JudikaturAUSL OLG Stuttgart

RS0104684 – AUSL OLG Stuttgart Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 1980

Die Kausalität eines Verkehrsverstoßes für den Tod des Verletzten wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß dem Arzt bei Behandlung des Verletzten ein Fehler unterläuft. Soweit sich der tödliche Erfolg im Rahmen des bereits durch die pflichtwidrige Erstverletzung geschaffenen Ausgangsrisikos bewegt, kann es für seine Vorhersehbarkeit nicht entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit dem Arzt beim Bemühen um Beherrschung jenes Risikos irgendwelche Versäumnisse oder Fehler unterlaufen.

RS U OLG Stuttgart (D) 1980/06/30 3 Ss 886/79 Veröff: MDR 1980,951

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