Artikel 21 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2226 — Überprüfung von Nicht-EU-Staatsangehörigen an den EU-Außengrenzen
Rückverweise
Die Verordnung (EU) 2017/2226 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
2. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
3. Folgender Artikel wird eingefügt:
4. Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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