JudikaturAUSL EGMR

RS0120958 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2025

Die Würdigung von Beweismitteln bleibt grundsätzlich den nationalen Gerichten vorbehalten. Zu prüfen ist, ob Beweisaufnahme und Beweiswürdigung vom Gericht in einer Weise vorgenommen wurden, die das gesamte Strafverfahren als unfair erscheinen lassen.

Rückverweise