JudikaturAUSL BSG

RS0104624 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 1994

Kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf im Rahmen einer vom Unternehmen durchgeführten "Motivationsreise".

Veröff: NZS 1995,41

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