Eine ausländische Person darf nur aufgrund einer rechtmäßig ergangenen Entscheidung ausgewiesen werden. Da sich der Begriff „rechtmäßig" auf das innerstaatliche Recht bezieht, betrifft dieser Verweis wie in allen Bestimmungen der Konvention nicht nur das Bestehen einer rechtlichen Grundlage, sondern auch deren Qualität: sie muss zugänglich und vorhersehbar sein und Schutz vor willkürlichen Eingriffen der Behörden in die Konventionsrechte gewähren. Lupsa gegen Rumänien
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