EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2026/1820 der Kommission vom 20. Juli 2026 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig istANHANG

ANHANG

In Kraft seit 22. Juli 2026
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