ANHANG — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1215 der Kommission vom 11. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) sowie der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen dieser Mitgliedstaaten
Rückverweise
Die Anhänge II, VIII, X und XVII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 werden wie folgt geändert:
1. In Anhang II Teil I erhält der Eintrag für Spanien folgende Fassung:
2. Anhang VIII wird gestrichen
3. die Tabelle in Anhang X erhält folgende Fassung:
4) Anhang XVII Teil I wird wie folgt geändert:
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