Artikel 39 Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Eurodac — Eurodac –Datenbank für das Asyl- und Migrationsmanagement (ab 2026)
Gliederung
KAPITEL XII Datenverarbeitung, Datenschutz und Haftung
Artikel 39 Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Eurodac
Rückverweise
Die Übermittlung von Daten durch die Mitgliedstaaten an Eurodac und umgekehrt erfolgt über die Kommunikationsinfrastruktur. eu-LISA legt die erforderlichen technischen Verfahren für die Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur fest, soweit dies für den effizienten Betrieb von Eurodac erforderlich ist.
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