EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2026/849 der Kommission vom 16. April 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung, was unter einem gleichwertigen Rechtsmechanismus zu verstehen ist, der sicherstellt, dass eine im Bau befindliche Immobilie innerhalb eines vertretbaren Zeitraums fertiggestellt wirdArtikel 2

Artikel 2 Umwandlung einer Fertigstellungsgarantie in eine Rückzahlungsgarantie

In Kraft seit 12. August 2026
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