Ein Gesamtvorsatz liegt auch dann vor, wenn der Täter vor Beendigung des zunächst geplanten Angriffs den Entschluß zu einer weiteren Einzelhandlung (oder zu mehreren) faßt.
RS U OLG Köln (D) 1974/12/03 Ss 235/74 Veröff: GoltdArch 1975,123
Rückverweise
Keine Verweise gefunden