Art. 19 Gegenstand des Schutzes — Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Schutz wird für diejenigen Erscheinungsmerkmale eines eingetragenen Unionsdesigns gewährt, die in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben sind.
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