EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2026/1753 der Kommission vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und der Emissionsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien, die Bremspartikelemissionen, die Leistung des Elektrofahrzeugsystems, die Reichweite von Elektrofahrzeugen bei niedrigen Temperaturen von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und zur Aktualisierung der Liste der in Anhang II Teil II der Verordnung (EU) 2018/858 als Alternative anerkannten UN-RegelungenArtikel 2

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In Kraft seit 25. September 2026
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