verfolgung durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure zu entgehen, bildet diese doch einen fundamentalen Aspekt der persönlichen Identität. Sind die Behörden des Zielstaats generell nicht gewillt, LGTBI-Personen zu beschützen und werden von ihnen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sogar kriminalisiert, ist dies in der Regel ein Hinweis auf fehlenden staatlichen Schutz für LGTBI-Personen. Vor diesem Hintergrund und unabhängig davon, ob die sexuelle Orientierung des Abzuschiebenden den Behörden oder der Bevölkerung des Zielstaats (hier: Gambia) bekannt ist oder bekannt werden kann, ist davon auszugehen, dass sie entdeckt werden kann, sollte die betreffende Person dorthin abgeschoben werden. Von den Behörden des Aufenthaltsstaats ist daher vor der Ausweisung einer homosexuellen Person regelmäßig zu prüfen, ob im Zielstaat Schutz vor staatlicher oder nichtstaatlicher Verfolgung besteht.
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