Zum Schutz des guten Rufs von Unternehmen: Tritt ein kommerzielles Unternehmen als Klägerin wegen behaupteter Verletzung seines guten Rufs (hier: durch ein Online-Medium, welches auf seiner Website über ein vergiftetes Lebensmittelprodukt berichtete) auf und wird daraufhin von den Gerichten ein Verleumdungsverfahren eingeleitet, so genießt der Staat einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Mittel, die er nach innerstaatlichem Recht zur Verfügung stellt, um es einem Unternehmen zu ermöglichen, die Wahrheit von Behauptungen anzufechten, die sein Ansehen gefährden. An dieser Stelle sei betont, dass ein Unterschied besteht zwischen den Interessen einer juristischen Person an ihrem Ansehen und dem guten Ruf einer natürlichen Person als Mitglied der Gesellschaft. Während letzterer Rückwirkungen auf die persönliche Würde haben kann, fehlt es ersteren an dieser moralischen Dimension.
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