ANHANG — Delegierte Verordnung (EU) 2026/794 der Kommission vom 27. März 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686 in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24), die Infektion mit dem Virus der epizootischen Hämorrhagie und die Ansteckende Pferdemetritis (Taylorella equigenitalis)
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686 wird wie folgt geändert:
1. Teil 4 wird wie folgt geändert:
2. Teil 5 wird wie folgt geändert:
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