ANHANG XVII — Delegierte Verordnung (eu) 2026/1061 der Kommission vom 7. Mai 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 im Hinblick auf die standardisierte Aufmachung und Reihenfolge sowie den gestrafften Inhalt, die gestraffte Prüfung und die gestraffte Billigung des Prospekts
In Anhang 28 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 wird folgende Nummer 9 angefügt:
„9. Zusätzliche Wertpapiercodes.“
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