Delegierte Verordnung (EU) 2026/794 der Kommission vom 27. März 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686 in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24), die Infektion mit dem Virus der epizootischen Hämorrhagie und die Ansteckende Pferdemetritis (Taylorella equigenitalis)
Vorwort/Präambel
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/686 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 16 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 18 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 38 wird wie folgt geändert:
4. Anhang II wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft
Sie gilt ab dem 1. November 2026.
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686 wird wie folgt geändert:
1. Teil 4 wird wie folgt geändert:
2. Teil 5 wird wie folgt geändert: