JudikaturArbeits- und Sozialgericht Wien

RWA0000040 – Arbeits- und Sozialgericht Wien Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2013

1. Der Wunsch der Kindesmutter,  die sich laut Dienstvertrag zur Arbeit am Wochenende verpflichtet hatte, das Wochende gemeinsam  mit der Familie zu verbringen,  ist durchaus  verständlich, entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Vorgabe, dass nur die gewünschte Teilzeit die erforderliche Betreuung des Kindes sicherstellt.

2. Da die Betreuung des Kleinkindes an den - strittigen - zwei Samstagen  des Monates durch den Kindesvater gewährleistet ist, konnte  die Kindesmutter daher nicht nachweisen, dass nur die gewünschte Teilzeit,  die erforderliche Betreuung ihres Kindes gewährleistet.

Ob  ein betriebliches Interesse gegen die Teilzeitforderung der Kindesmutter spricht, ist daher nicht mehr  zu prüfen.

Die Kindesmutter muss daher, wie von der klagenden Partei (Dienstgeber) beantragt, im Rahmen der Elternteilzeit an zwei Samstagen im Monat  arbeiten.

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