Unterbricht die Versicherte den Weg zur Arbeitsstätte, um vor Arbeitsantritt in einer nahegelegenen Apotheke Kopfschmerztabletten gegen unerwartet aufgetretene Kopfschmerzen zu erwerben und so ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern, so unterliegt sie auf diesem Weg dem Unfallversicherungsschutz.
Veröff: NZS 1997,483
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