JudikaturAUSL BSG

RS0104615 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1994

Werden die Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten, so sind diese Wege den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen.

Veröff: NZS 1995,136

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