Artikel 4 Von amtlich bestellten Systemen verwendete eindeutige Kennung — Delegierte Verordnung (EU) 2026/971 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen auf Unionsebene und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1437 der Kommission
Rückverweise
Jedes amtlich bestellte System verwendet die in Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1338 genannte Rechtsträgerkennung.
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