Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1932 der Kommission vom 10. August 2026 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates hinsichtlich des Wiegens von Fischereierzeugnissen, ihrer Kontrolle und Inspektion sowie der Annahme von Stichprobenplänen, Kontrollplänen und gemeinsamen Kontrollprogrammen
Gliederung
TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 11. Januar 2027.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden