ANHANG III — Delegierte Verordnung (eu) 2026/1061 der Kommission vom 7. Mai 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 im Hinblick auf die standardisierte Aufmachung und Reihenfolge sowie den gestrafften Inhalt, die gestraffte Prüfung und die gestraffte Billigung des Prospekts
Rückverweise
Anhang 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt 1 Punkt 1.2 werden die Verweise auf „Anhang 1 Punkt 1.5“ durch Verweise auf „Anhang 1 Punkt 2.5“ ersetzt.
b) In Abschnitt 1 wird folgender Punkt 1.3 angefügt:
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