JudikaturArbeits- und Sozialgericht Wien

RWA0000034 – Arbeits- und Sozialgericht Wien Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2020

Die Betreuung der Kinder der Beklagten (Flugbegleiterin) an Wochenenden durch Familie und Kindergarten ist nicht möglich. Das Zurückgreifen auf jegliche möglichen Betreuungsmöglichkeiten (zB Kinderbetreuung.at) ist nicht zumutbar.

Demgegenüber sind keinerlei Gründe ersichtlich, die eine Einteilung der Beklagten als Flugbegleiterin außerhalb des Teilzeit-Rasters der Klägerin  unzumutbar oder unmöglich machen würden. Die Abwägung erfolgt daher zugunsten der Beklagten.  (Reduktion  der AZ der Beklagten im Arbeitsausmaß von 50 % der Normalarbeitszeit Montag bis Donnerstag: 0.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

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