Verordnung (EU) 2025/130 der Kommission vom 28. Januar 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 hinsichtlich der Entwicklungen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie der Möglichkeit, rückwirkend Genehmigungen zu erteilen
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 5c Absatz 1 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 15 Absatz 2 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
4. In Artikel 20 wird folgender Absatz 5 angefügt:
5. In Artikel 26 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
6. Die Überschrift des Kapitels XIII erhält folgende Fassung:
7. Folgender Artikel 54a wird eingefügt:
8. Artikel 65 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
9. Artikel 66 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
10. Artikel 69 erhält folgende Fassung:
11. Die Anhänge VII, VIII und IX erhalten die Fassung des Anhangs 1 der vorliegenden Verordnung.
12. In Anhang X wird der Eintrag „Psephotus dissimilis“ durch den Eintrag „Psephotellus dissimilis“ ersetzt.
13. Anhang 2 der vorliegenden Verordnung wird als Anhang XIV angefügt.
Amtsblatt der Europäischen Union