RS0104729 – AUSL OLG Düsseldorf Rechtssatz
Wer sein Kraftrad nach Abziehen des Zündschlüssels, aber ohne das Lenkerschloß zu betätigen, während der Spätvorstellung auf einem bewachten Parkplatz neben dem Theater abstellt, handelt nicht grob fahrlässig.
RS U OLG Düsseldorf (D) 1955/03/01 4 U 201/54 Veröff: VersR 1956,212