Artikel 101 Datenschutz
In Kraft seit 29. Juni 2023
Up-to-date
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Sinne dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung durch die EBA und die ESMA erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725.
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