Art. 88 Mitteilungen an das Amt — Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mitteilungen an das Amt erfolgen auf elektronischem Wege. Der Exekutivdirektor bestimmt, welche elektronischen Mittel auf welche Weise und unter welchen technischen Bedingungen zu verwenden sind.
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