Artikel 5 Gemeinsames Format für die Bereitstellung von Metadaten — Delegierte Verordnung (EU) 2026/971 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen auf Unionsebene und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1437 der Kommission
(1) Jedes amtlich bestellte System liefert Metadaten in dem in Artikel 5 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1339 genannten Format an das ESAP.
(2) Jedes amtlich bestellte System liefert Metadaten zu vorgeschriebenen Informationen gemäß der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1339 an das ESAP.
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