ANHANG XIV — Delegierte Verordnung (eu) 2026/1061 der Kommission vom 7. Mai 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 im Hinblick auf die standardisierte Aufmachung und Reihenfolge sowie den gestrafften Inhalt, die gestraffte Prüfung und die gestraffte Billigung des Prospekts
In Anhang 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 erhält Abschnitt 2 Punkt 2.2.2 folgende Fassung:
„Punkt 2.2.2 Erklärung zur Art des Basiswerts. Kategorie A Angaben darüber, wo Angaben zum Basiswert und über die vergangene und künftige Wertentwicklung dieses Basiswertes und seine Volatilität auf elektronischem Wege eingeholt werden können und ob dies mit Kosten verbunden ist. Kategorie C Handelt es sich bei dem Basiswert um ein Wertpapier, Angabe: a)des Namens des Wertpapieremittenten; Kategorie C b)der internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN). Kategorie C Handelt es sich beim Basiswert um eine Referenzeinheit oder eine Referenzverbindlichkeit (für Credit-linked-Wertpapiere): a)Besteht die Referenzeinheit oder Referenzverbindlichkeit aus einer einzigen Einheit oder Verbindlichkeit oder im Falle eines Pools von Basiswerten, wenn eine einzige Referenzeinheit oder Referenzverbindlichkeit einen Anteil am Pool von mindestens 20 % hat: i)verfügt die Referenzeinheit (oder der Emittent der Referenzverbindlichkeit), nach Kenntnis des Emittenten oder soweit für ihn aus den von der Referenzeinheit (oder vom Emittenten der Referenzverbindlichkeit) veröffentlichten Informationen ersichtlich, über keine zum Handel an einem geregelten Markt, gleichwertigen Drittlandsmarkt oder KMU-Wachstumsmarkt zugelassenen Wertpapiere, Angaben zur Referenzeinheit (oder zum Emittenten der Referenzverbindlichkeit), als wäre sie (bzw. er) der Emittent (in Übereinstimmung mit dem Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte (mit Ausnahme von Punkten, die als kleinanlegerspezifisch gekennzeichnet sind)); Kategorie A ii)verfügt die Referenzeinheit (oder der Emittent der Referenzverbindlichkeit), nach Kenntnis des Emittenten oder soweit für ihn aus den von der Referenzeinheit (oder vom Emittenten der Referenzverbindlichkeit) veröffentlichten Informationen ersichtlich, über zum Handel an einem geregelten Markt, gleichwertigen Drittlandsmarkt oder KMU-Wachstumsmarkt zugelassene Wertpapiere, Angabe des Namens, der ISIN, der Anschrift, des Landes der Gründung, der Branche bzw. Branchen, in der bzw. in denen die Referenzeinheit (oder der Emittent der Referenzverbindlichkeit) tätig ist, und des Namens des Marktes, an dem die Wertpapiere zugelassen sind.
| Kategorie C |
| b)Im Falle eines Basiswerte-Pools, wenn eine einzige Referenzeinheit oder Referenzverbindlichkeit einen Anteil am Pool von mindestens 20 % hat: | ||
| i)die Namen der Referenzeinheiten oder der Emittenten der Referenzverbindlichkeit und | Kategorie C |
| ii)die ISIN. | Kategorie C |
| Wenn es sich bei dem Basiswert um einen Index handelt: |
| a)Bezeichnung des Indexes; | Kategorie C |
| b)Beschreibung des Indexes, wenn er vom Emittenten oder einer derselben Gruppe angehörenden juristischen Person zusammengestellt wird, oder Beschreibung des Indexes, der durch eine juristische oder natürliche Person zur Verfügung gestellt wird, die in Verbindung mit dem Emittenten oder in dessen Namen handelt, es sei denn, der Prospekt enthält die folgenden Erklärungen:i)sämtliche Regeln des Indexes und Informationen zu seiner Wertentwicklung sind kostenlos auf der Website des Emittenten oder des Indexanbieters abrufbar;ii)die Regeln des Indexes (einschließlich Indexmethode für die Auswahl und die Neuabwägung der Indexbestandteile, Beschreibung von Marktstörungen und Anpassungsregeln) basieren auf vorher festgelegten und objektiven Kriterien. | Kategorie B |
| Buchstabe b kommt nicht zur Anwendung, wenn der Administrator des Indexes in das von der ESMA geführte öffentliche Register gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates eingetragen ist. |
| c)Wird der Index nicht vom Emittenten zusammengestellt, den Ort, wo Informationen zu diesem Index erhältlich sind. | Kategorie C |
| Wenn es sich bei dem Basiswert um einen Zinssatz handelt, eine Beschreibung des Zinssatzes. | Kategorie C |
| Fällt der Basiswert nicht in die in diesem Punkt genannten Kategorien, enthält die Wertpapierbeschreibung gleichwertige Angaben. | Kategorie C |
| Besteht der Basiswert aus einem Korb von Basiswerten, eine wie in diesem Punkt beschriebene Angabe für jeden einzelnen Basiswert und Angabe der entsprechenden Gewichtung jedes einzelnen Basiswertes im Korb. | Kategorie C |
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