RS0104749 – AUSL OLG Köln Rechtssatz
JMBINW 1952 S 70
Bei Blutgruppengutachten nach dem A-B-0-System genügt zum Ausschluß der Vaterschaft die Untersuchung nur des Kindes und des Vaters, wenn bei letzterem das Merkmal 0, bei dem Kinde aber die Merkmale A-B festgestellt werden.
RS U OLG Köln (D) 1952/02/05 JMB 70/52 Veröff: StAZ 1953,64