Die Pflichten und die Verantwortung von Medien sind von großer Bedeutung, wenn es um Tatsachenbehauptungen geht. Wenn (kurze und rein informative) Nachrichtenmeldungen eines Mediums als Tatsachenbehauptungen formuliert sind, kann nicht von einer subjektiven Einschätzung der Situation durch einen „Journalisten“ die Rede sein, die als Werturteil angesehen werden könnte. Da Tatsachenbehauptungen anders als Werturteile einem Beweis zugänglich sein müssen, muss für eine bestimmte Tatsachenbehauptung ein Beweis vorgelegt werden. Von einem Online-Medium verbreitete Informationen, die von den innerstaatlichen Gerichten als diffamierend qualifiziert werden, sind daher als (behauptete) Fakten zu bewerten, deren Bestehen zum Zeitpunkt der Berichterstattung nachgewiesen muss. Von einem Unternehmen auf seiner Website veröffentlichte Informationen in Erfüllung seiner Pflichten als Anbieter müssen daher auf zutreffenden und verlässlichen Informationen beruhen und in voller Übereinstimmung mit den Grundsätzen eines verantwortlichen Journalismus ergehen.
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