MiCO
Gliederung
TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
(1) Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token sowie Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festgelegt.
(2) Insbesondere wird mit dieser Verordnung Folgendes festgelegt:
a) Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Ausgabe, das öffentliche Angebot und die Zulassung von Kryptowerten zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte („Zulassung zum Handel“);
b) Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token sowie für deren Betrieb, Organisation und Unternehmensführung;
c) Anforderungen für den Schutz der Inhaber von Kryptowerten bei der Ausgabe, dem öffentlichen Angebot und der Zulassung zum Handel mit Kryptowerten;
d) Anforderungen für den Schutz der Kunden von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen;
e) Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten, um die Integrität der Märkte für Kryptowerte zu wahren.
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