3Ob33/26p—OGH Entscheidung
25. März 2026
…das Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten kein Recht auf einen Instanzenzug und vor allem kein Recht auf einen Rechtszug zum Obersten Gerichts hof gewährt ( RS0121377 ; RS0054028 ; RS0043962 [T3, T6, T14, T15]; RS0074613 ). Davon ausgehend bestehen gegen Rechtsmittelbeschränkungen grundsätzlich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Zugang zu den Gerichten als solcher…