Art. 52 Wirkung des Prioritätsrechts — Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, dass der Prioritätstag als Anmeldetag eines Unionsdesigns im Sinne der Artikel 6, 7, 8 und 24, des Artikels 27 Absatz 1 Buchstaben d, e und f sowie des Artikels 62 Absatz 1 gilt.
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