(1) In dieser Verordnung werden Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken, die die Energiegroßhandelsmärkten beeinträchtigen, festgelegt, die mit den für Finanzmärkte geltenden Regeln und mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren dieser Energiegroßhandelsmärkte kohärent sind, wobei sie den besonderen Merkmalen dieser Märkte Rechnung tragen. Sie sieht die Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („die Agentur“) in enger Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen dem Emissionshandelssystem und den Energiegroßhandelsmärkten vor.
(2) Die Verordnung gilt für den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten. Artikel 3 und Artikel 5 dieser Verordnung gelten nicht für Energiegroßhandelsprodukte, die Finanzinstrumente sind und für die Artikel 9 der Richtlinie 2003/6/EG gilt. Die Richtlinien 2003/6/EG und 2004/39/EG sowie die Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts auf die von dieser Verordnung erfassten Praktiken werden durch diese Verordnung nicht berührt.
(3) Die Agentur, die nationalen Regulierungsbehörden, die ESMA, die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die nationalen Wettbewerbsbehörden arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass eine koordinierte Vorgehensweise bei der Durchsetzung der relevanten Rechtsvorschriften verfolgt wird, wenn Maßnahmen ein oder mehrere Finanzinstrumente, für die Artikel 9 der Richtlinie 2003/6/EG gilt, und auch ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte, für die die Artikel 3, 4 und 5 dieser Verordnung gelten, betreffen.
(4) Der Verwaltungsrat der Agentur stellt sicher, dass die Agentur die ihr im Rahmen dieser Verordnung zugewiesenen Aufgaben in Einklang mit dieser Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 ausführt.
(5) Der Direktor der Agentur konsultiert den Regulierungsrat der Agentur bei allen Aspekten der Umsetzung dieser Verordnung und berücksichtigt gebührend dessen Ratschläge und Stellungnahmen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden