Art. 126 Wirkungen einer Entscheidung über die Rechtsgültigkeit — Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Ist die Entscheidung eines Unionsdesigngerichts, mit der ein Unionsdesign für nichtig erklärt wird, rechtskräftig geworden, so hat sie in allen Mitgliedstaaten die in Artikel 28 vorgesehenen Wirkungen.
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