Art. 60 Bekanntmachung — Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Nach der Eintragung macht das Amt das eingetragene Unionsdesign im Blatt für Unionsdesigns nach Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a bekannt.
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