Delegierte Verordnung (EU) 2026/1753 der Kommission vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und der Emissionsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien, die Bremspartikelemissionen, die Leistung des Elektrofahrzeugsystems, die Reichweite von Elektrofahrzeugen bei niedrigen Temperaturen von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und zur Aktualisierung der Liste der in Anhang II Teil II der Verordnung (EU) 2018/858 als Alternative anerkannten UN-Regelungen
Vorwort/Präambel
Amtsblatt der Europäischen Union
Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 wird wie folgt geändert:
1. In Teil I wird nach dem Eintrag für Nummer G3b folgender Eintrag für Nummer G3c eingefügt:
2. In Teil I werden nach dem Eintrag für Nummer GA18 die folgenden Einträge für die Nummern GA19 bis GA22 eingefügt:
3. In Teil I Anlage 1 Tabelle 1 wird nach dem Eintrag für die Nummer G3b folgender Eintrag für die Nummer G3c eingefügt:
4. In Teil I Anlage 1 Tabelle 2 wird nach dem Eintrag für die Nummer G3b folgender Eintrag für die Nummer G3c eingefügt:
5. In Teil II werden in der Tabelle nach dem Eintrag für die Nummer G13 folgende Einträge für GA-Nummern eingefügt:
6. In Teil II werden die folgenden zusätzlichen Anmerkungen zur Tabelle angefügt:
7. Teil III wird wie folgt geändert:
Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.