NZIA (Net Zero Industry Act)
(1) Nationale, regionale und lokale Behörden, die für die Ausarbeitung von Plänen, einschließlich Plänen zur Zonenabgrenzung, Raumordnung und Flächennutzung, zuständig sind, ziehen in Erwägung, gegebenenfalls Bestimmungen für die Entwicklung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien, und gegebenenfalls von Beschleunigungstälern für die Netto-Null-Industrie sowie der notwendigen Infrastruktur in diese Pläne aufzunehmen. Wird die Aufnahme solcher Bestimmungen in Erwägung gezogen, so haben künstliche und bebaute Flächen, Industrieareale und Industriebrachen Vorrang. Um die Entwicklung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zu erleichtern, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle relevanten Raumplanungsdaten gemäß Artikel 7 online verfügbar sind.
(2) Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135).
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