Artikel 6 Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels — Verordnung (EU) 2026/2269 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2026 über vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels für bestimmte Waren mit Ursprung in der Republik Armenien
Rückverweise
Die Kommission erstattet dem mit dem Partnerschaftsabkommen eingesetzten Partnerschaftsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ über die Umsetzung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels Bericht.
Keine Ergebnisse gefunden