EU-RechtVerordnungenEurodac –Datenbank für das Asyl- und Migrationsmanagement (ab 2026)CHAPTER XI Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und StrafverfolgungArtikel 35

Artikel 35Kommunikation zwischen den benannten Behörden, den Prüfstellen, den nationalen Zugangsstellen und der Europol-Zugangsstelle

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