RWA0000040 – Arbeits- und Sozialgericht Wien Rechtssatz
1. Der Wunsch der Kindesmutter, die sich laut Dienstvertrag zur Arbeit am Wochenende verpflichtet hatte, das Wochende gemeinsam mit der Familie zu verbringen, ist durchaus verständlich, entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Vorgabe, dass nur die gewünschte Teilzeit die erforderliche Betreuung des Kindes sicherstellt.
2. Da die Betreuung des Kleinkindes an den - strittigen - zwei Samstagen des Monates durch den Kindesvater gewährleistet ist, konnte die Kindesmutter daher nicht nachweisen, dass nur die gewünschte Teilzeit, die erforderliche Betreuung ihres Kindes gewährleistet.
Ob ein betriebliches Interesse gegen die Teilzeitforderung der Kindesmutter spricht, ist daher nicht mehr zu prüfen.
Die Kindesmutter muss daher, wie von der klagenden Partei (Dienstgeber) beantragt, im Rahmen der Elternteilzeit an zwei Samstagen im Monat arbeiten.