Durchführungsverordnung (EU) 2026/1820 der Kommission vom 20. Juli 2026 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
Vorwort/Präambel
Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt geändert:
1. Anhang V wird wie folgt geändert:
2. In Anhang XIV Teil 1 Abschnitt B werden im Eintrag für die Vereinigten Staaten nach den Zeilen für die Zone US-2.1397 folgende Zeilen für die Zonen US-2.1398, US-2.1399 und US-2.1400 angefügt: